[1651]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 291. Köln, Sonntag, den 6. Mai 1849.
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Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.
Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst'ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.
Zweite Ausgabe.
Deutschland.
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[ * ] Köln, 5. Mai.
Die R. Oder-Zeitung enthält das Protokoll der am 14. April in Debreczin abgehaltenen Sitzung der ungarischen Nationalversamlung, in der die Lossagung von Oestreich und die Absetzung der Dynastie Habsburg dektretirt, und Kossuth zum Regierungspräsidenten ernannt wurde.
Trotz der schlechten deutschen Uebersetzung geben wir den ganzen Artikel wörtlich wie folgt:
„Der 14. April des Jahres 1849 bleibt ein ewiges Denkmal in der Geschichte Ungarn's.
Die Vertreter der Nation versammelten sich an diesem Tage in Debreczin in ihrem gewöhnlichen Berathungssaale, um eine der Hauptfragen ihrer großartigen Aufgabe zu lösen; und um über das Loos Ungarn's und des an dessen Spitze gestandenen Habsburg-Lothringischen Herrscherhauses zu entscheiden. Damit aber die zu fassenden Beschlüsse mit einer um so größeren Oeffentlichkeit und Förmlichkeit stattfinden können, wurde die Sitzung in der großen Kirche der Reformirten abgehalten, in Gegenwart von Tausenden aus dem Volke.
Ludwig Kossuth, der Präsident des Landes-Vertheidigungs-Ausschusses, stattet Bericht ab über die gewonnenen Schlachten und von dem siegreichen Fortschreiten unserer tapferen Armee; er hob besonders den Umstand hervor, daß jetzt die Zeit gekommen ist, daß Ungarn seine 300 jährigen Fesseln abschüttelte, im Familienkreise der europäischen Staaten seinen würdigen Platz einnehme, und daß es mit jener Dynastie in's Reine komme, welche sich die Liebe und Treue der Großmüthigen, in der Treue unerschütterlichen Nation durch ihre ewigen Meineide und unerschöpflichen Verräthereien leichtsinniger Weise auf immer verscherzt haben. Diesen Beschluß der Nationalversammlung verlangt die Nation, welche die Lasten unseres Freiheitskampfes treu und mit patriotischer Bereitwilligkeit trägt; es fordert dieses von ihr die tapfere Armee, welche zur Rettung des Vaterlandes ihr Leben aufopfert; dies fordern die Umstände, daß man in den europäischen Kongreß, welchen man beabsichtigt abzuhalten, ohne uns nicht beschließen könne, mit einem Worte, das Vaterland, die Welt und Gott fordert dazu das Repräsentantenhaus auf, daher auch der Regierungs-Präsident zu folgenden Beschlüssen das Repräsentantenhaus aufforderte:
Im Namen der Nation werde bestimmt ausgesprochen:
1) Ungarn sammt dem damit gesetzlich vereinigten Siebenbürgen und allen dazu gehörigen Theilen, Ländern und Provinzen wird als ein freier, selbstständiger und unabhängiger europäischer Staat öffentlich erklärt; die Flächeneinheit dieses ganzen Staates wird als untrennbar und seine Integrität als unverletzlich erklärt.
2) Das Habsburg-Lothringische Haus hat durch seinen Verrath, Meineid und Waffenergreifung gegen die ungarische Nation, nicht minder durch die Kühnheit, wodurch es vor der Zerstückelung der Bodenintegrität des Landes, die Trennung Siebenbürgens und Croatiens von Ungarn und die Auslöschung des selbstständigen Staatslebens des Landes mit bewaffneter Macht zur Ermordung der Nation nicht zurückbebte; mit seinen eigenen Händen die pragmatischen Sanktionen gebrochen, eben so, wie überhaupt jedes Band, welches auf Grundlage gegenseitiger Verbindung zwischen ihm und Ungarn sammt seinen Ländern bestand. Dieses meineidige Habsburg - Lothringer Haus wird von der Herrschaft über Ungarn, dem damit vereinigten Siebenbürgen und allen dazu gehörenden Theilen und Ländern im Namen der Nation auf ewig ausgeschlossen, entsetzt und von dem Genusse des Landesbodens und aller Bürgerrechte verbannt.
So wie dasselbe auch hiermit des Thrones verlustig, ausgeschlossen und verbannt, im Namen der Nation erklärt wird.
3) Indem die ungarische Nation zufolge ihrer unentthronbaren Naturrechte in die europäische Staatenfamilie als selbstständiger und unabhängiger freier Staat eintritt, erklärt sie zugleich, daß sie allen andern Staaten gegenüber, wenn ihre eigenen Rechte nicht verletzt werden, in Friede und Freundschaft zu leben, besonders mit jenen Völkern, welche ehemals mit uns unter einem Oberhaupte standen, wie auch mit dem benachbarten türkischen Reiche und den italienischen Staaten eine gute Nachbarschaft zu gründen, in derselben fortzuleben und auf Grundlage gegenseitiger Interessen sich in freundschaftliche Verbindung einzulassen, ihr festester Entschluß ist.
4) Das künftige Regierungs-System in allen seinen Details wird die Nationalversammlung zu Stande bringen; so lange aber, bis dieses durch Grundprinzipien zu Stande kommt, wird das Land in seiner gesammten Ausdehnung von einem Regierungs-Präsidenten mit ihm an die Seite gehenden Ministern unter seiner eigenen und der persönlichen Verantwortlichkeit der durch ihn zu ernennenden Minister regiert werden.
Mit der Abfassung der in diesen Beschlüssen enthaltenen Principien wird ein Ausschuß, bestehend aus drei Gliedern, betraut.
Die Vertreter der Nation haben die Motionen des Regierungs-Präsidenten L. K. mit einem Willen und einstimmig zu den ihrigen gemacht, und Tausende aus dem Volke haben mit hehrer Begeisterung der Stimme der Vertreter der Nation ihre Zustimmung gegeben.
Auf den vierten Antrag des Repräsentanten S. K. erklärte das Haus mit einem Herzen und mit einer Seele, daß es sein ganzes ungetheiltes Zutrauen der unerschütterlichen Vaterlandsliebe dem bisherigen Herrn Regierungs - Präsidenten L. Kossuth schenkt, daher es ihn zum Regierungs-Präsidenten wählt und mit der Bildung eines verantwortlichen Ministeriums beauftragt. Mit der Abfassung der in den gedachten Beschlüssen enthaltenen Principien aber sind die Herren Repräsentanten Ludwig Kossuth, Emerich Szacsvary und Stephan Gorove betraut.
Aus der am 14. April im Oberhause abgehaltenen Sitzung.
Der Präsident des Oberhauses, Baron Perény, hielt es für seine unablässige Pflicht, die in der heutigen Sitzung gefaßten Beschlüsse des Repräsentanten-Hauses dem Ober - Hause eilends zu unterbreiten. Das Oberhaus nahm sie ohne fernere Debatte mit feierlicher Erhebung von ihren Sitzen mit Einstimmigkeit an.
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[ 103 ] Münster, 4. Mai.
Heute ist hier Befehl eingetroffen, sieben Landwehrbataillone, zwei Batterien und das Paderborner Lancierregiment mobil zu machen.
Die Stimmung unserer Stadt ist der Regierung total entfremdet, die Konservativsten erkennen, daßsie sich in diesem Ministerium geirret hätten.
In Volksversammlungen hört man eine energische Sprache ‒ das politische Treiben war nie so erregt wie heute.
Was man von unserem Bürgervereine, der bei den letzten Wahlen nach Berlin sich das Ansehen gab, die Stadt einzig zu vertreten, zu halten hat, zeigte sich gestern Abend, wo zu einer zum zweiten Male ausgeschriebenen Generalversammlung behufs „einer Zustimmungsadresse nach Frankfurt“ abermals von 370 Mitgliedern nur einige vierzig sich eingefunden hatten, und die Versammlung abermals wegen Beschlußunfähigkeit (76 Stimmen) sich trennen mußte. Und woher diese geringe Theilnahme? Wenn es Einführung eines Census zum Wahlgesetze gegolten, würde kein königlicher Beamter gefehlt haben, ‒ gegen die hohen Intentionen eines Manteufel aber wagt keiner offen aufzutreten, sie kamen deshalb lieber nicht; ‒ und die Handwerkermitglieder? sollten die vielleicht zu der zur nämlichen Stunde ausgeschriebenen Volksversammlung gegangen sein?
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Posen, 1. Mai.
Aus offizieller Quelle geht uns die Mittheilung zu, daß von jedem der drei in Schleswig stehenden Posener Landwehr-Bataillone sofort 50 Mann in die Heimath entlassen werden sollen.
[(Pos. Z.)]
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Ratibor, 2. Mai.
Das „Observationskorps,“ das der christlich-germanische Landesvater in Uebereinstimmung mit den beiden andern Großmeistern der contrerevolutionären Bestialität gegen die Magyaren aufstellt, wird mit großer Eile zusammengezogen. Aus allen Theilen der Provinz langen fast täglich Truppen an, und je mehr die gottbegnadete Wirthschaft sich entwickelt, desto größer wird die Aufregung im Volke.
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Bielitz, 2. Mai.
In dem stumpfen Winkel gelegen, wo Rußland, Galizien, österreichisch und preußisch Schlesien zusammenstoßen, ist unsere Stadt bei den gegenwärtigen Truppenbewegungen ein für Beobachtungen günstiger Ort. Trotzdem wir nunmehr amtlich belehrt sind, daß das Einrücken eines russischen Hülfskorps nahe bevorsteht, hat noch kein russisches Militär die Gränze überschritten, doch werden bereits von den Kommunalbehörden Anstalten zur Verpflegung der Russen getroffen.
[(N. Od.-Z.)]
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Von der galizisch-schlesischen Grenze, 28. April.
Die Bewohner der Gegend von Zator und Oswiecim (Auschwitz) blicken mit Besorgniß auf die Vorgänge in den Wäldern von Tenczynet, und Lipowiec Krakauer Gebiets, denn wie man hie und da hört, soll das Corps, welches in diesen Wäldern haust, besser organisirt seyn, als dies bei Bauern, die in ihrem Widerstande gegen die Assentirung zu der Sense greifen, gewöhnlich der Fall ist. Es ist unter ihnen ein ordentlicher Felddienst eingeführt; die Fassungen von Brod sind ebenfalls regulirt, Fleisch, Gemüse und anderer Bedarf werden im Wege der Requisition beigeschafft. Leute, die aus der erwähnten Gegend kommen, erzählen, daß im Krakau'schen von den Recrutirungsflüchtigen und ihren Führern am 1. Mai ein ernster Putsch beabsichtigt werde.
[(C. Bl. a. B.)]
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[ 8 ]Wien, 2. Mai.
Heute bei Tagesanbruch hörte man Kanonendonner in der Richtung von Preßburg her, namentlich in der Leopoldstadt. Die ungarische Post ist nicht angekommen, dahin jedoch von hier spedirt worden. Reisende aus Preßburg versichern, daß daselbst eine Schlacht geschlagen wird.
Daß Oestreich allein noch mit den Ungarn fertig werde, davon ist gar keine Rede mehr. Aber daß selbst die russische Hülfe kein leichtes Spiel finden wird, stellt sich täglich klarer heraus.
Fur's Erste hat die unbehinderte Emission den Kossuthnoten der Insurrektion ganz unglaubliche, von Kossuth mit seiner gewöhnlichen Energie benutzte Geldmittel geliefert. Ueberdies haben aber auch die Polen viel Geld mitgebracht; die Kontributionen in Siebenbürgen, die dort vorgefundenen Pulvermühlen, endlich die in den jungsten siegreichen Gefechten erbeuteten Kanonen und sonstigen Kriegsmaterialien haben die Kriegsbedürfnisse des ungarischen Heeres fast vollständig befriedigt.
Die Einübung der Honved's zum Kriegsdienste ‒ seit mehr als 6 Monaten im Gange ‒ bildete tüchtige Soldaten, und Kourage besitzt der Magyare von Haus aus.
Als Fürst Windischgrätz im Dezember gegen Pest rückte, fehlten noch die 36,000 Polen, die jetzt in den Reihen der magyarischen Insurgenten kämpfen, und die ‒ ohne alle Frage ‒ den Kern ihrer Armee bilden. Zu allen diesen, den Insurgenten günstigen Umständen, kommen noch die Verluste, welche die kaiserliche Armee an Mannschaft u. s. w. seit 2 1/2 Monaten erlitten, Verluste, die viel schwerer zu ersetzen sind, als der Verlust der Insurgenten. Diese ‒ die ohnehin über 100,000 und mehr Honved's verfügen, sich in Siebenbürgen und in der Slovakei sehr stark rekrutirten, machen keine Umstände, und pressen jeden Waffenfähigen, den sie finden, in einigen Wochen ist er ein ganz guter Soldat, die Csikos sind es ohnehin schon von Haus aus. Ueberdies fehlt es den Insurgenten weder an guten Spionen noch an guten (polnischen) Generalen und Offizieren, die Husaren sind weltberühmt, und die Insurgentenartillerie schießt so gut wie die kaiserliche. Im Dezember 1848 kämpften auf Seiten Oestreich's größtentheils gediente Veteranen, jetzt meistens Rekruten, bei den Insurgenten ist der umgekehrte Fall.
