Deutschland.
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Edition: [Friedrich Engels/Eduard Müller-Tellering: Neue Siege der Ungarn, vorgesehen für: MEGA2, I/9.
]
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] Köln, 18. April:
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Edition: [Friedrich Engels/Eduard Müller-Tellering: Neue Siege der Ungarn, vorgesehen für: MEGA2, I/9.
]
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61
] Breslau, 16. April.
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*
] Köln, 18. April.
Gestern hat in Berlin die zweite Kammer darüber abgestimmt, ob das ganze Gesetz zur Unterdrückung des Vereinsrechts, das Hr. Manteuffel vorgelegt hat,
in Bausch und Bogen verworfen werden solle oder nicht. Diese Verwerfung des Gesetzes fiel durch mit 137 gegen 141 Stimmen. Die Linke blieb also nur mit 4 Stimmen in der Minorität. Unter diesen 4
Stimmen, die sämmtlich dem linken Centrum angehörten, war der Hr. Pastor Elkemann aus Worringen, Abgeordneter der Landkreise Köln und Mülheim. Wir fragen seine Wahlmänner und
Urwähler, ob sie den Herrn Pastor, der damals so äußerst freisinnig auftrat, deshalb gewählt haben, damit er ihnen die wenigen noch übrigen bürgerlichen Rechte wegoctroyiren helfe?
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DC. Berlin, 16. April.
Am Mittwoch wird in der ersten Kammer der teutsche Graf Dyhrn die Minister interpelliren, wie es denn jetzt mit der deutschen Einigkeit stehe, da die
bekannten 14 Tage jetzt vorüber seien. Das Ministerium wird folgerecht antworten, es habe gethan, was es in so kurzer Zeit zu thun vermochte.
Die deutsche Wehrzeitung ist das Organ des Prinzen von Preußen. Nach der Antwort des Königs nun an die Frankfurter machte sie gegen den allerhöchsten Herrn eine gelinde Opposition, sie spricht es
in Prosa und Poesie aus, daß der Ruhm der Hohenzollern die Annahme der Kaiserkrone fordere. So z. B. hat sie an der Spitze ihrer neuesten Nummer einen poetischen Erguß, der ihn an die Treue seines
Heeres erinnert, mit dem er das unglückliche Deutschland schon „beruhigen“ werde.
Vincke soll sein Schmollen aufgegeben haben und wieder in der Mitte seiner Partei, im Saal der Stadt London, zu ihrem unendlichen Jubel erschienen sein.
In der Agrarkommission geht es bis jetzt immer noch sehr friedlich und patriarchalisch her. Man ist an die brülanten Ablösungsfragen noch nicht gekommen, welche dann auch dort die Fackel der
Zwietracht hinein werfen werden.
Wenn die Berliner Abgeordneten ihren Wahlmännern Bericht über ihre Kammerthätigkeit erstatten wollen, so müssen sie, wie einst die Hugenotten, wo möglich in Kirchhöfen, verfallenen Klöstern,
Scheunen und andern lieblichen Orten eine Zufluchtsstätte suchen. So hatten Jacoby und Jung die Wahlmänner des vierten Bezirks zu einer Versammlung berufen, die, um jede Störung unwahrscheinlich zu
machen, im Spiegelbergischen Café auf der Prenzlauer Chaussée stattfinden sollte. Als aber Jacoby mit großem Beifall über die deutsche Frage gesprochen und auch Jung seine Rede fast
beendet hatte, drang eine Kompagnie Soldaten ein und vertrieb die Versammlung.
Die preußische Antwortsnote auf die des Kabinets Stadion soll schon abgeschickt und wunderbarerweise sehr energisch gehalten sein: „Man werde den betretenen Weg fortgehen.“
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121
] Berlin, 16. April.
