Pahl, Johann Gottfried: Trost- und Condolenz-Schreiben an den guten Mann, welcher über dem Truzlibell für den Wirtembergischen Adel im Angesichte des ehrlöblichen Publicums, bittre Thränen vergossen hat. 1797.wurden, selten Trost und Hülfe bei ihren Mitbrüdern fanden, - ist ein neuer unglüklicher Mißgriff. Wozu diese unschikliche Erinnerung an die Härte des Adels gegen das Verdienst im Mittelstande, in einer Apologie für den erstern? Werden dir unsre Demokraten nicht die ganz natürliche Antwort geben: Welches ist der schlechtere Theil, der, welcher den verdienstvollen Mann unschuldig verfolgt, oder der, welcher aus Unmacht und Druck, nichts thun kann, als mit ihm weinen? - Wie kann auch der Adel sich für besser halten, als der Bürgerstand, wenn in einem Lande, wo der eine neben dem andern steht, ein verdienstvoller Mann verhungert? Wächst dabei nicht dem erstern ein grösserer Vorwurf zu als diesem, da er weit mehr Mittel hat, die Armuth zu nähren, und ihr aufzuhelfen? - Von demselben Gehalte, ist auch deine Entdeckung, daß kein Adelicher mit dem Bettelstabe wurden, selten Trost und Hülfe bei ihren Mitbrüdern fanden, – ist ein neuer unglüklicher Mißgriff. Wozu diese unschikliche Erinnerung an die Härte des Adels gegen das Verdienst im Mittelstande, in einer Apologie für den erstern? Werden dir unsre Demokraten nicht die ganz natürliche Antwort geben: Welches ist der schlechtere Theil, der, welcher den verdienstvollen Mann unschuldig verfolgt, oder der, welcher aus Unmacht und Druck, nichts thun kann, als mit ihm weinen? – Wie kann auch der Adel sich für besser halten, als der Bürgerstand, wenn in einem Lande, wo der eine neben dem andern steht, ein verdienstvoller Mann verhungert? Wächst dabei nicht dem erstern ein grösserer Vorwurf zu als diesem, da er weit mehr Mittel hat, die Armuth zu nähren, und ihr aufzuhelfen? – Von demselben Gehalte, ist auch deine Entdeckung, daß kein Adelicher mit dem Bettelstabe <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0035" n="35"/> wurden, selten Trost und Hülfe bei ihren Mitbrüdern fanden, – ist ein neuer unglüklicher Mißgriff. Wozu diese unschikliche Erinnerung an die Härte des Adels gegen das Verdienst im Mittelstande, in einer Apologie für den erstern? Werden dir unsre Demokraten nicht die ganz natürliche Antwort geben: Welches ist der schlechtere Theil, der, welcher den verdienstvollen Mann unschuldig verfolgt, oder der, welcher aus Unmacht und Druck, nichts thun kann, als mit ihm weinen? – Wie kann auch der Adel sich für besser halten, als der Bürgerstand, wenn in einem Lande, wo der eine neben dem andern steht, ein verdienstvoller Mann verhungert? Wächst dabei nicht dem erstern ein grösserer Vorwurf zu als diesem, da er weit mehr Mittel hat, die Armuth zu nähren, und ihr aufzuhelfen? –</p> <p>Von demselben Gehalte, ist auch deine Entdeckung, daß kein Adelicher mit dem Bettelstabe </p> </div> </body> </text> </TEI> [35/0035]
wurden, selten Trost und Hülfe bei ihren Mitbrüdern fanden, – ist ein neuer unglüklicher Mißgriff. Wozu diese unschikliche Erinnerung an die Härte des Adels gegen das Verdienst im Mittelstande, in einer Apologie für den erstern? Werden dir unsre Demokraten nicht die ganz natürliche Antwort geben: Welches ist der schlechtere Theil, der, welcher den verdienstvollen Mann unschuldig verfolgt, oder der, welcher aus Unmacht und Druck, nichts thun kann, als mit ihm weinen? – Wie kann auch der Adel sich für besser halten, als der Bürgerstand, wenn in einem Lande, wo der eine neben dem andern steht, ein verdienstvoller Mann verhungert? Wächst dabei nicht dem erstern ein grösserer Vorwurf zu als diesem, da er weit mehr Mittel hat, die Armuth zu nähren, und ihr aufzuhelfen? –
Von demselben Gehalte, ist auch deine Entdeckung, daß kein Adelicher mit dem Bettelstabe
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Zitationshilfe: | Pahl, Johann Gottfried: Trost- und Condolenz-Schreiben an den guten Mann, welcher über dem Truzlibell für den Wirtembergischen Adel im Angesichte des ehrlöblichen Publicums, bittre Thränen vergossen hat. 1797, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_truzlibell_1797/35>, abgerufen am 16.07.2024. |