Deutschland.
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] Köln, 19. April.
Folgendes ist der Wortlaut des Anklageakts gegen Lassalle und Weyers, der den Angeklagten vor einigen Tagen zugestellt wurde. Wir werden hierauf, so wie
auf das Verweisungsurtheil des Kölner Anklagesenats zurückkommen.
Anklageact
gegen
1. Ferdinand Lassalle, 23 Jahre alt, ohne Geschäft, geboren zu Breslau und
2. Peter Wilhelm Weyers, 35 Jahre alt, Taglöhner, geboren zu Boeyell, beide wohnhaft zu Düsseldorf.
Die Stadt Düsseldorf war in der letzten Zeit der Heerd einer lebhaften politischen Bewegung, an welcher sich der, durch frühere gerichtliche Verhandlungen bekannte Angeklagte Ferdinand Lassalle
zunächst als Mitglied des sogenannten Volksklubs betheiligte. Als Redner in diesen und in andern Klubs und in öffentlichen Versammlungen erlangte er eine nicht unbedeutende Geltung, und machte sich
den verschiedenen Parteien annehmlich; zugleich übte er einen unverkennbaren Einfluß auf die Haltung der städtischen Bürgerwehr, in deren Reihen er sich eingedrängt hatte, obwohl er wegen Theilnahme
an einer Verleumdung durch ein Urtheil vom 10. Januar 1848 der bürgerlichen Rechte und somit auch des Rechtes Waffen zu tragen, für den Zeitraum von fünf Jahren verlustig erklärt worden war.
Lassalle kam in Düsseldorf auch mit dem Taglöhner Peter Wilhelm Weyers zusammen, welcher damals vom Verkaufe politischer Flugblätter, vom Ank eben von Plakaten und vom Sammlen von Unterschriften
lebte, und hierzu auch von Lassalle benutzt wurde. Beide begaben sich am 21. November Nachmittags zusammen nach Neuß, um hier eine Volksversammlung abzuhalten. Es war dies der Augenblick, wo die
bekannten Zerwürfniße zwischen der National-Versammlung und dem Ministerium das ganze Land in die größte Aufregung versetzt hatten, und wo eine revolutionäre Partei jedes Mittel aufbot, den Beschluß
der Steuerverweigerung wo möglich zum gewaltsamen Umsturtz der bestehenden Staatsverfassung auszubeuten.
In welcher Weise Lassalle diese Vorgänge aufgefaßt zu sehen wünschte, findet sich in verschiedenen Adressen ausgedruckt, welche von Lassalle entworfen und veröffentlicht worden sind; so in einer
Adresse vom 19. November im Namen der Landwehrmänner des Kreises Düsseldorf an die National-Versammlung gerichtet. ‒ „Von diesem Augenblicke an kennen wir keine andere gesetzliche
Regierungsgewalt im Staate, als die National-Versammlung. Wir schwören der National-Versammlung, daß wir gerüstet ihren Aufruf erwarten, um zu zeigen, daß die Kraft noch nicht gewichen ist aus den
Söhnen des Vaterlandes;“ ‒ und in einer anderen Adresse an demselben Tage, unter dem Namen der Bürgerwehr an die National-Versammlung gerichtet: ‒ „der passive Widerstand
ist erschöpft. Wir beschwören die National-Versammlung: erlassen Sie den Ruf zu den Waffen, den Ruf zur Pflicht!“
Lassalles persönl. Standpunkt ist aber noch bestimmter und schärfer in einem Schreiben ausgedrückt, welches er am Tage des 21 Novembers an einen ihm bekannten Landwirth Johannn Stangier zu Völsen
im Kreise Altenkirchen abschickte; es liegt vor und lautet folgendermaaßen: „Lieber Stangier! Bald wird das ganze Land unter Waffen stehen. Rüstet Eure Leute, sorgt für Munition. In Düsseldorf
geht der Kampf sehr bald los. Ich rechne darauf, daß sofort auf die Nachricht Du mit einigen hundert Mann hierher marschirst. Antworte mir darüber. Wir siegen diesmal jedenfalls und dann ist Eure
ganze Noth für immer geendet. Hierbei Placate, vertheile sie und laß sie abdrucken. Ich erwarte umgehend von Dir Brief darüber, wie es bei Euch aussieht, und ob wir uns darauf verlassen können, daß
ihr einige hundert Mann hoch her marschirt, wenn wir anfangen. ‒
In Eile, Düsseldorf, 21. November
„(gez.) F. Lassalle“
Ein diesem Brief beigelegter Zettel enthält noch:
„Nachschrift. Lieber Stangier. Das Beste ist, wenn Du augenblicklich zu mir herkommst, wo wir vieles am schnellsten besprechen können.“
(gez.) F. Lassalle“
Mit diesen Gesinnungen kam Lassalle nach Neuß, begleitet von Weyers. In Neuß hatten in den letzt vergangenen Tagen schon verschiedene Besprechungen exaltirter Personen stattgefunden, zunächst, um
neben der Bürgerwehr eine allgemeine Bewaffnung der Masse zu erreichen. Jetzt ließ Lassalle sofort eine Volksversammlung im Lokale des Wirths Lucas in Neuß für den Abend verkünden; Weyers übernahm,
gegen den Willen des Ortsbürgermeisters, die öffentliche Bekanntmachung durch Schellenklang Es fand sich eine größere Anzahl von Personen ein, als der Raum aufnehmen konnte
Lassalle sprach zuerst, und der Inhalt seiner Rede ist in ihrem Zusammenhange sowie in ihren einzelnen Theilen von mehrernZuhörern bekundet worden. Es mag hier genügen, ein paar Zeugniße
mitzutheilen, mit welchen die übrigen übereinstimmen; dabei ist hier nur das übergangen, was Lassale rücksichtlich des Widerstandes gegen die Steuererhebung gesprochen hat, weil dieses einem andern
Gerichte überwiesen ist. ‒
Der Makler Hubert Faßbinder aus Neuß bekundet wie folgt: Nachdem Lassalle das Verhältniß zwischen Krone und National-Versammlung auseinandergesetzt hatte, sprach derselbe davon „es sei jetzt
die Zeit gekommen, wo man durch actives Handeln die National-Versammlung unterstützen müsse; man möge die Zeit nicht unbenutzt vorüber gehen lassen; das Volk müsse in Masse sich erheben und bewaffnen,
und würde in Düsseldorf auch bereits Munition geschafft und Tag und Nacht Kugeln gegossen; dort sei man zum Kampfe bereit, aber allein zu schwach; die Umgegend und auch Neuß müsse sich an dem Kampfe
betheiligen; man solle den Leuten, welche Jagdgewehre hätten, und nicht kämpfen wollten, die Gewehre nur abnehmen und den Gemeinderath um Geldmittel für die Munition angehen; es würden die
Düsseldorfer schon dafür sorgen, daß die Schiffbrücke frei und wir Neußer ungehindert zu Hilfe kommen könnten. Die Provinz Schlesien sei bereits in vollem Aufstande, die Rheiprovinz dürfe nicht
zurückbleiben, man müsse mit Waffengewalt die errungenen Freiheiten zu wahren suchen, jetzt sei der rechte Zeitpunkt.
Der Sekretair Michel Krings aus Neuß gibt dieselbe Rede in folgender Weise wieder: „die National-Versammlung habe sich bisher passiv verhalten, das Volk müsse aber jetzt durch actives
Handeln sie unterstützen, die Zeit dazu sei gekommen und dürfe nicht unbenutzt vorübergehen; man müsse sich rüsten, der Kampf stehe nahe bevor und sei unvermeidlich; in Düsseldorf sei man bereit dazu,
rechne aber auf die Unterstützung der Umgegend und auch von Neuß, weil man allein zu schwach sei; man solle eine Commission zur Beschaffung von Waffen erwählen; man solle den Gemeinderath zur
Beschaffung der Mittel für Munition auffordern, und sei man unzufrieden mit ihm, solle man ihn absetzen; Man vertraue dem Muth der Neußer und erwarte, daß sie die auf der Linken Rheinseite
aufgestellten Batterien nehmen würden, ‒ man solle gerüstet da stehen, damit, wenn in Düsseldorf der Aufruf ergehe und das Zeichen gegeben werde, man zu Hilfe kommmen könne; man vertraue dem
Muthe der Neußer, man solle in Neuß eine Commission zur Beschaffung von Waffen erwählen; sichern Nachrichten gemäß breche am 20. Nov. in Schlesien der Aufstand aus; die Rheinländer hätten seit 20
Jahren den Ruhm des Liberalismus, und sie sollten jetzt zeigen, daß sie liberal wären; ließe man den jetzigen Zeitpunkt vorübergehen, so sei die Freiheit auf lange untergraben.
Nach der Aussage des Schuhmachers Wilhelm Beckers aus Neuß ging die ganze Rede darauf hinaus, sich bewaffnet dem Militär gegenüber zustellen, und das Volk aufzuwiegeln. Im Einzelnen bekundet der
Zeuge: Lassalle habe ungefähr in der Weise gesprochen: es stehe in Düsseldorf die Bürgerwehr zum Losschlagen bereit; doch rechne man namentlich auf Neuß und die Umgegend, daß sie beim ersten
Sturmläuten zu Hülfe kommen und die Batterien bei Neuß nehmen würden; es sei jetzt die Zeit, die National-Versammlung durch actives Handeln zu unterstützen; das Volk müsse sich bewaffnen, und noch am
selbigen Abend eine Liste angefertigt werden, worin sich die Eingezeichneten verpflichten, den Düsseldorfern zu Hülfe zu ziehen, in Schlesien breche der Aufstand aus, und die Rheinländer sollten nicht
zurückbleiben.“
Lassalles Rede wurde mit Beifall aufgenommen. Nach ihm sprach Weyers; es gelang ihm weniger, die Aufmerksamkeit des Publikums zu fesseln, und seine Rede wird nur bruchstückweise von den Zuhörern
bekundet. Weyers bemerkt beim Eingange, er rede nicht zu den Aristokraten, sondern zu den Demokraten, und er warnte dann vor der National-Versammlung selbst (Zeuge Krings;) hierauf erging er sich in
Schimpfreden gegen die Person des Königs, und im weitern Vortrage äußerte er: „es sei ein König, welchem man die Krone keine Viertelstunde länger belassen solle (Zeuge Wilhelm Beckers;) und
sprach das Wort: „Tod dem Könige!“ (Zeuge Michael Krings;) las sodann ein Schreiben vor, nach welchem man in Schlesien am 20. November losschlagen wollte, und forderte auf sich in
derselben Weise zu erheben und sich den Schlesiern anzuschließen.“ (Zeuge Peter Joseph Zingsen.) ‒
Lassalle, welcher den ungünstigsten Eindruck hatte bemerken können, welchen die Schimpfreden seines Begleiters gemacht hatten, nahm nun noch einmal das Wort, um zu sagen, daß es nicht an der Zeit
sei, sich in Schimpfreden zu ergehen; er wies sodann auf die Wegnahme der Waffen hin, welche sich im Landwehrzeughause von Neuß befinden.
Sodann verließen Lassalle und Weyers die Versammlung und kehrten nach Düsseldorf zurück. ‒
In der Versammlung selbst wurde noch weiter über activen und passiven Widerstand debattirt, und nach dem Rathe Lassalles eine Commission zur Beschaffung von Munition gewählt. ‒
Durch die Ereignisse der folgenden Tage sind die Reden und die Beschlüsse dieser Volks-Versammlung in den Hintergrund getreten, und hat sich kein weiterer Erfolg aus ihnen entwickelt.
Bei der hiernächst über diesen und andere verwande Vorgänge eingeleiteten Untersuchung hat Lassalle für sich in Anspruch genommen, daß er „ein Revolutionär aus Prinzip“ sei; Weyers
hat angegeben, daß es ihm nur um den Erwerb zu thun gewesen sei; beide Angeklagte haben sich gerade der wesentlichsten Stellen ihrer zu Neuß gehaltenen Reden nicht erinnern wollen. ‒
Ferdinand Lassalle und Peter Wilhelm Weyers werden demnach angeklagt: am 21. November 1848 in öffentlicher Versammlung zu Neuß die Bürger zur Bewaffnung gegen die Königliche Gewalt direct
aufgefordert zu haben, ohne daß diese Aufforderung einen Erfolg gehabt. ‒ Verbrechen gegen Art. 87 und 102 des Str. G. B.
Köln den 24. März 1849.
Der General Procurator beim Kgl. Rhein. Appellations Gerichtshofe
(gez.) Nikolovius pro copiis.
(gez.) J. H. Jungbluth.
Im Jahre 1849 am 2. April habe ich unterzeichneter Johann Heinrich Jungbluth, Gerichtsvollzieher am Königl. Landgerichte zu Düsseldorf angestellt und daselbst wohnhaft, im Auftrage des öffentlichen
Ministeriums den Angeklagten Ferdinand Lassalle ohne Geschäft zu Düsseldorf wohnhaft in dem Aresthause daselbst sprechend zu seiner Person:
1. Die Entscheidung des Königl. Rheinischen Appellations-Gerichtshofs zu Köln vom 17. Marz laufenden Jahres, 2. dem von den Herrn General-Procurator daselbst gefertigten Anklageact vom 24.
nämlichen Monats abschriftlich zugestellt und nebst Abschrift dieses Akts mit dem Bemerken hinterlassen, daß die besagte Entscheidung in des Register der Criminal-Gefangenen eingeschrieben ist. Kosten
1 Thlr. 28 Sgr.
Geschehen Dusseldorf am Tage wie oben.
(gez.) J. H, Jungbluth.
Kosten.
Original | 〃 | Thlr. | 4 | Sgr. |
2 Copien | 〃 | Thlr. | 8 | Sgr. |
19 Rollen | 1 | Thlr. | 8 | Sgr. |
2 Eintragungen | 〃 | Thlr. | 8 | Sgr. |
| Summa 1 Thlr. 28 Sgr. |
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@facs | 1563 |
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*
] Berlin, 17. April.
Die Deputirten, namentlich die der Linken, werden jetzt von der Provinz aus sehr strenge überwacht und kontrollirt. In einzelnen provinziellen
Wahlkreisen geht man sogar so weit, daß man förmliche kontrollirende Comité's niedergesetzt hat, welche nicht nur die stenographischen Berichte ausführlich zu lesen und dann Bericht zu
erstatten haben, sondern welche auch von Zeit zu Zeit nach der Residenz reisen müssen, um sich von Sitz und Stimme ihrer Deputirten persönlich zu überzeugen. Zu gleicher Zeit haben die
Ueberwachungsmänner ein starkes Augenmerk auf die Parteithätigkeit ihrer Abgeordneten zu richten, sowie sie ihnen bei dieser Gelegenheit die persönlichen Wünsche der Kommittenten mündlich zu
überbringen beauftragt. Derartige provinzielle Deputationen sind bereits von nah und fern viele hier eingetroffen, und fast jeden Abend in der Konversations-Halle zu treffen. Bemerkenswerth ist jedoch
hierbei, daß trotz dieser Ueberwachung in der jüngsten Zeit verschiedentlich mehr Mitglieder der Linken als der Rechten in den Sitzungen vermißt wurden, was sich besonders bei dem Plakatgesetze
herausstellte, wo von jener Seite 18, von dieser aber nur 12 Mitglieder fehlten. Die Besetzung der Donaufürstenthümer durch die Russen hat bereits gleichfalls provinzielle Deputationen bewogen, sich
zu ihren Deputirten nach Berlin zu begeben, um sie zu betreffenden Interpellationen zu veranlassen. Von jener Okkupation wird namentlich Niederschlesien betroffen, welche Provinz mehrere ihrer
Fabrikate nach den Donauländern absetzt.
Die Fach-Kommission der zweiten Kammer für Handel und Gewerbe hat bereits ein so reiches Material zur Verarbeitung, vier Gesetzentwürfe, fünf Anträge von Kammermitgliedern und gegen 200 Petitionen,
vorliegen, daß sie in ihrem ersten Bericht, welcher gestern an die Deputirten vertheilt ist, auf eine Verstärkung der aus 14 Mitgliedern bestehenden Kommission um noch 7 neu zu wählende anträgt.
‒ Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind die durch das gegenwärtige Ministerium octroyirten Gewerbegesetze; ‒ die Anträge der Kammermitglieder beziehen sich fast alle auf Aufhebung von
Lasten, die annoch auf gewerblichen Anlagen auf dem platten Lande ruhen; ‒ die Petitionen dagegen sind der verschiedensten Art; sie stehen unter einander oft im direktesten Widerspruche: die
einen verlangen vollständige Gewerbefreiheit, die andern sind selbst mit den Beschränkungen, wie sie die Februar-Gesetze gegeben, noch nicht zufrieden; wieder andere verlangen Erhöhung der Schutzzölle
‒ noch andere die Herabsetzung derselben. Dieses Chaos der widerstreitendsten Forderungen ist denn auch ferner die Veranlassung gewesen, daß die Kommission von der Kammer die Ermächtigung
verlangt hat, zu ihren Berathungen „solche Mitglieder der Kammer, welche über bestimmte Verhältnisse Auskunft zu geben, durch ihren Beruf oder ihre Erfahrung geeignet sind, und sofern es in
einzelnen Fällen nöthig erscheinen sollte, auch Sachverständige außerhalb der Kammer mit berathender Stimme zuziehen.“
Von verläßlicher Hand erfahren wir, das Louis Philipp, Exkönig von Frankreich, 5 Millionen Francs, die er bei dem Hause der Gebrüder Schickler in Paris niedergelegt hatte, so eben flüssig machte.
Unsere Quelle ist eine ziemlich unmittelbare, da die Schicklers auch hier ein Haus haben. Es entsteht hiernach die Vermuthung, daß die Bestrebungen des Julikönigs wieder praktischen und vielleicht
ziemlich weitgreifenden Boden gewinnen.
Die früher erwähnte sogenannte konservative Verbrüderung zum Behuf der Arbeitvertheilung an nur politisch Gleichgesinnte hat sich konstituirt. Die oberste Leitung führt ein Centralausschuß,
bestehend aus einem Präsidenten, einem Vicepräsidenten und 36 octroyirten Vertrauensmännern, diese Letzteren sind in ihrem Bezirke wiederum die Vorsitzenden, haben denselben in Sektionen getheilt, und
die nöthige Anzahl von Sektions-Vertrauensmännern octroyirt. Jeder dieser Letzteren hat 3 bis 6 Häuser zu überwachen, d. h. genau Achtung zu geben über die Gespräche und Aeußerungen der Einwohner,
welche Lokale sie besuchen, welche Zeitungen gelesen werden u. s. w. Dieses gibt alsdann den Maßstab für die Gutgesinnten und für die Schlechtgesinnten. Letztere werden auf eine Liste gesetzt, welche
jedem Gutgesinnten mitgetheilt wird. Die Verpflichtung der Letztern ist alsdann, bei keinem Schlechtgesinnten zu kaufen oder arbeiten zu lassen. Aerzte dürfen die Kranken derselben nicht besuchen, bei
Beamten soll über jedes Verhalten derselben an die Vorgesetzten berichtet und alsdann so lange gegen sie gemaßregelt werden, bis der ganze Beamtenstand von Schlechtgesinnten gereinigt ist.
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*
] Berlin, 17. April.
