Ritte der Teufel meinen Universalerben so, daß er die Ehe bräche, so verlor' er die Viertels- Erbschaft -- sie fiele den sieben Anverwandten heim; -- ein Sechstel aber nur, wenn er ein Mädgen verführte. -- Tagreisen und Sizen im Kerker können nicht zur Erwerbzeit der Erbschaft geschlagen werden, wohl aber Liegen auf dem Kranken- und Todtenbette.
10teKlausel.
Stirbt der junge Harnisch innerhalb 20 Jah¬ ren, so verfället die Erbschaft den hiesigen cor¬ poribus piis. Ist er als christlicher Kandidat examinirt und bestanden: so zieht er, bis man ihn voziert, zehn p. c. mit den übrigen Hrn. Er¬ ben, damit er nicht verhungere.
11teKlausel.
Harnisch muß an Eidesstatt geloben, nichts auf die künftige Erbschaft zu borgen.
12teKlausel.
Es ist nur mein lezter Wunsch, obwohl nicht eben mein lezter Wille, daß wie ich den Van der Kabelschen Namen, er so den Richterschen bei
9teKlauſel.
Ritte der Teufel meinen Univerſalerben ſo, daß er die Ehe braͤche, ſo verlor' er die Viertels- Erbſchaft — ſie fiele den ſieben Anverwandten heim; — ein Sechstel aber nur, wenn er ein Maͤdgen verfuͤhrte. — Tagreiſen und Sizen im Kerker koͤnnen nicht zur Erwerbzeit der Erbſchaft geſchlagen werden, wohl aber Liegen auf dem Kranken- und Todtenbette.
10teKlauſel.
Stirbt der junge Harniſch innerhalb 20 Jah¬ ren, ſo verfaͤllet die Erbſchaft den hieſigen cor¬ poribus piis. Iſt er als chriſtlicher Kandidat examinirt und beſtanden: ſo zieht er, bis man ihn voziert, zehn p. c. mit den uͤbrigen Hrn. Er¬ ben, damit er nicht verhungere.
11teKlauſel.
Harniſch muß an Eidesſtatt geloben, nichts auf die kuͤnftige Erbſchaft zu borgen.
12teKlauſel.
Es iſt nur mein lezter Wunſch, obwohl nicht eben mein lezter Wille, daß wie ich den Van der Kabelſchen Namen, er ſo den Richterſchen bei
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9te Klauſel.
Ritte der Teufel meinen Univerſalerben ſo,
daß er die Ehe braͤche, ſo verlor' er die Viertels-
Erbſchaft — ſie fiele den ſieben Anverwandten
heim; — ein Sechstel aber nur, wenn er ein
Maͤdgen verfuͤhrte. — Tagreiſen und Sizen im
Kerker koͤnnen nicht zur Erwerbzeit der Erbſchaft
geſchlagen werden, wohl aber Liegen auf dem
Kranken- und Todtenbette.
10te Klauſel.
Stirbt der junge Harniſch innerhalb 20 Jah¬
ren, ſo verfaͤllet die Erbſchaft den hieſigen cor¬
poribus piis. Iſt er als chriſtlicher Kandidat
examinirt und beſtanden: ſo zieht er, bis man
ihn voziert, zehn p. c. mit den uͤbrigen Hrn. Er¬
ben, damit er nicht verhungere.
11te Klauſel.
Harniſch muß an Eidesſtatt geloben, nichts
auf die kuͤnftige Erbſchaft zu borgen.
12te Klauſel.
Es iſt nur mein lezter Wunſch, obwohl nicht
eben mein lezter Wille, daß wie ich den Van der
Kabelſchen Namen, er ſo den Richterſchen bei
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Jean Paul: Flegeljahre. Bd. 1. Tübingen, 1804, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/paul_flegeljahre01_1804/30>, abgerufen am 07.07.2024.
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