Nicht genug, daß die Standrechtsminister Tag und Nacht arbeiten müssen, um mit „rettenden Thaten“ den „gutgesinnten“
Bürger zum Narren zu haben, müssen sie sich auch noch Tag für Tag selber zum Narren haben lassen von der „Neuen Preußischen Zeitung“ und sonstigem Denunziantenpack. Die Gottbegnadeten
sind stellenweise wirklich der Ansicht, daß die Lügen der Galgenzeitung Wahrheiten sein könnten und verschaffen dem blasirten „Zuschauer“, der schon lang nicht einmal mehr einen pikanten
Skandal auszusinnen weiß, wenigstens noch den Kitzel, mit einem Federstrich auf's gerade Wohl eine ganze deutsche Kroatenbande auf den Trab zu bringen. In Leipzig hat dieser Zuschauer neulich
die Polizei in den goldenen Hahn vexirt, nachdem dieser goldene Hahn Berlin und Dresden, d. h. die Herren Manteuffel und Beust vierzehn Tage lang um den Schlaf gebracht hatte. Hier in Berlin ließ er
den Redakteur der Zeitungshalle, G. Julius ‒ den er kurz zuvor in Brüssel hatte sterben lassen ‒ auf einmal n einer auseinandergesprengten Versammlung, und ein paar Tage später unter den
Linden als alter Mann verkleidet, erscheinen. Ein Konstabler sei auf den Verbrecher aufmerksam gemacht worden, habe aber nicht Geistesgegenwart genug gehabt, um ihn zu fangen. Herr Hinckeldey, der,
wie sich von selbst versteht, auf die „Neue Preußische Zeitung“ als auf ein Evangelium schwört, war sehr entrüstet, und am anderen Tage beim Appell bekamen die Konstabler eine lange Nase
dafür, daß sie Herrn Julius ganz frank und frei in den Straßen der gottbegnadeten Hauptstadt umherspazieren ließen, ohne ihn zu fangen; sie sollten auf ihn vigiliren und ihn lebendig oder todt
einbringen. Die Geschichte ist wahr, denn der Bericht eines pfiffigen Konstablers, der sich gleich nach dem Appell spornstreichs zu dem Vater des Herrn Julius verfügte, um diesen gutmüthig zu fragen,
ob denn sein Sohn wirklich, als alter Mann verkleidet, in Berlin umherspaziere, ist unsere Quelle. ‒ Ueber die Zeitungshalle hat die Gekreutzte jede Woche eine andere Lüge zum Besten gegeben,
besonders, daß das Blatt Organ der Polen werden solle. ‒ Die Zeitungshalle hat sich, man kann sagen, bis auf den letzten Blutstropfen gegen die Standrechtsgewaltthätigkeit gewahrt. Nachdem
Julius hinweggemaßregelt war, behauptete sie sich, Dank den Bemühungen seines alten Vaters, dennoch fort; als Wrangel sie verbot, fristete sie in Neustadt-Eberswalde ihr Dasein und bestand glücklich
die Intriguen der Feinde, welche einen Sturm auf die Pressen herbeizufuhren suchten. Erst nachdem ihr ganzes Redaktionspersonal durch Ausweisung und Verhaftung bis auf den letzten Mann
„unschädlich“ gemacht worden war und zugleich dem Weiterdruck auch in Neustadt unübersteigliche Hindernisse entgegentraten, hörte sie zu erscheinen auf. Sie wird, sobald es irgend
ausführbar ist, in Berlin entweder wieder erscheinen oder mit der projektirten „Allgemeinen demokratischen Zeitung“ vereinigt werden.
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*
] Berlin, 16. April.
Sitzung der zweiten Kammer.
Der Minister des Innern Manteuffel hat dem Präsidenten der Kammer angezeigt, daß er sich heute durch den Geheimrath Schleinitz vertreten lassen werde. (Manteuffel ist aber ebenfalls am
Ministertisch.)
Abg. Hack beschwert sich, daß man ihm, als Justiz-Commissar, oder wie es jetzt heißt, Rechtsanwalt, seine Vertretung unmöglich macht. Bis zum 1. April habe er sich durch einen Assessor
vertreten lassen. Sämmtliche Assessoren sind aber versetzt und angestellt worden, demnach blieb ihm nichts ubrig, als sich durch einen Referendar vertreten zu lassen. Das neuorganisirte Gericht will
aber eine Vertretung durch einen Referendarius nicht zulassen und verlangt, daß er einen Assessor stelle. Da aber kein Assessor ihm nachgewiesen werden konnte, so kommt diese Weigerung, einen
Referendar als seinen Stellvertreter anzuerkennen, mit einer Urlaubsverweigerung und Verhinderung seines Erscheinens in der Kammer gleich. Hierdurch war es ihm die letzten Wochen unmöglich, in der
Kammer zu erscheinen.
Stein und Genossen stellen folgenden dringenden Antrag:
„Daß die von dem Verwaltungs-Chef des Regierungsbezirks Breslau am 22. März d. J. angeordnete Dienst-Enthebung der Breslauer Bürgerwehr durch die Gesetze nicht gerechtfertigt und daher das
Ministerium zu veranlassen sei, die Suspensions-Ordre aufzuheben.“
Die Motive sowohl fur die Dringlichkeit als für den materiellen Inhalt des Antrages sind in einer dem Antrage beigegebenen von 3586 Bürgerwehrmännern zu Breslau unterzeichneten Petition
enthalten.
