Deutschland.
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@facs | 1615 |
Edition: [Friedrich Engels: Auflösung der Zweiten Kammer, vorgesehen für: MEGA2, I/9.
]
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*
] Köln, 28. April.
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@facs | 1615 |
Edition: [Friedrich Engels: Posen, vorgesehen für: MEGA2, I/9.
]
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*
] Köln, 28. April.
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@facs | 1615 |
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318
] Düsseldorf, 28. Juli.
Erlauben Sie, daß ich Ihnen einen neuen Beleg von dem Haß mittheile, mit welcher man unsern Angeklagten Lassalle verfolgt und vou den
Uebergriffen, welche sich unsre hiesige Regierung selbst in die Sphäre der Justizbehörde erlaubt. Durch die beständigen Gefängnißhaften ist nämlich Lasalle's Gesundheit so zerrüttet worden, daß
ihm der hiesige Gefängnißarzt Dr. Ebermeyer vor länger als 14 Tagen das Attest ausstellte, er müsse dringend bevorworten, daß man Lassalle tägliche Spazierfahrten ins Freie gestatte. Lassalle
wandte sich mit diesem Attest an den stellvertretenden Oberprokurator v. Ammon I. und trug auf die Erlaubniß an, unter Bewachung ausfahren zu dürfen. Hr. v. Ammon war der Ansicht, daß eine solche
Erlaubniß nicht ertheilt werden könne. Lassalle rekurirt an den Generalprokurator und dieser weis't die Dusseldorfer Oberprokuratur an, das Gesuch Lassalle's, wenn es der Arzt für nöthig
halte, zu gestatten. Zufolge dessen wendet sich Hr. v. Ammon nochmals an den Regierungsrath Dr. Ebermeyer, um dessen ärztliche Erklärung einzuholen. Derselbe gibt die Erklärung ab, daß allerdings,
wenn man Lassalle das Ausfahren verweigere, kein augenblicklicher Tod eintreten, daß aber seine chronischen Krankheitszustände sich bedenklich verschlimmern und unheilbar werden würden. Diese
Erklärung mußte natürlich genügen. Dies fand auch der stellvertretende Oberprokurator Hr. v. Ammon, und ertheilte daher den Befehl, daß Lassalle täglich ausfahren solle. Nun, werden Sie doch sicher
glauben, daß Lasalle ausfuhr? Gott behüte! der Direktor des Gefängnisses, Morret, von dessen Verhalten zu Lassalle Ihr Blatt früher einige Mittheilungen machte, begab sich sofort, nachdem er jene
Ordre des Staatsprokurators erhalten, mit derselben zu dem kommissarischen Regierungspräsidenten Hrn. v. Spankern. Tags darauf trifft eben, als Lassalle ausfahren soll ‒ von der Regierung der
Befehl ein, der Ordre des Hrn. v. Ammon ungeachtet, die Ausfahrt zu sistiren und der Regierung die ärztlichen Atteste einzuschicken.
Diese Ordre der Regierung war offenbar ein ganz unbefugter Uebergriff in das Ressort der Justizbehörde. Als Untersuchungsgefangener steht Lassalle gar nicht unter dem Regierungsressort, sondern
unter dem der Justiz. Nach dem Art. 604 der Rh. St. P. O. sollen sogar ausdrücklich die Arresthäuser für die Untersuchungsgefangenen „gänzlich getrennt“ (entièrement [unleserlicher Text]stiuctes)
sein von den Strafgefängnissen, die dem Regierungsressort anheimfallen. Am wenigsten aber dürfte die Regierung einen von der Generalprocuratur und Oberprocuratur ertheilten Befehl außer Kraft
setzen.
Die Sache verhielt sich auch nicht wie die Köln. Ztg. neulich mitgetheilt hat, als hätte sich die Regierung nur geweigert, ihre Beamten zur Bewachung mitzugeben, sondern sie gebehrdete sich
geradezu als eine Hrn. v. Ammon vorgesetzte Behörde und hob seinen Befehl auf.
Umsonst wandte sich Lassalle an Hrn. v. Ammon und ersuchte diesen, was ihm schon Pflicht gegen seine eigene Würde gewesen wäre, für die Aufrechterhaltung seines Befehls sorgen zu wollen. Hr. v.
Ammon wagte nicht, die Regierung in ihre Schranken zurückzuweisen; er ließ vielmehr in der That die Ausführung seiner Ordre sistiren und begann schriftlich bei der Regierung zu reklamiren. Diese aber,
ohne sich hieran zu kehren, erläßt unter dem 22. d. M. nun folgenden Bescheid an den Gefängnißdirektor:
„Auf die Berichte vom 19. und 20. d. M. eröffnen wir Ihnen, daß, da das Attest des Anstaltarztes rücksichtlich des Gesundheitszustandes des Untersuchungsgefangenen Lassalle es nur als
wünschenswerth bezeichnet, daß demselben täglich Spazierfahrten gestattet werden, eine dringende und erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit bei Vorenthaltung dieser Erlaubniß indeß nicht
behauptet wird, wie Sie nicht ermächtigen können, der Requisition der hiesigen kgl. Oberprokurator zu entsprechen.“
Abtheilung des Innern.
gez. Spankern.
Also die Regierung setzt mir nichts dir nichts die Requisitionen der Oberprokuratur außer Kraft!
Die Regierung verlangt nichts weniger als eine augenblickliche Todesgefahr! „Eine dringende und erhebliche Gefahr für's Leben“ etc. Daß alle andern Fälle ‒ langwierige
und unheilbare Krankheit, die ja auch stets Lebensverkürzung nach sich ziehen ‒ hier vorliegen, hatte der Arzt ausdrücklich in seiner zweiten Hrn. v. Ammon übersandten Erklärung (welche die
Regierung ganz zu ignoriren für gut findet) gesagt. Aber die Regierung will Lassalle erst in seinen letzten Zugen sehen! Als wenn eine acute Krankheit auch nur gedacht werden könnte, in welcher man
das Ausfahren anempfehlen wird! Endlich stand der Regierung die Beurtheilung der Frage, ob Lassalle ausfahren dürfe oder nicht, gar nicht zu. Diese Frage war bereits von der Oberprokuratur auf Grund
der ärztlichen Atteste bejahend entschieden. Es ist als wollte man uns bis in die kleinsten Kleinigkeiten herab den Beweis liefern, daß die Justizbehörden nur die gehorsamen Diener der Regierung sind.
‒ Dieser Vorfall, der gegenwärtig der Entscheidung des Generalprokurators entgegensieht, hat hier große Indignation erregt.
Hieran knüpft sich noch eine andere Befürchtung. Sie wissen, daß Lassalle für den Fall daß er am 3. freigesprochen wird, wegen Aufforderung zur Steuerverweigerung vor das Correktionell verwiesen
ist. Man würde ihn daher, wenn er am 3. freigesprochen wird, wieder ins Gefängniß zurückführen. Um dem vorzubeugen hat Lassalle mit Berufung auf Art. 144 der St. G. O. verlangt, das
Correktionellgericht solle eine Caution bestimmen, gegen deren Erlegung er in Bezug auf die correktionelle Beschuldigung in Freiheit zu setzen sei. Der Art. 114 besagt ganz allgemein: das Tribunal
wird bei allen Correktionel-Beschuldigungen gegen Caution die provisorische Freilassung verordnen
können. Es versteht sich von selbst, daß wenn das Tribunal
gesetzlich kann, es
vom Standpunkt der Vernunft und Humanität aus Jedem das natürliche Recht der Freiheit wiedergeben muß, sobald nicht
gewichtige Gründe im Interesse des Prozesses dies verhindern. Im vorliegenden
Falle würde nun selbst der erfinderischste Gerichtshof keinen Grund ausfindig machen können, weßhalb Lassalle nicht gegen Kaution in Freiheit zu setzen sei. Es wäre dies um so natürlicher, als man
wegen korrektioneller Beschuldigungen nicht verhaftet zu werden pflegt, wie auch Marx und Genossen in Köln wegen der Steuerverweigerung nicht verhaftet wurden, und als es daher dieser Praxis gemäß
Niemand eingefallen wäre, Lassalle zu verhaften, wenn er bei Erhebung der Anschuldigung sich auf freiem Fuß befunden hätte. Endlich macht sein gänzlich zerrütteter Gesundheitszustand die gesetzlich
zulässige provisorische Freilassung zu einer moralischen Nothwendigkeit für die Richter. Es würde eine Gewissenlosigkeit sein, es würde die gränzenloseste Gehässigkeit gegen seine Person bekunden,
wenn man unter diesen Umständen ohne jeden Grund seinem Gesuche nicht
[1616]
entsprechen wolle. Nichtsdestoweniger ist der Haß, den man von oben herab gegen ihn empfindet, so groß, daß man hier mit Ungeduld der betreffenden Entscheidung entgegensieht. Dieselbe nimmt bereits
einen eigenthümlichen Verlauf. Die korrektionelle Kammer nämlich an die sich Lassalle wandte, hat damit angefangen, obwohl sie offenbar kompetent war, sich für inkompetent zu erklären, aus dem
Vorwand, (alias Grund) Lassalle sei blos
eventuell (für den Fall der Freisprechung durch die Jury) vor das korrektionelle Gericht verwiesen; d. h. es müsse, ehe sie sich kompetent erachten
könne, erst der Assisenprozeß vom 3. k. M. beendigt sein (!) und das heißt wieder, die Kammer will verhindern, daß, wenn sie schon jetzt eine Kaution bestimmt, Lassalle am 3. Mai gleich gegen deren
Erlegung in Freiheit komme, sie will vielmehr ihn mindestens noch 14 Tage über den 3. hinaus im Gewahrsam des Hrn. Morret lassen. Es ist gegen diese seltsame Inkompetenzerklärung appellirt worden.
