Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797.

Bild:
<< vorherige Seite

die, durch die Bande des Geistes und der Verwandtschaft an einander gekettet, gegen sie zur Fehde ausgezogen sind, und einen vollständigen Sieg über sie erfochten haben. An dem Faden des Gesetzes durchwandeln die Herrn Kerner und Rümmelin das Labyrinth der Sophistereyen ihrer Gegner, und beweisen gründlich und augenscheinlich, "daß nach den Landeskompaktaten, nach herrschaftlichen Reskripten, und nach der Observanz" seit den grauen Vorzeiten des Alterthums "nur magistratische Männer in den Landtag gewählt werden können, daß die Bürgermeister gewöhnlich die tauglichsten dazu seyen, daß ein Deputirter kein Gelehrter zu seyn brauche, indem ihnen die Sekretairs und Konsulenten schon die nöthigen Fingerzeige geben (oder ihnen, wenn es seyn muß, mit dem Holzschlegel winken,) können, daß salomonische Weisheit und Beredsamkeit mit Engelszungen, ohne die magistratische Würde, nichts helfen, und daß die erste Frage an einen jeden Deputirten, bey seinem Eintritte

die, durch die Bande des Geistes und der Verwandtschaft an einander gekettet, gegen sie zur Fehde ausgezogen sind, und einen vollständigen Sieg über sie erfochten haben. An dem Faden des Gesetzes durchwandeln die Herrn Kerner und Rümmelin das Labyrinth der Sophistereyen ihrer Gegner, und beweisen gründlich und augenscheinlich, „daß nach den Landeskompaktaten, nach herrschaftlichen Reskripten, und nach der Observanz“ seit den grauen Vorzeiten des Alterthums „nur magistratische Männer in den Landtag gewählt werden können, daß die Bürgermeister gewöhnlich die tauglichsten dazu seyen, daß ein Deputirter kein Gelehrter zu seyn brauche, indem ihnen die Sekretairs und Konsulenten schon die nöthigen Fingerzeige geben (oder ihnen, wenn es seyn muß, mit dem Holzschlegel winken,) können, daß salomonische Weisheit und Beredsamkeit mit Engelszungen, ohne die magistratische Würde, nichts helfen, und daß die erste Frage an einen jeden Deputirten, bey seinem Eintritte

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0033" n="33"/>
die, durch die Bande des Geistes und der Verwandtschaft an einander gekettet, gegen sie zur Fehde ausgezogen sind, und einen vollständigen Sieg über sie erfochten haben. An dem Faden des Gesetzes durchwandeln die Herrn <hi rendition="#g">Kerner</hi> und <hi rendition="#g">Rümmelin</hi> das Labyrinth der Sophistereyen ihrer Gegner, und beweisen gründlich und augenscheinlich, &#x201E;daß nach den Landeskompaktaten, nach herrschaftlichen Reskripten, und nach der Observanz&#x201C; seit den grauen Vorzeiten des Alterthums &#x201E;nur magistratische Männer in den Landtag gewählt werden können, daß die Bürgermeister gewöhnlich die tauglichsten dazu seyen, daß ein Deputirter kein Gelehrter zu seyn brauche, indem ihnen die Sekretairs und Konsulenten schon die nöthigen Fingerzeige geben (oder ihnen, wenn es seyn muß, mit dem Holzschlegel winken,) können, daß salomonische Weisheit und Beredsamkeit mit Engelszungen, ohne die magistratische Würde, nichts helfen, und daß die erste Frage an einen jeden Deputirten, bey seinem Eintritte
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[33/0033] die, durch die Bande des Geistes und der Verwandtschaft an einander gekettet, gegen sie zur Fehde ausgezogen sind, und einen vollständigen Sieg über sie erfochten haben. An dem Faden des Gesetzes durchwandeln die Herrn Kerner und Rümmelin das Labyrinth der Sophistereyen ihrer Gegner, und beweisen gründlich und augenscheinlich, „daß nach den Landeskompaktaten, nach herrschaftlichen Reskripten, und nach der Observanz“ seit den grauen Vorzeiten des Alterthums „nur magistratische Männer in den Landtag gewählt werden können, daß die Bürgermeister gewöhnlich die tauglichsten dazu seyen, daß ein Deputirter kein Gelehrter zu seyn brauche, indem ihnen die Sekretairs und Konsulenten schon die nöthigen Fingerzeige geben (oder ihnen, wenn es seyn muß, mit dem Holzschlegel winken,) können, daß salomonische Weisheit und Beredsamkeit mit Engelszungen, ohne die magistratische Würde, nichts helfen, und daß die erste Frage an einen jeden Deputirten, bey seinem Eintritte

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_gutachten_1797
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_gutachten_1797/33
Zitationshilfe: Pahl, Johann Gottfried: Wohlgemeyntes, in Vernunft und Schrift bestgegründetes, jedoch unmaaßgebliches Gutachten, über die Wahlfähigkeit eines Landtagsdeputirten in Wirtemberg. 1797, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_gutachten_1797/33>, abgerufen am 22.11.2024.