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Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591.

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rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaub an Gott. Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern ein innerlich / ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzens / wie Paul. Rom. 3. 4. vnd Petr. Act. 10. lehret. Zum dritten / Werden auch die Caluinisten verdampt / welche die volkommenheit in dem setzen / das sie alles / was zum Kirchenornat vnd guter ordnung gehöret / zerstören / Gerad als wenn man Gott nicht recht dienen könte / man müste die Schweitzetische Kirchenagenda / vnd das Niderlendische / Frantzösische Kirchen vnd Bilderstürmen / allenthalben anfangen. Zum vierdten wird auch Carlstadts / des ersten Sacramentschenders / mit Nahmen in der Apologia dieses Artickels gedacht / das er gar toll vnnd töricht in diesem fall gewesen / da er leret / man solte nach dem Gesetz Mosi / vnd nicht nach den Keyserlichen Rechten / die Stad vnd Landregiment bestellen. Zum fünfften wird Wieleffus auch verdammet / als der gar gewütet hab wider diesen Artickel / kein Bischoff oder Pfaff sol etwas eigens haben.

Weil nun in diesen Artickel von Weltlicher Obrigkeit / so richtiger vnterscheid

rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaub an Gott. Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern ein innerlich / ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzens / wie Paul. Rom. 3. 4. vnd Petr. Act. 10. lehret. Zum dritten / Werden auch die Caluinisten verdampt / welche die volkommenheit in dem setzen / das sie alles / was zum Kirchenornat vñ guter ordnung gehöret / zerstören / Gerad als wenn man Gott nicht recht dienen könte / man müste die Schweitzetische Kirchenagenda / vnd das Niderlendische / Frantzösische Kirchen vnd Bilderstürmen / allenthalben anfangen. Zum vierdten wird auch Carlstadts / des ersten Sacramentschenders / mit Nahmen in der Apologia dieses Artickels gedacht / das er gar toll vnnd töricht in diesem fall gewesen / da er leret / man solte nach dem Gesetz Mosi / vñ nicht nach den Keyserlichen Rechten / die Stad vnd Landregiment bestellen. Zum fünfften wird Wieleffus auch verdam̃et / als der gar gewütet hab wider diesen Artickel / kein Bischoff oder Pfaff sol etwas eigens habẽ.

Weil nun in diesen Artickel von Weltlicher Obrigkeit / so richtiger vnterscheid

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[76/0108] rechte Furcht Gottes / vnd rechter Glaub an Gott. Denn das Euangelium lehret nicht ein eusserlich / zeitlich / Sondern ein innerlich / ewig Wesen vnd Gerechtigkeit des Hertzens / wie Paul. Rom. 3. 4. vnd Petr. Act. 10. lehret. Zum dritten / Werden auch die Caluinisten verdampt / welche die volkommenheit in dem setzen / das sie alles / was zum Kirchenornat vñ guter ordnung gehöret / zerstören / Gerad als wenn man Gott nicht recht dienen könte / man müste die Schweitzetische Kirchenagenda / vnd das Niderlendische / Frantzösische Kirchen vnd Bilderstürmen / allenthalben anfangen. Zum vierdten wird auch Carlstadts / des ersten Sacramentschenders / mit Nahmen in der Apologia dieses Artickels gedacht / das er gar toll vnnd töricht in diesem fall gewesen / da er leret / man solte nach dem Gesetz Mosi / vñ nicht nach den Keyserlichen Rechten / die Stad vnd Landregiment bestellen. Zum fünfften wird Wieleffus auch verdam̃et / als der gar gewütet hab wider diesen Artickel / kein Bischoff od̕ Pfaff sol etwas eigens habẽ. Weil nun in diesen Artickel von Weltlicher Obrigkeit / so richtiger vnterscheid

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Zitationshilfe: Olearius, Johann: Drei Predigten vom Unterscheid der wahren Christlichen Lutherischen und falschen Papistischen auch Calvinischen Religion. [s. l.], 1591, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/olearius_predigten_1591/108>, abgerufen am 23.11.2024.