Nächstens Weiteres darüber.
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067
] Krefeld, 27. April.
Aus der besten Quelle kann ich Ihnen mittheilen, daß Herr von Beckerath mit seiner Mission in Berlin total gescheitert ist, und sehr
niedergeschlagen seine Rückreise nach Frankfurt angetreten hat. Dies zur Berichtigung der Mittheilungen der „Fr. O. -P.-A.-Ztg.“ und der „Kölnischen Ztg.“ Herr von
Beckerath ist indeß naiv genug, sich von seiner Anwesenheit in Berlin doch noch einigen „spätern Erfolg“ zu versprechen.
Unter den hiesigen Heulern hat sich die bisherige Stimmung in Betreff der deutschen Angelegenheiten sehr geändert. Man fängt an, mit Allem unzufrieden zu werden, und mehrere der wüthendsten
Reaktionärs machen bereits Anstalt, in das feindliche Lager der revolutionären Partei überzugehen
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] Berlin, 27. April.
Folgendes ist das erfreuliche Memoire, worin die Minister Sr. Hohenzollern'schen Majestät die Auflösung der zweiten Kammer anrathen:
Als Ew. Königliche Majestät durch das Allerhöchste Patent vom 5. Dezember v. J. die beiden Kammern zu der am 26. Februar v. J. eröffneten Session beriefen, geschah dies in der Hoffnung, daß die
Verhandlungen derselben zur Befestigung eines gedeihlichen inneren Zustandes führen würden. Diese Hoffnung muß bei dem Gange, welchen in den letzten Wochen die Verhandlungen in der zweiten Kammer
genommen haben, leider! aufgegeben werden. Die während dieser Zeit von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse beruhen größtentheils auf Abstimmungen, bei welchen eine oder wenige Stimmen bald für die
eine, bald für die andere Seite des Hauses in einer Weise den Ausschlag gaben, die keinen Zweifel darüber ließ, daß das Resultat sehr häufig lediglich die Folge zufälliger Umstände war. Wir halten es
nach pflichtmäßiger Erwägung für verderblich, die Revision der Verfassungsurkunde vom 5. Dezember v. J. und die Gestaltung der an dieselbe sich anschließenden organischen Gesetze solchen
Zufälligkeiten preiszugeben.
Außerdem sind wir der Ueberzeugung, daß die zweite Kammer sich nicht immer in den Schranken ihrer Befugnisse gehalten hat. Eine Ueberschreitung ihrer Befugnisse finden wir in dem am 21. d. M.
gefaßten Beschlusse, durch welchen die von der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt beschlossene Verfassung für rechtsgültig erklärt wird, und eben so in dem Beschlusse vom gestrigen Tage, durch
welchen nicht nur die Fortdauer des über Berlin verhängten Belagerungszustandes, die wir gegenwärtig noch zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit für unerläßlich erachten, im
Widerspruch mit dem Artikel 110 der Verfassungsurkunde für ungesetzlich erklärt, sondern auch die sofortige Aufhebung desselben gefordert wird.
Aus vorstehenden Gründen halten wir es im Interesse des Landes für nothwendig, daß die zweite Kammer aufgelöst und demgemäß, nach Artikel 76 der Verfassungs-Urkunde gleichzeitig die erste Kammer
vertagt werde. Wir dürfen uns der Hoffnung, daß diese Maßregel von der Mehrzahl der Gutgesinnten im Lande mit Beifall aufgenommen werden wird, um so zuversichtlicher hingeben, als zu unserem tiefen
Schmerze die Rednerbühne in der zweiten Kammer nur zu oft dazu gemißbraucht worden ist, Grundsätze offen zu verkünden, welche geeignet sind, den Umsturz der bestehenden Verfassung und jeder
gesetzlichen Ordnung vorzubereiten.
Indem wir Ew. Königlichen Majestät den Entwurf der Auflösungs-Verordnung zur Allerhöchsten Vollziehung ehrfurchtsvoll überreichen, behalten wir uns die in Folge der Auflösung der zweiten Kammer
nach Art. 49 der Verfassungs-Urkunde erforderlichen weiteren Anträge unterthänigst vor.
Berlin, den 27. April 1849.
Das Staats-Ministerium.
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Berlin, 27. April.
Die Nachricht von der Kammerauflösung verbreitete sich heute mit Blitzesschnelle durch die ganze Stadt. Die Demokraten freuen sich als ob sie den größten Sieg
erfochten hätten. Die Constitutionellen sind dagegen niedergeschlagen und nachdenkend, sie wissen nicht wie das werden soll. Da aber ihre Anzahl hier verhältnißmäßig nur gering ist, so begegnet man
auf der Straße nur freundlichen Gesichtern. Wie kann es auch anders sein? Sind wir doch einen tüchtigen Schritt näher der endlichen Entwicklung gerückt! Das Laviren in den letzten Wochen war nicht
mehr zum aushalten.
Das Gerücht ist in der Stadt verbreitet, als beabsichtige man mehrere Abgeordneten der aufgelösten Kammer zu verhaften. Der Staatsanwalt soll schon die nöthigen Schritte bei der Anklagekammer
gethan haben. Als Gründe der Verhaftungen werden wohl die Manteuffelschen Enthüllungen herhalten müssen. Mehrere Abgeordnete haben schon heute Mittag die Stadt verlassen.
Der Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin haben sich bekanntlich durch ihre Feigheit und ihre Standrechtsgesinnungen schon immer ausgezeichnet. Sie haben gestern beschlossen, die Bürgerwehr
nicht eher zu reorganisiren als nach Emanirung einer neuen Gemeindeordnung. Sie schickten heute eine Deputation zu dem Abg. Wehmer der vorzüglich gegen die Aufhebung des Belagerungszustandes gedonnert
hatte, um ihm für seine Rede zu danken.
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@facs | 1616 |
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*
] Berlin, 27. April.
Sitzung der zweiten Kammer.
Der Präsident Grabow eröffnet um 11 1/4 Uhr die Sitzung.
Aldenhover und Genossen stellen den dringenden Antrag, die Paragraphen, welche „ während der Dauer der Sitzungsperiode beider Kammern Versammlungen unter freiem Himmel innerhalb der
Entfernung von zwei Meilen von dem Orte des Sitzes der Kammern verbieten,” als besonderes Gesetz sogleich anzunehmen.
Der Antrag wird unterstützt. Es entsteht aber eine Debatte darüber, welcher Kommission dieser Antrag zu überweisen ist. Die Linke will ihn der Justizkommission und die Rechte dem Centralausschuß
für das Klubgesetz (dessen Thätigkeit aber nach der Ansicht der Linken schon beendigt ist) überweisen. Nach einer Abstimmung durch Zählung stimmen 159 gegen 158 für die Ueberweisung an die
Justizkommission Es wird namentliche Abstimmung gefordert, aber auf einen Wink vom Ministertisch wieder zurückgenommen.
Während der Abstimmung treten alle acht Minister ein.
Ministerpräsident Brandenburg erhebt sich und bittet ums Wort. (Tiefe Stille.
Ich habe der hohen Kammer eine allerh. k. Verordnung vorzulesen, von der ich die Abschrift auf das Bureau niederlegen werde.
Wir Friedrich Wilhelm, von G. G. König etc. verordnen hiermit in Gemäßheit der Art. 49 und 76 der Verfassung und nach dem Antrage unseres Staatsministeriums wie folgt:
§. 1 Die zweite Kammer ist aufgelöst.
§. 2. Die erste Kammer ist vertagt.
§. 3. Das Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt. (Die Minister entfernen sich).
Präs. Grabow: Hiernach bleibt mir nur noch übrig, die Sitzung zu schließen. (Sämmtliche Abgeordnete verlassen ruhig den Saal).
Sitzung der ersten Kammer.
Heute um 12 Uhr wurden die Mitglieder dieser Kammer zu einer Nachmittags um 3 Uhr stattfindenden Sitzung eingeladen.
