Deutschland.
@xml:id | #ar279_001_c |
@type | jArticle |
@facs | 1571 |
Edition: [Friedrich Engels: Die Russen, vorgesehen für: MEGA2, I/9.
]
[
*
] Köln, 21. April.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
@xml:id | #ar279_002 |
@type | jArticle |
@facs | 1571 |
[
**
] Aus dem Regierungsbezirk Koblenz, 20. April.
Ein Jahr ist verflossen, seitdem achtzig studirte Schulmänner der Rheinprovinz zur Berathung dringender Angelegenheiten des
höhern Lehrstandes in Linz a. Rh. zusammentraten. Es zeigte sich unter diesen, meist noch im kräftigsten Lebensalter stehenden Männern jenes Gefühl, wie es Freunde empfinden, die nach langer und
schmachvoller Haft endlich frei athmend einander wiedersehen. Während den Rechtsgelehrten seine richterliche Stellung, den katholischen Geistlichen seine völlige Unabhängigkeit von der weltlichen
Behörde, den Arzt sein freier Beruf gegen beamtliche Willkür sicher stellte, seufzte der höhere Lehrstand, und namentlich der katholische, unter der Willkür eines Beamtendespotismus, der einem völlig
rechtslosen Zustande gleich, und es zur [unleserlicher Text] erklärt, wie sich gegenwärtig kaum noch junge Männer von Talent und Bildung diesem Fache widmen wollen. Denn die Bureaukratie will nur gefügige
Speichellecker, aber keine Männer haben und benutzen. Es würde in Erstaunen setzen, wollte man im Einzelnen nachweisen, wie man sich seit den 33 Jahren büreaukratischer Entwickelung bemüht hat, den
Lehrstand unter die Füße zu treten, ihn in der öffentlichen Achtung auf alle Weise herunter zu setzen, ja, neben offizieller Verfolgung und Chikane gegen mißliebige Männer, selbst das niedrige Mittel
persönlicher Verläumdung und Ehrabschneidung amtlich nicht verschmähte. Zwar lautet der Artikel 96 der octroyirten Verfassung: „die besonderen Rechtsverhältnisse der nicht zum Richterstande
gehörigen Beamten sollen durch ein Gesetz geregelt werden,“ läßt jedoch der Büreaukratie die tröstliche Hinterthür offen: „ohne jedoch die Regierungen in der Wahl ihrer Organe
(!!) zu beschränken.“
Unter der Leitung der Hrn. Kortum, Schulze und Brüggemann haben nun in Berlin die Berathungen über ein neues Unterrichtsgesetz begonnen. Was wird der Erfolg sein? Es wird, wie der möglichst
schlecht getroffene Wahlmodus schon im Voraus dargethan, halt Alles beim alten bleiben, und während wir oben einen Kaiser oder Reichsstatthalter haben werden, „mit der freisinnigsten
Verfassung, die sich je ein Volk gegeben,“ wird der Beamten-Despotismus, wodurch nach und nach nur die Auswürfe der Nation in die Staatsverwaltung gelangen, unten nach wie vor sein Unwesen
ungestört forttreiben, so gut wie in China und in der Türkei. „Was ihr Ordnung nennt, ist Anarchie von oben.“ Und bei dieser Ordnung wird es denn auch sein Bewenden haben. Doch: Dabit
Deus his quoque finem!
@xml:id | #ar279_003 |
@type | jArticle |
@facs | 1571 |
Koblenz, 17. April.
Das hiesige Publikum ist nicht wenig überrascht worden, daß gestern plötzlich sämmtliche hiesige Kriegs-Reservisten und Landwehrmänner ersten Aufgebots auf
heute und morgen auf die Oberbürgermeisterei beschieden worden sind, wo sie denn genügende Auskunft über ihre Familie zu dem Zwecke geben mußten, um festzustellen, welche dieser Wehrleute im Falle
ihrer Einberufung behufs der Mobilmachung am besten von Hause abkommen könnten. Da man sich nicht wohl erklären kann, welche sonderliche Veranlassung gegenwärtig zu einer solchen außerordentlichen
Rüstung vorhanden sei, so erschöpft man sich darüber in mancherlei Muthmaßungen.
[(D. Z.)]
@xml:id | #ar279_004 |
@type | jArticle |
@facs | 1571 |
[
135
]
[
135
] Berlin, 19. April.
Die auswärtigen Verhältnisse Preußens sollen sich sonderbar gestalten. Daß das herzliche Einverständniß mit Oestreich durch die
Kaisergelüste gelockert worden ist, war leicht zu denken. Dem Ministerium sehr nahestehende Personen befleißigen sich daher auch jetzt die Ansicht zu verbreiten, daß man von Seiten Preußens, wenn es
zu diplomatischen Unterhandlungen in Betreff Ungarns kommen sollte, sich der Sache Ungarns entschieden annehmen und sie keineswegs untergehen lassen dürfte. Und doch zittert die ganze preußische
Camarilla mit Allem, was darum und daran hängt, bei dem Gedanken, daß Kossuth nächstens in Wien einrücken werde. Es flößt dies, wie man sich offiziell ausdrückt, in höhern Kreisen große Besorgniß ein.
Auch der Kaiser von Rußland scheint seine freundlichen Beziehungen zu Preußen etwas unfreundlicher aufzufassen und schon aus altem persönlichem Grolle gegen den Herrn Schwager und aus Gründen der
Oberhoheit nicht dulden zu wollen, daß dieser sich ebenfalls auf die Höhe einer Kaiserlichen Majestät schwinge. Die Anhäufung der russischen Truppen längs der ganzen preußischen Gränze wird
daher immer stärker und die russischen Offiziere erklären übereinstimmend geradezu, als den Zweck dieser Besetzung, nach Deutschland einzurücken, um dem Unwesen in Deutschland und Preußen, das seit
dem Sturze Napoleons unter russischer Oberherrschaft stehe, ein Ende zu machen. Nun ist in den letzten Tagen auch noch eine französische Note angekommen, welche energisch gegen die Annahme der
deutschen Kaiserkrone protestirt und offenbar in Uebereinstimmung und im Interesse Oestreichs, wahrscheinlich auch auf dessen Veranlassung erlassen ist. Die französische, auswärtige Politik, die sich
so feige und schmachvoll in Italien benimmt, kann natürlich gegen die ohnmächtigen Deutschen mit dem Schein großer Energie auftreten. Obgleich diese Note vollkommen geheim gehalten wird, so verlautet
doch Manches darüber. So soll unter anderm darin dem preußischen Gouvernement der Vorwurf gemacht werden, daß es zu sehr die revolutionären Elemente unterstütze, namentlich daß, obgleich es sich den
Schein eines konservativen Gouvernements auflege, es dennoch in Schleswig-Holstein die Rebellen unterstütze. Dem jetzigen französischen Kabinette ist freilich Alles möglich, selbst eine solche
Erklärung.
Man spricht von einer Uebereinkunft Rußlands, Oestreichs und Frankreichs zum Zwecke die deutschen Verhältnisse zu ordnen, der auch England nicht abgeneigt sein soll. Oestreich soll versprochen
sein, daß man es vor seinem drohenden Untergange retten, ihm Italien und Ungarn erhalten wolle, Rußland soll dafür Posen und Galizien erhalten, Frankreich das linke Rheinufer. Frankreich hofft durch
solche Aussichten die Erbitterung über die schmachvolle Politik in Italien zu besänftigen und einer Revolution zu entgehen.
Und nun der König von Preußen! Er blickt lüstern nach der Kaiserkrone, deren Annahme ihn, der zerfallen mit seinem Volke ist, auch mit seinen Freunden zerfallen machen würde. Indessen treibt ihn
seine Romantik doch zur Annahme, sein Entschluß darüber scheint sicher. Gut unterrichtete Personen sagen, er werde sie unter Entwicklung einer imposanten Macht annehmen und deshalb die ganze Landwehr
mobil machen. In der That geht man auch ernstlich damit um, und es wird sogar unablässig an dem nöthigen Zeuge zur Mobilmachung des zweiten Aufgebots (!!) gearbeitet. Also Kaiser! selbst auf
die Gefahr eines Krieges! Wahrhaftig, die Komödie wird immer lustiger.
@xml:id | #ar279_005 |
@type | jArticle |
@facs | 1571 |
[
18
] Berlin, 19. April.
Heute erzählte der Herr Graf Renard mit der größten Entrüstung in den Restaurationszimmern der zweiten Kammer, die Geschichte der
„Schlesischen Milliarde“ habe in unheilvoller Weise unter dem schlesischen Landvolke angeschlagen, so daß die Konservativen in dem Wahlkreise Ratibor-Kosel, wo der Erzpriester Krause
sein Mandat niedergelegt hat, keine Hoffnung mehr hätten, einen Kandidaten ihrer Ansicht durchbringen zu können, und er deshalb genöthigt sei, um das Uebel so klein wie möglich zu machen, dort den
ehemaligen Abgeordneten der Nationalversammlung, Kiol-Bassa, vorzuschlagen, der bekanntlich kein Deutsch verstand.
@xml:id | #ar279_006 |
@type | jArticle |
@facs | 1571 |
[
*
] Berlin, 19. April.
