[1567]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No. 278. Köln, Samstag, den 21. April 1849.
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Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. ‒ Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Havas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.
Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. ‒ Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis. ‒ Nur frankirte Briefe werden angenommen. ‒ Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.
Zu Nro. 277 d. Ztg. wurde eine zweite Ausgabe ausgegeben.
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Uebersicht.
Deutschland. Berlin (Klatsch, ‒ Sitzung der zweiten Kammer). Breslau. (Arbeiterbankett. ‒ Schütte). Wien. (Ansprache Böhms an die Wiener). Aus Schleswig-Holstein. (Vom Kriegsschauplatz. ‒ General Fabvier).
Polen. (Das ruthenische Comite).
Italien. Catania. (Erstürmung der Stadt). Malta. (Kapitulation Siragossa's und Agosta's). Genua. (Brief Avezzana's an einen englischen Schiffskommandanten. ‒ Dekret Victor Emanuels). Turin. (De Launay. ‒ Auflösung des Gemeinderaths in Alessandria).
Französische Republik. Paris. (Die Expedition nach Civita-Vecchia. ‒ Vermischtes).
Großbritannien. London. (Unterhaus).
Ungarn. (Ausbleiben der Posten). Agram. (Der neue kroatisch-slavonisch-dalmatinische Raubstaat). Aus Syrmien. (Klaggesang der edlen Frauen des Asan Aga). Kronstadt. (Bem in Kronstadt).
Ostindien. London. (Der Sieg bei Gudscherat. ‒ Vermischtes).
China. Hong-Kong. (Der Vertrag wegen Eröffnung Cantons für die Fremden).
Egypten. Cairo. (Die Verbindung zwischen Cairo und Suez).
Deutschland.
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[ * ] Berlin, 18. April.
Wir sind aus sicherster Quelle in den Stand gesetzt, folgenden Beitrag zu dem alten Ruhm der preußischen Gerichtshöfe, ihrer bekannten Selbstständigkeit und Unparteilichkeit zu geben.
Die Gräfin Hatzfeld in Düsseldorf war bekanntlich zu zwei Monat Gefängniß verurtheilt und es fragte sich nun, ob die Amnestie vom 20. März v. J. nicht auch hier zur Anwendung kommen müsse. Die Sache kam an den Kassationshof. Hr. Oberprokurator John sagte nun in dem von ihm eingereichten Berichte, man möge sich doch beeilen und gar nicht auf das Gesuch der Gräfin Hatzfeld Rücksicht nehmen, da sie eine der gefährlichsten und thätigsten „Wühlerinnen“ in Düsseldorf sei etc. Der Anwalt der Gräfin fand, als er sich die betreffenden Akten zeigen ließ, diesen Bericht nicht vor, man hatte denselben hinweggenommen, auf sein dringendes Gesuch erhielt er ihn endlich zur Ansicht.
Aber der Bericht des Oberprokurators John hatte seine Wirkung bei dem Gerichtshofe nicht verfehlt. Es besteht nämlich die Förmlichkeit, daß der Angeklagte in solchen Fällen sich bereit erklären muß, die Haft anzutreten und es erbat sich der Anwalt der Gräfin 14 Tage Frist für ihre Erklärung aus, welche stets gewährt wird ‒ der Gerichtshof verweigerte jede Frist!!! ‒ Glücklicherweise gelang das Spiel des Gerichtshofes nicht, die Erklärung wurde rasch herbeigeschafft.
Der christlich-germanische Musterstaat Preußen wollte in seiner gewaltigen Frömmigkeit das Unwesen der Bordelle nicht mehr dulden und am 1. Jan. 1847 wurden dieselben aufgehoben. Diese Maßregel hat indessen nur sehr traurige Früchte getragen, seit jener Zeit haben die syphilitischen Krankheiten progressiv zugenommen und jetzt ist die Charité und Bethanien so voll dieser Kranken, daß selbst die Hausvogtei sie behalten muß. Der fromme Kultusminister Ladenberg will sich nun das Verdienst der Wiederherstellung der Bordelle erwerben, um jenen Krankheiten, welche hier schon epidemisch geworden sind, zu begegnen, da die Sittlichkeit des vergangenen Systems eben zu nichts Anderem geführt hat, als zur ‒ ‒ Syphilis.
Der neue Saal des Kriminalgerichts für die Sitzung der Geschwornen sollte heute eröffnet werden, damit die erste Abtheilung die noch vorhandenen Untersuchungssachen in ihm zu Ende führen könne, mit Ausnahme der Preß- und politischen Prozesse, welche nur den Geschwornen vorbehalten sind. Vorgestern sprang aber eine Gasröhre und das eindringende Gas zerstörte die Frescomalereien der Decke derartig, daß dieselbe mit großen Kosten wird reparirt werden müssen und der Saal bis zum 1. Mai, an welchem Tage die erste Assisensitzung stattfinden soll, nicht geöffnet werden darf.
Es verlautet, daß im Justizministerium schon die Amnestieverordnung bereit liege. Die Gefangenen sind natürlich in Kategorien eingetheilt. Es sollen nur die begnadigt werden, die ihrer Jugend wegen und sonst keine klare politische Anschauung haben konnten!! Ausgenommen bleiben vorzüglich Alle, bei deren Verbrechen Eigenthum oder Person beschädigt oder verletzt sind. Sollte die Amnestie wirklich so ausfallen, so wäre der Willkür in der Auswahl der zu Begnadigenden, wie gewöhnlich, Thor und Thür geöffnet.
Herr Regierungsassessor Szuman, als tüchtiger Demokrat in Wreschen bei der Doppelwahl des Herrn v. Lipski gewählt, stimmte gestern und vorgestern zum Unwillen aller Polen gegen die Anträge der Linken.
Sitzung der zweiten Kammer.
(Wir gaben heute früh in der zweiten Ausgabe einen kurzen Auszug).
Der Abgeordnete Schaffraneck hat sich an den Minister des Innern gewendet mit dem Ersuchen, daß alle Sitzungsprotokolle beider Kammern in die polnische Sprache übersetzt und in 6000 Exemplaren an die Abgeordneten der polnisch sprechenden Bezirke vertheilt werden möge. Der Minister ist hiermit einverstanden, nur will er die ganze Angelegenheit der Kammer selbst überlassen
Der Präsident Grabow stellt daher die Frage, ob die Kammer damit einverstanden sei?
Abg. Bogedein hält die Protokolle für unzulänglich und für Nichtmitglieder unverständlich.
Schaffraneck widerlegt ihn in längerer Rede, und die Kammer beschließt endlich die Uebersetzung der Protokolle in die polnische Sprache und den Druck derselben in 5000 Exemplaren.
Moritz trägt darauf an, daß sein Gesetzentwurf über die Ablösung der Mühlenabgaben an die Justizkommission überwiesen werde und nicht der Gewerbekommission, wie es der Präsident gethan.
Es erhebt sich eine längere Debatte darüber, welcher Kommission dieser Gesetzentwurf übergeben werden muß.
Die Kammer entscheidet sich endlich für den Moritzschen Antrag.
Auch das von Elsner eingerichtete Lastengesetz wird auf dessen Antrag statt der Finanzkommission, der es der Präsident überwiesen hatte, der Agrarkommission zuertheilt.
Hierauf wird über den revidirten Gesetzentwurf betreffend „den Verkauf, das Vertheilen und das Anheften von Druckschriften oder bildlichen Darstellungen in öffentlichen Straßen“ im Ganzen zum zweiten Mal abgestimmt und mit 167 gegen 163 Stimmen angenommen und wird dieser Gesetzentwurf nun der ersten Kammer zugesandt werden.
Schneeweiß Blömer und Osterrath stimmten mit der Rechten für den Gesetzentwurf.
Alsdann kommt man zum Clubgesetz
Referent Scherer: Das in dem § 3 ausgesprochene Prinzip, welches nur öffentliche Versammlungen anerkennt, und außerdem den Vereinen zur Pflicht macht, den vierten Theil der Plätze für Nichtmitglieder frei zu halten, wurde von 6 Abtheilungen als eine wirkliche, und darum unzulässige Beschränkung des freien Versammlungs- und Vereinsrechts erkannt. Der Centralausschuß theilt diese Ansicht und beantragt demgemäß die Streichung des ganzen Paragraphen.
Der Assistent des Ministers des Innern, Hr. v. Schleinitz, sucht den Paragraphen der Regierungsvorlage zu vertheidigen. Er sagt, in England könne man wohl das Versammlungsrecht ohne Beschränkung gestatten. Dort sind die Verhältnisse ganz anders als bei uns, die unsrigen gleichen mehr den französischen und darum müssen wir auch die französischen Clubgesetze einführen.
Dieser § 3 lautet:
„Bei dergleichen Versammlungen muß Jedermann der Zutritt gestattet werden; die Ortspolizeibehörde ist jedoch ermächtigt, auf den Antrag der Vorsteher, Unternehmer, Ordner oder Leiter zu gestatten, daß diese Oeffentlichkeit ausgeschlossen oder beschränkt werde Versammeln sich die Mitglieder solcher Vereine, welche ihre Statuten der Ortspolizeibehörde einzureichen haben, so haben sie den vierten Theil der Plätze für diejenigen frei zu lassen, welche dem Vereine fremd sind“
Jung und Eydam sprechen mit vielem Beifall gegen den Paragraphen, welcher einstimmig verworfen wird. (Allgem. Gelächter).