Um 3 1/4 Uhr wird die Sitzung vom Präsidenten Auerswald eröffnet.
Nach Verlesung des Protokolls erhebt sich der Ministerpräsident Brandenburg und verliest die schon in der zweiten Kammer mitgetheilte Königliche Verordnung.
Präsident Auerswald ersucht hierauf die Abg. im Falle eines Wohnungswechsels denselben beim Büreau der Kammer anzumelden damit dieselbe schleunigst wieder zusammenberufen werden könne, da sie auf
Grund der Verfassung binnen 60 Tagen wieder zusammenberufen sein müssen.
(Schluß der Sitzung.)
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@facs | 1616 |
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*
] Berlin, 27. April.
In der neuesten Nr. der „Neuen Preußischen Zeitg.“ findet sich über die neueste „rettende That“ des gottbegnadeten
Ministeriums folgender Herzenserguß:
„Die zweite Kammer ist aufgelös′t, die Gesellschaft wird nach Hause geschickt! Wahrlich, man muß sagen, die Güte und Nachsicht der Regierung gränzt an das Unglaubliche! ‒ Wir
stimmen gern damit überein, daß man noch einen Versuch macht, um dem Lande den Werth jenes Wahlgesetzes zu zeigen! aber man sollte doch jene Wühler nicht dem Lande wieder über den Hals schicken, um
aufs Neue dasselbe zu vergiften, sondern ohne Weiteres diesmal jene politischen Verräther fassen und der Gerechtigkeit überliefern, der sie leider durch ihr Kammerprivilegium schon zu lange entzogen
waren.“
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@facs | 1616 |
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314
] Schweidnitz, 24. April.
Ueber Petery's Verurtheilung herrscht hier ziemlich überall, und selbst in den Kreisen seiner bekannten Widersacher, nur eine Stimme; es
ist die einer „völligen Entrüstung.“ ‒ Der am 24. Januar d. J. hierorts verhaftete Märtyrer der vor ihm verhaftenen „Volks-Freiheit,“ ward anfänglich des
„Hochverraths,“ des „Aufruhr's“ und einer „ strafbaren Erregung zum Mißvergnügen gegen die Regierung“ angeklagt, später aber die geführte
Kriminal-Untersuchung gegen ihn, wegen „Majestäts-Beleidigung,“ „Aufruhr's“ und „Erregung von Mißvergnügen gegen die Regierung“ in Spruch genommen.
‒ Wie dies geschehen konnte, ist kaum begreiflich, da wenigstens in Absicht auf „Majestäts-Beleidigung“ gegen Petery weder eine Anklage, noch Untersuchung, oder Vertheidigung
stattgefunden, und nicht einmal der Untersuchungs-, sondern lediglich der „Spruchrichter“ das in Rede stehende Verbrechen der wider Petery schwebenden übrigen Anklage vindicirt hat.
‒ Mögen jedoch die Olympier dereinst diesen Vorwurf beseitigen; wir schwachen Sterblichen durchschauen nicht die dunklen Wege der Landrechtsscheusale und schwarzweißen Gerichtsbestien. Es muß
uns genügen, wenn wir hören, daß Petery durch das Urtheil erster Instanz zu einer „3 jährigen Zuchthausstrafe“ verurtheilt worden!! ‒ Gegen diese Entscheidung hat der Verurtheilte
sofort das Rechtsmittel der weitern Vertheidigung ergriffen; die Formalien der ersten Instanz als nicht beobachtet erklärt, und nachgewiesen, daß der erste Spruchrichter nicht einmal eine ausreichende
Kenntniß von der mit Petery gepflogenen Generalien-Verhandlung gewonnen hat. ‒ Es ist dies auch ganz folgerichtig und gemäß der noch jetzt in Preußen bestehenden strafrechtlichen Grundsätze.
‒ Petery hat nämlich überhaupt 14 Jahre in der Armee, darunter 13 1/2 Jahr als Avancirter gedient, und ist zur Zeit erst 35 1/2 Jahr alt, würde mithin ‒ selbst für den Fall, daß er
wirklich die ihm zuerkannte 3jährige Freiheitsstrafe verbüßen mußte ‒ noch nicht sein 40. Lebensjahr erreichen; daher aber, und weil ihm der Spruchrichter nicht den Verlust der Ehren-und
staatsbürgerlichen Rechte zuerkennen konnte, durchaus nicht zu einer Zuchthaus-, sondern lediglich zu einer Festungsstrafe zu verurtheilen sein.
Erwähnen wollen hier noch, daß der erste Spruchrichter, dem von Petery gebrauchten Ausdrucke „Camarilla“ eine andere Deutung gegeben, als dies im artikulirten Verhöre von dem
Angeklagten selbst geschehen; und daß er, aus diesem äußerst geringfügigen Umstande den Beweis der vor Petery verübten „Majestäts-Beleidigung“ hergeleitet!!! Er mag bei diesem Schlusse
dieselben Beweggründe vor Augen gehabt haben, die einen der hiesigen Richter unsers armen Dulders zu dem Ausrufe veranlaßten: „Petery ist bald reif!“ dann:“Petery ist jetzt
reif!“ und „Es fehlt jetzt nur noch Einer!“
Im Urtheil zweiter Instanz dürfte man wenigstens nicht auf's Neue willkürliche Abänderungen der von Petery im Drucke veröffentlichten Schriften vornehmen.
Daß man dem Angeklagten auch noch die erbetene Abschrift des wider ihn ergangenen Erkenntnisses versagt hat, befremdet um so weniger, als seit dem berühmten Königsberger Verfahren ein ähnlicher
Fall bei keinem Gerichtshofe in Preußen weiter vorgekommen ist. ‒ Das königliche Inquisitoriat in Breslau hat schon seit vielen Jahren den Angeklagten eine vidimirte Abschrift der wider
dieselben ergangenen Erkenntnisse (mit Gründen) in dem Falle aushändigen lassen, daß dieselben den Begnadigungsweg einzuschlagen beabsichtigten. Will man nicht den Faden der Sache
unnöthigerweise noch in die Länge spinnen, so ist dies auch der gradeste Weg, der nur irgend von einem Richter verfolgt werden kann. (Aus Vorstehendem sieht der Leser, daß die landrechtlichen Infamien
wieder in ihrer alten Blüthenzeit stehen.)
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@facs | 1616 |
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] Posen, 22. April.
Unter den vielen Beamten, welche in Folge der vorjährigen Ereignisse suspendirt sind, und gegen die eine Untersuchung schwebt, befindet sich auch Herr
Krotowski (Krauthofer). Derselbe soll dem Staatsanwalt eine Schrift folgenden Inhalts eingereicht haben:
1) Er werde sich blos in polnischer Sprache auslassen und vertheidigen. Als Defensor wird der Dr. juris Riegolewski auftreten. Es sollen Geschworne zugezogen werden, die der polnischen Sprache
mächtig sind.
2) Der bekannte, vom Königl. Adjudanten, General v. Neumann, von Potsdam im April v. J. an den General von Colomb erlassene Befehl, welcher Letztern ermächtigte, die Polen feindlich anzugreifen,
ist nicht konstitutionell. Dieser Befehl ist im Staatsministerium nicht berathen worden, und von keinem Minister kontrasignirt. Zur Begründung dieser Behauptung hat Krotowski den König, die Minister
und den General Neumann als Zeugen vorgeschlagen, und stellt den Antrag, diese Zeugen zum Verhandlungstermin nach Posen vorzuladen. Und wenn auch Manche behaupten, daß dem Könige nach der octroyirten
Verfassung vom 5. Dezember das Recht des Krieges allein zusteht, so muß doch berücksichtigt werden, daß die Verfassung beim Erlaß des Neumann'schen Befehls noch nicht existirte, und daß ferner
der Krieg im Posen'schen eine reine Verwaltungsmaßregel war, die durchaus alle Stadien der konstitutionellen Formen durchmachen muß, zumal die damaligen Minister durch eine Erklärung sich als
verantwortlich machten. ‒ Auf jeden Fall dürften die Verhandlungen des Krotowski'schen Prozesses sehr interessante Momente liefern. Krotowski ist ein tüchtiger Jurist, hat viel
Redetalent und Energie.
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@facs | 1616 |
Wien, 25. April.
Windischgrätz hat aus Olmütz vom 21. April einen Armeebefehl an die Armee in Ungarn erlassen, in welchem er den Truppen, vom Ersten bis zum Letzten, für das unter
ihm Geleistete dankt und die Versicherung ausspricht, daß ihm die Eigenschaften dieser Armee unvergeßlich sein werden, welche für die Welt große Verdienste habe, da sie zur Aufrechthaltung der
„socialen Ordnung“, zur „Herstellung eines gesetzlichen Zustandes“ (!) unter seiner Leitung so Vieles geleistet. In einem zweiten Aufrufe vom 22. April richtet er sich an
die Bewohner Ungarns und fordert darin die „rechtlich-gesinnten und aufgeklärten“ Männer auf, durch Anschluß an die Regierung, durch energisches Eingreifen und durch den Einfluß auf ihre
„verirrten” Mitbürger Alles anzuwenden, um dem unseligen Zustande der Dinge dort ein Ende zu machen etc.
