Nyland, Petrus: Schauplatz Irdischer Geschöpffe. Bd. 1. Osnabrück, 1687.nen bewohnet/ und mit starcken Städten und Vestungen versehen seyn/ also daß sie keine geringe Herrs-Macht/ bey erheischender Noht/ beysammen bringen können. Insonderheit ist der Chur-Fürst/ und Marggraff zu Brandenburg/ Albertus/ wegen seines tapferen helden Muhts/ ohngefehr umbs Jahr 1438 wieder die Polen bewiesen / berühmet gewesen/ daß er der Achilles Germanicus, daß ist/ der teutsche Achilles genennet worden. Es führen die Chur-Fürsten einen treflichen Pracht und Estat. Wann sie in ihren Chur-Fürstlichen Habitt erscheinen/ seyn sie mit einen köstlichen rohten seidenen Thalar bekleidet/ tragen auff ihren Hauptern Mützen von derselben Coleur/ mit herlichen Buntwerck gefuttert. In ihrer Hoffhaltung halten sie sich nicht weniger Fürstlich/ als Königlich/ mit einer grossen menge Diener umbgeben/ welche theils hohe/ theils niedrige Ämbter bedienen. Ihre Palläste seyn nicht allein zur Ergötzung und guten Gemach/ sondern auch zu Bezeigung ihrer Pracht und grossen Vermögens/ mit nicht weniger Kosten als Arbeit auffgebauet/ und mit sehr kost bahren Mobilien außgezieret. Ihre Rüst- und Waffen-Häuser seyn mit allerhand zum Kriege dienlicher Nohtdurfft/ als grob und klein Geschütz/ Handbüchsen/ Kraut und Loht und der gleichen überflüssig versehen. Die Chur-Fürstliche Dignität ist zu erst durch Käyser Otto den 3. vieler Schriebenten Meinung nach auffgerichtet und vertheilet/ und durch die güldene Bulle des Käysers Caroli. IV. Confirmirt und bestättiget/ dann so fern alle Fürsten in Teutschland zu der Wahl eines Käysers solten zugelassen werden/ wehre zu besorgen/ daß durch die grosse Menge/ die gemeiniglich im stimmen sich nicht wohl vereinigen kan/ die Wahl mit so bequemen und schleunigen Fortgang/ als offtermahls im Römischen Reich vonnöhten seyn mögte / nicht solte vollzogen werden. Und ob wohl der Hertzog in Bayern vormahln die Chur-Fürstl. Dignität nicht gehabt/ ist selbige dennoch ihm vom Käyser Ferdinando II. Anno. 1623. deferirt, also und dergestalt/ daß/ so lange von Hertzog Wilhelms auß Bayern mänlicher Linie ein Stamm verhanden/ die Chur dabey verbleiben solte/ in dessen Ermangelung aber dem Hauß-Bayern nicht länger competiren mögte. nen bewohnet/ und mit starcken Städten und Vestungen versehen seyn/ also daß sie keine geringe Herrs-Macht/ bey erheischender Noht/ beysammen bringen können. Insonderheit ist der Chur-Fürst/ und Marggraff zu Brandenburg/ Albertus/ wegen seines tapferen helden Muhts/ ohngefehr umbs Jahr 1438 wieder die Polen bewiesen / berühmet gewesen/ daß er der Achilles Germanicus, daß ist/ der teutsche Achilles genennet worden. Es führen die Chur-Fürsten einen treflichen Pracht und Estat. Wann sie in ihren Chur-Fürstlichen Habitt erscheinen/ seyn sie mit einen köstlichen rohten seidenen Thalar bekleidet/ tragen auff ihren Hauptern Mützen von derselben Coleur/ mit herlichen Buntwerck gefuttert. In ihrer Hoffhaltung halten sie sich nicht weniger Fürstlich/ als Königlich/ mit einer grossen menge Diener umbgeben/ welche theils hohe/ theils niedrige Ämbter bedienen. Ihre Palläste seyn nicht allein zur Ergötzung und guten Gemach/ sondern auch zu Bezeigung ihrer Pracht und grossen Vermögens/ mit nicht weniger Kosten als Arbeit auffgebauet/ und mit sehr kost bahren Mobilien außgezieret. Ihre Rüst- und Waffen-Häuser seyn mit allerhand zum Kriege dienlicher Nohtdurfft/ als grob und klein Geschütz/ Handbüchsen/ Kraut und Loht und der gleichen überflüssig versehen. Die Chur-Fürstliche Dignität ist zu erst durch Käyser Otto den 3. vieler Schriebenten Meinung nach auffgerichtet uñ vertheilet/ uñ durch die güldene Bulle des Käysers Caroli. IV. Confirmirt und bestättiget/ dann so fern alle Fürsten in Teutschland zu der Wahl eines Käysers solten zugelassen werden/ wehre zu besorgen/ daß durch die grosse Menge/ die gemeiniglich im stimmen sich nicht wohl vereinigen kan/ die Wahl mit so bequemen und schleunigen Fortgang/ als offtermahls im Römischen Reich vonnöhten seyn mögte / nicht solte vollzogen werden. Und ob wohl der Hertzog in Bayern vormahln die Chur-Fürstl. Dignität nicht gehabt/ ist selbige dennoch ihm vom Käyser Ferdinando II. Anno. 1623. deferirt, also und dergestalt/ daß/ so lange von Hertzog Wilhelms auß Bayern mänlicher Linie ein Stamm verhanden/ die Chur dabey verbleiben solte/ in dessen Ermangelung aber dem Hauß-Bayern nicht länger competiren mögte. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0100" n="88"/> nen bewohnet/ und mit starcken Städten und Vestungen versehen seyn/ also daß sie keine geringe Herrs-Macht/ bey erheischender Noht/ beysammen bringen können. Insonderheit ist der Chur-Fürst/ und Marggraff zu Brandenburg/ Albertus/ wegen seines tapferen helden Muhts/ ohngefehr umbs Jahr 1438 wieder die Polen bewiesen / berühmet gewesen/ daß er der Achilles Germanicus, daß ist/ der teutsche Achilles genennet worden.</p> <p>Es führen die Chur-Fürsten einen treflichen Pracht und Estat. Wann sie in ihren Chur-Fürstlichen Habitt erscheinen/ seyn sie mit einen köstlichen rohten seidenen Thalar bekleidet/ tragen auff ihren Hauptern Mützen von derselben Coleur/ mit herlichen Buntwerck gefuttert. In ihrer Hoffhaltung halten sie sich nicht weniger Fürstlich/ als Königlich/ mit einer grossen menge Diener umbgeben/ welche theils hohe/ theils niedrige Ämbter bedienen. Ihre Palläste seyn nicht allein zur Ergötzung und guten Gemach/ sondern auch zu Bezeigung ihrer Pracht und grossen Vermögens/ mit nicht weniger Kosten als Arbeit auffgebauet/ und mit sehr kost bahren Mobilien außgezieret. Ihre Rüst- und Waffen-Häuser seyn mit allerhand zum Kriege dienlicher Nohtdurfft/ als grob und klein Geschütz/ Handbüchsen/ Kraut und Loht und der gleichen überflüssig versehen.</p> <p>Die Chur-Fürstliche Dignität ist zu erst durch Käyser Otto den 3. vieler Schriebenten Meinung nach auffgerichtet uñ vertheilet/ uñ durch die güldene Bulle des Käysers Caroli. IV. Confirmirt und bestättiget/ dann so fern alle Fürsten in Teutschland zu der Wahl eines Käysers solten zugelassen werden/ wehre zu besorgen/ daß durch die grosse Menge/ die gemeiniglich im stimmen sich nicht wohl vereinigen kan/ die Wahl mit so bequemen und schleunigen Fortgang/ als offtermahls im Römischen Reich vonnöhten seyn mögte / nicht solte vollzogen werden. Und ob wohl der Hertzog in Bayern vormahln die Chur-Fürstl. Dignität nicht gehabt/ ist selbige dennoch ihm vom Käyser Ferdinando II. Anno. 1623. deferirt, also und dergestalt/ daß/ so lange von Hertzog Wilhelms auß Bayern mänlicher Linie ein Stamm verhanden/ die Chur dabey verbleiben solte/ in dessen Ermangelung aber dem Hauß-Bayern nicht länger competiren mögte.</p> </div> </body> </text> </TEI> [88/0100]
nen bewohnet/ und mit starcken Städten und Vestungen versehen seyn/ also daß sie keine geringe Herrs-Macht/ bey erheischender Noht/ beysammen bringen können. Insonderheit ist der Chur-Fürst/ und Marggraff zu Brandenburg/ Albertus/ wegen seines tapferen helden Muhts/ ohngefehr umbs Jahr 1438 wieder die Polen bewiesen / berühmet gewesen/ daß er der Achilles Germanicus, daß ist/ der teutsche Achilles genennet worden.
Es führen die Chur-Fürsten einen treflichen Pracht und Estat. Wann sie in ihren Chur-Fürstlichen Habitt erscheinen/ seyn sie mit einen köstlichen rohten seidenen Thalar bekleidet/ tragen auff ihren Hauptern Mützen von derselben Coleur/ mit herlichen Buntwerck gefuttert. In ihrer Hoffhaltung halten sie sich nicht weniger Fürstlich/ als Königlich/ mit einer grossen menge Diener umbgeben/ welche theils hohe/ theils niedrige Ämbter bedienen. Ihre Palläste seyn nicht allein zur Ergötzung und guten Gemach/ sondern auch zu Bezeigung ihrer Pracht und grossen Vermögens/ mit nicht weniger Kosten als Arbeit auffgebauet/ und mit sehr kost bahren Mobilien außgezieret. Ihre Rüst- und Waffen-Häuser seyn mit allerhand zum Kriege dienlicher Nohtdurfft/ als grob und klein Geschütz/ Handbüchsen/ Kraut und Loht und der gleichen überflüssig versehen.
Die Chur-Fürstliche Dignität ist zu erst durch Käyser Otto den 3. vieler Schriebenten Meinung nach auffgerichtet uñ vertheilet/ uñ durch die güldene Bulle des Käysers Caroli. IV. Confirmirt und bestättiget/ dann so fern alle Fürsten in Teutschland zu der Wahl eines Käysers solten zugelassen werden/ wehre zu besorgen/ daß durch die grosse Menge/ die gemeiniglich im stimmen sich nicht wohl vereinigen kan/ die Wahl mit so bequemen und schleunigen Fortgang/ als offtermahls im Römischen Reich vonnöhten seyn mögte / nicht solte vollzogen werden. Und ob wohl der Hertzog in Bayern vormahln die Chur-Fürstl. Dignität nicht gehabt/ ist selbige dennoch ihm vom Käyser Ferdinando II. Anno. 1623. deferirt, also und dergestalt/ daß/ so lange von Hertzog Wilhelms auß Bayern mänlicher Linie ein Stamm verhanden/ die Chur dabey verbleiben solte/ in dessen Ermangelung aber dem Hauß-Bayern nicht länger competiren mögte.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |