Volumenänderung des Systems geregelt. Geht die Reaktion ganz ohne Wärmetönung vor sich, so hat die Temperatur garkeinen Einfluss auf das Gleichgewicht; verursacht sie keine Volumen- änderung des Systems, so hat der Druck keinen Einfluss auf das Gleichgewicht (vgl. § 211).
Die früheren Gleichungen (205) und (206) sind spezielle Fälle der letzten beiden Gleichungen, wie man sogleich erkennt, wenn für log K der durch Vergleichung von (218) und (204) hervorgehende spezielle Werth:
[Formel 1]
gesetzt wird.
§ 258. Mittelst der Gleichung (218) lassen sich für ein chemisch veränderliches System so viel Gleichgewichtsbedingungen aufstellen, als Arten von Veränderungen möglich sind, wobei natürlich jedesmal die Grösse K einen anderen Werth hat. Dies entspricht ganz den Forderungen der allgemein gültigen Gibbs- schen Phasenregel (§ 204). Denn man muss die Zahl der im System vorhandenen Molekülarten wohl unterscheiden von der Zahl der unabhängigen Bestandtheile des Systems (§ 198). Nur die letztere ist für die Bestimmung der Anzahl und Art der möglichen Phasen entscheidend, während die Zahl der Molekül- arten bei der Anwendung der Phasenregel garkeine Rolle spielt. Denn durch Einführung einer neuen Molekülart wird zwar die Zahl der Variabeln vermehrt, dafür wächst aber auch die Zahl der im System möglichen chemischen Umwandlungen und damit auch die der Gleichgewichtsbedingungen in demselben Betrage, so dass die Anzahl der unabhängigen Variabeln davon ganz un- berührt bleibt.
§ 259. Die Gleichung (218) lehrt ferner, dass, vom allge- meinen Standpunkte aus betrachtet, alle im ganzen System über- haupt möglichen Molekülarten auch in jeder einzelnen Phase in endlicher Zahl vertreten sein müssen, dass z. B. in einem aus einer wässrigen Lösung ausgefallenen festen Niederschlag immer auch Wassermoleküle vorkommen, ja dass sogar bei der Be- rührung fester Körper, sobald man nur hinreichend lange wartet, eine theilweise Auflösung des einen in dem andern eintritt. Denn die für das Gleichgewicht maassgebende Grösse K besitzt nach ihrer Definition (218) für jede überhaupt mögliche chemische
Verdünnte Lösungen.
Volumenänderung des Systems geregelt. Geht die Reaktion ganz ohne Wärmetönung vor sich, so hat die Temperatur garkeinen Einfluss auf das Gleichgewicht; verursacht sie keine Volumen- änderung des Systems, so hat der Druck keinen Einfluss auf das Gleichgewicht (vgl. § 211).
Die früheren Gleichungen (205) und (206) sind spezielle Fälle der letzten beiden Gleichungen, wie man sogleich erkennt, wenn für log K der durch Vergleichung von (218) und (204) hervorgehende spezielle Werth:
[Formel 1]
gesetzt wird.
§ 258. Mittelst der Gleichung (218) lassen sich für ein chemisch veränderliches System so viel Gleichgewichtsbedingungen aufstellen, als Arten von Veränderungen möglich sind, wobei natürlich jedesmal die Grösse K einen anderen Werth hat. Dies entspricht ganz den Forderungen der allgemein gültigen Gibbs- schen Phasenregel (§ 204). Denn man muss die Zahl der im System vorhandenen Molekülarten wohl unterscheiden von der Zahl der unabhängigen Bestandtheile des Systems (§ 198). Nur die letztere ist für die Bestimmung der Anzahl und Art der möglichen Phasen entscheidend, während die Zahl der Molekül- arten bei der Anwendung der Phasenregel garkeine Rolle spielt. Denn durch Einführung einer neuen Molekülart wird zwar die Zahl der Variabeln vermehrt, dafür wächst aber auch die Zahl der im System möglichen chemischen Umwandlungen und damit auch die der Gleichgewichtsbedingungen in demselben Betrage, so dass die Anzahl der unabhängigen Variabeln davon ganz un- berührt bleibt.
§ 259. Die Gleichung (218) lehrt ferner, dass, vom allge- meinen Standpunkte aus betrachtet, alle im ganzen System über- haupt möglichen Molekülarten auch in jeder einzelnen Phase in endlicher Zahl vertreten sein müssen, dass z. B. in einem aus einer wässrigen Lösung ausgefallenen festen Niederschlag immer auch Wassermoleküle vorkommen, ja dass sogar bei der Be- rührung fester Körper, sobald man nur hinreichend lange wartet, eine theilweise Auflösung des einen in dem andern eintritt. Denn die für das Gleichgewicht maassgebende Grösse K besitzt nach ihrer Definition (218) für jede überhaupt mögliche chemische
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Verdünnte Lösungen.
Volumenänderung des Systems geregelt. Geht die Reaktion ganz
ohne Wärmetönung vor sich, so hat die Temperatur garkeinen
Einfluss auf das Gleichgewicht; verursacht sie keine Volumen-
änderung des Systems, so hat der Druck keinen Einfluss auf
das Gleichgewicht (vgl. § 211).
Die früheren Gleichungen (205) und (206) sind spezielle
Fälle der letzten beiden Gleichungen, wie man sogleich erkennt,
wenn für log K der durch Vergleichung von (218) und (204)
hervorgehende spezielle Werth:
[FORMEL] gesetzt wird.
§ 258. Mittelst der Gleichung (218) lassen sich für ein
chemisch veränderliches System so viel Gleichgewichtsbedingungen
aufstellen, als Arten von Veränderungen möglich sind, wobei
natürlich jedesmal die Grösse K einen anderen Werth hat. Dies
entspricht ganz den Forderungen der allgemein gültigen Gibbs-
schen Phasenregel (§ 204). Denn man muss die Zahl der im
System vorhandenen Molekülarten wohl unterscheiden von der
Zahl der unabhängigen Bestandtheile des Systems (§ 198). Nur
die letztere ist für die Bestimmung der Anzahl und Art der
möglichen Phasen entscheidend, während die Zahl der Molekül-
arten bei der Anwendung der Phasenregel garkeine Rolle spielt.
Denn durch Einführung einer neuen Molekülart wird zwar die
Zahl der Variabeln vermehrt, dafür wächst aber auch die Zahl
der im System möglichen chemischen Umwandlungen und damit
auch die der Gleichgewichtsbedingungen in demselben Betrage,
so dass die Anzahl der unabhängigen Variabeln davon ganz un-
berührt bleibt.
§ 259. Die Gleichung (218) lehrt ferner, dass, vom allge-
meinen Standpunkte aus betrachtet, alle im ganzen System über-
haupt möglichen Molekülarten auch in jeder einzelnen Phase in
endlicher Zahl vertreten sein müssen, dass z. B. in einem aus
einer wässrigen Lösung ausgefallenen festen Niederschlag immer
auch Wassermoleküle vorkommen, ja dass sogar bei der Be-
rührung fester Körper, sobald man nur hinreichend lange wartet,
eine theilweise Auflösung des einen in dem andern eintritt.
Denn die für das Gleichgewicht maassgebende Grösse K besitzt
nach ihrer Definition (218) für jede überhaupt mögliche chemische
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Planck, Max: Vorlesungen über Thermodynamik. Leipzig: Veit & C., 1897, S. 219. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/planck_thermodynamik_1897/235>, abgerufen am 16.02.2025.
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