Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben. LV. Eckhardsberg. SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest. LVI. Sachsenburg. AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben. LV. Eckhardsberg. SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest. LVI. Sachsenburg. AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0039" n="38"/> Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten <hi rendition="#aq">renovirt,</hi> hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die <hi rendition="#aq">Custodia</hi> bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd <hi rendition="#aq">Anno</hi> 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben.</p> </div> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">LV.</hi><lb/> Eckhardsberg.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">S</hi>Chlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen <hi rendition="#aq">Anno</hi> 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser <hi rendition="#aq">Lotharius</hi> der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals <hi rendition="#aq">desolirt</hi> vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest.</p> </div> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">LVI.</hi><lb/> Sachsenburg.</head><lb/> <p><hi rendition="#in">A</hi>Mpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die <hi rendition="#aq">Rudera</hi> dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes <hi rendition="#aq">Propugnaculum An.</hi> 534. erst erbawet seyn / vnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [38/0039]
Fürstlichen Gebewden versehen / vnd durch Churfürst Augusten renovirt, hat dieses Schlos zu etlich malen wegen der Belagerung / so von Keyser Friedrichen dem Ersten / geschehen / welcher diesen Landgraffen wegen dessen / daß er Pfaltzgraff Friedrichen erstochen / darauff gefangen nemen / vnd nachm Gibichenstein in die Custodia bringen lassen / Schaden empfangen / vnnd also damals das Schlos zu grunde gelegt / dann von den Nachkommenden wiederumb erbawet / vnnd Anno 1260. hinwieder von Keyser Adolphen von Nassaw zerstöret / dennoch hinwieder auff die Mas / wie jetzo noch zu sehen / erhoben.
LV.
Eckhardsberg.
SChlos vnd Ampt / von Marggraffen Eckhardo dem Ersten / in Meissen vnd Thüringen Anno 1013. erstlichen erbawet / vnnd nach jhm genennet / so aber hernacher vnnd noch bey seinen Zeiten hinwieder zerstöret / dann er sich grosses Dinges vnterstanden / vnnd Keyser seyn wollen / als jhm Keyser Lotharius der Sachse vorgezogen / ist er denselben in allen zuwider gewesen / vnd sich auff seine Gewalt vnd festes Haus verlassen / darüber das Schlos belagert / eröbert / vnd zu grunde gelegt / er auch hernacher bey Nordheim erschlagen worden / vnd ob wol dieses Schlos hernacher durch dessen Nachkommen hinwieder erbawet / vnd in eine sondere Form vnnd schönes grosses Gebewde gebracht / hat es doch niemals keinen Bestand haben wollen / offtermals desolirt vnd zerstöret / inmassen es noch heut zu tage also vnerbawet legen thut / vnd das wenigste daran nur zur Auffschüttunge des Ampts Getreidichs erhalten worden / sonsten ist das alte Gebewde an Thürmen vnd Gemeuren gantz fest.
LVI.
Sachsenburg.
AMpt vnd Schlos in vorzeiten die Hagkenburg genennet / ist jetzo gantz wüste / vnnd nur die Rudera dauon zu sehen / Sol ein sehr altes Gebewde / vnd von den Sachsen / inmassen auch Scheidingen derselben festes Propugnaculum An. 534. erst erbawet seyn / vnd
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/39 |
Zitationshilfe: | Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/39>, abgerufen am 16.02.2025. |