Im Sommer v. J. vereinigten sich die Handlungsgehülfen mehrerer Kaufleute, um dieselben durch Fenstereinwerfen, Katzenmusiken etc. zu zwingen, die
Geschäftslokale früher wie bisher zu schließen. Der Staatsanwalt hat deshalb Anklage erhoben und der Prozeß kam gestern zur Verhandlung. Stieber, als Vertheidiger, bewies, daß das Fenstereinwerfen nur
eine Concussion sei, auf welche eine Strafe von höchstens 50 Thlr. gesetzt ist. Der Gerichtshof hielt es aber mit dem Staatsanwalt für muthwillige Beschädigung fremden Eigenthums und verurtheilte
demgemäß die Angeklagten zu 9 Monat und 1 Jahr Gefängnißstrafe.
Die Justizanarchie, welche durch die Organisation des Herrn Rintelen hervorgerufen, wird immer drängender. Man hat z. B. im Bezirk des Appellationsgerichts zu Stettin bei verschiedenen Klagen den
Einwand der Inkompetenz der Kreisgerichte gemacht. Nach Art 105 der Verfassung sei der Minister noch nicht berechtigt gewesen, so tief einschneidende Gesetze ohne den ständischen Beirath zu erlassen
und es sei demnächst auch die motivirte Tagesordnung der Kammer so ausgefallen, daß die neuen Gerichte gar nicht berechtigt wären, zu urtheilen. Wie aber, wenn dieser Einwand auch von den
Obergerichten anerkannt wird?
Von Seiten des Hrn. Harkort sind verschiedene Anknüpfungen mit Hrn. Rodbertus versucht worden. Der Letztere wollte jedoch nur auf eine Annäherung eingehen, wenn Hr. Harkort nicht ein Programm
vorlege, was demselben wohl sehr schwer werden muß, da er nicht geneigt scheint, diesem Wunsche Folge zu geben.
Hr. v. Saucken hatte an den König bei Gelegenheit seiner Abreise nach Frankfurt a. M. einen Brief geschrieben, in welchem er die Politik des jetzigen Ministeriums heftig tadelte, und die Gefahren
darlegte, zu welchen dieselbe führen müsse. Der Brief soll indessen nicht die gehoffte Wirkung gemacht haben; Majestät sollen im Gegentheil sehr ungehalten über diesen „unzeitigen und nicht
erforderten“ Rath geworden sein.
Die Kommission für die Belagerungszustände hat zum Referenten für Posen: v. Roeder, zum Coreserenten Liebelt; für Erfurt: Krahn, Görz-Wrisberg; für Kreuzburg: Wallmuth, Scheele gewählt.
Unter den Beiträgen für das Denkmal auf dem Friedrichshain befinden sich auch 9 Thlr. gesammelt von Soldaten des 24. Regiments und dem Abgeordneten Waldeck übergeben.
In der Stadt London, dem Sammelplatz der Rechten, ist freie Tafel für Alle, besonders junge Assessoren, Referendarien, welche reaktionär sind oder es werden wollen. Die großen Staatsmänner kneipen
mit den saubern Jünglingen, um durch diese materiellen Mittel Proselyten zu machen, da die des Geistes nichts mehr fruchten wollen. Natürlich fehlt es auch an geistreichen Toasten nicht und ein
ehrenwerthes Mitglied der Rechten zeichnete sich neulich durch folgendes Meisterstück aus: „Wir haben nun die Menschen leben lassen, wir wollen auch die Vögel nicht vergessen (allgemeines
Erstaunen), ich meine den Hrn. v. Vincke! (Beifall) er mäusert sich jetzt, hoffen wir, daß die Zeit des Mäuserns bald bei ihm vorüber ist, und er wieder unter uns erscheint!“
[1564]
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*
] Berlin, 17. April.
Sitzung der zweiten Kammer.
Ein dringender Antrag des Abg. Schmiedicke (Neustadt in O.-S.) einen Gesetzvorschlag zur Erleichterung der Dismembrationen enthaltend, findet nicht die nothige Unterstutzung von 120 Stimmen und
wird deshalb der Justizkommission überwiesen.
Hierauf geht die Kammer zum Klubgesetz über.
Präsident Grabow stellt die Frage, ob die Kammer den Titel des Gesetzes: „Gesetz die Verhütung eines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und
Vereinigungsrechtes,“ annehmen wolle.
Die Linke protestirt gegen die Fragestellung und Wesendonk, so wie Waldeck beantragen, die Abstimmung oder den Titel bis nach Beendigung der ganzen Debatte zu verschieben, da man doch
vorher nicht wissen könne, in welchem Sinne das Gesetz wird angenommen werden.
Es erhebt sich kein Widerspruch und man kommt zu § 1 des Regierungsentwurfs.
Berichterstatter Scherer: Sämmtliche Abtheilungen haben sich für die Streichung des § 1 ausgesprochen. Der Centralausschuß theilte diese Ansicht, indem er erwog, daß verfassungsgemäß
Vereine und Versammlungen unbedingt erlaubt seien und das vorliegende Gesetz nur bezwecke, in concreten Fällen den Mißbrauch zu verhüten oder dessen Bestrafung zu ermöglichen.
Da sich kein Redner gemeldet, kommt man zur Abstimmung.
Der § 1 des Regierungsentwurfs, lautend:
„Vereine und Versammlungen, welche strafbare Zwecke verfolgen, oder zur Erreichung erlaubter Zwecke sich verbrecherischer Mittel bedienen, sind verboten und unterliegen der gesetzlichen
Ahndung,“ wird mit großer Majorität verworfen.
Berichterstatter Scherer: In allen Abtheilungen ist die Frage aufgeworfen, jedoch nur von zweien zum Beschluß erhoben worden, den § 2 und folgeweise auch die sich zunächst daran
anreihenden nur für Versammlungen in nicht geschlossenen Räumen gelten zu lassen. Der Centralausschuß ist bei der allgemeinen Fassung des Entwurfs verblieuen, indem er der Ansicht war, daß diejenigen
Gründe, welche im Interesse der gesetzlichen Freiheit, so wie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit für Versammlungen unter freiem Himmel den Erlaß gewisser gesetzlicher Bestimmungen als nothwendig
erscheinen lassen, bei Versammlungen in geschlossenen Räumen in kaum geringerem Grade vorhanden seien.
Elkemann spricht gegen den §. Wenn man Abends 8 Uhr eine Versammlung zum andern Abend 6 Uhr anmelden wird, so kann die Polizei diese Versammlung verbieten und das verfassungsmäßige
Versammlungsrecht ist in diesem Falle schon 22 Stunden suspendirt. Die Verfassung gibt uns das freie Versammlungsrecht und das darf auch nicht durch das Geringste beschränkt werden. Wenn z. B. eine
Gemeinde vom Bürgermeister zum andern Tage zusammenberufen wird, die Gemeinde will sich jedoch zuvor über die zu berathenden Gegenstände vorher verständigen, so ist ihr dies unmöglich, weil sie nicht
24 Stunden vorher um Erlaubniß fragen kann. Noch mehr nachtheilig ist diese Bestimmung in dem Fall, wenn eine Gemeindeversammlung sich veruneinigt und trennt, so kann der eine Theil, welcher das
Versammlungslokal verläßt, sich nicht wieder versammeln, um das Nöthige zu besprechen.
Wentzel (Ratibor) hat sich zwar für den § einschreiben lassen, verwahrt sich aber dagegen, als wolle er, die dem Volke zugesicherten Rechte und Freiheiten beschränken (connu.). Nur dem
Clubunwesen wolle er vorbeugen und deshalb habe auch er und seine Freunde (rechtes Centrum) das Amendement gestellt, daß nur von solchen Versammlungen Anzeige zu machen sind, „zu denen eine
öffentliche oder allgemeine Einladung erlassen wird“ und auch diese nur statt „24 Stunden“ ‒ „ 6 Stunden“ vorher, da er eine Anzeige von 24 Stunden für zu
lästig halte.
Phillips: Das Gesetz vom 6. April ist ein bestehendes und von allen Seiten zu Recht anerkanntes Grundgesetz, es darf nicht beschränkt werden, wie es durch den vorliegenden Gesetzentwurf
geschieht. Wenn wir auf die Debatten des vereinigten Landtags vom April v. J. zurückgehen, so finden wir, daß man damals nur mit dem größten Widerwillen eine kleine Beschränkung der Versammlungen
unter freiem Himmel sich gefallen ließ. Glauben Sie denn, daß diejenigen, welche von nun an gegen die bestehende Regierung und die bestehenden Zustände aufreizen wollen, dies in öffentlichen
Versammlungen thun werden, um sogleich von den Constablern ergriffen zu werden? Werden sich diese Männer nicht in geheime Schlupfwinkel zurückziehen und durch das Geheimniß der Verschwörungen, mit dem
sie sich umhüllen werden, nicht viel gefährlicher sein? Deshalb gestatten Sie die unbedingte Versammlungsfreiheit und Sie werden den Verschworungen vorbeugen.
Riedel. Versammlungen, die ihre Verhandlungen der Kenntniß der Polizeibehörde entziehen wollen, machen dieselbe nur argwöhnisch und mißtrauisch. Wenn aber die Versammlungen offen und frei
für die Behörden sind, so wird sie dieselben noch gegen jede mögliche Angriffe beschützen und das Spionirsystem wird aufhören. Die Polizei muß offen und frei eintreten können.