Referent Scherer: In Betreff der in dem zweiten Absatze des § 4 erwähnten Militärpersonen waren sämmtliche Abtheilungen der Ansicht, daß die bezügliche Bestimmung wegen deren Dienstkleidung, als lediglich disciplinarischer Natur, in das vorliegende Gesetz nicht hineingehöre. Von einigen Abtheilungen wurde dieselbe Ansicht auch rücksichtlich der im ersten Absatze erwähnten Polizeibeamten aufgestellt, während die Mehrzahl sich dahin entschied, daß für Polizeibeamte die Verpflichtung zur Dienstkleidung nur für den Fall ihres Erscheinens im Dienste gesetzlich auszusprechen sei, indem andernfalls eine Beschränkung des freien Vereins- und Versammlungsrechts in den Personen der Polizeibeamten darin liegen würde.
Wollheim spricht mehr im Allgemeinen und beweist das Verfassungswidrige des ganzen Gesetzes.
Caspary spricht gegen die disciplinarischen Vorschriften.
Hierauf wird der erste Satz des § 4, lautend:
„Polizeibeamte dürfen solchen Versammlungen nur in der Dienstkleidung oder unter ausdrücklicher Kundgebung ihrer dienstlichen Eigenschaft beiwohnen,“ angenommen.
Referent Scherer: Zum § 5. Von der Mehrzahl der Abtheilungen ist, zumal mit Rücksicht auf die Streichung des § 3 die Nothwendigkeit, der Regierung das Recht und die Möglichkeit einzuräumen, von den in Versammlungen der in Rede stehenden Art gepflogenen Verhandlungen in grader und offener Weise sich Kunde verschaffen zu können, anerkannt worden. Der Centralausschuß hat sich auch dieser Meinung um so mehr anschließen zu müssen geglaubt, als er auch hier nicht im Stande war, in der bloß passiven Anwesenheit eines oder zweier Beamten der öffentlichen Sicherheit in einer sich mit öffentlichen Dingen beschäftigenden Versammlung die von anderer Seite behauptete Beeinträchtigung des freien Versammlungsrechts zu erblicken.
Berends gegen diesen §. Wenn ich auch den Belagerungszustand für Berlin von einem sehr großen Nachtheil halte, so muß ich mich doch gegen dieses Gesetz erklären, obgleich der Minister die Aufhebung des Belagerungszustandes von der Annahme dieses Gesetzes abhängig macht. Berlin verlangt nicht, daß das ganze Land seinetwegen der Versammlungsfreiheit beraubt werde und erträgt lieber noch länger den Druck des Belagerungszustandes.
Graf Schwerin: Wir sind der Ansicht, daß der Regierung nach der Verfassung sowohl, als nach dem Gesetz vom 6. April 1848 das Recht zusteht, ein Gesetz zur Beaufsichtigung der Versammlungen zu erlassen. Es ist sogar Pflicht der Regierung, alle politischen Vereine zu überwachen.
Der erste Satz des § 5 lautend:
„Die Ortspolizeibehörde ist befugt, in jede solche Versammlung zwei Polizei-Beamte oder zwei durch besondere Abzeichen erkennbare Abgeordnete zu senden, denen ein angemessener Platz einzuräumen ist,“ wird nach namentlicher Abstimmung mit 167 gegen 166 Stimmen verworfen. ‒ Schneeweiß stimmte mit der Linken, dadurch ihre Majorität von einer Stimme.
Der Central-Ausschuß beantragt die Streichung des § 6.
Viebahn erklärt sich gleichfalls für Streichung, nur Graf Schwerin will den § beibehalten, damit die Abgeordneten der Obrigkeit sich nach den Namen der Redner erkundigen können.
Der § 6 wird mit großer Majorität verworfen.
§ 7 wird fast einstimmig verworfen.
Referent Scherer: Der im § 8 enthaltene Grundsatz, daß den Polizeibeamten unter gewissen Voraussetzungen das Recht einzuräumen sei, Versammlungen aufzulösen, ist vom Centralausschuß anerkannt worden.
Wesendonk: Nachdem der § 5 gefallen ist, sehe ich gar nicht ein, wie der § 8 auszuführen sein wird. Wenn nach der Ansicht des Grafen Schwerin der Polizei von Rechtswegen zustehe, allen Versammlungen beizuwohnen und zu bewachen, so wäre ja das ganze Gesetz nicht mehr nothwendig. Der vorliegende § gibt der Polizei die Befugniß, eine Versammlung aufzulösen, wenn ein Redner zu Vergehen aufregt. Wie leicht wird es nun Jemand sein, eine Versammlung auseinander zu sprengen, wenn er etwas aufregender spricht, als die Polizei vertragen kann, sie wird die Versammlung sofort auflösen. Als Beispiel erzählt der Redner die bekannten Vorfälle bei den Wahlversammlungen in Düsseldorf, die mit allgemeiner Indignation aufgenommen werden. ‒ Es ist zwar richtig, daß das Versammlungsrecht gemißbraucht werden kann, aber deshalb brauchen wir solche Präventivmaßregeln nicht, die werden auch nichts nützen.
Müller (Siegen) spricht für den Gesetzentwurf und erzählt, daß von der Regierung zu Düsseldorf, welche, wie der vorige Redner mittheilte, den fast einstimmigen Beschluß gefaßt hatte, „daß es den Dienern der Polizei nicht frei stehe, in Versammlungen einzudringen,“ am andern Tag, nachdem er seinen Sitz im Kollegium eingenommen, der entgegengesetzte Beschluß gefaßt worden sei.
Wesendonk erwidert später in einer persönlichen Bemerkung, daß in dem, vom Abg. Müller (Siegen) erzählten Meinungsumschwung der Düsseldorfer Regierung eben den Beweis liege, daß das gegenwärtige Regierungssystem faul sei.
Präsident Grabow wünscht, daß sich der Redner künftig gemäßigter ausdrücke (Allgemeiner Widerspruch links: Oh! Oh!)
Wesendonk erwidert später, daß er künftig sich immer wieder des Ausdrucks faul bedienen werde. Freilich könne man unterm Belagerungszustand im Schauspielhause bei der Vorstellung des Hamlet den Satz: „es ist etwas faul im Staate Dänemark,“ verbieten, aber nicht auf dieser Tribüne.
Nachdem noch eine große Anzahl persönlicher Bemerkungen, größtentheils heitern Inhalts, gemacht worden sind, erhält der Referent Scherer noch das Wort, der zur Widerlegung einer Aeußerung Kirchmanns einen Satz der „demokratischen Corresp.“ vom 14. April vorliest
Der § 8 wird verworfen und statt dessen ein Amendement von Pape angenommen, wonach der § lautet:
„Versammlungen, in denen zum gewaltsamen Umsturz oder zu gewaltsamer Aenderung der Verfassung, zu thätlichen Angriffen oder Widerstand gegen die Obrigkeit, oder zu Gewaltthätigkeiten gegen Personen oder Eigenthum aufgefordert oder aufgereizt wird, sind die Abgeordneten der Polizeibehörde befugt, aufzulösen, unbeschadet des gegen die Betheiligten gesetzlich einzuleitenden Strafverfahrens.“
Bei der namentlichen Abstimmung haben 186 Mitglieder die Freiheit, mit Ja zu stimmen und nur 146 sprechen sich gegen den Paragraphen aus.
Schluß der Sitzung um 5 Uhr.
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@facs1567
Berlin, vom 17. April.
Der Ausgang eines gestern stattgehabten Pistolenduells erregt in der Stadt eine um so allgemeinere Theilnahme, als die Betheiligten sehr bekannten Familien angehören und der Anlaß zu jenem Vorgange unter der schwebenden Tagesfrage in erster Reihe steht. Die Ankunft der Frankfurter Kaiserdeputation hatte den Assessor Neander, einen Sohn des bekannten Bischofs Neander, mit dem Studiosus Brandt, einem Sohn des Bürgermeisters von Brandenburg, in einen Streit verwickelt, der gestern durch Zweikampf ausgeglichen werden sollte. Das Ergebniß war ein sehr blutiges. Neander ist in Folge der erhaltenen Wunde sofort gestorben und Brandt hat eine lebensgefährliche Verletzung davon getragen.
Ein Schreiben des Polizeipräsidenten an den Präsidenten der ersten Kammer, Rudolph v. Auerswald, hat den letzteren zu einer Beschwerdeführung beim Minister des Innern veranlaßt. Herr von Hinkeldey verlangte Einlaßkarte für Konstabler zu den Tribünen der ersten Kammer, um die dort häufig vorkommenden Taschendiebstähle zu verhindern. Herr v. Auerswald glaubte dieser Forderung nicht stattgeben zu können und wies dieselbe mit dem Bemerken zurück, die Polizei innerhalb des Hauses obliege ihm selbst. Die Entgegnung, zu der sich Herr v. Hinkeldey hierdurch veranlaßt fand, soll nicht nur die Competenz des Kammerpräsidenten zur Ausübung derjenigen polizeilichen Befugnisse in Frage gestellt haben, zu welcher die Karten verlangt waren, sondern überdies auch dem Herrn v. Auerswald gewissermaßen die Verantwortlichkeit für alle nunmehr auf den Tribünen vorkommenden Taschendiebstähle aufgebürdet haben. Herr v. Auerswald hat dem Minister dies Schreiben mit dem Bemerken zugeschickt, daß der Ton desselben ungebührlich sei und eine scharfe Zurechtweisung erfordere.