Es wird viel von einem neuen Ministerium gesprochen. Die Bourgeoisie will gar den Feldmarschall Radetzki zum Minister des Aeußern haben, da sich Schwarzenberg in Bezug der deutschen Frage, sowie auch in Italien und Ungarn nicht mehr zurecht findet. Sie meint, die Generale Radetzki's werden schon allein in Italien fertig werden. Der Minister des Innern, Graf Stadion, ist noch immer von den Geschäften entfernt. Für ihn war anfänglich der Minister der Justiz, Dr. Bach, bestimmt, wogegen sich jedoch die Bourgeoisie gräulich stemmte, da sie durchaus nicht von Einem aus ihren Reihen sich knuten lassen will, um so lieber und um so mehr jedoch von einem altöstreichischen Aristokratie.
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Wien, 1. Mai.
Das Russenfieber ist seit den großen Ereignissen ‒ auf dem Kriegsschauplatz, etwas zurückgetreten; dagegen das Kossuthfieber zu einem wahren Eljen-Delirium geworden. Wie von der Tarantel gestochen, tanzt das Volk beim Sperl und in den Zelten des Praters den ungarischen Czarsda; und verlangt in Domayers Kasino, neben dem Schönbrunner Schloß, unaufhörlich die Marseillaise. Die Polizei schritt zwar anfangs mit der Strenge des Standrechtes ein; so verurtheilte sie einen armen Teufel, Namens Kilian, genannt Stoeger, gewesener Schauspieler, gegenwärtig Improvisator bei der Harfenisten - Gesellschaft des Joseph Sperl, „wegen ungebührlicher Ausdrücke über Seine Durchlaucht, den Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz und wegen Aufreizung anwesender Gäste zu einem Eljen für den Rebellen Kossuth, zu sechswöchentlichem Stockhausarrest“; sperrte eine Dame ein, weil sie in übersprudelndem Patriotismus eine Marquise mit einem illustrirten Eljen Kossuth aushing; ‒ aber das währte nicht lange. Seit gestern sind die Schergen der heiligen Hermandad wie durch Zauberschlag verschwunden, und haben sich wie die Unken beim ersten Sonnenstrahl in ihre dunkeln Höhlen zurückgezogen. Auch die übrigen Behörden sind wie vom Donnerschlag getroffen. Wo etwa Plakate ihrerseits erscheinen, werden sie abgerissen oder mit bitterm Humor kritisirt,
[(N. Z.)]
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Wien, 20. April.
Die Abendbeilage zur „Wiener Zeitung“ enthält Folgendes: Es haben sich über den Stand der Friedensunterhandlungen mit Sardinien beunruhigende Gerüchte verbreitet. Wir sind in der Lage, über den wirklichen Sachverhalt die folgenden Aufklärungen zu geben:
Die Nachricht von dem am 26. März abgeschlossenen Waffenstillstand war kaum hier angelagt, als die kaiserliche Regierung sich beeilte, in der Person des Herrn Ministers des Handels, von Bruck, ihren Bevollmächtigten zur Führung der Friedensunterhandlung zu ernennen. Schon am 1. April befand sich Hr. Bruck auf dem Wege nach Mailand, mußte jedoch, daselbst angelangt, auf die piemontesischen Unterhändler bis zum 13. warten. Nach ihrer Ankunft stellte der östreichische Bevollmächtigte als Friedensgrundlage zwei Hauptpunkte auf, nämlich die vollständige Anerkennung der vor dem Ausbruche des Krieges bestandenen traktatenmäßigen Territorialgränzen und die Entschädigung für die Kosten des Oestreich zweimal durch ungerechten Angriff aufgedrungenen Krieges. Die sardinischen Unterhändler schienen gegen diese Friedensbasis und das hierauf gestützte, ihnen mitgetheilte, Friedensprojekt keinen Einwand zu erheben. Als aber unsererseits die auf aktenmäßige Nachweise gegründete Ziffer der Entschädigungssumme ausgesprochen wurde, erklärten die sardinischen Unterhändler dieselbe einfach für unerschwinglich, ohne jedoch irgend einen bestimmten Gegenvorschlag zu machen; zugleich eröffneten sie, daß ihre Regierung in dieser Beziehung den Schutz von Frankreich und England angesprochen habe. Gegen diese Einmischung dritter Mächte in eine Unterhandlung, welche Sardinien sich durch den ersten Artikel des Waffenstillstandsvertrags verpflichtet hat, in kürzester Frist mit Oestreich zum Schlusse zu bringen, glaubte der kaiserliche Bevollmächtigte mit Recht protestiren zu müssen.
Dessen ungeachtet ermächtigte das Ministerium, von dem Wunsche beseelt, den Friedensschluß auf jede mögliche Art zu erleichtern, den östreichischen Unterhändler von der anfänglich geforderten Entschädigungssumme so weit herabzugehen, als die Interessen des Staates, deren Wahrung die heilige Pflicht des Ministeriums ist, und die auf ihm lastende Verantwortlichkeit es nur immer gestatteten.
Unterdessen hatte Sardinien dringend gebeten, von der Ausführung des dritten Artikels des Waffenstillstandes, in so ferne er die k. k. Truppen ermächtigt, die Hälfte der Besatzung von Alessandria zu stellen, es abkommen lassen zu wollen. Der kaiserliche Bevollmächtigte nahm es auf sich, in dieser Beziehung einen Aufschub zu gewähren, in der zuversichtlichen Erwartung, daß die sardinische Regierung dieses Zugeständniß dankbar anerkennend, die hierdurch gewonnene Frist benutzen würde, um ihrerseits aus allen Kräften eine Verständigung mit Oestreich anzubahnen. Als jedoch diese Frist verstrichen war, ohne daß die sardinische Regierung weder eine deutliche Erklärung über den ihr mitgetheilten Friedensvertrags-Entwurf abgegeben hatte, noch mit bestimmten Gegenan- [1652] trägen aufgetreten war, hielt Hr. v. Bruck sich nicht für berechtigt, die Ausführung des dritten Artikels des Waffenstillstandes noch länger aufzuhalten. Es wurde demnach von den Militärbehörden der 23ste für den Einzug der kaiserlichen Truppen, welche die halbe Besatzung von Alessandria bilden sollen, festgesetzt. Am Morgen des nämlichen Tages erklärten die sardinischen Bevollmächtigten, daß, nachdem die kaiserliche Regierung in Gemäßheit des dritten Artikels des Waffenstillstandes auf der Besetzung von Alessandria bestehe, sie den Befehl erhalten hätten, die Friedensunterhandlungen vorerst nicht weiter fortzusetzen, ohne sie deshalb für abgebrochen anzusehen. Sie verließen hierauf Mailand, woselbst der Hr. Minister v. Bruck noch immer verweilt.
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Prag, 1. Mai.
Eben erhalten wir folgende Anzeige:
„Wegen Beschädigung der Nordbahn-Brücke bei Wien ist der Waarenverkehr nach den Stationen Wien und Florisdorf auf der Eisenbahn eingestellt. Equipagen werden nur bis Florisdorf, dagegen Reisende, Gepäck und Eilgut bis Wien aufgenommen“
Gestern Nacht ist die ganze Escadron von Palatinalhusaren, welche in Saaz stationirt war, desertirt, nur der Rittmeister blieb zurück.
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Edition: [Friedrich Engels: Vom friedlichen Kriegsschauplatze (Schleswig-Holstein), vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
Schleswig-Holstein, 30. April.
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@facs1652
Frankfurt, 3. Mai.
Wir vernehmen so eben, daß im Dreißiger-Ausschuß von den zur Linken gehörigen Mitgliedern der Antrag gestellt wurde, die in der Verfassung aufgestellte erbliche Kaiserwürde durch die Renitenz der Regierungen als erledigt zu betrachten, und an ihre Stelle einen Reichsstatthalter zu setzen, zu dem jeder Deutsche wählbar wäre, und dem die in der Verfassung vorgesehenen Befugnisse des Kaisers zustehen sollen. Ferner sollen nach diesem Antrage das Militär und die Beamten auf die Verfassung beeidigt und die Mitglieder der aufgelösten Ständekammern aufgefordert werden, sich aus eigener Machtvollkommenheit zu versammeln und die geeigneten Maßregeln zu treffen, um die Renitenz der Regierungen gegen die Annahme der Reichsverfassung zu beseitigen; dann endlich soll die Vereinigung von Truppenkörpern solcher Regierungen, die die Reichsverfassung anerkannt haben, mit solchen, deren Regierungen dieselbe nicht anerkannt haben, als ungesetzlich erklärt werden und demnach nicht stattfinden dürfen. ‒ Diese Anträge sollen in der heutigen Abendversammlung des Dreißiger-Ausschusses nochmals einer Berathung unterworfen, dann aber in einer der nächsten Sitzungen der Reichstagsversammlung verlesen und gestellt werden.
[(Fr. J.)]
Nach dem „Frankfurter Journal“ wird die Majorität der Nationalversammlung wahrscheinlich den Beschluß fassen: die Wahlen zum neuen Reichstage nach Maßgabe der Verfassung auszuschreiben und unter den dabei betheiligten Staaten den größten provisorisch mit der Oberleitung des Bundesstaates zu betrauen.
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@facs1652
[ * ] Frankfurt, 4. Mai.
Nationalversammlung.
Auf den Plätzen der Abgeordneten scheint schon bei Eröffnung der heutigen Sitzung kaum noch ein in Frankfurt anwesendes Mitglied der Versammlung zu fehlen. Sie erfolgt gegen 9 1/2 Uhr Vormittags durch den Präsidenten Herrn Simson. Ausgetreten sind die Herren von Breuning aus Aachen, Martens aus Danzig, v. Beckerath aus Krefeld. Diese Ankündigung bringt eine Bewegung unwilligen Staunens im Hause hervor.
Hr. Vischer aus Tübingen interpellirt das Reichsministerium wegen Mißachtung des Gesetzes vom 8. Januar, die Aufhebung der Spielbanken betreffend, die sich in Homburg kund gibt. Die Interpellation ist erst heute Morgen eingebracht und es erfolgt noch keine Antwort darauf.
Darauf bemerkt der Präsident, daß sich in den Händen der Abgeordneten seit heute Morgen ein dringlicher Antrag des Dreißiger-Ausschusses befinde. Der Antrag ist gedruckt vertheilt und er zerfällt in ein Mehrheitserachten und drei Minderheitserachten, die letzteren von Hrn. Vogt von Gießen, von Hrn. Venedey aus Köln und von Hrn. Simon von Trier gestellt. Das Mehrheitserachten lautet:
1) In Erwägung, daß es unmöglich ist, die Verfassung des deutschen Reichs auf dem in ihr selbst vorgezeichneten Wege ins Leben zu führen, so lange das erwählte Reichsoberhaupt dieselbe nicht anerkannt hat und die Wahlen zum Reichstage nicht ausschreibt.
1) In Erwägung, daß die Regierungen mehrerer deutschen Staaten die Verfassung Deutschlands noch nicht anerkannt, daß die von Preußen und Baiern die entgegengesetzte Ansicht ausgesprochen haben.
3) In Erwägung, daß auf der Grundlage der gegebenen Verfassung nur dann eine gedeihliche Entwickelung des öffentlichen Rechtszustandes für Deutschland zu erwarten steht, wenn die Würde des Reichsoberhauptes mit der Krone Preußen verbunden wird.
4) In Erwägung, daß wenn nach dem Abschluß der deutschen Verfassung die deutsche Nationalversammung sich auflösen wolle, sie den ihr vom deutschen Volke unter Zustimmung der Regierungen ertheilten Auftrag nur zur Hälfte erfüllen würde, indem die neue Konstituirung Deutschlands nicht mit dem Ausarbeiten einer Verfassung, sondern erst dann bewirkt ist, wenn Deutschland in Wirklichkeit unter der beschlossenen Verfassung geeinigt ist.
5) In Erwägung, daß mit Auflösung der Nationalversammlung die provisorische Centralgewalt ganz gegen ihre Bestimmung in eine rein absolute Regierungsform umgewandelt, oder der Bedingungen ihrer Existenz beraubt werden würde.
6) In Erwägung, daß die provisorische Centralgewalt, welch' hoher Werth auch darauf zu legen ist, daß sie bis dahin, wo eine neue verfassungsmäßige Gesammtregierung ins Leben getreten sein wird, im Sinne des Gesetzes vom 28. Juni 1848 fortbestehe und fortwirke, gleichwohl nach eben diesem Gesetze, weder befugt noch verpflichtet ist, Handlungen vorzunehmen, zu welchen das Recht erst aus der Verfassung selbst hergeleitet werden kann, namentlich das Ausschreiben von Wahlen, die Eröffnung des Reichstags.
7) In Erwägung, daß der Uebertragung dieser Funktionen auf die provisorische Central-Gewalt ebensowohl, als der Schaffung einer neben oder an die Stelle der Central-Gewalt tretenden neuen Gewalt formelle und politische Bedenken entgegenstehen.
