Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.Beweis. IM Colloquio zu Mompelgart / An. 1587. gehalten / vnd vom Beza selbst in Druck geben / führet er mit seinen Consorten wol 20. Argument aus heiliger schrifft (doch wie die Spinnen aus den schönsten Blümlein jhre schendliche Gifft) damit er sich bemühet zu erstreiten / das / der auch in Todtsünd lige / wie Aaron in Abgötterey / Dauid in Mordt vnd Ehebruch / Salomon in Abgötterey / Petrus in verleugnung des Namens Christi / Dennoch den waren Glauben / Gottes gnad vnd heiligen Geist behalte. Eben so lehret Zanchus in Miscellancis. Eben also lehret auch Rod Gualther. in der Zerbstischen Postill / wie hernach Art. 6. von notwendigkeit der guten Wercken wird folgen. Der neundte Irrthumb. Vom vnterscheid der Todtsünd vnd schwacheit / oder vergetlichen Sünd. WEil die Apologia bey diesem Articul der Todtsünd gedencket / wie er auch nicht on das discrimen peccati mortalis & venialis, erkleret mag werden. Mutz ich diesen Irrthumb der Caluinisten auch alihie setzen / das sie solchen hoch nötigen vnterscheid nicht wollen leiden: sondern verdammen denselben als Bepstisch / da er doch von allen Lehrern der Augspurg. Confess D. Luth. H. Phil. Melanth. D. Chemnit. D. Hess. vnd andern fleissig getrieben ist / als / beid den Predigern vnd Zuhörern gantz nötig. Denn niemand der in Todtsünd ligt / kan recht glenben / recht beten / niemand der mit Todtsünd behafft ist / vnd bleibet / kan das heilig Alendmahl empfangen / oder zu Gevattern bey Beweis. IM Colloquio zu Mompelgart / An. 1587. gehalten / vnd vom Beza selbst in Druck geben / führet er mit seinen Consorten wol 20. Argument aus heiliger schrifft (doch wie die Spinnen aus den schönsten Blümlein jhre schendliche Gifft) damit er sich bemühet zu erstreiten / das / der auch in Todtsünd lige / wie Aaron in Abgötterey / Dauid in Mordt vnd Ehebruch / Salomon in Abgötterey / Petrus in verleugnung des Namens Christi / Dennoch den waren Glauben / Gottes gnad vnd heiligen Geist behalte. Eben so lehret Zanchus in Miscellancis. Eben also lehret auch Rod Gualther. in der Zerbstischen Postill / wie hernach Art. 6. von notwendigkeit der guten Wercken wird folgen. Der neundte Irrthumb. Vom vnterscheid der Todtsünd vnd schwacheit / oder vergetlichen Sünd. WEil die Apologia bey diesem Articul der Todtsünd gedencket / wie er auch nicht on das discrimen peccati mortalis & venialis, erkleret mag werden. Mutz ich diesen Irrthumb der Caluinisten auch alihie setzen / das sie solchen hoch nötigen vnterscheid nicht wollen leiden: sondern verdammen denselben als Bepstisch / da er doch von allen Lehrern der Augspurg. Confess D. Luth. H. Phil. Melanth. D. Chemnit. D. Hess. vnd andern fleissig getrieben ist / als / beid den Predigern vnd Zuhörern gantz nötig. Denn niemand der in Todtsünd ligt / kan recht glenben / recht beten / niemand der mit Todtsünd behafft ist / vnd bleibet / kan das heilig Alendmahl empfangen / oder zu Gevattern bey <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0097" n="41"/> </div> <div> <head>Beweis.<lb/></head> <p>IM Colloquio zu Mompelgart / An. 1587. gehalten / vnd vom Beza selbst in Druck geben / führet er mit seinen Consorten wol 20. Argument aus heiliger schrifft (doch wie die Spinnen aus den schönsten Blümlein jhre schendliche Gifft) damit er sich bemühet zu erstreiten / das / der auch in Todtsünd lige / wie Aaron in Abgötterey / Dauid in Mordt vnd Ehebruch / Salomon in Abgötterey / Petrus in verleugnung des Namens Christi / Dennoch den waren Glauben / Gottes gnad vnd heiligen Geist behalte. Eben so lehret Zanchus in Miscellancis. Eben also lehret auch Rod Gualther. in der Zerbstischen Postill / wie hernach Art. 6. von notwendigkeit der guten Wercken wird folgen.</p> </div> <div> <head>Der neundte Irrthumb. Vom vnterscheid der Todtsünd vnd schwacheit / oder vergetlichen Sünd.<lb/></head> <p>WEil die Apologia bey diesem Articul der Todtsünd gedencket / wie er auch nicht on das discrimen peccati mortalis & venialis, erkleret mag werden. Mutz ich diesen Irrthumb der Caluinisten auch alihie setzen / das sie solchen hoch nötigen vnterscheid nicht wollen leiden: sondern verdammen denselben als Bepstisch / da er doch von allen Lehrern der Augspurg. Confess D. Luth. H. Phil. Melanth. D. Chemnit. D. Hess. vnd andern fleissig getrieben ist / als / beid den Predigern vnd Zuhörern gantz nötig. Denn niemand der in Todtsünd ligt / kan recht glenben / recht beten / niemand der mit Todtsünd behafft ist / vnd bleibet / kan das heilig Alendmahl empfangen / oder zu Gevattern bey </p> </div> </body> </text> </TEI> [41/0097]
Beweis.
IM Colloquio zu Mompelgart / An. 1587. gehalten / vnd vom Beza selbst in Druck geben / führet er mit seinen Consorten wol 20. Argument aus heiliger schrifft (doch wie die Spinnen aus den schönsten Blümlein jhre schendliche Gifft) damit er sich bemühet zu erstreiten / das / der auch in Todtsünd lige / wie Aaron in Abgötterey / Dauid in Mordt vnd Ehebruch / Salomon in Abgötterey / Petrus in verleugnung des Namens Christi / Dennoch den waren Glauben / Gottes gnad vnd heiligen Geist behalte. Eben so lehret Zanchus in Miscellancis. Eben also lehret auch Rod Gualther. in der Zerbstischen Postill / wie hernach Art. 6. von notwendigkeit der guten Wercken wird folgen.
Der neundte Irrthumb. Vom vnterscheid der Todtsünd vnd schwacheit / oder vergetlichen Sünd.
WEil die Apologia bey diesem Articul der Todtsünd gedencket / wie er auch nicht on das discrimen peccati mortalis & venialis, erkleret mag werden. Mutz ich diesen Irrthumb der Caluinisten auch alihie setzen / das sie solchen hoch nötigen vnterscheid nicht wollen leiden: sondern verdammen denselben als Bepstisch / da er doch von allen Lehrern der Augspurg. Confess D. Luth. H. Phil. Melanth. D. Chemnit. D. Hess. vnd andern fleissig getrieben ist / als / beid den Predigern vnd Zuhörern gantz nötig. Denn niemand der in Todtsünd ligt / kan recht glenben / recht beten / niemand der mit Todtsünd behafft ist / vnd bleibet / kan das heilig Alendmahl empfangen / oder zu Gevattern bey
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