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Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892.

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namentlich aufgeführten, nicht verhörten Zeugen, sowie die Berücksichtigung des von Herrn Polizeiinspektor Wolff gesammelten Materials seitens des Ministerialkommissars für unerheblich erachtet worden sein, so könnten wir unser Befremden über ein solches Vorgehen, gegen welches sich sehr triftige Gründe geltend machen ließen, nicht unterdrücken; indes wollen wir vorläufig nicht näher auf diesen Punkt eingehen, sondern vorerst die auf den Ermittelungen des Ministerialkommissars beruhende offizielle Darstellung der Justizbehörde abwarten. - An unsere gestrige Notiz über die Angelegenheit knüpft die "Freisinnige Zeitung" folgende Bemerkung:

Das würde doch eine sonderbare Gerichtspraxis herbeiführen. Die "Germania" verlangt also, daß, auch wenn die gerichtlichen Behörden selbst eine Fortführung des Anklageverfahrens für ungerechtfertigt halten, doch der Sache ein weiterer Fortgang gegeben werden soll, nur um falsche und übertriebene Gerüchte zu zerstören. Damit würde man also die gerichtliche Verfolgung abhängig machen nicht von dem Verschulden, sondern von der Art, wie von dritter Seite irgend ein Vorgang benutzt wird zur Verbreitung falscher und übertriebener Gerüchte. Das würde auf eine nette Rechtspflege hinauslaufen.

Die "Freisinnige Zeitung" darf sich versichert halten, daß es uns mindestens ebenso fern liegt, in die Rechtspflege einzugreifen, als ihr, aber ebenso fest möge sie überzeugt sein, daß wir einen sehr triftigen Grund zu unserer gestrigen Notiz hatten, und wir geben auch ihr den schon der "National-Ztg." und deren Partisanen erteilten Rat, in dieser ganz eigenartigen Angelegenheit sich nicht allzusehr nach einer bestimmten Seite hin zu engagieren, damit es ihr event. nicht zu schwer wird, den Rückweg zu finden. Wir aber werden, unbeirrt von allen Anfechtungen, gleichviel von welcher Seite sie kommen, unausgesetzt die Forderung erheben: Klarheit, volle Klarheit in die dunkle Angelegenheit zu bringen und nicht zu ruhen, bis der oder die Mörder des unschuldigen Kindes ermittelt sind. - Inzwischen bringt heute abend die "Kreuz-Ztg." folgendes Telegramm aus Frankfurt a. M.: "Es ist hier das Gerücht verbreitet, daß

namentlich aufgeführten, nicht verhörten Zeugen, sowie die Berücksichtigung des von Herrn Polizeiinspektor Wolff gesammelten Materials seitens des Ministerialkommissars für unerheblich erachtet worden sein, so könnten wir unser Befremden über ein solches Vorgehen, gegen welches sich sehr triftige Gründe geltend machen ließen, nicht unterdrücken; indes wollen wir vorläufig nicht näher auf diesen Punkt eingehen, sondern vorerst die auf den Ermittelungen des Ministerialkommissars beruhende offizielle Darstellung der Justizbehörde abwarten. – An unsere gestrige Notiz über die Angelegenheit knüpft die „Freisinnige Zeitung“ folgende Bemerkung:

Das würde doch eine sonderbare Gerichtspraxis herbeiführen. Die „Germania“ verlangt also, daß, auch wenn die gerichtlichen Behörden selbst eine Fortführung des Anklageverfahrens für ungerechtfertigt halten, doch der Sache ein weiterer Fortgang gegeben werden soll, nur um falsche und übertriebene Gerüchte zu zerstören. Damit würde man also die gerichtliche Verfolgung abhängig machen nicht von dem Verschulden, sondern von der Art, wie von dritter Seite irgend ein Vorgang benutzt wird zur Verbreitung falscher und übertriebener Gerüchte. Das würde auf eine nette Rechtspflege hinauslaufen.

