[1593]
Beilage zu Nr. 282 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Donnerstag, 26. April 1849.
[Französische Republik]
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@facs1593
laut Beschlüsse der provisorischen Regierung vom 4. März und 27. April 1848
Die Regierung schlägt 90,000,000 Fr., sage neunzig Millionen Fr., in zehnjährigen Raten zahlbar, vor, welche unter die verschiedenen Kolonien vertheilt werden sollen.
Der Ausschuß schlägt dagegen vor, den Pflanzern 6 Millionen Fr. in 3pCt. Renten und 5 Millionen baar sofort zu zahlen, damit die Arbeit nicht ganz ersticke und es den schwarzen Sclaven nicht ebenso ergehe wie den weißen.
Passy, Finanzminister, tritt den Ansichten des Ausschusses bei; er hält den Vorschlag für heilsam. (Zur Abstimmung!)
Goudchaux (der Immerwährende) beantragt 5pCt. statt 3pCt. Renten; wahrscheinlich weil jetzt das Hauptgeschäft in 5pCt. gemacht wird.
Dieser Antrag geht durch.
Die Vertheilung wird durch Artikel in folgender Weise festgestellt:
Rente.
Martiniqueerhält1507885Fr.80Cent.
Guadeloupeerhält1947164Fr.85Cent.
Guyaneerhält372571Fr.88Cent.
Reunion (Bourbon)erhält2055200Fr.25Cent.
Senegalerhält105503Fr.41Cent.
Nossibé u. St. Marieerhält11673Fr.81Cent.
6000000Fr.Cent.
Baar.
Martiniqueerhält1507885Fr.80Cent.
Guadeloupeerhält1947164Fr.85Cent.
Guyaneerhält372571Fr.88Cent.
Reunion (Bourbon)erhält2055200Fr.25Cent.
Senegalerhält105503Fr.41Cent.
Rossibé u. St. Marieerhält11673Fr.81Cent.
6000000Fr.Cent.
Diese Entschädigungssätze werden angenommen und eine dritte Lesung des Entwurfs entschieden.
Die Versammlung geht zu den Loireminen über.
Lacrosse, Bauminister, hält die National-Versammlung über die Minenfrage noch nicht gehörig unterrichtet und beantragt nochmalige Prüfung des Entwurfs in den Abtheilungen.
Dies geschieht, der Antrag geht an die Abtheilungen mit der Dringlichkeitsweisung zurück.
Die Versammlung genehmigt demnächst die verlangten 500,000 Fr. gegen die Cholera.
Inmittelst ratifizirt die Versammlung die Schiffahrts- und Freihandelsverträge mit Guatemala, Costa-Rica und St. Domingo.
Eine lebhafte Debatte entspinnt sich über die Regulirung der Tagesordnung. Man wünscht die Majoratsfrage zu erledigen. Majorate unter er Republik!
Vallette erklärt die Sache dringend.
Marrast will zur Abstimmung schreiten.
Deslongrais: Wir sind nich beschlußfähig!
Die Versammlung trennt sich um 6 Uhr.
[Redakteur en chef Karl Marx. ]
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@facs1593
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@facs1593
Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiter-Verein hat gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verbande der rheinisch-demokratischen Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Ueberzeugung veranlaßt worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen für die Interessen der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des Volks wenig Ersprießliches von daher zu erwarten steht.
Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeiter-Vereine.
Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiter-Verein als erste Maßregel die Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämmtliche Arbeiter-Vereine der Rheinprovinz und Westphalens für nothwendig erachtet und zu Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die zur Erreichung obigen Zwecks erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Der provisorische Ausschuß ladet nun sämmtliche Arbeiter- und alle andern Vereine, die ohne bisher diesen Namen zu führen, doch den Grundsätzen der sozialen Demokratie mit Entschiedenheit anhängen, zur Beschickung eines Provinzialkongresses auf den ersten Sonntag im nächsten Monat (6.Mai) hiermit ein.
Gegenstände der Tagesordnung werden sein:
1) Organisation der rheinisch-westphälischen Arbeitervereine;
2) Wahl von Deputirten für den im Monat Juni zu Leipzig stattfindenden allgemeinen Kongreß sämmtlicher deutschen Arbeitervereine;
3) Erörterung und Feststellung der den Deputirten für den Kongreß in Leipzig mitzugebenden Anträge.
Die zum hiesigen Vorkongreß erwählten Deputirten werden ersucht, sich mit ihren Vollmachten versehen spätestens am 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, hier bei Simons im Kranz am Altenmarkt, zu melden.
Köln, den 24. April 1849.
C. Marx (abwesend). W. Wolff. C. Schapper. F. Anneke. C. J. Esser. Otts.
NB. Briefliche Mittheilungen werden erbeten unter der Adresse Carl Schapper, Präsident des Arbeitervereins, Unter Hutmacher Nro. 17.