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@facs | 1616 |
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*
] Wien, 25. April.
Der Mordknecht Welden hat „an die loyalen verständigen Bewohner Wien's “ eine Ansprache erlassen, die gewaltig von seinen frühern
“Kundmachungen absticht. Er bläst den Wienern die süßesten Flötentöne vor, um sie zu beruhigen und jeden Gedanken an Benutzung der zur Vergeltung immer günstiger werdenden Zeitumstände von
ihnen fern zu halten. Aus einem vom Blut der Ermordeten bespritzten Scharfrichterknecht hat er sich in eine Sirene verwandelt; er spricht von „Rechtlichen und Braven“ , vom
„Himmel“ und von der „gerechten Sache“ und nicht ein einziges Wort von Begnadigung zu „Pulver und Blei.“ Was nicht die ungarischen Husaren für Wunder
hervorzubringen im Stande sind!
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@facs | 1616 |
Prag, 23. April.
Aus einer amtlichen Zusammenstellung des prov. N. G. Oberkommandos für Böhmen erfahren wir, daß in Böhmen in 947 Ortschaften Nationalgarden bestehen, und daß die
Gesammtzahl der Garden 113,088 Mann beträgt, von denen jedoch nur 58.583 bewaffnet sind. Im Durchschnitte kommen auf je 1000 Einwohner 25 National-Gardisten. Am vortheilhaftesten zeichnen sich durch
Eifer in Errichtung von National-Garden die nördlichen (meist deutschen) Kreise und die Hauptstadt Prag aus. Es kommen nämlich auf je 1000 Einw. im Leitmeritzer Kreise 52, im Saazer Kreise 42, in Prag
39, im Elbogner Kr. 38, im Bunzlauer Kr. 33, dagegen in den übrigen Kreisen auf je 1000 nicht mehr als 16 bis höchstens 23 Nationalgarden. (C. Bl. a. B.)
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@facs | 1616 |
Prag, 25. April.
Gestern Abend langte Fürst Windischgrätz hier an, buchstäblich das Bild einer gefallenen Größe! In einen grauen Mantel gehüllt, die Mütze tief in die Stirn
gedrückt, durchschritt er, von mehreren Offizieren begleitet, schweigend die Reihe der Zuschauer, die sich, ungeachtet der Bahnhof geschlossen war, eigends daselbst eingefunden hatten. Dem Vernehmen
nach beabsichtigt der Fürst nach Belgien zu übersiedeln; alle Söhne desselben haben ihre Entlassung aus dem k. k. Militärdienste genommen.
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@facs | 1616 |
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15
] Schleswig-Holstein, 26. April.
Gerüchten zufolge will Prittwitz das Kommando niederlegen. Einige aus dem Norden kommende Soldaten behaupten, daß er sich bereits von der
Armee entfernt habe. Irgend ein ehrlicher fürstlich-sächsischer Vollbluthengst soll sich mit ihm entzweit haben, weil Prittwitz sich fortwährend weigerte, die Truppen über die Königsau einrücken zu
lassen, und in Folge dessen habe Ersterer, Letzteren zum Duell aufgefordert.
Zu Anfang dieses Jahres erwähnten wir eines gewissen Springborn, dem man die Schuld in die Schuhe schieben wollte, im Anfang September vorigen Jahres die Soldaten zum Ungehorsam gegen ihre
Vorgesetzten verleitet zu haben. Wenn wir ihn jetzt wieder erwähnen, so müssen wir leider sagen, derselbe sitzt noch in Haft, sitzt schon acht Monate. Ist das nicht ein wahrer Justizmord? Ihr Herrn
Vertheidiger des gemeinen Gerichtsverfahrens was meint Ihr? Sehr honnett wenn man so einnen Wühler im Kerker verschmachten läßt!? Fragen Sie mich nach der Ursache? Nun das Gericht scheut sich, das
Urtheil zu publiziren, weil auch viele Kieler Bürger bei dieser Sache betheiligt, und ihres Urtheils gewärtig sind. Da diese aber wissen, daß die Untersuchungsacten der Soldaten verfälscht, sie also
Appellation dagegen einlegen werden, wenn man sie nicht freispräche, dieses aber nicht geht ohne auch Springborn freizusprechen, den man gern verurtheilen möchte; so schiebt man das Urtheil hinaus und
hofft auf bessere Zeiten in der die „gute alte Ordnung“zurückgekehrt sein wird. Der Bourgeois Hedde, mag als Vertheidiger Springborns vielleicht auch theilweise Schuld tragen. Hedde hat
nämlich eine geheime Malice auf die Rothen, und Springborn ist Rother. Ueber Ihr Blatt ist der Hedde bei Gelegenheit seiner Abschilderung in Harnisch gerathen, soll sich selbst an Jemand, der für die
Neue deutsche Zeitung korrespondirt, gewandt haben, er möge doch die Angriffe des Korrespondenten der „Neuen Rheinischen“ defavouiren. Jener war aber vollkommen damit einverstanden und
hat es unsers Wissens nicht gethan.
Viele nimmt es Wunder, daß Olshausen, dem sonst so viel politischer Scharfblick zugeschrieben wird, die ganze schwarz weiße Reichskriegskomödie für Ernst hält, und besonders seine Hoffnung auf die
„edle“ und „ehrliche Gesinnung des Preußen-Königs“ setzt. Er nennt das von ihm redigirte Blatt die „freie Presse“ und will dabei dem Volk glauben machen, als
käme die Freiheit aus dem Boudoir der Frau Sophie, Mutter des jungen Mordbrennerchefs, oder aus den Steppen Rußlands; dennn das ist die Konsequenz der edlen und ehrlichen Gesinnung. Wir rathen dem
Herrn Olshausen sich doch nach dem geheimen Bündniß der drei osteuropäischen Großmächte zu erkundigen.
Aus Hadersleben wird uns von bekannter Hand mitgetheilt, daß dort 12,000 Mann Preußen zum Durchmarsch nach Jütland angesagt, und 63 dänische Kriegsgefangene eingebracht sind. Erstere Nachricht
bezweifeln wir, da die preußische Regierung nicht weiter als bis an die Königsau marschiren lassen will. ‒ Im westlichen Jütland sind mehrere Vorpostengefechte vorgefallen.
Vom Kriegsschauplatz nur noch soviel, daß der Verlust auf unserer Seite sich auf 300-400 herausstellte. Eine oder einige Schwadronen dänischer Husaren sind ganz aufgerieben. Das Feuer in Kolding
ist Anfangs durch die Dänen selbst verursacht worden, indem sie die Stadt von der Seeseite mit Granaten beschossen. Später aber, als die in der Stadt wohnenden Dänen die Unsrigen mit kochendem Wasser
und Oel begossen, arbeitete unsere Artillerie tüchtig drauf los. Unter den Todten soll auch der Kompagniechef des 9. Bataillons, Svegansky, früher Hauptmann unter dem Freikorps, sein. Derselbe stand
auch mit auf den Berliner Barrikaden, und war die Hauptstütze des Republikanismus im 9. Bataillon.
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@facs | 1616 |
Kolding, 24. April.
Unter diesem Datum schreibt man der „Börsen-Halle“:
„Es sieht hier furchtbar aus, rauchende oder in Schutt geschossene Häuser, getödtete Soldaten, Kadaver von Pferden, Alles bunt durcheinander. Das gestrige Treffen war sehr hartnäckig, und
unsere Truppen, die freilich eine große Uebermacht, besonders an Artillerie, im Anfang gegen sich hatten, waren nahe daran, den Rückzug antreten zu müssen. Allein ihre ausdauernde Tapferkeit, das
feste Vertrauen auf den Führer Bonin und endlich das ruhige, sichere Schießen unserer Artilleristen, siegte endlich so vollkommen, daß die Schlacht als glänzend gewonnen für uns zu betrachten ist. Die
Dänen haben sich theilweise gut geschlagen; besonders ihre blauen Husaren, die aber größtentheils aufgerieben sind, haben ausgezeichneten Muth bewiesen. Ehre auch dem Feind, wenn er es verdient. Die
Zahl der Gefangenen, die wir gemacht haben, ist sehr groß, denn fast das ganze 13. Bataillon streckte am Abend freiwillig die Waffen, die Offiziere wurden von unseren Dragonern gefangen. Jetzt stehen
unsere Vorposten schon wieder an zwei Stunden nordwärts Kolding und haben heute schon wieder eine dänische Feldwache von 60 Mann gefangen genommen.“
Das nämliche Blatt enthält aus Kiel u. A. folgende Zeilen:„Die Schlacht bei Kolding hat hier natürlich um so größere Freude erregt, da sie allein von unserer Schleswig-holsteinischen Armee
ge-
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schlagen worden und diese ohne fremde Hülfe einen so glänzenden Sieg erfochten hat.“
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@facs | 1617 |
Ludwigsburg, 25. April.