8) In Erwägung, daß in dem gegenwärtigen Augenblicke der Bundestag nicht mehr besteht, sondern ‒ und zwar mit Zustimmung der Regierungen ‒ aufgehoben ist, der wirklichen Durchführung des beschlossenen Bundesstaates aber die auseinandergehenden und zu keiner anderweitigen Einigung gedeihenden dynastischen Interessen mehrerer Regierungen in dem Maße offen und heimlich entgegenarbeiten, als das deutsche Volk andererseits sich überall zu dieser Verfassung bekannt, und nicht minder durch die entschiedene und friedliche Haltung seiner Bürger als durch den hohen Muth seiner Krieger lautes Zeugniß ablegt, für seinen Beruf zu einer großen geschichtlichen Entwickelung.
9) In Erwägung, daß Deutschland, wenn die Nationalversammlung es in dieser Lage sich selbst, oder dem Ungefähr der sich mannigfach kreuzenden dynastischen Interessen überlassen wollte, einem gänzlichen politischen Zerfallen, oder doch unsäglichen neuen Wirren, sein Wohlstand aber den vernichtendsten Schlägen entgegengehen würde.
10) In Erwägung, daß bei dieser Lage Deutschlands schon ein über dem geschriebenen Rechte stehendes Gesetz der Gesammtvertretung der Nation das Recht gibt und die Pflicht auferlegt, die Existenz des gemeinsamen Vaterlandes zu sichern und zu thun, was dasselbe allein zu retten vermag, daß aber auch bis dahin, wo die Verfassung wirklich in's Leben getreten sein wird, die höchste gesetzgebende Gewalt für Deutschland der Nationalversammlung von dem Volke anvertraut ist,
beschließt dieselbe wie folgt:
1) Die Nationalversammlung fordert die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesammte deutsche Volk auf, die Verfassung des deutschen Reichs vom 28. März d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen.
2) Sie bestimmt den 15. August d. J. als den Tag, an welchem der erste Reichstag auf den Grund der Verfassung in Frankfurt a. M. zusammen zu treten hat.
3) Sie bestimmt als den Tag, an welchem im deutschen Reiche die Wahlen für das Volkshaus vorzunehmen sind, den 15. Juli d. J.
4) Sollte, ‒ abgesehen von Deutschöstreich, dessen zur Zeit etwa nicht erfolgter Eintritt bereits durch § 87 der Verfassung berücksichtigt ist, ‒ ein oder der andere Staat im Reichstage nicht vertreten sein und deshalb eine oder die andere Bestimmung der für ganz Deutschland gegebenen Verfassung nicht ausführbar erscheinen, so erfolgt die Abänderung derselben auf dem in der Verfassung selbst vorgeschriebenen Wege provisorisch bis zu dem Zeitpunkte, wo die Verfassung überall in Wirksamkeit getreten sein wird. Die § 196 Nr. 1 der Verfassung gedachten zwei Drittheil der Mitglieder sind dann mit Zugrundlegung derjenigen Staaten, welche zum Volks- und Staatenhanse wirklich gewählt haben, zu ermitteln.
5) Sollte insbesondere Preußen im Reichstage nicht vertreten sein, und also bis dahin weder ausdrücklich noch thatsächlich die Verfassung anerkannt haben, so tritt das Oberhaupt desjenigen Staates, welcher unter den im Staatenhause vertretenen Staaten die größte Seelenzahl hat, unter dem Titel eines Reichsstatthalters in die Rechte und Pflichten des Reichsoberhauptes ein.
6) Sobald aber die Verfassung von Preußen anerkannt ist, geht damit von selbst die Würde des Reichsoberhauptes nach Maßgabe der Verfassung § 68 ff. auf den zur Zeit der Anerkennung regierenden König von Preußen über.
7) Das Reichsoberhaupt leistet den Eid auf die Verfassung vor der Nationalversammlung und eröffnet sodann den Reichstag. Mit der Eröffnung des Reichstages ist die Nationalversammlung aufgelös't.
Dazu werden als von außerhalb des Ausschusses kommend von folgenden Abgeordneten Verbesserungsanträge angemeldet.
Von den Herren Moritz Mohl, v. Reden und Erbe. Der Antrag von Mohl geht auf Bildung eines „Parlamentsheeres“ und auf eine schleunige Regelung der Oberhaus [unleserlicher Text]frage:
Minoritäts-Antrag 2. des Abgeordneten Vogt von Gießen.
„In Erwägung, daß Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, die auf ihn gefallene Wahl zum Kaiser der Deutschen definitiv abgelehnt hat und dadurch die getroffene Wahl erledigt ist, eine andere Wahl derzeit aber unthunlich erscheint; in Erwägung, daß die Regierungen: Preußen, Baiern, Hannover und Sachsen die unbedingte Annahme der Verfassung verweigert haben; und in fernerer Erwägung, daß die Regierung von Oestreich durch Anrufung russischer Hülfe ihre Bundespflicht verletzt hat, das Gebiet des deutschen Reiches von russischen Truppen wirklich überschritten worden ist und sowohl hierdurch als durch die Weigerung der erwähnten Regierungen das Vaterland in Gefahr ist: beschließt die Nationalversammlung 1) die verfassungsmäßigen Befugnisse des Kaisers werden, bis zur völligen Durchführung der Verfassung in ganz Deutschland, einem Reichsstatthalter übertragen, den die Nationalversammlung erwählt; 2) wählbar zu dieser Würde ist jeder volljährige Deutsche; 3) der Reichsstatthalter leistet sogleich nach Annahme der Wahl vor der Nationalversammlung den Eid auf die Reichsverfassung; 4) sie bestimmt den 1. August d. J. als den Tag, an welchem der erste Reichstag auf den Grund der Verfassung in Frankfurt a. M. zusammenzutreten hat;5 sie bestimmt als den Tag, an welchem im deutschen Reiche die Wahlen für das Volkshaus vorzunehmen sind, den 15. Juli d. J.; 6) mit der Beeidigung des Reichsstatthalters hört die provisorische Centralgewalt auf; 7) die Nationalversammlung erläßt einen Aufruf an das deutsche Volk, in welchem sie zum Festhalten an der Reichsverfassung und zur thatkräftigen Bekämpfung jeglichen Widerstandes gegen die Durchführung derselben auffordert; der Dreißiger-Ausschuß ist mit Vorlage eines Entwurfs zu diesem Aufrufe beauftragt; 8) die Nationalversammlung fordert sämmtliche Regierungen auf ihre ganze bewaffnete Macht mit Einschluß der Bürgerwehren, sofort auf die Reichsverfassung vereiden zu lassen. Für den Fall, daß einzelne Regierungen diese Vereidung bis zum 20. Mai nicht vollzogen hätten, werden sämmtliche Abtheilungen in den betreffenden Ländern ermächtigt und aufgefordert, diese Vereidung selbstständig vorzunehmen; 9) sämmtliche im Dienste des Reichs stehenden Truppen werden sofort auf die Reichsverfassung vereidigt. Die Centralgewalt wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt; 10) die vertagten oder aufgelösten Volksvertretungen der renitenten Regierungen werden aufgefordert und ermächtigt, sich sofort in ihrer letzten Zusammensetzung, aus eigener Machtvollkommenheit, an jedem passenden Orte zu versammeln und die geeigneten Maßregeln zu treffen, um den Widerstand ihrer Regierungen gegen die Reichsverfassung zu beseitigen; 11 in den größeren deutschen Staaten, welche die Anerkennung und Durchführung der Reichsverfassung verweigern, sind die einzelnen Provinzen und Kreise ermächtigt und aufgefordert, die Reichsverfassung nebst dem Wahlgesetze selbstständig anzunehmen und einzuführen; 12 die Nationalversammlung erklärt jeden Vertrag über Verbindung von Truppenkörpern renitenter Regierungen mit den Truppen solcher Regierungen, welche die Verfassung anerkannt haben, für unstatthaft, unwirksam und Verfassungswidrig; 13 die Nationalversammlung erklärt den Einmarsch russischer Truppen in Oestreich für eine Verletzung des Reichsgebietes, und erklärt diejenigen, welche diesen Einmarsch russischer Truppen veranlaßten oder ihre Zustimmung dazu gaben, für Verräther am Vaterlande. Sie fordert das gesammte deutsche Volk auf, mit allen Mitteln diesem Verrath zu widerstehen; entbindet diejenigen Truppen, welche zur Mitwirkung an solchem Verrathe befehligt werden sollten, des Eides gegen ihre Oberen und gibt der Centralgewalt auf, sofort in Gemäßheit dieses Beschlusses den Reichskrieg gegen Rußland und die verräther sche Regierung Oestreichs zu erklären.“
Zusatzantrag des Abgeordneten Umbscheiden zum 1. Minoritätsantrage.
„Für die Wahlen zum ersten Reichstage wird von der Bildung neuer Wah bezirke, so wie von den hierauf Bezug habenden Bestimmungen des Reichswahlgesetzes Umgang genommen. Die Wahlen finden für dieselben Bezirke statt, welche für die Wahlen zur Nationalversammlung gebildet waren. Sollten Einzelregierungen den Wahlakten die erforderliche Mitwirkung versagen oder denselben sogar Hindernisse in den Weg legen, so wird von Reichswegen die genügende Vorsorge getroffen werden.“
Minoritätsantrag 2. des Abgeordneten Venedey.
Die Nationalversammlung beschließt:
„1) Die Wahlen zum ersten Reichstage auf den 15. Juli und die Zusammenberufung desselben Reichstags auf den 15. August anzuordnen. 2) Die unmittelbare Beeidigung aller Behörden und Truppen auf die Verfassung in allen Ländern anzuordnen, wo die Verfassung bereits von den Regierungen angenommen ist.“
(Der zweite Theil desselben wird zugleich als Zusatz-Antrag zu dem Ausschußantrage bezeichnet).
Minoritätsantrag 3. des Abgeordneten Simon von Trier.
Die Nationalversammlung beschließt:
„1) Die Regierungen der deutschen Einzelstaaten haben nach Maaßgabe der §§. 14, 191 und 193 der Reichsverfassung sofort die Beeidigung sämmtlicher Beamten des Militär- und Civilstandes auf die Reichsverfassung und die zur Durchführung derselben verpflichtete Centralgewalt vorzunehmen. 2) Die Nationalversammlung erklärt jeden Vertrag zwischen Einzelstaaten über Verbindung von Truppenkörpern renitenter Regierungen, mit den Truppenkörpern solcher Regierungen, welche die Verfassung anerkannt haben, für verfassungswidrig, unstatthaft und unwirksam.
Die Minoritäten verlangen getrennte Abstimmung auf ihre Anträge.
Die Dringlichkeit des Gegenstandes wird einhellig anerkannt und das Mehrheitserachten ist so eben von dem Berichterstatter, Hrn. v. Wydenbrugk, mit einigen Worten eingeleitet worden, als der Präsident verkündet, daß der Unterstaatssekretär Hr. Widenmann Namens des Reichsministeriums das Gesuch an die Versammlung richtet, sich auf eine kurze Zeit zu vertagen, um dann eine Mittheilung des Reichsministeriums zu empfangen. Das Haus entspricht dem Verlangen, indem es seine Verhandlung auf eine halbe Stunde aussetzt.
Um 10 3/4 Uhr tritt das interimistische Reichsministerium, Gagern an der Spitze, ein. Der Präsident der Versammlung verliest hierauf die folgende von dem interimistischen Präsidenten des Reichsministerraths an ihn gerichtete Zuschrift:
„Am 28. v. M hat die königl. preußische Regierung, außer der Note, welche bezüglich der Verfassung des deutschen Reichs und bezüglich der auf Se. Majestät den König von Preußen auf Grund dieser Verfassung gefallenen Wahl zum Reichsoberhaupt an den königl. Bevollmächtigten bei der Centralgewalt erlassen und in offiziellem Wege zur Kenntniß der provisorischen Centralgewalt und der Nationalversammlung gebracht worden ist, eine weitere, denselben Gegenstand betreffende Circularnote an die königlich preußischen Missionen bei den deutschen Regierungen gerichtet. Von dieser Circularnote ist zwar die provisorische Centralgewalt nicht in offizieller Weise in Kenntniß gesetzt worden; sie ist aber durch den preußischen Staatsanzeiger zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
„Das Reichsministerium beehrt sich, ein Exemplar des betreffenden preuß. Staatsanzeigers an den Herrn Präsidenten der verfassunggebe nden Reichsversammlung, zur Vervollständigung des Materials zu den bevorstehenden Verhandlungen gelangen zu lassen.