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Deutz, den 23. April 1849.
Heute ist an den Minister Herrn Manteuffel folgende Petition abgegangen:
Die Unterzeichneten, Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz, fühlen sich verpflichtet, Sie, Herr Minister zu bitten, veranlassen zu wollen, daß die Wahl des 2. Abgeordneten zur II. Kammer für den Landkreis Köln und den Kreis Mülheim an Stelle der cassirten Wahl des Anton Gladbach bald vorgenommen werde. ‒ Abgesehen davon, daß die Unterzeichneten dafür halten, daß der Vornahme jener Wahl nichts mehr entgegen stehe, glauben dieselben es in ihrem Interesse, daß bei der bevorstehenden Berathung über die Anlage einer steinernen Brücke zur Verbindung der Rheinufer zwischen Köln und Deutz die Vertretung eine möglichst vollständige sei. ‒
An den Minister des Innern Herrn von Manteuffel zu Berlin.
Der Bürgermeister und Gemeinderath von Deutz.
(Folgen die Unterschriften.)
Neueste Nachrichten.
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[ * ] Stuttgart, 23. April.
Der würtemberger Landesvater hat an seine geliebten Unterthanen eine Ansprache erlassen, worin er sie durch die Versicherung beruhigt, daß auch er zu Opfern bereit, und von Liebe zur deutschen Einigkeit, wie irgend Einer, entbrannt sei. Das Volk möge sich nur noch eine kurze Zeit, bis zur Vereinbarung der Regierungen, gedulden!
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@facs1593
Frankfurt, 24. April.
Herr von Radowitz ist durch den Telegraphen nach Berlin berufen. Er hat vor seiner Abreise eine Unterredung mit Herrn von Gagern gehabt und demselben versichert, er werde dem Könige von Preußen zur unbedingten Annahme der Reichsverfassung rathen.
[(D. Z.)]
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@facs1593
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@facs1593
Nr. 72790.
Auszug aus dem im Secretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
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Nr. 10500.
Heute den zwanzigsten Oktober achtzehn hundert acht und vierzig erschien in der Kanzlei des Königlichen Landgerichtes in Köln unter der Assistenz des Advokat-Anwaltes Fusser, der Advokat Götz als Bevollmächtigter des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, kraft Vollmacht unter Privat-Unterschrift d. d. zwanzigsten Oktober achtzehnhundert acht und vierzig, welche diesem Acte beigeheftet ist, und hinterlegte zum Zwecke des gesetzlichen Purgations-Verfahrens, eine von ihm und seinem ihm assistirenden Anwalte beglaubigte Abschrift, das von dem Notar Claisen am zwanzigsten August achtzehn hundert acht und vierzig aufgenommenen Actes, wodurch sein Mandant Maximilian Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grund und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz kauflich, acquirirt hat.
Ein Auszug aus diesem Kaufacte, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Contrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zu Grunde gelegten Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Secretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzig hundert vier und neunzig des Civil-Gesetzbuches, im Civil-Audienzsaale des hiesigen Königlichen Landgerichtes angeheftet worden.
Worüber dieser Act aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Compocenten mit dem Landgerichts-Secretär unterzeichnet worden ist. ‒ Stempel fünfzehn Sgr.
Köln, wie oben.
Gz. Fusser, Götz.
Gz. Mockel.
Der Stempel von fünfzehn Sgr. ist cassirt worden.
Nr. 5294. Empfangen zehn Sgr.
Köln, den 24. Oktober 1800 acht und vierzig:
Königl. Haupt-Steuer-Amt.
Für inländische Gegenstände.
Gez. Kerckhof.
Vollmacht
Endesunterzeichneter bevollmächtigt den in Köln wohnenden Advocaten Franz Götz, das durch die Artikel 2181 bis 2196 vorgeschriebene Verfahren Behufs Reinigung von gesetzlichen, gerichtlichen und vertragsmäßigen Hypotheken, des noch beschriebenen Grundstücks anzustellen.
Beschreibung des zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Stellen von den Erben Schmitz.
Gez. Max Krings.
Für gleichlautenden Auszug
Der Landgerichts-Secretär Mockel.
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@facs1593
Heute den neunzehnten April achtzehnhundert neun und vierzig.
Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advokaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher, ‒ dem Königl. Oberprokurator Herrn John zu Köln auf dessen Parket, sprechend daselbst mit demselben persönlich, welcher wir auf Ersuchen das Original dieses Actes visirte, das von dem Königl. Landgerichts-Secretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herren Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim am Rhein wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vordern Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Königlichen Landgerichtspräsident Herrn Geheimen Justizrath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonnanz, nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches und des Staatsraths-Gutachtens vom neunten May ‒ ersten Juni 1800 sieben ‒ hierbei abschriftlich insinuirt.
