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Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721.

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II. Abth. III. Cap. Von dem
Die Gaben
wurden zu
denen Lie-
besmahlengelieffert.
§. VII.

Diese öffters erwehnte Gaben der Gläubigen
wurden zur gemeinen Bedürffnüß zusammen gebracht/ wie
es auch bey Gemeinden seyn soll. Vornehmlich aber
brachten sie solche Geschencke darum zusammen/ daß von
solchen die Liebesmahle, und nachgehends des HErrn A-
bendmahl
zubereitet werden könten. Dieses erhellet nicht
nur alleine aus der Heil. Schrifft a)/ sondern es stimmen
auch andere Scribenten ein. b) Diese Gaben aber zu de-

nen
wenigsten ausgeübet werden. Es ist ja mehr als zu bekannt,
daß diejenigen die Theologie erlernen, so arm sind und wenig zu
leben haben. Man muß aus diesem Umstand ihnen also zu Hülf-
fe kommen, wenn sie am Worte arbeiten. Wäre es aber auch
an dem, daß einer und der andere von seinen eigenen Mitteln le-
ben könte, so kan man ihn dennoch nicht anhalten, der Besoldung
zu renuntieren. Er fordert solche mit allem Recht, wie mit vie-
len Gründen der Herr Thomasius in disp. de offic. princip. circa au-
gend. salar. & bonor. ministr. eccles.
und andere mehr gewiesen.
Jch werde in dem folgenden ebenfalls mit mehrern davon reden.
a) Wie aus der
Schrifft,
Paulus redet 1. Cor. XI. 20. seq. von denen Mahlen, die in der
Gemeinde zubereitet worden, und tadelt den dabey eingerissenen
Mißbrauch. Wenn man aber zusammen kommt, spricht er,
so hält man da nicht des HErrn Abendmahl, denn so man
das Abendmahl halten solte, nimmt ein jeglicher sein eigenes
vorhin, und einer ist hungrich, der ander ist truncken. Habt
ihr aber nicht Häuser, da ihr essen und trincken möget?
oder verachtet ihr die Gemeine GOttes, und beschämet die,
so da nichts haben?
b) und denen Pa-
[r]ibus
erhellet.
Jch ziehe hieher die Worte Justini Martyris. Apol. II. am Ende,
da er gedencket, daß man dem Vorsitzenden Brod und einen Be-
cher mit Wasser und Wein gegeben. Deinde qui fratribus prae-
est, offertur panis & poculum aquae & vini. Hieronymus homil.
XXVII. ad 1. Cor. XI.
ist noch deutlicher, und gedencket, daß die
Christen an gewissen Tägen gemeine Tische zubereitet, die
Reichen hätten Speise mit gebracht, und die Armen, so nichts ge-
habt, auch dazu beruffen.
c) Von
II. Abth. III. Cap. Von dem
Die Gaben
wurden zu
denen Lie-
besmahlengelieffert.
§. VII.

Dieſe oͤffters erwehnte Gaben der Glaͤubigen
wurden zur gemeinen Beduͤrffnuͤß zuſammen gebracht/ wie
es auch bey Gemeinden ſeyn ſoll. Vornehmlich aber
brachten ſie ſolche Geſchencke darum zuſammen/ daß von
ſolchen die Liebesmahle, und nachgehends des HErrn A-
bendmahl
zubereitet werden koͤnten. Dieſes erhellet nicht
nur alleine aus der Heil. Schrifft a)/ ſondern es ſtimmen
auch andere Scribenten ein. b) Dieſe Gaben aber zu de-

