Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.Sachsen / so man den deutschen Ruland / vnnd dann die Rechtehand des Römischen Reichs Ehren halben zugenamet / Anno 1471. auffs newe aussm Grund gantz steinern erhoben / also daß vier Gemach hoch alles vbereinander / auch biß vnter das Dach gewelbet / vnd recht Fürstlich vnd prechtig allerding zugerichtet / darüber Bawmeister Arnoldus Westphalus gewesen / ist wol zusehen / vnnd ein rechtes Fürstliches Sommerhaus / desgleichen keines im Lande der Gelegenheit vnd Lusts wegen / ob wol prächtigere vnd grössere derer verhanden / zu finden. Der Berg ist vor Alters mit einem Thiergarten vmbgeben gewesen / vnd hat dz Schlos einen trefflichen schönen Prospectum nach allen Plagis. Neben diesem Fürstlichen Schlos haben in vorzeiten die Könige in Böhmen / vnd Vratislaus I. ein besonderes Schlos Anno 1088. nach der Höhe zur Gegenfestunge / daraus die Stadt in derer Gehorsam zu halten / zu demmal angelegt / als gantz Meissen vnd der Oberteil durch Keyser Heinrich den Vierdten / dem Königreich Böhmen zugeschlagen / vnd nach Böhmischer Sprach Guozedeck genant / dauon aber keine Vestigia jetzo in wenigsten der Rudera verhanden / vnnd allerding hernacher von dem alten Marggraffen vnd Erbherren zu grunde desolirt. Auff diesem Schlos zu dem mal sich eine merckliche Historia zugetragen / so Cosmus Historicus mit diesen Vmbständen anziehen thut / Daß ein Böhmischer Herr / Beneda genant / des Königreichs Böhmen / aus was Vrsachen wird nicht angezogen / landreumig vnd ein Exul werden müssen / vnd als solcher sich nach Meissen / vnnd zu dem heiligen Mann Bischoff Bennoni, so ein Graff von Woldenburg aus Sachsen / vnd ingleichen in des Keysers vnd Königs Vngnaden gewesen / gewendet / vnd der König solches erfahren / habe er ihn durch gütliche Beschickung / aus Meissen zu sich ins Schlos Guozedeck bestellen lassen / Der Beneda trawte dem Könige / vnd stellet sich ein / dem der König mit guten Worten zugesprochen / sein Rapier vnd Mantel in Freundschafft abzulegen / welchem Beneda Folge thut / darauff wider Traw vnd Glauben der König solchen greiffen vnd anfassen lassen wil / Beneda so ein hertzhaffter Mann / erwischt in eil ein Schwerdt / so des Königs Cämmerling an der Seiten getragen / vnnd hewet zum ersten den Cämmerer / so den König schützen wollen / zu boden / der König / so allein / verheisset jhm in der Gefahr / Gnade zu erzeigen / als darauff Beneda einhalten thut / sticht vnd hawet der König auff solchen los / Beneda mus sich seiner Haut wehren / vnnd gibt dem Könige drey Streiche / also daß er fast zu boden gesuncken / in deme die Guardi wach worden / vnd auff Beneda zugeeilet / der dann in der ersten Furien zween Soldaten auff die Seel gefast / endlichen vbermannet / vnd gefenglichen angenommen / vnd ob er wol die Vntrew des Königes / vnd wie er zur Sachsen / so man den deutschen Ruland / vnnd dann die Rechtehand des Römischen Reichs Ehren halben zugenamet / Anno 1471. auffs newe aussm Grund gantz steinern erhoben / also daß vier Gemach hoch alles vbereinander / auch biß vnter das Dach gewelbet / vnd recht Fürstlich vnd prechtig allerding zugerichtet / darüber Bawmeister Arnoldus Westphalus gewesen / ist wol zusehen / vnnd ein rechtes Fürstliches Sommerhaus / desgleichen keines im Lande der Gelegenheit vnd Lusts wegen / ob wol prächtigere vnd grössere derer verhanden / zu finden. Der Berg ist vor Alters mit einem Thiergarten vmbgeben gewesen / vnd hat dz Schlos einen trefflichen schönen Prospectum nach allen Plagis. Neben diesem Fürstlichen Schlos haben in vorzeiten die Könige in Böhmen / vnd Vratislaus I. ein besonderes Schlos Anno 1088. nach der Höhe zur Gegenfestunge / daraus die Stadt in derer Gehorsam zu halten / zu demmal angelegt / als gantz Meissen vnd der Oberteil durch Keyser Heinrich den Vierdten / dem Königreich Böhmen zugeschlagen / vnd nach Böhmischer Sprach Guozedeck genant / dauon aber keine Vestigia jetzo in wenigsten der Rudera verhanden / vnnd allerding hernacher von dem alten Marggraffen vnd Erbherren zu grunde desolirt. Auff diesem Schlos zu dem mal sich eine merckliche Historia zugetragen / so Cosmus Historicus mit diesen Vmbständen anziehen thut / Daß ein Böhmischer Herr / Beneda genant / des Königreichs Böhmen / aus was Vrsachen wird nicht angezogen / landreumig vnd ein Exul werden müssen / vnd als solcher sich nach Meissen / vnnd zu dem heiligen Mann Bischoff Bennoni, so ein Graff von Woldenburg aus Sachsen / vnd ingleichen in des Keysers vnd Königs Vngnaden gewesen / gewendet / vnd der König solches erfahren / habe er ihn durch gütliche Beschickung / aus Meissen zu sich ins Schlos Guozedeck bestellen lassen / Der Beneda trawte dem Könige / vnd stellet sich ein / dem der König mit guten Worten zugesprochen / sein Rapier vnd Mantel in Freundschafft abzulegen / welchem Beneda Folge thut / darauff wider Traw vnd Glauben der König solchen greiffen vnd anfassen lassen wil / Beneda so ein hertzhaffter Mann / erwischt in eil ein Schwerdt / so des Königs Cämmerling an der Seiten getragen / vnnd hewet zum ersten den Cämmerer / so den König schützen wollen / zu boden / der König / so allein / verheisset jhm in der Gefahr / Gnade zu erzeigen / als darauff Beneda einhalten thut / sticht vnd hawet der König auff solchen los / Beneda mus sich seiner Haut wehren / vnnd gibt dem Könige drey Streiche / also daß er fast zu boden gesuncken / in deme die Guardi wach worden / vnd auff Beneda zugeeilet / der dann in der ersten Furien zween Soldaten auff die Seel gefast / endlichen vbermannet / vnd gefenglichen angenommen / vnd ob er wol die Vntrew des Königes / vnd wie er zur <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0006" n="5"/> Sachsen / so man den deutschen Ruland / vnnd dann die Rechtehand des Römischen Reichs Ehren halben zugenamet / <hi rendition="#aq">Anno</hi> 1471. auffs newe aussm Grund gantz steinern erhoben / also daß vier Gemach hoch alles vbereinander / auch biß vnter das Dach gewelbet / vnd recht Fürstlich vnd prechtig allerding zugerichtet / darüber Bawmeister <hi rendition="#aq">Arnoldus Westphalus</hi> gewesen / ist wol zusehen / vnnd ein rechtes Fürstliches Sommerhaus / desgleichen keines im Lande der Gelegenheit vnd Lusts wegen / ob wol prächtigere vnd grössere derer verhanden / zu finden. 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Neben diesem Fürstlichen Schlos haben in vorzeiten die Könige in Böhmen / vnd Vratislaus I. ein besonderes Schlos Anno 1088. nach der Höhe zur Gegenfestunge / daraus die Stadt in derer Gehorsam zu halten / zu demmal angelegt / als gantz Meissen vnd der Oberteil durch Keyser Heinrich den Vierdten / dem Königreich Böhmen zugeschlagen / vnd nach Böhmischer Sprach Guozedeck genant / dauon aber keine Vestigia jetzo in wenigsten der Rudera verhanden / vnnd allerding hernacher von dem alten Marggraffen vnd Erbherren zu grunde desolirt.
Auff diesem Schlos zu dem mal sich eine merckliche Historia zugetragen / so Cosmus Historicus mit diesen Vmbständen anziehen thut / Daß ein Böhmischer Herr / Beneda genant / des Königreichs Böhmen / aus was Vrsachen wird nicht angezogen / landreumig vnd ein Exul werden müssen / vnd als solcher sich nach Meissen / vnnd zu dem heiligen Mann Bischoff Bennoni, so ein Graff von Woldenburg aus Sachsen / vnd ingleichen in des Keysers vnd Königs Vngnaden gewesen / gewendet / vnd der König solches erfahren / habe er ihn durch gütliche Beschickung / aus Meissen zu sich ins Schlos Guozedeck bestellen lassen / Der Beneda trawte dem Könige / vnd stellet sich ein / dem der König mit guten Worten zugesprochen / sein Rapier vnd Mantel in Freundschafft abzulegen / welchem Beneda Folge thut / darauff wider Traw vnd Glauben der König solchen greiffen vnd anfassen lassen wil / Beneda so ein hertzhaffter Mann / erwischt in eil ein Schwerdt / so des Königs Cämmerling an der Seiten getragen / vnnd hewet zum ersten den Cämmerer / so den König schützen wollen / zu boden / der König / so allein / verheisset jhm in der Gefahr / Gnade zu erzeigen / als darauff Beneda einhalten thut / sticht vnd hawet der König auff solchen los / Beneda mus sich seiner Haut wehren / vnnd gibt dem Könige drey Streiche / also daß er fast zu boden gesuncken / in deme die Guardi wach worden / vnd auff Beneda zugeeilet / der dann in der ersten Furien zween Soldaten auff die Seel gefast / endlichen vbermannet / vnd gefenglichen angenommen / vnd ob er wol die Vntrew des Königes / vnd wie er zur
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Zitationshilfe: | Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/6>, abgerufen am 17.02.2025. |