Die rechte Seite der zweiten Kammer hat sich nun doch wirklich in kleineren Fraktionen organisirt, wahrscheinlich um dem Skandal vorzubeugen, daß
wieder so viele Mitglieder dieser Partei als Einzelne mit der Linken stimmen. Zwei Centren haben sich von der großen Partei der 173 abgesondert, ein rechtes und ein reines Centrum.
Das Programm des erstern enthält nichts Wesentliches, erkennt die Revision der Verfassung nur auf gesetzmäßigem Wege an und spricht sich in der deutschen Frage ziemlich entschieden für Anerkennung
der deutschen Verfassung aus. Es ist unterschrieben von 21 Mitgliedern, an deren Spitze natürlich Harkort steht, zu denen unter andern auch Unterstaatssekretär Müller, Moecke, Ludewig (Neiße), Thiel
(Lennep) gehören.
Wichtiger ist die Bildung eines eigentlichen, reinen Centrums durch die Herren Wenzel (Ratibor), Heiland, Immermann, Naumann, Hatzfeld, v. Rohrscheidt etc.
Das Programm verlangt eine starke Regierung neben der Volksfreiheit und nicht einen Schein-Konstitutionalismus nach unten oder nach oben.
Außer der Interpellation Dyhrn's und dem Antrag Gierke's in Betreff der deutschen Frage, ist von dem Abg. Bergmann in der ersten Kammer für morgen folgende Interpellation angekündigt
und von dem Centrum dieser Kammer unterstützt worden (z. B. Milde, Baumstark, Hesse u. s. w.): 1) über die in der Frist von 14 Tagen getroffenen Maßregeln; 2) welche deutsche Regierungen über die Note
vom 3. d. M. Erklärungen abgegeben haben; 3) welche Schritte in Folge der östreichischen Note vom 8. d. M. geschehen sind.
Hr. Scheidt sagte, wie wir meldeten, kurz nach Bodelschwingh's bekannter Aeußerung über die Revolution: „Mein Wahlkreis denkt ebenso!“ Hr. Scheidt wird nicht läugnen können.
Eine große Anzahl seiner Wähler erklärt nun seine Aussage für eine grobe Lüge.
In der Verfassungskommission erklärten sich Bodelschwingh, Kleist-Retzow und Vincke mit großer Heftigkeit gegen die Aufhebung der Fideikommisse. Hr. v. Bodelschwingh enthüllte bei dieser
Gelegenheit, warum die Rechte so sehr auf Anerkennung der Verfassung gedrungen habe. „Vor der Verfassung,“ sagte er, „wäre eine derartige unentgeldliche Aufhebung möglich gewesen,
jetzt sei durch die Verfassung das Eigenthum garantirt, jetzt dürfe Nichts ohne Entschädigung aufgehoben werden!“
Ueber den traurigen Verlauf eines durch politischen Streit veranlaßten Zweikampfes zwischen dem Referendar v. Neander und dem Studenten Brandt aus Brandenburg erfährt man noch Folgendes. Bei
Gelegenheit der Ankunft der Kaiserdeputation auf der Station Brandenburg hielt Hr. Brandt Vater, Bürgermeister daselbst, eine Rede im spezifisch preußischen Sinne und v. Neander begleitete dieselbe
mit witzigen Glossen. Dadurch entstand ein Wortstreit der beiden jungen Männer, dem eine Herausforderung folgte. Neander wurde von seinem Gegner, der den ersten Schuß hatte, auf 17 Schritte Distance
durch die Brust geschossen, fiel nieder, erhob sich jedoch wieder und wurde von seinem Sekundanten so
[1572]
weit unterstützt, daß er zielen konnte und mit den Worten: „er hat doch auf mich gezielt“ den Gegner tödtlich verwundete. Herr v. Neander ist der Sohn des Bischofs von gleichem Namen und
22 Jahre alt. Brandt war hier im vorigen Sommer der Kommandant des bewaffneten Studentenkorps.
Wie Hr. Rintelen sich beim Eintritt in's Ministerium die Präsidentenstelle in Münster zusichern ließ, so hat Hr. Simons sich die eines Präsidenten des rheinischen Revisions- und
Kassationshofes vorbehalten.
Es ist wirklich bemerkenswerth, wie die Parteileidenschaft unsere zweite Kammer so verblendet hat, daß bei den Wahlen zu den Fachkommissionen nicht nach Kenntnissen gefragt wurde, sondern die
Abtheilungen, deren Majorität besonders konservativ war, die unwissendsten Menschen wählten, wie den würdigen Commis Herrmann etc.
Die Allg. Zeitungs-Korrespondenz brachte dieser Tage den Inhalt der Antwortsnote des preuß. Kabinets an das östreichische, welcher bei dem bekannten Blödsinn deutscher Zeitungen trotz der durchaus
nicht diplomatischen Ausdrücke und Wendungen in derselben, in gutem Glauben aufgenommen wurde. Wir brauchen wohl nicht zu sagen, daß das Ganze eine arge Mystifikation ist. Eine kleine Gesellschaft hat
sich den Scherz erlaubt, den Redakteur der A. Z. K. zu täuschen, eine Note zu fabriziren und sie demselben so glaublich zu machen, daß er sie aufnahm. Die Nachricht machte natürlich großes Aufsehen,
die Börse staunte, ja es sollte schon das Ministerium interpellirt werden, weil selbst die „Spenersche“ und „Nationalzeitung“ die Pseudonote aufgenommen hatten.
In der zweiten Kammer ist folgender Gesetzentwurf eingereicht und der Fachkommission für Justiz überwiesen:
Einziger Artikel.
„Die in der Armee bestehenden Ehrengerichte, so wie die darüber ergangenen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die „Verordnung über die Ehrengerichte“ vom 20. Juli 1843 und
die „Verordnung über das Verfahren bei Untersuchung der zwischen Offizieren vorfallenden Streitigkeiten und Beleidigungen, so wie über die Bestrafung des Zweikampfes unter Offizieren“
von demselben Datum, werden hierdurch aufgehoben.“
Motive. Die Ehrengerichte sind ein Institut, das in vielen Fällen nur der politischen Inquisition dient, das in keiner Weise für die neueste Zeit und die gänzlich umgestalteten Verhältnisse paßt.
(Stein, Görtz-Wrisberg, Temme, Waldeck, Jacobi, Berends, v. Unruh, Phillips, Schulze (Delitsch), Rhoden, Kosch, Zacher, Caspary, Körfgen etc.)
Da dieser Antrag auch vom rechten Centrum, wie die Unterschrift Rhoden's beweist, unterstützt ist, so kann seine Annahme nicht bezweifelt werden.
In den nächsten Tagen wird den Kammern folgender Gesetzentwurf vom Ministerium vorgelegt werden: „Wir Friedrich Wilhelm von G. G. König v. Preußen etc. verordnen auf Antrag unseres
Staatsministeriums: in Erwägung, daß die Vermögens-Confiscation durch den Art. 9 der Verf.-Urkunde aufgehoben und hierdurch die Substituirung einer andern Strafe für das Verbrechen der Desertion und
des Austritts militärpflichtiger Personen zu einem dringenden Bedürfniß geworden ist, auf Grund des Art. 105 der Verf.-Urkunde für den ganzen Umfang unserer Monarchie was folgt:
Gegen Deserteure, deren man nicht habhaft werden kann, so wie gegen diejenigen Personen, welche, um sich der Pflicht zum Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, die preußischen
Lande verlassen, soll anstatt der Vermögens-Confiscation auf Geldbuße von 50 bis 1000 Thlr. erkannt werden. Die Bestimmungen über das Verfahren bleiben unverändert.“
Die Prinzessin v. Preußen bemühet sich sehr um die Popularität des süßen Pöbels. Sie war am Sonntag in dem Theater Urania, wo eine Vorstellung zum Besten der Vorschußkasse des Bezirks gegeben
wurde, und unterhielt sich sehr leutselig mit dem Besitzer des Lokals. Acht Tage vorher hatte sie erst ein ähnliches Lokal, die Concordia, mit ihrem Besuche beehrt. Böswillige könnten darin eine
Bestätigung einiger von uns vor mehreren Tagen mitgetheilten Gerüchte erblicken, die sich auf die Abdankung des Königs beziehen.
Man hofft, daß die Leipziger Messe gut ausfallen wird, weil die an unseren Gränzen stehende Russen als gute Schmuggler bewährt sind. Russische Offiziere haben schon in früheren Jahren, wenn die
Gränze besetzt war, ganze Wagen voll Contrebande aus dem Preußischen nach russisch Polen gebracht, weil kein Gränzoffiziant es wagte, sie anzuhalten. So hätten wir doch einen Vortheil bei der
Anhäufung des russischen Militärs an unseren Gränzen.
Sitzung der zweiten Kammer.
