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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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IV.
Pirna.

DAs Schlos zu Pirna ist nach der Höhe vnnd zweiffels ohn vor Alters zur Landesvorwehr vnd Grentzfestunge zugerichtet / inmassen an den Vestigiis der tieffen duppeln Gräben / als auch andern Propugnaculis zum Ernst angerichtet / zu sehen / vnnd ob wol keine Gewisheit verhanden / von weme solches erbawet / ist doch gleublichen / weil diese Stadt vor Alters dem Königreich Böhmen / vnd noch Anno 1340. immediate incorporirt gewesen / daß dieses Schlos von den Hertzogen / hernacher Königen in Böhmen erhoben / Als es aber Anno 1408. hinwieder an die Marggraffen kommen / inmassen es dann tempore Heinrici Illustris, vnd Anno 1260. ingleichen Meißnisch gewesen / ist solches als ein Grentzhaus fortificirt, vnnd jederzeit vor eine Festung gehalten worden / Nach dem es aber Bischoffslehn gewesen / allerding auch nicht also in Esse, inmassen auch jetzo / weil das Haus Sachsen mit der Kron Böhmen gute nachbarliche Correspondentz halten thut / verblieben / jedoch gleichwol noch in einem zimlichen Bawwesen erhalten / also / daß es wol vor ein Fürstenhaus bestehen thut. Monachus Pirnensis setzet in seinem hinterlassenen Manuscripto, daß Marggraff Wilhelm / so man Coclem vnd den Eineugigten zugenamet / die Stadt Pirn sampt dem obern Tractu Regionis nach dem Lande zu Böhmen / vnd vnter andern die alten verwüsten Heuser vnd Schlösser / Donyn / Wissenstein / Königstein / Schreckenstein / Lilgenstein / Riesenburg / Totzaw mit aller Zugehörung aller der Schlösser vnd dem Thierstein / Item / Keferburg / Wintenstein vnd Werda / mit Gold vnd Gelt / wie die Wort lauten / zum theil auch durch Kriegesgerechtigkeit / an sich erkaufft vnnd gebracht / vnnd hernacher bey dem Hause Sachsen verblieben / vnd inbesonder das Schlos zu Pirna befestiget / mit schönen Gebewden gezieret / vnd jhm den Namen Sonnenstein / inmassen auch der Stadt auff deutsch Sonnenthal gegeben / dannenhero etliche Historici diesen Wilhelm vor den alterum Fundatorem arcis allerding halten thun / Die jetzogenanten Schlösser sind noch zum meisten bey dem Haus Sachsen / aber allerding biß auff den Wisenstein / so jtzo derer von Bunaw Erbstamhaus ist / vnd den Königstein / dauon bald Meldunge geschehen sol / vnerbawet.

IV.
Pirna.

DAs Schlos zu Pirna ist nach der Höhe vnnd zweiffels ohn vor Alters zur Landesvorwehr vnd Grentzfestunge zugerichtet / inmassen an den Vestigiis der tieffen duppeln Gräben / als auch andern Propugnaculis zum Ernst angerichtet / zu sehen / vnnd ob wol keine Gewisheit verhanden / von weme solches erbawet / ist doch gleublichen / weil diese Stadt vor Alters dem Königreich Böhmen / vnd noch Anno 1340. immediatè incorporirt gewesen / daß dieses Schlos von den Hertzogen / hernacher Königen in Böhmen erhoben / Als es aber Anno 1408. hinwieder an die Marggraffen kommen / inmassen es dann tempore Heinrici Illustris, vnd Anno 1260. ingleichen Meißnisch gewesen / ist solches als ein Grentzhaus fortificirt, vnnd jederzeit vor eine Festung gehalten worden / Nach dem es aber Bischoffslehn gewesen / allerding auch nicht also in Esse, inmassen auch jetzo / weil das Haus Sachsen mit der Kron Böhmen gute nachbarliche Correspondentz halten thut / verblieben / jedoch gleichwol noch in einem zimlichen Bawwesen erhalten / also / daß es wol vor ein Fürstenhaus bestehen thut. Monachus Pirnensis setzet in seinem hinterlassenen Manuscripto, daß Marggraff Wilhelm / so man Coclem vnd den Eineugigten zugenamet / die Stadt Pirn sampt dem obern Tractu Regionis nach dem Lande zu Böhmen / vnd vnter andern die alten verwüsten Heuser vnd Schlösser / Donyn / Wissenstein / Königstein / Schreckenstein / Lilgenstein / Riesenburg / Totzaw mit aller Zugehörung aller der Schlösser vnd dem Thierstein / Item / Keferburg / Wintenstein vnd Werda / mit Gold vnd Gelt / wie die Wort lauten / zum theil auch durch Kriegesgerechtigkeit / an sich erkaufft vnnd gebracht / vnnd hernacher bey dem Hause Sachsen verblieben / vnd inbesonder das Schlos zu Pirna befestiget / mit schönen Gebewden gezieret / vnd jhm den Namen Sonnenstein / inmassen auch der Stadt auff deutsch Sonnenthal gegeben / dannenhero etliche Historici diesen Wilhelm vor den alterum Fundatorem arcis allerding halten thun / Die jetzogenanten Schlösser sind noch zum meisten bey dem Haus Sachsen / aber allerding biß auff den Wisenstein / so jtzo derer von Bunaw Erbstamhaus ist / vnd den Königstein / dauon bald Meldunge geschehen sol / vnerbawet.