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@facs1567
[ 61 ] Breslau, 17. April.
Gestern Abend fand im Wintergarten, der etwa 2000 Menschen faßt, das Ihnen bereits angezeigte Verbrüderungsbankett der Arbeiter statt. Der Saal war gedrängt voll, und mit den Emblemen der rothen Republik ausgeschmückt. Nees von Esenbeck führte den Vorsitz und hielt die Eröffnungsrede, worauf das Präsidium nebst Sekretären die phrygische Mütze feierlich aufsetzten, und zum Zeichen, daß die ganze Versammlung dieselbe adoptire, ein Mann und eine Frau aus ihrer Mitte auf der Tribüne damit dekorirt wurden. Sodann wurde Freiligrath's Marseillaise gesungen, und verschiedene Vorträge socialistischen Inhalts gehalten, von denen sich besonders der Vortrag eines deutsch-katholischen Predigers auszeichnete. Die Haltung der Versammlung, welche ich leider vor Schluß verlassen mußte, war musterhaft; nichts von dem Gähnen, Räkeln, Lack- und Wanzengeruch der königl. preuß. Lieutenants- und Geheimraths-Salons, nichts von der Flegelei ihres Hochmuths und ihrer Ladstockgrazie. Zu bedauern war, daß das Versammlungslokal sich soweit vom Mittelpunkt der Stadt befand, und dadurch viele vom Besuch des Bankett's abgehalten worden sind. Vielleicht wäre es möglich, ein ähnliches Bankett an einem Sonntag rund um den Ring im Freien abzuhalten, und so dem zahlreichen Proletariat der Stadt Gelegenheit zu geben, sich dabei zu betheiligen und auszubilden.
Die Breslauer Zeitung bringt heute die Nachricht: „Der Dr. Schütte aus Wien (in Wien schrieb der Abentheurer aus Berlin) hat keine Ausweisungsordre, wie man neuerdings wissen wollte, sondern eine Aufenthaltskarte für längere Zeit bekommen und ist ihm dieselbe ohne Weitläufigkeit ausgehändigt worden.“ In welchem infamen Kontrast steht diese Nachricht mit der dirnenhaften Unverschämtheit, welche sich Abramowitsch's Polizeiknecht Hinkeldey vor einigen Tagen gegen einen hier anwesenden, politisch ganz [1568] unbekannten, Referendarius erlaubt hat. Derselbe hatte schon früher Berlin bewohnt, und beabsichtigte dort wiederum seinen längern Aufenthalt zu nehmen. Die dermaligen Umstände bewogen ihn aber, auf Anrathen einiger Freunde seinen Reisepaß mit der Anfrage an den Polizeiknecht Hinkeldey zu senden, ob ihm auf Grund desselben ein zweimonatlicher Aufenthalt in Berlin gestattet würde. Statt den Paß, wie es verlangt wurde, und sich von selbst versteht, sofort zurückzuschicken, behält Hinkeldey ohne Antwort zu geben denselben während vier ganzen Wochen, und schickt ihn dann mit einer unverschämten abschläglichen Antwort an das hiesige Polizeipräsidium zurück. In dieser Antwort ist nicht nur keine Begründung der verweigerten Zureise nach Berlin enthalten, sondern der Polizeiknecht Hinkeldey erlaubt sich darin auch noch die Frechheit, den noch in Diensten stehenden Referendar zu einem „vormaligen“ zu machen. Wahrscheinlich hat der Polizeiknecht Hinkeldey den Paß, obwohl er für sich selbst die königl. preuß. Unverdächtigkeit auszuweisen im Stande war, nach allen vier Weltgegenden zur Spionage umhergeschickt, und dadurch erfahren, daß der Inhaber der königl. preuß. Hostie keineswegs von der Gesinnung des Polizeiknechts Hinkeldey ist.
Sie können daraus ermessen, welche vortreffliche Garantieen der Schürzen-Abentheurer und sogenannten Demokrat Schütte dem Polizeiknecht Hinkeldey gewähren muß, wenn seinem Aufenthalt in Berlin kein Hinderniß in den Weg gelegt wird. Sie können dies noch mehr daraus ermessen, daß Schütte in Berlin den Belagerungszustand in voller Glorie genießen darf, er, den Windischgrätz in seiner Bornirtheit neben Bem und Messenhauser todt oder lebendig ausgeliefert haben wollte ‒ während der Kadett Höcke, ebenfalls Wiener Flüchtling, und noch dazu ganz unbekannt, von den Preußen an die österreichischen Standrechts-Canaillen ausgeliefert wird!!
Die polizeilichen Heimsuchungen in den Wohnungen sind hier ebenfalls in schönster Blüthe. Auch wenn man seinen Paß abgegeben hat, überrascht einen am andern Morgen schon ein neugieriger Kommissarius mit den indiskretesten Fragen, die sich bis ins innere Familienleben verlieren, worauf man von den dazu angestellten Bütteln auf Schritt und Tritt beobachtet wird. Zu diesen polizeilichen Quälereien gehört auch, daß mißliebige Fremde (eingeborne Preußen) alle 8 Tage eine neue Aufenthaltskarte lösen, und dafür 5 Groschen Steuer bezahlen müssen. Die Prellerei dabei ist noch ärger als die Plackerei.
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@facs1568
Wien, 16. April.
Der Stellvertreter des Militär- und Civil-Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenant Böhm, hat nachstehende Ansprache an die Bewohner der Hauptstadt erlassen:
„An die Einwohner Wiens. Se. Majestät haben dem Feldzeugmeister Freiherrn v. Welden eine andere, wichtige Aufgabe anzuvertreten und mich zum kommandirenden General in Ober-und Nieder-Oestreich und Stellvertreter des Gouverneurs zu ernennen geruht. Es wird meine Sorge sein, die während des Ausnahmezustandes von meinem Vorgänger angeordneten Maßregeln mit strengster Gerechtigkeit aufrecht zu erhalten. Die friedlichen Bürger Wiens sollen denselben Schutz wie bisher finden; den Uebelgesinnten, den Störern der öffentlichen Ruhe und Ordnung aber werde ich mit Kraft entgegenzutreten und ihre Pläne zu vereiteln wissen.
Wien, den 15. April 1849.
Der kommandirende General in Ober- und Nieder-Oestreich und Stellvertreter des Militär- und Civilgouverneurs:
Freiherr Böhm, Feldmarschall-Lieutenant.“
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@facs1568
Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz – General Fabvier, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ] Aus Schleswig-Holstein, 16. April.
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Polen.
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@facs1568
[ * ] Wir brachten schon neulich eine Korrespondenz aus Lemberg, die von der Unzufriedenheit der Ruthenen und ihres Nationalcomité's (Rada ruska) mit der oktroyirten östreichischen Verfassung sprach. Einem südslavischen Blatte entnehmen wir nun eine Ergänzung dieser Korrespondenz. Wir geben diesen Artikel wortgetreu aus dem Agramer „Slavenski Jug“ übersetzt:
Lemberg, 22. März. Auch die Protektionskinder des Herrn Stadion, die Russinen (Ruthenen) sind mit der octroyirten Verfassung nicht zufrieden und äußern sich bitter über traurige Enttäuschung ihrer Hoffnungen. In den ersten Tagen nach Proklamirung der oktroyirten Charte hielt die „Rada ruska“ eine Versammlung, in welcher der Vizepräsident des Vereines, Hr. Borysikiewicz, in einer kühnen Rede ‒ (In Lemberg besteht noch immer der Belagerungszustand) ‒ die Verdienste der ruthenischen Nation um die Monarchie und den Thron, ihre unwändelbare Treue und ihr energisches Auftreten zu einer Zeit, wo fast alle Elemente sich zum Umsturz Oestreichs verschworen, auseinandersetzte. Für Alles das hätten die Ruthenen keinen Lohn erhalten, am wenigsten durch die octroyirte Charte, worin die Eintheilung Galiziens nach den Nationalitäten durchaus vermißt, und die weitern Einrichtungen in Schule, Amt und Industrie nicht dem Lande, sondern den Ministerialverordnungen vorbehalten werde. Hr. Borysikiewicz stellte daher den Antrag, eine Kommission zusammenzusetzen, die in Erwägung dieser Mißstände die nöthigen Maßregeln zur Beseitigung derselben in Berathung nehmen und dem Verein zu referiren hätte. In Folge dieses energischen Auftretens der «Rada ruska» wurde sie höhern Orts angewiesen, derlei Demonstrationen bei Seite zu lassen und ihre Thätigkeit religiösen Gegenständen (!) zuzuwenden. (Der Verein besteht zum größten Theil aus Geistlichen des griechischen Ritus.)
Italien.
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@facs1568
[ * ] Wir haben bereits in unseren Berichten über den Kampf Genua's das verrätherische Verfahren des englischen Commodore Lord Hardwick signalisirt. Der „National“ theilt nunmehr folgenden Brief mit, welchen Avezzana damals an den Kommandanten der „Rache“ richtete:
Genua, den 9. April. Mein Herr! Die Flagge, welche auf Ihrem Schiffe wehte, als Sie in unsern Hafen einfuhren, war die Flagge einer befreundeten und geachteten Nation; Sie wurden empfangen wie ein Freund; Sie genossen die Gastfreundschaft der Stadt und des Hafens.
