In einem früheren Abschnitt gelangten wir zu dem Ergebniss, dass alle körperlichen Merkmale, die Schädelform, die Grössen- verhältnisse der Gliedmassen, die Farbe der Haut innerhalb der nämlichen Menschenrace beträchtlich schwanken, dass selbst die Beschaffenheit des Haares nicht zu den beharrlichen Wahrzeichen gerechnet werden dürfe und dass daher bei der Vertheilung des Menschengeschlechtes in grössere Gruppen oder Racen alle vor- herrschenden Eigenthümlichkeiten berücksichtigt werden müssen. Die Grenzen solcher Gruppen sind oft leicht, noch öfter sehr schwierig zu ziehen. Unstatthaft aber ist es, sie dort zu ziehen, wo die gemeinsamen Kennzeichen einer Gruppe durch leise Ab- stufungen zu den gemeinsamen Kennzeichen einer andern Gruppe übergehen, es müssten denn solche Abstufungen mit geschichtlicher Glaubwürdigkeit auf Zwischenheirathen sich zurückführen lassen und durch Mischlinge vertreten werden.
Wenn wir diesem Grundsatze huldigen, werden wir genöthigt, das Menschengeschlecht in sieben Gruppen, Racen, Unterarten oder Arten, wie man sich ausdrücken will, zu sondern. Es sind dies erstens die Bewohner Australiens und Tasmaniens, zweitens die Papuanen Neu-Guinea's und benachbarter Inseln, drittens die mongolenähnlichen Völker, zu denen wir nicht blos Festlandsasiaten, sondern auch die Malayopolynesier und die Eingebornen Amerika's zählen, viertens die Dravida oder die Bewohner Vorderindiens von nichtarischer Abkunft, fünftens die Hottentotten und Buschmänner, sechstens die Neger, siebentens die mittelländischen Völker, welche den Kaukasiern Blumenbach's
Peschel, Völkerkunde. 22
DIE MENSCHENRACEN.
In einem früheren Abschnitt gelangten wir zu dem Ergebniss, dass alle körperlichen Merkmale, die Schädelform, die Grössen- verhältnisse der Gliedmassen, die Farbe der Haut innerhalb der nämlichen Menschenrace beträchtlich schwanken, dass selbst die Beschaffenheit des Haares nicht zu den beharrlichen Wahrzeichen gerechnet werden dürfe und dass daher bei der Vertheilung des Menschengeschlechtes in grössere Gruppen oder Racen alle vor- herrschenden Eigenthümlichkeiten berücksichtigt werden müssen. Die Grenzen solcher Gruppen sind oft leicht, noch öfter sehr schwierig zu ziehen. Unstatthaft aber ist es, sie dort zu ziehen, wo die gemeinsamen Kennzeichen einer Gruppe durch leise Ab- stufungen zu den gemeinsamen Kennzeichen einer andern Gruppe übergehen, es müssten denn solche Abstufungen mit geschichtlicher Glaubwürdigkeit auf Zwischenheirathen sich zurückführen lassen und durch Mischlinge vertreten werden.
Wenn wir diesem Grundsatze huldigen, werden wir genöthigt, das Menschengeschlecht in sieben Gruppen, Racen, Unterarten oder Arten, wie man sich ausdrücken will, zu sondern. Es sind dies erstens die Bewohner Australiens und Tasmaniens, zweitens die Papuanen Neu-Guinea’s und benachbarter Inseln, drittens die mongolenähnlichen Völker, zu denen wir nicht blos Festlandsasiaten, sondern auch die Malayopolynesier und die Eingebornen Amerika’s zählen, viertens die Dravida oder die Bewohner Vorderindiens von nichtarischer Abkunft, fünftens die Hottentotten und Buschmänner, sechstens die Neger, siebentens die mittelländischen Völker, welche den Kaukasiern Blumenbach’s
Peschel, Völkerkunde. 22
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[[337]/0355]
DIE MENSCHENRACEN.
In einem früheren Abschnitt gelangten wir zu dem Ergebniss,
dass alle körperlichen Merkmale, die Schädelform, die Grössen-
verhältnisse der Gliedmassen, die Farbe der Haut innerhalb der
nämlichen Menschenrace beträchtlich schwanken, dass selbst die
Beschaffenheit des Haares nicht zu den beharrlichen Wahrzeichen
gerechnet werden dürfe und dass daher bei der Vertheilung des
Menschengeschlechtes in grössere Gruppen oder Racen alle vor-
herrschenden Eigenthümlichkeiten berücksichtigt werden müssen.
Die Grenzen solcher Gruppen sind oft leicht, noch öfter sehr
schwierig zu ziehen. Unstatthaft aber ist es, sie dort zu ziehen,
wo die gemeinsamen Kennzeichen einer Gruppe durch leise Ab-
stufungen zu den gemeinsamen Kennzeichen einer andern Gruppe
übergehen, es müssten denn solche Abstufungen mit geschichtlicher
Glaubwürdigkeit auf Zwischenheirathen sich zurückführen lassen
und durch Mischlinge vertreten werden.
Wenn wir diesem Grundsatze huldigen, werden wir genöthigt,
das Menschengeschlecht in sieben Gruppen, Racen, Unterarten
oder Arten, wie man sich ausdrücken will, zu sondern. Es
sind dies erstens die Bewohner Australiens und Tasmaniens,
zweitens die Papuanen Neu-Guinea’s und benachbarter Inseln,
drittens die mongolenähnlichen Völker, zu denen wir nicht
blos Festlandsasiaten, sondern auch die Malayopolynesier und
die Eingebornen Amerika’s zählen, viertens die Dravida oder die
Bewohner Vorderindiens von nichtarischer Abkunft, fünftens die
Hottentotten und Buschmänner, sechstens die Neger, siebentens
die mittelländischen Völker, welche den Kaukasiern Blumenbach’s
Peschel, Völkerkunde. 22
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Peschel, Oscar: Völkerkunde. Leipzig, 1874, S. [337]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peschel_voelkerkunde_1874/355>, abgerufen am 19.11.2024.
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