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[10/0011] IV. Pirna. DAs Schlos zu Pirna ist nach der Höhe vnnd zweiffels ohn vor Alters zur Landesvorwehr vnd Grentzfestunge zugerichtet / inmassen an den Vestigiis der tieffen duppeln Gräben / als auch andern Propugnaculis zum Ernst angerichtet / zu sehen / vnnd ob wol keine Gewisheit verhanden / von weme solches erbawet / ist doch gleublichen / weil diese Stadt vor Alters dem Königreich Böhmen / vnd noch Anno 1340. immediatè incorporirt gewesen / daß dieses Schlos von den Hertzogen / hernacher Königen in Böhmen erhoben / Als es aber Anno 1408. hinwieder an die Marggraffen kommen / inmassen es dann tempore Heinrici Illustris, vnd Anno 1260. ingleichen Meißnisch gewesen / ist solches als ein Grentzhaus fortificirt, vnnd jederzeit vor eine Festung gehalten worden / Nach dem es aber Bischoffslehn gewesen / allerding auch nicht also in Esse, inmassen auch jetzo / weil das Haus Sachsen mit der Kron Böhmen gute nachbarliche Correspondentz halten thut / verblieben / jedoch gleichwol noch in einem zimlichen Bawwesen erhalten / also / daß es wol vor ein Fürstenhaus bestehen thut. Monachus Pirnensis setzet in seinem hinterlassenen Manuscripto, daß Marggraff Wilhelm / so man Coclem vnd den Eineugigten zugenamet / die Stadt Pirn sampt dem obern Tractu Regionis nach dem Lande zu Böhmen / vnd vnter andern die alten verwüsten Heuser vnd Schlösser / Donyn / Wissenstein / Königstein / Schreckenstein / Lilgenstein / Riesenburg / Totzaw mit aller Zugehörung aller der Schlösser vnd dem Thierstein / Item / Keferburg / Wintenstein vnd Werda / mit Gold vnd Gelt / wie die Wort lauten / zum theil auch durch Kriegesgerechtigkeit / an sich erkaufft vnnd gebracht / vnnd hernacher bey dem Hause Sachsen verblieben / vnd inbesonder das Schlos zu Pirna befestiget / mit schönen Gebewden gezieret / vnd jhm den Namen Sonnenstein / inmassen auch der Stadt auff deutsch Sonnenthal gegeben / dannenhero etliche Historici diesen Wilhelm vor den alterum Fundatorem arcis allerding halten thun / Die jetzogenanten Schlösser sind noch zum meisten bey dem Haus Sachsen / aber allerding biß auff den Wisenstein / so jtzo derer von Bunaw Erbstamhaus ist / vnd den Königstein / dauon bald Meldunge geschehen sol / vnerbawet.

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/11>, abgerufen am 22.12.2024.