„Mit Bezug auf die Stelle der Note aber, welche sagt: „Im festen Vertrauen auf die Zustimmung, die ihr von allen gefunden und redlichen Elementen im eignen Lande zu Theil werden wird, ist sie darauf gefaßt, den zerstörenden und revolutionären Bestrebungen nach allen Seiten hin mit Kraft und Energie entgegenzutreten, und wird ihre Maßregeln so treffen, daß sie den verbündeten Regierungen die etwa gewünschte und erforderliche Hülfe rechtzeitig leisten könne. Die Gefahr ist eine gemeinsame, und Preußen wird seinen Beruf nicht verleugnen, in den Tagen der Gefahr einzutreten, wo und wie es Noth thut“ erklärt das Reichsministerium Namens der Centralgewalt, daß, nachdem das Gesetz vom 28. Juni 1848 über Einführung einer provisorischen Centralgewalt für Deutschland, die vollziehende Gewalt in allen Angelegenheiten, welche die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, der provisorischen Centralgewalt übertragen hat, sie der Rechte wie der Pflichten, die ihr demnach obliegen, eingedenk, bei der Erfüllung derselben auf die Unterstützung der Einzelstaaten, eines jeden nach seinen Kräften rechnet; einen Anspruch aber auf allgemeine Leitung gemeinsamer Maßregeln zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung und des Reichsfriedens, insofern dieser in der angeführten Stelle liegen sollte, einem Einzelstaate nicht zugestehen könnte.
„Frankfurt, 4. Mai 1849.
„gez. Hr: Gagern.“
(Beifall.)
Auf das Verlangen der Versammlung wird hierauf auch die Note der preußischen Regierung aus dem preußischen Staatsanzeiger vorgelesen.
Der Präsident führt sodann die Berathung auf den vorhin abgebrochenen Gegenstand zurück, indem er verschiedene neue auf die Vorlagen des Dreißigerausschusses bezügliche Verbesserungs- und Zusatzanträge zur Mittheilung bringt. Darunter ein Zusatz von Hrn. Schoder, unterstützt von Hrn. Eisenstuck u. A. zu allen bereits eingegangenen Anträgen:
die Centralgewalt aufzufordern, in Beantwortung der oben verlesenen preußischen Note ein Reichsheer aus den Truppen der beistimmenden Staaten aufzustellen.
Darauf ergreift im Namen der Mehrheit des Dreißigerausschusses das Wort
Herr Welcker: „Ich kann auf die so eben verlesene preußische Note nicht blicken, ohne sie im Zusammenhange zu betrachten mit einer langen Reihe anderer unerfreulicher Ereignisse. Sammtliche deutsche Ständeversammlungen sprechen sich für die von dieser Versammlung geschaffene Reichsverfassung aus, die unendliche Mehrheit des Volks thuts aller Orten mit immer wachsendem Eifer. Ein Jeder fühlt, daß von ihrer Erhaltung sowohl die Macht und Freiheit des Vaterlandes als die Freiheit und das Recht jedes Einzelnen abhängt und gegen dieses berechtigte Verlangen tritt eine „unheilige Allianz“ der Regierungen wider die Völker auf. Allein trennen wir die geheiligten und unverletzlichen Persönlichkeiten der Fürsten von ihren Ministerien. Nur mit den letzteren haben wir es zu schaffen und mit einem Etwas, was das konstitutionelle England längst nicht mehr kennt: mit den Kamarillen. Die deutschen Ständekörper sind, wo sie aufgelös t worden sind, aus schlechten Gründen aufgelös't.“
Keinen einzigen der für die preußische Kammerauflösung aufgezählten Gründe findet der Redner haltbar, worauf er den Blick auf die Auflösung der Kammer in Sachsen, auf die Vertagung in Baiern und Hannover richtet. Auch auf das Verhältniß zu Oesterreich kommt der Redner zurück, worauf ihm: „Der besondere Beruf“ den nach der baierischen Note ein „jedes Volk von der Weltgeschichte überkommen hat“ sehr günstigen Anlaß g bt, zur Zurückweisung der harmlosen Anspruchslosigkeit, die Herr von der Pfordten auf Kosten der politischen Geltung Deutschlands verräth. Das Staatsleben freier Nationen beruht auf dem Consensus omnium und aus dem letzteren rechtfertigt Herr Welcker namentlich die Bestimmungen der deutschen Verfassung über das Veto des Oberhaupts. (Ungeduld.) Uebrigens habe die preußische Regierung selbst in ihrer Note vom 3. Januar die Nothwendigkeit anerkannt, daß die deutsche Reichsversammlung endgültig über die Verfassung entscheide. Statt dessen verkündet sie jetzt ganz andere Grundsätze. Den letzten aber selbst und den kleinsten Fürsten zu einem hemmenden Einspruche gegen die Verfassung berechtigen ‒ das heiße die Anarchie legitimiren. „Vorwand, nichts als Vorwand sei es,“ wenn die preußische Regierung an einzelnen Bestimmungen der Verfassung Anstoß nehme und dieselbe deshalb verwerfe; die wahre Absicht des Ministeriums Brandenburg sei, die Freiheit des deutschen Volks wieder zu vernichten. (Beifall.) An den Vorgängen in Preußen, an der dort erfolgten Oktroyirung einer Verfassung und der dazu gefugten Auflösung der Kammern solle man sich ein Muster nehmen für das was dem deutschen Michel bevorstehe. Nach dem Plane der preußischen Regierung soll die tapfere und edle (!) preußische Armee dazu mißbraucht (!) werden, als Büttel und Profoß in Deutschland umherzuziehen und die Freiheit ihrer deutschen Brüder zu bekämpfen. Ob sich aber das Ministerium darin nicht verrechnen werde! Ferner berufe das Ministerium Brandenburg die deutschen Regierungen zu einem Fürstentag nach Berlin. Ich aber weiß dreißig Regierungen, welche nicht kommen werden, und wenn sie kommen wollten, so mochten ihre Throne hinter ihnen umstürzen. (Beifall) Diejenigen aber, welche kommen, werden indeß auch keine Lust verspüren, auf den Plan Preußens einzugehen, um dasselbe zu vergrößern ‒ Der Redner schließt unter Beifall mit den Worten: „Ich sage zu den Fürsten vor Gott und ihrem Gewissen: Seid billig gegen das Volk, denn das Volk ist billig gegen Euch!“
Unter mehreren ferneren Anträgen, die auch jetzt wieder kundgegeben werden, ist einer von Herrn Haubenschmidt aus Passau auf wiederholte Vornahme des Abschnitts vom Reichsoberhaupte durch den Verfassungsausschuß und Aussetzung der Berathung bis über neue desfallsige Vorlagen Beschluß gefaßt sei.
Moritz Mohl: Ich will nur eine Thatsache zu Ihrer Kenntniß bringen, von der Sie noch nicht wissen. In der heute angekommnen konstitutionellen Zeitung aus Berlin, die bekanntlich des ministeriellen Vertrauens genießt, ist die Mittheilung enthalten, daß auch bei Erfurt ein preußisches Heer zusammengezogen werde. Gegen wen? Gegen uns. Waren wir nicht die lächerlichsten Dupen, wenn wir uns das thatenlos gefallen ließen. Düpirt oder noch etwas Schlimmeres. Herr Moritz Mohl nimmt daraus ein neues Motiv für seinen Antrag auf ein Parlamentsheer. Denke man nicht, es sei zu klein, weil wir es nur aus den kleinen Staaten sammeln können. Wenn wir aus dieser Armee dem zu bildenden Volksheere nur Offiziere und Unteroffiziere liefern können, so sind wir stark genug. Was Herr Mohl ferner wunscht, um uns des Siegs unfehlbar zu versichern, ist ‒ die Wegschaffung des Erbkaisers aus der Verfassung. (Stürmische Zustimmung von der Linken)
Georg Beseler weist nach, wie die Verfassung ein unheilvolles Ganze sei, an dem keine einzige Bestimmung, kein Paragraph hinweggenommen werden könne ohne Gefahr für das Ganze. Rütteln Sie an keinem Steine ‒ nehmen Sie keinen Stück aus dem Gebäude, auch nicht das kleinste. Sie könnten den Eckstein ergreifen und das ganze Gebäude bis auf den Grund erschüttert haben. Was nun die Mittel anlangt, mit denen die Verfassung durchzusetzen ist, so kann sich der Redner für die von Herrn Vogt vorgeschlagenen Maßregeln erklären. Die Centralgewalt allein hat zu regieren, die Centralgewalt allein hat das Recht und die Pflicht, diese Versammlung zu vertheidigen und deren Beschlüsse durchzusetzen. Dahingegen begründet er die Anträge der Mehrheit sowohl den Grundsätzen nach, auf denen sie beruhen, als in ihren Einzelnheiten. Was den Eid anlangt, der auf die Reichsverfassung und auf die Reichsgewalt geleistet werden soll, so erinnere ich Sie daran, daß ein politischer Eid nicht bloß eine zweischneidide Waffe ist, sondern daß wir auch uns der Gefahr aussetzen, daß uns diese Eidesleistung von verschiedenen Seiten her verweigert werde, besonders da die Verfassung allerdings rechtsgültig besteht, dennoch aber noch nicht als vollzogen betrachtet werden kann. (Widerspruch von der Linken.) Das eben ist das Schlimme und das Gefährliche des Uebergangszustands in dem wir stehen. Verleugnen wir uns nicht, welche Hindernisse uns unsere Gegner entgegensetzen werden. Achten wir die Gewissenhaftigkeit des deutschen Volks, womit es einen Eid zu betrachten pflegt, achten wir die Bedenken, auf die der von uns geforderte Eid stoßen könnte. Die Frische (!) freilich, mit der wir hierher kamen (!), besitzen wir nicht mehr. Aber wir sind deshalb nicht schwach und ich für meine Person bin sogar der festen Zuversicht, daß wir des Sieges sicher sind; denn das Volk (!), die Mehrheit (!), die besten Männer Deutschlands stehen zu uns und wenn wir fallen ‒ so fürchte ich weniger, daß wir durch unsere Feinde fallen, als durch unsere Schuld.
Nachdem hierauf der Schluß der Debatte unter Vorbehalt des Worts für die Berichterstatter angenommen worden ‒ ergreift
Gagern das Wort. Erklärt sich für den Mehrheitsantrag des Dreißiger-Ausschusses. Kein verständiger Mann habe sich über die unermeßlichen Schwierigkeiten getäuscht, welche der deutschen Einheit entgegenstehen mußten. Allein nicht mit Gewalt ist sie durchzusetzen, sondern der öffentlichen Meinung in den verschiedenen Ländern Zeit zum Durchbruche zu lassen. Nicht indem wir jeden Widerstand gewaltsam über den Haufen werfen, sondern in jedem einzelnen Lande, bei jedem einzelnen Stamme Deutschlands muß sich nach und nach und wird sich die Mehrheit für die Verfassung als für eine gemeinsame Errungenschaft erklären. Indem wir daher nur zu gesetzlichen Mitteln verschreiten, müssen wir vor Irrthümern warnen, wie sie nur zu leicht in einer Lage wie die unsrige vorkommen. Indem ich die Mehrheitsanträge unterstütze, habe ich hauptsächlich im Auge, erstens: daß der allgemeinen Bewegung ein bestimmtes Bett angewiesen werde, daß sie [1653] nicht überschwemme und überfluthe, zweitens: daß sie der bisherigen Politik dieser Versammlung und den Beschlüssen auch in der Oberhauptsfrage entsprechen, indem sie die letztern aufrecht halten. Für den Antrag der Mehrheit unter Nro. 1 schlage ich jedoch die veränderte Fassung vor:
Die National-Versammlung fordert auf ‒ ‒ an der Verfassung des deutschen Reichs festzuhalten. (Unruhe auf der Linken).
Was für mich das Entscheidende ist, was ich gegen die Vereidung des Heeres auf die Verfassung vorzubringen habe, ist Folgendes. Wir dürfen keine Einrichtung treffen, die eine Verschiedenheit in unsere deutschen Heere bringen, den einen Theil dem andern feindlich gegenüber stellen müßte. Auch dürfen wir eben den Regierungen, die der Verfassung anhängen, keine Schwierigkeiten bereiten. Denn allerdings ist die zu beschwörende Verfassung erst vollzogen, wenn das Oberhaupt nicht mehr fehlt. Dazu ist der Eid in den Staaten, wo man ihn leisten würde, nicht nöthig, denn dort ist die deutsche Sache schon durch alle Schichten gedrungen. Endlich ist's das Verhältniß der Centralgewalt, worauf Hr. v. Gagern verweist, auf die Person, die sie handhabt, so wie auf das Gesetz ihrer Begründung.