Sodann habe ich dem Königlichen Oberprokurator Hrn. John erklärt, daß Requirent, da ihm Diejenigen Namens welcher wegen gesetzlicher von der Eintragung unabhängigen Hypotheken, Eintragungen genommen werden können, nicht bekannt sind, die gegenwärtige Zustellung in den durch den Artikel 683 der Civil-Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen werde bekannt machen lassen.
Abschrift wie vorbesagt und dieses Actes ließ ich dem Königl. Oberprokurator Herrn John, sprechend wie gesagt, zurück.
Mockel.
Visirt und Abschrift vorstehenden Actes nebst in demselben bezogenen Anlagen zugestellt erhalten.
Köln, den 19. April 1849.
John.
@typejAn
@facs1593
Heute den zwanzigsten April achtzehn hundert neun und vierzig.
Auf Anstehen des in Köln wohnenden Glasermeisters Maximilian Krings, wofür die Herren Advocaten Götz und Füsser in Köln, Letzterer als Anwalt occupiren werden, habe ich unterzeichneter Herrmann Joseph Mockel beim Königl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst wohnender, hierzu besonders committirter Gerichtsvollzieher;
1) dem Karl Theodor Schmitz, Zimmermeister, in Köln wohnend, in seiner Eigenschaft als Curator der emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, diese ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in seiner Wohnung, sprechend mit dessen Magd Gertrud Kaltenborn; und
2) dieser emanzipirten Minderjährigen Catharina Schmitz, ohne Gewerbe, in Köln wohnend, in ihrer Wohnung, sprechend mit deren Mutter,
jedem besonders, das von dem Königl. Landgerichtssecretär Herrn Mockel in Köln am zwanzigsten October vorigen Jahres aufgenommene Protokoll über die Seitens der gedachten Advocaten Herrn Götz und Füsser auf der Kanzlei des Königl. Landgerichtes zu Köln, zum Zwecke des Purgations-Verfahrens geschehene Hinterlegung einer von denselben beglaubigten Abschrift des vor dem Notar Claisen in Köln am zwanzigsten August vorigen Jahres aufgenommenen Actes, wodurch der Requirent p. Krings von den Eheleuten Anton Volk, Bauunternehmer und Sibilla geborne Stachel, diese ohne Geschäft, beide früher in Köln, jetzt an der Mülheimer Chaussee zwischen Deutz und Mülheim wohnhaft, das zu Köln in der Mohrenstraße gelegene, gegenwärtig im Aufbau begriffene, noch nicht numerirte Haus, mit unterliegendem Grunde und Boden, Hofraum und übrigen An- und Zubehörungen, begrenzt in der vorderen Fronte von der Mohrenstraße, im Hintergrunde und an beiden Seiten von Herrn Schmitz, käuflich acquirirt hat, nebst der Seitens des Requirenten auf den Advocaten. Herrn Götz ausgestellten Vollmacht und der von dem Ersteren gemachten Beschreibung gedachten Hauses, so wie die Requete der genannten beiden Herren Advocaten de dato dreißigsten November 1800 acht und vierzig und die hierauf von dem Landgerichtspräsident Herrn Geheimer Justiz-Rath Heintzmann zu Köln am zweiten December 1800 acht und vierzig erlassene, mich mit der Zustellung des Gegenwärtigen committirende Ordonanz ‒ nach Vorschrift des Artikels 2194 des bürgerlichen Gesetzbuches zu ihrer Kenntnißnahme abschriftlich insinuirt und nebst Abschrift dieses Aktes zugestellt und zurückgelassen.
Mockel.
@typejAn
@facs1593
Ein Flügel von Streicher aus Wien.
Der Kasten von Ahorn mit einem zweisitzigen Stuhl, worin die Noten aufbewahrt werden, und im ganzen so gutgehalten, das nichts zu wünschen übrig läßt hat 1600 Gulden gekostet, wird zu 140 Thlr. gegeben, und der Platz von 7 Fuß hat um ihn zu stellen, hat er den vierfachen Werth.
I. P. Hospelt, Höhle.
@typejAn
@facs1593
Kendall'sche Seifen-Parfümeriefabrik.
(H. Pohlen) Hochstraße Nr. 146.
Harte Haushaltungsseife à Sgr. 3 1/4 per Pfd. 10 Pfd. für 1 Thlr. Wohlriechende Seifen à 4 1/2, 5, 6, 9 & 11 Sgr. per Pfd.
@typejAn
@facs1593
Betreffend die Verlegung der hiesigen Rheinbrücke.
Versammlung heute Mittwoch den 25. dieses, Abends 7 Uhr, bei Herrn Halin in der Börse.
@typejAn
@facs1593
Stiftungsfest der demokratischen Gesellschaft.