Sie belohnten die Stadt hierfür, indem Sie in dem Freiheitskampf derselben Partei gegen das Volk ergriffen; Sie waren freigebig mit Rathschlägen, die man von Ihnen nicht verlangte. Sie besuchten unsere Vertheidigungswerke und warfen in eigener Person die Kugeln einer Batterie in's Meer, die dem Volke gehörte. Sie drohten selbst, auf die Batterie zu feuern, und legten in der That Ihr Schiff in den Hafendamm, um es zum Gefechte bereit zu halten. Ihr Schiff befindet sich in diesem Augenblick in einer feindlichen Stellung, welches, wie ich die feste Ueberzeugung habe, dem Wunsche des englischen Volkes entgegen ist.
Durch dieses Betragen, mein Herr, haben Sie und Ihr Schiff die Gesetze der Ehre überschritten (without the pale of honor). Die Lage der Dinge berechtigt mich, unverzüglich Feuer auf Sie geben zu lassen. Ich will indeß von Ihrer Unvorsichtigkeit keinen Vortheil ziehen, und lasse Ihnen hiermit bis 6 Uhr Zeit, über Ihre Streiche nachzudenken; wenn aber nach Ablauf dieser Frist Ihr Schiff nicht eine vollkommen friedliche Stellung eingenommen hat, werden die Batterien des Volkes auf Sie gerichtet werden, und ich werde Ihr Schiff in Grund schießen, bevor es noch die Anker lichten kann. Wenn Ihre Regierung den Oberbefehl über ihre Staatsschiffe nur Leuten von Rang übergiebt, so wird sie nach diesem Vorfall begreifen, daß dieselben auch Leute von Einsicht sein müssen.
Ich bin, mein Herr, Euer Lordschaft ganz ergebener Diener General Joseph Avezzana.
Die Turiner Journale bringen das königliche Dekret über die „Pacification“ Genuas, wonach folgende Insurgentenchefs von der allgemeinen Amnestie ausgeschlossen werden: General Joseph Avezzana, Advokat David Morchio, Advokat Lazolli, Advokat Pellegrini, Costantino Reta, Nicolo Accame, Goldarbeiter Gianne, Bizzini, Marquis Combiaso, Advokat Camponella, G.-B. Albertini und Goldarbeiter Weber.
Aus Paris meldet man vom 18., daß in Marseille mit dem Packetboot „Ocean“ zahlreiche Flüchtlinge aus Genua angekommen seien, unter denen sich auch Avezzana und der Kaufmann Albertini, Mitglied der provisorischen Regierung, befinden sollen.
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@facs1568
[ * ] Catania, 8. April.
Nach einer Privatkorrespondenz des „Morning Herald“ wurde die herrliche Stadt Catania am 7. April nach einem verzweifelten Kampfe zu Lande und zu Wasser, der 2 Tage und 3 Nächte andauerte, erobert. Tausende der Bewohner wurden von Feuer oder Schwert dahingerafft und die glänzenden Paläste, wie die comfortablen Häuser des Mittelstandes in einen Schutthaufen rauchender Trümmer verwandelt. Die Neapolitaner, resp. Schweizer, zählen 800 Todte und Verwundete. Die Einzelheiten über die von Filangieri ausgeführten Operationen sind von der empörendsten Art. Dte Catanesen, meist Manufakturisten, haben den entschlossensten Widerstand gegen die Souveränetät des Neapeler Königs geleistet. Als man am 4ten den Angriff der Königlichen vermuthete, griff die ganze Bevölkerung beiderlei Geschlechts, Jung und Alt, zu den Waffen, um den Feind abzuwarten, und dies mit einer Hingebung, mit einem Enthusiasmus, dessen je die edelsten Patrioten fähig gewesen.
Jedermann that seine Pflicht. Die Straßen wurden verbarrikadirt, Kanonen nach den Forts geschafft, welche die bedrohten Punkte beherrschten, bis man ungefähr 18 bis 20 Geschütze in eine ziemlich gute Position gebracht.
Eine kleine Zahl regulärer Truppen mit einem großen irregulären Haufen von Catanesen marschirten aus der Stadt etwa 5 - 6 (englische) Meilen weit dem Feinde entgegen, mit dem sie am 6. April zusammentrafen. Zerstörte Dörfer und rauchende Häuser bezeichneten den Weg der Neapolitaner und Schweizer mehrere Meilen weit der Küste entlang. Der Anblick dieser Verwüstungen dämpfte aber den Muth der Catanesen keineswegs, sondern steigerte ihn. Sie stürzten sich auf den Feind, und obgleich an Zahl sehr zurückstehend, machten sie ihm bei ihrem geordneten Rückzuge jeden Zoll Landes mit beispielloser Energie streitig.
Aber der Feind drang vor, die Häuser und was von lebenden Wesen drinnen war, niederbrennend und die außerhalb befindlichen Personen zusammenhauend, bis die Catanesen auf einer Anhöhe unter dem Schutze von altrömischen Ruinen Posto faßten und den Feind längere Zeit mit seinen Angriffen abschlugen. Der letztere erhielt indeß Verstärkung, die ihn in Stand setzte, weiter gegen die Stadt vorzudringen. So fochten sich die Neapolitaner und Schweizer Schritt vor Schritt vorwärts, erstürmten die Barrikaden an den Eingängen und langten um 4 Uhr Nachmittags bei der die Stadt durchschneidenden Hauptstraße an. Sie ist über eine (englische) Meile lang. Mit den Feldgeschützen in sie hineindonnernd und mit Gewehrsalven nach Fenstern und Thorwegen, unter dem heftigsten Gegenkampfe der Einwohner, drangen die royalistischen Truppen in dieser Straße allmählig weiter vor, wobei sie jedes eroberte Haus in Brand steckten, bis endlich der größte Theil der langen Straße wie mit einer einzigen Feuersbrunst erfüllt schien und um 7 Uhr, wo der Widerstand der Einwohner dieser Straße so gut wie aufgehört hatte, standen die Kathedrale, die Universität, das Hospital und die schönsten Palläste und Privatgebäude in hellen Flammen.
Die Nacht des 6. April schloß mit diesen Schrecknissen, indem das Brennen unter Begleitung von wiederholten Musketensalven bis an den Morgen fortdauerte. Der 7. April brach nun über die unglückliche Stadt heran. Die durch geistige Getränke erhitzten, und durch den schweren Verlust, den sie erlitten hatten, zu wüthenden Thieren gewordenen royalistischen Truppen begannen nun erst ihr eigentliches Helden-, ihr Mordhandwerk. Die Stadt wurde ihnen preisgegeben und eine Plünderung mit den unerhörtesten Scheußlichkeiten und Brutalitäten begann, die vom frühen Morgen des 7. April bis zum 8. April Nachmittags fortgesetzt wurde. Auch nur eine annähernde Schilderung dieser Schreckensscenen und Greuelthaten versuchen zu wollen, wäre Thorheit und jede Feder würde den Dienst versagen. Ich sage Ihnen nur, daß das Morden und Nothzüchtigen vielleicht nirgends und zu keiner Zeit in diesem Maaße vorgekommen, weder Alter noch Geschlecht fand Erbarmen bei der verthierten Soldateska. Am zweiten Tage (!!) versuchte der englische Vizekonsul und der Kommandeur des englischen Dämpfers „Bulldog“ dem blutigen Werk durch seine Dazwischenkunst Einhalt zu thun. Ihre Bemühungen waren von geringem Erfolge, bis die Stadt in Trümmern lag und mit Leichen angefüllt war.
Während dies auf dem Lande geschah, bombardirte die neapolitanische Flotte, aus 3 Fregatten und 10 Kriegsdämpfern bestehend, mit Bomben und Granaten die Stadt.
Die französische Dampffregatte „Descartes“ und die englische Dampffregatte „Bulldog“ lagen während all' dieser Vorgänge ruhig vor Catania, nicht um die eben gedachten Gräuel zu verhüten, sondern zum Schutz ihrer Landsleute, die sich am Bord der Schiffe in Sicherheit bringen wollten. Sie segelten am 8. April zugleich mit der neapolitanischen Flotte nach Siragossa.
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@facs1568
[ * ] Malta, 11. April.
Ein Korrespondent des „Standard“ berichtet über die Einnahme von Siragossa (Syrakus) auf Sizilien Folgendes:
Nach der Erstürmung Catania's (s. unter Catania) marschirten die Neapolitaner gegen Siragossa. Diese Stadt hat ohne Kampf kapitulirt. Der polnische General Wierczowski, der dort kommandirte, flüchtete sich auf den englischen Dämpfer Bulldog. Die neapolitanische Flotte empfing unterwegs zwischen Catania und Siragossa die Kapitulation der Stadt Agosta.
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@facs1568
[ * ] Turin, 14. April.
Der Gemeinderath in Alessandria ist durch einen Kabinetsbefehl aufgelöst.
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@facs1568
[ * ] Turin, 13. April.
