Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721.II. Abth. III. Cap. Von dem Danckbarkeit an einem andern Ort, als da die Absolutiongebeten wird, erwiesen würde. Man kan ja nicht leugnen, daß den Augenblick, da die Worte der Absolution gespro- chen werden, die Beichtende ihre Gedancken auf dieses Geld richten müssen, damit sie es in Bereitschafft haben, nach vol- lendeter Absolution hinzulegen; was dieses denen gottseeli- gen Betrachtungen öffters vor Hindernüß in den Weg leget, kan ein jeder mit seinem Exempel bezeugen. Es wäre also rathsamer, ausserhalb dieses Orts oder zu einer andern Zeit, eine Verehrung zu geben. Man hat aber noch andere Ur- sachen/ welche die Abschaffung des Beicht-Pfennigs ra- then. Wer solche ohne Vorurtheile erwäget/ wird mir Beyfall geben müssen. Es wird niemand leugnen kön- nen/ daß wegen der Veränderung des Beicht-Vaters eine grössere Freyheit seyn würde/ wann der Beicht-Pfennig nicht wäre. Es würde nicht so viel Zanck und Uneinigkeit unter der Priesterschafft setzen/ wenn wir keinen Beicht- Pfennig hätten d). Ja ich will noch weiter gehen und sa- gen/ daß die Privat-Beichte und Beicht-Stühle selbst viel leichter würden abgeschafft werden können/ wenn der Beicht-Pfennig nicht thäte. Denn diejenigen Sachen/ so das d) Verhindert die
Veränderung des Beicht- Vaters.Denn wenn ich einen andern zum Beicht-Vater erkiese, und dieser nimmt mich auch an, hilff Himmel was wird da vor ein Lermen? Was entstehet vor Unfug und Lästern? Dieses würde allerdings unterbleiben, wenn der Verlust des Beicht-Geldes die Leute nicht so hitzig machte. Der scharffsinnige Titius, hat in der Probe des Geistlichen Rechts Lib. III. cap. 3. §. 30. ein solches auch beobachtet. Er erzehlet daselbst einige Ursachen, welche man anführet, warum der Beicht-Vater nicht zu verändern, setzet aber dieses hinzu: Allein wem es nicht um die Beicht-Pfennige zu thun ist, der wird sich durch die besorgende Aenderung nicht lassen abschrecken; Jch hätte diesen Grund gar nicht anget führet, wann ihn nicht Carpzov aus dem Balduino insonderheit vorbrächte. e) Lu- II. Abth. III. Cap. Von dem Danckbarkeit an einem andern Ort, als da die Abſolutiongebeten wird, erwieſen wuͤrde. Man kan ja nicht leugnen, daß den Augenblick, da die Worte der Abſolution geſpro- chen werden, die Beichtende ihre Gedancken auf dieſes Geld richten muͤſſen, damit ſie es in Bereitſchafft haben, nach vol- lendeter Abſolution hinzulegen; was dieſes denen gottſeeli- gen Betrachtungen oͤffters vor Hindernuͤß in den Weg leget, kan ein jeder mit ſeinem Exempel bezeugen. Es waͤre alſo rathſamer, auſſerhalb dieſes Orts oder zu einer andern Zeit, eine Verehrung zu geben. Man hat aber noch andere Ur- ſachen/ welche die Abſchaffung des Beicht-Pfennigs ra- then. Wer ſolche ohne Vorurtheile erwaͤget/ wird mir Beyfall geben muͤſſen. Es wird niemand leugnen koͤn- nen/ daß wegen der Veraͤnderung des Beicht-Vaters eine groͤſſere Freyheit ſeyn wuͤrde/ wann der Beicht-Pfennig nicht waͤre. Es wuͤrde nicht ſo viel Zanck und Uneinigkeit unter der Prieſterſchafft ſetzen/ wenn wir keinen Beicht- Pfennig haͤtten d). Ja ich will noch weiter gehen und ſa- gen/ daß die Privat-Beichte und Beicht-Stuͤhle ſelbſt viel leichter wuͤrden abgeſchafft werden koͤnnen/ wenn der Beicht-Pfennig nicht thaͤte. Denn diejenigen Sachen/ ſo das d) Verhindert die