Vogt: Die Scheidung der Spreu von den Körnern hat begonnen. Es wird weiter gesiebt werden, um die zerstörenden Elemente zu trennen, zu beseitigen und das Gemeinwesen in Deutschland auf die besonnenen absolutistischen Grundsätze Rußlands zu stellen. Die Dinge stehen auf der That und auf der gewaltsamen That. Da kann ich mich denn nicht mit dem Troste beruhigen, die Verfassung werde eine Erbschaft für die spätern Geschlechter sein, sondern ich will sie sogleich, für die Gegenwart will ich sie haben. Von seinen Vorschlägen empfehlen sich die unter Nr. 1, 2, folg. dadurch, daß sie die mangelnden Executive der Centralgewalt ersetzen. Was das Minderheitserachten in Bezug auf die Ausschreibung der Wahlen für den nächsten Reichstag beantrage, das habe zum Zweck, daß man im eignen Lager jeden Zwiespalt entfernt halte. Auf gesetzliche Maßregeln will man uns beschränken. Ist es gesetzlich, wie die preußische Regierung verfährt? Zur blanken Nothwehr drängt sie uns. Das war das Unglück der Märzbewegung, daß sie in die Hände von Leuten gerieth, die nur an die alte Staatsmaschine gewöhnt und mit ihr zu Werke zu gehen wußten. Die Gewalt bedroht uns, rüsten wir uns gegen sie. Der Redner wendet sich gegen Hrn. Beseler und dessen Einwendungen gegen die Eidesforderung. In seiner Vaterstadt habe sich die Bürgerwehr freiwillig auf die Verfassung durch einen Eid verpflichtet, Offiziere des würtembergischen Heeres hätten ihm dringend vorgestellt, daß ihre Verpflichtung auf die Reichsverfassung nöthig sei, um sie außer Möglichkeit zu stellen, feindselig gegen die Centralgewalt und die Reichsversammlung selbst auftreten zu müssen. Allein weil einigen gekrönten Häuptern diese Eidesleistung mißfällig sein werde, weil sie sich dagegen stämmen und einen abermaligen Zwang, wie in Würtemberg, nöthig machen würden, deshalb widerrathe man die Eidesabnahme. Unterstützen und legalisiren müsse man vielmehr die Bewegung des Volkes zu Gunsten der Versammlung, nicht blos sie geschehen lassen. Vogt verweist deshalb besonders auf die Pfalz. Die preußischen Umtriebe seien bekannt, um die Kontingente der kleineren Staaten mit seinem Heere zu vereinigen. Trotz Ministerium, trotz Ständen werde diese Vereinigung vollzogen werden, aber auch dagegen biete die beantragte Vereidung die Sicherheit dar. Endlich ist's ohne Zweifel, daß ein Bündniß zwischen Oestreich und Rußland besteht, dessen Bedingungen selbst für einen Stadion zu absolutistisch waren und zu diesem Bündniß wird Preußen bald herzutreten. Eine Verordnung Manteuffels ist's, die Hr. Vogt zum Beweis dessen verliest, wonach die niederschlesische Eisenbahndirektion zu russischen Truppentransporten angewiesen wird. Aber wenn auch weiter nichts konflatirt wäre, als die russische Hülfe in Oestreich, welches sein Bundesverhältniß mit uns aufrecht zu erhalten erklärt, so ist dies ein schnöder, ein nichtswürdiger Verrath. Mit Entrüstung spricht sich Hr. Vogt gegen die Rolle aus, die dem preußischen Heere zugemuthet wird. Das Herz wendet sich den preußischen Kriegern in der Brust um (!!), bei dem Gedanken, zur Unterdrückung der Ungarn geführt zu werden, oder gar zur Unterdrückung der deutschen Freiheit (dauernder Beifall), dagegen ist ein Krieg mit Rußland ihre Sehnsucht (!), die Sehnsucht des deutschen Volkes und selbst von den Börsenleuten werde er als das konservativste Mittel betrachtet. Wenn aber in Oestreich der Sieg des Absolutismus erfochten ist, glauben Sie, die siegenden Kabinette werden ihren Ursprung vergessen wie unsere Märzminister? (Beifall.) Sie werden ihrem Ursprunge treu zu bleiben wissen. Nachdem der Redner zu zeigen gesucht hat, daß uns die Kräfte zum Kampfe nicht fehlen, um den beantragten Reichskrieg gegen Rußland und Oestreich zu führen, schließt der Redner mit einer dringenden Mahnung zum Vertrauen auf die eigene Kraft.
Langdauernder Beifall und nachdem ein Versuch, die Berathung auf einige Stunden auszusetzen, scheiterte, wird die Reihe der Vorträge fortgesetzt von Hrn. Benedey, der das von ihm gestellte Minderheitserachten mit der Hinw isung empfiehlt: Es ist in ihren Händen, ob Sie die Nation retten, oder ihr die Rettung selbst überlassen wollen. Begegnen Sie die Anarchie, indem Sie die Bewegung leiten.
Da ein Ende der Verhandlung sobald noch nicht abzusehen und die ermüdete Versammlung bis unter die Hälfte aus dem Hause verschwunden ist, so vertagt das Präsidium aus eigenem Entschlusse die Sitzung auf anderthalb Stunden.
Sie wird um 4 Uhr diesen Nachmittag wieder eröffnet.
Von den Berichterstattern der Minderheit hat noch Hr. Ludwig Simon zu sprechen, für die Mehrheit Hr. v. Wydenbrugk
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@facs1653
[ * ] Frankfurt, 4. Mai.
Nachmittagssitzung der National-Versammlung.
Die Sitzung wird um 4 1/2 Uhr eröffnet.
Ludwig Simon aus Trier, Berichterstatter des Minoritätsantrages: Es handle sich heute darum, ob die Preußen noch länger mit der Versammlung fortgehen konnen. Das Ministerium Brandenburg-Manteuffel ist der Ausdruck der schamlosesten Brutalität; über die Thatsachen ist nicht mehr zu streiten, es handelt sich jetzt um die Mittel dagegen. Die Antwort auf das Brandenburgische: „Niemals! Niemals! Niemals!“ kann nur sein: „Waffen! Waffen! Waffen!“ (Stürmischer Beifall auf den Gallerien.) Das Mittel sei die Vereidigung des Militärs auf die Verfassung. Herr Simon will nicht, daß man das Volk durch einen „Aufruf“ gegen das Militär „treibe,“ so lange das Militär selbst noch durch den „Eid“ gewonnen werden könne In Würtemberg und der Pfalz hat sich das Volk bereits für die Reichsverfassung erhoben; man darf die Früchte dieser „deutschen Treue“ nicht an die angestammte Treulosigkeit der preußischen Regierung verrathen. (Beifall.) Die Contrerevolution hat ihre letzte Hülle abgeworfen. Als es sich darum handelte, zuerst Oestreich von Deutschland zu trennen, sprach man von den nothwendigen Konflikten zwischen Preußen und Oestreich. Ihre Einheit, die Einheit der preußisch-russisch-östreichischen Trias ist jetzt an dem ehrlosen Verrath gegen Ungarn an den Tag gekommen. Jetzt kommt es darauf an, die süddeutschen Kreise um die „Verfassung zu schaaren, damit wenigstens der erste Theil des Satzes nicht zur Wahrheit kommt, Europa werde kosakisch oder republikanisch werden. Wenn man jetzt die Vereidigung nicht vornimmt, wann soll es geschehen? (Naiv!) Man sagt, die Vereidigung sei nicht möglich, indeß werden die Soldaten so viel „Herz“ für die Deutsche Sache haben, daß sie die Freiheit des Vaterlandes „verstehen.“ Die deutschen Reichstruppen haben die Nichtswürdigkeit der preußischen Regierung kennen gelernt. In Schleswig-Holstein wird der alte Streit zwischen Centralgewalt und König von Preußen auf Kosten des Blutes deutscher Landeskinder fortgespielt.
Der Redner geht dann auf den juristischen Einwand ein, daß die Vereidigung auf die Verfassung vor Abschluß der Kaiserfrage ein Unding sei, und schließt dann mit der Aufforderung, daß diejenigen, welche sich vor schnellem und durchgreifendem Handeln scheuten, die Versammlung verlassen und die Ausführung des „Verfassungswerkes“ den Entschlossenen überlassen möchten.
Edler v. Gagern“ erhält das Wort zu einer faktischen Berichtigung, und erklärt in Bezug auf die schleswig-holsteinische Angelegenheit, daß es „ungeeignet“ sei, militärische Führer in einem Augenblick zu verdächtigen, wo die Soldaten vor dem Feind stehen.
Simon weis't den Vorwurf der Verdächtigung zurück.
Stahl, Berichterstatter der Majorität. Die Versammlung dürfe keinen Beschluß fassen, der dem „Gesetz über die Centralgewalt“ (dem absoluten Veto) zuwider sei und von derselben nicht ausgeführt werden könne. Die Minoritätsanträge seien von Partei-Leidenschaften diktirt, während die Majorität den Weg der Conciliation festhalte.
Abstimmung:
Antrag des Abg Haubenschmied auf Tagesordnung, wird gegen 30 Mitglieder der Rechten, unter allgemeinem Gelächter verworfen.
Die Anträge der äußersten Linken, auf Erlassung eines Aufrufs, Absetzung der rebellischen Fürsten u. s. w. werden sämmtlich verworfen.
Die beiden Minoritäts-Erachten werden ebenfalls verworfen.
Postschluß: Die Sitzung dauert fort.
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@facs1653
[ * ] Stuttgart, 2. Mai.
In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer erstattete der Fünfzehner-Ausschuß dem gestern erhaltenen Auftrage gemäß, seinen Bericht, aus dem wir Folgendes hervorheben:
„Der Durchführung des Werkes der friedlichen Einigung des Vaterlandes und festen Begründung seiner Volksfreiheit durch die Nationalversammlung drohen Gefahren, die in wenigen Wochen bestimmte Gestalt gewinnen, und verkörpert sogar innerhalb unserer eigenen Landesmarken stehen können. Um thatkräftig hinter unsern Worten zu stehen, erscheint es Ihrer Kommission geboten, die kurze Frist, die noch sicher ist, zur Rüstung zu verwenden, um sowohl unserer Pflicht gegen das Reich im Momente nachzukommen, als zur Vertheidigung des engern Vaterlandes gegen Angriffe, die ihm seine Hingebung an die deutsche Sache zuziehen könnten, bereit zu sein. Ihre Kommission beantragt daher folgende Bitten an die Regierung: 1) um schleunige Einberufung und Einübung der bereits bewilligten Landwehr ‒ jedoch ohne Vermehrung des Offizierstandes; ‒ 2) um schleunige Einbringung weniger Zusatzbestimmungen zum Bürgerwehrgesetz über Gründung mobiler Legionen der Volkswehr in einer Weise, daß dieselbe nöthigenfalls außerhalb des Landes verwendet werden kann. Wir bitten, in dieser Richtung sofort in Erwägung zu ziehen: „ob nicht sämmtliche körperlich tüchtige unverehelichte Bürger von 18-25 Jahren zu diesem Dienste verpflichtet, unter militärischen Oberbefehl gestellt, in besonderen Abtheilungen in größere taktische Körper eingerechnet, und die Vollziehung der Eintheilung und Einübung in Militärbezirken auf dem Lande durch zeitweise kommandirte Offiziere und beurlaubte Unteroffiziere alsbald eingeleitet werden könnte, um sie für eine Feldaufstellung vorzubereiten.“ 3) Um schleunige Vermehrung der Waffenvorräthe des Staates, namentlich durch möglichste Ausdehnung der einheimischen Waffenfabrikation. Ihre Kommission stellt ferner den Antrag: „der königlichen Regierung die hierzu nöthigen Geldmittel anzubieten;“ endlich die Staatsregierung zu bitten: „mit denjenigen Landesregierungen, welche die deutsche Reichsverfassung bereits anerkannt haben, zu dem gemeinsamen Zwecke in Verbindung zu treten, und bei den übrigen Regierungen all ihren Einfluß dahin zu verwenden, daß sie die Gültigkeit der Reichsverfassung gleichfalls unverweilt anerkennen.“
Das Ministerium zeigte eben keine sonderliche Bereitwilligkeit zur Durchführung dieser Anträge.
Der Punkt 2 wird schließlich nach dem Wunsch mehrerer Abgeordneten folgendermaßen abgeändert:
„2) um schleunige Einbringung weniger Zusatzbestimmungen zum Bürgerwehrgesetz, wodurch die Bürgerwehrpflicht auf die körperlich Tüchtigen bis zum 18. Lebensjahre herab ausgedehnt wird. Wir bitten, in dieser Richtung sofort in Erwägung zu ziehen, ob nicht diese Mannschaft in besonderen Abtheilungen in größere taktische Körper eingereiht, und die Vollziehung der Eintheilung und Einübung in Militärbezirken auf dem Lande durch zeitweise kommandirte Offiziere und beurlaubte Unteroffiziere alsbald eingeleitet werden könnte, um sie bei einer Gefahr des Vaterlandes nöthigenfalls zu einer Feldaufstellung verwenden zu können.“ Sämmtliche Anträge wurden fast einstimmig angenommen.
Ungarn.
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@facs1653
Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
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Italien.
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@facs1653
[ * ] Man schreibt aus Paris:
„Der Lyoner „Courrier“ vom 3. Mai behauptet, Dudinot habe Civita-Vecchia wegen seiner Widerspenstigkeit in Belagerungszustand erklärt.
Diese Nachricht ist falsch; sie widerspricht unserm gestrigen Berichte aus Rom und Civita-Vecchia vom 25. April Abends.
Eine gleiche Bewandniß hat es mit den Nachrichten einiger Pariser Blätter, wonach die Oestreicher in Florenz und die Neapolitaner in der Romagna eingerückt seien.“
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@facs1653
[ * ] Civita-Vecchia, 28. April.
Auf die Adresse des Munizipalrathes an den General Dudinot hat dessen Aide-de-Camp, Eskadronchef Estevent, folgendes Aktenstück vom 24. veröffentlicht:
„Erklärung des französischen Truppenkorps in Civita-Vecchia.