Seit der Niederlage bei Novarra hat sich in Piemont Alles umgestaltet und in welcher Art, das ist sehr leicht zu beurtheilen, wenn man die Antecedentien der Leute kennt, die durch die neusten Ereignisse an die Spitze gekommen sind. Da haben wir z. B. Herrn De-Launay, Premier und Minister des Auswärtigen. Das ist wirklich schön! In Epochen des Verraths treten die Verräther zusammen. Durch die Wahl eines solchen Menschen legt die Piemontesische Aristokratie klar die Gesinnung zu Tage, mit der sie den Unabhängigkeitskampf führte und endigte.
De-Launay ist jener Vicekönig von Sardinien, der gleich nach Erlaß des königlichen Statuts von den Bewohnern der Insel, die eben so über seine Aufführung im Privatleben skandalisirt, als über seinen Ultra-Despotismus entrüstet waren, aus Cagliari verjagt wurde.
In Betreff seiner frühern Verwaltung erwähnen wir folgender Thatsache: Zur Zeit des „Savoyer-Zuges“ kommandirte er eine Schwadron an der Gränze. Durch Romarino's Verrath kam es zu keinem Kampfe. Trotzdem wurde unser Held, der durch Ungeschicklichkeit von seinem Pferde einen Hufschlag erhalten, wegen dieser „Waffenthat“ dekorirt, und seit der Zeit stieg er reißend schnell von Stufe zu Stufe bis zur Würde eines Vizekönigs empor. Jetzt, wo er sich mit seinem Gegner von ehemals, mit Romarino, in dem nämlichen Lager befindet, kann man ohne Gefahr muthmaßen, daß sie sich zu verstehen und in vollständiger Harmonie zu leben wissen werden.
Die Erzählung der De-Launay'schen Feldzüge ist sehr kurz. Er hat nur einen einzigen, und zwar in der Gegend von Chambery, mitgemacht, wo er, wir wissen nicht bei welcher Gelegenheit seiner Mission, die nichts weniger als frommen Einwohner jener Stadt eines Tages an der Spitze eines Kavallerie-Regiments chargiren wollte. Allein das Regiment verweigerte den Gehorsam und ließ seinen unglücklichen Obersten unter Pfeifen, Zischen und Heulen der Bevölkerung ruhig von dannen reiten. Jener Tag erwarb ihm den Spitznamen: „Prozessions-General.“
Solche Dienste waren in der That mehr als passend, um ihn der Piemontesischen Aristokratie zu empfehlen. Allein er hat noch einen größern Anspruch auf ihre Achtung, der auch die wahre Ursache seines erstaunlich schnellen Avancements gewesen ist. Er ist ‒ Sie haben es schon errathen ‒ ein Verräther.
Savoyen war noch im Jahre 1815 mit Frankreich vereinigt. De-Launay wurde bei der allgemeinen Aushebung dem Korps der Garden zugetheilt. Als kluger Politiker jener Epoche sah er den Untergang des (napoleonischen) Kaiserreichs voraus und begab sich raschen Entschlusses in die Reihen der Sieger. Hr. De-Launay nebst andern Verräthern, wie die beiden Bellegardi und Avieronz, war es, der die Oestreicher in der Schweiz aufsuchte, ihnen die beste Passage über die Alpen zeigte und sie in's Herz seines Landes führte. Der ehemalige Führer der Bubna'schen Armee ist ganz der Mann, um Radetzki die Thore von Genua und Alessandria zu öffnen.
Französische Republik.
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@facs1568
[ 43 ] Paris, 18. April.
Der feige Verrath Odilon-Faucher's an der Erhebung der italienischen Völker; das Bündniß des Mondkalbes Napoleon, des Neffen des Siegers von Marengo, mit den Standrechtshunden Radetzki's, mit diesen Oestreichern, die seit der ersten Revolution, seit den Kaiserkriegen und den Traktaten von 1815 für jeden Franzosen der Erbfeind der Nation und der höchste Ausdruck seines Nationalhasses sind; diese ganze verächtliche Heuchelei einer korrumpirten „honetten“ Kammermajorität, alles das war das Letzte, was den Franzosen an Schmach noch geboten werden konnte. Odilon-Barrot spricht von der „Nothwendigkeit,“ den Oestreichern in Rom zuvorzukommen; es handelt sich für ihn darum, wer am schnellsten die Niederträchtigkeit ins Werk setzen und den Ruhm davontragen solle, die römische Republik vernichtet und die päbstliche Braut heimgeführt zu haben. Der feiste Regentschaftsminister vom Februar weist den Verdacht einer „Association“ mit den Oestreichern zurück, um dafür mit den Standrechtshunden in offene Konkurrenz zu treten. Die Presse, selbst die gemäßigte und honette, theilt heute die allgemeine Entrüstung, welche sich überall in Paris Luft macht. Der „National,“ dessen ehemalige Kriegspartei in ihrer katholischen Hälfte selbst in diesen schmutzigen Verrath verwickelt ist, deklamirt voll Zorn gegen die Phrase der „wahren Freiheit,“ in welche der kapitolinische Bauchredner seinen Unterdrückungszug gegen die Römer einkleidet; der „National“ vergißt nur die Worte, die einst sein Freund und Retter Cavaignac von den Trümmern des Faubourg St. Antoine, unter dem Röcheln der hingeschlachteten Juni-Insurgenten ausrief: „Die Sache der wahren Freiheit hat gesiegt!“ Die „wahre Freiheit“ Cavaignac's und die „wahre Freiheit“ Odilon-Faucher's! Terrorismus nach Innen, Feigheit und Schmach nach Außen, ‒ von welchem Tag datirt diese honette und gemäßigte Politik? Die Politik der Odilon-Faucher's ist nur die Fortsetzung der Politik des Juni, und Herr Lamoricière, der Freund und Bundesgenosse der „National-Männer“ Marrast, und Cavaignac hat Recht, wenn er hier mit Thiers und Duvergier de Hauranne geht. Die Franzosen wissen es, und der „National“ fühlt es eben so gut, daß nicht bloß mit den Odilon's und Fallour's, sondern mit den Junihelden zugleich ein Ende gemacht werden muß, denen man Jene verdankt.
Die französische Revolution von 1848 ist mit der Expedition nach Civita-Vecchia glücklich bei der „Revolutions-Epoche“ wieder angekommen. Die „Restauration des Pabstes“ durch die französische Republik ist die Fortsetzung des russischen Restaurationsversuches in Ungarn, und wenn die europäische Contrerevolution ihre [1569] Kreuzzüge gegen die letzten revolutionären Völker glücklich beendet, dann soll nach dem Plane der Odilon-Falloux die Reihe der „Restauration“ auch an Frankreich kommen. Das Mondkalb wird beseitigt und die „legitime“ Politik an seine Stelle gesetzt werden.
Man braucht sich über die Franzosen in diesem Augenblick nicht zu täuschen. Die Revolutionspartei ist weder unterdrückt, noch muthlos geworden; die Arbeiter, welche nach den Decimirungen der Honetten keine zweite Junischlacht zu liefern haben, ohne alle ihre Kräfte für lange Jahre auf's Spiel zu setzen, werden von ihren Führern nur mit der größten Mühe von einem Ausbruch zurückgehalten. Für die revolutionäre Partei kömmt es noch auf Demokratisirung des Landes an, und hierzu konnten sie für die Bauern nach der Milliarde keine bessere Hülfe, als die schmachvolle Unterdrückung der italienischen Republiken, das Bündniß mit Oesterreich, die Rückkehr zu der Restauration erhalten.
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@facs1569
[ * ] Paris, 18. April.
Der R. P. Falloux hat an die Vorsteher der Akademieen ein Circular gerichtet, worin er denselben die unnachsichtlichste Strenge gegen alle politischen Zusammenkünfte der Lehrer anempfiehlt, welche den Zweck haben könnten, sich gegenseitig über den Gebrauch ihrer Wahlrechte aufzuklären. Nach der gewöhnlichen Art der Leute seines Ordens sucht Hr. Falloux die Verantwortlichkeit seiner Drohungen von sich abzuweisen, indem er sich auf ein altes Circular des Ministers Vaulabelle beruft.
‒ Man schreibt aus Doullens: Es wird in diesem Augenblick an der Herstellung des Zellengebäudes gearbeitet, welches bisher in der Citadelle zum Badesaal und den Strafzellen verwendet wurde. Wie man hört, soll dasselbe ausschließlich den sieben Gefangenen zugewiesen werden. Demnächst erwartet man in Doullens einen neuen Transport, welcher die Zahl der hiesigen Gefangenen auf hundert bringen soll; ebenso zeigt man auch eine Verstärkung der Garnison an. Raspails Gattin ist mit mehreren Gliedern ihrer Familie hier eingetroffen, und wird während der Haft ihres Mannes hier bleiben.
‒ Das Haus Nro. 16. Rue de Rivoli, welches Sobrier vor dem 15. Mai bewohnte, und in welchem die Commune de Paris erschien und der „Club des Clubs“ abgehalten wurde, ist mit seinen 12 Arkaden und vier Etagen in eine Infanterie-Kaserne verwandelt worden.
Großbritannien.
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@facs1569
[ * ] London, 18. April.
In der gestrigen Unterhaussitzung abermals eine irische Debatte. Sadleir lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Hindernisse, welche dem Verkauf irischen Grund und Bodens entgegenstehen. Tausendfach durchgekäutes wurde wiederum nachgekäut, bis J. O'Connell den gescheuten Einfall hatte, daß das Haus nicht mehr vollzählig sei. Die Zählung ergab die Richtigkeit des O'Connell'schen Scharfblicks und so vertagte sich das Haus um 7 1/2 Uhr.