Nach Verlesung des Protokolls protestirt Vincke gegen einen Passus desselben, betreffend des Antrages, die Protokolle der Kammer in polnischer Sprache drucken zu lassen. Es erhebt sich eine kleine
Debatte darüber. Vincke behauptet, daß der gestrige Beschluß reglementswidrig gefaßt sei, das habe auch gestern schon Hr. v. Platow gesagt und dieser Einspruch müsse ins Protokoll aufgenommen
werden. Die Majorität entscheidet sich für die Aufnahme dieses Passus. ‒
Behnsch bringt zur Sprache, daß die Verfassungs-Revisions-Commission nun schon über 6 Wochen zusammen sei, ohne daß man das Geringste von ihrer Thätigkeit gehört habe. Diejenige Partei,
welche die Majorität in dieser Commission bildet, beschuldigte die Nationalversammlung, daß sie das Verfassungswerk absichtlich verzögert habe. Die Verfassungs-Commission der Nationalversammlung habe
aber in der kurzen Zeit vom 7. Juni bis 25 Juli den ganzen Verfassungs-Entwurf zu Stande gebracht, während die jetzige Commission seit 6 Wochen nur bis zu den Grundrechten gekommen ist. Wohl weiß ich,
daß man zwei Tage in dieser Commission über die Beibehaltung der Fideicommisse debattirte. Der Vorsitzende möge doch alle Woche einen Bericht über die Fortschritte der Commission der Kammer
mittheilen.
Auerswald als Vorsitzender der Verfassungs-Commission besteigt sehr gereizt die Tribüne, ergeht sich in Redensarten und Beleidigungen, so daß er sogar vom Präsidenten Grabow zur Ordnung
verwiesen wird, aber er kann die Commission von dem ihr gemachten Vorwurf nicht reinigen. Ueber die bisherige Thätigkeit der Commission will er sich jetzt nicht auslassen, weil die Zeit nicht dazu
sei. ‒
Nachdem noch von vielen Rednern sowohl über diesen Gegenstand, als über die in den letzten Tagen so oft erwähnte Petition des Piusvereins in Aachen, und andere Persönlichkeiten gesprochen ist, geht
man zur Tagesordnung über. ‒
Geßler stellt den dringenden Antrag, die Geschäftsordnung dahin zu ändern, daß zur Unterstützung eines dringenden Antrages nicht mehr wie bisher 120 Mitglieder genügen sollen, sondern die
Majorität müsse jeden dringenden Antrag unterstützen. Als Grund wird der von der Häufung der Dringlichkeits-Anträge zu befürchtende Nachtheil für den Geschäftsgang der Kammer angegeben. Der Antrag
wird unterstützt.
Bucher hat eine Interpellation an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten eingereicht, über den Erlaß des Preuß. Consuls in London, daß der dänische Waffenstillstand bis zum 15. April
verlängert sei, wodurch dem diesseitigen Handelsstande viele Nachtheile entstanden.
Der Minister will Montag oder Dienstag antworten.
Bleibtreu interpellirt den Kriegsminister, warum die verfassungswidrige Beistimmung noch nicht aufgeheben sei, daß die mit Versetzung bestraften Soldaten der Garde in die Linienregimenter
gesteckt werden. ‒
Der Kriegsminister will über 8 Tage antworten!! ‒
Hierauf kommt man zur Debatte über das Klubgesetz §. 9.
Otto (Trier) und Großjohann sprechen gegen Blömer für den §. 9., welcher lautet: „Sobald der Abgeordnete der Polizeibehörde die Versammlung für aufgelöst erklärt hat,
sind alle Anwesenden verpflichtet, sich sofort zu entfernen. Diese Aufforderung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“ ‒ Der erste Satz wird
angenommen, dagegen statt des zweiten Satzes ein Amendement von Pilet lautend:
„Jene Erklärung kann nöthigenfalls durch die bewaffnete Macht zur Ausführung gebracht werden.“
Ein Zusatz-Amendement von Schulze (Delitzsch) und Genossen:
„Polizei-Beamte, welche die ihnen beigelegten Befugnisse bei der Auflösung einer Versammlung überschreiten, sind auf Antrag jeden Theilnehmers, insofern sie nach den Gesetzen wegen
Mißbrauchs ihres Amtes keine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldbuße zu 50 Thlr. oder Gefängniß bis zu sechs Wochen zu bestrafen,“
wird nach namentlicher Abstimmung mit 168 gegen 165 Stimmen angenommen. Schneeweiß stimmte mit der Linken für das Amendement.
Da sich Manteuffel für das Amendement des Abg. Pilet erklärt, verzichten alle Redner auf das Wort über §. 11 Das Amendement lautet:
„Niemand darf in einer Versammlung bewaffnet erscheinen, mit Ausnahme der im Dienst befindlichen Polizeibeamten und der von der Obrigkeit requirirten bewaffneten Macht,“
und wird einstimmig angenommen. ‒
Der Berichterstatter Scherer St. Georg wendet sich hierauf in seinem Referat gegen die „demokratische“ Correspondenz und diejenigen ihrer Freunde der zweiten Kammer, welche es wagten
ihr gestern Beifall zu spenden. Er sucht aus ihr zu beweisen, wie gefahrlich die Clubs seien, wie sie zur gewaltsamen Revolution, zum Umsturz aller Verhältnisse dienten und erheitert dadurch und durch
andere kleine Scherze die hohe Versammlung. Er hofft, daß man ziemlich einmüthig für den § stimmen werde, da die Gefahr so sehr gewaltig sei. ‒
Endlich kammt man zur Abstimmung. Verschiedene Amendements werden angenommen, andere nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 167 und mit 167 gegen 165 Stimmen verworfen.
Ein Amendement von Kleist-Retzow will den gestern verworfenen §. 5 wieder herstellen; es lautet:
„Die Ortspolizeibehörde ist befugt, in jede solche Versammlung zwei Polizeibeamte zu senden.“
Nach namentlicher Abstimmung wird dies Amendement mit 250 gegen 79 Stimmen verworfen. Wenzel (Ratibor) Harkort, Auerswald stimmen mit der Linken. ‒
@xml:id | #ar279_007 |
@type | jArticle |
@facs | 1572 |
[
X
] Königsberg, 16. April.
Am 15. Oktober v. J. fand im benachbarten Friedlander Landkreise eine Volksversammlung Statt, bei welcher der Abgeordnete des hiesigen
Arbeitervereins, Friedrich Grünhagen, den versammelten Landleuten den Nutzen der Revolution, sowie die Nothwendigkeit des Bestehens dieser Bewegung auseinandersetzte, damit der Plünderung der
Arbeit durch das Kapital ein Ende gemacht würde. Grünhagen stellte dabei für den andern Fall der Bourgeoisie den unausbleiblichen revolutionären Terrorismus in Aussicht. Für diese Rede wurde Grünhagen
vom Landrathamte zu Pöhlen auf Aussage zweier amtlich abgeordneten Kundschafter auf Grund des §. 151 zur Kriminaluntersuchung gezogen, gab jedoch zu der ihm im hiesigen Inquisitoritat bekannt
gemachten Kriminaldenunziation des Patrimonialgerichts zu Pöhlen bei Domnaut folgende Erklärung zu Protokoll:
„Meine Erfahrung in früheren Verfahren des Gerichts zwingt mich, den Richtern im bisherigen Prozeßgange alles und jedes Vertrauen zu entziehen, demgemäß ich jede Vernehmung durch selbige
verweigere. Ich bin bereit, vor dem öffentlichen Gerichte, wie solches im Frühjahr vorigen Jahres von dem revolutionären Volke errungen, zu erscheinen. Die Herstellung desselben ist seit Jahr und Tag
Pflicht der Behörden, unter deren Nachlässigkeit zu leiden ich keine Luft habe.“
Auf die Verwarnung anzuwendender Zwangsmittel antwortete Grünhagen mit einem offenen Aufrufe an das Volk, das ihn vor Mißhandlungen zu schützen verpflichtet sei. ‒ Darauf wurde er nochmals
unter Androhung von gewaltsamer Abführung zu heute vorgeladen. Er erscheint nicht, sondern richtet einen Brief an das Inquisitoriat, den die hiesigen braven Blätter zu publiziren sich weigern, und den
ich Ihnen hiermit dem Wortlaut nach mittheile:
„Auf die mir zum 16. April gewordene abermalige Vorladung in Untersuchungssachen gegen die Volksredner zu Pöhlen am 15. Oktober v. J. seitens des hiesigen Inquisitoriats, entgegne ich mit
der Hinweisung auf den bereits zu Protokoll gegebenen, und dem Inhalte nach in der hiesigen Zeitung veröffentlichten Protest gegen das geheime Verfahren: Ich verweigere mein persönliches Erscheinen,
weil
einmal das Gericht kein Recht haben kann, solches zu verlangen;
zweitens ich mich dem üblen Eindruck, welchen der Geruch der in den Räumen des Gerichts herrschenden Verwesung in jedem wohlgesinnten Menschen hervorbringen muß, nicht abermals nutzlos
hingeben mag;
drittens weil das Ohr und die Feder eines Beamten meine Worte weder zu fassen, noch wiederzugeben vermögen.
Ad I. Das Recht bestreite ich auf Grund des vorjährigen Frühjahrs, auf Grund der vom Könige vor dem Volke und auf dessen Verlangen abgehaltenen Leichenschau, bei der er sich von den unglücklichen
Folgen seiner verblendeten Regierung vor den verstümmelten Leichnamen seiner Ernährer, des Volks, überzeugt haben wird, auf Grund der im Friedrichshain verwesenden Schlachtopfer jener Tage; ‒
‒ dem Gericht überlasse ich als Grund noch einige, wahrscheinlich todtgeborene Gesetze hinzuzufügen.
Ad II. Den übeln Eindruck der Stätte des geheimen Gerichts, welches für mich nur eine Nachgeburt der Santa Casa und heiligen Hermandad der Priester und Jesuiten ist, erfährt jeder gesunde Mensch,
welcher sie betritt.
Ad III. Die Auslassung, welche das Gericht von mir nur erhalten kann, ist
ad generalia:
Ich bin meinem Stande nach ein durch die Königlichen und Ortsbehörden bei seinem Erwerbe geplünderter Arbeiter.
Zur Sache:
Ich habe in Pöhlen den 15. Oktober (Königs Geburtstag) gefeiert und die versammelten Landleute von dem Vortheil der Revolution mit Erfolg zu überzeugen gestrebt, sie aufgefordert, sich diese
Vortheile zu erhalten und sie auszudehnen, dadurch, daß sie an der Revolution fest hielten.
Jede weitere Auslassung verweise ich vor das Geschworenengericht, welches vor dem Volke über mich entscheiden mag.
Königsberg, 14. April 1849.
Friedrich Grünhagen.“
In diesem Augenblick wird wahrscheinlich die übliche Polizisten- und Gensd'armen-Schaar gegen ihn auf den Beinen sein.
@xml:id | #ar279_008 |
@type | jArticle |
@facs | 1572 |
[
24
] Breslau, 18. April.
Auf dem am 16. d. stattgefundenen Bankett zur Feier der Vereinigung des bisherigen Arbeiter-Vereins mit dem sozial-demokratischen Arbeiter-Verein
wurde folgende kurze, energische Anrede des Kaufmann F. A. Stilch mit rauschendem Beifall begrüßt:
„Gruß und Bruderschaft, meine Freunde! Börne sagte einmal: Gott behüte uns nur vor unsern Freunden, mit unsern Feinden werden wir dann schon fertig werden,“ und er hat recht, denn
falsche Freunde sind tausendmal gefährlicher als ehrliche Feinde. Es wird daher auch ohne Schaden sein, wenn wir einmal eine kleine Musterung im Lager der Demokratie selbst vornehmen. Wenn wir dabei
mit etwas Kritik zu Werke gehen, so finden wir drei von einander sehr wesentlich verschiedene Parteien, und zwar
1) eine Partei, die ein bestimmtes, festes Prinzip hat und dasselbe durch das Wort Demokratie frei, ehrlich und offen ausdrücken will;
2) eine Partei, die zwar auch ein bestimmtes aber von jenem ganz entgegengesetztes Prinzip hat, und welches sie vorläufig noch durch das Wort Demokratie verhüllen und verbergen will;
3) eine Partei, die gar kein Prinzip und deshalb auch weder etwas auszudrücken noch zu verbergen hat.
In die erste Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche, indem sie von dem Prinzipe der Gerechtigkeit für Alle ausgehen, das Schicksal des Menschen von der Herrschaft des materiellen
persönlichen Eigenthums erlösen, und das Wohl des Individuums auf die Quelle aller menschlichen Güter ‒ die Arbeit ‒ basiren wollen, so, daß es künftighin jedem Einzelnen leicht werde,
mit Hülfe der Organisation der Arbeit und der Assoziation der Interessen zu der Stufe bürgerlicher Wohlfahrt zu gelangen, wie sie dem Grade seiner gemeinnützigen Leistungen entsprechend ist. Diese
Demokraten sind die Vertreter des vierten Standes, d. h. der Arbeiter und zwar der Arbeiter des Kopfes sowohl als auch der Arbeiter des Kopfes und der Hand zugleich ‒ aller Arbeiter, und sie
heißen die Sozialisten, die Rothen.
In die zweite Cathegorie gehören diejenigen Demokraten, welche von dem Prinzipe des Rechtsbodens, d. h. des Vereinbarungsvertrages zwischen der Intelligenz und Besitz-Aristokratie ausgehen, und
sich von den Sozial- oder rothen Demokraten dadurch unterscheiden, daß sie nicht wie Jene die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abschaffen, sondern dieselbe blos etwas verallgemeinern wollen.
Ihr Streben hat daher nur den Zweck, das bisher nur von den großen Kapitalstyrannen am arbeitenden Volke ausgeübte Plünderungssystem auch den kleinen Kapitalisten, den kleinen Eigenthümern zugänglich
zu machen. Mit einem Worte, sie wollen dem ausgesaugten, blutarmen Volke die Erleichterung dadurch verschaffen, daß sie zu den bereits schon an ihm saugenden Hunderten von Vampyren noch Tausende von
kleinen Blutegeln hinzuzufügen streben. Diese Demokraten, die sich die Gemäßigten nennen, sind die Vertreter des dritten Standes, die Vertreter der Bourgeoisie, die Blauen.
In die dritte Categorie gehören, wie schon gesagt, alle diejenigen Demokraten, welche gar kein Prinzip haben Ueber diese läßt sich nicht viel sagen, denn wo nichts ist, da hat die Kritik das Recht
verloren. ‒ Sie stehen also eigentlich unter der Kritik und würden deshalb verächtlich sein, wenn sie sich nicht lächerlich machten, und zwar durch den aufgeblasenen geistigen und moralischen
Bettelstolz, mit welchen sie alle eines Prinzipes sich bewußten consequenten Männer „Prinzipienreiter“ schelten. Ihr Ideal ist das Chamäleon, d. h. ein Thier, welches in verschiedenen
Farben schillert, ohne davon eine wirklich an sich zu haben. Daher sagt ihnen auch die schwarze Farbe am Meisten zu, gerade weil sie der Mangel alles Lichtes ist. Als politische große Kinder greifen
sie wohl auch hin und wieder gern einmal nach der rothen Farbe, aber, wenn es nur die Großmutter zeitig genug gewahr wird, und ihnen zuruft „Pepä!“ so werfen sie sie gleich wieder weg
und wischen sie sich die Patschchen ab. Da sie aber auch gern die Goldpüppchen aller Parteien sein und bleiben möchten, so haben sie sich noch einen Streifen Gold hinzugesellt. Diese Demokraten sind
die Freßgevattern der Demokratie und heißen „die Schwarz-Roth-Goldnen.“
Wir, Soldaten, des rothen Paniers, die wir stolz darauf sind, in dem Lager der Demokratie als Tirailleurs voranzuschreiten, wir bringen unserer Fahne den Toast dadurch, daß wir unsere alte Parole
dreimal wiederholen: „Die rothe Demokratie stirbt, aber sie ergiebt sich nicht!“
@xml:id | #ar279_009 |
@type | jArticle |
@facs | 1572 |
[
*
] Wien, 16. April.
Die nach Italien von Olmütz abgegangenen Friedensbedingungen weichen von dem früheren Vorschlage durch strengere Bestimmungen ab. ‒ Die Menge der
leerstehenden Wohnungen ist ganz unglaublich. In der Leopoldstadt findet man einige Anschlagzettel mit der Ueberschrift: „Hier sind Wohnungen um jeden Preis zu vermiethen.“ ‒ Das
Wiener Kriminalgericht hat den Exdeputirten Dr. Goldmark zur strafgerichtlichen Untersuchung wegen Hochverrath und Mitschuld am Morde (des Grafen Latour) qualifizirt erkannt und dessen
Verfolgung angeordnet. ‒ Heute erschien ein Plakat an den Straßenecken, worin Feldmarschall-Lieutenant Böhm seine Ernennung zum Kommandirenden in Ober- und Nieder-Oestreich und zum
provisorischen Stellvertreter des zur Armee abgegangenen Gouverneurs Welden anzeigt. Er werde, heißt es darin, gleich seinem Vorgänger, strengste Gerechtigkeit ausüben, die ruhigen Bürger zu
schützen und die Pläne der Uebelgesinnten zu vereiteln wissen. ‒ Aus Laibach wird gemeldet, daß das daselbst stationirte Bataillon des italienischen Infanterie-Regiments Ferdinand d'Este
Marschordre nach Linz erhalten habe. Die Veranlassung sei die Desertion von 0 Mann dieses Bataillons gewesen, welche die Abneigung, nach Ungarn zu ziehen, nicht zu bekämpfen vermocht hätten. Den
Deserteurs sind Gränzer nachgeschickt worden.
Die „Wiener Zeitung“ meldet: „Ueber Allerhöchste Anordnung wird ein Reserve-Corps von 22 bis 25,000 Mann auf dem Marchfelde bei Wien und ein zweites solches Corps von beiläufig
15,000 M. in der Gegend bei Pettau in Untersteiermark, beide bis längstens den 10. k. Mts. zusammengezogen sein. ‒ Dem Vernehmen nach soll auch ein Reserve-Corps von größerer Stärke als die
ersteren in Böhmen, und zwar in der Gegend zwischen Tabor und Budweis gebildet werden.“
Die Generale Graf Zichy, Graf Ludolf, Mertz und Auer, welche vor einigen Tagen in den Ruhestand versetzt wurden, sind insgesammt vor dem Kriegsgericht gestanden und muß diese Maßregel vielleicht
nur als der Vorläufer weiterer Urtheile betrachtet werden. Graf Zichy hat bekanntlich die Uebergabe Venedigs verschuldet, Graf Ludolf schloß eine Convention in Treviso ab, während General-Major Auer
Udine ohne Schwertstreich räumte. Feldmarschall-Lieutenant Mertz dagegen wird wegen der Uebergabe Komorns an die ungarischen Truppen zur Verantwortung gezogen, denn der Verlust dieser wichtigen
Festung, die den Lauf der Donau sperrt und jetzt so viele Opfer verlangt, wird schmerzlich genug empfunden. Die Pensionirung des Feldmarschall-Lieutenants Graf Wrbna, der zuletzt Stadt-Kommandant in
Buda-Pesth war, gehört ebenfalls in diese Kategorie, denn hat auch Wrbna keinen Verrath begangen, so ließ er sich doch ernsthafte Mißgriffe zu Schulden kommen, wie denn, namentlich der traurige Unfall
bei bei Szolnok ihm zugeschrieben wird. Obschon er wegen seiner Unfähigkeit im Felde sofort des Kommando's über das zweite Armee-Corps enthoben ward, das Graf Schlick übernahm, so konnte sich
die aristokratische Vetternliebe des Fürsten Windischgrätz doch nicht zum Aeußersten entschließen und Graf Wrbna ward zum Stadt-Kommandanten ernannt, in welcher Eigenschaft er sich ebenfalls nicht die
nöthige Achtung zu verschaffen wußte, bis endlich aus Olmütz seine Pensionirung erfolgte. ‒ Ob Fürst Windischgrätz den ihm zugedachten Posten eines Oberhofmeisters Sr. Majestät des Kaisers
annehmen werde, wird vielseitig bezweifelt; denn ist auch die Oberhofmeisterstelle des Kaisers der erste Posten bei Hofe, so ist doch der Sturz zu stark, als daß er nicht in der Brust des eben so
loyalen als empfindlichen Feldmarschalls eine bittere Empfindung aufstacheln sollte.
[(Brl. Ztg.)]
Die Furcht der „Schwarzgelben“ vor dem Anrücken der Ungarn ist unglaublich. Es sind, von entsetzlicher Angst und bösem standrechtlichem Gewissen getrieben, schon 1030 Personen blos
innerhalb zweier Tage nach Linz gereist, um da die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten.
Nach der „Brünner Zeitung“ wird der Standrechtskaiser gegen Ende des Monats die Reise nach Wien antreten (?).
Aus Mestre wird Folgendes berichtet:
Ein Theil der sardinischen Flotte soll entschlossen sein, den Regierungsanordnungen blind zu gehorchen. Eine Fraktion der Mannschaft hegt aber republikanische Tendenzen, und scheint große Lust zu
haben, sich und die Schiffe zur Disposition der Venetianer zu stellen.
Ein Aufruf des Gemeinderaths der Stadt Salzburg fordert die Bewohner des Innviertels auf, sich im Geiste der oktroyirten Verfassung mit dem Kronland Salzburg zu vereinigen.
@xml:id | #ar279_010 |
@type | jArticle |
@facs | 1572 |
[
068
] Wien, 16. April.
Es ist das neue Gemeindegesetz amtlich publizirt worden. Es paßt vollkommen zu den übrigen standrechtlichen Oktroyirungen. Ich erwähne blos Einiges
daraus:
Nach §. 1 ist die freie Gemeinde „in der Regel die vermessene Catastral- (d. i. Steuer-) Gemeinde.“ ‒ Man unterscheidet: „Gemeindeglieder und Fremde.“ Erstere
theilen sich in „Gemeindebürger“ und „Gemeindeangehörige.“
Nach §. 8 sind Gemeindebürger jene, welche dermalen von Grundbesitz oder ständigem Gewerbe Steuer zahlen, oder ‒ von der Gemeinde förmlich als solche anerkannt werden.
§. 9. Wer auf andere Art, als in Folge Erbrechtes in direkter Linie Grundbesitz erwirbt, kann die Rechte eines Gemeindebürgers
[1573]
erst dann ausüben, wenn er von der Gemeinde in den Gemeindeverband aufgenommen worden ist.
Die Nichtbesitzenden bilden die „Gemeindeangehörigen“, was recht passend an die feudale „Hörigkeit“ erinnert.
Der Wahlakt für den Gemeindeausschuß, Bürgermeister etc. wird so eingerichtet, daß die Jahresschuldigkeit der Steuern in mehrere gleiche Parzellen getheilt, dann die weniger Höchstbesteuerten unter
sich eben so viele Ausschußmitglieder wählen, als die zahlreiche Klasse der Geringbesteuerten mit dem ganzen Troß der Unbesteuerten zusammengenommen.
Offiziere, Staatsbeamte, Geistliche werden zu den Höchstbe! steuerten gerechnet.
Die Stimmen müssen öffentlich und mündlich abgegeben werden
Die Hauptpflicht des Bürgermeisters ist ‒ Polizei. Für die Fremdenpolizei wird ihm (§ 134) die besondere Unterstützung und Hülfe der Bezirksbehörde geboten.
Aus den Gemeinden eines Bezirks wird die Bezirksgemeinde gebildet, d. i. die Gemeinde-Ausschüsse wählen einen Ablegaten zum Bezirkshauptmann, der ihnen jährlich zweimal seine Befehle und Rügen
vorträgt.
Diese Bezirks-Ausschüsse wählen wieder Vertreter bei der Kreisgemeinde, die beim Kreishauptmann, ebenfalls zweimal des Jahres die hohen Befehle einzuholen hat.
@xml:id | #ar279_011 |
@type | jArticle |
@facs | 1573 |
Olmütz, 16. April.
Windischgrätz ist heute hier angelagt, und von einer Ehrenwache der Garnison am Bahnhofe empfangen worden.
@xml:id | #ar279_012 |
@type | jArticle |
@facs | 1573 |
Olmütz, 14. April.
Heute früh um 3/4 auf 5 Uhr sind mit 40 Mann Bedeckung 61 polnische Emigrés, großentheils Leute der untersten Klasse und noch jung (die meisten unter 30
Jahren) von Wadowice hier angekommen, und nach anderthalbstündiger Rast wieder fortgefahren. Sie sind nach Josephstadt bestimmt. Auf dem halben Wege von Skotschau dem nach Teschen, und zwar auf
Ogradzoner Berge, machten sie den Versuch, die Bedeckungsmannschaft zu entwaffnen, weshalb selbe von Teschen aus bis Mährisch-Ostrau mit 20 Mann vom Regimente Schönhals verstärkt wurde.
[(Oestr. C.)]
@xml:id | #ar279_013 |
@type | jArticle |
@facs | 1573 |
Prag, 16. April.
Die offizielle Nachricht, daß Fürst Windischgrätz von der ungarischen Armee abberufen worden sei, erregt bei seinen Verehrern, trotz seiner Ernennung zum
Oberhofmeister, lange Gesichter. Nun dürfte unser Interims-Kommandirende Graf Khevenhiller wirklicher Kommandirender werden. Zu seiner Charakteristik diene folgende Antwort, welche er unlängst den
Deputirten der Slovanska lipa gab, die bei ihm freie Fahrt nach Olmütz haben wollten, um den Protest gegen die Verfassung dem Kaiser zu überreichen. Als sie sagten, daß sie, im Falle einer
abschlägigen Antwort, nicht für die Ruhe der Stadt stehen könnten, antwortete er: „Für die Ruhe der Stadt stehe ich; sollte etwas geschehen, so lasse ich keinen Belagerungszustand eintreten,
nicht bombardiren, sondern publizire Standrecht und hänge die Rädelsführer.“ Als Kaufman R. bemerkte, dies sei nicht die Art, mit Bürgern zu sprechen, fragte er: „Sie heißen?“ R.,
war die Antwort. „Aha, ich kenne Sie, Sie sind auch unter Denen, die hängen werden; ich empfehle mich, meine Herren, wenn ich noch länger mit Ihnen spreche, möchte ich erfahren, daß Sie Alle
darunter gehören.“
@xml:id | #ar279_014_c |
@type | jArticle |
@facs | 1573 |
Edition: [Friedrich Engels: Über das Gefecht von Düppel – Instruktion an Paludan, vorgesehen für: MEGA2, I/9.
]
[
*
] Aus Schleswig-Holstein, 17. April.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
@xml:id | #ar279_015 |
@type | jArticle |
@facs | 1573 |
[
*
] Frankfurt, 19. April.
National-Versammlung.
Tagesordnung:
1. Berathung des Berichts des völkerrechtlichen Ausschusses, die Errichtung von deutschen Konsulaten betreffend.
2. Berathung des Berichts des Petitions- und Prioritätsausschusses über den Antrag des Abg. Lassaulx vom 27. November auf Erlauterung des Gesetzes vom 30. September, betreffend das Verfahren im
Falle gerichtlicher Anklage gegen Mitglieder der verfassunggebenden [unleserlicher Text]versammlung.
3. Berathung des vom Abg. Blömer, Namens des Gesetzgebungsausschusses, erstatteten Berichts, über den Antrag des Abgeordneten Wesendonc auf Verweisung der Anklage und Aburtheilung der bei den
Frankfurter Ereignissen vom 16. - 18. September betheiligten Beschuldigten vor das Appellationsgericht zu Köln, beziehungsweise die Assisen zu Koblenz.
4. Berathung der vom Abg. Arndt, Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichte:
a. auf den dringlichen Antrag des Abg. Esterle, das Verfahren des Feldmarschalls Radetzky in der Lombardei betreffend.
b. uber den Antrag des Abgeordneten Nauwerk, die östreichisch-italienische Frage betreffend
Vicepräsident Bauer aus Bamberg präsidirt, [unleserlicher Text]d dankt bei Eröffnung der Sitzung mit einigen Phrasen für seine Wahl.
Neue 15 Austrittserklärungen von östreichischen Abgeordneten werden verlesen. Dafür hat die Gesellschaft wieder einige Almosen unter dem Titel von „Flottenbeiträgen“ erhalten.
Der Präsident verliest eine vom Reichsministerio mitgetheilte Note des preußischen Bevollmächtigten Herrn von Camphausen, Excellenz. (Hört! Hört!)
Herr Minister!
In der Antwortsrede an die Deputation der deutschen National-Versammlung vom 3. April haben Se. Majestät der König in Uebereinkunft mit fruheren wiederholten Erklärungen der königlichen Regierung
die U bernahme der Oberhauptswürde im deutschen Bundesstaate an das freie Einverständniß der deutschen Regierungen als an eine Vorbedingung geknüpft.
Daß die kaiserl. ostreichische Regierung, abgesehen von der Oberhauptsfrage, in einen Bundesstaat mit Reprasentativverfassung nicht eintreten werde, war zu erwarten und ist neuerlich von derselben
bestätigt worden. Die königl. Regierung erachtet dadurch den Bundesstaat innerhalb des deutschen Bundes nicht ausgeschlossen; umsoweniger als diese Ausnahme von der Reichsversammlung in ihren
Beschlussen vorgesehen ist. Von den übrigen deutschen Staaten haben 28 ihr Einverständniß mit der von der Reichsversammlung getroffenen Wahl zu erkennen gegeben, indem sie von der Ueberzeugung
ausgingen, daß alle deutschen Regierungen, welchen der Eintritt in den zu errichtenden Bundesstatt nicht durch ihre besonderen Verhältnisse unmöglich sei, einer völligen Einigung sich anschließen
würden. Insbesondere hat die großh. badische Regierung für den Fall, daß außer Oestreich auch noch andere deutsche Staaten sich nicht anschließen und die Beschlüsse der Reichsversammlung als solche
somit nicht zum Vollzuge kommen würden, weitere Schritte und Erklärungen sich vorbehalten.
Mehrere der größeren Staaten Deutschlands haben ein Einverständniß bis jetzt nicht zu erkennen gegeben.
Hiernach ist zur Zeit die Vorbedingung der Entschließung Sr. Maj. des Königs nicht vorhanden. Mit Rücksicht jedoch auf die Wichtigkeit des Augenblickes für die künftigen Geschicke Deutschlands
erachtet die königl. Regierung für angemessen, noch eine kurze Frist zu warten, b.vor sie ihren weiteren Entschlussen die Thatsache zum Grunde legt, daß die Zustimmung großerer deutscher Staaten zu
der Sr. Majestät von der National-Versammlung zugedachten Stellung fehle. (Links Gelächter)
Ich stelle Ihnen, Herr Minister, ergebenst anheim, der hohen National-Versammlung von der gegenwärtigen Eröffnung Kenntniß zu geben.
Frankfurt, den 17. April 1849.
Der königl. preuß. Bevollmächtigte bei der Centralgewalt.
gez. Camphausen.
Dies beruhigende Aktenstück wird dem Dreißigerausschuß überwiesen. Hierauf liest der Präsident die östreichische (letzte) Note, welche der östreichische Wächter, Herr Schmerling, überreicht hat.
Nach ihr hat die Nationalversammlung den „Erwartungen der Regierung nicht entsprochen“ (warum wird sie von den Regierungen nicht auseinandergejagt, wie es das Volk seinerseits bereits
versuchte?); die Versammlung hat ein ideales, unmögliches Reich grunden wollen (mit 34 Fursten); Oestreich aber betrachtet den „deutschen Bund“ nicht als aufgelöst. (Beifall auf der
äußersten Linken.)
Giskra erklärt dem „kategorischen Ton“ dieser Note gegenüber, daß die östreichische Regierung kein Recht zur Abberufung der Abgeordneten habe; er für seine Person habe von der
Regierung kein Mandat erhalten, die Regierung könne ihm also auch keines entziehen. (Beifall im Centrum.)
Tagesordnung.
Die unter 1 - 3 angeführten Berichte geben zu keiner Diskussion Veranlassung. Nr. 1 wird der „Centralgewalt“ zu „geeigneter Berücksichtigung“ überwiesen; ad 2 und 3 wird
der Uebergang zur Tagesordnung, pur et simple, genehmigt.
Ad 4 spricht der verkindete Ernst Moritz Arndt einige berichterstattende Lappalien. Die Verhältnisse sind „so unklar“ (in den Augen alter Schwachkopfe), sind durch „die
neuesten Siege Radetzky's so ganz unter neue Gesichtspunkte gerückt“, daß wir alle Ursache haben, über alle deshalb gestellten Anträge zur „stillen Tagesordnung“
überzugehen.
Nach diesen „neuen Gesichtspunkten“ der „Unklarheit“ simpelt der alte Mann die Stufen der Tribüne herunter.
Abg. Esterle von Calvanese: Wir fordern kein gewaltsames von Ihnen (woher auch?), aber den Ausdruck einer Willensmeinung in den italienischen Angelegenheiten, den Ausdruck von Sympathieen,
wie sie eines freien Volkes würdig sind. Sprechen Sie es aus, daß Sie keinen Theil haben (!!) an der Unterdrückung Italiens, daß die Politik Oestreichs aufgehört hat, Ihre Politik (?), die Politik
Deutschlands zu sein. (Seit wann haben die deutschen eine auswärtige Politik?) Vor einer Versammlung wie diese (hört! hört!), die aus der Revolution hervorgegangen ist, brauche ich das Recht der
Revolution nicht aufzuweisen. (Gelächter.)
Nauwerk aus Berlin spricht in ähnlichem Sinne. Der „edle Gagern“ habe einst gesagt, es sei halber Landesverrath, den Truppen Radetzky's Unglück zu wunschen. Wie denn
wohl der Edle den Einmarsch der Russen in Siebenbürgen nenne? Ob Theilnahme (parlamentarische natürlich) gegen die Russen auch Landesverrath sei.
Edler von Gagern. Paukt in den bekannten Pflug-Construktionen über die Weisheit der östreichischen Politik. Man könne Sympathien für Italien haben, brauche sie aber hier nicht auszusprechen. Das
Beste sei die „Tagesordnung“; ein anderer Beschluß (und das ist der erste gute Einfall des Darmstädter Ackermannes) sei ja doch nicht auszuführen.
Bei der Abstimmung wird die Tagesordnung mit schwacher Majorität angenommen.
Schluß der Sitzung 12 Uhr.
Tagesordnung für Montag: Berathung über den Bericht des Dreißiger-Ausschusses, wenn derselbe bis dahin zu Stuhle kömmt.
@type | jAnnouncements |
@facs | 1574 |
Sitzung des Gemeinderaths vom 19. April 1849.
(Schluß.)
Der Bau der Schule zur Kupfergasse wird genehmigt, doch soll die Façade des vorgelegten Planes vereinfacht werden. ‒ Das Alignement auf dem Mühlenbach wird nach der Verbindungslinie
der südwestlichen Ecke des Hauses Nr. 19 zur südöstlichen Ecke des Hauses Nr. 15 festgestellt. ‒ Die Anlage von Brunnen am Marfilstein, am Anfange des Martinsfeldes, in der Benesisstraße, der
Probsteigasse, am Eigelsteinthor, in der Kost- und Goldgasse, auf dem Rothenberg, am Sassenhof, in der Nächelsgasse, in der Alexianer-, Reinold- und Helenenstraße werden unter Bedingungen, theilweise
mit Unterstellung von Beiträgen Seitens der Interessenten genehmigt, und außerdem dazu ein Kredit von 3000 Thlr. bewilligt. ‒ Endlich beschließt der Gemeinderath durch eine Kommission mit
Zuziehung des Stadtbaumeisters und sonstiger Techniker untersuchen zu lassen, welche Art von Pumpen in Bezug auf Dauerhaftigkeit und Wasserergiebigkeit bei Anlage der neuen Pumpen am zweckmäßigsten
sei.
Civilstand der Stadt Köln.
Den 17. April 1849.
Geburten.
Joh., S. v. Karl Ludw. Müller, Schuster, Mariengarteng. ‒ Amalia Mathilde, T. v. Heinr. Lücker, Schreiner, Perlengr. ‒ Maria Sib, T. v. Gerh. Kramer, Handlungsgehülfe, Comödienstr.
‒ Corn. Sidonia Joseph. Elis., T. v. Philipp Ladner, Prov.-Steuer-Sekretär, Gereonshof. ‒ Andreas, S. v. Wilh. Bünger, Faßb., kl. Griechenm. ‒ Joseph, S. v, Max. Steffens, Tagl,
Rosengasse. ‒ Joh. Jak, S. v. Franz Peter Jos. Breff, Tagl., gr. Spitzengasse. ‒ Herm. Peter, S. v. Carl Schlüssel, Schreiner, Ehrenstr. ‒ Ein unehel. Mädchen.
Sterbefälle.
Helena Franz Basten, 5 1/2 J. alt, Catharinengr. ‒ Anton Connen, Lohndiener, 61 J. alt, verh., Thurnm. ‒ Maria Louise Math. Dietz, 2 M. alt, Hutmacher. ‒ Pet. Math. Stapels,
Musket. im 17. Reg., unverh., Garn.-Lazar. ‒ Maria Anna Dieffenbach, 15 J. alt, Perlenpf.
