Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.stritten haben / Als sonderlich den Ehrwürdigen Hochgelahrten Herrn D. Tilemannum Heßhusium / seliger gedechtnis / meinen lieben in Gott ruhenden Schweher Vater / vnd Praeceptorem, den J. K. M. auch mit Königlichen verehtungen gnedigst begadet / vnnd in wichtigen hochangelegenen Religionssachen / wie die Königlicht Brieffe noch vorhanden / zu vnterschiedlichen mahlen ersucht / vnnd rahts begehret haben / Der löbliche König Friderich etlichen Caluinischen Tieologen / sonderlich D. Nicolao Hemmingio, Professori Theologiae in Hafniensi Academia, einen öffentlichen Widerruff aufferlegt / vnd sie von jhren Diensten (allerding wiedie löblichen Fürsten Deutscher Nation auch solchen Verführern billich gethan) entsetzt / auch jhme Bücher zuschreiben / ernstlich verboten. Wil nicht sagen / wie Anno 1529. Donnerstag nach Quasimodogeniti zu Flensburg in Dennemarck / auff gnedigste Anordnung vnd Befehl Königl. Mayestat eine öffentliche Disputation vom hochwirdigen Sacrament des Altars gehalten / da der Hochgeborne Fürst / Hertzog Christiern / Erbnam zu Norwegen / etc. selbst neben vielen Geistlichen Praelaten vnd Rittern / auch D. Pomerano / Pfarherrn zu Witeberg / daselbst hin erfordert / praesidiret, vnd etliche feine Gotesgelehrte Pastores, der Cron Dennemarck / vnd von Hamburg / jhre Widerpart die Zwinglianer / nach hertzlicher anruffung Göttlicher Hülff vnd Beystands / jhrer falschen lesterlichen Lehre vberführet haben. Wie dieselbe Disputation zu Witeberg im selben 1529. Jahr / da auch D. Luther / vnd Phil. Melanch. zu Marpurg wider Zwinglio vnnd Oecolampad. disputirt / in 8. gedruckt / noch vorhanden / vnd in vnser Bebliothec allhie zu Hall menniglich gezeiget kan werden. Wie kömpt denn hie M. Eysenberg für stritten haben / Als sonderlich den Ehrwürdigen Hochgelahrten Herrn D. Tilemannum Heßhusium / seliger gedechtnis / meinen lieben in Gott ruhenden Schweher Vater / vnd Praeceptorem, den J. K. M. auch mit Königlichen verehtungen gnedigst begadet / vnnd in wichtigen hochangelegenen Religionssachen / wie die Königlicht Brieffe noch vorhanden / zu vnterschiedlichen mahlen ersucht / vnnd rahts begehret haben / Der löbliche König Friderich etlichen Caluinischen Tieologen / sonderlich D. Nicolao Hemmingio, Professori Theologiae in Hafniensi Academia, einen öffentlichen Widerruff aufferlegt / vnd sie von jhren Diensten (allerding wiedie löblichen Fürsten Deutscher Nation auch solchen Verführern billich gethan) entsetzt / auch jhme Bücher zuschreiben / ernstlich verboten. Wil nicht sagen / wie Anno 1529. Donnerstag nach Quasimodogeniti zu Flensburg in Dennemarck / auff gnedigste Anordnung vnd Befehl Königl. Mayestat eine öffentliche Disputation vom hochwirdigen Sacrament des Altars gehalten / da der Hochgeborne Fürst / Hertzog Christiern / Erbnam zu Norwegen / etc. selbst neben vielen Geistlichen Praelaten vnd Rittern / auch D. Pomerano / Pfarherrn zu Witeberg / daselbst hin erfordert / praesidiret, vnd etliche feine Gotesgelehrte Pastores, der Cron Dennemarck / vnd von Hamburg / jhre Widerpart die Zwinglianer / nach hertzlicher anruffung Göttlicher Hülff vnd Beystands / jhrer falschen lesterlichen Lehre vberführet haben. Wie dieselbe Disputation zu Witeberg im selben 1529. Jahr / da auch D. Luther / vnd Phil. Melanch. zu Marpurg wider Zwinglio vnnd Oecolampad. disputirt / in 8. gedruckt / noch vorhanden / vnd in vnser Bebliothec allhie zu Hall menniglich gezeiget kan werden. Wie kömpt denn hie M. Eysenberg für <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0021" n="3"/> stritten haben / Als sonderlich den Ehrwürdigen Hochgelahrten Herrn D. Tilemannum Heßhusium / seliger gedechtnis / meinen lieben in Gott ruhenden Schweher Vater / vnd Praeceptorem, den J. K. M. auch mit Königlichen verehtungen gnedigst begadet / vnnd in wichtigen hochangelegenen Religionssachen / wie die Königlicht Brieffe noch vorhanden / zu vnterschiedlichen mahlen ersucht / vnnd rahts begehret haben / Der löbliche König Friderich etlichen Caluinischen Tieologen / sonderlich D. Nicolao Hemmingio, Professori Theologiae in Hafniensi Academia, einen öffentlichen Widerruff aufferlegt / vnd sie von jhren Diensten (allerding wiedie löblichen Fürsten Deutscher Nation auch solchen Verführern billich gethan) entsetzt / auch jhme Bücher zuschreiben / ernstlich verboten.</p> <p>Wil nicht sagen / wie Anno 1529. Donnerstag nach Quasimodogeniti zu Flensburg in Dennemarck / auff gnedigste Anordnung vnd Befehl Königl. Mayestat eine öffentliche Disputation vom hochwirdigen Sacrament des Altars gehalten / da der Hochgeborne Fürst / Hertzog Christiern / Erbnam zu Norwegen / etc. selbst neben vielen Geistlichen Praelaten vnd Rittern / auch D. Pomerano / Pfarherrn zu Witeberg / daselbst hin erfordert / praesidiret, vnd etliche feine Gotesgelehrte Pastores, der Cron Dennemarck / vnd von Hamburg / jhre Widerpart die Zwinglianer / nach hertzlicher anruffung Göttlicher Hülff vnd Beystands / jhrer falschen lesterlichen Lehre vberführet haben. Wie dieselbe Disputation zu Witeberg im selben 1529. Jahr / da auch D. Luther / vnd Phil. Melanch. zu Marpurg wider Zwinglio vnnd Oecolampad. disputirt / in 8. gedruckt / noch vorhanden / vnd in vnser Bebliothec allhie zu Hall menniglich gezeiget kan werden. Wie kömpt denn hie M. Eysenberg für </p> </div> </body> </text> </TEI> [3/0021]
stritten haben / Als sonderlich den Ehrwürdigen Hochgelahrten Herrn D. Tilemannum Heßhusium / seliger gedechtnis / meinen lieben in Gott ruhenden Schweher Vater / vnd Praeceptorem, den J. K. M. auch mit Königlichen verehtungen gnedigst begadet / vnnd in wichtigen hochangelegenen Religionssachen / wie die Königlicht Brieffe noch vorhanden / zu vnterschiedlichen mahlen ersucht / vnnd rahts begehret haben / Der löbliche König Friderich etlichen Caluinischen Tieologen / sonderlich D. Nicolao Hemmingio, Professori Theologiae in Hafniensi Academia, einen öffentlichen Widerruff aufferlegt / vnd sie von jhren Diensten (allerding wiedie löblichen Fürsten Deutscher Nation auch solchen Verführern billich gethan) entsetzt / auch jhme Bücher zuschreiben / ernstlich verboten.
Wil nicht sagen / wie Anno 1529. Donnerstag nach Quasimodogeniti zu Flensburg in Dennemarck / auff gnedigste Anordnung vnd Befehl Königl. Mayestat eine öffentliche Disputation vom hochwirdigen Sacrament des Altars gehalten / da der Hochgeborne Fürst / Hertzog Christiern / Erbnam zu Norwegen / etc. selbst neben vielen Geistlichen Praelaten vnd Rittern / auch D. Pomerano / Pfarherrn zu Witeberg / daselbst hin erfordert / praesidiret, vnd etliche feine Gotesgelehrte Pastores, der Cron Dennemarck / vnd von Hamburg / jhre Widerpart die Zwinglianer / nach hertzlicher anruffung Göttlicher Hülff vnd Beystands / jhrer falschen lesterlichen Lehre vberführet haben. Wie dieselbe Disputation zu Witeberg im selben 1529. Jahr / da auch D. Luther / vnd Phil. Melanch. zu Marpurg wider Zwinglio vnnd Oecolampad. disputirt / in 8. gedruckt / noch vorhanden / vnd in vnser Bebliothec allhie zu Hall menniglich gezeiget kan werden. Wie kömpt denn hie M. Eysenberg für
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