In der heutigen Sitzung, die am Mittwoch um Mittag beginnt kamen zurest eine Masse Petitionen verschiedenen Inhalts vor und dann ging man zu der Bill über öffentliche Straßen über.
Ungarn.
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@facs1569
Edition: [Friedrich Engels: Ausbleiben der Posten, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
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@facs1569
Edition: [Friedrich Engels: Der neue kroatisch-slavonisch-dalmatinische Raubstaat, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ] Agram.
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@facs1569
Edition: [Friedrich Engels: Klaggesang der edlen Frauen des Asan Aga, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ] Aus Syrmien.
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@facs1569
Kronstadt, 24. März.
Nachdem am 20. März früh unsere militärische Besatzung ausmarschirt war, schickte der Magistrat eine Deputation an General Bem nach Weidenbach, um ihn zu begrüßen und um Schonung für die Stadt zu bitten. Der General versprach nicht nur Sicherheit der Person und des Eigenthums, sondern ermahnte die Behörden, den Leuten zuzureden, zu ihren Geschäften zurückzukehren. Nachmittags rückte die Avantgarde, Kavalerie, ein, und gegen Abend der General selbst mit 12,000 Mann. Nun erging der Befehl, binnen 24 Stunden alle Waffen abzuliefern unter Androhung standrechtlicher Behandlung, wer welche verheimlichen werde. Am folgenden Tage rückten 8000 Mann Szekler ein, von denen die Unbewaffneten mit den abgelieferten Waffen versehen wurden. Truppen marschirten, welche zurück nach Hermannstadt, während wieder andere kamen, sodaß wir eigentlich nie wissen, wie viele hier sind. Um unsere Freunde zu beruhigen, kannst du ihnen sagen, daß nicht geplündert ist, sondern daß strenge Mannszucht gehalten wird; aber die 150 Wagen, welche sich der Arrieregarde der nach der Walachei marschirenden Truppen anschlossen und natürlich viele werthvolle Sachen enthielten, sind von den Ungarn im Gebirge unweit von Tömös genommen und für gute Prise erklärt worden.
[(Buk. Z.)]
Rußland.
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@facs1569
St. Petersburg, 8. April.
Se. Maj. der Kaiser hat, wie das heutige Journal de St. Petersbourg meldet, mittelst Tagesbefehl vom 6. d. dem Feldmarschall Radetzki den Titel eines Marschalls der kaiserlichen Armeen Rußlands verliehen und ihn zugleich zum Chef des Husarenregiments Weiß-Rußland ernannt, welches nun den Namen „Husarenregiment des Marschalls Radetzki“ erhält.
Spanien.
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@facs1569
[ * ] Madrid, 13: April.
Die Cortes werden dem Vernehmen nach in den ersten Tagen des Mai auseinandergehen.
(An der Pariser Börse hieß es, in Girona sei eine revolutionäre Junta eingesetzt worden. Im Ministerium weiß man nichts von dieser Bewegung.)
Ostindien.
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@facs1569
[ 068 ] London, 18. April.
Die hiesigen Journale füllen heute 8 bis 10 ihrer Riesenspalten mit den Nachrichten der eben angelangten Ueberlandspost. Der Hauptsache nach sind es Details über den Sieg der Engländer bei Gudscherat, der am 21. Febr. gegen die Sikhs errungen wurde. Es zeigt sich jetzt, daß er ein vollständiger und entscheidender war. Die ganze Sikh-Armee ist zerstreut und als Armee vernichtet. Das Lager mit allem Kriegsapparat, worunter 57 Kanonen, während die Sikhs überhaupt nur 59 Kanonen im Felde hatten, wurde erobert und der fliehende Feind von Mittags bis Sonnenuntergang 12 (engl.) Meilen weit verfolgt. Mit Vernichtung dieses Heeres, der einzigen Macht des Feindes im Pendschad, ist der ganze Sikh-Distrikt des Landes den englischen Truppen geöffnet. Die Schlachten von Assaye oder Waterloo sind in Betreff der gewissen Resultate nicht entscheidender gewesen, als die von Gudscherat. Die Engländer hatten einer Armee von 60000 Mann nur 25,000 Mann entgegenzustellen. Der Verlust auf Seite der letzteren war unbedeutend.
Schir-Singh und Schutter-Singh sollen unter den Verwundeten sein. Ein Sohn Dost Mahomet's, ebenfalls verwundet, floh mit dem Ueberrest seines Hülfskorps über den Dschelum nach Attock hin; ein zweiter Sohn Dost Mahomet's, der in Bunnuh eingedrungen war, hat diese Provinz geräumt und sich nach Peschawer zurückgezogen.
Am 22. Februar wurde General Gilbert, mit einer 12,000 Mann starken Division in der Richtung des Dschelum-Flusses entsandt, um bis an die äußerste Gränze vorzudringen und Rhotas, Attock, Peschawer und andere feste Plätze bis zum Kheiber-Paß hin zu besetzen.
Am 28. Febr. überschritt er den Dschelum und erwartete den Rest seines Korps, aus 4,000 Mann und 40 Kanonen bestehend. Am 2. März brach er, 16,000 Mann stark auf ‒ mit einer größeren Macht, als 1839 zur Eroberung Affganistan's expedirt wurde.
Shir-Singh hat den Major Lawrence 2 mal mit Friedensanträgen an die Engländer abgesandt. Es scheint, daß nur seine Ergebung auf Gnade und Ungnade angenommen werden soll und daß ihm auch kein anderer Ausweg übrig bleiben dürfte.
Die Hauptarmee unter Lord Gough, der für seine Person sich nach Simla begiebt, kehrt nach Labore und Ferozepore zurück. Ob der Pendschab annexirt werden soll oder nicht, darüber hat bis jetzt noch nichts verlautet. Seind ist ruhig. Der General-Gouverneur befindet sich in Ferozepore. In Lahore ging das Gerücht, Gulab Singh sei todt in Folge eines von einem Sikh-Häuptlinge erhaltenen Dolchstoßes.
Anderen Behauptungen zufolge wäre er auf Anstiften seines Neffen vergiftet worden.
China.
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@facs1569
[ * ] Hong-Kong, 26. Februar.
Die Angelegenheit wegen Oeffnung der innern Stadt von Kanton für die Fremden war diesen Monat hindurch der Hauptgegenstand, mit dem man sich beschäftigte. Am 17. d. Mts. fand zwischen den englischen und chinesischen Bevollmächtigten dieserhalb eine Konferenz Statt. Bekanntlich soll dem Vortrag zufolge der Eingang in die Stadt Kanton vom 6. April ab auch den Fremden freigegeben werden. Seu will nicht recht daran, und es wird noch große Schwierigkeiten geben, ehe der Vertrag zur Ausführung gelangt, es sei denn, daß von Peking eine günstige, die Sache beschleunigende Antwort eintrifft.
[Redakteur en chef Karl Marx. ]
@typejReadersLetters
@facs1569
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@typejArticle
@facs1569
Am 31. d. M. richtete Hr. L. Schulz, Unter Goldschmid Nr. 13, eine Klage an den Herrn Oberprokurator in Köln, wegen Verwundungen auf offner Straße, die ihm ein gewisser Borkowski applicirt hatte. Das Faktum ist konstatirt, es sind dem Herrn Oberprokurator die Zeugen namhaft gemacht worden. Seitdem hat man von der Sache weiter nichts gehört. Weder Herr Schulz noch die andern Zeugen sind vernommen worden. Wie hängt das zusammen, Herr Oberprokurator?
Frucht- und Fourage-Preise vom 1. bis 15. April
gap: insignificant [1570]
@typejAnnouncements
@facs1570
@typejAn
@facs1570
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 19. April 1849.
Angekommen.
W. Linz von Amsterdam mit 2455 Ctr.; Ph. Hartmann von Rotterdam mit 3709 Ctr., beide geschleppt durch den Donnersberg. Seb. Seelig vom Obermain; H. Müssig von Heilbronn.
Abgefahren.
C. Königsfeld nach Duisburg.
In Ladung.
Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr I. Budberg; nach Andernach u. Neuwied H. Schumacher und P. Gies; nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg Jak. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier P. Kohlbecher; nach Bingen A. Hartmann; nach Mainz J. Kiefer; nach dem Niedermain Seb. Schulz; nach dem Mittel- u. Obermain M. Roth; nach Heilbronn H. Staab; nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns; nach Worms und Mannheim And Rauth; und (im Sicherheitshafen) M. Görgens.
Ferner: nach Rotterdam Capt. Emster, Köln Nr. 26.
Ferner: nach Amsterdam Capt. Kalfs, Köln Nr. 2.
Rheinhöhe: 9′ 6″ köln. Pegel.
Klassenlotterie
gap: insignificant
@typejAnnouncements
@facs1570
@typejAn
@facs1570
Sitzung des Gemeinderathes vom 19. April.
