Philippi, Johann Ernst: Regeln und Maximen der edlen Reimschmiede-Kunst, auch kriechender Poesie. Altenburg, 1743.Antritts-Rede in der etc. Wo sollten wol viertens alle Gratulanten, Erstes
Antritts-Rede in der ꝛc. Wo ſollten wol viertens alle Gratulanten, Erſtes
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Antritts-Rede in der ꝛc.
Wo ſollten wol viertens alle Gratulanten,
Hochzeit-Reimer, Leichen-Reimer, Geburts-
und Namenstags-Reimer, nebſt Kindtaufs-
und Abendmahls-Reimern, bleiben, oder ihr
ehrliches Auskommen finden, wenn es nicht die
oͤberſte allgemeine Regel der Reimſchmiede-
Kunſt waͤre, und ſolche in ſteifer Obſervanz
erhalten werden muͤßte: Daß, wie ein Ora-
tor ſix calax von ſchwarz und weiß, rechts und
links, Himmel und Hoͤlle ohne groß Beſinnen
muß aus dem Stegereif reden koͤnnen: Alſo
auch einem Poeten unſerer Geſellſchaft er-
laubt ſey, auf alles, ſollte es auch der Muffel,
oder gar ein Floh, oder der Nachtwaͤchter
ſeyn, Reime zu ſchmieden, die geſchmiedeten
zu drucken, die gedruckten zu uͤberreichen, fuͤr
die uͤberreichten Geld oder Geldes Werth, auch
anſehnliche Ehren-Titel, anzunehmen, und
kurzum dieſe unſere in Abnahme bishero gekom-
mene brodloſe Kunſt und verſchlagene Waare,
ja nicht einmal mehr auf den Jahr-Maͤrkten ge-
hende Meiſter-Geſaͤnge, wieder in Schwang
gebracht, und in eintraͤgliche Brod-Kuͤnſte,
oder doch wenigſtens in Credit, daß man was
darauf geborget kriege, geſetzet werden moͤgen;
dazu denn vielleicht beykommende ſieben Probe-
Stuͤcke, die ich Jhnen, meine Herren, hiedurch
zu uͤberreichen die Gnade habe, nach Dero
vorhergaͤngigen hocherleuchteten Cenſur, etwas
beytragen werden. Dixi.
Erſtes
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