Die „Freisinnige Zeitung“ darf sich versichert halten, daß es uns mindestens ebenso fern liegt, in die Rechtspflege einzugreifen, als ihr, aber ebenso fest möge sie überzeugt sein, daß wir einen sehr triftigen Grund zu unserer gestrigen Notiz hatten, und wir geben auch ihr den schon der „National-Ztg.“ und deren Partisanen erteilten Rat, in dieser ganz eigenartigen Angelegenheit sich nicht allzusehr nach einer bestimmten Seite hin zu engagieren, damit es ihr event. nicht zu schwer wird, den Rückweg zu finden. Wir aber werden, unbeirrt von allen Anfechtungen, gleichviel von welcher Seite sie kommen, unausgesetzt die Forderung erheben: Klarheit, volle Klarheit in die dunkle Angelegenheit zu bringen und nicht zu ruhen, bis der oder die Mörder des unschuldigen Kindes ermittelt sind. – Inzwischen bringt heute abend die „Kreuz-Ztg.“ folgendes Telegramm aus Frankfurt a. M.: „Es ist hier das Gerücht verbreitet, daß

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[24/0024] namentlich aufgeführten, nicht verhörten Zeugen, sowie die Berücksichtigung des von Herrn Polizeiinspektor Wolff gesammelten Materials seitens des Ministerialkommissars für unerheblich erachtet worden sein, so könnten wir unser Befremden über ein solches Vorgehen, gegen welches sich sehr triftige Gründe geltend machen ließen, nicht unterdrücken; indes wollen wir vorläufig nicht näher auf diesen Punkt eingehen, sondern vorerst die auf den Ermittelungen des Ministerialkommissars beruhende offizielle Darstellung der Justizbehörde abwarten. – An unsere gestrige Notiz über die Angelegenheit knüpft die „Freisinnige Zeitung“ folgende Bemerkung: Das würde doch eine sonderbare Gerichtspraxis herbeiführen. Die „Germania“ verlangt also, daß, auch wenn die gerichtlichen Behörden selbst eine Fortführung des Anklageverfahrens für ungerechtfertigt halten, doch der Sache ein weiterer Fortgang gegeben werden soll, nur um falsche und übertriebene Gerüchte zu zerstören. Damit würde man also die gerichtliche Verfolgung abhängig machen nicht von dem Verschulden, sondern von der Art, wie von dritter Seite irgend ein Vorgang benutzt wird zur Verbreitung falscher und übertriebener Gerüchte. Das würde auf eine nette Rechtspflege hinauslaufen. Die „Freisinnige Zeitung“ darf sich versichert halten, daß es uns mindestens ebenso fern liegt, in die Rechtspflege einzugreifen, als ihr, aber ebenso fest möge sie überzeugt sein, daß wir einen sehr triftigen Grund zu unserer gestrigen Notiz hatten, und wir geben auch ihr den schon der „National-Ztg.“ und deren Partisanen erteilten Rat, in dieser ganz eigenartigen Angelegenheit sich nicht allzusehr nach einer bestimmten Seite hin zu engagieren, damit es ihr event. nicht zu schwer wird, den Rückweg zu finden. Wir aber werden, unbeirrt von allen Anfechtungen, gleichviel von welcher Seite sie kommen, unausgesetzt die Forderung erheben: Klarheit, volle Klarheit in die dunkle Angelegenheit zu bringen und nicht zu ruhen, bis der oder die Mörder des unschuldigen Kindes ermittelt sind. – Inzwischen bringt heute abend die „Kreuz-Ztg.“ folgendes Telegramm aus Frankfurt a. M.: „Es ist hier das Gerücht verbreitet, daß

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Zitationshilfe: Oberwinder, Heinrich: Der Fall Buschoff. Berlin, 1892, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oberwinder_buschoff_1892/24>, abgerufen am 23.11.2024.