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Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.

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Gegenlere der Caluinisten.

Solchs aber lassen jhnen die Sacramentirer nicht gefallen / nennens gantz vnd gar Bäpstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom. 3. in 11. Cap. Corinth. Fol. 404. Postill zeucht daselbst an aus der Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinopel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung auch hat abgeschafft wol für 1100. Jahren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen drob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichen Ordnung beraubet sein müssen / wie Sosomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget.

Zum 2. Sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die Gassen einer Stadt vnter die Prediger auszutheilen / das alle Bürger vnnd alles Gesinde in Heusorn etwa einmal oder zwey des Jars verhöret werde vor der Communio / Jene aber / die Zwinglianer / wöllen solchs gar

Gegenlere der Caluinisten.

Solchs aber lassen jhnen die Sacramentirer nicht gefallen / neñens gantz vnd gar Bäpstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom. 3. in 11. Cap. Corinth. Fol. 404. Postill zeucht daselbst an aus der Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinopel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung auch hat abgeschafft wol für 1100. Jahren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen drob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichẽ Ordnung beraubet sein müssen / wie Sosomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget.

Zum 2. Sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die Gassen einer Stadt vnter die Prediger auszutheilen / das alle Bürger vnnd alles Gesinde in Heusorn etwa einmal oder zwey des Jars verhöret werde vor der Communio / Jene aber / die Zwinglianer / wöllen solchs gar

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[126/0158] Gegenlere der Caluinisten. Solchs aber lassen jhnen die Sacramentirer nicht gefallen / neñens gantz vnd gar Bäpstisch / Antichristisch / Abergleubisch / was wir von der Beicht halten vnd lehren / wie Gualtherus Hom. 3. in 11. Cap. Corinth. Fol. 404. Postill zeucht daselbst an aus der Kirchen Hist. Socrat. von Nectario Bischoff zu Constantinopel / der solchen brauch von wegen einer schendlichen verbrechung auch hat abgeschafft wol für 1100. Jahren. Er hette aber darneben lesen mügen / das fromme Hertzen zu der zeit ein groß mißfallen drob gehabt / das vmb eines bösen Menschen willen / die gantze Gemein solcher löblichẽ Ordnung beraubet sein müssen / wie Sosomenus lib. 7. cap. 16. selbst auch darüber klaget. Zum 2. Sind die Zwinglianer in dem Punct mit den Caluinisten zu Genff nicht einig / denn diese pflegen die Gassen einer Stadt vnter die Prediger auszutheilen / das alle Bürger vnnd alles Gesinde in Heusorn etwa einmal oder zwey des Jars verhöret werde vor der Communio / Jene aber / die Zwinglianer / wöllen solchs gar

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_predigten_1591/158>, abgerufen am 22.12.2024.