Samstag den 28. April, Abends 8 Uhr, feiert die demokratische Gesellschaft in Köln ihr Stiftungsfest im Dickopf'schen Saale.
Eintrittskarten zu 2 1/2 Sgr. sind bis Samstag Nachmittag 4 Uhr zu haben bei Dickopf in der Komödienstraße; Gebrüder Josty an Columba; Werner an der Rechtschule; Jüsgen im Stern auf der Hochstraße; Kothes am Alten Markt Nr. 69 und bei Hackhausen in der Herzogstraße Nr. 4. Die Karte ist gut für ein Glas Bier. Damen frei
An der Kasse, die um 7 Uhr geöffnet wird, kostet die Karte 5 Sgr.
@typejAn
@facs1593
Janus.
Lebens- und Pensions-Versicherungs-Gesellschaft in Hamburg Grund-Kapital: Eine Million Mark Banko.
Die Gesellschaft versichert sowohl gesunde als nicht gesunde Leben unter den liberalsten Bedingungen.
Sie gestattet vierteljährige und monatliche Zahlungen.
Um ein Kapital von Tausend Thalern zu versichern, sind monatlich nur zu entrichten, wenn der Versichernde beim Eintritt alt ist:
25.30.35.40.50 Jahre.
1 Thlr. 20 1/2 Sgr.1 Thlr. 27 1/2 Sgr.2 Thlr. 6 Sgr.2 Thlr. 16 1/2 Sgr.3 Thlr. 12 1/2 Sgr.
Je früher Jemand beitritt, je billiger ist die Versicherung, da die Prämie des ersten Jahres für die ganze Dauer der Versicherung gleich bleibt.
Bei Leibrenten und Pensions-Versicherungen gewährt die Gesellschaft ausgedehntere Vortheile als sonst üblich.
Prospekte und Antragsformulare unentgeldlich bei Franz Saart,
Haupt-Agent des „Janus“, Maria-Ablaß-Platz Nr. 6 in Köln.
@typejAn
@facs1593
Neue Berliner Hagel-Versicherungs-Gesellschaft.
Beim Beginn der Versicherungs-Periode beehrt sich diese Gesellschaft, das landwirthschaftliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß sie gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlung Statt finden kann, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden übernimmt und den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trifft, nach erfolgter Feststellung gleich baar vergütet.
Für das laufende Jahr sind die Prämien für die Rheinprovinz, mit Ausnahme der Kreise Düsseldorf und Elberfeld (die für Halm- und Hülsenfrüchte 1 pCt. zahlen), wie folgt erniedrigt:
FürHalm- und Hülsenfrüchte5/6pCt.
FürKartoffeln1/2pCt.
FürOelgewächse1 1/4pCt.
FürHandelsgewächse2 1/2pCt.
Im Regierungsbezirk Köln wird beim Unterzeichneten, so wie bei den bereits genannten Agenten jede nähere Auskunft über das Geschäft bereitwilligst ertheilt und sind daselbst die erforderlichen Antrags-Formulare u. s. w. zu haben:
Köln, im April 1849.
C. Blanckarts, Hauptagent,
Hochstraße, unter Pfannenschläger Nr. 26.
@typejAn
@facs1593
Für Auswanderer nach Galveston in Texas. Die ersten Tage im Monat Mai d. J. habe ich noch einen schönen Dreimaster, nach Galveston in Texas, wo noch mehrere Personen und Familien zu billigen Preisen fortkommen können. Dieses ist das letzte Schiff nach Galveston vor August d. J., und hat kein anderer Hafen noch ein Schiff im Mai dahin, der Abschluß kann mit und ohne Beköstigung geschehen.
Auf frankirte Anfrage ertheilt das Nahere
Düsseldorf, den 18. April 1849.
Das Haupt-Büreau für Auswanderer:
A. E. Gerhardt,
Bilkerstraße Nr. 1029.
@typejAn
@facs1593
Herr Beigeordnete Sonorée hat in der Sitzung des Stadtrathes vom 12. d. M. die Ausführung der Werftmauer an der Trankgasse verdächtigt. Wenn wir nun schon gewohnt sind, daß über alle Ausführungen unseres Stadtbaumeisters von gewisser Seite gerne hämische Bemerkungen gemacht werden, so können die ausführenden Maurermeister es doch nicht ruhig zusehen, wie durch den ausgesprochenen Tadel sie ebenfalls in ein nachtheiliges Licht gestellt werden. Herr Sonorée hat entweder über diese Mauer ein fremdes Urtheil zu dem Seinigen gemacht, oder er hat selbst geurtheilt. Im ersteren Falle ist er dupirt und im zweiten Falle hat er seiner Befähigung ein Zeugniß ausgestellt.
Wer die Wirksamkeit des Herrn Sonorée kennt, muß erstaunen, daß es einem Manne, der als Technicker so viel Mißgeschick, wie kein Technicker des Landes hatte, gelingen konnte, in eine solche Stellung, wie die eines Beigeordneten für das Städtische Bauwesen, zu kommen Wir erinnern nur an Bensberg, wo über seine Qualifikation für immer der Stab gebrochen ist.
Nach dem Vorstehenden, dem wir noch Vieles zusetzen könnten, scheint der Antrag des Gemeindeverordneten Klein, daß im Stadtrath ein Baukenner zugezogen werde, so oft Bausachen vorkommen, vollständig gerechtfertigt.
Das Bauwesen, welches der Bürgerschaft so enorme Summen kostet, ist leider im Stadtrathe zu wenig vertreten und der einzige Techniker (Zimmermeister und Stadtrath Baudewin) durch wohlbekannten Einfluß aus allen Kommissionen, in welchen technische Angelegenheiten verhandelt werden, herausbugsirt worden. Auf diese Weise hat Herr Sonorée freie Hand bekommen, um im Stadtrathe oder in den Kommissionen sein Genie nach seiner Weise und zu seinen Zwecken leuchten zu lassen.
H. Esser, Maurermeister.
G. Bergh, Maurermeister.
J. Landmann jun. Maurermeister.
Pflichtgemäß attestirt hiermit die Maurermeister-Innung die gute Ausführung der Mauer am Frankenwerft.
Der Vorstand derselben.
[1594]
Handelsnachrichten.
gap: insignificant
Frucht und Oelpreise.
gap: insignificant
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@facs1594
@typejAn
@facs1594
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 24 April 1849.
Angekommen.
Capt. Berns von Amsterdam mit 3578 Ctr.; Capt. v. Loosen von Rotterdam mit 3815 Ctr.; Capt. v. Alen von Rotterdam mit 5388 Ctr.; alle geschleppt durch den „Overstolz.“
In Ladung.
Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr A. Meyer. Nach Andernach und Neuwied M. Pera u. Jos. Krämer. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jos. Zeiler. Nach der Mosel, der Saar u. Trier Jac. Bayer. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz Joh. Hirschmann. Nach dem Niedermain Franz Spaeth. Nach dem Mittel- und Obermain M. Roth. Nach Heilbronn H. Staab. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns. Nach Worms und Mannheim H. Stammel und (im Sicherheitshafen) Wwe. C. Müller.
Ferner: Nach Rotterdam Capt. Willemsen, Köln Nr. 6.
Nach Amsterdam Capt. Wemmers Köln Nr. 7.
Rheinhöhe: 8′ 6 1/2″. Köln. Pegel.
@typejAn
@facs1594
Bekanntmachung.
Auf den Antrag der in Gemäßheit des §. 5 des Regulativs für die Einkommensteuer der Stadt Köln mit der Einschätzung der Bürger beauftragten Kommission fordere ich hiermit sämmtliche Mitbürger sowohl in ihrem eigenen Interesse, als auch zur Erleichterung des schwierigen Geschäftes nochmals zur gewissenhaften Selbsteinschätzung auf.
Der Herr Beigeordnete Küchen wird bis Samstag den 28. des Monats einschließlich, Morgens von 10-12 und Nachmittags von 4 6 Uhr die desfallsigen Erklärungen entgegennehmen.
Köln, den 24. April 1849.
Das Königl. Oberbürgermeister-Amt, Graeff.
@typejAn
@facs1594
Bekanntmachung.
Die Verhandlungen über die Abschätzung des Brandschadens an den Häusern Nr. 15, 17, 19 und 23 in der Schaafenstraße liegen dem §. 45 des Rhein. Provinzial-Feuer-Sozietäts-Reglements gemäß von heute ab, 8 Tage lang auf dem städtischen Steuerbüreau im Rathhause zu Jedermanns Einsicht offen.
Köln, 24. April 1849.
Das Ober-Bürgermeister-Amt, Justizrath Schenk.
@typejAn
@facs1594
Licitation.
In der gerichtlichen Theilungssache des Carl Caspar Baden, Rentner zu Zülpich, vertreten durch Advokat-Anwalt Nückel II.