Veraͤnderung des Beicht- Vaters.Denn wenn ich einen andern zum Beicht-Vater erkieſe, und dieſer nimmt mich auch an, hilff Himmel was wird da vor ein Lermen? Was entſtehet vor Unfug und Laͤſtern? Dieſes wuͤrde allerdings unterbleiben, wenn der Verluſt des Beicht-Geldes die Leute nicht ſo hitzig machte. Der ſcharffſinnige Titius, hat in der Probe des Geiſtlichen Rechts Lib. III. cap. 3. §. 30. ein ſolches auch beobachtet. Er erzehlet daſelbſt einige Urſachen, welche man anfuͤhret, warum der Beicht-Vater nicht zu veraͤndern, ſetzet aber dieſes hinzu: Allein wem es nicht um die Beicht-Pfennige zu thun iſt, der wird ſich durch die beſorgende Aenderung nicht laſſen abſchrecken; Jch haͤtte dieſen Grund gar nicht anget fuͤhret, wann ihn nicht Carpzov aus dem Balduino inſonderheit vorbraͤchte. e) Lu- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0311" n="292"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Abth. <hi rendition="#aq">III.</hi> Cap. Von dem</hi></fw><lb/><hi rendition="#fr">Danckbarkeit an einem andern Ort, als da die Abſolution<lb/> gebeten wird, erwieſen wuͤrde. Man kan ja nicht leugnen,<lb/> daß den Augenblick, da die Worte der Abſolution geſpro-<lb/> chen werden, die Beichtende ihre Gedancken auf dieſes Geld<lb/> richten muͤſſen, damit ſie es in Bereitſchafft haben, nach vol-<lb/> lendeter Abſolution hinzulegen; was dieſes denen gottſeeli-<lb/> gen Betrachtungen oͤffters vor Hindernuͤß in den Weg leget,<lb/> kan ein jeder mit ſeinem Exempel bezeugen. Es waͤre alſo<lb/> rathſamer, auſſerhalb dieſes Orts oder zu einer andern Zeit,<lb/> eine Verehrung zu geben.</hi> Man hat aber noch andere Ur-<lb/> ſachen/ welche die <hi rendition="#fr">Abſchaffung</hi> des Beicht-Pfennigs ra-<lb/> then. Wer ſolche ohne Vorurtheile erwaͤget/ wird mir<lb/> Beyfall geben muͤſſen. Es wird niemand leugnen koͤn-<lb/> nen/ daß wegen der <hi rendition="#fr">Veraͤnderung des Beicht-Vaters</hi> eine<lb/> groͤſſere Freyheit ſeyn wuͤrde/ wann der Beicht-Pfennig<lb/> nicht waͤre. Es wuͤrde nicht ſo viel <hi rendition="#fr">Zanck</hi> und <hi rendition="#fr">Uneinigkeit</hi><lb/> unter der Prieſterſchafft ſetzen/ wenn wir keinen Beicht-<lb/> Pfennig haͤtten <note place="foot" n="d)"><note place="left">Verhindert die<lb/> Veraͤnderung<lb/> des Beicht-<lb/> Vaters.</note>Denn wenn ich einen andern zum Beicht-Vater erkieſe, und<lb/> dieſer nimmt mich auch an, hilff Himmel was wird da vor ein<lb/> Lermen? Was entſtehet vor Unfug und Laͤſtern? Dieſes wuͤrde<lb/> allerdings unterbleiben, wenn der <hi rendition="#fr">Verluſt des Beicht-Geldes</hi><lb/> die Leute nicht ſo hitzig machte. Der ſcharffſinnige <hi rendition="#aq">Titius,</hi> hat in<lb/><hi rendition="#fr">der Probe des Geiſtlichen Rechts</hi> <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Lib. III. cap. 3.</hi> §. <hi rendition="#i">30.</hi></hi> ein ſolches<lb/> auch beobachtet. Er erzehlet daſelbſt einige Urſachen, welche man<lb/> anfuͤhret, warum der Beicht-Vater nicht zu veraͤndern, ſetzet aber<lb/> dieſes hinzu: <hi rendition="#fr">Allein wem es nicht um die Beicht-Pfennige zu<lb/> thun iſt, der wird ſich durch die beſorgende Aenderung nicht<lb/> laſſen abſchrecken; Jch haͤtte dieſen Grund gar nicht anget<lb/> fuͤhret, wann ihn nicht</hi> <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Carpzov</hi></hi> <hi rendition="#fr">aus dem</hi> <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">Balduino</hi></hi> <hi rendition="#fr">inſonderheit<lb/> vorbraͤchte.</hi><lb/> <fw place="bottom" type="catch"><hi rendition="#aq">e) Lu-</hi></fw></note>. Ja ich will noch weiter gehen und ſa-<lb/> gen/ daß die <hi rendition="#aq">Privat-Beichte und Beicht-Stuͤhle</hi> ſelbſt viel<lb/> leichter wuͤrden abgeſchafft werden koͤnnen/ wenn der<lb/> Beicht-Pfennig nicht thaͤte. Denn diejenigen Sachen/ ſo<lb/> <fw place="bottom" type="catch">das</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [292/0311]
II. Abth. III. Cap. Von dem
Danckbarkeit an einem andern Ort, als da die Abſolution
gebeten wird, erwieſen wuͤrde. Man kan ja nicht leugnen,
daß den Augenblick, da die Worte der Abſolution geſpro-
chen werden, die Beichtende ihre Gedancken auf dieſes Geld
richten muͤſſen, damit ſie es in Bereitſchafft haben, nach vol-
lendeter Abſolution hinzulegen; was dieſes denen gottſeeli-
gen Betrachtungen oͤffters vor Hindernuͤß in den Weg leget,
kan ein jeder mit ſeinem Exempel bezeugen. Es waͤre alſo
rathſamer, auſſerhalb dieſes Orts oder zu einer andern Zeit,
eine Verehrung zu geben. Man hat aber noch andere Ur-
ſachen/ welche die Abſchaffung des Beicht-Pfennigs ra-
then. Wer ſolche ohne Vorurtheile erwaͤget/ wird mir
Beyfall geben muͤſſen. Es wird niemand leugnen koͤn-
nen/ daß wegen der Veraͤnderung des Beicht-Vaters eine
groͤſſere Freyheit ſeyn wuͤrde/ wann der Beicht-Pfennig
nicht waͤre. Es wuͤrde nicht ſo viel Zanck und Uneinigkeit
unter der Prieſterſchafft ſetzen/ wenn wir keinen Beicht-
Pfennig haͤtten d). Ja ich will noch weiter gehen und ſa-
gen/ daß die Privat-Beichte und Beicht-Stuͤhle ſelbſt viel
leichter wuͤrden abgeſchafft werden koͤnnen/ wenn der
Beicht-Pfennig nicht thaͤte. Denn diejenigen Sachen/ ſo
das
d) Denn wenn ich einen andern zum Beicht-Vater erkieſe, und
dieſer nimmt mich auch an, hilff Himmel was wird da vor ein
Lermen? Was entſtehet vor Unfug und Laͤſtern? Dieſes wuͤrde
allerdings unterbleiben, wenn der Verluſt des Beicht-Geldes
die Leute nicht ſo hitzig machte. Der ſcharffſinnige Titius, hat in
der Probe des Geiſtlichen Rechts Lib. III. cap. 3. §. 30. ein ſolches
auch beobachtet. Er erzehlet daſelbſt einige Urſachen, welche man
anfuͤhret, warum der Beicht-Vater nicht zu veraͤndern, ſetzet aber
dieſes hinzu: Allein wem es nicht um die Beicht-Pfennige zu
thun iſt, der wird ſich durch die beſorgende Aenderung nicht
laſſen abſchrecken; Jch haͤtte dieſen Grund gar nicht anget
fuͤhret, wann ihn nicht Carpzov aus dem Balduino inſonderheit
vorbraͤchte.
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