Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804.Antritt der Erbschaft annehme und fortführe; es 13te Klausel. Ließe sich ein habiler dazu gesattelter Schrift¬ 14te Klausel. Schlägt aber Harnisch die ganze Erbschaft Antritt der Erbſchaft annehme und fortfuͤhre; es 13te Klauſel. Ließe ſich ein habiler dazu geſattelter Schrift¬ 14te Klauſel. Schlaͤgt aber Harniſch die ganze Erbſchaft <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0031" n="21"/> Antritt der Erbſchaft annehme und fortfuͤhre; es<lb/> kommt aber ſehr auf ſeine Eltern an.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head>13<hi rendition="#sup">te</hi> <hi rendition="#g">Klauſel.</hi><lb/></head> <p>Ließe ſich ein habiler dazu geſattelter Schrift¬<lb/> ſteller von Gaben auftreiben und gewinnen, der<lb/> in Bibliotheken wohl gelitten waͤre: ſo ſoll man<lb/> dem venerabeln Mann den Antrag thun, die Ge¬<lb/> ſchichte und Erwerbzeit meines moͤglichen Univer¬<lb/> ſalerben und Adoptivſohnes ſo gut er kann, zu<lb/> ſchreiben. Das wird nicht nur dieſem, ſondern<lb/> auch dem Erblaſſer — weil er auf allen Blaͤttern<lb/> vorkommt — Anſehen geben. Der trefliche, mir<lb/> zur Zeit noch unbekannte, Hiſtoriker aber nehme<lb/> von mir als ſchwaches Andenken fuͤr jedes Kapi¬<lb/> tel Eine Nummer aus meinem Kunſt- und Na¬<lb/> turalienkabinet an. Man ſoll den Mann reichlich<lb/> mit Notizen verſorgen.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head>14<hi rendition="#sup">te</hi> <hi rendition="#g">Klauſel.</hi><lb/></head> <p>Schlaͤgt aber Harniſch die ganze Erbſchaft<lb/> aus, ſo iſts ſo viel als haͤtt' er zugleich die Ehe<lb/> gebrochen, und waͤre Todes verfahren; und die<lb/> 9te und 10te Klauſel treten mit vollen Kraͤften<lb/> ein.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [21/0031]
Antritt der Erbſchaft annehme und fortfuͤhre; es
kommt aber ſehr auf ſeine Eltern an.
13te Klauſel.
Ließe ſich ein habiler dazu geſattelter Schrift¬
ſteller von Gaben auftreiben und gewinnen, der
in Bibliotheken wohl gelitten waͤre: ſo ſoll man
dem venerabeln Mann den Antrag thun, die Ge¬
ſchichte und Erwerbzeit meines moͤglichen Univer¬
ſalerben und Adoptivſohnes ſo gut er kann, zu
ſchreiben. Das wird nicht nur dieſem, ſondern
auch dem Erblaſſer — weil er auf allen Blaͤttern
vorkommt — Anſehen geben. Der trefliche, mir
zur Zeit noch unbekannte, Hiſtoriker aber nehme
von mir als ſchwaches Andenken fuͤr jedes Kapi¬
tel Eine Nummer aus meinem Kunſt- und Na¬
turalienkabinet an. Man ſoll den Mann reichlich
mit Notizen verſorgen.
14te Klauſel.
Schlaͤgt aber Harniſch die ganze Erbſchaft
aus, ſo iſts ſo viel als haͤtt' er zugleich die Ehe
gebrochen, und waͤre Todes verfahren; und die
9te und 10te Klauſel treten mit vollen Kraͤften
ein.
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