Nro. 5 war Kagliostro, der unter so vielen pointirenden Köpfen das Schicksal der Aerzte und Gespenster und Advokaten hatte, daß seine öf¬ fentlichen Spötter zugleich seine geheimen Jün¬ ger und Klienten sind.
Nro. 6 war mein Gerichtsherr v. Röper, der weil er mit dem Fürsten etwas zu sprechen hatte dage¬ blieben war. Er war der einzige im ganzen E߬ konvent, der zweierlei that: erstlich daß er alle Weinsortiments des Bousischen Wein-Inventa¬ riums sich reichen ließ, um von allen Weingütern der Residentin denjenigen deutlichen, oder doch klaren Begriff in seinem Magen zu bringen, wor¬ auf die ältern Logiken so sehr dringen -- zwei¬ tens legt' er einen so großen Werth auf das fri¬ kassirte, marinirte etc. Souper als wenn ers gäbe und nicht bekäme und wurde immer höflicher und gebückter, je satter und voller er wurde, gleich einer Wurst, die sich krümmt, wenn man sie füllet.
Nro. 7. 8. 9 waren zwei grobe Regierungsrä¬ the ** und ein grober Kammerpräsident *, wovon die zwei erstern den ganzen Hof verachteten, weil er keine andern Pandekten im Kopfe hatte als
E 2
Nro. 5 war Kaglioſtro, der unter ſo vielen pointirenden Koͤpfen das Schickſal der Aerzte und Geſpenſter und Advokaten hatte, daß ſeine oͤf¬ fentlichen Spoͤtter zugleich ſeine geheimen Juͤn¬ ger und Klienten ſind.
Nro. 6 war mein Gerichtsherr v. Roͤper, der weil er mit dem Fuͤrſten etwas zu ſprechen hatte dage¬ blieben war. Er war der einzige im ganzen E߬ konvent, der zweierlei that: erſtlich daß er alle Weinſortiments des Bouſiſchen Wein-Inventa¬ riums ſich reichen ließ, um von allen Weinguͤtern der Reſidentin denjenigen deutlichen, oder doch klaren Begriff in ſeinem Magen zu bringen, wor¬ auf die aͤltern Logiken ſo ſehr dringen — zwei¬ tens legt' er einen ſo großen Werth auf das fri¬ kaſſirte, marinirte ꝛc. Souper als wenn ers gaͤbe und nicht bekaͤme und wurde immer hoͤflicher und gebuͤckter, je ſatter und voller er wurde, gleich einer Wurſt, die ſich kruͤmmt, wenn man ſie fuͤllet.
Nro. 7. 8. 9 waren zwei grobe Regierungsraͤ¬ the ** und ein grober Kammerpraͤſident *, wovon die zwei erſtern den ganzen Hof verachteten, weil er keine andern Pandekten im Kopfe hatte als
E 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0077"n="67"/><p><hirendition="#aq">Nro</hi>. 5 war Kaglioſtro, der unter ſo vielen<lb/><hirendition="#g">pointirenden</hi> Koͤpfen das Schickſal der Aerzte<lb/>
und Geſpenſter und Advokaten hatte, daß ſeine oͤf¬<lb/>
fentlichen <hirendition="#g">Spoͤtter</hi> zugleich ſeine geheimen <hirendition="#g">Juͤn¬<lb/>
ger</hi> und Klienten ſind.</p><lb/><p><hirendition="#aq">Nro</hi>. 6 war mein Gerichtsherr v. Roͤper, der weil<lb/>
er mit dem Fuͤrſten etwas zu ſprechen hatte dage¬<lb/>
blieben war. Er war der einzige im ganzen E߬<lb/>
konvent, der zweierlei that: <hirendition="#g">erſtlich</hi> daß er alle<lb/>
Weinſortiments des Bouſiſchen Wein-Inventa¬<lb/>
riums ſich reichen ließ, um von allen Weinguͤtern<lb/>
der Reſidentin denjenigen deutlichen, oder doch<lb/>
klaren Begriff in ſeinem Magen zu bringen, wor¬<lb/>
auf die aͤltern Logiken ſo ſehr dringen —<hirendition="#g">zwei¬<lb/>
tens</hi> legt' er einen ſo großen Werth auf das fri¬<lb/>
kaſſirte, marinirte ꝛc. Souper als wenn ers gaͤbe<lb/>
und nicht bekaͤme und wurde immer hoͤflicher und<lb/><hirendition="#g">gebuͤckter</hi>, je ſatter und voller er wurde, gleich<lb/>
einer Wurſt, die ſich <hirendition="#g">kruͤmmt</hi>, wenn man ſie<lb/><hirendition="#g">fuͤllet</hi>.</p><lb/><p><hirendition="#aq">Nro</hi>. 7. 8. 9 waren zwei grobe Regierungsraͤ¬<lb/>
the ** und ein grober Kammerpraͤſident *, wovon<lb/>
die zwei erſtern den ganzen Hof verachteten, weil<lb/>
er keine andern <hirendition="#g">Pandekten</hi> im Kopfe hatte als<lb/><fwplace="bottom"type="sig">E 2<lb/></fw></p></div></div></body></text></TEI>
[67/0077]
Nro. 5 war Kaglioſtro, der unter ſo vielen
pointirenden Koͤpfen das Schickſal der Aerzte
und Geſpenſter und Advokaten hatte, daß ſeine oͤf¬
fentlichen Spoͤtter zugleich ſeine geheimen Juͤn¬
ger und Klienten ſind.
Nro. 6 war mein Gerichtsherr v. Roͤper, der weil
er mit dem Fuͤrſten etwas zu ſprechen hatte dage¬
blieben war. Er war der einzige im ganzen E߬
konvent, der zweierlei that: erſtlich daß er alle
Weinſortiments des Bouſiſchen Wein-Inventa¬
riums ſich reichen ließ, um von allen Weinguͤtern
der Reſidentin denjenigen deutlichen, oder doch
klaren Begriff in ſeinem Magen zu bringen, wor¬
auf die aͤltern Logiken ſo ſehr dringen — zwei¬
tens legt' er einen ſo großen Werth auf das fri¬
kaſſirte, marinirte ꝛc. Souper als wenn ers gaͤbe
und nicht bekaͤme und wurde immer hoͤflicher und
gebuͤckter, je ſatter und voller er wurde, gleich
einer Wurſt, die ſich kruͤmmt, wenn man ſie
fuͤllet.
Nro. 7. 8. 9 waren zwei grobe Regierungsraͤ¬
the ** und ein grober Kammerpraͤſident *, wovon
die zwei erſtern den ganzen Hof verachteten, weil
er keine andern Pandekten im Kopfe hatte als
E 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Jean Paul: Die unsichtbare Loge. Bd. 2. Berlin, 1793, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_loge02_1793/77>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.