„Die Regierung der französischen Republik, fortwährend von den liberalsten Gesinnungen beseelt, erklärt, daß sie die Stimme der Majorität des römischen Volkes respektiren wird, und als Freund, einzig zur Behauptung ihres legitimen Einflusses den römischen Boden betritt. Sie ist fest entschlossen, dem römischen Volk entfernt keine Regierungsform aufdrängen zu wollen, welche nicht aus der freien Wahl des Volkes selbst hervorgegangen ist.“
Auf diese Proklamation legte sich die enorme Aufregung der Einwohnerschaft etwas; der wackere General Dudinot aber gab am folgenden Morgen dem Chef seines Generalstabes ein förmliches Dementi, wonach sich die erste „freundschaftliche“ Proklamation in eine feige Krigslist, zur Vermeidung bewaffneten Widerstandes, auflös't.
Französische Republik.
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@facs1653
Paris, 4. Mai.
Heute, als einem Nationalfeste, feiern alle Behörden. Börse, Bank und Lehranstalten sind geschlossen. National, Reforme, Temps etc. zeigen an, daß sie morgen nicht erscheinen werden.
‒ Ein Dekret der Nationalversammlung zerschnitt bekanntlich die Februarfeier in zwei Hälften; in eine revolutionäre und in eine legale: in einen 24. Februar und in einen 4. Mai. Die erste Hälfte, der 24. Februar, ging in der offiziellen Welt ziemlich still vorüber, desto größer ist der Lärm bei der heutigen zweiten Hälfte. Schon um sieben Uhr wird der Rappel geschlagen, um Bürgerwehr und Linie auf den Revolutionsplatz nebst den elyseischen Feldern zu rufen, die das Talent von hundert Künstlern in einen wahren Zaubergarten umgeschaffen.
Die Mitte des Platzes, d. h. dieselbe Stelle, wo Ludwig XVI. hingerichtet wurde, und jetzt der Obelisk steht, bildet dieses Mal den Centralpunkt des Festes. Während früher die Gerüste sich an den Tuileriengarten lehnten und dadurch die Terrassen desselben sperrten, umschlingt heute das Gerüst, auf welchem Erzbischof Sibour das Tedeum singt, und dann dem Präsidenten und seinen Ministern Platz machte, den Obelisken selbst, der in eine Art kaiserliches Waffenzelt mit großem Luxus umgewandelt ist.
Um neun Uhr sammeln sich die weltlichen Behörden und die Geistlichkeit in der Madelaine, von wo sie in dem Augenblick nach dem Revolutionsplatze aufbrechen, als ihnen das Zeichen des Abmarsches der Nationalversammlung aus dem gegenübergelegenen Bourbon-Palastes gegeben wird. Wenige Minuten später erscheint der Präsident mit seinen Adjudanten und Ministern auf dem Platze.
‒ Zehn ein halb Uhr. Eben erscheint der Moniteur mit einer Amnestie für 1200 Juni-Transportirte. Der Artikel lautet:
Die Regierung hält dafür, daß die Jahresfeier der Proklamation der Republik, am 4. Mai 1848, durch einen großen Gnadenakt beizeichnet werden müsse. Nahe an dreitausend Juni-Insurgenten harren noch der Maßregel, die ihr Schicksal, d. h. die Art und die Folgen der Transportation definitiv regelt. Die Kommission der Nationalversammlung, welche zur Durchsicht aller Akten eingesetzt worden, hat sämmtliche Transportirte in zwei Hauptklassen (categories) getheilt. 1225 derselben, deren früherer Lebenswandel sie als die gefährlichsten betrachten läßt, bilden die erste Klasse und sind in das Fort Belle Isle en mer eingesperrt worden; 1409 bieten größere Garantieen und sehen auf den Pontons der Entscheidung über ihr Schicksal entgegen; 183 von ihnen wurden bereits kürzlich begnadigt, was die 1228 übrigen betrifft, so hat der Präsident der Republik heute entschieden auf den Vorschlag des Ministers des Innern, dieselben in Freiheit zu setzen. Da die plötzliche Rückkehr so vieler Individuen im praktischen Leben jedoch nicht auf einmal erfolgen darf, so wird sie successive in einer Art geschehen, welche jeder unvorhergesehenen Berührung zwischen denen, die das Gesetz angriffen; und denen, die für die Vertheidigung desselben kämpften, vorbeugt. Es ist nöthig, daß so viele Gefangene, welche der Gesellschaft wiedergegeben werden, auch in ihr Existenzmittel finden. Die Administraton wird sich sofort mit Lösung dieser praktischen Schwierigkeiten befassen.
‒ (Neuestes Bankbulletin.) Der Moniteur weist nach, daß das Pariser Portefeuille vom 26. April bis zum 3. Mai abermals von 49,096 300 Fr. auf 47,116,944 Fr. 26 Cent. gesunken ist. Das ist Wermuth für den offiziellen Jubel!
‒ Louis Lucian Bonaparte, Bruder Canino's, tritt in dem Journal des Debats als Wahlkandidat für Paris auf.
‒ Im Institut-Klub (Amis de la Constitution) ereignete sich gestern Abend eine sehr erbauliche Scene. Im Augenblicke, wo Flocon, (Flocon auch ein Ami de la Constitution!) nach längerem Vortrage von der Bühne stieg, zeigte der Präsident der Versammlung an, daß er ihr den Rücktritt eines Sozialisten von der Kandidatenliste anzuzeigen habe. Der Präsident liest den Brief vor. In demselben erklärt der betreffende Sozialist, daß er nicht länger Wahlversammlungen beiwohnen könnte, ohne als Vaterlandsverräther zu gelten, welche Polizeikommissarien zuließen. (Aufsehen). Ich erkläre, sagte der Präsident, daß unsern Versammlungen nie ein Polizeikommissarius beiwohnte, noch beiwohnen dürfte. „Verzeihen Sie, Herr Präsident,“ erhob sich eine Stimme aus der Tiefe des Saales, „ich wohne Ihren Sitzungen bei.“ „„Wer sind Sie?““ „Ich bin der Polizeikommissarius des 10. Arrondissements und habe ein Mitglied, Ihres Bureau's benachrichtigt!“ Schließet die Sitzung! Hinaus, Hinaus! erschallte es aus allen Kehlen und der ehrsame Repräsentantenklub ging in großer Gährung auseinander.
‒ 1 Uhr Mittags. Bis zu dieser Stunde verlief das Fest ohne Störung. Präsident, Nationalversammlung und Erzbischof, diese drei Grundsäulen der honetten Republik sind ruhig nach Hause gekehrt und wir hören nirgend von einem Unfall.
Aus unnützer Vorsicht hatte Changarnier alle Truppen der Umgegend konsignirt. In Vincennes sollen wieder mehrere Sozialisten in Arrest geworfen worden sein.
Schweiz.
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@facs1653
Neuenburg.
Der erste Jahrestag der Annahme der neuen republikanischen Verfassung ward am 30. April im ganzen Kanton festlich begangen.
Großbritannien.
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@facs1653
[ * ] Gestern fand ein starkbesuchtes Chartistenmeeting in London statt. Ein Arbeiter, Namens Davis, führte den Vorsitz, da das Parlamentsmitglied G. Thompson nicht erschienen war. Harney beantragte die erste Resolution: „Das Meeting ist der Ansicht, daß die politische und soziale Lage des Volkes in diesen Reichen klaren Beweis liefert von der Nothwendigkeit einer vollständigen radikalen Reform des Unterhauses; daß diese Reform, um nützlich zu sein und die Interessen des ganzen Volkes von Großbritannien und Irland umfassen zu können, auf die wohlbekannten Prinzipien von allgemeinem Stimmrecht, jährlichen Parlamenten, geheimer Abstimmung, gleichmäßigen Wahldistrikten, Wegfall jedes Census und Diätenzahlung an die Volksvertreter gegründet werden muß“
Das Volk, sagte der Redner in seiner Motivirung, bezahlt 80 Mill. Pfund an Steuern der mannichfaltigsten Art. Und wozu wird das Geld verwandt? Auf Spione, um das Volk zu überwachen, auf Polizisten, es zu mißhandeln, auf Soldaten, es niederzusäbeln und auf Armengesetzbeamte, es dem Hungertode zu überliefern und was das Schlimmste, um Leute zu bezahlen, von denen es in jeder Art getäuscht und betrogen wird. Das Meeting nahm die Resolution einstimmig an.
Hierauf ergriff O'Connor das Wort. Er ziehe, sagte er u. A., die Atmosphäre dieses Meetings bei weitem der des Unterhauses vor, die wohl kaum jemals schlechter gewesen, als eben jetzt. Er bemerkt, daß der Friede in England einzig und allein durch Annahme der sechs Punkte der Volkscharte gewahrt werden könne. Die von ihm beantragte und ebenfalls einstimmig angenommene Resolution lautete dahin, daß die arbeitenden Klassen in Folge des beschränkten Wahlsystems bisher stets von andern Parteien als Werkzeuge zur Erreichung organischer Aenderungen benutzt worden und daß darum die Versammlung sich verpflichtet, keinerlei Maßregel, die weniger als die Volkscharter bietet, zu unterstützen, vielmehr als besondere Klasse fest zusammen zu halten und als solche für die natürlichen Rechte und die Befreiung des Menschen von unnatürlicher und zerstörender Konkurrenz des Einen gegen den Andern zu kämpfen.
Zum Schluß drückte das Meeting seine Freude über die Wiedergenesung Duncombe's und durch ein erneutes Votum des Vertrauens zu diesem bisherigen Vorkämpfer der arbeitenden Klassen im Parlament aus.
Donaufürstenthümer.
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@facs1653
Bukarest, 20. April.
Als ein interessantes Acktenstück theile ich Ihnen hier in Uebersetzung eine Zuschrift mit, welche Bem mit der Unterschrift: „Feldmarschall-Lieutenant und Ober-Kommandirender der ungarischen Armee in Siebenbürgen“, aus seinem Hauptquartier Hermannstadt, am 1 April, an den hiesigen Pfortenkommissär in den Donaufürstenthümern, Fuad Efendi, erlassen hat. Sie lautet wie folgt: „Ew. Exzellenz! Laut dem hier beiliegenden Verzeichnisse haben die Oestreicher acht öffentliche Kassen mitgenommen, die nach dem Kriegsgebrauch dem Sieger anheimfallen. Da aber unter diesen Kassen auch solche sind, welche zu dem Privateigenthum der Hermannstädter Bürger gehören, wie namentlich die Sparkasse, die Versatzamtskasse und Steuerkasse, dann solche, die speziell der sächsischen Nation eigenthümlich sind: so hat die ungarische Regierung das Recht, dieselben theils als ärarisches, theils als Privatgut zu reklamiren, und ersucht demzufolge die hohe Pforte, diese sämmtlichen Kassen, welche die Oestreicher bei ihrer Flucht aus Hermannstadt mit sich genommen haben, unter Beschlag zu [1654] legen und der ungarischen Regierung auszuliefern. Ueberhaupt erlaube ich mir, als Oberkommandant der ungarischen Armee in Siebenbürgen, das freundliche Ersuchen zu stellen, daß Ew. Excellenz sich gütigst die Wahrung der Rechte der ungarischen Regierung, welche mit der hohen Pforte auf das Innigste verbunden zu sein wünscht', so wie die der ungarischen Staatsbürger in der Walachei angelegen sein lassen wolle. Außer diesem waren die östreichischen Militärbehörden noch so unmenschlich, nicht nur alle jene Eleven aus dem Militärerziehungshause in Hermannstadt in die Walachei mitzuführen, welche von militärischen Eltern abstammen, sondern auch solche, welche hiesigen Bügern angehören, die jetzt um ihre entführten Kinder trauern.
Ich bitte Ew. Excellenz den Kummer der trostlosen Mütter zu lindern, und ihnen ihre Kinder zurückzuschicken. ‒ Schließlich füge ich auch die Protestation der Hermannstädter Bürgerschaft gegen jedwede russische Intervention bei, da sie sich mit dem ungarischen Schutze vollkommen zufrieden stellet. Genehmigen Ew. Excellenz die Versicherung meiner vollkommensten Hochachtung etc.“
‒ Die erwähnte Protestation ist auch wirklich vom Hermannstädter Magistrat förmlich publicirt worden.
[(C. Bl. a. B.)]
[Gerichtsprotokoll]
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@facs1654
[ * ] Düsseldorf, 4. Mai.
Prozeß gegen Lassalle und Weyers. Nach Eröffnung der Sitzung, 8 1/2 Uhr, verlies't der Präsident einen geheim gefaßten Beschluß des Assisenhofs, wonach in Erwägung, daß gestern Morgen von einem (offenbar bestochenen) Druckerjungen der Anfang einer gedruckten Vertheidigung Lassalle's verkauft worden, nach Art. 92 der oktroyirten Verfassung (!! nach Drüsselverstand hebt die Hohenzollern'sche Schnapsoktroyirung das rheinische Gesetz auf !!), weil durch diese Rede die öffentliche Ordnung gefährdet erscheine, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen wird!
