Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.XXIII. Artickel. 2. Vom Ehestande der Priester. DIe Papisten lehren / das ein grewliche Sünde sey / der Priester Ehelich Leben / schreiben offentlich / das die Priester / welche sich in Ehestand begeben / nicht allein billich jhres Ampts entsetzt / Sondern auch an die Beum auffgehenckt sollen werden / nach dem Canon, Sacerdo/si matrimonium contraxerit, suspendatur, Welches von dem suspendiren ab officio, Das ist / das jnen ein zeitlang jhres Ampts sich zuenthalten / geboten ist / nicht aber vom auffhencken an die Beume / wie es die Bapst Esel auslegen / zuuerstehen ist. Aber Belarminus in seiner Censur vber das Concordi Buch Mendac. 15. schreibt / wie ein Bluthund / das man die Diener des Euangelij / nicht allein vom Ampt Suspendiren, Sondern auch als von wegen eines Lasters wider die Gesetz aller Kirchen / mit Recht wol an die Beume Suspendiren möge. Fol. 160. XXIII. Artickel. 2. Vom Ehestande der Priester. DIe Papisten lehren / das ein grewliche Sünde sey / der Priester Ehelich Leben / schreiben offentlich / das die Priester / welche sich in Ehestand begeben / nicht allein billich jhres Ampts entsetzt / Sondern auch an die Beum auffgehenckt sollen werden / nach dem Canon, Sacerdo/si matrimonium contraxerit, suspendatur, Welches von dem suspendiren ab officio, Das ist / das jnen ein zeitlang jhres Ampts sich zuenthalten / geboten ist / nicht aber vom auffhencken an die Beume / wie es die Bapst Esel auslegen / zuuerstehen ist. Aber Belarminus in seiner Censur vber das Concordi Buch Mendac. 15. schreibt / wie ein Bluthund / das man die Diener des Euangelij / nicht allein vom Ampt Suspendiren, Sondern auch als von wegen eines Lasters wider die Gesetz aller Kirchen / mit Recht wol an die Beume Suspendiren möge. Fol. 160. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0144" n="112"/> </div> <div> <head>XXIII. Artickel. 2. Vom Ehestande der Priester.<lb/></head> <p>DIe Papisten lehren / das ein grewliche Sünde sey / der Priester Ehelich Leben / schreiben offentlich / das die Priester / welche sich in Ehestand begeben / nicht allein billich jhres Ampts entsetzt / Sondern auch an die Beum auffgehenckt sollen werden / nach dem Canon, Sacerdo/si matrimonium contraxerit, suspendatur, Welches von dem suspendiren ab officio, Das ist / das jnen ein zeitlang jhres Ampts sich zuenthalten / geboten ist / nicht aber vom auffhencken an die Beume / wie es die Bapst Esel auslegen / zuuerstehen ist. Aber Belarminus in seiner Censur vber das Concordi Buch Mendac. 15. schreibt / wie ein Bluthund / das man die Diener des Euangelij / nicht allein vom Ampt Suspendiren, Sondern auch als von wegen eines Lasters wider die Gesetz aller Kirchen / mit Recht wol an die Beume Suspendiren möge. Fol. 160.</p> </div> </body> </text> </TEI> [112/0144]
XXIII. Artickel. 2. Vom Ehestande der Priester.
DIe Papisten lehren / das ein grewliche Sünde sey / der Priester Ehelich Leben / schreiben offentlich / das die Priester / welche sich in Ehestand begeben / nicht allein billich jhres Ampts entsetzt / Sondern auch an die Beum auffgehenckt sollen werden / nach dem Canon, Sacerdo/si matrimonium contraxerit, suspendatur, Welches von dem suspendiren ab officio, Das ist / das jnen ein zeitlang jhres Ampts sich zuenthalten / geboten ist / nicht aber vom auffhencken an die Beume / wie es die Bapst Esel auslegen / zuuerstehen ist. Aber Belarminus in seiner Censur vber das Concordi Buch Mendac. 15. schreibt / wie ein Bluthund / das man die Diener des Euangelij / nicht allein vom Ampt Suspendiren, Sondern auch als von wegen eines Lasters wider die Gesetz aller Kirchen / mit Recht wol an die Beume Suspendiren möge. Fol. 160.
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