Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.Zölnern / das sie aus jhrem Beruff lauffen / vnd zur Moncherey oder Geistligkeit / sich begeben sollen / Denn da jhn auch die Zölner fragen / welche sich hatten Teuffen lassen / was sie thun sollen / Lesset er jhm auch der Zölner Orden gefallen / als zum Weltlichen Regiment nötig vnd von Gott: hindan gesetzt / ob gleich derselbige durch die Phariseer vnd Schrifftgelehrten / aus haß der Römischen Regirung verlestert vnd anrüchtig gemacht ward / hat aber gleichwol den Zölnern aufferlegt / das sie nicht mehr fordern sollen / denn gesetzt were. Luc. 3. Gegenlere der Caluinisten. Die Caluinisten lehren nicht von guten Wercken / das sie nötig sein / vnd ein jeglicher dieselben zuthun schuldig sey. Sondern dürffen tichten / nicht ohn grewliche lesterung / Das solche Leut auch den Glauben / den H. Geist / vnd Gottes Gnad behalten / welche auch in todsünden leben / als da sind / Ehebruch / Hurerey / Todschlag / vnd dergleichen. Welches ist ein verleugnung des gantzen Gesetzes Gottes / vnd gleichwol vom Beza im Colloq. zu Mump. vor 4. Jahren vnd nachmals im offentlichen Zölnern / das sie aus jhrem Beruff lauffen / vnd zur Moncherey oder Geistligkeit / sich begeben sollen / Denn da jhn auch die Zölner fragen / welche sich hatten Teuffen lassen / was sie thun sollen / Lesset er jhm auch der Zölner Orden gefallen / als zum Weltlichen Regiment nötig vnd von Gott: hindan gesetzt / ob gleich derselbige durch die Phariseer vnd Schrifftgelehrten / aus haß der Römischen Regirung verlestert vnd anrüchtig gemacht ward / hat aber gleichwol den Zölnern aufferlegt / das sie nicht mehr fordern sollen / denn gesetzt were. Luc. 3. Gegenlere der Caluinisten. Die Caluinisten lehren nicht von guten Wercken / das sie nötig sein / vnd ein jeglicher dieselben zuthun schuldig sey. Sondern dürffen tichten / nicht ohn grewliche lesterung / Das solche Leut auch den Glauben / den H. Geist / vñ Gottes Gnad behaltẽ / welche auch in todsünden lebẽ / als da sind / Ehebruch / Hurerey / Todschlag / vñ dergleichẽ. Welches ist ein verleugnung des gantzen Gesetzes Gottes / vnd gleichwol vom Beza im Colloq. zu Mump. vor 4. Jahren vnd nachmals im offentlichen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0063" n="31"/> Zölnern / das sie aus jhrem Beruff lauffen / vnd zur Moncherey oder Geistligkeit / sich begeben sollen / Denn da jhn auch die Zölner fragen / welche sich hatten Teuffen lassen / was sie thun sollen / Lesset er jhm auch der Zölner Orden gefallen / als zum Weltlichen Regiment nötig vnd von Gott: hindan gesetzt / ob gleich derselbige durch die Phariseer vnd Schrifftgelehrten / aus haß der Römischen Regirung verlestert vnd anrüchtig gemacht ward / hat aber gleichwol den Zölnern aufferlegt / das sie nicht mehr fordern sollen / denn gesetzt were. Luc. 3.</p> </div> <div> <head>Gegenlere der Caluinisten.<lb/></head> <p>Die Caluinisten lehren nicht von guten Wercken / das sie nötig sein / vnd ein jeglicher dieselben zuthun schuldig sey. Sondern dürffen tichten / nicht ohn grewliche lesterung / Das solche Leut auch den Glauben / den H. Geist / vñ Gottes Gnad behaltẽ / welche auch in todsünden lebẽ / als da sind / Ehebruch / Hurerey / Todschlag / vñ dergleichẽ. Welches ist ein verleugnung des gantzen Gesetzes Gottes / vnd gleichwol vom Beza im Colloq. zu Mump. vor 4. Jahren vnd nachmals im offentlichen </p> </div> </body> </text> </TEI> [31/0063]
Zölnern / das sie aus jhrem Beruff lauffen / vnd zur Moncherey oder Geistligkeit / sich begeben sollen / Denn da jhn auch die Zölner fragen / welche sich hatten Teuffen lassen / was sie thun sollen / Lesset er jhm auch der Zölner Orden gefallen / als zum Weltlichen Regiment nötig vnd von Gott: hindan gesetzt / ob gleich derselbige durch die Phariseer vnd Schrifftgelehrten / aus haß der Römischen Regirung verlestert vnd anrüchtig gemacht ward / hat aber gleichwol den Zölnern aufferlegt / das sie nicht mehr fordern sollen / denn gesetzt were. Luc. 3.
Gegenlere der Caluinisten.
Die Caluinisten lehren nicht von guten Wercken / das sie nötig sein / vnd ein jeglicher dieselben zuthun schuldig sey. Sondern dürffen tichten / nicht ohn grewliche lesterung / Das solche Leut auch den Glauben / den H. Geist / vñ Gottes Gnad behaltẽ / welche auch in todsünden lebẽ / als da sind / Ehebruch / Hurerey / Todschlag / vñ dergleichẽ. Welches ist ein verleugnung des gantzen Gesetzes Gottes / vnd gleichwol vom Beza im Colloq. zu Mump. vor 4. Jahren vnd nachmals im offentlichen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |