Parthey, Gustav: Jugenderinnerungen. Bd. 2. Berlin, [1871].die Lehrer wieder ein, und wir vernahmen die erfreuliche Kunde, daß wir alle 18 durchgekonmmen seien. Die meisten, mit dem Primus omnium an der Spitze, erhielten das Zeugniß der unbedingten Reife zur Universität No. I., die andern das der bedingten Reife No. II. Man hat in neuerer Zeit mancherlei Bedenken gegen die Abiturientenexamina erhoben, und besonders dies dagegen geltend gemacht, daß die Lehrer nach einem mehrjährigen täglichen Umgange mit den Schülern auch ohne Examen beurtheilen können, ob jemand zur Universität reif sei oder nicht, es könne deshalb gar wohl eine Entlassung ohne das Fegefeuer der Prüfung eintreten; allein auf der andern Seite hat die Furcht vor dem Fegefeuer auch ihr gutes: sie spornt nicht selten die trägen Naturen zu einem letzten entschlossenen Anlauf, das Versäumte nachzuholen, und weckt in manchem langsamen Geiste die schlummernde Energie zu einem muthigen Aufraffen. Gleichzeitig mit dem Abgange zur Universität erfolgte am 1. April 1818 mein Eintritt in den Kriegsdienst als einjähriger Freiwilliger. Die allgemeine Wehrpflicht aller Preußen, die das Heer auf einer völlig spartanischen Grundlage neu organisirte, war zwar schon in dem denkwürdigen Memoire Scharnhorsts vom Jahre 1808 ausgesprochen, allein sie kam erst seit dem Jahre 1816 zur Anwendung, hatte daher im Jahre 1818 noch keine rechten Wurzeln im Volke geschlagen, obgleich die Befreiungskriege den besten Beweis für die Trefflichkeit dieses Systemes geliefert. Noch immer ließen sich wohlmeinende Stimmen vernehmen, die eine solche Anspannung aller Kräfte für den verzweifelten Fall eines Kampfes auf Leben und Tod wohl gestatten wollten, dagegen aber sehr ernstlich vor der ungeheuern finanziel- die Lehrer wieder ein, und wir vernahmen die erfreuliche Kunde, daß wir alle 18 durchgekonmmen seien. Die meisten, mit dem Primus omnium an der Spitze, erhielten das Zeugniß der unbedingten Reife zur Universität No. I., die andern das der bedingten Reife No. II. Man hat in neuerer Zeit mancherlei Bedenken gegen die Abiturientenexamina erhoben, und besonders dies dagegen geltend gemacht, daß die Lehrer nach einem mehrjährigen täglichen Umgange mit den Schülern auch ohne Examen beurtheilen können, ob jemand zur Universität reif sei oder nicht, es könne deshalb gar wohl eine Entlassung ohne das Fegefeuer der Prüfung eintreten; allein auf der andern Seite hat die Furcht vor dem Fegefeuer auch ihr gutes: sie spornt nicht selten die trägen Naturen zu einem letzten entschlossenen Anlauf, das Versäumte nachzuholen, und weckt in manchem langsamen Geiste die schlummernde Energie zu einem muthigen Aufraffen. Gleichzeitig mit dem Abgange zur Universität erfolgte am 1. April 1818 mein Eintritt in den Kriegsdienst als einjähriger Freiwilliger. Die allgemeine Wehrpflicht aller Preußen, die das Heer auf einer völlig spartanischen Grundlage neu organisirte, war zwar schon in dem denkwürdigen Memoire Scharnhorsts vom Jahre 1808 ausgesprochen, allein sie kam erst seit dem Jahre 1816 zur Anwendung, hatte daher im Jahre 1818 noch keine rechten Wurzeln im Volke geschlagen, obgleich die Befreiungskriege den besten Beweis für die Trefflichkeit dieses Systemes geliefert. Noch immer ließen sich wohlmeinende Stimmen vernehmen, die eine solche Anspannung aller Kräfte für den verzweifelten Fall eines Kampfes auf Leben und Tod wohl gestatten wollten, dagegen aber sehr ernstlich vor der ungeheuern finanziel- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0218" n="210"/> die Lehrer wieder ein, und wir vernahmen die erfreuliche Kunde, daß wir alle 18 durchgekonmmen