Waldeck. Dieser §. eröffnet den Reigen derjenigen Bestimmungen, welche das Versammlungsrecht in geschlossenen Räumen beschränken sollen. Man verlangt die Anzeige der Versammlungen bei der
Polizei, den freien Zutritt ihrer Diener, und giebt ihnen das Recht, die Versammlungen aufzuheben. Die Reaktion ist auch bei dem vorliegenden Gesetze immer mehr vorgeschritten. Anfangs gab man
Versammlungsfreiheit ohne Beschränkung; schon der Camphausen'sche Verfassungs-Entwurf schränkte dieselbe ein; im August wollte man das belgische Gesetz einführen, und jetzt bringt man das
französische vor … Wenn Sie das Recht zum Gehen und zum Sprechen anerkennen, werden Sie zugestehen, daß man auch das Recht haben müsse, mit andern zusammen stehen zu
bleiben und zu sprechen. Ebensowenig wie Sie das Gehen beschränken wollen, dürfen Sie auch das Stehen beschränken. Freilich im Polizeistaat ist das nicht als Recht angenommen,
denn Kamptz sagt in seinen Werken, daß das Reisen nicht ein freies Recht eines Jeden sei, und daß der Staat das Reisen zu bewachen ein Recht habe. Streichen wir den §., da eine
polizeiliche Anzeige die ganze Polizeiwirthschaft wieder herstellen würde. (Bravo links)
Der Schluß der Debatte wird angenommen und man kommt zur Abstimmung. Die Amendements Pape und Seckendorf werden verworfen, dagegen das Amendement Wenzel: hinter die Worte „von allen
Versammlungen“ einzuschalten: „zu denen eine öffentliche oder allgemeine Einladung erlassen wird“, angenommen. Das Amendement Caspary: „der Vorsteher, Ordner, Leiter oder
Inhaber des Lokals“ zu streichen und nur stehen zu lassen: „der Unternehmer“, wird mit 168 gegen 165 Stimmen angenommen. Pelzer aus Lennep trägt auf namentliche Abstimmung an,
wonach das Amendement ebenfalls mit 167 gegen 165 Stimmen angenommen wird.
Das Amendement: „eine Stunde“ statt „24 Stunden“ wird verworfen. Dagegen das Amendement Wenzel: „6 Stunden“ statt „24 Stunden“ angenommen.
Der zweite Satz des Regierungsentwurfs wird verworfen. Endlich wird über den ganzen §. 2, nachdem er amendirt ist, namentlich abgestimmt und mit 168 gegen 164 Stimmen angenommen. Schneeweiß,
Osterrath und Bloemer stimmen mit der Rechten. (Schluß der Sitzung.)
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@facs | 1564 |
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*
] Berlin, 18. April.
Sitzung der zweiten Kammer. Moritz beantragt, daß sein Gesetzentwurf über Ablösung der Mühlenabgaben an die Justiz- und nicht an die Gewerbekommission
überwiesen werde. Elsner's Gesetz über die Feudallasten wird der Agrarkommission zuertheilt. Es wird sodann über den amendirten Gesetzentwurf wegen der Plakate zum zweiten Mal abgestimmt und
dieser mit 167 gegen 163 Stimmen angenommen.
Man schreitet zum Klubgesetz. Der Centralausschuß beantragt Streichung des §. 3. Letzterer wird denn auch einstimmig verworfen.
Im §. 4 wird der erste Satz:
„Polizeibeamte dürfen solchen Versammlungen nur in der Dienstkleidung oder unter ausdrücklicher Kundgebung ihrer dienstlichen Eigenschaft beiwohnen“ ‒
angenommen.
Der erste Satz des §. 5, wonach in jede solche Versammlung 2 Polizeibeamte zu senden und diesen angemessene Plätze einzuräumen sind, mit 167 gegen 166 Stimmen verworfen.
§. 6 wird mit großer Majorität verworfen; eben so §. 8, und statt dessen ein Amendement von Pape angenommen.
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@facs | 1564 |
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302
] Erfurt, 14. April.
Der Kommandant verweigert den zuverlässigsten Bürgern, selbst Jägern von Profession, die Zurückgabe ihrer Gewehre, welche er mit allen Privatwaffen
den Bürgern abnehmen ließ. In dieser letztern Hinsicht fragt man sich hier: ob die militärische Willkührherrschaft des Kommandanten so unbegränzt sei, daß er mehreren vornehmen Nichtsthuern,
pensionirten Offizieren etc., damit diese der „noblen Passion“ nachgehen können, die Jagdgewehre überläßt, während er die der Bürger in den Kasematten verschlossen hält? Der
Belagerungszustand und die Art seiner Handhabung gibt der verbissenen Empörung desto mehr Nahrung, je länger er dauert, und je weniger ein Grund dafür auch nur zu erdenken möglich ist, obwohl der
hiesige Regierungspräsident, du Vignau, im Verein mit der Militär-Diktatur, dem Ministerium einen Bericht erstattet hat, nach welchem gewünscht wird, den Belagerungszustand zu verewigen. Aus der aus
diesem Berichte gefertigten ministeriellen Denkschrift, oder vielmehr Parteischrift, geht übrigens hervor, daß es unser Belagerungszustand nicht sowohl auf die hiesige Einwohnerschaft, als auf den
Freiheitssinn von ganz Thüringen abgesehen hat. Herr Manteuffel nennt diesen Freiheitssinn „anarchische Bestrebungen,“ und gegen diesen Freiheitssinn soll Erfurt mit seinen Citadellen,
nach Herrn Manteuffel, das „Bollwerk“ für Thüringen sein. ‒ Gestern starb unser Bürgermeister, Defft, in einem Alter von mehr als 80 Jahren. Man hofft jetzt, die Leitung unserer
Polizei werde endlich in kräftigere Hände gelegt werden, damit etwaige Störungen der öffentlichen Ruhe, auch ohne Einschreiten des Militärs mit der Schußwaffe, im Entstehen unterdrückt, oder vielmehr
durch Beamte, welche populär, und das Vertrauen der Menge besitzen, verhütet werden können. Dies ist um so leichter, je lenksamer der Sinn der untern Klassen der hiesigen Einwohnerschaft ist; es
gehört viele bureaukratische brutale Gewalt dazu, um ihn zu empören.
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14
] Breslau, 16. April.
Die „Neue Rheinische Zeitung“ kommt hier sehr unregelmäßig an und scheint von der hiesigen Post absichtlich chikanirt zu werden. Die
Nummer 270 ist gestern ausgeblieben, heute mußten daher zwei Nummern eintreffen, es ist aber nur die verspätete Nummer 270 angekommen, so daß wir jetzt im Vergleich mit der Kölnerin die „N. Rh.
Z.“ um einen Tag zu spät haben.
Am Montag findet hier ein sozial-demokratisches Arbeiterbankett Statt.
Ein heute aus Italien hier angekommener östreichischer Offizier gestand mir, daß ohne den Verrath Radetzki ganz sicher verloren gewesen wäre. Die Piemontesische Armee, meinte er, habe siegen
müssen, der auf den Verrath instruirte Theil derselben sei jedoch wie auf Kommando davongelaufen und habe so den andern in's Verderben gestürzt. Er versicherte zugleich, daß zwischen Olmütz, wo
er gewesen, und Potsdam, das innigste Einvernehmen herrsche, und alle Reden nur diplomatische Scharmützel seien, mit welchen man von jeher den deutschen Bierlumpenblödsinn betrogen habe.
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*
] Wien, 15. April.
Dem „Lloyd“ zufolge ist nun an Welden das Kommando in Ungarn und Siebenbürgen übertragen. F.-M.-L. Böhm ist an seine Stelle zum Civil- und
Militärgouverneur von Wien ernannt. Bei einer heute abgehaltenen Revue nahm Welden von den Truppen Abschied. Baron Josika wird ihm in Ungarn für die Leitung der Civilangelegenheiten zur Seite stehen.
Windischgrätz ist durch ein Handbillet nach Olmütz berufen. Wohlgemuth wird den Welden nach Ungarn begleiten und das Kommando von 6 Brigaden übernehmen. Benedek ist bereits nach Galizien abgereist;
die 3 Brigaden, welche von dort unter Bogel's Kommando in Ungarn einrücken sollen, sind angeblich 12,000 Mann stark. Die „Wiener Zeitung“ theilt mit, daß das Resultat der
kriegsgerichtlichen Untersuchung gegen Zichy und Ludolf nächstens zu erwarten steht. Beide sind vorläufig auf Ruhegehalt gesetzt. Schon nächster Tage wird der Abschluß einer neuen Anleihe mit den
Banquiers Rothschild, Pina etc. erwartet.
Die Kabinetsmißhelligkeiten wegen der ungarischen Frage sind beigelegt nach den Ansichten Stadions, so daß die Centralisationspläne weiterhin kräftig verfolgt werden sollen.
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Prag, 14. April.
Unsere Garnison wird in Folge unserer bestandigen Niederlagen in Ungarn außerordentlich verringert. Am 10. ging auch ein Bataillon von Großfürst Michael Infanterie
auf der Eisenbahn nach Wien, um von dort mittelst Dampfschiff nach Linz transportirt zu werden. Das zweite Bataillon soll bald nachfolgen. Die Ursache dieser Transferirung sind die großen Sympathien,
welche sich in diesem, neuerer Zeit fast ganz aus gefangenen Honved's bestehenden Regimente für Freiheits- und slavische Bestrebungen zeigten. So traf es sich, daß am Ostermontage im
Karolinenthal mehrere Studenten und Civilisten wegen freisinniger Reden und Toaste im Gartenhause mit Soldaten von Welden Infanterie (Polen) in Streit geriethen, der bald thätlich wurde; anwesende
magyarische Soldaten nahmen mit dem Rufe: Eljen Kossuth! die Partei des Civils und vertrieben ihre eigenen Kameraden. Bei ihrer Abfahrt war am Bahnhof und auf den Batterien ein außerordentliches
Gedränge; man rief ihnen: éljen Kossuth! at' ziu magyary! während die Regimentsbande unten „Gott erhalte“ spielte. Bei der Gelegenheit hieb ein Offizier einen Civilisten,
der Kossuth leben ließ, mit scharfem Säbel über den Kopf, daß er gleich zu Boden stürzte. Es ist hier eine gänzliche Umgestaltung der sonst antimagyarischen Czechen erfolgt; sie sympathisiren jetzt
mit Kossuth und hoffen von ihm Rettung. Zu spät!
