Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaub an Gott. Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern ein innerlich / ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzens / wie Paul. Rom. 3. 4. vnd Petr. Act. 10. lehret. Zum dritten / Werden auch die Caluinisten verdampt / welche die volkommenheit in dem setzen / das sie alles / was zum Kirchenornat vnd guter ordnung gehöret / zerstören / Gerad als wenn man Gott nicht recht dienen könte / man müste die Schweitzetische Kirchenagenda / vnd das Niderlendische / Frantzösische Kirchen vnd Bilderstürmen / allenthalben anfangen. Zum vierdten wird auch Carlstadts / des ersten Sacramentschenders / mit Nahmen in der Apologia dieses Artickels gedacht / das er gar toll vnnd töricht in diesem fall gewesen / da er leret / man solte nach dem Gesetz Mosi / vnd nicht nach den Keyserlichen Rechten / die Stad vnd Landregiment bestellen. Zum fünfften wird Wieleffus auch verdammet / als der gar gewütet hab wider diesen Artickel / kein Bischoff oder Pfaff sol etwas eigens haben. Weil nun in diesen Artickel von Weltlicher Obrigkeit / so richtiger vnterscheid rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaub an Gott. Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern ein innerlich / ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzens / wie Paul. Rom. 3. 4. vnd Petr. Act. 10. lehret. Zum dritten / Werden auch die Caluinisten verdampt / welche die volkommenheit in dem setzen / das sie alles / was zum Kirchenornat vñ guter ordnung gehöret / zerstören / Gerad als wenn man Gott nicht recht dienen könte / man müste die Schweitzetische Kirchenagenda / vnd das Niderlendische / Frantzösische Kirchen vnd Bilderstürmen / allenthalben anfangen. Zum vierdten wird auch Carlstadts / des ersten Sacramentschenders / mit Nahmen in der Apologia dieses Artickels gedacht / das er gar toll vnnd töricht in diesem fall gewesen / da er leret / man solte nach dem Gesetz Mosi / vñ nicht nach den Keyserlichen Rechten / die Stad vnd Landregiment bestellen. Zum fünfften wird Wieleffus auch verdam̃et / als der gar gewütet hab wider diesen Artickel / kein Bischoff oder Pfaff sol etwas eigens habẽ. Weil nun in diesen Artickel von Weltlicher Obrigkeit / so richtiger vnterscheid <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0108" n="76"/> rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaub an Gott. Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern ein innerlich / ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzens / wie Paul. Rom. 3. 4. vnd Petr. Act. 10. lehret. Zum dritten / Werden auch die Caluinisten verdampt / welche die volkommenheit in dem setzen / das sie alles / was zum Kirchenornat vñ guter ordnung gehöret / zerstören / Gerad als wenn man Gott nicht recht dienen könte / man müste die Schweitzetische Kirchenagenda / vnd das Niderlendische / Frantzösische Kirchen vnd Bilderstürmen / allenthalben anfangen. Zum vierdten wird auch Carlstadts / des ersten Sacramentschenders / mit Nahmen in der Apologia dieses Artickels gedacht / das er gar toll vnnd töricht in diesem fall gewesen / da er leret / man solte nach dem Gesetz Mosi / vñ nicht nach den Keyserlichen Rechten / die Stad vnd Landregiment bestellen. Zum fünfften wird Wieleffus auch verdam̃et / als der gar gewütet hab wider diesen Artickel / kein Bischoff <choice><abbr>od̕</abbr><expan>oder</expan></choice> Pfaff sol etwas eigens habẽ.</p> <p>Weil nun in diesen Artickel von Weltlicher Obrigkeit / so richtiger vnterscheid </p> </div> </body> </text> </TEI> [76/0108]
rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaub an Gott. Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern ein innerlich / ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzens / wie Paul. Rom. 3. 4. vnd Petr. Act. 10. lehret. Zum dritten / Werden auch die Caluinisten verdampt / welche die volkommenheit in dem setzen / das sie alles / was zum Kirchenornat vñ guter ordnung gehöret / zerstören / Gerad als wenn man Gott nicht recht dienen könte / man müste die Schweitzetische Kirchenagenda / vnd das Niderlendische / Frantzösische Kirchen vnd Bilderstürmen / allenthalben anfangen. Zum vierdten wird auch Carlstadts / des ersten Sacramentschenders / mit Nahmen in der Apologia dieses Artickels gedacht / das er gar toll vnnd töricht in diesem fall gewesen / da er leret / man solte nach dem Gesetz Mosi / vñ nicht nach den Keyserlichen Rechten / die Stad vnd Landregiment bestellen. Zum fünfften wird Wieleffus auch verdam̃et / als der gar gewütet hab wider diesen Artickel / kein Bischoff od̕ Pfaff sol etwas eigens habẽ.
Weil nun in diesen Artickel von Weltlicher Obrigkeit / so richtiger vnterscheid
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