Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897.Grundthatsachen und Definitionen. Das Gesammtvolumen:[Formel 1] bleibt nach § 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun nach beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze Volumen V zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke nach der Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen: (7) [Formel 2] [Formel 3] ... Durch Addition ergiebt sich: (8) [Formel 4] Das Gesetz von Dalton, welches besagt, dass in einer homogenen Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, dass (9) [Formel 5] d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver- hältniss wie die Volumina, welche die Gase vor der Diffusion hatten, bez. wie die Partialvolumina, welche die Gase nach der im § 17 zuerst geschilderten Auffassung in der Mischung ein- nehmen würden. § 19. Die Zustandsgleichung der Mischung lautet nach § 20. Die Zusammensetzung einer Gasmischung definirt Grundthatsachen und Definitionen. Das Gesammtvolumen:[Formel 1] bleibt nach § 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun nach beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze Volumen V zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke nach der Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen: (7) [Formel 2] [Formel 3] … Durch Addition ergiebt sich: (8) [Formel 4] Das Gesetz von Dalton, welches besagt, dass in einer homogenen Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, dass (9) [Formel 5] d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver- hältniss wie die Volumina, welche die Gase vor der Diffusion hatten, bez. wie die Partialvolumina, welche die Gase nach der im § 17 zuerst geschilderten Auffassung in der Mischung ein- nehmen würden. § 19. Die Zustandsgleichung der Mischung lautet nach § 20. Die Zusammensetzung einer Gasmischung definirt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0026" n="10"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">Grundthatsachen und Definitionen</hi>.</fw><lb/> Das Gesammtvolumen:<lb/><hi rendition="#c"><formula/></hi> bleibt nach § 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun<lb/> nach beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze<lb/> Volumen <hi rendition="#i">V</hi> zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke<lb/> nach der Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen:<lb/> (7) <hi rendition="#et"><formula/><formula/> …</hi><lb/> Durch Addition ergiebt sich:<lb/> (8) <hi rendition="#et"><formula/></hi><lb/> Das Gesetz von <hi rendition="#k">Dalton</hi>, welches besagt, dass in einer homogenen<lb/> Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke<lb/> aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, dass<lb/> (9) <hi rendition="#et"><formula/></hi><lb/> d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver-<lb/> hältniss wie die Volumina, welche die Gase vor der Diffusion<lb/> hatten, bez. wie die Partialvolumina, welche die Gase nach der<lb/> im § 17 zuerst geschilderten Auffassung in der Mischung ein-<lb/> nehmen würden.</p><lb/> <p><hi rendition="#b">§ 19.</hi> Die Zustandsgleichung der Mischung lautet nach<lb/> (8) und (7):<lb/> (10) <hi rendition="#et"><formula/></hi><lb/> entspricht also ganz der Zustandsgleichung (5) eines idealen<lb/> Gases, dessen charakteristische Constante ist:<lb/> (11) <hi rendition="#et"><formula/></hi><lb/> Daher kann durch die Untersuchung der Zustandsgleichung<lb/> niemals entschieden werden, ob ein ideales Gas chemisch einfach<lb/> ist oder eine Mischung verschiedener chemisch einfacher Gase<lb/> bildet.</p><lb/> <p><hi rendition="#b">§ 20.</hi> Die Zusammensetzung einer Gasmischung definirt<lb/> man entweder durch die Verhältnisse der Massen <hi rendition="#i">M</hi><hi rendition="#sub">1</hi>, <hi rendition="#i">M</hi><hi rendition="#sub">2</hi> …<lb/> oder durch die der Partialdrucke <hi rendition="#i">p</hi><hi rendition="#sub">1</hi>, <hi rendition="#i">p</hi><hi rendition="#sub">2</hi> … bez. Partialvolumina<lb/><hi rendition="#i">V</hi><hi rendition="#sub">1</hi>, <hi rendition="#i">V</hi><hi rendition="#sub">2</hi> … der Einzelgase. Je nachdem spricht man entweder<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [10/0026]
Grundthatsachen und Definitionen.
Das Gesammtvolumen:
[FORMEL] bleibt nach § 16 durch die Diffusion unverändert. Da nun
nach beendigter Diffusion jedem einzelnen Gas das ganze
Volumen V zugeschrieben wird, so sind dann die Partialdrucke
nach der Gleichung (5) und nach den letzten Gleichungen:
(7) [FORMEL] [FORMEL] …
Durch Addition ergiebt sich:
(8) [FORMEL]
Das Gesetz von Dalton, welches besagt, dass in einer homogenen
Gasmischung der Druck gleich ist der Summe der Partialdrucke
aller einzelnen Gase. Gleichzeitig sieht man, dass
(9) [FORMEL]
d. h. die Partialdrucke der Einzelgase stehen in demselben Ver-
hältniss wie die Volumina, welche die Gase vor der Diffusion
hatten, bez. wie die Partialvolumina, welche die Gase nach der
im § 17 zuerst geschilderten Auffassung in der Mischung ein-
nehmen würden.
§ 19. Die Zustandsgleichung der Mischung lautet nach
(8) und (7):
(10) [FORMEL]
entspricht also ganz der Zustandsgleichung (5) eines idealen
Gases, dessen charakteristische Constante ist:
(11) [FORMEL]
Daher kann durch die Untersuchung der Zustandsgleichung
niemals entschieden werden, ob ein ideales Gas chemisch einfach
ist oder eine Mischung verschiedener chemisch einfacher Gase
bildet.
§ 20. Die Zusammensetzung einer Gasmischung definirt
man entweder durch die Verhältnisse der Massen M1, M2 …
oder durch die der Partialdrucke p1, p2 … bez. Partialvolumina
V1, V2 … der Einzelgase. Je nachdem spricht man entweder
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