[(Br. Ztg.)]
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Triest, 10. April.
Das östreichische Geschwader ist bereits zum Theil zur Blokade nach Venedig aufgebrochen. Vorgestern früh nahmen die Corvette Adria, die Briggs Oreste,
Montecuculi und Pola, dann die Goelette Sfinge und die Dämpfer Vulcan und Maria ihre Richtung dahin. Gestern ward ein Kriegsgeschwader, bestehend aus fünf großen Segelschiffen und sechs Dämpfern,
signalistet. Später erfuhren wir, daß es die sardinische Flotte sei, welche, von Venedig kommend, durch den Sirocco auf die Höhe von Pirano getrieben wurde. Dort salutirte sie die französische
Fregatte Psyche. Durch den Sirocco sah sich auch die oben erwähnte östreichische Division genöthigt, in den Hafen von Pirano (Porto Rose) einzulaufen, und beide einst feindliche Flotten liegen nun
einander friedlich gegenüber.
[(Lloyd.)]
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@facs | 1564 |
Dresden, 16. April.
In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer beantwortete Staatsminister v. Beust die vor einigen Tagen mitgetheilte Tzschirner'sche Interpellation wegen
der preußischen Circularnote dahin, daß 1) die Regierung diese Note am 3 April erhalten habe, 2) daß sie nicht, als die Ehre des deutschen Volks verletzend zurückgewiesen worden sei und 3) daß noch
kein Entschluß gefaßt worden sei, der eine Ausführung bedinge, sondern man habe bei der preußischen Regierung angefragt, wie sie die Bildung eines engern Bundesstaates, wie solche in der Cirkularnote
vermöge des Zusammentritts einiger Staaten im Gegensatz zu andern, nicht beitretenden vorgeschlagen wird, mit den auf dem Zwecke der Gesammtheit Deutschlands beruhenden Beschlüssen der
Nationalversammlung und selbst mit dem, von ihr als maßgebend bezeichneten Bundesverhältniß in Einklang zu bringen gedenke. Vicepr. Tzschirner: Aus Dem, was man so eben gehört, gehe hervor, daß die
Regierung die Absicht habe, sich weiter auf diese Note einzulassen. Das könne man nicht billigen, denn dieselbe gehe auf eine Octroyirung aus. Aus der Auslassung des Ministers sehe man, daß die
Regierung in dem Sinne, wie Oesterreich auf die preußische Note geantwortet, den alten Bundesstaat noch anerkenne.
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@facs | 1564 |
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103
] Frankfurt, 17. April.
Sie haben in Ihrem Blatt bereits von dem glücklichen Aufgehen Ludwig Simons in die „Reichssimonie“ Akt genommen. Wer die ganze
frühere Haltung des „Trierer Republikaners“ verfolgt hat, konnte ein solch tragisches Ende nicht ganz unerwartet finden. Ludwig Simon war nie etwas Anderes, als ein Phantast. Seine
sämmtlichen Reden in der Paulskirche sind ein Zeugniß dieser Unklarheit und Phantasterei, welche ihn höchstens zum bewußtlosen Nachzügler der Demokratie machte, der von seiner „Sache“
nur in Phrasen und Deklamationen zu reden wußte. Dieselbe politische Unmündigkeit und Phrasenduselei, welche ihn zum Werkzeug der Frankfurter äußersten Linken machte, konnte ihn bei praktischen Fragen
früher oder später auch einer andern Partei in die Arme führen. In der That ist Ludwig Simon in der Kaiser- und Verfassungssache zum Dupe des rohen, abgeschmackten Bierpolterers Vogt geworden, der ihn
trefflich zu exploitiren weiß.
In der Kathrinenkircher Volksversammlung sagte Hr. Simon unter dem blühendsten deklamatorischem Schwulst u. A.:
„Ich sehe hier zu meinem großen Vergnügen verschiedene Parteien versammelt, ich sehe Männer, die zu gewissen Zeiten meine Worte in der Paulskirche wohl auch nicht gern vernommen haben. Ich
gehöre nämlich der Partei an, welche in der Paulskirche, während des ganzen Jahres die Republik vertheidigt hat. Aber(!) ich würde denjenigen, welcher in diesem Augenblick durch Sonderbestrebungen (!)
Einzelne von der großen Strömung ableitet, für einen Verräther am Vaterlande halten.“
Für Herrn Simon sind es also „Sonderbestrebungen,“ wenn man „in diesem Augenblick“ vor dem großartigen Werke der Dahlmann-Melcker'schen Verfassungsammen, noch
länger an die „während eines ganzen Jahres von Herrn Simon vertheidigte Republik“ denken sollte. Hr. Simon steht vollständig auf dem „Rechtsboden der Majoritätsbeschlüsse,“
und tritt damit der Revolution direkt feindlich gegenüber, denn die Revolution ist nie etwas Anderes, als die gewaltsame Protestation der Minorität gegen die bestehenden Majoritätsbeschlüsse. Der
„Einjährige“ der Frankfurter Republikanerschaar drückt diese Ansicht noch deutlicher aus.
„Von zwei Dingen wird nun Eins eintreten, entweder werden die Fürsten, deren Widerstand nun offen hervorgetreten ist, der Volksstimmung und dem mächtig sich erhebenden Volksgeiste
weichen und die Vereinbarung, welche ihnen als Mittel des Widerstandes gegen die Reichsverfassung von Berlin aus geboten ist, nicht benutzen, sondern sich unterwerfen, damit das Werk in Friede
besteht. Wenn dieser Fall eintritt, dann sind wir verpflichtet, auch die äußerste Partei, unser Wort zu halten, und die Verfassung mit dem Wahlgesetz, mit den Grundrechten einerseits, sowie mit dem
erblichen Oberhaupte andrerseits, im Ganzen durchführen zu helfen. Wenn aber von jener Seite her dieser Macht des deutschen Volkswillens nicht Rechnung getragen würde, dann hilft das Wort nicht mehr,
dann wird die Bahn der That beschritten werden und wenn diese beschritten ist, so ist Jeder Hochverräther, welcher dieselbe nicht friedlich anerkennt.“
Die Revolution, welche die „Bahn“ der Frankfurter „Verfassungsthat“ durchaus nicht „friedlich“ anerkennen wird, ist im altpreußischen Landrechtsstyl somit
zur „Hochverrätherin“ erklärt. Avis für die Revolution, wenn sich später vielleicht noch einmal alte „Einjährige“ des republikanischen Parlamentlandsturms mit
Wahlbetteleien einfinden.
Herr Simon ist das traurigste Exempel, wie ein Mensch in der Frankfurter Froschgesellschaft verkommen kann.
Wie weit in Frankfurt wirklich revolutionäre Männer wie Schlöffel und Schmidt aus Schlesien noch gehen dürfen, wenn sie nur einigermaßen eine „Partei“ erhalten wollen, mag man aus
einer soeben erschienenen Erklärung der „äußersten Linken“, der letzten Reste des Donnersberges ersehen. Darin heißt es, daß auch diese „äußerste“ Linke sich dem
hammonischen Verfassungsgebräu als „gültigem Majoritätsbeschluß“ unterwerfe; dagegen aber nach der Antwort des Königs von Preußen die Oberhauptsfrage für eine offene erkläre, und in
republikanischem Sinne zu erledigen suche.
Herr Simon hat diese Erklärung nicht unterzeichnet, und neben der somit neu konstituirten „äußersten Linken“ einen gemäßigten Sonderbundsklub von Phantasten und Bierheulern gestiftet.
Damit lebe Herr Simon uns fernerhin aber auch recht wohl!
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@facs | 1564 |
Freiburg, 16. April.
Heute wurden in öffentlicher Sitzung des Hofgerichts die Namen der Geschwornen für die nächsten Verhandlungen des Geschwornengerichts aus der Urne gezogen.
Durch Verfügung des großherzogl. Staatsministeriums vom 13. d. M. ist das weitere gerichtliche Verfahren gegen die wegen Hochverraths in Anklagezustand versetzten Amalie v. Struve und deren Bruder
Peter Dusar unter der Voraussetzung künftigen gesetzlichen Betragens niedergeschlagen, und sind in Folge dessen beide der Haft entlassen worden. ‒ Die öffentliche gerichtliche Verhandlung gegen
Joseph Fickler ist nunmehr auf den 2. Mai festgesetzt.
Italien.
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@facs | 1565 |
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] Rom, 9. April.
Ein Versuch der Reaktion, die Zuchthaussträflinge freizulassen, wurde vereitelt.
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311
] Aus Piemont, 12. April.
(Aus dem Italienischen.) Es wird in Kurzem eine mit unbestreitbaren Dokumenten belegte Erzählung über die schmerzlichen Ereignisse von Brescia
veröffentlicht werden. Es ist aber dringend nothwendig, schon jetzt die mehr als enormen Beschuldigungen zurückzuweisen, die von den östreichischen Journalen, Proklamationen und Bülletins der Stadt
Brescia mit einer Unverschämtheit zur Last gelegt werden, die selbst in dieser Art östreichischer Schriftstücke bisher unerhört war. So behauptete die „Augsburger Zeitg.“ am 3. April,
daß alle Deutsche und alle Anhänger Oestreichs in Brescia mit wilder Grausamkeit ermordet und weder Alter noch Geschlecht, weder Kranke noch Verwundete verschont worden. Nun aber möge statt dessen die
Welt erfahren, daß vom 16. März an über 700 kranke Soldaten im Spital von Eufemia von den Oestreichern im Stich gelassen wurden, indem letztere theils nach dem Tessin hin abmarschirten, theils sich
ins Kastell zogen. Und von jenem Tage, vom 16. März, an wurde jenen Kranken geraden vo der Stadt Brescia alle von der Humanität gebotene Sorgfalt zu Theil, eine Sorgfalt, die auch vom 23. März ab, wo
der Aufstand losbrach, bis zu Ende des verzweifelten 8tägigen Kampfes unvermindert fortdauerte.
Als am 24. März der Kommandant des Kastells der Stadt erklärte, sie bombardiren und in Asche verwandeln zu wollen, falls seinen eben kundgemachten Anordnungen nicht gehorcht würde: da antwortete
allerdings das Volk und der Vertheidigungs-Ausschuß, daß, wenn die Stadt bombardirt werde, man für das Leben der kranken Soldaten nicht einstehen könne. Allein letztere Drohung, die nur darauf
berechnet war, den Kommandanten durch Furcht vor Repressalien im Zaume zu halten, wurde gar nicht ausgeführt. Auf den Kommandanten machte aber jene Drohung zuerst in der That Eindruck, so daß er den
Beginn der Feindseligkeiten hinausschob. Erst nach Ankunft der aus Mantua herbeigerufenen Verstärkung, die am 26. März eintraf, eröffnete er am folgenden Tage das Feuer und bis zum 30. März schickte
er über 1000 Bomben in die Stadt, während die neuangelangten 1,500 Mann sie an verschiedenen Punkten angriffen, aber tapfer zurückgeschlagen wurden. In dieser ganzen Zeit, wo die Insurgenten durch die
Verwüstung der Stadt erbittert und vom Kampf auf's Aeußerste erhitzt waren, dachten sie nicht daran, ihre Drohung ins Werk zu setzen, sondern hatten nur das Eine vor Augen: zu kämpfen und zu
siegen. Noch mehr, als am 31. März neue Verstärkungen bei den Kroaten eintrafen und zu dem Bombardement die Barbarei der Brandlegungen hinzufügten, griffen die Bürger gleichwohl nicht zu jener
angedrohten Rache. In der Nacht vom 31. März zum 1. April kamen die feindlichen Truppen aus dem Kastell herab und drangen, etwa 120 Schritte von dem „langen Thurm-Thore“ in die Stadt.
Sie avancirten bis nach dem nahe gelegnen Spital von S. Eufemia. Da aber der heroische Widerstand der Vertheidiger sie am weitern Vorrücken hinderte, glaubten sie, denselben durch eine neue
Brandlegung Furcht einzujagen. Sie nahmen die Kranken eilig mit sich fort und steckten das Spital in Brand. Man behauptet, daß Einige von den gefährlich krank Daniederliegenden, die nicht
fortgeschafft werden konnten, dabei umgekommen seien. Wir aber fragen, selbst wenn dies der Fall wäre, wie man die Brescianer des Mordes beschuldigen kann, da die Oestreicher alle ihre Kranken bis
vielleicht auf Einige fortschafften und dann das Gebäude selber anzündeten?
Die schaamlosen Ankläger sollten sich doch vor Allem erinnern, daß beim Eröffnen des Bombardements über 9 Bomben auf das Civil-Spital gefeuert wurden und daß der Kommandant erst dann vom Feuern auf
dieses Spital abstand, als ihm das Volk obige, niemals ausgeführte, Drohung machte. Auf welcher Seite also liegt die Unmenschlichkeit?
Nicht minder lügenhaft ist die Behauptung, als hätten die Brescianer alle Anhänger Oestreichs und alle Deutsche, ermordet. Was die Deutschen anlangt, so ist unsres Wissens Keinem ein Haar gekrümmt
worden. Von den Anhängern Oestreichs dagegen wurden einige bekannte, unzweifelhafte Spione ‒ eingesperrt. Eine Justizkommission sollte über diese zu Gerichte sitzen; aber in der schnellen
Aufeinanderfolge der Ereignisse konnte das Urtel nicht proklamirt werden und am letzten Tage setzte der Vertheidigungs-Ausschuß jene Spione wieder in Freiheit. Vier derselben wurden vom Volk auf der
Straße ergriffen und erschossen.
Und wahrlich, wenn man das Unheil bedenkt, welches jene schändlichen Spionen-Seelen früher über die Stadt gebracht hatten: so wird man namentlich die Gesammtbevölkerung wegen des durch Wenige
herbeigeführten Todes von vier solchen Subjekten nicht der Barbarei und Grausamkeit beschuldigen können. (Wir meinen, die Brescianer sind gerade deshalb anzuklagen, daß sie jene Spione nicht sämmtlich
und auf der Stelle aufgeknüpft haben.) Um die Lügen Haynau's ferner zu charakterisiren, muß der mit der Stadtbehörde von ihm abgeschlossenen Kapitulation die von der Municipalität streng
gehalten, von ihm aber gebrochen wurde, Erwähnung geschehen. ‒ Während eine Kapitulation abgeschlossen hat, behauptet er in seiner Proklamation wider besseres Wissen, daß die Stadt mit Sturm
genommen worden.
Hier haben wir den Unterschied zwischen dem Betragen der Bürger und dem der Oestreicher. Ein insurgirtes Volk, einen Augenblick Sieger und Sieger um theuern Preis, respectirt die kranken und
verwundeten Oestreicher. Das östreichische Truppenkorps dagegen, das Sicherheit des Eigenthums und der Personen in der Kapitulation zugesagt und nur unter dieser Bedingung die Thore der Stadt
sich öffnen sah, ist kaum eingerückt, als es überall raubt und plündert und unter andern Scheußlichkeiten sämmtliche Zöglinge eines Kollegiums ermordet und endlich das Volk noch dazu verläumdet. Die
Oestreicher fürchten freilich, daß das Beispiel Brescia's Nachahmung finde, daß bei einer neuen Erhebung, vor der sie ihr Schreckenssystem nicht sicher stellt, die alte Schwäche von 1848
beseitigt und, wie in Brescia, Hochherzigkeit und Energie verbunden werden.
So viel vorläufig bis zum Erscheinen der Eingangs gedachten authentischen Geschichtserzählung.
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@facs | 1565 |
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] Parma, 11. April.
Um sich zu überzeugen, wie Oesterreich in dem nicht-österreichischen Italien schaltet und waltet, braucht man nur die keines Kommentars bedürfenden
Dekrete, welche d'Aspre jetzt im Herzogthum Parma erlassen hat, durchzulesen. Er hat z. B. Folgendes dekretirt:
1) „Alle Gesetze, alle Akte, alle Ernennungen irgend welcher Art, die von den seit 20. März 1848 inclusive bestandenen revolutionären Regierungen ausgegangen, sind durchweg
annullirt.“
2) „Anstatt der jetzigen Präsidenten und Generaldirektoren wird unter meiner Obhut eine in Parma residirende Central-Junta, aus einem General-Gouverneur und drei Räthen bestehend,
eingesetzt.“
3) „Gleichzeitig wird in Piacenza eine andere Junta aus einem Gouverneur und drei Räthen gebildet.“
4) „Der Central-Junta wird die Oberleitung der politischen Verwaltungsgeschäfte, der öffentlichen Sicherheit, der Finanzen und des Gerichtswesens beider Herzogthümer übertragen.“
5) „Die Junta von Piacenza regiert jenes Herzogthum, durch die Gleichförmigkeit in der Verwaltung von der Parmer Central-Junta abhängig.“
6) „Alle Militärangelegenheiten behalte ich mir ausschließlich vor.“
7) „Alle Staatsbeamten, die vor dem 20. März 1848 in Thätigkeit waren, werden bestätigt, außer jenen, welche in gegenwärtiger Verordnung ausgeschlossen sind, und außer den weitern Ausnahmen,
die ich künftig noch anordnen werde.“
8) „Alle Verwaltungs- und Justizbeamten werden Sr. königl. Hoheit dem Herzog Karl II. den Eid der Treue in die Hände jedes Vorsitzenden eines Kollegiums, nach den bestehenden Gesetzen
ableisten. Die Vorsitzenden ihrerseits werden den Eid vor den beiden Junten ablegen; die Mitglieder der letztern leisten ihn in meine Hände. Die Protokolle über alle Eidesleistungen werden mir von der
Central-Junta binnen 8 Tagen zugefertigt.“
Ein anderes Dekret d'Aspre's verordnet:
„Die in den Herzogthümern von der revolutionären Regierung eingesetzte Nationalgarde ist aufgelöst.
Auch das sogenannte Bataillon der „Speranza“ (Hoffnungs-Bataillon) in Parma ist aufgelöst.
Es ist Jedermann untersagt, die zu besagter Nationalgarde oder dem Bataillon gehörigen Uniformen ganz oder auch nur theilweise, z. B. Mützen oder andere Kennzeichen, zu tragen.“
Französische Republik.
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@facs | 1565 |
Paris, 18. April.
