Olearius, Johann: Vorzeichnis mehr denn zwey-hundert calvinischer Irrthumb, lügen, und lesterung wider alle Artickel Augspurgischer Confession, unnd Stück des heiligen Catechismi D. Luthers. Halle, 1597.fer Johannes / nicht ohne Gabriels vorgehende wort / nochsterii gerhümet. ohne Mariae stimme den heiligen Geist in Mutterleibe empfangen vnd gesprungen. Gegenlehre der Caluinisten. WIEDER diese Puncten alle leufft der Caluinisten Schwarm. Denn erstlich schaffen sie die Beichte gar ab / wo sie mit jhrer Reformation hin kommen / lestern / schenden auffs grewlichste die Beicht vnnd heilige Absolution / als seins Antichristische Abgöttische ding. In massen auch Zwingel Anno 1523. zu Zurich die Beicht vnd H. Absolution gar abgeschafft. Vnd im folgenden 1524. Jahr in seinen Büchlein de vera & falsa Religione, dieselbe als Abgöttisch / Bepstisch / Vnchristlich / vnd vnleidenlich verdampt. Dem hat nu Bullinger vber Matth. 3. cap. vnd Rodolph. Gualther also / wie folget / nach geschwermet. Fol. 393. B §. 4. Homil 1 super verba 1. Corinth. 11. Da er viel Misbreuche des heiligen Abendmahls erzehlet / mus die Beicht auch / als ein Aberglaub vnd Abgötterey dazu gesetzt werden / mit diesen worten: Instituti quoque sunt Praesbyteri poenitentiarij, qui ad Coenam Domini accessuros probarent. At quid huius tradiderunt Apostoli? Fuerunt ergo haec praeludia superstitionis maioris & idolatriae: quae tandem secuta est, quando Eucharistiam in aediculis sacris adseruare & adorare mandarunt, &c. Das ist / Es sind auch Beichtväter oder Buspriester verordenet / welche die / sozum Tisch des HErrn gehen / prüfen solteu. Aber was haben die Apostel dauon geboten? Es ist nur ein vortrab grössers Aberglaubens vnd Abgötterey gewesen / welche entlich erfolget ist / da man das Abendmahl in fer Johannes / nicht ohne Gabriels vorgehende wort / nochsterii gerhümet. ohne Mariae stimme den heiligen Geist in Mutterleibe empfangen vnd gesprungen. Gegenlehre der Caluinisten. WIEDER diese Puncten alle leufft der Caluinisten Schwarm. Denn erstlich schaffen sie die Beichte gar ab / wo sie mit jhrer Reformation hin kommen / lestern / schenden auffs grewlichste die Beicht vnnd heilige Absolution / als seins Antichristische Abgöttische ding. In massen auch Zwingel Anno 1523. zu Zurich die Beicht vnd H. Absolution gar abgeschafft. Vnd im folgenden 1524. Jahr in seinẽ Büchlein de vera & falsa Religione, dieselbe als Abgöttisch / Bepstisch / Vnchristlich / vnd vnleidenlich verdampt. Dem hat nu Bullinger vber Matth. 3. cap. vnd Rodolph. Gualther also / wie folget / nach geschwermet. Fol. 393. B §. 4. Homil 1 super verba 1. Corinth. 11. Da er viel Misbreuche des heiligen Abendmahls erzehlet / mus die Beicht auch / als ein Aberglaub vnd Abgötterey dazu gesetzt werden / mit diesen worten: Instituti quoque sunt Praesbyteri poenitentiarij, qui ad Coenam Domini accessuros probarent. At quid huius tradiderunt Apostoli? Fuerunt ergo haec praeludia superstitionis maioris & idolatriae: quae tandem secuta est, quando Eucharistiam in aediculis sacris adseruare & adorare mandârunt, &c. Das ist / Es sind auch Beichtväter oder Buspriester verordenet / welche die / sozum Tisch des HErrn gehen / prüfen solteu. Aber was haben die Apostel dauon geboten? Es ist nur ein vortrab grössers Aberglaubens vnd Abgötterey gewesen / welche entlich erfolget ist / da man das Abendmahl in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0173" n="79"/> fer Johannes / nicht ohne Gabriels vorgehende wort / noch<note place="right">sterii gerhümet.