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Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.

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Der fünffte und letzte Stand ist der Bauren/ welche in 2. Theile verschieden seyn. Die ersten besitzen ihre eigene freye Erbgüter/ und geben dem Könige jährlichs eine kleine Erkäntnis/ und werden daher in dähnischer Sprache Freybunden genennet. Die andere bearbeiten ein geheuretes Land/ und seyn dafür dem Adel oder ihren Landsherrn sehr verbunden.

Die Krieges-Macht der Dähnen zu Lande besteht auß ihren eigenen gewordenen Landsassen/ welchen beygefüget wird die Reuterey der Ritterschafft

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und gemeinen Adels. Über diesen unterhält eine jede Provintz ein Regiment Krieges-Knechte zu fuß/ bestehend auß Bauren-Söhnen und Knechten. Diese werden in Friedens-Zeiten von ihren Officiren offtermahls wohl exerciret/ ziehen aber keine Gagie; Doch so bald sie in die Städte und Festungen verlegt/ oder gegen den Feind ins Feld geführet werden/ geniessen sie ihren monatlichen Sold. Zu Wasser können sie eine gute anzahl Krieges-Schiffe auß-

Der fünffte und letzte Stand ist der Bauren/ welche in 2. Theile verschieden seyn. Die ersten besitzen ihre eigene freye Erbgüter/ und geben dem Könige jährlichs eine kleine Erkäntnis/ und werden daher in dähnischer Sprache Freybunden genennet. Die andere bearbeiten ein geheuretes Land/ und seyn dafür dem Adel oder ihren Landsherrn sehr verbunden.

Die Krieges-Macht der Dähnen zu Lande besteht auß ihren eigenen gewordenen Landsassen/ welchen beygefüget wird die Reuterey der Ritterschafft

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und gemeinen Adels. Über diesen unterhält eine jede Provintz ein Regiment Krieges-Knechte zu fuß/ bestehend auß Bauren-Söhnen und Knechten. Diese werden in Friedens-Zeiten von ihren Officiren offtermahls wohl exerciret/ ziehen aber keine Gagie; Doch so bald sie in die Städte und Festungen verlegt/ oder gegen den Feind ins Feld geführet werden/ geniessen sie ihren monatlichen Sold. Zu Wasser können sie eine gute anzahl Krieges-Schiffe auß-

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[112/0124] Der fünffte und letzte Stand ist der Bauren/ welche in 2. Theile verschieden seyn. Die ersten besitzen ihre eigene freye Erbgüter/ und geben dem Könige jährlichs eine kleine Erkäntnis/ und werden daher in dähnischer Sprache Freybunden genennet. Die andere bearbeiten ein geheuretes Land/ und seyn dafür dem Adel oder ihren Landsherrn sehr verbunden. Die Krieges-Macht der Dähnen zu Lande besteht auß ihren eigenen gewordenen Landsassen/ welchen beygefüget wird die Reuterey der Ritterschafft [Abbildung] und gemeinen Adels. Über diesen unterhält eine jede Provintz ein Regiment Krieges-Knechte zu fuß/ bestehend auß Bauren-Söhnen und Knechten. Diese werden in Friedens-Zeiten von ihren Officiren offtermahls wohl exerciret/ ziehen aber keine Gagie; Doch so bald sie in die Städte und Festungen verlegt/ oder gegen den Feind ins Feld geführet werden/ geniessen sie ihren monatlichen Sold. Zu Wasser können sie eine gute anzahl Krieges-Schiffe auß-

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Zitationshilfe: Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nylandt_schauplatz01_1678/124>, abgerufen am 22.11.2024.