§. 67. Ein Mann, den es gelüstet, einen Markstein zu versctzen, möchte auch gern die Gespenster nicht glauben, und er darf nicht.
So redete der Mann -- Und sie kamen indessen an den Seitenweg, durch welchen der Förster in Wald gieng; und der Vogt, der nunmehr allein war, redete da mit sich selber:
Er ist vierzig Jahre lang Förster, und hat noch kein Gespenst gesehen, und glaubt keines; und ich bin ein Narr und glaube sie, und darf nicht ein- mal dran denken eine Viertelstunde im Wald einen Stein auszugraben. Wie ein Schelm und ein Dieb nimmt er mir das Wirthsrecht, und der Hundsstein da auf dem Felsen ist keine rechte Mark; ich glaub's nicht -- Und wenn sie es wäre! hätte er ein besseres Recht, als mein Wirthshaus?
So gewaltthätig einem Mann sein Eigenthum rauben! Wer, als der Satan, hat ihm das ein- geben können? Und da er meinem Haus nicht schont, so habe ich keinen Grund, seinem verdamm- ten Kieselstein zu schonen; aber ich darf nicht. Zu Nacht darf ich nicht auf den Platz, und am
Tage
§. 67. Ein Mann, den es geluͤſtet, einen Markſtein zu verſctzen, moͤchte auch gern die Geſpenſter nicht glauben, und er darf nicht.
So redete der Mann — Und ſie kamen indeſſen an den Seitenweg, durch welchen der Foͤrſter in Wald gieng; und der Vogt, der nunmehr allein war, redete da mit ſich ſelber:
Er iſt vierzig Jahre lang Foͤrſter, und hat noch kein Geſpenſt geſehen, und glaubt keines; und ich bin ein Narr und glaube ſie, und darf nicht ein- mal dran denken eine Viertelſtunde im Wald einen Stein auszugraben. Wie ein Schelm und ein Dieb nimmt er mir das Wirthsrecht, und der Hundsſtein da auf dem Felſen iſt keine rechte Mark; ich glaub’s nicht — Und wenn ſie es waͤre! haͤtte er ein beſſeres Recht, als mein Wirthshaus?
So gewaltthaͤtig einem Mann ſein Eigenthum rauben! Wer, als der Satan, hat ihm das ein- geben koͤnnen? Und da er meinem Haus nicht ſchont, ſo habe ich keinen Grund, ſeinem verdamm- ten Kieſelſtein zu ſchonen; aber ich darf nicht. Zu Nacht darf ich nicht auf den Platz, und am
Tage
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§. 67.
Ein Mann, den es geluͤſtet, einen Markſtein
zu verſctzen, moͤchte auch gern die
Geſpenſter nicht glauben, und er darf
nicht.
So redete der Mann — Und ſie kamen indeſſen
an den Seitenweg, durch welchen der Foͤrſter in
Wald gieng; und der Vogt, der nunmehr allein
war, redete da mit ſich ſelber:
Er iſt vierzig Jahre lang Foͤrſter, und hat noch
kein Geſpenſt geſehen, und glaubt keines; und ich
bin ein Narr und glaube ſie, und darf nicht ein-
mal dran denken eine Viertelſtunde im Wald einen
Stein auszugraben. Wie ein Schelm und ein
Dieb nimmt er mir das Wirthsrecht, und der
Hundsſtein da auf dem Felſen iſt keine rechte
Mark; ich glaub’s nicht — Und wenn ſie es waͤre!
haͤtte er ein beſſeres Recht, als mein Wirthshaus?
So gewaltthaͤtig einem Mann ſein Eigenthum
rauben! Wer, als der Satan, hat ihm das ein-
geben koͤnnen? Und da er meinem Haus nicht
ſchont, ſo habe ich keinen Grund, ſeinem verdamm-
ten Kieſelſtein zu ſchonen; aber ich darf nicht.
Zu Nacht darf ich nicht auf den Platz, und am
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[Pestalozzi, Johann Heinrich]: Lienhard und Gertrud. [Bd. 1]. Berlin u. a., 1781, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pestalozzi_lienhard01_1781/310>, abgerufen am 23.11.2024.
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