vorbehalten, namentlich -- daß sie vom Kloster zu ewigen Zeiten nicht anderst dörfen angesehen und behandelt werden als die übrige Angehörige der Herrschaften der Herren von Arnburg, mit Zusiche- rung ihres und ihrer Nachkommenden pflichtmäßi- gen Schutzes; aber da die Stifter die Augen zuge- than, und das Kloster seine offen behalten, verlo- ren die Bauern ein Recht nach dem andern. Die Ehrwürdigen Herren wollten bald von keiner Ver- gabungsbedingniß mehr wissen, und behandelten die Bauern unbedingt als des Klosters eigne bloße Gnadenleute; als nach hundert und fünf und sie- benzig Jahren der christliche Junker unter den Pa- pieren seiner Ahnen die eigenhändig vom Stifter ge- schriebene Vergabungsbedingnisse wieder vorfand, und den Tag darauf dann den beeinträchtigten Leu- ten durch den Weibel in seiner Farb einen Schutz- und Schirmbrief gegen die Eingriffe dieses Klo- sters zustellen ließ. --
Wenn er das Mariabild ab ihrem Altar hätte wegtragen lassen, die Patres wären kaum stärker zusammen gelaufen, als sie izt zusammen liefen; sie protestirten zu erst, und thaten dergleichen, als wenn sie alle Papiere in ihren Archiven durchsuch- ten, und versicherten heilig, daß sie keine Spur von einer Verkommniß fänden, die dem Ritter ein solches Recht ertheile.
Er
vorbehalten, namentlich — daß ſie vom Kloſter zu ewigen Zeiten nicht anderſt doͤrfen angeſehen und behandelt werden als die uͤbrige Angehoͤrige der Herrſchaften der Herren von Arnburg, mit Zuſiche- rung ihres und ihrer Nachkommenden pflichtmaͤßi- gen Schutzes; aber da die Stifter die Augen zuge- than, und das Kloſter ſeine offen behalten, verlo- ren die Bauern ein Recht nach dem andern. Die Ehrwuͤrdigen Herren wollten bald von keiner Ver- gabungsbedingniß mehr wiſſen, und behandelten die Bauern unbedingt als des Kloſters eigne bloße Gnadenleute; als nach hundert und fuͤnf und ſie- benzig Jahren der chriſtliche Junker unter den Pa- pieren ſeiner Ahnen die eigenhaͤndig vom Stifter ge- ſchriebene Vergabungsbedingniſſe wieder vorfand, und den Tag darauf dann den beeintraͤchtigten Leu- ten durch den Weibel in ſeiner Farb einen Schutz- und Schirmbrief gegen die Eingriffe dieſes Klo- ſters zuſtellen ließ. —
Wenn er das Mariabild ab ihrem Altar haͤtte wegtragen laſſen, die Patres waͤren kaum ſtaͤrker zuſammen gelaufen, als ſie izt zuſammen liefen; ſie proteſtirten zu erſt, und thaten dergleichen, als wenn ſie alle Papiere in ihren Archiven durchſuch- ten, und verſicherten heilig, daß ſie keine Spur von einer Verkommniß faͤnden, die dem Ritter ein ſolches Recht ertheile.
Er
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[96/0114]
vorbehalten, namentlich — daß ſie vom Kloſter zu
ewigen Zeiten nicht anderſt doͤrfen angeſehen und
behandelt werden als die uͤbrige Angehoͤrige der
Herrſchaften der Herren von Arnburg, mit Zuſiche-
rung ihres und ihrer Nachkommenden pflichtmaͤßi-
gen Schutzes; aber da die Stifter die Augen zuge-
than, und das Kloſter ſeine offen behalten, verlo-
ren die Bauern ein Recht nach dem andern. Die
Ehrwuͤrdigen Herren wollten bald von keiner Ver-
gabungsbedingniß mehr wiſſen, und behandelten
die Bauern unbedingt als des Kloſters eigne bloße
Gnadenleute; als nach hundert und fuͤnf und ſie-
benzig Jahren der chriſtliche Junker unter den Pa-
pieren ſeiner Ahnen die eigenhaͤndig vom Stifter ge-
ſchriebene Vergabungsbedingniſſe wieder vorfand,
und den Tag darauf dann den beeintraͤchtigten Leu-
ten durch den Weibel in ſeiner Farb einen Schutz-
und Schirmbrief gegen die Eingriffe dieſes Klo-
ſters zuſtellen ließ. —
Wenn er das Mariabild ab ihrem Altar haͤtte
wegtragen laſſen, die Patres waͤren kaum ſtaͤrker
zuſammen gelaufen, als ſie izt zuſammen liefen;
ſie proteſtirten zu erſt, und thaten dergleichen, als
wenn ſie alle Papiere in ihren Archiven durchſuch-
ten, und verſicherten heilig, daß ſie keine Spur
von einer Verkommniß faͤnden, die dem Ritter ein
ſolches Recht ertheile.
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. Bd. 4. Frankfurt (Main) u. a., 1787, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard04_1787/114>, abgerufen am 31.01.2025.
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