[N. N.]: Der berühmte Ertz-Dieb und Strassen-Räuber Cartouche. Leipzig, 1722.Dem du Chatelet, einem Cameraden des Cartouche, welcher ihn das Nota. So bald nur gedachte Historie im Druck verhanden, wird Dem du Chatelet, einem Cameraden des Cartouche, welcher ihn das Nota. So bald nur gedachte Hiſtorie im Druck verhanden, wird <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0029" n="23"/> <p>Dem <hi rendition="#aq">du Chatelet,</hi> einem Cameraden des <hi rendition="#aq">Cartouche,</hi> welcher ihn das<lb/> erſtemahl verrathen, hat zwar der Koͤnig das Leben geſchencket, doch ſoll er<lb/> in ewiger Gefaͤngniß bleiben, um welches er auch ſelbſt angehalten hat,<lb/> mit dem Vorgeben, daß ihn doch die uͤbrige Rotte, wenn er frey waͤre,<lb/> ermorden wuͤrde; Er begehret taͤglich nichts als 10. Sols, oder 4. gl. da-<lb/> von im Gefaͤngniß zu leben, und giebt vor, daß er ſich bekehren wolte.<lb/> Bey dieſem Verfahren wider den <hi rendition="#aq">Cartouche</hi> und ſeine Cameraden ſind<lb/> uͤberhaupt drey Dinge merckwuͤrdig 1.) daß die Obrigkeit keine Koſten<lb/> noch Muͤhe geſcheuet, ſich dieſes Complots zu bemaͤchtigen, auch jetzo ſchon<lb/> wuͤrcklich 60000. Livres, oder 20000. Reichs-Thaler aufgewendet wor-<lb/> den 2.) daß man uͤber einem ſolchen wichtigen Proceß nicht laͤnger als<lb/> 6. Wochen und etliche Tage zugebracht, und denen <hi rendition="#aq">Delinquent</hi>en keine<lb/> ſchaͤdliche Bedenck-Zeit gelaſſen; 3.) daß man ſich allhier aus aber glaͤu-<lb/> biſchen Gebrauch mit denen <hi rendition="#aq">Execution</hi>en nicht an eine gewiſſe Zeit binde,<lb/> ſondern dieſelbe, nachdem es denen Richtern gelegen faͤllt, Vor- und Nach-<lb/> mittags, auch wohl gar des Abends und um Mitternachts-Zeit vollziehe.<lb/> Ein gewiſſer <hi rendition="#aq">Greffier</hi> des Criminal-Gerichts ſoll willens ſeyn, die Hiſtorie<lb/> des <hi rendition="#aq">Cartouche</hi> und ſeiner Cameraden ausfuͤhrlich zu beſchreiben, welches<lb/> in der That etwas <hi rendition="#aq">curieuſ</hi>es ſeyn wird.</p><lb/> <p> <hi rendition="#c"><hi rendition="#aq">Nota.</hi> So bald nur gedachte Hiſtorie im Druck verhanden, wird<lb/> man nicht ermangeln, ſolche gleichfalls ins Teutſche uͤberſetzt denen<lb/> Liebhabern dergleichen Schrifften durch den<lb/> Druck mitzutheilen.</hi> </p> </div> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/><lb/> </body> </text> </TEI> [23/0029]
Dem du Chatelet, einem Cameraden des Cartouche, welcher ihn das
erſtemahl verrathen, hat zwar der Koͤnig das Leben geſchencket, doch ſoll er
in ewiger Gefaͤngniß bleiben, um welches er auch ſelbſt angehalten hat,
mit dem Vorgeben, daß ihn doch die uͤbrige Rotte, wenn er frey waͤre,
ermorden wuͤrde; Er begehret taͤglich nichts als 10. Sols, oder 4. gl. da-
von im Gefaͤngniß zu leben, und giebt vor, daß er ſich bekehren wolte.
Bey dieſem Verfahren wider den Cartouche und ſeine Cameraden ſind
uͤberhaupt drey Dinge merckwuͤrdig 1.) daß die Obrigkeit keine Koſten
noch Muͤhe geſcheuet, ſich dieſes Complots zu bemaͤchtigen, auch jetzo ſchon
wuͤrcklich 60000. Livres, oder 20000. Reichs-Thaler aufgewendet wor-
den 2.) daß man uͤber einem ſolchen wichtigen Proceß nicht laͤnger als
6. Wochen und etliche Tage zugebracht, und denen Delinquenten keine
ſchaͤdliche Bedenck-Zeit gelaſſen; 3.) daß man ſich allhier aus aber glaͤu-
biſchen Gebrauch mit denen Executionen nicht an eine gewiſſe Zeit binde,
ſondern dieſelbe, nachdem es denen Richtern gelegen faͤllt, Vor- und Nach-
mittags, auch wohl gar des Abends und um Mitternachts-Zeit vollziehe.
Ein gewiſſer Greffier des Criminal-Gerichts ſoll willens ſeyn, die Hiſtorie
des Cartouche und ſeiner Cameraden ausfuͤhrlich zu beſchreiben, welches
in der That etwas curieuſes ſeyn wird.
Nota. So bald nur gedachte Hiſtorie im Druck verhanden, wird
man nicht ermangeln, ſolche gleichfalls ins Teutſche uͤberſetzt denen
Liebhabern dergleichen Schrifften durch den
Druck mitzutheilen.
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