Gegen 1) Peter Joseph Baden, Bierbrauer, 2) Barbara Baden, Bierbrauerin, 3) Eheleute Franz Lamberz, Steuerknecht, und Helena Baden, alle in Köln, 4) Lisette Baden, Wittwe Peter Macherey, Ackersfrau zu Langendorf, 5) Eheleute Mathias Hoffmann, Schneider, und Odilia Baden zu Zülpich, Verklagte, vertreten durch Advokat Anwalt Thiel, wird der unterzeichnete, hierzu committirte Königliche Notar Ludwig Pfahl zu Zülpich gemäß zweier vom Königlichen Landgerichte zu Köln am 7. Dezember 1848 und 7. Februar 1849 erlassenen Urtheile am Freitag den 18. Mai d. J. in der Wohnung des Wirthes Hrn. Junkersdorf zu Zülpich, Nachmittags 4 Uhr, nachbezeichnete in der Gemeinde Zülpich belegenen Immobilien öffentlich meistbietend versteigern, nämlich a) Ein in der Stadt Zülpich auf dem Markte belegenes, mit Nr. 22 bezeichnetes Haus, an Fläche haltend 25 Ruthen 60 Fuß, catastrirt in Flur 14, Nr. 442, Taxe 350 Thlr.
b) Ein Garten am Weingartsgäßchen, 29 Ruthen, Flur 14, Nr. 116, Taxe 40 Thlr.
c) Ein Acker auf der Flachen, 57 Ruthen 80 Fuß, Flur 12, Nr. 248, Taxe 30 Thlr.
Sämmtliche Vorakten, sowie die Expertise und das Heft der Bedingungen liegen auf der Amtsstube des Unterzeichneten zu jeder Zeit zur Einsicht offen.
Zülpich, den 5. März 1849.
Pfahl, Notar.
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@facs1594
F. C. Eisen'sche Sortiments- Buch- und Kunsthandlung, für deutsche und ausländische Literatur in Köln. Friedrich-Wilhelmstrasse Nr. 2-.
AGENTUR der Ostende-Dover-Dampfschifffahrt der königlich belgischen Regierung und der königlich englischen Regierung.
EXPEDITION der Aachener Zeitung für Köln.
Besorgung von Einrückungen und Anzeigen in alle politischen und literarischen Blätter Deutschlands und der Hauptstädte des Auslandes
AGENTUR der allgemeinen Dampf-Anzeige-Gesellschaft zu Frankfurt a. M., des Reise-Manuals für Süd- und Nord Deutschland.
Wir beehren uns, die Mittheilung zu machen, dass wir die Sortiments- Buch- und Kunsthandlung des Herrn F. C. Eisen hierselbst durch Kauf übernommen haben und dieselbe im bisherigen Lokale (Friedrich-Wilhelmstrasse Nr. 2-) unter der Firma
F. C. EISEN'sche SORTIMENTS- BUCH- UND KUNSTHANDLUNG für unsere Rechnung fortführen.
Unser eifrigstes Bestreben wird stets dahin gerichtet sein, den Anforderungen der Literatur- und Kunstfreunde auf jede mögliche Weise zu entsprechen. Zu diesem Behufe haben wir ein reichhaltiges Bücherlager aufgestellt, auf welchem die ausgezeichnetsten Werke jeder Wissenschaft, zum Theil in geschmackvollen Einbänden, vorräthig sind.
Durch unsere ausgebreiteten direkten Verbindungen mit allen Städten Deutschlands und den Hauptstädten des Auslandes, so wie unterstützt durch die Eisenbahnverbindung mit Leipzig, dem Hauptstapelplatze des Buchhandels, sind wir im Stande, alle Bücher, die in den politischen und literarischen Btättern von DEUTSCHLAND, BELGIEN, FRANKREICH, ENGLAND und ITALIEN angezeigt sind, und die wir nicht schon vorräthig haben sollten, in kürzester Zeit zu beschaffen.
Auf unser bedeutendes Lager von Post- Hand- und Wandkarten von Deutschland und Europa zum Reise- Geschäfts- und Schulgebrauche, ferner von Special und Generalkarten der Reiche in und ausser Europa; von ethnographischen, naturwissenschaftlichen, historischen Karten und Kartenwerken, Erd- und Himmelsgloben, Planen etc.; erlauben wir uns besonders aufmerksam zu machen, und hoffen damit jeder Anforderung entsprechen zu können.
In Kunstblättern von: Cornelius, Bendemann, Hübner, Kaulbach, Lessing, Overbeck, Schröder, Sonderland, Steinle, Veit etc.; Portraits, Genrebildern von deutschen und fremden Künstlern, plastischen Gypsbildern, natürlichen Pflanzenbildern, Glasmalereien etc., bietet unser Lager eine reiche Auswahl. Auch übernehmen wir Aufträge auf alle in das Kunstfach einschlagenden Gegenstände und theilen antiquarische und Auctionskataloge gratis mit.
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Sämmtliche in den hiesigen Anstalten eingeführte Schulbücher sind gleichfalls in guten und dauerhaften Einbänden bei uns vorräthig.
