Testament gerichtlich anzufechten oder zu rumpie¬ ren suchen, während des Prozesses keinen Heller Zinsen erhalten, als welche den andern oder -- streiten sie alle -- dem Universalerben zufliessen.
17teund lezte Klausel.
Ein jeder Wille darf toll und halb und we¬ der gehauen noch gestochen seyn, nur aber der lezte nicht, sondern dieser muß, um sich zum zweiten-dritten-viertenmal zu ründen, also konzentrisch, wie überall bei den Juristen, Clausula salutaris, zur donatio mortis caussa und zur reservatio ambulatoriae voluntatis grei¬ fen. So will ich denn hiemit darzu gegriffen haben, mit kurzen und vorigen Worten. -- Weiter brauch' ich mich der Welt nicht aufzuthun, vor der mich die nahe Stunde bald zusperren wird. -- Son¬ stiger Fr. Richter, jetziger Van der Kabel.
So weit das Testament. Alle Formalien des Unterzeichnens und Untersiegelns etc. etc. fan¬ den die 7 Erben richtig beobachtet.
Teſtament gerichtlich anzufechten oder zu rumpie¬ ren ſuchen, waͤhrend des Prozeſſes keinen Heller Zinſen erhalten, als welche den andern oder — ſtreiten ſie alle — dem Univerſalerben zuflieſſen.
17teund lezte Klauſel.
Ein jeder Wille darf toll und halb und we¬ der gehauen noch geſtochen ſeyn, nur aber der lezte nicht, ſondern dieſer muß, um ſich zum zweiten-dritten-viertenmal zu ruͤnden, alſo konzentriſch, wie uͤberall bei den Juriſten, Clausula salutaris, zur donatio mortis caussa und zur reservatio ambulatoriæ voluntatis grei¬ fen. So will ich denn hiemit darzu gegriffen haben, mit kurzen und vorigen Worten. — Weiter brauch' ich mich der Welt nicht aufzuthun, vor der mich die nahe Stunde bald zuſperren wird. — Son¬ ſtiger Fr. Richter, jetziger Van der Kabel.
So weit das Teſtament. Alle Formalien des Unterzeichnens und Unterſiegelns ꝛc. ꝛc. fan¬ den die 7 Erben richtig beobachtet.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbn="23"facs="#f0033"/>
Teſtament gerichtlich anzufechten oder zu rumpie¬<lb/>
ren ſuchen, waͤhrend des Prozeſſes keinen Heller<lb/>
Zinſen erhalten, als welche den andern oder —<lb/>ſtreiten ſie alle — dem Univerſalerben zuflieſſen.</p><lb/></div><divn="2"><head>17<hirendition="#sup">te</hi><hirendition="#g">und lezte Klauſel.</hi><lb/></head><p>Ein jeder Wille darf toll und halb und we¬<lb/>
der gehauen noch geſtochen ſeyn, nur aber der<lb/>
lezte nicht, ſondern dieſer muß, um ſich zum<lb/>
zweiten-dritten-viertenmal zu <hirendition="#g">ruͤnden</hi>, alſo<lb/><hirendition="#g">konzentriſch</hi>, wie uͤberall bei den Juriſten,<lb/><hirendition="#aq">Clausula salutaris</hi>, zur <hirendition="#aq">donatio mortis caussa</hi><lb/>
und zur <hirendition="#aq">reservatio ambulatoriæ voluntatis</hi> grei¬<lb/>
fen. So will ich denn hiemit darzu gegriffen haben,<lb/>
mit kurzen und vorigen Worten. — Weiter brauch'<lb/>
ich mich der Welt nicht aufzuthun, vor der mich<lb/>
die nahe Stunde bald zuſperren wird. — Son¬<lb/>ſtiger Fr. Richter, jetziger Van der Kabel.</p><lb/><milestoneunit="section"rendition="#hr"/><p>So weit das Teſtament. Alle Formalien<lb/>
des Unterzeichnens und Unterſiegelns ꝛc. ꝛc. fan¬<lb/>
den die 7 Erben richtig beobachtet.</p><lb/><milestoneunit="section"rendition="#hr"/></div></div></body></text></TEI>
[23/0033]
Teſtament gerichtlich anzufechten oder zu rumpie¬
ren ſuchen, waͤhrend des Prozeſſes keinen Heller
Zinſen erhalten, als welche den andern oder —
ſtreiten ſie alle — dem Univerſalerben zuflieſſen.
17te und lezte Klauſel.
Ein jeder Wille darf toll und halb und we¬
der gehauen noch geſtochen ſeyn, nur aber der
lezte nicht, ſondern dieſer muß, um ſich zum
zweiten-dritten-viertenmal zu ruͤnden, alſo
konzentriſch, wie uͤberall bei den Juriſten,
Clausula salutaris, zur donatio mortis caussa
und zur reservatio ambulatoriæ voluntatis grei¬
fen. So will ich denn hiemit darzu gegriffen haben,
mit kurzen und vorigen Worten. — Weiter brauch'
ich mich der Welt nicht aufzuthun, vor der mich
die nahe Stunde bald zuſperren wird. — Son¬
ſtiger Fr. Richter, jetziger Van der Kabel.
So weit das Teſtament. Alle Formalien
des Unterzeichnens und Unterſiegelns ꝛc. ꝛc. fan¬
den die 7 Erben richtig beobachtet.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre01_1804/33>, abgerufen am 04.03.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.