</note> ohne Mariae stimme den heiligen Geist in Mutterleibe empfangen vnd gesprungen.</p> </div> <div> <head>Gegenlehre der Caluinisten.<lb/></head> <p>WIEDER diese Puncten alle leufft der Caluinisten Schwarm. Denn erstlich schaffen sie die Beichte gar ab / wo sie mit jhrer Reformation hin kommen / lestern / schenden auffs grewlichste die Beicht vnnd heilige Absolution / als seins Antichristische Abgöttische ding. In massen auch Zwingel Anno 1523. zu Zurich die Beicht vnd H. Absolution gar abgeschafft. Vnd im folgenden 1524. Jahr in seinẽ Büchlein de vera & falsa Religione, dieselbe als Abgöttisch / Bepstisch / Vnchristlich / vnd vnleidenlich verdampt. Dem hat nu Bullinger vber Matth. 3. cap. vnd Rodolph. Gualther also / wie folget / nach geschwermet.</p> <p>Fol. 393. B §. 4. Homil 1 super verba 1. Corinth. 11. Da er viel Misbreuche des heiligen Abendmahls erzehlet / mus die Beicht auch / als ein Aberglaub vnd Abgötterey dazu gesetzt werden / mit diesen worten: Instituti quoque sunt Praesbyteri poenitentiarij, qui ad Coenam Domini accessuros probarent. At quid huius tradiderunt Apostoli? Fuerunt ergo haec praeludia superstitionis maioris & idolatriae: quae tandem secuta est, quando Eucharistiam in aediculis sacris adseruare & adorare mandârunt, &c. Das ist / Es sind auch Beichtväter oder Buspriester verordenet / welche die / sozum Tisch des HErrn gehen / prüfen solteu. Aber was haben die Apostel dauon geboten? Es ist nur ein vortrab grössers Aberglaubens vnd Abgötterey gewesen / welche entlich erfolget ist / da man das Abendmahl in </p> </div> </body> </text> </TEI> [79/0173]
fer Johannes / nicht ohne Gabriels vorgehende wort / noch ohne Mariae stimme den heiligen Geist in Mutterleibe empfangen vnd gesprungen.
sterii gerhümet. Gegenlehre der Caluinisten.
WIEDER diese Puncten alle leufft der Caluinisten Schwarm. Denn erstlich schaffen sie die Beichte gar ab / wo sie mit jhrer Reformation hin kommen / lestern / schenden auffs grewlichste die Beicht vnnd heilige Absolution / als seins Antichristische Abgöttische ding. In massen auch Zwingel Anno 1523. zu Zurich die Beicht vnd H. Absolution gar abgeschafft. Vnd im folgenden 1524. Jahr in seinẽ Büchlein de vera & falsa Religione, dieselbe als Abgöttisch / Bepstisch / Vnchristlich / vnd vnleidenlich verdampt. Dem hat nu Bullinger vber Matth. 3. cap. vnd Rodolph. Gualther also / wie folget / nach geschwermet.
Fol. 393. B §. 4. Homil 1 super verba 1. Corinth. 11. Da er viel Misbreuche des heiligen Abendmahls erzehlet / mus die Beicht auch / als ein Aberglaub vnd Abgötterey dazu gesetzt werden / mit diesen worten: Instituti quoque sunt Praesbyteri poenitentiarij, qui ad Coenam Domini accessuros probarent. At quid huius tradiderunt Apostoli? Fuerunt ergo haec praeludia superstitionis maioris & idolatriae: quae tandem secuta est, quando Eucharistiam in aediculis sacris adseruare & adorare mandârunt, &c. Das ist / Es sind auch Beichtväter oder Buspriester verordenet / welche die / sozum Tisch des HErrn gehen / prüfen solteu. Aber was haben die Apostel dauon geboten? Es ist nur ein vortrab grössers Aberglaubens vnd Abgötterey gewesen / welche entlich erfolget ist / da man das Abendmahl in
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |