Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721.II. Abth. IV. Cap. Von der gen/ hat man denen Beicht-Vatern aufferlegen müssen.Wer wolte sonsten seine Sünden an einem Schnürgen her- gebetet haben. Wolte man nun die Leute zu einer solchen Bekänntnüß anlocken/ so musten sie versichert seyn/ daß es ihnen keinen Schaden brächte. Dieserwegen hat man auch die Verordnung gemacht/ ein Beicht-Vater solte nichts bekennen/ wenn es gleich die Obrigkeit verlangte. Von diesem Punct wird bald mit mehrern zu reden seyn. schwiegen- heit ist schon vor langer Zeit erfor- dert wor-den. §. III. So bald als es nur in etwas Mode worden/ Ba- a) Bey denen
Beichtsitzenden Aeltesten.Von der Anordnung und Abschaffung dieser Aeltesten habe oben ausführlich gehandelt. Socrates hat nichts davon, daß dieser Aeltester reinen Mund halten, und verschwiegen seyn müs- sen. Sozomenus aber, der solchen sonst ausgeschrieben, saget in Hist. eccles. Lib. VII. cap. 16. daß man einen verschwiegenen und verständigen Aeltesten verlanget, ekhemuthon te kai emphrona. Es meldet aber Sozomenus nichts von der Straffe, die ihm auf- erleget worden, wenn er ausgeplaudert. Allein dazumahl wa- re die Beichte noch keine Nothwendigkeit. Der weltliche Arm ware noch nicht auf der Christen ihrer Seite. Jedoch ich halte nicht dafür, daß man einem solchen Aeltesten es ohngeahndet hingehen lassen. b) Ba- II. Abth. IV. Cap. Von der gen/ hat man denen Beicht-Vatern aufferlegen muͤſſen.Wer wolte ſonſten ſeine Suͤnden an einem Schnuͤrgen her- gebetet haben. Wolte man nun die Leute zu einer ſolchen Bekaͤnntnuͤß anlocken/ ſo muſten ſie verſichert ſeyn/ daß es ihnen keinen Schaden braͤchte. Dieſerwegen hat man auch die Verordnung gemacht/ ein Beicht-Vater ſolte nichts bekennen/ wenn es gleich die Obrigkeit verlangte. Von dieſem Punct wird bald mit mehrern zu reden ſeyn. ſchwiegen- heit iſt ſchon vor langer Zeit erfor- dert wor-den. §. III. So bald als es nur in etwas Mode worden/ Ba- a) Bey denen
Beichtſitzenden Aelteſten.Von der Anordnung und Abſchaffung dieſer Aelteſten habe oben ausfuͤhrlich gehandelt. Socrates hat nichts davon, daß dieſer Aelteſter reinen Mund halten, und verſchwiegen ſeyn muͤſ- ſen. Sozomenus aber, der ſolchen ſonſt ausgeſchrieben, ſaget in Hiſt. eccleſ. Lib. VII. cap. 16. daß man einen verſchwiegenen und verſtaͤndigen Aelteſten verlanget, ἐχέμυθὸν τε καὶ ἔμφρονα. Es meldet aber Sozomenus nichts von der Straffe, die ihm auf- erleget worden, wenn er ausgeplaudert. Allein dazumahl wa- re die Beichte noch keine Nothwendigkeit. Der weltliche Arm ware noch nicht auf der Chriſten ihrer Seite. Jedoch ich halte nicht dafuͤr, daß man einem ſolchen Aelteſten es ohngeahndet hingehen laſſen. b) Ba- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0321" n="302"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Abth. <hi rendition="#aq">IV.</hi> Cap. Von der</hi></fw><lb/> gen/ hat man denen Beicht-Vatern aufferlegen muͤſſen.<lb/> Wer wolte ſonſten ſeine Suͤnden an einem Schnuͤrgen her-<lb/> gebetet haben. Wolte man nun die Leute zu einer ſolchen<lb/> Bekaͤnntnuͤß anlocken/ ſo muſten ſie verſichert ſeyn/ daß<lb/> es ihnen keinen Schaden braͤchte. Dieſerwegen hat man<lb/> auch die Verordnung gemacht/ ein Beicht-Vater ſolte<lb/> nichts bekennen/ wenn es gleich die Obrigkeit verlangte.<lb/> Von dieſem Punct wird bald mit mehrern zu reden ſeyn.</p><lb/> <note place="left">Die Ver-<lb/> ſchwiegen-<lb/> heit iſt ſchon<lb/> vor langer<lb/> Zeit erfor-<lb/> dert wor-den.</note> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. <hi rendition="#aq">III.