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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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geben, die in den Ehestand treten wollen, geschieht öffentlich in der Kirche auf eine feierliche Art, wo sie selbst nebst dem Prediger und einer ganzen Versammlung Gott um seinen Seegen bitten. Dieses heißt die Trauung. Personen, die sich mit einander trauen lassen wollen, werden Braut und Bräutigam genennet. Benennungen, die ihr schon oft gehört haben werdet, und die manche unter euch vielleicht auch zum Scherz gebraucht haben, wenn sie eine besondere Zuneigung gegen diese oder jene Person des andern Geschlechts haben ausdrücken wollen. Jhr werdet bisher zum Theil nichts, oder etwas verkehrtes dabei gedacht haben; ihr sehet aber jetzt, daß man darunter solche Personen versteht, die Eheleute, oder Mann und Frau werden wollen; die also in einen Stand treten, in dem sie sehr viele und wichtige Pflichten zu erfüllen haben, und von dem man sich niemals, auch als Kind nicht, eine leichtsinnige Vorstellung machen muß. Wenn ihr erwachsen und sehr geschickt und verständig seyd, dann ist es auch eurer Beruf, in diesen Stand zu treten. Jhr werdet aber um so verständiger dazu, je mehr ihr euch gewöhnt, frühe nie anders als ernsthaft daran zu denken.

geben, die in den Ehestand treten wollen, geschieht öffentlich in der Kirche auf eine feierliche Art, wo sie selbst nebst dem Prediger und einer ganzen Versammlung Gott um seinen Seegen bitten. Dieses heißt die Trauung. Personen, die sich mit einander trauen lassen wollen, werden Braut und Bräutigam genennet. Benennungen, die ihr schon oft gehört haben werdet, und die manche unter euch vielleicht auch zum Scherz gebraucht haben, wenn sie eine besondere Zuneigung gegen diese oder jene Person des andern Geschlechts haben ausdrücken wollen. Jhr werdet bisher zum Theil nichts, oder etwas verkehrtes dabei gedacht haben; ihr sehet aber jetzt, daß man darunter solche Personen versteht, die Eheleute, oder Mann und Frau werden wollen; die also in einen Stand treten, in dem sie sehr viele und wichtige Pflichten zu erfüllen haben, und von dem man sich niemals, auch als Kind nicht, eine leichtsinnige Vorstellung machen muß. Wenn ihr erwachsen und sehr geschickt und verständig seyd, dann ist es auch eurer Beruf, in diesen Stand zu treten. Jhr werdet aber um so verständiger dazu, je mehr ihr euch gewöhnt, frühe nie anders als ernsthaft daran zu denken.

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[333/0041] geben, die in den Ehestand treten wollen, geschieht öffentlich in der Kirche auf eine feierliche Art, wo sie selbst nebst dem Prediger und einer ganzen Versammlung Gott um seinen Seegen bitten. Dieses heißt die Trauung. Personen, die sich mit einander trauen lassen wollen, werden Braut und Bräutigam genennet. Benennungen, die ihr schon oft gehört haben werdet, und die manche unter euch vielleicht auch zum Scherz gebraucht haben, wenn sie eine besondere Zuneigung gegen diese oder jene Person des andern Geschlechts haben ausdrücken wollen. Jhr werdet bisher zum Theil nichts, oder etwas verkehrtes dabei gedacht haben; ihr sehet aber jetzt, daß man darunter solche Personen versteht, die Eheleute, oder Mann und Frau werden wollen; die also in einen Stand treten, in dem sie sehr viele und wichtige Pflichten zu erfüllen haben, und von dem man sich niemals, auch als Kind nicht, eine leichtsinnige Vorstellung machen muß. Wenn ihr erwachsen und sehr geschickt und verständig seyd, dann ist es auch eurer Beruf, in diesen Stand zu treten. Jhr werdet aber um so verständiger dazu, je mehr ihr euch gewöhnt, frühe nie anders als ernsthaft daran zu denken.

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/41>, abgerufen am 24.11.2024.