Wöchentliche Cataloge über die Erscheinungen in der deutschen, so wie monatliche Uebersichten über die Publikationen in der französischen, englischen und italienischen Literatur, theilen wir den geehrten Literaturfreunden, welche uns mit ihrem Vertrauen beehren, gratis mit, und sind sehr gerne bereit, die Werke selbst, so weit es möglich ist, zur gefälligen Durchsicht zu übersenden.
Indem wir uns erlauben, um das schätzbare Vertrauen der Literatur- und Kunstfreunde freundlichst zu bitten, geben wir die Versicherung, dass wir stets bemüht sein werden, uns dasselbe durch prompte und reelle Bedienung zu verdienen und zu erhalten.
Köln, den 24. April 1849.
W. Assenheimer. R. Mann.
Firma: F. C. Eisen'sche Sortiments- Buch- und Kunsthandlung.
Das in vorstehendem Rundschreiben der Herren W. ASSENHEIMER und R. MANN mich Betreffende bestätigend, erlaube ich mir, allen meinen Gönnern und Freunden die jetzigen Besitzer der seit vierzehn Jahren von mir geführten Buch- und Kunsthandlung angelegentlichst zu empfehlen. Dieselben können und werden zuverlässig Alles aufbieten, um sich die Gunst, deren sich das Geschäft so vielfach erfreut und wofür ich hiermit den herzlichsten Dank ausspreche, zu erhalten und neu zu erwerben.
FRANZ CARL EISEN.
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@facs1594
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Bestellungen werden sofort ausgeführt von der F. C. Eisen'schen Sortiments- Buch- & Kunsthandlung in Köln Friedrich-Wilhelmstr. Nr. 2-.
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Karten für Auswanderer, von Dr. K. Sohr. 1) Oregongebiet und Californien ‒ 2) Texas ‒ 3) Nordamerikanische Freistaaten ‒ 4) Australien ‒ 5) Austalland, das Blatt 3 3/4 Sgr. ‒ 6) Handtke's Karte der Nordamerikanischen Freistaaten, größtes Kartenformat 10 Sgr. Vorräthig in allen Buchhandlungen, in Köln in der F C. Eiser'schen Sortiments- Buch- und Kunsthandlung, Friedrich-Wilhelmstraße Nr. 2-.
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An die Civil-Musiker in Rheinland und Westfalen.
Die Musiker aus den Kreisen Dortmund und Bochum waren am 16 April c. versammelt, um eine Petition zu entwerfen über Beeinträchtigung durch Militär-Musiker etc. etc und überhaupt über Verbesserung ihrer Existenz. Sämmtliche Civil-Musiker werden ersucht, sich dieser Petition anzuschließen, um durch zahlreiche Unterschriften die Sache zu fördern. Es ist daher nöthig, daß dieselben sich in ihren Kreisen versammeln, berathen, und einen Deputirten wählen, um durch denselben ihre Wünsche resp. Anträge bei dem am 2 Mai c., Mittags 2 Uhr, am Bahnhofe zu Schwelm stattfindenden Kongreß vorzutragen und weitern Beschluß zu fassen. Sollte es gewünscht werden, vom vorzutragenden Entwurf der Petition Kenntniß zu erhalten, so wende man sich an den Schriftführer Berghautboisten Gräfe in Bochum. Die erwählten Deputirten werden zur obenbestimmten Zeit und am gedachten Orte zu erscheinen, eingeladen.
Die Civil-Musiker aus den Kreisen Dortmund und Bochum.
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Aus dem Kreise Waldbröl.
Trotz den Bemühungen des Herrn Landraths Danzier, hat es nicht gelingen woll n, die Departements-Ersatz-Kommission zu bestimmen, die Militär-Aushebung im Kreisamte Waldbröl vorzunehmen. Ein feiner Kölner Regierungsrath hat sein loyales Fleisch nicht daran wagen mögen, den mühsamen ungeebneten und schmutzigen Weg von der Agger-Straße nach Waldbröl zurückzulegen. Um diesen feinen Regierungsrath zu schonen, streut man den hündisch gehorsamen Landleuten mit 50 Thlrn. Sand in die Augen. Was liegt an alten, lahmen, kränklichen und krüppelichen Landleuten gelegen, die ohnedies zu Hause nichts Ordentliches zu essen haben und schlechte Kleidung tragen müssen. Vermittelst diesen 50 Thlrn. können dieselben anspannen lassen, oder die Lahmen sich ein Pferd miethen um das seltene Vergnügen des Reitens zu genießen, auch werden sie durch diese 50 Thlr. in den Stand gesetzt, sich in der Stadt Gummersbach über Nacht ein gutes Lager zu verschaffen, und sich und ihren Söhnen die seltene Freude des Sattessens an einer besetzten Wirthstafel angedeihen zu lassen. An den Kleidungsstücken verderben die guten Landleute ebenfalls bedeutend weniger als der menschenfreundliche und feine Regierungsrath; und was ist zuletzt die Gesundheit eines armen Landmanns im Vergleich zu der eines Kölner Regierungsrathes werth?! Der Bauer ist ja nur dafür da, um Steuern zu bezahlen; aber ein Kölner Regierungsrath ‒ wie viel hat der schon seinen Mitmenschen genützt und wird ihnen noch nützen!!