Der Art. 92 der Oktroyirten lautet:
„Die Verhandlungen vor dem erkennenden Gerichte in Civil- und Strafsachen sollen öffentlich sein. Die Oeffentlichkeit kann jedoch durch ein öffentlich zu verkündendes Urtheil ausgeschlossen werden, wenn sie der Ordnung oder den guten Sitten Gefahr droht.“
Der Verkauf einer noch nicht vollständig gedruckten, gar nicht gehaltenen Rede ist nach Drüsselverstand gefahrdrohend für die „Ordnung“ und die „guten Sitten“. Der wahre Zweck dieser Gewaltmaßregel ist jedoch der, den jeune Potthoff, der im Bewußtsein seiner eigenen merkwürdigen Geisteskräfte schon seit drei Tagen in steter Unruhe und Verwirrung umherbummelte, dem öffentlichen Gelächter zu entziehen.
Nach Verlesung dieses im Voraus und geheim gefaßten Gewaltstreiches erhob sich Lassalle, und rief den schnell davonlaufenden Richtern nach: „Ich protestire laut und feierlich gegen diese Gewaltmaßregel, welche mir im letzten Augenblick die Möglichkeit raubt, die Anklage zu brandmarken. (Zum Publikum): Seht, Bürger, so behandelt man hier eure Mitbürger, so tritt man hier euer gesetzliches, öffentliches Recht unter die Füße preußischer Brutalität!
Das Publikum, welches diese Worte mit stürmischem Beifall begleitete, weigerte sich lange Zeit den Saal zu verlassen. Le jeune Potthoff wollte inzwischen die Angeklagten abführen lassen, wurde aber in seinem Gensdarmeneifer von Lassalle in die Schranken seiner Befugnisse zurückgewiesen. Das Publikum verließ zuletzt auf die Erklärung, daß die Verhandlung doch nicht eher wieder aufgenommen werde, unter dem Ausbruch allgemeiner Entrüstung den Saal. Das Publikum hatte übrigens nach dem eignen Geständniß des Polizei-Inspektors der ganzen Verhandlung mit der musterhaftesten Ordnung beigewohnt.
Hierauf wurden auf Befehl des Präsidenten auch die Zeugen entfernt, und es blieben außer dem Gerichtshof, den Geschworenen und den Vertheidigern nur die recusirten Geschworenen und die Polizeischaaren im Saal.
Präsident. Die Vertheidigung oder der Angeklagte hat das Wort.
Lassalle. Ich habe zunächst einen Antrag an den Assisenhof zu stellen. Der Hof hat die Oeffentlichkeit ausgeschlossen, weil meine Vertheidigungsrede, die ihm gedruckt zugegangen sein soll, die öffentliche Ruhe gefährde. Es ist allerdings wahr, daß einige wenige Exemplare meiner Rede, die ich im Manuscript meinem Buchhändler gegeben, gegen meinen Willen und durch eine Art von Entwendung ausgegeben worden sind. Aber weder weiß ich ‒ und eben so wenig weiß es der Gerichtshof ‒ ob das ihm zugekommene Exemplar wirklich ein Abdruck meiner Rede ist und eben so wenig weiß ich in diesem Augenblick, ob ich die Rede wirklich so halten werde, wie ich sie als Manuscript niedergeschrieben, meinem Buchhändler übergab. Da ich es nicht weiß, wie will es der Gerichtshof wissen? Und da der Gerichtshof es nicht weiß, nicht wissen kann ‒ wie will er auf Grund einer Thatsache, die er nicht weiß, einen Beschluß fassen?
Ich beantrage also, daß der Gerichtshof die Oeffentlichkeit nunmehr zuläßt.
Präsident. Der Beschluß des Hofes kann nicht kassirt werden.
Lassalle. Ich verlange nicht, daß er kassirt wird; ich verlange, daß auf G und der jetzt von mir gemachten Mittheilungen und der angeführten guten Gründe ein neues Urtheilerlassen wird.
(Die Richter zischeln einen Augenblick und verwerfen dann den Antrag, als unzulässig).
Lassalle (sich mit erhobener Stimme an die Geschwornen wendend). Nun meine Herren, so bleibt mir denn nichts übrig, als einen feierlichen Protest an Sie zu richten gegen die sanglante Gewaltthat, die hier unter ihren Augen verübt wird.
Nach einer sechsmonatlichen peinlichen Kerkerhaft will man mir selbst das letzte Recht entreißen, das Recht, diese Anklage öffentlich zu brandmarken, das Recht, den erstaunten Blicken der Bürger die Verbrechen, die Infamien, die Scheußlichkeiten zu enthüllen, die man unter der Toga des Richters begeht! (Große Aufregung unter den Richtern.) Ohne die Oeffentlichkeit schrumpft das Recht der freien Vertheidigung zu einem Puppenspiele ein. Wie, meine Herren, vor Ihren eigenen Augen wagt man es, die nichtswürdige Heuchelei fortzusetzen, welche diesen Prozeß von Anfang an charakterisirt? Man sagt mir: „Die Vertheidigung ist frei, Du hast das Wort, vertheidige Dich,“ und stopft mir gleichzeitig einen Knebel in den Mund?! Man sagt mir: „Kämpfe, hier hast Du eine Waffe,“ und bindet mir gleichzeitig die Arme auf den Rücken?! Und diese infame Heuchelei, diese schaamlose Gewalt sollte ich anerkennen, indem ich mich nun doch bei geschlossenen Räumen vertheidigte?
Die Aufregung unter den Richtern ist inzwischen immer größer geworden. Der frühere Oberbürgermeister Emundts aus Aachen, hieher octroyirter Landgerichtsrath, wird roth wie ein Krebs und wirft sich in ungebärtiger Wuth auf seinem Sessel hin und her. Der Präsident unterbricht den Angeklagten: „Sie dürfen nicht so über einen Beschluß des Hofes sprechen; ich werde Ihnen das Wort entziehen.
Lassalle (sich heftig gegen den Präsidenten wendend). Großinquisitor! Die Angeklagtenbank ist seit Menschengedenken das Asyl der Redefreiheit! Kein Recht haben Sie, mich zu unterbrechen. Ich werde Ihnen aus den Annalen der Geschichte nachweisen, daß selbst die Großinquisitoren Spaniens, wenn sie öffentliche Sitzung hielten, den Angeklagten frei sprechen, ihn alle seine Meinungen, seine Zweifel, so wie Scepsis frei entwickeln ließen, ihn alles das entwickeln ließen, was sie Gotteslästerung nannten. Wenn die Großinquisitoren Spaniens dem Angeklagten selbst das Recht der Gotteslästerung zuerkannten, so wird es mir freistehen, den Staat und einen Assisenhof zu lästern!
(Der Präsident und die Richter schweigen. Pause)
Lassalle fährt fort: „Auf Grund des Art. 92 der oktroyirten Verfassung hat man die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Dieser besagt, daß die Oeffentlichkeit dann ausgeschlossen werden könne, „wenn der öffentlichen Ruhe Gefahr droht,“ d. h. wenn das Publikum Tumult zu machen beginnt, wenn es durch einzeln lärmend s Auftreten die Ruhe zu unterbrechen sich bereit zeigt.
Ich frage Sie, m. H., lag das hier vor? War die Haltung des Publikums eine solche, welche der öffentlichen Ruhe Gefahr droht? Noch gestern hat es der Präsident anerkannt, daß die Haltung des Volkes musterhaft sei. So eben hat es der Polizeiinspektor wiederholt, als er den Saal räumte. Der Gerichtshof schließt die Oeffentlichkeit meiner Rede wegen aus. Aber abgesehen davon, daß der Hof nicht weiß, ob ich jene Rede, wie sie gedruckt ist, wirklich halten werde, ‒ woher weiß der Gerichtshof, daß, wenn ich sie hielte, das Publikum seine musterhafte Haltung ablegen und die Ruhe stören würde? Kein Exceß, nicht das leiseste Zeichen von Tumult hat stattgefunden. Die öffentliche Ruhe ist also noch nicht bedroht. Nur die blaße aschgraue Möglichkeit liegt vor, daß die öffentliche Ruhe vielleicht durch meine Rede bedroht werden würde. Diese bloße Möglichkeit liegt immer vor; sie lag gestern so gut vor, wie heute; sie wird jedesmal vorliegen. Diese bloße Möglichkeit wäre eben so gut vorhanden, wenn der Gerichtshof meine Rede nicht gelesen hätte.
Soll ich, woll n Sie so schaamlose Gewalt anerkennen? Nein, m. H. Ich werde mich nicht vertheidigen und ich trage bei Ihnen darauf an, daß Sie kein Urtheil fällen. Sie können kein Urtheil fällen. Die Vertheidigung ist nicht geführt; die beiden Vertheidiger haben sich begnügt, ein ge wenige Bemerkungen hinzuwerfen, weil sie wußten, daß ich die Hauptvertheidigung führen werde. Ich aber werde nicht eher sprechen, bis die Oeffentlichkeit wieder hergestellt ist. Und ob Sie auch einstimmig entschlossen sind mich freizusprechen, ich verlange feierlich von Ihnen, „daß Sie erklären, nicht eher ein Ja noch ein Nein, ein Schuldig noch ein Nichtschuldig aussprechen zu wollen, bis ich mich verheidigt habe,“ wie ich feierlich erkläre, nicht sprechen zu wollen, bis die Oeffentlichkeit wieder eingetreten ist. M. H., es ist Ihre Pflicht, diese Erklärung abzugeben. Nicht mein Vortheil ist's, was ich von Ihnen verlange. Für mich wäre diese Erklärung die nachtheiligste. Denn man würde meinen Prozeß bis zu den nächsten Assisen aussetzen und mir so eine weitere 4monatliche Kerkerhaft daraus entstehen. Aber nicht um meine Person handelt es sich hier. Das Recht der Oeffentlichkeit steht auf dem Spiele. Es ist Ihre Pflicht als rheinische Geschworene, die Rechte der Rheinprovinz zu schirmen, das Recht der freien Oeffentlichkeit diesem Lande unverkümmert zu erhalten. Als freie Männer, meine Herren, beschwöre ich Sie, wahren Sie des Landes Rechte, denken Sie an Ihre Brüder, Ihre Kinder, die alle sich in gleicher Lage finden können. Weigern Sie Sich zu sprechen!
Der Präsident gibt darauf in aller Eile ein kurzes Resumée von kaum 10 Minuten, worauf sich die Geschworenen zurückziehen.
Während ihrer Berathung geht im Zeugenzimmer plötzlich das Gerücht, daß in der That die Geschworenen zu sprechen weigerten Mehrere von ihnen verfochten längere Zeit diese Ansicht.
Nach ihrem Wiedereintritt verkündet der Erste der Geschworenen das Urtheil, welches für beide Angeklagte auf Nichtschuldig lautet. Der Staatsprokurator widersetzt sich auf Grund des Verweisungsurtheis der Freilassung Lasalle's. Auf das Kautionsanerbieten Lasalle's erklären sich die Richter (jetzt in dritter Instanz) für inkompetent.
Weyers wurde in Freiheit gesetzt, und von den zahlreichen draußen harrenden Volkshaufen mit dreifachem Hurrah empfangen. Die Zugänge und benachbarten Straßen waren überall mit starken Militärpikets besetzt. Lasalle wurde über die Korridore des Assisenhauses in das anstoßende Gefängniß abgeführt.
[Redakteur en chef Karl Marx. ]
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Aufruf.
Der Central-Volksverein in Münster fordert alle volksthümliche Vereine und Korporationen Westphalens auf, mit je drei Mitgliedern den am Mittwoch, den 9. d. M., 4 Uhr Nachmittags, im Vogelsang'schen Saale dahier stattfindenden Kongreß zu beschicken, zur gemeinsamen Berathung über die Schritte, welche in der gefahrvollen Lage des Vaterlandes zur Rettung der Freiheit geeignet sind.
Diejenigen Orte der Provinz, in denen noch keine Vereine bestehen, fordern wir auf, in Volksversammlungen die Beschickung des Kongresses zu veranlassen.
Das Legitimationsbureau, beim Weinhändler K. Tenkhoff, wird die Vollmachten der Deputirten 2 Stunden vor Eröffnung des Kongresses in Empfang nehmen. Münster, 4. Mai 1849.
Der Vorstand des Central-Volksvereins.
Handelsnachrichten.
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Oel-, Getreide und Spirituspreise.
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@facs1654
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 5. Mai 1849.
Angekommen.
Fr. Müssig von Heilbronn.
In Ladung.
Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. A. J. Orts. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied C. Kaiser u. M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg D. Schlaegel. Nach der Mosel, der Saar u. Trier Fr. Deiß. Nach Bingen H. Harling Nach Mainz Chr. Acker. Nach dem Niedermain Franz Spaeth. Nach dem Mittel- und Obermain S. Schön. Nach Heilbronn L. Heuß. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Bühler. Nach Worms und Mannheim B. Sommer, und (im Sicherheitshafen) Wwe. C. Müller.
Ferner: Nach Rotterdam Capt. Hollenberg, Köln Nr. 27.
Nach Amsterdam Capt. Singendonk, Köln Nr. 10.
Rheinhöhe: 8′ 3″ Köln. Pegel.
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Civilstand der Stadt Köln.
Den 2. Mai 1849.
Geburten.
