gen genug wären, der Wahrheit und dem, was ihr zeitliches und ewiges Heil betrifft, um ihrer selbst willen, und nicht um der elenden Furcht vor rohen, grausamen und eckelhaften Strafen, zu folgen; so würde ich dich hiemit wirklich entlassen; aber bey so vielen rohen, unbändigen und ungesitteten Leu- ten, die noch unter uns wohnen, ist's nöthig, daß ich um dieser willen noch beyfüge:
Der Scharfrichter werde dich morgen unter den Galgen von Bonnal führen, dir daselbst deine rechte Hand an einen Pfahl in die Höhe binden, und dei- ne drey ersten Finger mit unauslöschlicher, schwar- zer Farbe anstreichen.
Wobey aber mein ernster Wille ist, daß Nie- mand mit Gespött oder mit Gelächter oder irgend ei- niger Beschimpfung dir diese Stunde deines Lei- dens wider meinen Willen verbittere, sondern alles Volk ohne Geräusch und ohne Gerede still mit ent- blößtem Haupt zusehn soll.
Den Hans Wüst verurtheilte der Junker zu acht- tägiger Gefängnißstrafe.
Und den Joseph, als einen Fremden, ließ er sogleich aus seinem Gebiet fortführen, und ihm alle Arbeit und das fernere Betreten seines Bodens bey Zuchthausstrafe verbieten.
Indessen hatte des Pfarrers Gevatter, Hans Renold, ihm ganz in der Stille berichtet, was die Bauern mit dem Ehegaumer vorhätten, und wie
sie
gen genug waͤren, der Wahrheit und dem, was ihr zeitliches und ewiges Heil betrifft, um ihrer ſelbſt willen, und nicht um der elenden Furcht vor rohen, grauſamen und eckelhaften Strafen, zu folgen; ſo wuͤrde ich dich hiemit wirklich entlaſſen; aber bey ſo vielen rohen, unbaͤndigen und ungeſitteten Leu- ten, die noch unter uns wohnen, iſt’s noͤthig, daß ich um dieſer willen noch beyfuͤge:
Der Scharfrichter werde dich morgen unter den Galgen von Bonnal fuͤhren, dir daſelbſt deine rechte Hand an einen Pfahl in die Hoͤhe binden, und dei- ne drey erſten Finger mit unausloͤſchlicher, ſchwar- zer Farbe anſtreichen.
Wobey aber mein ernſter Wille iſt, daß Nie- mand mit Geſpoͤtt oder mit Gelaͤchter oder irgend ei- niger Beſchimpfung dir dieſe Stunde deines Lei- dens wider meinen Willen verbittere, ſondern alles Volk ohne Geraͤuſch und ohne Gerede ſtill mit ent- bloͤßtem Haupt zuſehn ſoll.
Den Hans Wuͤſt verurtheilte der Junker zu acht- taͤgiger Gefaͤngnißſtrafe.
Und den Joſeph, als einen Fremden, ließ er ſogleich aus ſeinem Gebiet fortfuͤhren, und ihm alle Arbeit und das fernere Betreten ſeines Bodens bey Zuchthausſtrafe verbieten.
Indeſſen hatte des Pfarrers Gevatter, Hans Renold, ihm ganz in der Stille berichtet, was die Bauern mit dem Ehegaumer vorhaͤtten, und wie
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gen genug waͤren, der Wahrheit und dem, was
ihr zeitliches und ewiges Heil betrifft, um ihrer ſelbſt
willen, und nicht um der elenden Furcht vor rohen,
grauſamen und eckelhaften Strafen, zu folgen; ſo
wuͤrde ich dich hiemit wirklich entlaſſen; aber bey
ſo vielen rohen, unbaͤndigen und ungeſitteten Leu-
ten, die noch unter uns wohnen, iſt’s noͤthig, daß
ich um dieſer willen noch beyfuͤge:
Der Scharfrichter werde dich morgen unter den
Galgen von Bonnal fuͤhren, dir daſelbſt deine rechte
Hand an einen Pfahl in die Hoͤhe binden, und dei-
ne drey erſten Finger mit unausloͤſchlicher, ſchwar-
zer Farbe anſtreichen.
Wobey aber mein ernſter Wille iſt, daß Nie-
mand mit Geſpoͤtt oder mit Gelaͤchter oder irgend ei-
niger Beſchimpfung dir dieſe Stunde deines Lei-
dens wider meinen Willen verbittere, ſondern alles
Volk ohne Geraͤuſch und ohne Gerede ſtill mit ent-
bloͤßtem Haupt zuſehn ſoll.
Den Hans Wuͤſt verurtheilte der Junker zu acht-
taͤgiger Gefaͤngnißſtrafe.
Und den Joſeph, als einen Fremden, ließ er
ſogleich aus ſeinem Gebiet fortfuͤhren, und ihm alle
Arbeit und das fernere Betreten ſeines Bodens bey
Zuchthausſtrafe verbieten.
Indeſſen hatte des Pfarrers Gevatter, Hans
Renold, ihm ganz in der Stille berichtet, was
die Bauern mit dem Ehegaumer vorhaͤtten, und wie
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. [Bd. 1]. Berlin u. a., 1781, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard01_1781/374>, abgerufen am 22.11.2024.
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