Peschel, Oscar: Völkerkunde. Leipzig, 1874.Arteneinheit des Menschengeschlechtes. eines ersten Menschenpaares, die andern suchten die Vielheit derArten zu begründen, um dem Neger das Mitgefühl milder Ge- müther zu entziehen und die Stimme des Gewissens über die Ent- würdigung des Menschen zum Lastthier in der tropischen Land- wirthschaft zu besänftigen. Seltsam! dass man sich über Einheit oder Vielheit erhitzen konnte, ehe eine einzige Begriffsbestimmung der Art allseitige oder nur vielseitige Anerkennung gefunden hatte! "Diejenigen belebten Wesen", sagte Blumenbach, "zählen wir zu einer und derselben Art, die in Gestalt und Tracht mit einander so genau übereinstimmen, dass ihre Unterscheidungsmerkmale nur aus der Abartung entsprungen sein können. Als getrennte Arten aber betrachten wir solche, deren Verschiedenheiten so wesentlich sind, dass sie aus den bekannten Einflüssen der Abartung, wenn man dieses Wort entschuldigen will, sich nicht erklären lassen 1)." Wie mag es dem sonst scharfsinnigen Blumenbach entgangen sein, dass bei diesem Spiel mit Worten alles wieder im Ungewissen bleibt, indem er den Begriff der Abartung als bekannt voraussetzt und daher völlig unbegrenzt lässt? Denken wir uns übrigens, dass durch ein Wunder vom Planeten Mars ein Geschöpf zu uns herab- gelangte, welches im Körperbau wie in seinen geistigen Verrich- tungen uns völlig gleich wäre, so würde es Blumenbach als Arten- genosse uns beigezählt haben müssen. Diess hätte auch nach der Ansicht Cuviers geschehen sollen, denn "die Art", sagt er, "ist die Vereinigung aller belebten Wesen, die von einander oder von gemeinsamen Voreltern abstammen mit denjenigen, die ihnen durch Ähnlichkeit ebenso nahe stehen als sie unter einander sich gleichen 2)." Cuvier und Blumenbach verlangten also noch nicht, dass alle Artgenossen gemeinsame Vorfahren besitzen sollten. Eine gemeinsame Abstammung forderte jedoch schon der 1) De generis humani varietate nativa. Ed. 3. Göttingen 1795. p. 66. 2) Quatrefages, Rapport sur les progres de l' Anthropologie. Paris 1867. p. 56. 3) Quatrefages, Rapport. p. 104.
Arteneinheit des Menschengeschlechtes. eines ersten Menschenpaares, die andern suchten die Vielheit derArten zu begründen, um dem Neger das Mitgefühl milder Ge- müther zu entziehen und die Stimme des Gewissens über die Ent- würdigung des Menschen zum Lastthier in der tropischen Land- wirthschaft zu besänftigen. Seltsam! dass man sich über Einheit oder Vielheit erhitzen konnte, ehe eine einzige Begriffsbestimmung der Art allseitige oder nur vielseitige Anerkennung gefunden hatte! „Diejenigen belebten Wesen“, sagte Blumenbach, „zählen wir zu einer und derselben Art, die in Gestalt und Tracht mit einander so genau übereinstimmen, dass ihre Unterscheidungsmerkmale nur aus der Abartung entsprungen sein können. Als getrennte Arten aber betrachten wir solche, deren Verschiedenheiten so wesentlich sind, dass sie aus den bekannten Einflüssen der Abartung, wenn man dieses Wort entschuldigen will, sich nicht erklären lassen 1).“ Wie mag es dem sonst scharfsinnigen Blumenbach entgangen sein, dass bei diesem Spiel mit Worten alles wieder im Ungewissen bleibt, indem er den Begriff der Abartung als bekannt voraussetzt und daher völlig unbegrenzt lässt? Denken wir uns übrigens, dass durch ein Wunder vom Planeten Mars ein Geschöpf zu uns herab- gelangte, welches im Körperbau wie in seinen geistigen Verrich- tungen uns völlig gleich wäre, so würde es Blumenbach als Arten- genosse uns beigezählt haben müssen. Diess hätte auch nach der Ansicht Cuviers geschehen sollen, denn „die Art“, sagt er, „ist die Vereinigung aller belebten Wesen, die von einander oder von gemeinsamen Voreltern abstammen mit denjenigen, die ihnen durch Ähnlichkeit ebenso nahe stehen als sie unter einander sich gleichen 2).“ Cuvier und Blumenbach verlangten also noch nicht, dass alle Artgenossen gemeinsame Vorfahren besitzen sollten. Eine gemeinsame Abstammung forderte jedoch schon der 1) De generis humani varietate nativa. Ed. 3. Göttingen 1795. p. 66. 2) Quatrefages, Rapport sur les progrès de l’ Anthropologie. Paris 1867. p. 56. 3) Quatrefages, Rapport. p. 104.
