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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787.

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ten richtig die Tage seit der Hochzeit, und es dorf-
ten nicht gar viele, ich weiß nicht recht wie viel,
fehlen, so kamen sie nicht: auch die alten Rechte
der Kränzchen wurden wieder erneuert.

Hingegen bestimmte er dem unehlichen Bey-
schlaf keine Strafe. -- Er war Volksschande --
Wer ist klug, und will mehr aus ihm machen? Ar-
ner wollte es nicht, aber er hemmte auch den Aus-
druck des Volkgefühls über seine Schande nicht.
Die Knaben des Dorfs durften einer Schandtoch-
ter vier Wochen nach der Kindbett einen Zigeuner-
Tanz tanzen; sie bauten ihr vor dem Haus eine
Heidenhütte von Tannästen, und Stroh darinn
und Mies zu einem Lager wohl für ihrer drey oder
vier; wenn sie hinein wollten, spielten sie mit ihrer
Zigeunertrommel dreymal nach einander um die
Hütte herum einen Heidentanz, und die unordent-
liche Kindsmutter mußte diese Hütte sechs Wochen
drey Tage vor ihrer Thür dulden, sonst durften
die Knaben ihr eine neue bauen, und wieder trom-
meln und tanzen; aber das war nicht so fast sie zu
strafen, als vielmehr die andern zu warnen, daß
keine eine Mutter werde -- wie eine Närrin --
oder wie eine Heidentochter.

Glaubet mir, es ist keine Buß an Geld oder
Leib, die das wirkt, was dieser Tanz. -- Der
liebste Bub, der bey einer Bonnalerin zu muth-

ten richtig die Tage ſeit der Hochzeit, und es dorf-
ten nicht gar viele, ich weiß nicht recht wie viel,
fehlen, ſo kamen ſie nicht: auch die alten Rechte
der Kraͤnzchen wurden wieder erneuert.

Hingegen beſtimmte er dem unehlichen Bey-
ſchlaf keine Strafe. — Er war Volksſchande —
Wer iſt klug, und will mehr aus ihm machen? Ar-
ner wollte es nicht, aber er hemmte auch den Aus-
druck des Volkgefuͤhls uͤber ſeine Schande nicht.
Die Knaben des Dorfs durften einer Schandtoch-
ter vier Wochen nach der Kindbett einen Zigeuner-
Tanz tanzen; ſie bauten ihr vor dem Haus eine
Heidenhuͤtte von Tannaͤſten, und Stroh darinn
und Mies zu einem Lager wohl fuͤr ihrer drey oder
vier; wenn ſie hinein wollten, ſpielten ſie mit ihrer
Zigeunertrommel dreymal nach einander um die
Huͤtte herum einen Heidentanz, und die unordent-
liche Kindsmutter mußte dieſe Huͤtte ſechs Wochen
drey Tage vor ihrer Thuͤr dulden, ſonſt durften
die Knaben ihr eine neue bauen, und wieder trom-
meln und tanzen; aber das war nicht ſo faſt ſie zu
ſtrafen, als vielmehr die andern zu warnen, daß
keine eine Mutter werde — wie eine Naͤrrin —
oder wie eine Heidentochter.

Glaubet mir, es iſt keine Buß an Geld oder
Leib, die das wirkt, was dieſer Tanz. — Der
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[317/0335] ten richtig die Tage ſeit der Hochzeit, und es dorf- ten nicht gar viele, ich weiß nicht recht wie viel, fehlen, ſo kamen ſie nicht: auch die alten Rechte der Kraͤnzchen wurden wieder erneuert. Hingegen beſtimmte er dem unehlichen Bey- ſchlaf keine Strafe. — Er war Volksſchande — Wer iſt klug, und will mehr aus ihm machen? Ar- ner wollte es nicht, aber er hemmte auch den Aus- druck des Volkgefuͤhls uͤber ſeine Schande nicht. Die Knaben des Dorfs durften einer Schandtoch- ter vier Wochen nach der Kindbett einen Zigeuner- Tanz tanzen; ſie bauten ihr vor dem Haus eine Heidenhuͤtte von Tannaͤſten, und Stroh darinn und Mies zu einem Lager wohl fuͤr ihrer drey oder vier; wenn ſie hinein wollten, ſpielten ſie mit ihrer Zigeunertrommel dreymal nach einander um die Huͤtte herum einen Heidentanz, und die unordent- liche Kindsmutter mußte dieſe Huͤtte ſechs Wochen drey Tage vor ihrer Thuͤr dulden, ſonſt durften die Knaben ihr eine neue bauen, und wieder trom- meln und tanzen; aber das war nicht ſo faſt ſie zu ſtrafen, als vielmehr die andern zu warnen, daß keine eine Mutter werde — wie eine Naͤrrin — oder wie eine Heidentochter. Glaubet mir, es iſt keine Buß an Geld oder Leib, die das wirkt, was dieſer Tanz. — Der liebſte Bub, der bey einer Bonnalerin zu muth-

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Zitationshilfe: [Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard04_1787/335>, abgerufen am 25.11.2024.