Der Moniteur enthält folgenden Artikel:
„Am 5. April zeigte der Präfekt des Departements Pyrenées-Orientales dem Minister des Innern an, daß der Graf v. Montemolin in demselben Augenblick verhaftet worden sei, wo er sich
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anschickte, die Gränze zu überschreiten und in Catalonien einzudringen. Die Regierung beschloß: daß der Graf nach England zurückgeführt werden solle. In Folge dessen verließ der Graf am 10. April
Abends 5 1/2 Uhr Perpignan in einem besonderen Wagen. Hr. v. Carriere, Präfekturrath, wurde nebst zwei vom Divisionsgeneral bezeichneten Offizieren beauftragt, den Grafen nach Calais zu begleiten. Der
Graf traf am Sonnabend, 14. April, Abends um 9 1/4 Uhr, in Calais ein, und er wurde um 10 1/4 Uhr durch die Fürsorge der Personen, die ihn begleiteten, und in Gegenwart des Maire's von Calais
auf ein Canot eingeschifft, das ihn dem Postdampfschiff „la Biche“ zuführte, welches eben in der Rhede zur Abfahrt nach Dover bereit lag. Der Graf v. Montemolin hatte sich eine schwere
Verletzung des Völkerrechts erlaubt: die Regierung zog es vor, ihn mit Milde zu behandeln, statt ernste Maßregeln gegen ihn zu gebrauchen. Indem sie die Pflichten ihrer Stellung, der spanischen
Regierung gegenüber, mit den Rücksichten zu vereinbaren suchte, welche die Jugend des Prinzen verdient, hat sie sich jedoch das Recht vorbehalten, die Härte des Gesetzes anzuwenden für den Fall, wo
sich der Graf v. Montemolin eines neuen Versuchs gegen die Regierung und die Institutionen seines Landes zu Schulden kommen lassen sollte.“
Die Londoner Morning-Post vom 17. fügt hinzu: daß die französische Regierung alle Kosten der Reise Sr. königl. Hoheit bezahlt habe!!
‒ Havre, 17. April. Man spricht von einer Expedition, die England und die französische Republik gemeinschaftlich vorbereite, um die Königin der Hovas auf Madagaskar zu neuen
Zugeständnissen zu zwingen.
‒ Eine indische Post mit Nachrichten aus Bombay vom 17. März traf gestern in Paris ein, bringt aber hauptsächlich nur neue Schlachtdetails und meldet, daß Schir-Singh nebst seinem Vater bei
den Engländern wiederholt zu Friedensunterhandlungen sich erboten haben, daß man aber ihre Ergebung auf Gnade und Ungnade fordert.
‒ Die heutige italienische Post, die uns Nachrichten aus Florenz vom 11. April bringt, enthält keine Silbe, welche die gestrige Depesche des Moniteurs, d. d. Florenz 12. April,
bestätige.
Die einzige Nachricht von Wichtigkeit ist das Aufbrechen der Oestreicher von Parma und Modena nach Massa-Carrara.
‒ Toulon, 15. April. Die Expeditionstruppen liegen zur Einschiffung bereit. Aber der Befehl selbst war am 14. Abends noch nicht eingetroffen.
‒ Die Nationalversammlung, durch starke Urlaubsanträge sehr geschwächt, wird sich wahrscheinlich vom 25. April bis 15. Mai ausruhen, d. h. Wahlferien gönnen ‥‥ wenn nicht
unvorhergesehene Ereignisse eintreten.
‒ Charles Blanc hat sich gestern mit einem literarischen Beutelschneider, Namens Fr. Lacombe, geschossen, weil derselbe gewagt hatte, die Ehre seines Bruders Louis Blanc in London in dem
Lügenblatt „Assemblée Nationale“ auf die schmutzigste Weise anzugreifen. Lacombe erhielt eine Kugel in den Schenkel.
‒ Am 16. April zählten die offiziellen Krankenhäuser in Paris 1989 Cholerafälle.
‒ Marseille, 15. April. Marilly, Exbischof von Freiburg (Schweiz) hat sich nach Gaëta eingeschifft.
‒ Marrast liegt an der Cholera im Bett darnieder.
‒ Sämmtliche demokratische Journale hielten heute eine Conferenz, in der sie sich verpflichteten, alle sie treffenden Geldstrafen gemeinschaftlich (pro rata) zu tilgen, um auf diese Weise
den Plan des Cabinets, sie zu tödten, zu vereiteln.
‒ Zu den Ministern, welche im Ministerrathe den Kreuzzug gegen Italien bekämpften, gehören auch Passy und, wer sollte es glauben, der Marineminister de Tracy ‒ zwei Freimaurer. Nach
langer Permanenz waren die Stimmen gleich und der große Napoleon gab wieder den Ausschlag, indem er sich zu den Jesuiten neigte!
Außerhalb dem Elysée kämpfte vorzüglich Thiers für Wiederherstellung des heil. Stuhles.
‒ National-Versammlung. Sitzung vom 18. April. Anfang 12 1/2 Uhr. Lamoriciere präsidirt.
Faucher, Minister des Innern, verlangt eine Dringlichkeitserklärung für die Verlängerung des Augustprozeßgesetzes.
Dupont (Bussac) erklärt im Namen des Ausschusses, daß er eben seinen Bericht überreiche.
Stimmen: Lesen Sie! Lesen Sie!
Dupont liest seinen Bericht vor. Derselbe schließt auf Beibehaltung der Kaution, vermindert sie jedoch bedeutend. Der Ausschuß hätte gern einen andern Entwurf vorgelegt; doch fehlt es ihm an
Zeit etc.
Die Dringlichkeit wird ausgesprochen und die Diskussion am Freitag beginnen.
An der Tagesordnung ist die letzte Wahl eines Staatsrathsgliedes.
Nach zweimaligem Stimmeneinsammeln, welches zwei Stunden Zeit kostet, erringt endlich Boussingault die erforderliche Majorität (304 Stimmen) und wird proklamirt.
Der Staatsrath ist nunmehr vollständig ‒ 40 Glieder.
Die Versammlung kehrt zum Büdget zurück (Finanzministerium) und rückt bis Kapitel 67 (Dampfschiffahrt) ohne erhebliche Debatte vor.
Schoelcher, Charras, Arrago und Clement Thomas nehmen an der ziemlich verworrenen Dampfschifffahrtsdebatte Theil.
Lamoriciere: Ich will Ihnen die Wahrheit über unsere Staatsdampfschiffe sagen, welche großentheils zum Transport der Depeschen dienen. Ich kenne diese Dampfschiffe genau und war auf ihnen
mehrere Male nah daran, zu ertrinken. (Gelächter.) Sie sollen gegen Wind und Fluth steuern, aber sie steuern weder gegen den Wind noch gegen die hohe See. (Gelächter.) Ich war Zeuge, daß diese Schiffe
wohl vier Mal vom Hafen absetzten und immer wieder zurückkehren mußten. (Ah! Ah!)
Die Handelsdampfschiffe steuern besser, als unsere Staatsschiffe. Diejenigen, welche 250 Pferdekräfte besitzen, taugen gar nichts. In Summa, die Hälfte unserer Staatsschiffe für den Transport der
Depeschen im Mittelmeer ist gut, die andere Hälfte taugt gar nichts.
Die Debatte wird beim Kapitel 67 abgebrochen und die Sitzung um 6 Uhr geschlossen.
@type | jAnnouncements |
@facs | 1566 |
Bekanntmachung.
Die Verhandlungen über die Abschätzung der Brandschäden an den Häusern Nr. 46, 48, 50, 52, 54, 56, 60, 62, 70 in der Friesenstraße, Nr. 9, 11, 13, 13-, 15, 10, 12 in der Salzgasse, Nr. 9, 4 auf dem
Rothenberg und Nr. 23 auf dem Buttermarkt liegen dem §. 45 des Rhein. Prov. Feuer-Societäts-Reglements gemäß von heute ab, 8 Tage lang auf dem städtischen Feuer-Büreau im Rathhause zu Jedermanns
Einsicht offen.
Köln, den 18. April 1849.
Das Ober-Bürgermeister-Amt, Justizrath Schenk.
Armen-Wesen.
Die Armen-Verwaltung fährt fort eine wahrhaft ungenießbare Suppe zu bereiten, woran sich unsre Armen laben und stärken sollen. Alle Klagen haben in früheren Jahren und jetzt nichts gefruchtet, und
wurden auf eine unverzeihliche Weise ad Acta gelegt. Es ist aber jetzt Zeit den Uebelstand ohne Rückhalt öffentlich zu besprechen.
Die Herren die die Sache beaufsichtigen sollen, sind so bequem sich täglich eine Portion Suppe zum Versuchen in's Haus bringen zu lassen, die alsdann natürlich für ihren Zweck gebraut wird;
es gehörte sich dieselbe da zu versuchen, wo den armen Leuten ausgescheppt wird. Es fehlt hier überall an jeder Aufsicht; bald sind die Viktualien schlecht, (Erbsen oder Bohnen etc., stickig) bald ist
die Suppe unnatürlich zusammengesetzt, z. B. Gerste mit viel Syrup und nicht wenig Zwiebel, was zum erbrechen ist, und fast immer schlecht gekocht. In der Küche herrscht die größte Unreinlichkeit,
wovon sich die Spuren in der Suppe wiederfinden, und die Unordnung unter den Arbeitern soll grenzenlos sein.
Warum wird dem nicht abgeholfen? Daß sich besser kochen läßt, hat doch die frühere städtische Suppenanstalt bewiesen, womit Jedermann zufrieden war; wir glauben nicht, daß die Speisen der Letzteren
mehr gekostet haben als jene der Armen-Verwaltung, die bis jetzt noch nicht im Stande gewesen, eine ordentliche Suppe zu bereiten. Im Gemeinderathe hörten wir sagen: „die Verwaltung gebe eine
deftige Hausmannskost“; wir rathen dem Sprecher dieselbe zu probiren, und denn der Wahrheit die Ehre zu geben; die deftige Kost läßt, wegen Ungenießbarkeit manchen Armen dann und wann hungern,
und bleiben deshalb auch täglich hunderte von Portionen übrig, die fortgeworfen werden. Die Verwaltung besitzt Mittel und wendet sie dazu an; warum sind die Suppen dann nicht so gut als sie nach
diesen Mitteln sein müßten? Auf diese Anregung bessert sich die Suppe vielleicht ein kleines wenig, aber, wie man aus Erfahrung wissen will, für höchstens 8 Tage; alsdann wird sie wieder eben so
schlecht wie früher.
Wir ersuchen die Armen-Verwaltung diese Bemerkung nicht unberücksichtigt bei Seite zu legen, weil wir sonst unsere Berichte mit Specialia fortsetzen werden.