Auch hat ein Kölner Regierungsrath den Einwohnern von Eckenhagen so sehr bald zu einer Apotheke verholfen. Wie lobenswerth!! Wie rührend!! Wenn nächstens die deutsche Frage Unruhen bringt, so schonet der Kölner Regierungsräthe.
Wenn die Pestilenz in's Land kommen sollte, so möge der Himmel die Kölner Regierungsräthe vor dieser furchtbaren Krankheit bewahren.
Wenn eine Neuwahl von Abgeordneten stattfinden sollte, so wählet die würdigen Kölner Regierungsräthe. Wie menschenfreundlich, wie aufopfernd haben sie von jeher für die Einwohner des armen Kreises Waldbröl gesorgt.
Eingesandt.
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Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
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Stehende Brücke.
Einladung zur Versammlung auf Mittwoch den 25. d., Abends 7 Uhr, in der Börse.
Das Comite.
Bel. Dubelmann, Advokat. I. M. Farina. F Pannes. E. Peill.
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Aus den Gemeinderathsverhandlungen geht hervor, daß zur Ausführung des projektirten Hafenbaues für Köln ein eigener Wasserbaubeamte angestellt werden soll. Die unterzeichnete Innung der Maurermeister Kölns erklärt sich vollkommen mit dem Urtheile des Herrn Stadtbaumeisters Harperath einverstanden, welcher behauptet, daß, um ein Bassin auszubaggern, ein Ufer anzuschütten und auf dieses Ufer eine Mauer zu erbauen, keine besondern Wassebaukenntnisse erforderlich sind, und glauben ebenfalls, daß jeder einigermaßen erfahrene Landbaumeister wohl solchen Arbeiten gewachsen sein wird, daß sogar, wenn es darauf ankäme, in der Innung selbst Meister zu finden sind, welche diese quest. Arbeiten ohne Land- und Wasserbaumeister auszuführen im Stande wären. Ueberhaupt scheint unser Gemeinderath in jüngster Zeit außerordentlich loyal bei Verfügungen über städtische Mittel zu Werke zu gehen, und das Sprüchwort „aus andrer Leute Leder ist gut Riemen schneiden,“ glänzend bewähren zu wollen. Nur da, wo dem Handwerker sein Verdienst zufließen könnte, scheint man sehr gewissenhaft zu sein, und möchte das Billige immer noch billiger haben Man begnügt sich nicht, in den Voranschlägen die Preise nach allen möglichen Erkundigungen auf das genaueste zu revidiren, nein, man beutet alsdann auch noch die Noth der Meister durch die höchst demoralisirend wirkenden Versteigerungen resp. Submissionen aufs äußerste aus und macht sich wenig daraus, wenn der Unternehmer bei Ausführung der betreffenden Arbeiten zu Grunde geht. Giebt dagegen jedoch, um sich gegen Kontraktübertretungen zu sichern, an Aufseher- resp. Cujonier-Lohnmeist r das Doppelte von dem aus, was allenfalls ein ordentlicher Meister an der Arbeit hätte verdienen können. Die Unterzeichneten sind der Meinung, daß es
1. Pflicht einer jeden Verwaltung sein müsse, mit geringen Mitteln möglichst viel zu leisten.
2. dem Gewerbestand, welcher rücksichtlich seiner Einnahmen gewiß die größten Steuern etc. etc. zahlen muß, und bis jetzt noch immer gezahlt hat, auch den ihm zukommenden Gewinn nicht zu schmälern, weil sonst derselbe bald außer Stande sein wird, seine Verpflichtungen gegen Staat und Stadt zu übernehmen. Ist derselbe aber einmal ruinirt und zum Proletariat herabgedrückt, wird es zu spät sein, einzusehen, welch schlechte Mittel man zu imaginären guten Zwecken angewendet hat.
Der Vorstand der Maurermeister-Innung.
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Theater in Köln.
Stollwerk'sches Vaudeville-Theater.
Samstag den 28. April 1849 vorletzte Vorstellung.
Zum Letztenmale: Peter im Frack.
Dienstag den 1. Mai 1849.
Letzte Vorstellung.
Auf vielseitiges Verlangen: 100,000 Thaler.
Franz Stollwerk.
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Theater in Köln.
Donnerstag den 26. April 1849.
Auf vielseitiges Verlangen: Don Juan.
Große Oper in 2 Akten von Mozart.
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Herausgeber: St. Naut.
Druck von I. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.