Der Schwabenkönig gab erst nach, als mehre Beifallsadressen aus Oberschwaben bei der Abgeordnetenkammer eingingen.
Französische Republik.
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43
] Paris, 27. April.
Es scheint, daß die Provokationen der Mondkalbminister doch ihre Früchte tragen sollen. Die Expedition gegen die römische Republik, die
Polizeimaßregeln gegen den Fraternitätsaal, endlich die elende Ausstellung des Namens von Louis Blanc an dem Pranger des Palais-de-Justice haben eine Erbitterung unter den Arbeitern hervorgebracht,
die in der Wahlaufregung leicht in einen blutigen Kampf ausbrechen kann. Die Boulevards St. Denis und St. Martin sind allabendlich, wie am Vorabend der Junischlacht, mit ungeheueren Massen von
Blousenmännern bedeckt; Schaaren von Polizeisergeanten und Patrouillen werden fortwährend nach dieser Gegend dirigirt, und die Volksgruppen öffnen sich vor diesen Zügen, um sich hinter ihnen sofort
wieder zu schließen. Noch bieten die Klubführer Alles auf, um einen Ausbruch vor den Wahlen, welcher der revolutionären Partei nur im höchsten Grade gefährlich sein würde, zu verhindern. Indeß
sind von einigen revolutionären Gesellschaften, wie ich Ihnen aus bester Quelle versichern kann, bereits enorme Waffen- und Munitionsvorräthe angekauft worden, und irgend ein bedeutendes Ereigniß, sei
es in Italien oder Ungarn, kann selbst einen sofortigen Ausbruch vor den Wahlen, so unstrategisch er auch wäre, noch erfolgreich machen.
Der Fraternitätssaal war vorgestern geschlossen. Dafür hatten die „Constitutionsfreunde“, eine Bande „Honetter“ von der Couleur des National, endlich eine
Wahlversammlung im „Montesquieu“ ausgeschrieben. Hr. Degousée, der Quästor der Nationalversammlung, welcher im Juni die wüthendsten Maßregeln gegen die periodische Presse
beantragte und später mit Sack und Pack von der Rue de Poitiers desertirte, deren Vicepräsident er war, erschien als Wahlkandidat auf der Tribüne und wurde mit dem allgemeinen Ausbruch des Mißfallens
empfangen. Nur die Intervention eines „Rothen“ rettete den ehrenwerthen Deputirten vor praktischer Anwendung seines geliebten „Präventivsystems“ von Seiten des Volkes. Am
Schluß fand sich, daß die Anhänger der Montagne selbst in dieser, von den Honetten eigens zusammenberufenen Wahlversammlung die Ueberhand hatten, und die Freunde des Balletmeisters Marrast zogen sich
darauf abermals mit unverrichteter Sache in ihre Schneckenhäuser zurück.
Wie es heißt, soll morgen Abend der Fraternitätssaal in doppelter Anzahl von Truppen umstellt werden. Das Bureau ist zu offenem Widerstand entschlossen, und es kann Blut fließen.
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@facs | 1617 |
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*
] Paris, 27. April.
Aus Rom besitzen wir eine Post vom 18. April, die uns den Entwurf der neuen römischen Verfassung bringt.
‒ Die Abendblätter melden, daß der Polizeipräfekt gegen die Reforme und Republique Klage erhoben, weil diese Blätter wiederholt darauf bestanden, daß die Polizeiagenten Stöcke und Säcke mit
Steinen in der Martelstraße angewandt hätten.
‒ Die Gruppen an der Porte St. Denis etc. wurden von der mobilen Gensd'armerie (meist ehemalige Munizipalgardisten) auseinandergejagt und dabei ein Abbé Leblanc gefangen,
gerade im Augenblick, wo er die Proletarier zur Ruhe und Ordnung ermahnte. „Peuple“ meldet, daß eine Frau in Folge ihrer Verwundungen in der Rue Martel gestern gestorben sei. Ein
Füßelier Namens Verillaume ‒ meldet ein anderes Blatt ‒ vom 64. Linien-Regiment ist in die Gefängnisse der Kriegsgerichte abgeführt worden, weil er im Regiment fürchterliche Flüche und
Verwünschungen, selbst Mordpläne gegen den Präsidenten Bonaparte ausgestoßen. Details hierüber gibt der Constitutionnel vom 27. April.
‒ Die schon seit einigen Tagen verbreiteten Gerüchte von einem Bruch zwischen dem französischen Consul in Tanger und dem Kaiser von Marocco scheinen sich zu bestätigen. Der Bote, den unser
Consul, Leon Roches, nach Fez schickte und den man auf Befehl des Kaisers erdolcht glaubte, ist nicht erdolcht, sondern mit Stöcken dergestalt gehauen worden, daß alle seine Glieder wie gerädert und
nächstdem ist er ins Gefängniß geworfen worden, wo er seinem ferneren Schicksale entgegensieht. Der englische Consul bot alles auf, um dem Franzosen Gerechtigkeit zu verschaffen; bis heute scheinen
aber seine Bemühungen noch fruchtlos. Wie lange wird es dauern ‒ ruft die legitimistische Union aus ‒ bis unsere Interessen an jenem Gestade endlich beachtet und die (von Bugeaud) so
theuer erkauften Verträge erfüllt werden?
‒ Nach den Boulevards strömten heute gegen Abend wieder ungeheuer viel Menschen.
‒ Napoleon Bonaparte, so plötzlich von Madrid abgereist, ist in Paris angekommen.
‒ In den Clubs außerordentliche Gährung wegen des berüchtigten Prangers.
‒ In einem der besuchtesten derselben rief ein Redner: „In vierzehn Tagen sind es vielleicht Louis Blanc und Caussidiere, welche die Sentenz gegen Faucher und Fallour vollstrecken.
Und dann wird es diesmal nicht bei dem Galgen „in effigie“ bleiben!
‒ National-Versammlung. Sitzung vom 27. April. Anfang 12 1/2 Uhr. Präsident Marrast Der „National“ cirkulirt stark unter d r Rechten. In seinem leitenden Artikel greift
er die Kommission wegen Prüfung der Rechnungen der provisorischen Regierung so scharf an, daß man davon sprechen hört, der alte alte Waschbär solle gerichtlich verfolgt werden. Auch werden die
socialistischen Vorträge, die Considerant schon seit drei Tagen Abends 8 Uhr, im Konferenzsaale hält, lebhaft besprochen.
An der Tagesordnung ist die Fortsetzung des Marinebudgets.
Gestern Abend war die Debatte bis zum 6. Artikel des dritten Kapitels gerückt.
Artikel 8 (Material-Rechnungsführung), 1,065,000 Fr. ruft eine lebhafte Diskussion hervor. Die Kommission schlägt einen Abzug von 75,000 Fr. vor.
De Tracy bekämpft den Abzug.
Der Präsident läßt abstimmen durch Aufstehen und Sitzenbleiben. Zwe Proben werden als zweifelhaft erklärt. Da schreitet man zur Zettelabistimmung.
Der Abzug wird mit 332 gegen 227 Stimmen angenommen. (Agitation).
De Tracy, Marineminister, (Hört! Hört!) Ich erbitte mir das Wort, um eine schmerzliche Pflicht zu erfüllen. Ich hatte vor Ihrer Kommission in alle möglichen Abzuge gewilligt. Ich trat allen
Ersparnissen bei, die mir die Lage des Landes nur irgend zu gestatten schien. Ich genehmigte das Aeußerste. Aber ich sehe, die Kommission und die National-Versammlung geht in ihren Abzügen so weit,
daß ich hiermit die Erklärung abzugeben mich gedrungen fühle, der Marinedienst könne unter diesen Umständen nicht ohne Störung und großen Nachtheil fortgeführt werden. (Oh! Oh! Große Aufregung im
Saale).
Julien Lacroix erwidert im Namen der Kommission, daß in den letzten Jahren zu viel der Marine zugewandt worden sei etc.
Lamoriciere meint ebenfalls, nicht an Schiffen und Materialien fehlt es der französischen Marine, sondern an geübten Seesoldaten. Für diesen Zweig müsse die Regierung Alles aufbieten. Dann
wurde sie die wärmste Unterstützung bei der Versammlung finden etc. Er bekämpfe daher einen Abzug, den die Kommission bei Kapitel 5 des Entwurfs zu machen beabsichtige etc.
