Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.Gegenlere der Caluinisten. Solchs aber lassen jhnen die Sacramentirer nicht gefallen / nennens gantz vnd gar Bäpstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom. 3. in 11. Cap. Corinth. Fol. 404. Postill zeucht daselbst an aus der Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinopel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung auch hat abgeschafft wol für 1100. Jahren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen drob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichen Ordnung beraubet sein müssen / wie Sosomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget. Zum 2. Sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die Gassen einer Stadt vnter die Prediger auszutheilen / das alle Bürger vnnd alles Gesinde in Heusorn etwa einmal oder zwey des Jars verhöret werde vor der Communio / Jene aber / die Zwinglianer / wöllen solchs gar Gegenlere der Caluinisten. Solchs aber lassen jhnen die Sacramentirer nicht gefallen / neñens gantz vnd gar Bäpstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom. 3. in 11. Cap. Corinth. Fol. 404. Postill zeucht daselbst an aus der Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinopel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung auch hat abgeschafft wol für 1100. Jahren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen drob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichẽ Ordnung beraubet sein müssen / wie Sosomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget. Zum 2. Sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die Gassen einer Stadt vnter die Prediger auszutheilen / das alle Bürger vnnd alles Gesinde in Heusorn etwa einmal oder zwey des Jars verhöret werde vor der Communio / Jene aber / die Zwinglianer / wöllen solchs gar <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0158" n="126"/> </div> <div> <head>Gegenlere der Caluinisten.<lb/></head> <p>Solchs aber lassen jhnen die Sacramentirer nicht gefallen / neñens gantz vnd gar Bäpstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom. 3. in 11. Cap. Corinth. Fol. 404. Postill zeucht daselbst an aus der Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinopel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung auch hat abgeschafft wol für 1100. Jahren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen drob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichẽ Ordnung beraubet sein müssen / wie Sosomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget.</p> <p>Zum 2. Sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die Gassen einer Stadt vnter die Prediger auszutheilen / das alle Bürger vnnd alles Gesinde in Heusorn etwa einmal oder zwey des Jars verhöret werde vor der Communio / Jene aber / die Zwinglianer / wöllen solchs gar </p> </div> </body> </text> </TEI> [126/0158]
Gegenlere der Caluinisten.
Solchs aber lassen jhnen die Sacramentirer nicht gefallen / neñens gantz vnd gar Bäpstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom. 3. in 11. Cap. Corinth. Fol. 404. Postill zeucht daselbst an aus der Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinopel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung auch hat abgeschafft wol für 1100. Jahren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen drob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichẽ Ordnung beraubet sein müssen / wie Sosomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget.
Zum 2. Sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die Gassen einer Stadt vnter die Prediger auszutheilen / das alle Bürger vnnd alles Gesinde in Heusorn etwa einmal oder zwey des Jars verhöret werde vor der Communio / Jene aber / die Zwinglianer / wöllen solchs gar
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Zitationshilfe: | Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_predigten_1591/158>, abgerufen am 05.07.2024. |