Der Gemeinderath ernennt eine Kommission, welche die Angelegenheiten wegen Erbauung einer stehenden Rheinbrücke, in soweit sie das nächste Interesse der Stadt Köln betrifft, berathen und ehestens darüber berichten soll. Der Situationsplan des Rheinstroms zwischen Köln und Deutz, so wie der Antrag: einen besondern Kredit auszuwerfen zu den nöthigen technischen Untersuchungen wegen Anlage einer stehenden Brücke wird dieser Kommission überwiesen. ‒ Die beantragte Pensionirung eines städtischen Beamten geht an die betreffende Kommission zur Begutachtung. ‒ Ebenso der Antrag auf Absperrung der unbebauten Bauplätze durch die Eigenthümer. ‒ Der Gemeinderath bewilligt zur baulichen Sicherstellung der Kuppel der St. Gereonskirche 1000 Rthlr. aus dem Depositenfonds für Kirchenbauten.
@typejAn
@facs1570
Civilstand der Stadt Köln.
Den 16. April 1849.
Geburten.
Carol, T. v. Hieren. Blau, Gärtn., Tempelstr. ‒ Maria Cath., T. v. Carl Bartholomäus, Privatsekret., Mittelstr. ‒ Gertr. Maria Josepha Hub., T. v. Jos. Thielen. Polizeisergeant, Georgst. ‒ Henr. Anna Christ., T. v. Joh. Wilh. Knipp, Hufschmid, Dominikanern. ‒ Amalia, T. v. Heinr. Lücker, Schreiner, Perlengr. ‒ Anna Cath, T. v. Joh. Jos. Haegen, Schneid., Streitzeugg ‒ Joh. Jos., S. v. Wilh. Watteler., Barb., gr. Witschg. ‒ Wilh. Hub., S. v. Joh. Schüller, Spezereihändler, Eigelstein. ‒ Joh. Jos., S. v. Andr. Jos. Dahlmeyer, Vergolder, Gereonsmühleng. ‒ Jakob, S. v. Jos. Fuchs, Schuster, Ulrichsg. ‒ Andreas, S. v. Wilh. Bünger, Faßb. kl. Griechenm ‒ Gert. Christ. Ferd., T. v. Ferd. Siegert, Kfm., Becherg.
Sterbefälle.
Franz Wilh. Hahn, Uhrm., 58 J. alt, verh., Burgm. ‒ Andreas Schaeffer ohne Gew, früher Korbmacher, 76 J. alt, Wwr., Cäciliensp ‒ Gert. Stomma, 2 J. 5 M. alt, Altengr. ‒ Herm. Braun, 3 J. 5 M. alt, Achterst. ‒ Joh Jos. Latour, 6 M. alt, Severinskl. ‒ Michael Essmann, Fuhrm., 32 J. alt, verh, Altengr.
@typejAn
@facs1570
Auszug.
Durch Akt des Gerichtsvollziehers Löhndorff vom 18. April 1849, hat die Ehefrau des zu Plittersdorf, Bürgermeisterei Godesberg, wohnenden Wirths und Ackerers Leonhard Küster jun, Eva geb. Zander, ohne besonderes Gewerbe ebendaselbst wohnhaft, unter Bestellung des unterzeichneten Advokaten, Heinrich Pheifer in Köln, zum Anwalte, die Klage auf Gütertrennung gegen ihren gedachten Ehemann zum Königl. Landgerichte in Köln angehoben.
Pheifer, Adv.-Anwalt.
@typejAn
@facs1570
Wein-Versteigerung.
Montag den 30. April d. J., Vormittags 10 Uhr und folgende Tage, werden zu Bingen im Gasthause zum „weißen Roß“, auf Anstehen der Kinder und Erben des zu Bingen verlebten Gutsbesitzers Herrn Anton Brilmayer senior abtheilungshalber die nachverzeichneten, in den besten Lagen der Gemarkungen von Bingen und Büdesheim, ‒ Scharlachberg, Mainzerweg, Eifel etc. ‒ selbstgezogenen Weine öffentlich versteigert werden als:
3Stück1842r,
6Stück1843r,
16 1/2Stück1844r,
5 1/2Stück1845r,
64Stück1846r,
34Stück1847r,
28Stück1848r,
zusammen 157 Stück oder 1177 1/2 Ohm.
Die vorzügliche Qualität der Weine des Herrn Anton Brilmayer sen. ist bekannt, und werden die Proben bei der Versteigerung und Tags vorher an den Fässern verabreicht.
Bingen, den 4. April 1849.
Dr. Gaszner, Notar.
@typejAn
@facs1570
Ein kleines Landgut, des besten Ackerlandes, Wiesen und Gärten, mit mehreren großen ausländischen Zierbäumen etc., in deren Mitte das Wohn- und Oekonomie-Gebäude (meistens ganz neu erbaut) sich befinden; ist in Unterfranken, nur 5 Minuten vor einer lebhaften Stadt a. M., an den königl. Hofgarten und Fasanerie Park angrenzend, gelegen, unter annehmbaren Bedingungen zu verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt auf portofreie Anfrage J. G. Müller in Frankfurt a. M., Allerheiligengasse Nr. 30.
@typejAn
@facs1570
Immer lautere Antwort auf die oft wiederholte Anfrage, die Wahl eines Abgeordneten für die Kreise Mülheim und Köln (Land) betreffend. Am 15. März a. c. gab der Minister v. Manteuffel einem Abg. das „Ehrenwort“ darauf, daß die fragliche Wahl „sofort“ vorgenommen werden solle. ‒ Des Ehrenwortes halber muß natürlich die Wahl noch lange hinausgeschoben bleiben. ‒ ‒ ‒
@typejAn
@facs1570
Wichtige Anzeige.
für Taube und Harthörige.
Auf das Dr. John Robinson'sche Gehöröl, wovon ich für Rheinland und Westfalen Niederlage habe mache ich alle Taube und Harthörige aufmerksam.
Dieses Oel heilt binnen kurzer Zeit die Taubheit, falls selbige nicht angeboren; es bekämpft ferner alle mit der Harthörigkeit verbundenen Uebel, als den Ohrenzwang und die Ohrenschmerzen, und falls keine reine Unmöglichkeiten obwalten, kann man für die Wirksamkeit die sicherste Garantie leisten. Zwei Genesungs-Atteste übergebe ich der Oeffentlichkeit. Alle mitzutheilen ist zu kostspielig. Schriftliche Aufträge werden gleich ausgeführt.
Soest, den 2. Januar 1849
H. Brakelmann, alleiniger Depositar für Rheinland und Westfalen.
Attest.
Ich litt an Taubheit, alle ärztliche Hülfe war vergebens. Da wandte ich noch zuletzt das Gehöröl an, wovon Herr H. Brakelmann in Soest Niederlage und Verkauf hat, und binnen kurzer Zeit, mit Freuden bekenne ich es, hörte ich wieder ganz genau und bin jetzt völlig wieder hergestellt. Ich attestire dieses der Wahrheit gemäß recht gerne.
Freudenberg bei Unna.
(gez.) Christ. Kröner.
Attest.
Längere Zeit litt ich an Harthörigkeit Ich wandte nach vielen Mitteln zuletzt noch das Robinson'sche Gehöröl an, wovon Herr H. Brakelmann in Soest Niederlage hat, und nach kurzem Gebrauch war meine Harthörigkeit gänzlich verschwunden. Ich attestire dieses recht gerne.
Oestinghausen bei Hovestadt.
(gez.) Marcus Rosenberg.
@typejAn
@facs1570
Kohlen-Niederlage.
Von Zeche Helena und Amalia bei Essen, im Köln-Mindener Eisenbahnhofe zu Deutz.
Von diesem neuerrichteten Lager werden nur Kohlen von der Zeche „Helena und Amalia“ zu den nachstehend verzeichneten sehr billigen Preisen verkauft:
Thlr.Sgr.Pf.
Bestes, schweres, grobes Fettgeriß pro Waggon franco Deutz1610-
In Partieen von wenigstens 7 bis 10 Waggons1525-
pro Malter zu-20-
pro Scheffel zu-5-
Fettstückkohlen pro Waggon franco Deutz2515-
dito pro Waage à 146 Pfund-12-
Frisch gebrannter Coaks pro Waggon2515-
dito dito pro Centner à 110 Pfund-10-
Gegen baare Zahlung im Bahnhofe zu empfangen.
Bahnhof Deutz, im Februar 1849.
Bestellungen in Köln werden von Wilh. Schnitzler, Telegraphenstraße Nr. 5, und J. J. Badorf, Gereonsdriesch Nr. 9, entgegen genommen.
In demselben Lager von Schnitzler und Badorf, Telegraphenstraße Nro. 5, sind täglich in frischer Qualität dieselben Kohlen nur von Zechen Helena und Amalia zu den nachstehenden Preisen gegen baare Zahlung zu haben:
Bestes, schweres, grobes Fettgeriß, pro Malter 23 Sgr.
Fettstückkohlen, pro Waage 150 Pfund, zu 16 -
Coaks, pro Centner à 110 Pfund, zu 11 - 6 Pf.
L. Mintrop, Faktor.
@typejAn
@facs1570
Das weltberühmte Oel von Carl Willer.
Daß das schon lange bewährte und rühmlichst bekannte „Schweizer Kräuter-Oel“ auch in der neuesten Zeit seine gute Wirkung nicht verfehlt, dafür spricht am besten nachstehende Abschrift des Schreibens von Herrn L. E. Wend in Zweybrücken.
Herrn Carl Willer in Harthurm bei Zürich.