Odilia, T. v. Heinr. Kürten, Rheinarb., gr. Spitzeng. ‒ Ursula Albert., T. v. Engelb. Lanois, Posamentier, Blindg ‒ Joh. Jos Gottfr., S. v. Anton Robertz, Bäcker, Heum. ‒ Anton, S. v. Math. Pliester, Seidenweber, Entenpf. ‒ Barb., T. v. Christ. Schimmel, Tagl, Spulmannsg. ‒ Franz, S. v. Joh. Mandt, Zuckersieder, Severinstr. ‒ Ferd. Wilh. Jacob, S. v. Ferd. Heinr. Karl Jansen, Schlosserges., Maximinenstr. ‒ Arn., S. v. Joh. Heinr. Tegeler, Schneider, gr. Sporerg. ‒ Clara T. v. Jacob Schettling, Barb., Kostg. ‒ Ein unehel. Mädchen.
Sterbefälle.
(30) Clara Thönen, geb. Rasfeld, 35 J. alt, kl. Griechenm.
Eugenie Louise Wemmers, 13 M. alt, Antonitern. ‒ Anna Cathar. Hubert. Jüsgen, 14 M. alt, Hochstr. ‒ Friedr. Köbler, Kfm., 30 J. alt, verh, Severinstr. ‒ Math. Hermanns, 4 M. alt, Benesisstr. ‒ Margar. Maus ach, 13 M. alt, Poststr. ‒ Maria Magdal. Wagner, 1 J 9 M. alt, Rothgerberb.
@typejAn
@facs1654
Auszug aus den im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
Nr. 10802,
H ute den eilften April 1849, erschienen im Sekretariate des Königl. Landgerichtes zu Köln, die daselbst wohnenden Advokaten Commer und Laufenberg, und zwar Ersterer als Anwalt und beide in ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigte des zu Bonn wohnenden Wagenmeisters Wilhelm Schmitt laut anliegender Vollmacht unter Privatunterschrift vom 7. April eodem und hinterlegte zum Zwecke des in den Artikeln 2193 [unleserlicher Text] q. des bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschriebenen Purgationsverfahren, eine von ihnen beglaubigte Ausfertigung eines am 17. März 1849 vor Notar Carl Eilender zu Bonn gethätigten Kaufvertrages, in Folge dessen der vorgenannte Wilhelm Schmitt von Johann Joseph Müller, früher Kaufmann, jetzt ohne Gewerbe zu Bonn wohnhaft, ein zu Bonn vor dem Sternenthore an der Meckenheimerstraße gelegenes mit Littera C. Nr. 15 bezeichnetes Haus, nebst dazu gehörigem Hintergebäude, Hofraum, Garten, Bleichplatz und sonstigen Accessorien, begrenzt von der Meckenheimerstraße, dem sogenannten Vogelsangsgäßchen, dem Eigenthume des Caspar Schoeneseiffen und dem des Johann Baptist Heymann in Bonn, eingetragen im Kataster der Oberbürgermeisterei Bonn sub Flur E. Nr. 1032 aus Nr. 330 auf der Maar mit einer Fläche von 46 Ruthen mit Ausschluß einer kleinen circa 1 1/2 Ruthen großen, von der Straße nach Endenich und der Scheidemauer des Heymannschen Eigenthums gebildeten Ecke des Gartens für fünf Tausend siebenhundert Thaler, verzinsbar zu fünf Prozent vom fünfzehnten Mai eodem angekauft hat. Ein Auszug aus diesem Kaufakte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Gewerbe und Wohnort der Contrahenten, die Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zu Grunde gelegenen Bedingungen ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches im Civil-Audienz. Saale des Königlichen Landgerichtes angeheftet worden.
Worüber dieser Akt aufgenommen und nach geschehener Vorlesung und Genehmigung von dem Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnt worden ist.
Köln wie oben, Stempel fünfzehn Sgroschen (gez.) Sommer. Laufenberg. Mockel.
Der Stempel von fünfzehn Sgroschen ist kassirt.
Nr. 2366. Empfangen zehn Sgroschen. Köln, den 18. April 1849. Königliches Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände.
(Gez.) Kerckhof
Vollmacht.
Für die in Köln wohnenden Advokaten Commer und Laufenberg und zwar Ersterer als Anwalt, um auf mein Anstehen in Bezug auf das von mir gemäß Akt, aufgenommene von Notar Carl Eilender in Bonn am 17. März 1849 von Johann Joseph Müller, früher Kaufmann, jetzt ohne Geschäft zu Bonn wohnhaft, angekaufte zu Bonn vor dem Sternenthor an der Meckenheimerstraße gelegene mit Lit C Nr. 15 bezeichnete Wohnhaus, nebst dem dazu gehörigen Hintergebäude, Hofraum, Garten, Bleiche und sonstigen Accessorien das Purgationsverfahren in Bezug auf Legal und andere Hypotheken einzuleiten und alle zur Durchführung dieses Verfahrens nöthigen Schritte und Handlungen vorzunehmen.
Alles unter dem Versprechen der Genehmigung und Schadloshaltung.
Köln, den 7. April 1849.
(gez.) Schmitt.
Für gleichlautenden Auszug:
Der Landgerichts-Sekretär, (gez.) Mockel.
An den Königlichen Landgerichts-Präsidenten Herrn Geheimer Justizrath Heintzmann Hochwohlgeboren hier.
Gemäß anliegendem vor Notar Eilender zu Bonn unter dem 17. März 1849 gethätigten Vertrage hat der zu Bonn wohnende Waagenmeister Wilhelm Schmitt von dem daselbst wohnenden Johann Joseph Müller, früher Kaufmann, jetzt ohne Geschäft, ein daselbst vor dem Sternenthore, an der Meckenheimerstraße gelegenes mit Lit. C. Nr. 315 bezeichnetes Haus, nebst dazu gehörigen Hintergebäude, Hofraum und sonstigen Acessorien angekauft.
Der Ankäufer Schmitt beabsichtigt nun zu seiner Sicherheit sowohl das gewöhnliche wie auch das Purgationsverfahren in Bezug auf etwa existirende Legal-Hypotheken einzuleiten. Demgemäß geht der Antrag seiner unterzeichneten Sachwalter dahin:
Ew. Hochwohlgeboren wolle zum Zwecke der in den Artikeln 2183 und 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches, so wie dem Staatsrathsgutachten vom 9. Mai ‒ 1. Juni 1807 vorgeschriebenen Zustellungen einen Gerichtsvollzieher, als welcher der zu Bonn wohnende Gerichtsvollzieher Hagen, und der zu Köln wohnende Gerichtsvollzieher Hey in Vorschlag gebracht werden, gefälligst kommittiren.
Köln, den 11. April 1849.
Mit vollster Hochachtung (gez.) Commer. Laufenberg.
Ordonnanz.
Zu obigem Zwecke werden die Gerichtsvollzieher Hagen zu Bonn und Hey zu Köln kommittirt.
Köln, den 11. April 1849.
Der Landgerichts-Präsident, (gez.) Heintzmann.
Heute den 30. April 1849. Auf Anstehen des zu Bonn wohnenden Wagenmeisters Herrn Wilhelm Schmitt wofür die Advokaten Herrn Commer und Laufenberg und zwar Ersterer als Anwalt beim Königlichen Landgerichte zu Köln das gegenwärtige Purgationsverfahren betreiben, habe ich unterzeichneter Friedrich Hey. beim Königlichen Landgerichte immatrikulirter, daselbst Hochstraße am Wallrafsplatz Nr. 151 wohnender Gerichtsvollzieher, hierzu durch Ordonnanz des Königlichen Landgerichts-Präsidenten Herrn Geheimer Justizrath Heintzmann zu Köln am 11. April curr. besonders kommittirt, dem Königlichen Landgerichte in Köln, Herrn John daselbst, auf dessen Parket, sprechend mit dem Königlichen Ober-Prokurator Herrn John, welcher auf geziemendes Ersuchen meinen Original-Akt visirte; ‒ erklärt und angezeigt, daß mein Requirent durch die obengenannten Herren Commer und Laufenberg zum Zwecke des Purgations-Verfahrens eine gehörig beglaubte Abschrift des von dem Königlichen Notar Carl Eilender zu Bonn am 17. März c. aufgenommenen Kaufvertrages, wonach mein Requirent von Johann Joseph Müller früher Kaufmann jetzt ohne Gewerb zu Bonn wohnhaft, ein zu Bonn vor dem Sternen-Thor an der Meckenheimer-Straße gelegenes mit Lit. C Nr. 15 bezeichnetes Haus nebst dazu gehörigem Hintergebäude, Hofraum, Garten, Bleichplatz und sonstigen Accessorien begrenzt von der Meckenheimer-Straße dem sogenannten Vogelfangsgäßchen, dem Eigenthum des Caspar Schöneseiffen und dem des Johann Baptist Heymann in Bonn, eingetragen im Kataster der Oberbürgermeisterei Bonn sub Flur E Nr. 1032 und Nr. 330 auf der Maar mit einer Fläche von 46 Ruthen mit Ausschluß einer kleinen cirka 1 1/2 Ruthe große, von der Straße nach Endenich und der Scheidemauer des Heymann'schen Eigenthums gebildeten Ecke des Gartens für eine Summe von fünf tausend sieben hundert Thaler verzinsbar zu 5% vom 15. Mai c. angekauft hat, unterm 11. April c. auf dem Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln hinterl gt hat.
Zugleich und auf nemliches Anstehen habe ich dem genannten Herrn Ober-Prokurator eine beglaubigte Abschrift des über die vorerwähnte Hinterlegung von dem Königlichen Landgerichts-Sekretär Herrn Mockel zu Köln an dem vorbesagten Tage aufgenommenen Depositionsaktes mit der Erklärung insinuirt, daß mein Requirent, da ihm diejenigen, wegen welcher gesetzliche von der Eintragung unabhängige Hypotheken, Inscriptionen genommen werden könnten, mit Ausnahme der Ehefrau des Verkäufers Johann Joseph Müller nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in der durch den Art 683 der Civil-Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werden.
Abschrift der bezogenen Präsidial-Ordonnanz und der derselben vorhergegangenen Bittschrift sodann des bezogenen Depositions- und dieses Aktes ließ ich dem genannten Herrn Ober-Prokurator wie vorsprechend zurück ‒ Kosten sind ein Thaler vier Silbergroschen drei Pfenninge.
(gez. Hey.
Visirt und die vorbezogenen Abschriften erhalten.
Köln, wie Eingangs.
Der Königliche Ober-Prokurator (gez.) John.
Vorstehende Urkunden werden in Gemäßheit des Staatsrathsgutachtens vom 9ten Mai ‒ 1ten Juny 1807 hiermit veröffentlicht.
Köln, den 5ten Mai 1849.
Commer, Advokat-Anwalt.
Laufenberg. Advokat.
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@facs1654
Verkaufs-Anzeige.
Am 8. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Waidmarkte zu Köln, 1 Tisch, 1 Fournaise, 1 Ofen u. s. w., öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher Hey.
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Selterser Mineralwasser.
Die mit dem Selterser Krugzeichen versehenen Krüge werden nach Consumtion des wahren Inhalts nicht selten dazu benutzt, anderes Mineralwasser in denselben zum Verkauf zu bringen.
Die unterzeichnete Verwaltung sieht sich daher veranlaßt, auf diesen Verkauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß, abgesehen von den bekannten äußern Kennzeichen der Krüge, alles ächte Selterser Mineralwasser nur durch Stopfen geschlossen wird, welche am untern Theil mit dem hierneben abgedruckten Brandzeichen versehen sind.
Herzogl. Nass. Brunnen-Comptoir:
ROTWITT.
Niederselters, den 1. Mai 1849.
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Weinessig-Fabrik.
Wir beehren uns die Eröffnung unserer Weinessig-Fabrik einem geehrten Publikum ergebenst anzuzeigen.
Wir liefern mehrere Sorten zu verschiedenen Preisen und werden uns durch reelle Waaren und prompte Bedienung empfehlen.
Köln, den 5. Mai 1849.
Lud. Schmidt & Cp., Römerthurm Nr. 9.
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Für Geschäftsleute.
Ein kaufmännisch erfahrener Mann empfiehlt sich kleinern Geschäftsleuten zum einrichten und führen der Bucher und Correspondenz, zur Liquidation und Auseinandersetzung von Rechnungen während einer Stunde täglich, gegen mäßiges Honor r Anträge sub La Z. an d Exp
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Vorzüglich Baierisch Lagerbier bei W. Kleinenbroich, Columbastraße Nr 1 ‒.
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Schöne Aussicht am Holzthor.
Täglich frischer Maiwein und vorzügliches baierisches Lagerbier.
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Eine anständige gewandte Aufwärterin gesucht, in der „Schönen Aussicht“ am Holzthor.
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Grammatik, Conversation und Correspondenz der engl. und franz Sprache lehrt:
J. Lehweß, Lehrer Hochstraße 104.
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Alle fertig geriebene Oelfarben bei A. J. Baurmann Sohn, Breitestraße Nr. 45.
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Mädchen, im Kleidermachen erfahren, finden Beschäftigung bei Geschw. Stockhausen, Burgmauer Nr. 2
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Vertilgungsfutter gegen Ratten, Mäuse und Wanzen.
Thurnmarkt 39.
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Herausgeber: St. Naut.
Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.