Bütten von ungefähr 6 Fuß Durchmesser und circa 3 bis 3 1/2 Fuß Höhe von Tannen oder Eichenholz werden zu kaufen gesucht. Perlenpfuhl Nr. 5.
Ladepfennige.
Sollte es die Verwaltung einer gewissen Dampfschiffahrt nicht wissen, daß die Gesellschaftskasse durch die Habsucht ihres Subdirektors ein jährliches Minus von wenigstens 3000 Thlr. an Ladelohn
erleidet und wenn sie es nicht weiß, kann sie solches den Aktionären gegenüber vertreten?
Der Hauptagentur N. werden pro Ctr. 5 Pfg. Ladelohn vergütet; die Ladeknechte erhalten selben aber nicht, sondern einen Wochenlohn von 4-4 1/2 Thlr. Der hieraus entstehende enorme Ueberschuß fließt
in die Tasche des etc. Subdirektors. Hiermit nicht genug, theilt derselbe den ebenfalls zu Mannheim auf dieselbe Art hervorgebrachten großen Ueberschuß mit dem dortigen Agenten.
Den Beweis liefern die Agenturbücher.
Schließlich noch ein kleines Exempel.
Jährliche Einnahme des Subdirektors:
Gehalt | 1200 | Thlr. |
Gratifikation | 400 | Thlr. |
Ladepfennige incl.
Mannheim | 3000 | Thlr. |
Aus der Spedition | 500 | Thlr. |
| 5100 Thlr. |
Baierische Biere.
Durch die wohlfeileren Frachten und schnelleren Transporte mittelst des Ludwigkanals und den eröffneten Eisenbahnen ist der Unterzeichnete in den Stand gesetzt, die (wegen ihrer gesunden
Vortrefflichkeit alt rühmlichst bekannten) Biere aus den Gräflich von Pückler-Limpurgischen Brauereien in Burg-Farrnbach bei Nürnberg, den Herren Gastgebern und Restaurateurs zur Empfehlung zu
bringen.
Es werden geliefert:
- 1) Farrnbacher-Bock v. Monat Oktober bis Anfang Juni,
- 2) Farrnbacher Salvatorbier vom Monat Oktober bis Anfang Juni,
- 3) Farrnbacher Doppellagerbier, das ganze Jahr, auch zum überseeischen Export geeignet,
- 4) Farrnbacher weißes Doppelbier,
zu allgemein befriedigenden billigen Preisen.
Den Herren Abnehmern wird noch die Zusicherung gegeben, daß zur Beseitigung jeder Concurrenz in einer Stadt unter 25,000 Bewohnern die Biere nur einem Einzelnen verabfolgt werden.
Gefällige Bestellungen besorgt allein J. F. H. Schmid, Vorstadt Gostenhof in Nürnberg.
Noch lautere Antwort auf die oft wiederholte Anfrage, die Wahl eines Abgeordneten für die Kreise Mülheim und Köln (Land) betreffend. Am 15. März a c. gab der Minister v. Manteuffel einem
Abg. das „Ehrenwort“ darauf, daß die fragliche Wahl „sofort“ vorgenommen werden solle. ‒ Des Ehrenwortes halber muß natürlich die Wahl noch ange hinausgeschoben
bleiben ‒ ‒ ‒
Ein braungefleckter Wachtelhund ist zugelaufen, wem sagt die Expedition.
Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
Bei J. Treitz, unter Goldschmidt Nr. 20, zwischen dem Jülichs- und Lorenzplatz ist zu haben:
Grünmeyer's Pfarrer in St. Andreas, Katholisches Gebetbuch im Geiste der katholischen Kirche, und mit kirchlicher Genehmigung, mit 8 Kupfern in Gold und Farbendruck. Dasselbe enthält außer
den gewöhnlichen Morgen-, Meß-, Tages-, Maria-, Abend-, Beicht-, Wochengebeten u. sämmtlichen Festtagsgebeten, das ganze katholische Kirchenjahr. Dasselbe kostet in safianirtem Leder, mit reicher
Vergoldung und Goldschnitt, die große Ausgabe 25 Sgr., die Mittel-Ausgabe 15 Sgr. Die kleinere Taschenausgabe 12 Sgr., in ordinärem Lederbande billiger. Für Wiederverkäufer bewillige ich in größeren
Parthien gebunden und ungebunden einen angemessenen Rabat.
Grünmeyer's Gebetbuch ist dem Inhalt nach anerkannt, der Druck schön und auf Velinpapier, es übertrifft nach Obigem alle neueren Gebetbücher.
Ferner habe ich eine bedeutende Auswahl neuerer Gebetbücher.
Das so weltberühmte Schweizer-Kräuter-Oel von Carl Willer!
Ein neuer entscheidender Beweis der vortrefflichen Eigenschaften des echten „Schweizer-Kräuter-Oeles“ liefert nachstehende Abschrift des Schreibens von Herrn Heinrich Ludwig Börner in
Siegen:
Herrn K. Willer im Hardthurm bei Zürich.
Siegen, den 9. Januar 1849.
Beim Anfang eines neuen Jahres ermangele ich nicht, Ihnen gegenseitig die Rechnung vom vorigen Jahre mitzutheilen. ‒ Es thut mir leid, daß das vorige Jahr kein besseres Resultat geliefert
hat. Es ist bisher ungeheuer in diesem Artikel gepfuscht worden, jedoch hat es sich in letzterer Zeit gefunden, daß wieder viele, welche sich durch den Gebrauch wohlfeilerer Oele bethören lassen,
wieder auf Ihr Haaröl zurückkommen.
(sign.) Heinr. Lud. Börner.
Für richtige Abschrift aus dem vorgelegten Originalbrief:
Außersihl, den 30. Januar 1849.
Der Gemeindamman, (L. S.) J. H. Gugolz.
Unterschrift und Siegel des löbl. Gemeindammannamtes Außersihl beglaubigt Zürich, den 2. Februar 1849.
Der Bezirks-Statthalter, (L. S) H. Hotz.
Dieses Oel ist für Köln und Umgegend nur allein zu haben, das Fläschchen à 1 1/4 Thlr., das halbe à 20 Sgr. bei J. P. Hospelt, Höhle 35.
Die Filial-Clubs des Arbeiter-Vereins halten ihre Sitzungen:
Nr. 1., | bei | Simons | im Kranz, jeden Sonntag 8 Uhr. |
Nr. 2., | bei | Legemann, | Follerstraße, Mittwochs und Samstags 8 Uhr. |
Nr. 3., | bei | Herschel, | an St. Cunibert, Sonntags 8 Uhr. |
Nr. 4., | bei | Dahlhausen, | Rothenberg Nr. 7, Sonntags 7 Uhr. |
Nr. 5., | bei | Castelli, | Biberstraßen-Ecke, Donnerstags und Samstags 8 Uhr. |
Nr. 6., | bei | Pfahl | am alten Thurm, Donnerstags und Sonntags 8 Uhr. |
Nr. 7., | bei | Esch, | Cäcilienstraße, Donnerstag 8 Uhr. |
Nr. 8., | bei | Faßbender, | am Griechenthor Nr. 89, Sonntags 8 Uhr. |
Nr. 9., | bei | Hühnerscheidt, | Plankgasse, Samstags 8 Uhr. |
Musiker-Gesuch.
Ein guter erster Orchester-Geiger, ein guter Solo-Clarinettist, ein guter Solo-Klappenhornist, und ein guter Trompeter, welcher zugleich guter Pauker sein muß, können in Dresden unter einem
tüchtigen Musikchor ein vortheilhaftes Engagement finden.
Anmeldungen werden sub Adresse C. B. poste restante Dresden so schleunig als möglich erbeten.
Theater in Köln.
Durch die Stollwerk'sche Gesellschaft wird wie wir vernehmen, Samstag das vielbesprochene Lustspiel Peter im Frack zum ersten Male zur Aufführung gebracht werden.
Wir halten es für unsere Pflicht die Aufmerksamkeit des Publikums auf dasselbe hinzulenken, da dieses Lustspiel überall wo es noch dargestellt worden ist, mit dem ungetheiltesten Beifalle
aufgenommen wurde.
Wir dürfen demselben auch hier eine günstige Aufnahme weissagen, da es bei seiner wirklich recht gemüthlichen Tendenz viele komische Situationen darbietet, und in politischer Beziehung unsere neuen
Zustände auf eine freie Weise geißelt.
Auch läßt sich bei den anerkannt tüchtigen Leistungen der Mitglieder jener Gesellschaft eine recht gelungene Darstellung hier erwarten, namentlich dürfte sich Herr Scheele in der Rolle des
„Hammer“ neuen Ruhm erwerben.
Köln, den 19. April 1849. X.
Ein an der Kalkerstraße gelegenes, neu solid gebautes Haus nebst Stallung, Hofraum und Garten steht zu vermiethen. Näheres Hermannstraße Nr. 18.
Mehrere schöne Wirthschaftsmobel, namentlich 4 eichene Tischchen, 12 kirschbaume Stühle, 1 geschliffener Ofen, Federbetten und pferdeharene Matratzen, sind billig zu haben bei J. Schmitt,
Aposteln-Altemauer Nr. 19
Theater-Anzeige.
Freitag den 20. April 1849:
Don Juan.
Große Oper in zwei Akten von Mozart.
Sonntag den 22. April 1849:
Hernani, der Bandit.
Lyrisches Drama in 4 Abtheilungen. Aus dem Italienischen des Fr. Maria Piave, von Jos. Ritter von S[unleserlicher Text]yfried.
Musik von Jos. Verdi.
- 1. Abtheilung: Der Bandit.
- 2. Abtheilung: Der Gastfreund.
- 3. Abtheilung: Die Gnade.
- 4. Abtheilung: Die Maske.