Mit Gegenwärtigem kann ich nicht unterlassen, Ihnen in Betreff Ihres Kräuteröls Freudiges mitzutheilen; täglich erfahre von meinen Abnehmern die gute Wirkung dieses Oeles, besonders aber bei vorschriftmäßigem Gebrauch Meine Frau selbst verlor in Folge eines Wochenbettes sehr viele Haare und drohte in kurzer Zeit der Verlust des größten Theils derselben. Ihrem Kräuteröl verdankt sie, daß dem Ausfallen der Haare Einhalt gethan und wieder eine Menge kleine Haare zum Vorschein kommen. Solche Zeugnisse kommen wie oben angegeben sehr häufig vor und zwar jedesmal zu meiner größten Zufriedenheit.
sig. L. E. Wend.
Für richtige Abschrift aus dem vorgelegten Originalbrief.
Aussersihl, den 30. Januar 1849. Der Gemeindammann.
(L S.)
J H. Gugolz.
Unterschrift und Siegel des löb. Gemeindammannamtes Außersihl beglaubigt.
Zürich, den 2. Februar 1849. Der Bezirks-Statthalter. (L. S)
H. Holz.
Von diesem Oel ist nur allein in Köln bei J. P. Hospelt, Höhle Nr. 35 zu haben. Das Fläschchen à 1 1/4 Thlr., das halbe à 20 Sgr.
@typejAn
@facs1570
Bonn-Kölner Eisenbahn.
Vom 16. April bis 30. September d. J. fahren die Züge täglich:
Von Köln.
6 1/2 *), Anschluß in Bonn an die Dampfschiffe der Kölnischen und Düsseldorfer Gesellschaft an demselben Tage bis Mainz.
10 **), Anschluß in Bonn an das Dampfschiff der Düsseldorfer Gesellschaft bis Koblenz.
11 1/2 ***) Uhr Vormittags. Anschluß in Bonn an das Dampfschiff der Kölnischen Gesellschaft bis Koblenz.
2 Uhr 50 Minuten, 5, 8 Uhr Nachmittags.
Von Bonn.
6, 8, 12 Uhr Vormittags.
2 Uhr 20 Minuten, 5 Uhr 10 Minuten, 8 1/2 Uhr Nachmittags.
Die Direktion.
@typejAn
@facs1570
Rhein- und Yssel-Dampfschifffahrt.
Von Köln nach Düsseldorf, Wesel, Emmerich, Arnheim, Doesborgh, Zütphen, Deventer, Zwolle, Kampen u. Amsterdam, in Verbindung nach Hull, London und Hamburg, jeden Sonntag, Dienstag und Freitag, Abends 8 Uhr.
Ankunft der Passagiere in Amsterdam am nächsten Tage um 2 Uhr Mittags.
Näheres über die ermässigten Frachten für Passagiere und Güter ettheilt:
Die Agentur, Friedrich-Wilhelm-Strasse Nro. 6-8.
Köln, den 30. März 1849.
@typejAn
@facs1570
Niederländische Dampfschifffahrts-Gesellschaft.
Vom 17. April ab fahren die Schiffe von Köln:
Morgens um 4 Uhr täglich, außer Donnerstag und Samstag.
In einem Tage über Nymegen nach Rotterdam.
In einem Tage über Arnheim nach Amsterdam.
(resp. im Anschluß an den vorletzten 4 3/4 Uhr Eisenbahnzug von Arnheim nach Amsterdam).
Nachts um 1 Uhr täglich, außer Sonntag und Dienstag direkt nach Mannheim und Ludwigshafen.
Der „Batavier“ fährt jeden Dienstag von Rotterdam nach London;
Der „Batavier“ fährt jeden Sonntag von London nach Rotterdam.
Bei direkten Einschreibungen betragen die ermäßigten Preise von Köln bis London:
Große Cajütte (Chief Cabin) Thlr. 8 17 Sgr.
Vorkajütte (Fore Cabin) Thlr. 5 4 Sgr.
Nähere Auskunft wegen Passagiere und Güter ertheilt der Agent Albert Heimann, Friedrich-Wilhelmstraße Nro. 4.
@typejAn
@facs1570
Für jede Haushaltung unentbehrlich.
Ein Pulver, womit man Gold, Silber, Messing, Zinn, Stahl, Eisen etc. den prachtvollsten Glanz geben, und in einer Stunde mehr wie sonst in einem Tage ausrichten kann. Das Packet à 2 Sgr., bei J. P. Hospelt, Höhle 35.
@typejAn
@facs1570
VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen.
Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.
Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.
Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt werden.
Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang
Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen u. zu den billigst möglichsten Preisen.
Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.
Antwerpen, den 27. December 1848.
VAN EETEN et Comp
@typejAn
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Bad Lippspringe oder die Arminius-Quelle.
In der Stadt Lippspringe, eine Meile nordöstlich von Paderborn, entspringt die Arminius-Quelle, welche seit 18 Jahren manchem Kranken Gesundheit und Leben geschenkt und erhalten hat. Die Kräfte des Wassers, das uns diese Quelle spendee, wirken beruhigend auf das aufgeregte Nerven- und Blutleben, begegnen allen schleichenden Entzündungen und wirken zugleich gelind zusammenziehend und stärkend auf die Gewebe des Körpers. Durch Anspornung aller Se- und Excretionen vermag das Wasser den wichtigsten herrschenden Dyskrasien feindlich entgegen zu treten. Ein Bestandtheil des Wassers scheint erfahrungsgemäß vorzüglich bei allen Lungenkrankheiten die vorzüglichsten Dienste zu leisten. Es ist dieses das Stickgas, das in dem Maße und in der Verbindung in der Arminius-Quelle angetroffen wird, wie in keiner andern Quelle Europa's
Lungenkrankheiten, vom einfachen chronischen Katarrh an bis zu der furchtbaren Lungenschwindsucht, waren es deßhalb auch vorzüglich gegen welche in Lippspringe Hülfe g sucht und gefunden ist. Nicht minder bewährt hat sich Lippspringe gegen chronische Katarrhe aller Schleimhäute, gegen alle Leiden, die Folge anomaler Hämorrhoiden sind, gegen Skrofulosis, Rheumatismus und verschiedene Hautausschläge. Wir machen daher mit Recht auf die Arminius Quelle als eins der heilsamsten Bäder Deutschlands aufmerksam und wünschen zum Heile der leidenden Menschheit, daß diese Quelle weithin bekannt und von Vielen besucht wird
Die Badesaison dauert vom 15 Juni bis den 15. Sept. Das Wasser wird auch in Flaschen versendet, und man hat sich, um dasselbe zu erhalten, an Herrn A. Hartmann in Lippspringe zu wenden. Für Aufnahme der Kurgäste ist in einem schönen Kurhause gesorgt.
Wer sich vollständiger über die Arminius-Quelle unterrichten will, den machen wir auf zwei Broschüren aufmerksam, wovon die eine erschienen ist unter dem Titel: „Ueber die Heilwirkungen der Arminius-Quelle in Lippspringe, besonders gegen Brustkrankheiten, von D. Philipp Anton Pieper. Paderborn in der Crowell'schen Buchhandlung 1841.“ Die andere: „Die Lippspringer Heilquelle, auch Arminius-Quelle genannt, in ihren Wirkungen dargestellt für Aerzte und Laien von D Johann Conrad Hörling. Berlin 1848. Verlag von Th. Chr. Fr. Enslin.“
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Auf dem Knabengarten, Lokal des Diorama's, ganz in der Nähe des Bahnhofes zu Bonn.
Billiger und guter Maitrank von frischen Kräutern, und jeden Freitag und Samstag frische Fische.
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Ausgezeichnet schöne blühende Liliputiens, Pflanzen en miniature in reicher Auswahl, empfiehlt zu sehr billigen Preisen Fr. Hermann, Marsplatz Nr. 3.
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Neuestes.
So eben erhielt ich komische Karrikatur-Gesichter, die durch Drücken die lächerlichsten Gestalten annehmen und empfehle sie zu den billigsten Preisen bestens Fr. Hermann, Marsplatz Nr. 3.
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Große Bleich-Anstalt.
In der Altenbergerstraße (an der Johannisstraße).
Meinen neu eingerichteten Bleichhof empfehle ich zur gef. Benutzung gegen billige Vergütung.
C. F. Rehm.
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Concert-Anzeige.
Samstag den 28. d. M. findet im Saale des Casino, unter gefälliger Mitwirkung mehrerer Mitglieder der hiesigen Oper ein großes Conzert statt, wozu sich ein hochgeehrtes Publikum ergebenst einzuladen erlaubt.
H. Kleinertz.
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Theater in Köln.
Stollwerk'sches Vaudeville-Theater.
Samstag den 21. April 1849:
Zum Erstenmale:
Peter im Frack.
Romantisches Lustspiel in 4 Abtheilungen von Carl Zwengsohn.
  • 1. Abtheilung: Die Abreise.
  • 2. Abtheilung: Peter gefällt sich.
  • 3. Abtheilung: Die Hand Gottes.
  • 4. Abtheilung: Das Heimweh.
Billets sind Vormittags von 10 - 1 Uhr, so wie Abends an der Theater-Kasse zu haben. Auch werden bis Mittags 1 Uhr 1/2 Dutzend Billets zum Abonnements-Preis ausgegeben.
Franz Stollwerk.
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Herausgeber: St. Naut.
Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.