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Arteneinheit des Menschengeschlechtes.
eines ersten Menschenpaares, die andern suchten die Vielheit der
Arten zu begründen, um dem Neger das Mitgefühl milder Ge-
müther zu entziehen und die Stimme des Gewissens über die Ent-
würdigung des Menschen zum Lastthier in der tropischen Land-
wirthschaft zu besänftigen. Seltsam! dass man sich über Einheit
oder Vielheit erhitzen konnte, ehe eine einzige Begriffsbestimmung
der Art allseitige oder nur vielseitige Anerkennung gefunden hatte!
„Diejenigen belebten Wesen“, sagte Blumenbach, „zählen wir zu
einer und derselben Art, die in Gestalt und Tracht mit einander
so genau übereinstimmen, dass ihre Unterscheidungsmerkmale nur
aus der Abartung entsprungen sein können. Als getrennte Arten
aber betrachten wir solche, deren Verschiedenheiten so wesentlich
sind, dass sie aus den bekannten Einflüssen der Abartung, wenn
man dieses Wort entschuldigen will, sich nicht erklären lassen 1).“
Wie mag es dem sonst scharfsinnigen Blumenbach entgangen sein,
dass bei diesem Spiel mit Worten alles wieder im Ungewissen
bleibt, indem er den Begriff der Abartung als bekannt voraussetzt
und daher völlig unbegrenzt lässt? Denken wir uns übrigens, dass
durch ein Wunder vom Planeten Mars ein Geschöpf zu uns herab-
gelangte, welches im Körperbau wie in seinen geistigen Verrich-
tungen uns völlig gleich wäre, so würde es Blumenbach als Arten-
genosse uns beigezählt haben müssen. Diess hätte auch nach der
Ansicht Cuviers geschehen sollen, denn „die Art“, sagt er, „ist
die Vereinigung aller belebten Wesen, die von einander oder von
gemeinsamen Voreltern abstammen mit denjenigen, die ihnen
durch Ähnlichkeit ebenso nahe stehen als sie unter einander sich
gleichen 2).“ Cuvier und Blumenbach verlangten also noch nicht,
dass alle Artgenossen gemeinsame Vorfahren besitzen sollten.
Eine gemeinsame Abstammung forderte jedoch schon der
ältere Decandolle. „Die Art“, so lautet seine Begriffsbestimmung,
„ist die Vereinigung aller Einzelwesen, die sich gegenseitig besser
gleichen als anderen und aus deren Begattung fruchtbare Nach-
kommen hervorgehen, die sich ebenfalls wieder durch Geschlechts-
folge erneuern, so dass auf ihre ehemalige Abstammung von einem
einzigen Wesen geschlossen werden darf 3).“
1) De generis humani varietate nativa. Ed. 3. Göttingen 1795. p. 66.
2) Quatrefages, Rapport sur les progrès de l’ Anthropologie. Paris 1867. p. 56.
3) Quatrefages, Rapport. p. 104.
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