Goudchaux, Dufaure und De Tracy, Minister, suchen so viel als möglich zu retten und es gelingt ihnen, einige Abzüge an diesem Kapitel (5), wenn nicht zu unterdrücken, so doch zu
schmälern.
Kapitel 9, 10 und folgende, Marinejustiz, lenkte die Aufmerksamkeit der Versammlung auf die politischen Galeerensclaven in den Seehäfen.
Schoelcher forderte den Marineminister auf, die politischen Züchtlinge von den Dieben und Mördern zu scheiden und ihr Schicksal zu erleichtern. Er müsse dies schon um der öffentlichen Moral
halber thun.
Baune unterstutzt diesen Antrag sehr warm und hofft, daß sich ihm jedes Glied, das sich an den politischen Kämpfen seines Landes betheiligt, unbedingt anschließe.
De Tracy, Marineminister, erwidert, daß eine Aenderung der Justizvollstreckung in den Seehäfen außer seiner Macht liege. Er werde jedoch das Schicksal der politisch Verurtheilten, so viel
als möglich, was die Disziplin betreffe, zu mildern suchen.
Valette theilt ganz die humanen Ansichten obiger Redner und es sei eine solche Melange von Verurtheilten wirklich gefährlich. Indessen handele es sich jedoch gegenwärtig um das Budget und
nicht um Aenderung der Marinejustiz Er beantrage also im Namen des Ausschusses die Erledigung des Kapitals.
Dies geschieht.
Felix Pyat zeigt an, daß er morgen den Minister des Innern wegen Verletzung des Wahlversammlungsrechts zur Rede stellen will. Er bittet die Versammlung, diese Interpellation auf ihre
Tagesordnung für morgen zu setzen. (Lärm. Ja! Ja! vom Berge)
Wird mit 263 gegen 240 Stimmen genehmigt.
Die Versammlung trennt sich um 6 1/2 Uhr.
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@facs | 1617 |
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@facs | 1617 |
Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiter-Verein hat gleichzeitig seinen Austritt aus
dem Verbande der rheinisch-demokratischen Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Ueberzeugung veranlaßt worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen für die Interessen
der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des Volks wenig Ersprießliches von daher zu erwarten steht.
Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeiter-Vereine.
Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiter-Verein als erste Maßregel die Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämmtliche Arbeiter-Vereine der Rheinprovinz und Westphalens für
nothwendig erachtet und zu Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die zur Erreichung obigen Zweckes erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Der provisorische Ausschuß ladet nun sämmtliche Arbeiter- und alle andern Vereine, die ohne bisher diesen Namen zu führen, doch den Grundsätzen der sozialen Demokratie mit Entschiedenheit
anhängen, zur Beschickung eines Provinzial-Kongresses auf den ersten Sonntag im nächsten Monat 6. Mai) hiermit an.
Gegenstände der Tagesordnung werden sein:
1) Organisation der rheinisch-westphälischen Arbeitervereine,
2) Wahl von Deputirten für den im Monat Juni zu Leipzig stattfindenden allgemeinen Kongreß sämmtlicher deutschen Arbeitervereine;
3) Erörterung und Feststellung der den Deputirten für den Kongreß in Leipzig mitzugebenden Anträge.
[1618]
Die zum hiesigen Vorkongreß erwählten Deputirten werden ersucht, sich mit ihren Vollmachten versehen spätestens am 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, hier bei Simons im Kranz am Altenmarkt, zu
melden.
Köln, den 24. April 1849.
C. Marx (abwesend). W. Wolff. C. Schapper.
F. Anneke. C. J. Esser. Otto.
NB. Briefliche Mittheilungen werden erbeten unter der Adresse Carl Schapper, Präsident des Arbeitervereins, Unter Hutmacher Nro. 17.
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@facs | 1618 |
Mülheim an der Ruhr, 27. April.
Die anliegende Mißtrauensadresse für Herrn Trampler Scheidt geht heute mit mehr denn 500 Unterschriften nach Berlin ab und sind zu gleicher Zeit die
Wähler der zusammengekoppelten Kreise Rees, Duisburg und halb Düsseldorf aufgefordert, sich der Adresse anzuschließen. Die Adresse lautet:
„Sie haben nach den Mittheilungen mehrerer rheinischen Blätter die von dem Abgeordneten v. Bodelschwingh in der Sitzung der zweiten Kammer vom 5. c. gethane Aeußerung: „Der
Straßenkampf des 18. März v. J. habe die Hauptstadt und das Land entehrt,“ im Namen der Majorität Ihrer Wähler adoptirt.
„Wir unterschriebenen Wahlmänner und Uhrwähler erklären Ihnen, daß Sie sich über die Gesinnung der Mehrzahl hiesiger Urwähler im krassesten Irrthume befinden, und daß Sie, wie Sie selbst am
Besten wissen, die bedeutende (!) Majorität von drei Stimmen nur der damaligen Stimmung verdanken.
„Für den Fortschritt etwas von Ihnen gethan zu sehen, das hat selbst diese glänzende Majorität nicht erwartet, daß sie aber sogar gegen Anerkennung der deutschen Verfassung zu stimmen
sich nicht entblöden, zwingt uns zu der Erklärung, daß Sie durchaus nicht mehr das Vertrauen Ihrer Wähler besitzen, und daß wir es Ihnen zur Ehrensache machen müssen, Ihren Platz einem würdigern
Vertreter zu räumen.“
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@facs | 1618 |
Trotz der in Nro. 278 d. Bl. an den Herrn Oberprokurator gerichteten Anfrage wegen der von dem Herrn Louis Schulz gegen den Exlieutenant Brozowsky eingereichten Klage, ist selbst bis heute
noch kein Zeuge vernommen worden.
Ist die Sache vielleicht unglücklicherweise unter die Akten gerathen?
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@facs | 1618 |
Kreuznach, den 23. April 1849.
Nur zwei Beispiele will ich von der Weisheit unserer Stadträthe mittheilen. Als Manteuffel seine Gemeindeordnung den Gemeinderäthen zur Beurtheilung
vorlegte, erhob sich im hiesigen nur eine Stimme dagegen. Der darin „octroyirte“ Census schmeckte ihm viel zu gut ‒ Aus lauter Bescheidenheit stellten sie ihr Licht unter
den Scheffel und hielten ihre Sitzungen geheim. Die größtentheils demokratische Bevölkerung drang schon im vorigen Jahre energisch auf Oeffentlichkeit. Die Herren stützten sich auf die Regierung, bis
man ihnen eine Oberpräsidialverfügung vorhielt, welche die Oeffentlichkeit gestattet, sobald die Majorität der Bürgerschaft sie verlangt. Sie machten es aber, wie die starken Regierungen, welche dem
Willen des Volkes nicht nachgeben, weil sie sich sonst schwach zeigten, und gewährten die Oeffentlichkeit nicht Trotz alles Hohns und Spotts, welche in den hiesigen Lokalblättern auf sie gehäuft
wurden, hielten sie aus, sie ertrugen selbst den Austritt des einzigen volksthümlichen Mitgliedes. Endlich am 5. April d. J. wurde eine Geschäftsordnung für die Gemeinderechtssitzungen publizirt, aus
der ich die merkwürdigsten §§ mittheile, weil sie als Muster für zu octroyirende Geschäftsordnungen dienen könnten:
§. 1 Die Sitzungen werden in der Regel öffentlich gehalten. Die Oeffentlichheit beschränkt sich aber auf den Vortrag des Referenten und die Berathung. Die Fragestellung und Abstimmung
geschieht in einem Nebenzimmer, worauf der Vorsitzende das Resultat der Versammlung eröffnet.
§. 5 ist noch besser. Er lautet: „Ausnahmen von der Oeffentlichkeit der Sitzungen finden statt, wenn der Gemeinderath aus besondern Gründen solche mit Stimmenmehrheit
beschließt.“
Bei diesem freisinnigen Stadtrath könnte man leicht keine Stimmenmehrheit erhalten und deswegen gibt §. 6 die Fälle an, bei welchen die Oeffentlichkeit immer ausgeschlossen bleibt,
nämlich:
a) bei Verhandlungen und Vorträgen über die Rechtsstreite und Prozeßpläne der Gemeinde und Stiftungen;
b) bei den Verhandlungen über Gesuche von Privaten, wodurch der Credit des Einzeln bloßgestellt würde;
c) bei solchen confessionellen Fragen und Gegenständen, wodurch der kirchliche Friede der Gemeinde gestört werden könnte;
d) bei den Verhandlungen über die für die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu ergreifenden Maßregeln, und
e) bei Disciplinarsachen gegen Gemeindebeamten.
§. 13 Zu den öffentlichen Sitzungen hat Jedermann mit Ausnahme von Kindern unter 18 Jahren freien Zutritt.
Ich könnte zur Charakterisirung unsers Stadtrathes noch das städtische Büdget anführen, in welchem z. B. für Pulver, welches bei festlichen Gelegenheiten (Königs Geburtstag) verknallt wird, mehr
als für die Armen ausgegeben wird.