Bekanntmachung.
Die Verhandlungen über die Abschätzung der Brandschäden an den Häusern Nr. 46, 48, 50, 52, 54, 56, 60, 62, 70 in der Friesenstraße, Nr. 9, 11, 13, 13-, 15, 10, 12 in der Salzgasse, Nr. 9, 4 auf dem
Rothenberg und Nr. 25 auf dem Buttermarkt liegen dem §. 45 des Rhein. Prov. Feuer-Societäts-Reglements gemäß von heute ab, 8 Tage lang auf dem städtischen Feuer-Büreau im Rathhause zu Jedermanns
Einsicht offen.
Köln, den 18. April 1849.
Das Ober-Bürgermeister-Amt, Justizrath Schenk.
Verkauf des Hauses Schildergasse Nr. 49 ‒.
Das zu Köln in der Schildergasse, der Herzogstraße gegenüber, in der besten Geschäftslage unter Nr. 49 ‒ gelegene, in jüngster Zeit neu erbaute, von Herrn Friseur Steinmeyer bewohnte, zum
Nachlasse des hierselbst verlebten Rentners Herrn Cornelius Menzen gehörige Haus sammt Hofraum und Hintergebäude, wird theilungshalber Donnerstag den 3. Mai nächstkünftig, Nachmittags 3 Uhr, auf
meiner Schreibstube, unter den daselbst hinterlegten und nach Belieben einzusehenden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden, und bemerke ich, daß die Bedingungen rücksichtlich
der Zahlung bequem gestellt sind und das Haus sofort anzutreten ist.
Köln, den 1. April 1849.
Fier, Notar.
Licitation.
Das in einem der gewerbreichsten Theile der Stadt Köln, Maximinenstraße Nr. 53 gelegene, theils in massiven Mauern, theils in Fachwerkswänden erbaute zweistöckige Haus von 16 1/2 Fuß Breite und 32
2/3 Fuß Tiefe nebst etwa 16 Fuß breitem und 56 Fuß tiefem Hofraume, sodann einem 12 1/2 Fuß langen und 13 1/2 Fuß breiten, in massiven Mauern erbauten, zu einer Schmiede-Werkstätte benutzten und
gleich dem Haupthause unterkellerten, einstöckigen Anbau, endlich mit Regensarg, Brunnen und Pumpe und dem in Fachwerk-Wänden erbauten einstöckigen, am hintern Ende des Hofes befindlichen Hinterbau
von etwa 14 Fuß Länge und 13 Fuß Tiefe soll in Theilungssachen Jansen gegen Thelen am Dienstag den 15. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, auf meiner Schreibstube, woselbst Expertise und Heft der
Bedingungen einzusehen, öffentlich versteigert und dem Meistbietenden definitiv zugeschlagen werden.
Köln, den 18. April 1849.
Fier, Notar Sachsenhausen 24.
Dr. Gottschalk.
Vielen Mitgliedern des hiesigen Arbeiter-Vereins, dessen ehemaliger Präsident Sie waren, ist es noch fortwährend sehr unklar, ob Sie wirklich die Interessen des Proletariats ‒ gemäß Ihren
schönen Worten ‒ wollten, oder ob Sie glaubten, den Verein gleich einem rohen Haufen nur zu Ihren Sonder-Interessen ‒ wer weiß welche ‒ gebrauchen zu können. Daß Ihre Handlungen
sehr in Widerspruch mit Ihren Worten stehen, ist keinem mehr zweifelhaft. Wahrhaftig, die Worte, in der Extra-Beilage zu Nr. 1 der Zeitung des Arbeiter-Vereins: „So lange ein Tröpfchen Blut
durch meine Adern rollt, so lange auch nur ein Hauch meine Brust belebt, werde ich mit Euch sein!“ sind gewiß sehr schön, wie lassen sie sich aber vereinbaren mit Ihrem Davonlaufen? wie lassen
sie sich vereinbaren mit Ihrem Plane, den Sie hatten, als Sie aus dem Arresthause kamen ‒ den man erst später erfuhr ‒ daß man nur Mitglied werden könne, wenn man monatlich 5 Sgr. zahle,
und mit dem Lumpenproletariat nichts mehr zu thun haben wollten, wodurch Sie die Mitglieder des Vereins ‒ zu welchen Sie obige schöne Worte gesprochen, die alle Proletarier sind, denen 5 Sgr.
per Monat, in ihren schlechten Verhältnissen, jedenfalls zu viel gewesen ‒ geradezu vor den Kopf gestoßen hätten. Dies würde schon hinreichend erweisen, wes Geistes Kind Sie sind, und daß Sie
den Arbeiter-Verein nur als einen Haufen dummer Jungen gebraucht haben, um Ihr Streben nach Ruhm, Ansehen etc. zu befriedigen.
Als dies aber fehl geschlagen und dafür ein bischen Arrest gegeben und sonst nichts dabei zu gewinnen schien, zogen Sie sich zurück und verschmähten Ihre treuesten Mitglieder. ‒ Nur einigen
servilen Speichellekern war es gegönnt ‒ indessen mußten diese nach Bonn reisen ‒ mit Ihnen zu sprechen, so sehr war Ihre Ehrfurcht gestiegen und so tief verachteten Sie jetzt den treuen
Proletarier.
Und nun ‒ wem es vielleicht noch nicht recht klar sollte sein ‒ die Erklärung in der N. Rh. Ztg. und K. Ztg. Ihre freiwillige Verbannung, um ‒ wie man damals hier und Sie
nachher in Bonn sagten ‒ keinen Einfluß auf die Wahlen auszuüben, bis Sie der „annoch oberste Richter oder die Stimme des Volkes zurückriefe.“ Die Stimme des Volkes hat Sie nicht
gerufen, ob Sie der „annoch oberste Richter“ durch eine Stelle als geheimer Rath gerufen, wissen wir nicht; die kindlich zärtliche Behandlung des „annoch obersten
Richters“, als ächter Republikaner sowohl in Ihrem Prozeß, in Ihrer Erklärung, als in Ihrer Zeitung, können dies mit Recht vermuthen lassen.
Daß Sie keinen Einfluß auf die Wahlen, durch Ihre Verbannung ausüben wollten, wie Sie in Bonn erklarten, ist eine sehr kleinliche List, denn jedenfalls hielten Sie dies gerade als ein recht
wirksames Mittel, um gewählt zu werden. Sie hatten ja hier Ihre Agentur und Ihre Brüder, welche eine Rede, die Sie in früherer Zeit gehalten, in Massen drucken und vertheilen ließen. Kinkel, einer der
thätigsten Agenten, erklärte, er wäre nichts (ob dies wirklich wahr ist, oder ob er den Bauern damit etwas weis zu machen glaubte?), wenn er Dr. Gottschalk nicht bei sich in Berlin hätte.
Dies Herr Dr. ist fehlgeschlagen, was übrigens gut ist, denn solche zweideutige Männer, welche immer hinter der Fronte manoveriren und sich nimmer auf die Bresche stellen, überall in den Augen der
Könige ihre politische Unschuld zu bewahren suchen, sind viel gefährlicher, als alle Reaktionärs. Man braucht sich deshalb nicht zu fragen, warum die Schmähungen, Verdächtigungen einzelner Personen
‒ die ihr ganzes Leben dem Kerker und den Verfolgungen getrotzt, die fortwährrnd mit der größten Aufopferung unermüdet für die gerechte Sache des Proletariers auf der Bresche stehen und denen
es auch jetzt noch nicht einfällt, sich freiwillig zu verbannen; ‒ in Ihrem Blatte zu lesen sind; es ist der Ausfluß der persönlichen Rache für das mißlungene Wahlmanöver. Anstatt daß Sie sich
dem Arbeiter-Verein in Köln gegenüber gerechtfertigt haben sollten, gehen Sie nach Bonn und bekennen da mit dem demüthigen Selbstlob, daß Sie sich aus republikanischer Selbstverleugnung verbannt
hätten. Damals auf dem ersten demokratischen Kongreß in Frankfurt, wollten Sie aus republikanischer Selbstverleugnung mit aller Gewalt in den demokratischen Central-Ausschuß nach Berlin gewählt sein,
sonst würden Sie mit Ihren 7000 Arbeitern ‒ ich weiß nicht ‒ die Republik e nführen, oder sonst etwas. ‒ Wie harmonirt das mit republikanischer Selbstverleugnung?
Ja mit Recht hört man häufig sagen, hinter allen Erklärungen und Rechtfertigungen sitzt weiter nichts als die jüdische Hinterlist von Wien, Prag, Pesth und Paris, wo sie immer das Volk verriethen
und verließen, wenn ihr persönlicher Ehrgeiz oder ihre Interessen nichts dabei gewinnen konnten.
Weil Sie jetzt in Bonn residiren und Sie von der hiesigen Meinung über Sie, vielleicht falsch berichtet werden könnten, da wir weder Gelegenheit noch das nöthige Reisegeld haben, um es Ihnen
persönlich zu sagen, hielten wir es für unsere Pflicht, Sie in Ihrer Verbannung zu Endenich bei Bonn hiermit bekannt zu machen
Im Namen vieler Kameraden M. Breuer, Leo Ley.