nen
wenigſten ausgeuͤbet werden. Es iſt ja mehr als zu bekannt,
daß diejenigen die Theologie erlernen, ſo arm ſind und wenig zu
leben haben. Man muß aus dieſem Umſtand ihnen alſo zu Huͤlf-
fe kommen, wenn ſie am Worte arbeiten. Waͤre es aber auch
an dem, daß einer und der andere von ſeinen eigenen Mitteln le-
ben koͤnte, ſo kan man ihn dennoch nicht anhalten, der Beſoldung
zu renuntieren. Er fordert ſolche mit allem Recht, wie mit vie-
len Gruͤnden der Herr Thomaſius in diſp. de offic. princip. circa au-
gend. ſalar. & bonor. miniſtr. eccleſ.
und andere mehr gewieſen.
Jch werde in dem folgenden ebenfalls mit mehrern davon reden.
a) Wie aus der
Schrifft,
Paulus redet 1. Cor. XI. 20. ſeq. von denen Mahlen, die in der
Gemeinde zubereitet worden, und tadelt den dabey eingeriſſenen
Mißbrauch. Wenn man aber zuſammen kommt, ſpricht er,
ſo haͤlt man da nicht des HErrn Abendmahl, denn ſo man
das Abendmahl halten ſolte, nimmt ein jeglicher ſein eigenes
vorhin, und einer iſt hungrich, der ander iſt truncken. Habt
ihr aber nicht Haͤuſer, da ihr eſſen und trincken moͤget?
oder verachtet ihr die Gemeine GOttes, und beſchaͤmet die,
ſo da nichts haben?
b) und denen Pa-
[r]ibus
erhellet.
Jch ziehe hieher die Worte Juſtini Martyris. Apol. II. am Ende,
da er gedencket, daß man dem Vorſitzenden Brod und einen Be-
cher mit Waſſer und Wein gegeben. Deinde qui fratribus præ-
eſt, offertur panis & poculum aquæ & vini. Hieronymus homil.
XXVII. ad 1. Cor. XI.
iſt noch deutlicher, und gedencket, daß die
Chriſten an gewiſſen Taͤgen gemeine Tiſche zubereitet, die
Reichen haͤtten Speiſe mit gebracht, und die Armen, ſo nichts ge-
habt, auch dazu beruffen.
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[246/0265] II. Abth. III. Cap. Von dem §. VII. Dieſe oͤffters erwehnte Gaben der Glaͤubigen wurden zur gemeinen Beduͤrffnuͤß zuſammen gebracht/ wie es auch bey Gemeinden ſeyn ſoll. Vornehmlich aber brachten ſie ſolche Geſchencke darum zuſammen/ daß von ſolchen die Liebesmahle, und nachgehends des HErrn A- bendmahl zubereitet werden koͤnten. Dieſes erhellet nicht nur alleine aus der Heil. Schrifft a)/ ſondern es ſtimmen auch andere Scribenten ein. b) Dieſe Gaben aber zu de- nen (c) a) Paulus redet 1. Cor. XI. 20. ſeq. von denen Mahlen, die in der Gemeinde zubereitet worden, und tadelt den dabey eingeriſſenen Mißbrauch. Wenn man aber zuſammen kommt, ſpricht er, ſo haͤlt man da nicht des HErrn Abendmahl, denn ſo man das Abendmahl halten ſolte, nimmt ein jeglicher ſein eigenes vorhin, und einer iſt hungrich, der ander iſt truncken. Habt ihr aber nicht Haͤuſer, da ihr eſſen und trincken moͤget? oder verachtet ihr die Gemeine GOttes, und beſchaͤmet die, ſo da nichts haben? b) Jch ziehe hieher die Worte Juſtini Martyris. Apol. II. am Ende, da er gedencket, daß man dem Vorſitzenden Brod und einen Be- cher mit Waſſer und Wein gegeben. Deinde qui fratribus præ- eſt, offertur panis & poculum aquæ & vini. Hieronymus homil. XXVII. ad 1. Cor. XI. iſt noch deutlicher, und gedencket, daß die Chriſten an gewiſſen Taͤgen gemeine Tiſche zubereitet, die Reichen haͤtten Speiſe mit gebracht, und die Armen, ſo nichts ge- habt, auch dazu beruffen. c) Von (c) wenigſten ausgeuͤbet werden. Es iſt ja mehr als zu bekannt, daß diejenigen die Theologie erlernen, ſo arm ſind und wenig zu leben haben. Man muß aus dieſem Umſtand ihnen alſo zu Huͤlf- fe kommen, wenn ſie am Worte arbeiten. Waͤre es aber auch an dem, daß einer und der andere von ſeinen eigenen Mitteln le- ben koͤnte, ſo kan man ihn dennoch nicht anhalten, der Beſoldung zu renuntieren. Er fordert ſolche mit allem Recht, wie mit vie- len Gruͤnden der Herr Thomaſius in diſp. de offic. princip. circa au- gend. ſalar. & bonor. miniſtr. eccleſ. und andere mehr gewieſen. Jch werde in dem folgenden ebenfalls mit mehrern davon reden.

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Zitationshilfe: Pertsch, Johann Georg: Das Recht Der Beicht-Stühle. Halle, 1721, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pertsch_recht_1721/265>, abgerufen am 25.11.2024.