bey den Edelleuten, und beym Allgemein bey den- selben rege gemachten Interesse für diesen Gegen- stand, könnte es nicht anderst seyn, als daß nach Maaßgebung der Ausdehnung solcher Privatein- richtungen, die Justiz des Landes im Ganzen mit den Einrichtungen Arners harmonisch werden müßte.
Dann bemerkten sie noch, Arners Rechtsgang lasse sich noch mehr vereinfachen, und sagten, er schiene bey der Schwerfälligkeit des Ceremoniels in seinen Rechtsschritten nicht genug Rücksicht auf den Zustand genommen zu haben, in welchen sein Volk durch den fortgesezten Genuß seiner Einrichtungen nothwendig kommen müsse. -- Im rohen Zustand des Landvolks, und in der dasselbe verwilderten Ver- wirrung in der es lebt, auch noch in den Anfängen ei- ner bessern Führung, ist diese drückende Schwerfäl- ligkeit des Ceremoniels in den Rechtsschritten von wesentlichem Nutzen -- aber nach Maaßgebung daß ein Volk seine Rohheit verliert, und in eine ehren- veste sittliche Ordnung gebracht wird, wird auch das schwerfällige Ceremoniel bey der Rechtsform bey ihm überflüßig -- das wird aber Arner bey der Erfahrung im Augenblick finden. --
Die Finanzräthe giengen mit dem Bleystift in der Hand in mehr als 15 Häuser, ließen sich von den Hausvätern mit eben so viel Genauheit als Umständlichkeit vorrechnen, was die neuen Ein-
bey den Edelleuten, und beym Allgemein bey den- ſelben rege gemachten Intereſſe fuͤr dieſen Gegen- ſtand, koͤnnte es nicht anderſt ſeyn, als daß nach Maaßgebung der Ausdehnung ſolcher Privatein- richtungen, die Juſtiz des Landes im Ganzen mit den Einrichtungen Arners harmoniſch werden muͤßte.
Dann bemerkten ſie noch, Arners Rechtsgang laſſe ſich noch mehr vereinfachen, und ſagten, er ſchiene bey der Schwerfaͤlligkeit des Ceremoniels in ſeinen Rechtsſchritten nicht genug Ruͤckſicht auf den Zuſtand genommen zu haben, in welchen ſein Volk durch den fortgeſezten Genuß ſeiner Einrichtungen nothwendig kommen muͤſſe. — Im rohen Zuſtand des Landvolks, und in der daſſelbe verwilderten Ver- wirrung in der es lebt, auch noch in den Anfaͤngen ei- ner beſſern Fuͤhrung, iſt dieſe druͤckende Schwerfaͤl- ligkeit des Ceremoniels in den Rechtsſchritten von weſentlichem Nutzen — aber nach Maaßgebung daß ein Volk ſeine Rohheit verliert, und in eine ehren- veſte ſittliche Ordnung gebracht wird, wird auch das ſchwerfaͤllige Ceremoniel bey der Rechtsform bey ihm uͤberfluͤßig — das wird aber Arner bey der Erfahrung im Augenblick finden. —
Die Finanzraͤthe giengen mit dem Bleyſtift in der Hand in mehr als 15 Haͤuſer, ließen ſich von den Hausvaͤtern mit eben ſo viel Genauheit als Umſtaͤndlichkeit vorrechnen, was die neuen Ein-
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bey den Edelleuten, und beym Allgemein bey den-
ſelben rege gemachten Intereſſe fuͤr dieſen Gegen-
ſtand, koͤnnte es nicht anderſt ſeyn, als daß nach
Maaßgebung der Ausdehnung ſolcher Privatein-
richtungen, die Juſtiz des Landes im Ganzen mit
den Einrichtungen Arners harmoniſch werden muͤßte.
Dann bemerkten ſie noch, Arners Rechtsgang
laſſe ſich noch mehr vereinfachen, und ſagten, er
ſchiene bey der Schwerfaͤlligkeit des Ceremoniels in
ſeinen Rechtsſchritten nicht genug Ruͤckſicht auf den
Zuſtand genommen zu haben, in welchen ſein Volk
durch den fortgeſezten Genuß ſeiner Einrichtungen
nothwendig kommen muͤſſe. — Im rohen Zuſtand
des Landvolks, und in der daſſelbe verwilderten Ver-
wirrung in der es lebt, auch noch in den Anfaͤngen ei-
ner beſſern Fuͤhrung, iſt dieſe druͤckende Schwerfaͤl-
ligkeit des Ceremoniels in den Rechtsſchritten von
weſentlichem Nutzen — aber nach Maaßgebung daß
ein Volk ſeine Rohheit verliert, und in eine ehren-
veſte ſittliche Ordnung gebracht wird, wird auch
das ſchwerfaͤllige Ceremoniel bey der Rechtsform
bey ihm uͤberfluͤßig — das wird aber Arner bey der
Erfahrung im Augenblick finden. —
Die Finanzraͤthe giengen mit dem Bleyſtift in
der Hand in mehr als 15 Haͤuſer, ließen ſich von
den Hausvaͤtern mit eben ſo viel Genauheit als
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787, S. 444. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard04_1787/462>, abgerufen am 24.11.2024.
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