@type | jAnnouncements |
@facs | 1618 |
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 28. April 1849.
Angekommen:
C. Wenneis vom Niedermain; Wwe. Mundschenk von Bingen.
In Ladung
Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Jac. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied C. Kaiser u. M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos.
Zeiler. Nach der Mosel, der Saar u. Trier Fr. Deiß. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Joh. Hirschmann. Nach dem Niedermain Franz Spaeth. Nach dem Mittel- und Obermain S. Schön. Nach Heilbronn H.
Staab. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns. Nach Worms und Mannheim Leonh Müller, und (im Sicherheitshafen) Wwe. C. Müller.
Ferner: Nach Rotterdam Capt. Demmer, Köln Nr. 25.
Nach Amsterdam Capt. Wemmers Köln Nr. 7.
Rheinhöhe: 9′ 2″. Köln. Pegel.
Brodpreis der Stadt Köln.
Vom 29. April bis zum 5. Mai 1849.
Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 3 Pf.
Köln, 29. April 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
Civilstand der Stadt Köln.
Den 24. April 1849.
Geburten.
Ida Joseph., T. v. Alex. v. Wedell, Reg.-Supernumerar, Cäcilienstr.
Den 25. April.
Heirathen.
Joh. Anton Eduard Horn, Restaurateur, v. Düsseldorf, u. Friedr Karol. Kraus, v. Bourtscheid. ‒ Joh. Haift, Tagl., v. Kärlich, u. Sophia Bliesing, hier. ‒ Peter Jos. Lieven, Schreiner,
u. Gert. Rodenkirchen, b. v. hier. ‒ Adolph Klöver, Tagl., Wwr., u. Anna Maria Lövenich, b. v. hier. ‒ Eduard Herm Ermisch, Schuster, v. Sangerhausen, u. Christ. Hechemer, v. hier.
‒ Joh. Heinr. Hartzheim, Faßb., v. Lommersum, u. Maria Magd. Moeren, v. Remagen. ‒ Joh. Bapt. Wilden, Karrenbinder, u. Kath. Krahnenfeld, b. v. hier. ‒ Joh. Schmitz. Bierbr. u.
Branntweinbr., v. Düren, u. Maria Ther. Gemünd, v. Linz. ‒ Franz Jos. Olivier, Büchsenm., v. Macseyck, u. Kath. Hub. Barb. Täntzscher, v. hier. ‒ Peter Lützenkirchen, Tagl., u. Maria
Cöllen, Ww. Dive, b. v. hier. ‒ Johann Anton Eckardt, ohne Gewerbe, v. Deutz, u. Christ. Billstein, v. hier.
Geburten.
Karl, S. v. Wilh. Blum, Tagl., Kalenhausen. ‒ Peter, S. v. Johann Adam Müller, Strumpfwaarenfabrikant, Wollküche. ‒ Gerh., S. v. Johann Bapt. Schwartz, Rheinarbeiter, Kalenhausen.
‒ Julius, S. v. Julius Berge, Koch, gr. Witschg. ‒ Hub. Nikol., S v. Kasp. Hambloch, Goldarb, Engg. ‒ Anna Maria Elis., T. v. Franz Alex. Brougeois, Schneid, gr. Griechenm.
Sterbefälle.
Barbara Langenberg, 60 J. alt, unverh., Hämerg. ‒ Gertr. Busch, geb. Maßbender, 49 J. alt, Georgstr. ‒ Wilh Bouxel, Rentner, 66 J. alt, alte Mauer an Aposteln. ‒ Franz Abels, 3
J. alt, Puststr ‒ Anna Esser, bald 8 J. alt, kl. Griechenm. ‒ Johann Gerh. Louis Seidels, 4 J. alt, Hoseng. ‒ Franz Zerwas, 11 M. alt, Kämmerg. ‒ Gertr. Bismann, 12 J. alt,
Magdalenastraße. ‒ Karl August Rudolph Ladner, 1 1/2 J. alt, Gereonshof. ‒ Ludwig Fowinkel, Hafenwärter, 39 J. alt, verh., Severinsw. ‒ Ein unehel. Knabe.
Bekanntmachung.
Von vielen Correspondenten geschieht es, und besonders ist das seit einiger Zeit von mehreren der bedeutendsten Banquier- und Handlungshäuser beobachtet worden, daß die Gelder, rekommandirte Briefe
und Fahrpostgegenstände überhaupt in der letzten halben oder viertel Stunde vor der Schlußzeit in großer Anzahl zur Post geliefert werden.
Da die Schlußzeit für Fahrpost-Gegenstände schon sehr bemessen ist, so ist es einleuchtend, daß in dem letzten Augenblicke nicht so viel Kräfte beschafft werden können, um dieselben ‒ da
jeder Gegenstand gewogen und eingeschrieben, über Gelder, Werthstücke und rekommandirte Briefe Einlieferungsscheine ausgestellt werden müssen ‒ zur rechten Zeit an die Abfertigungs-Expeditionen
abgeben zu können, wodurch bei der Eile Versendungen und Zurücklassungen fast unvermeidlich bleiben, vorzugsweise bei Posten, die durch Dampfwagen befördert werden, und präzise auf den vom Postlokale
entfernt gelegenen Eisenbahnhöfen eintreffen müssen, wenn der Anschluß nicht verfehlt werden soll.
Im eigenen Interesse der Correspondenten ersuche ich dieselben, die Auslieferung bezeichneter Gegenstände, deren von einem Handlungs- oder Banquierhause oft 30 - 40 und noch mehr zugleich
eingeliefert werden, in der Folge nicht bis zum letzten Augenblicke zu verschieben, sondern solche früher, und wenn es möglich ist, successive zu bewirken, weil sonst die unvermeidliche Nothwendigkeit
eintreten dürfte, dieselben bis zur nächsten Post zurücklassen zu müssen.
Köln, den 25. April 1849.
Ober-Post-Amt, Rehfeldt.
Bekanntmachung.
Die Verhandlungen über die Abschätzung des Brandschadens an den Häusern Nr. 15, 17, 19 und 23 in der Schaafenstraße liegen dem §. 45 des Rhein. Provinzial-Feuer-Societäts-Reglements gemäß von
heute ab, 8 Tage lang auf dem städtischen Steuerbüreau im Rathhause zu Jedermanns Einsicht offen.
Köln, 24. April 1849.
Das Ober-Bürgermeister-Amt, Justizrath Schenk.
Verkauf einer Mühle in der Mitte zwischen Euskirchen und Zülpich.
Die den Gebrüdern Krupp zugehörige Mahl- und Oelmühle zu Dürscheven auf dem stets wasserreichen Bleibach, welche 8 Fuß Gefälle (2 Fuß können noch zugenommen werden) und wegen der Nähe von Straßen
in der Mitte einer fruchtreichen Gegend die günstigste Lage hat, wird nebst Scheune, Backhaus und einer Grundfläche von 1 Morg. 51 Ruth. theilungshalber am 1. Juni d. J., Mittags 4 Uhr, in der Wohnung
des Gastwirthen Herrn Junkersdorf in Zülpich unter günstigen Bedingungen versteigert.
Zülpich, den 27. April 1849.
Pfahl, Notar.
Verkaufs-Anzeige.
Am Montag, den 30. April 1849, Vormittags 10 Uhr, sollen durch den Unterzeichneten auf dem Altenmarkte zu Köln, ein Sekretair und ein Sopha gegen baare Zahlung dem Meistbietenden öffentlich
verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher Hey.
Verkaufs-Anzeige.
Am Dienstag, den 1. Mai 1849, Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene Mobilargegenstände, als: Tische, Stühle, Lehnbänke, Küchenschrank, Oefen etc. durch
den Unterzeichneten gegen baare Zahlung öffentlich dem Meistbietenden verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher Hey.
Verkaufs-Anzeige.
Am 1. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Heumarkte zu Köln, mehrere Mobilargegenstände, als: Tische, Stühle, Bänke, Spiegel u. s. w. öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung durch den
Unterzeichneten verkauft werden.
Der Gerichtsvollzieher Hey.
Brücken-Angelegenheit.
Die Interessenten der Trankgasse, Johannisstraße, Maximinenstraße, Marzellenstraße, Komödienstraße etc., werden hiermit zu einer General-Versammlung im O'Connel, bei A. Weyer, an der
Lupus-Ecke eingeladen, auf Montag Abend 8 Uhr.
Rheinische Musikschule.
Wäre es nicht wünschenswerth, keine Orgel auf der Straße zu dulden, über die Herr Kapellmeister Dorn nicht vorher ein Zeugniß ausgestellt hat, daß sie kein Quaalinstrument für menschliche Ohren
ist? Herr Dorn der 600 Thlr. Gehalt von der Stadt bezieht, könnte sich wenigstens einiger Maßen hierdurch nützlich machen.