</hi></head> <p>So bald als es nur in etwas Mode worden/<lb/> daß einige ihre verborgene Suͤnden denen Prieſtern ge-<lb/> beichtet/ ſo iſt von denenſelben zugleich die <hi rendition="#fr">Verſchwiegen-<lb/> heit</hi> verlanget worden. Wir haben ſchon oben gehoͤret/<lb/> daß denen Beichtſitzenden Aelteſten/ die <hi rendition="#aq">Neibarius</hi> abge-<lb/> ſchafft/ das <hi rendition="#fr">Stillſchweigen</hi> aufferlegt geweſen <note place="foot" n="a)"><note place="left">Bey denen<lb/> Beichtſitzenden<lb/> Aelteſten.</note>Von der Anordnung und Abſchaffung dieſer Aelteſten habe<lb/> oben ausfuͤhrlich gehandelt. <hi rendition="#aq">Socrates</hi> hat nichts davon, daß<lb/> dieſer Aelteſter reinen Mund halten, und verſchwiegen ſeyn muͤſ-<lb/> ſen. <hi rendition="#aq">Sozomenus</hi> aber, der ſolchen ſonſt ausgeſchrieben, ſaget<lb/><hi rendition="#aq">in <hi rendition="#i">Hiſt. eccleſ. Lib. VII. cap. 16.</hi></hi> daß man einen <hi rendition="#fr">verſchwiegenen<lb/> und verſtaͤndigen</hi> Aelteſten verlanget, ἐχέμυθὸν τε καὶ ἔμφρονα.<lb/> Es meldet aber <hi rendition="#aq">Sozomenus</hi> nichts von der Straffe, die ihm auf-<lb/> erleget worden, wenn er ausgeplaudert. Allein dazumahl wa-<lb/> re die Beichte noch keine Nothwendigkeit. Der weltliche Arm<lb/> ware noch nicht auf der Chriſten ihrer Seite. Jedoch ich halte<lb/> nicht dafuͤr, daß man einem ſolchen Aelteſten es ohngeahndet<lb/> hingehen laſſen.<lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#aq">b) Ba-</hi></fw></note>. Wenn<lb/> aber jemand etwas groſſes entdecket/ ſo beſtunde die Straf-<lb/> fe darinnen/ daß man einem ſolchen die Gemeinſchafft ab-<lb/> ſchluge. Er kunte aber dieſelbe bald wieder erlangen.<lb/> Er durffte nur oͤffentliche Buſſe thun. Was er aber miß-<lb/> gehandelt/ bliebe nichts deſtoweniger verſchwiegen/ damit<lb/> denen Leuten ihre Offenbahrung keinen Nachtheil braͤchte.<lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#aq">Ba-</hi></fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [302/0321]
II. Abth. IV. Cap. Von der
gen/ hat man denen Beicht-Vatern aufferlegen muͤſſen.
Wer wolte ſonſten ſeine Suͤnden an einem Schnuͤrgen her-
gebetet haben. Wolte man nun die Leute zu einer ſolchen
Bekaͤnntnuͤß anlocken/ ſo muſten ſie verſichert ſeyn/ daß
es ihnen keinen Schaden braͤchte. Dieſerwegen hat man
auch die Verordnung gemacht/ ein Beicht-Vater ſolte
nichts bekennen/ wenn es gleich die Obrigkeit verlangte.
Von dieſem Punct wird bald mit mehrern zu reden ſeyn.
§. III. So bald als es nur in etwas Mode worden/
daß einige ihre verborgene Suͤnden denen Prieſtern ge-
beichtet/ ſo iſt von denenſelben zugleich die Verſchwiegen-
heit verlanget worden. Wir haben ſchon oben gehoͤret/
daß denen Beichtſitzenden Aelteſten/ die Neibarius abge-
ſchafft/ das Stillſchweigen aufferlegt geweſen a). Wenn
aber jemand etwas groſſes entdecket/ ſo beſtunde die Straf-
fe darinnen/ daß man einem ſolchen die Gemeinſchafft ab-
ſchluge. Er kunte aber dieſelbe bald wieder erlangen.
Er durffte nur oͤffentliche Buſſe thun. Was er aber miß-
gehandelt/ bliebe nichts deſtoweniger verſchwiegen/ damit
denen Leuten ihre Offenbahrung keinen Nachtheil braͤchte.
Ba-
a) Von der Anordnung und Abſchaffung dieſer Aelteſten habe
oben ausfuͤhrlich gehandelt. Socrates hat nichts davon, daß
dieſer Aelteſter reinen Mund halten, und verſchwiegen ſeyn muͤſ-
ſen. Sozomenus aber, der ſolchen ſonſt ausgeſchrieben, ſaget
in Hiſt. eccleſ. Lib. VII. cap. 16. daß man einen verſchwiegenen
und verſtaͤndigen Aelteſten verlanget, ἐχέμυθὸν τε καὶ ἔμφρονα.
Es meldet aber Sozomenus nichts von der Straffe, die ihm auf-
erleget worden, wenn er ausgeplaudert. Allein dazumahl wa-
re die Beichte noch keine Nothwendigkeit. Der weltliche Arm
ware noch nicht auf der Chriſten ihrer Seite. Jedoch ich halte
nicht dafuͤr, daß man einem ſolchen Aelteſten es ohngeahndet
hingehen laſſen.
b) Ba-
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