die Beseitigung einer solchen Schädlichkeit dagegen nicht für die Dauer Platz griffe, so würde das bei der gewöhn- lichen absteigenden Variations-Neigung durch Panmixie herunter gegangene Organ der erneut hereinbrechenden Schwierigkeit nicht mehr gewachsen sein, und die Rasse hätte von ihrer Constitutionskraft verloren.
Ausserdem darf eine solche Beiseitigung von Schädlich- keiten nur sehr partiell stattfinden, keineswegs aber darf sich die Gesammthöhe der schädlichen äusseren Ein- wirkungen verringern. Im Gegentheil, wenn die Vervoll- kommnung der Rasse rasch von Statten gehen soll, muss eine so scharfe Ausjäte Platz greifen, wie sie nur im Interesse der Individuenzahl, d. h. des Kampfes der Rasse mit anderen Rassen, erlaubt ist.
Die combinirte Forderung der Rassenhygiene in Bezug auf die rasche Vermehrung der Zahl und auf die möglichst rasche Vervollkommnung besteht also dem Wesen nach in der Forderung der Vermehrung der reifen guten Convarianten in der nächsten Generation und Erhöhung ihres durchschnittlichen Gütegrades, beides verglichen mit den reifen guten Convarianten der alten Generation. Zur Erfüllung ist nötig:
2) Scharfe Ausjätung des schlechteren Theiles der Convarianten, dessen Grösse im richtigen Verhältniss stehen muss zu der Differenz zwischen erzeugten Individuen und erreichbaren Nährstellen. Keine Erleichterung der Gesammt- grösse der selectorischen Einflüsse.
3) Keine Contraselection, d. h. keine Ausmerzung grade der guten und kein besondrer Schutz grade der schlechten Convarianten; also keine Kriege, keine blutigen Revolutionen, kein besonderer Schutz der Kranken und Schwachen. --
Bei diesen Herleitungen sind solche Variationen bisher unberücksichtigt geblieben, die bei allen Devarianten zu-
die Beseitigung einer solchen Schädlichkeit dagegen nicht für die Dauer Platz griffe, so würde das bei der gewöhn- lichen absteigenden Variations-Neigung durch Panmixie herunter gegangene Organ der erneut hereinbrechenden Schwierigkeit nicht mehr gewachsen sein, und die Rasse hätte von ihrer Constitutionskraft verloren.
Ausserdem darf eine solche Beiseitigung von Schädlich- keiten nur sehr partiell stattfinden, keineswegs aber darf sich die Gesammthöhe der schädlichen äusseren Ein- wirkungen verringern. Im Gegentheil, wenn die Vervoll- kommnung der Rasse rasch von Statten gehen soll, muss eine so scharfe Ausjäte Platz greifen, wie sie nur im Interesse der Individuenzahl, d. h. des Kampfes der Rasse mit anderen Rassen, erlaubt ist.
Die combinirte Forderung der Rassenhygiene in Bezug auf die rasche Vermehrung der Zahl und auf die möglichst rasche Vervollkommnung besteht also dem Wesen nach in der Forderung der Vermehrung der reifen guten Convarianten in der nächsten Generation und Erhöhung ihres durchschnittlichen Gütegrades, beides verglichen mit den reifen guten Convarianten der alten Generation. Zur Erfüllung ist nötig:
2) Scharfe Ausjätung des schlechteren Theiles der Convarianten, dessen Grösse im richtigen Verhältniss stehen muss zu der Differenz zwischen erzeugten Individuen und erreichbaren Nährstellen. Keine Erleichterung der Gesammt- grösse der selectorischen Einflüsse.
3) Keine Contraselection, d. h. keine Ausmerzung grade der guten und kein besondrer Schutz grade der schlechten Convarianten; also keine Kriege, keine blutigen Revolutionen, kein besonderer Schutz der Kranken und Schwachen. —
Bei diesen Herleitungen sind solche Variationen bisher unberücksichtigt geblieben, die bei allen Devarianten zu-
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die Beseitigung einer solchen Schädlichkeit dagegen nicht
für die Dauer Platz griffe, so würde das bei der gewöhn-
lichen absteigenden Variations-Neigung durch Panmixie
herunter gegangene Organ der erneut hereinbrechenden
Schwierigkeit nicht mehr gewachsen sein, und die Rasse
hätte von ihrer Constitutionskraft verloren.
Ausserdem darf eine solche Beiseitigung von Schädlich-
keiten nur sehr partiell stattfinden, keineswegs aber darf
sich die Gesammthöhe der schädlichen äusseren Ein-
wirkungen verringern. Im Gegentheil, wenn die Vervoll-
kommnung der Rasse rasch von Statten gehen soll, muss
eine so scharfe Ausjäte Platz greifen, wie sie nur im
Interesse der Individuenzahl, d. h. des Kampfes der Rasse
mit anderen Rassen, erlaubt ist.
Die combinirte Forderung der Rassenhygiene in
Bezug auf die rasche Vermehrung der Zahl und auf die
möglichst rasche Vervollkommnung besteht also dem Wesen
nach in der Forderung der Vermehrung der reifen guten
Convarianten in der nächsten Generation und Erhöhung
ihres durchschnittlichen Gütegrades, beides verglichen mit
den reifen guten Convarianten der alten Generation. Zur
Erfüllung ist nötig:
1) Erzeugung möglichst vieler besserer Devarianten.
2) Scharfe Ausjätung des schlechteren Theiles der
Convarianten, dessen Grösse im richtigen Verhältniss stehen
muss zu der Differenz zwischen erzeugten Individuen und
erreichbaren Nährstellen. Keine Erleichterung der Gesammt-
grösse der selectorischen Einflüsse.
3) Keine Contraselection, d. h. keine Ausmerzung
grade der guten und kein besondrer Schutz grade der
schlechten Convarianten; also keine Kriege, keine blutigen
Revolutionen, kein besonderer Schutz der Kranken und
Schwachen. —
Bei diesen Herleitungen sind solche Variationen bisher
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Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ploetz_rassenhygiene_1895/136>, abgerufen am 22.07.2024.
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