Beachtenswerth.
Ein verheiratheter Mann 32 Jahr alt, im Schreiben und Lesen so wie im Baufach bekannt, sucht da derselbe die im Häuslichen nicht Beschäftigung genug hat eine Stelle, gleich viel, wenn auch mitunter
mit schwerer Arbeit verbunden ist. Das Nähere bei der Expedition.
Bedeutend lautere Antwort auf die oft wiederholte Anfrage, die Wahl eines Abgeortneten für die Kreise Mülheim und Köln (Land) betreffend. Am 15. März a. c. gab der Minister v. Manteuffel
einem Abg. das „Ehrenwort“ darauf, daß die fragliche Wahl „sofort“ vorgenommen werden solle. ‒ Des Ehrenwortes halber muß natürlich die Wahl noch lange
hinausgeschoben bleiben. ‒ ‒ ‒
Bei J. Treitz, unter Goldschmidt Nr. 20, zwischen dem Jülichs- und Lorenzplatz ist zu haben:
Grünmeyer's Pfarrer in St. Andreas, Katholisches Gebetbuch im Geiste der katholischen Kirche, und mit kirchlicher Genehmigung, mit 8 Kupfern in Gold und Farbendruck. Dasselbe enthält außer
den gewöhnlichen Morgen-, Meß-, Tages-, Maria-, Abend-, Beicht-, Wochengebeten u. sämmtlichen Festtagsgebeten, das ganze katholische Kirchenjahr. Dasselbe kostet in safianirtem Leder, mit reicher
Vergoldung und Goldschnitt, die große Ausgabe 25 Sgr., die Mittel-Ausgabe 15 Sgr. Die kleinere Taschenausgabe 12 Sgr., in ordinärem Lederbande billiger. Für Wiederverkäufer bewillige ich in größeren
Parthien gebunden und ungebunden einen angemessenen Rabat.
Grünmeyer's Gebetbuch ist dem Inhalt nach anerkannt, der Druck schön und auf Velinpapier, es übertrifft nach Obigem alle neueren Gebetbücher.
Ferner habe ich eine bedeutende Auswahl neuerer Gebetbücher.
Neue Berliner Hagel-Versicherungs-Gesellschaft.
Beim Beginn der Versicherungs-Periode beehrt sich diese Gesellschaft, das landwirthschaftliche Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß sie gegen feste Prämien, wobei durchaus keine Nachzahlung
Statt finden kann, die Versicherung der Feldfrüchte gegen Hagelschaden übernimmt und den Verlust durch Hagelschlag, der den bei ihr Versicherten trifft, nach erfolgter Feststellung gleich baar
vergütet.
Für das laufende Jahr sind die Prämien für die Rheinprovinz, mit Ausnahme der Kreise Düsseldorf und Elberfeld (die für Halm- und Hülsenfrüchte 1 pCt. zahlen), wie folgt erniedrigt:
Für | Halm- und Hülsenfrüchte | 5/6 | pCt. |
Für | Kartoffeln | 1/2 | pCt. |
Für | Oelgewächse | 1 1/4 | pCt. |
Für | Handelsgewächse | 2 1/2 | pCt. |
Im Regierungsbezirk Köln wird beim Unterzeichneten, so wie bei den bereits genannten Agenten jede nähere Auskunft über das Geschäft bereitwilligst ertheilt und sind daselbst die erforderlichen
Antrags-Formulare u. s. w. zu haben:
Köln, im April 1849.
C. Blanckarts, Hauptagent, Hochstraße, unter Pfannenschläger Nr. 26.
Für Auswanderer nach Galveston in Texas. Die ersten Tage im Monat Mai d. J. habe ich noch einen schönen Dreimaster, nach Calveston in Texas, wo noch mehrere Personen und Familien zu
billigen Preisen fortkommen können. Dieses ist das letzte Schiff nach Calveston vor August d. J, und hat kein anderer Hafen noch ein Schiff im Mai dahin, der Abschluß kann mit und ohne Beköstigung
geschehen.
Auf frankirte Anfrage ertheilt das Nähere Düsseldorf, den 18. April 1849.
Das Haupt-Büreau für Auswanderer:
A. E. Gerhardt, Bilkerstraße Nr. 1029.
Regelmäßige Post- und Paket-Schifffahrt zwischen Havre u. Nord-Amerika.
Die Schiffe der General-Agentur Washington Finlay fahren regelmäßig:
von Havre nach New-York den 9., 19. und 29. eines jeden Monats,
von Havre nach New-Orleans den 9. und 19. Mai.
Damit in Verbindung gehen die Transporte unter Führung von Condukteuren:
von Köln den 28., 8. und 18. via Rotterdam, und
von Köln den 1., 11. und 21. via Paris nach Havre ab.
Die Ueberfahrt von Havre, welche bei der Blokade der nördlichen Häfen besonders zu empfehlen ist, geschieht durch tüchtige Dreimasterschiffe, deren zweckmäßige innere Einrichtung und pünktliche
Abfahrt rühmlichst bekannt sind.
Die Beförderung der Auswanderer und ihres Gepäcks, so wie die Assekuranz des letzteren wird von Köln ab (sowohl nach New-York und New-Orleans, als Havre) übernommen und jede gewünschte Auskunft
bereitwilligst ertheilt durch die Agentur des Herrn Washington Finlay von Albert Heimann, Friedrich-Wilhelmstraße Nr. 3 und 4.
Köln, den 16. April 1849.
Ueberfahrt nach Australien und Californien mit Anlaufen am Vorgebirge der guten Hoffnung und Sydney, für Cajüten- und Zwischendeck-Passagiere.
Die ausgezeichnet schnellsegelnde, gekupferte und kupferfeste belgische Fregatte „Océanie“, 700 Tonnen groß, wird gegen Medio Mai von Antwerpen unter dem Kommando des erfahrnen
Capitains G. Radon, der schon verschiedene Male diese Reise unternommen hat, nach den obigen Bestimmungen aussegeln.
Passagiere finden in diesem, vor fünf Jahren für den Wallfischfang gebauten Schiffe, den sichersten, bequemsten Raum und alle sonstigen Erleichterungen für eine so lange Reise. Das gefährliche
Umsegeln des Cap Horn mitten im Winter, wird auf diesem Wege vermieden und gewährt die neutrale belgische Flagge Sicherheit gegen Kriegsgefahr. Der angegebene Lauf des Schiffes bietet ferner
Handelspassagieren und auch Emigranten, welche Ansiedelungsplätze suchen, die Mittel, höchstwichtige Erfahrungen, jeder in seinem Fache, zu erwerben.
Mäßige Ueberfahrts-Bedingungen zu erfahren bei Schiffsmakler Brequigny oder Koch & Comp., in Antwerpen.
IN AMSTERDAM liegen in Ladung nach New-York: Jacob Cats, Cpt. Keemann, bis 20. April.
Triest: Vereeniging, Cpt. Ouweband, holl. Fl.
Livorno: jonge Walrave, Cpt. de Vries, holl. Fl.
Genua: Amicitia, Cpt. Wijgers, holl. Fl.
Marseille: Monnikendam, Cpt. Ollmans, holl. Fl.
Lissabon: Cornelia, Cpt. Beekmann, holl. Fl.
Bilbao: Isabel, Cpt. Hormaechea, span. Fl.
Bayonne: Margina, Cpt. Boer, holl. Fl.
Bordeaux: Vrouw Geertje, Cpt. Bakker, holl. Fl.
Petersburg: Elisabeth Johanna, Cpt. Ekens, holl. Fl.
Riga: Riga, Cpt. Kerter, holl. Fl.
Stockholm: Carl Gustav, Cpt. Wulff, schwed. Fl.
Konigsberg: Catharina, Cpt. Bekkering, holl. Fl.
Danzig: goede Verwachting, Cpt. Riensema, holl. Fl.
Stettin: Dieverdina, Cpt. P. Neints, holl. Fl.
Rostock: Tweeling, Cpt. Schoemaker, holl. Fl.
Kopenhagen: Margina, Cpt. Huising, holl. Fl.
Bergen: Soeblomsten, Cpt. Holm, norw. Fl.
Drammen, Christiania: Apollo, Cpt. Nickelsen.
Hamburg: viele Segelschiffe und 3 Dampfboote.
Bremen u. a. M. viele Segelschiffe.
Zur Beförderung von Waaren empfehlen sich THOLEN & Comp. in Amsterdam.
Wein-Verkauf außer dem Hause.
Reingehaltener Moselwein per Quart 2, 2 1/2, 3 und 3 1/2 Sgr. Johannisstraße Nr. 48.
Ein Knabe von ordentlichen Eltern sucht eine Stelle als Schlosserlehrling. Näheres Rothenberg Nr. 9.
Herrenkleider werden gewaschen und reparirt.
Herzogstraße Nr. 11.
VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen.
Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.
Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.
Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt
werden.
Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang
Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der
Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen
u. zu den billigst möglichsten Preisen.
Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.
Antwerpen, den 27. December 1848.
VAN EETEN et Comp
Freies Tanzvergnügen.
Heute Sonntag den 22 April im „Neuen Kuhberg“ auf der Ehrenstraße bei L. Senf. Anfang 4 Uhr.
In Spitz, Gebild u. s. w. wird billigst gestopft. Josephsplatz Nr. 5.