seien. Die meisten, mit dem Primus omnium an der Spitze, erhielten das Zeugniß der unbedingten Reife zur Universität No. I., die andern das der bedingten Reife No. II. </p><lb/> <p>Man hat in neuerer Zeit mancherlei Bedenken gegen die Abiturientenexamina erhoben, und besonders dies dagegen geltend gemacht, daß die Lehrer nach einem mehrjährigen täglichen Umgange mit den Schülern auch ohne Examen beurtheilen können, ob jemand zur Universität reif sei oder nicht, es könne deshalb gar wohl eine Entlassung ohne das Fegefeuer der Prüfung eintreten; allein auf der andern Seite hat die Furcht vor dem Fegefeuer auch ihr gutes: sie spornt nicht selten die trägen Naturen zu einem letzten entschlossenen Anlauf, das Versäumte nachzuholen, und weckt in manchem langsamen Geiste die schlummernde Energie zu einem muthigen Aufraffen. </p><lb/> <p>Gleichzeitig mit dem Abgange zur Universität erfolgte am 1. April 1818 mein Eintritt in den Kriegsdienst als einjähriger Freiwilliger. Die allgemeine Wehrpflicht aller Preußen, die das Heer auf einer völlig spartanischen Grundlage neu organisirte, war zwar schon in dem denkwürdigen Memoire Scharnhorsts vom Jahre 1808 ausgesprochen, allein sie kam erst seit dem Jahre 1816 zur Anwendung, hatte daher im Jahre 1818 noch keine rechten Wurzeln im Volke geschlagen, obgleich die Befreiungskriege den besten Beweis für die Trefflichkeit dieses Systemes geliefert. Noch immer ließen sich wohlmeinende Stimmen vernehmen, die eine solche Anspannung aller Kräfte für den verzweifelten Fall eines Kampfes auf Leben und Tod wohl gestatten wollten, dagegen aber sehr ernstlich vor der ungeheuern finanziel- </p> </div> </body> </text> </TEI> [210/0218]
die Lehrer wieder ein, und wir vernahmen die erfreuliche Kunde, daß wir alle 18 durchgekonmmen seien. Die meisten, mit dem Primus omnium an der Spitze, erhielten das Zeugniß der unbedingten Reife zur Universität No. I., die andern das der bedingten Reife No. II.
Man hat in neuerer Zeit mancherlei Bedenken gegen die Abiturientenexamina erhoben, und besonders dies dagegen geltend gemacht, daß die Lehrer nach einem mehrjährigen täglichen Umgange mit den Schülern auch ohne Examen beurtheilen können, ob jemand zur Universität reif sei oder nicht, es könne deshalb gar wohl eine Entlassung ohne das Fegefeuer der Prüfung eintreten; allein auf der andern Seite hat die Furcht vor dem Fegefeuer auch ihr gutes: sie spornt nicht selten die trägen Naturen zu einem letzten entschlossenen Anlauf, das Versäumte nachzuholen, und weckt in manchem langsamen Geiste die schlummernde Energie zu einem muthigen Aufraffen.
Gleichzeitig mit dem Abgange zur Universität erfolgte am 1. April 1818 mein Eintritt in den Kriegsdienst als einjähriger Freiwilliger. Die allgemeine Wehrpflicht aller Preußen, die das Heer auf einer völlig spartanischen Grundlage neu organisirte, war zwar schon in dem denkwürdigen Memoire Scharnhorsts vom Jahre 1808 ausgesprochen, allein sie kam erst seit dem Jahre 1816 zur Anwendung, hatte daher im Jahre 1818 noch keine rechten Wurzeln im Volke geschlagen, obgleich die Befreiungskriege den besten Beweis für die Trefflichkeit dieses Systemes geliefert. Noch immer ließen sich wohlmeinende Stimmen vernehmen, die eine solche Anspannung aller Kräfte für den verzweifelten Fall eines Kampfes auf Leben und Tod wohl gestatten wollten, dagegen aber sehr ernstlich vor der ungeheuern finanziel-
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Zitationshilfe: | Parthey, Gustav: Jugenderinnerungen. Bd. 2. Berlin, [1871], S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/parthey_jugenderinnerungen02_1871/218>, abgerufen am 16.07.2024. |