Ostender-Austern-Depot für Deutschland, große Budengasse Nr. 1 in Köln.
Noch immerfort jeden Abend eintreffende, ganz frische Austern werden daselbst neben einer Auswahl vorzüglicher Weine sowohl in als außer dem Hause à Sgr. 25 bis à Thlr. 1 1/4 und
à Thlr. 2 per 100 Stück verabreicht.
Ferner werden empfohlen: mehrere Sorten feine fremde Käse und geräucherte sowohl wie gesalzene Seefischarten etc.
Bürgerwehr-Cavallerie.
Das Trompeterchor der Bürgerwehr-Kavallerie empfiehlt sich hierdurch zu Ständchen, Harmonieen u. Bällen, mit der Versicherung, daß dasselbe in Beziehung auf Billigkeit und Leistungen gegen kein
anderes Musikchor zurücksteht.
Zu Ständchen für die Mainacht können die Bestellungen bei Herrn Jüsgen im Stern, wo sich das Trompeterchor versammelt, bis Montags Abends abgegeben werden.
Fr. Hermann, Marsplatz Nr. 3 in Köln.
empfiehlt sein erstes und alleiniges Depot der auch schon auf hiesigem Platze und dessen Umgegend vortheilhaft bekannten und erprobten Goldberger'schen Kaiserl. Königl. Allerhöchst
privilegirten Galvano-elektrischen Rhenmatismus-Ketten à Stück mit Gebrauchs-Anweisung 1 Rthlr., stärkere 1 Rthlr. 15 Sgr., und einfache schwächste Sorte à 15 Sgr. welche das bis jetzt
bewährteste und vorzüglichste Heilmittel gegen nervöse, gichtische und rheumatische Uebel aller Art sind, worüber ich viele Hundert attestirte Erfahrungen und günstige Zeugnisse geachteter Aerzte und
glaubwürdiger Privatpersonen vorzulegen im Stande bin. Jede echte Goldberger'sche Rheumatismus-Kette ist in einem Kästchen wohl verpackt, das auf der Vorderseite die Firma „J. T.
Goldberger“ und auf der Rückseite den K K. östreich. Adler und das Wappen der freien Bergstadt Tarnowitz trägt, worauf genau zu achten bitte, da die Goldberger'schen Ketten bereits
vielfach nachgebildet und anderweitig angekündigt werden.
Ueberfahrt nach Australien und Californien mit Anlaufen am Vorgebirge der guten Hoffnung und Sydney, für Cajüten- und Zwischendeck-Passagiere.
Die ausgezeichnet schnellsegelnde, gekupferte und kupferfeste belgische Fregatte „Océanie“, 700 Tonnen groß, wird gegen Medio Mai von Antwerpen unter dem Kommando des erfahrnen
Capitains G. Radon, der schon verschiedene Male diese Reise unternommen hat, nach den obigen Bestimmungen aussegeln.
Passagiere finden in diesem, vor fünf Jahren für den Wallfischfang gebauten Schiffe, den sichersten, bequemsten Raum und alle sonstigen Erleichterungen für eine so lange Reise. Das gefährliche
Umsegeln des Cap Horn mitten im Winter, wird auf diesem Wege vermieden und gewährt die neutrale belgische Flagge Sicherheit gegen Kriegsgefahr. Der angegebene Lauf des Schiffes bietet ferner
Handelspassagieren und auch Emigranten, welche Ansiedelungsplätze suchen, die Mittel, höchstwichtige Erfahrungen, jeder in seinem Fache, zu erwerben.
Mäßige Ueberfahrts-Bedingungen zu erfahren bei Schiffsmakler Brequigny oder Koch & Comp., in Antwerpen.
Bonn-Kölner Eisenbahn.
Vom 16. April bis 30. September d. J. fahren die Züge täglich:
Von Köln.
6 1/2*),
10**),
11 1/2***)
Vormittags.
2 Uhr 50 Minuten, 5, 8 Uhr Nachmittags.
Von Bonn.
6, 8, 12 Uhr Vormittags.
2 Uhr 20 Minuten, 5 Uhr 10 Minuten, 8 1/2 Uhr Nachmittags.
Die Direktion.
Dombau-Angelegenheit.
Dem Vernehmen nach wird unser Dom in kurzer Zeit eine neue Zierde erhalten, da der hiesige Clemens-August-Verein vor einiger Zeit beschlossen hat, aus seinen Fonds zum Andenken an den hochseeligen
Erzbischof ein herrliches Glasfenster anfertigen zu lassen.
Wir sind überzeugt, daß sich alle Welt wundern wird, wann es erst fertig ist.
Während der Dauer des Blumenmarktes findet von heute an täglich Morgens früh, von 5-8 Uhr und Nachmittags Harmonie Statt, wobei sich mit Kaffee, Maitrank, vorzüglichen Weinen und sonstigen
Erfrischungen einem geehrten Publikum bestens empfiehlt Ch Cilstein, im „Hirschen-Kümpchen“
Es wünscht Jemand die sämmtlichen Exemplare der „Neuen Rheinischen Zeitung“ von Nr. 1 bis 260 zu kaufen. Näheres bei der Exped. dies. Bl.
Eine Bettstelle mit Matratzen und Püllen und ein Kleiderschrank wird billig zu kaufen gesucht.
Bescheid Maximinenstraße Nr. 106.
Ganz guter Ahrwein zu 3 und 4 Sgr. per Maß außer dem Hause.
Perlenpfuhl Nr. 26.
Gesucht wird für einen Jüngling von circa 16 Jahren mit guten Zeugnissen von der höheren Bürgerschule versehen, eine Lehrlingsstelle in einem hiesigen achtbaren Hause. Am liebsten im
Manufakturwaaren-Geschäfte. Offerten unter La. A. B. besorgt die Exp. d. Bl.
Im Perlengäßchen Nr. 2 ‒ wird ein Sattlergehülfe gesucht.
Kendall'sche Seifen-Parfümeriefabrik.
(H. Pohlen) Hochstraße Nr. 146.
Harte Haushaltungsseife à Sgr. 3 1/4 per Pfd. 10 Pfd für 1 Thlr. Wohlriechende Seifen à 4 1/2, 5, 6, 9 & 11 Sgr. per Pfd.
Eine Wassermühle zu kaufen oder pachten gesucht, zwischen Bonn und Köln, so nahe wie möglich, sie darf aber auch 3 bis 4 Stunden vom Rheine entfernt sein. Anerbitten bei der Expedition
unter A. Z. T. Nr. 233 abzugeben.
Anzeige für diejenigen resp. Familien, die sich in Frankfurt. a. M. niederlassen wollen!
S. Wohl's General-Agentur in Frankfurt a. M.
Zeil Nr. 13 vis-à-vis dem römischen Kaiser benachrichtigt das auswärtige Publikum, daß sie beständig ein komplettes Verzeichnis von zu vermiethenden Lokalitäten jeder Art unterhält, und
dadurch in den Stand gesetzt ist, allen Anforderungen auf das Prompteste zu entsprech n. ‒ „Briefe werden franco erbeten.“ ‒ „Nur nach erfolgtem Abschluß wird eine
festgesetzte Provision berechnet.“ ‒
Frankfurt a. M., im April 1849 S. Wohl, General-Agent.
Täglich frischer Maifisch in Gelee in Portionen, frischer Maitrank per Quart 6 Sgr., so wie vorzüglicher rother und weißer Wein pr. Quart 2 1/2 Sgr. bei Franz Brückmann, Zollstraße.
Theater in Köln.
Die Besitzer der ersten Ranglogen scheinen es unter ihrer erhabenen Würde zu halten, einer angehenden Künstlerin, der talentvollen Tochter der berühmten Madame Eschborn, eine aufmunternde Gegenwart
zu schenken. Von unsern s. g. Vornehmen geschieht für die Kölner Bühne nicht allein Nichts, sondern man scheint absichtlich jedes Talent, welches sich ihr widmen will, zurückzuscheuchen. Nirgends gilt
der krähwinkel'sche Spruch: „Der Prophet gilt Nichts in seinem Vaterlande“ so sehr als in unsern Bourgeoisfamilien, die durch ihren gänzlichen Mangel an Kunstsinn fast einen
Weltruf erworben haben, und denen das Schauspielhaus nur ein Gelegenheitsort ist, um mit bummelnden Lieutenants in u. a. D., zu liebäugeln u. s. w. ‒
Theater-Anzeige.
Sonntag den 29. April.
Zum Letztenmale.
Auf vielseitiges Verlangen:
Martha oder der Markt zu Richmond.
Große romantische Oper in 4 Akten. Musik von Flotow.
Montag den 30. April.
Zum Schluß der Bühne:
Hernany der Bandit.
Große Oper in 4 Akten des Fr. Maria Piave.
Musik von Jos. Verdi.