Abg. Pfeiffer interpellirt den Minister des Innern, weil einem jungen Manne von 20 Jahren in seinem Wahlkreise der Auswanderungsconsens verweigert wurde. Als Grund wird angegeben, daß der
Auswanderer zuvor seiner Militärpflicht nachkommen müsse. Es muß doch aber wohl Jedem frei stehen, zu jeder Zeit sein Verhältniß zum Staat zu lösen. Als fernerer Grund wurde auch angegeben, daß bei
einem ausbrechenden Kriege die meisten Militärpflichtigen sich durch die Auswanderung dem Dienste entziehen würden. Dies ist aber wohl nicht zu befürchten. Denn wir haben 1813 nicht gesehen, daß sich
die Militärpflichtigen durch Auswanderung dem Kriege entzogen hätten. Wohl war dies bei manchen Offizieren der Fall, die sich zurückgezogen hatten.
Manteuffel antwortet, daß sich Niemand seinen Pflichten gegen den Staat entziehen dürfe, daß Militärpflichtige keine Erlaubniß zum Auswandern erhalten, das wäre keine Beschränkung der
Auswanderung.
Auch Strotha antwortet und findet die Aeußerung des Interpellanten über die Offiziere unpassend. Wegen dieses Wortes erhebt sich ein Sturm links
Berg sagt, daß es dem Minister, der nicht Mitglied der Kammer sei, nicht zustehe, die Mitglieder zurechtzuweisen, das sei Sache des Kammerpräsidenten.
Die Debatte über das Clubgesetz wird hierauf eröffnet.
Temme stellt den Antrag, das ganze Gesetz als verfassungswidrig zu verwerfen, der große Unterstützung findet. ‒ Wir sind aus dem Traum des Constitutionalismus erwacht und finden den
krassesten Absolutismus. In Frankfurt hat man hauptsächlich den Welkerschen Antrag aus dem Grunde verworfen, weil man einer Regierung, die drei solche Gesetze vorlegen könne, nicht die Leitung des
ganzen deutschen Reichs übertragen wollte. Das Volk wird sich jedoch nie ein Recht nehmen lassen, das es einmal ausgeübt hat, ebenso wie man das allgemeine Wahlrecht nicht wieder dem Volke entziehen
kann, wird man ihm auch das Versammlungsrecht nicht nehmen können. Deshalb hoffe ich, daß wie das Plakatgesetz, auch dies Gesetz wird verworfen werden.
Graf Arnim: Eine starke Regierung muß zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung die gesetzlichen Freiheiten beschränken. Wir haben aus Erfahrung gesehen, daß dies nothwendig ist. Auch Frankreich
hat die Versammlungsfreiheit wieder einschränken müssen. Selbst diejenigen Männer, welche früher für diese Freiheiten sprachen und wirkten, sehen sich jetzt, da sie zur Regierung gelangt sind,
genöthigt, diese Beschränkungen einzuführen. Schließlich kommt er zu einigen Persönlichkeiten und erwähnt, daß man viele seiner Partei mit der Benennung „Junker“ belege. Diese Benennung
könne wohl aber ebenso von seiner Seite übel genommen werden, als die Benennung „Steuerweigerer“ von jener Seite.
Ziegler führt das Beispiel Belgiens mit seinem Gesetz über Versammlungsrecht an
Abg. Schneider (Köln). Das positive Gesetz, welches in dieser Debatte uns leiten muß, ist das Gesetz der Freiheit. Dies Gesetz hat das Versammlungsrecht geheiligt ehe es eigentlich erlaubt
war. Die Rechtsgültigkeit der Verfassung ist selbst von dieser (rechten) Seite nur durch die Acclamation des Volkes anerkannt worden. Selbst der geistreichste Reduer dieser Seiie (Vinke tritt ein) hat
seinen neuen Rechtsboden nur auf diese Acclamation des Volkes gründen können. Der Redner erklärt sich gegen das Gesetz und alle Amendements.
Stiehl für den Entwurf, hält eine Apologie der Preußenvereine und des Teltower Bauernvereins und will die Freiheit nicht für den Einzelnen sondern für den Staat. Das Volk ist ein in sich
noch nicht befriedigtes, deshalb muß eine Uebergangszeit geschaffen werden. ‒
D'Ester: Alle Redner, welche heute auf dieser Tribüne standen, wollen alle für das Versammlungsrecht sein, nur daß der eine Theil immer mit aber ‒ aber ‒ einen Nachsatz
vorbringt. Das Volk sei noch nicht reif zu dieser Freiheit, eine starke Regierung müsse solche Gesetze haben. Ich erinnere den Grafen Arnim, der doch nach dem März Minister war, daß unter seiner
Regierung die größte Versammlung, der Leichenzug nach dem Friedenshain, ohne polizeiliche Bewachung statt fand. War etwa seine Regierung keine starke? … Man behauptet daß Ordnung nicht neben
der Freiheit bestehen könne. Ich halte beide für so eng verbunden, daß ich mir die eine nicht ohne die andere denken kann. … Der Graf Arnim erwähnte meines frühern Ausdrucks: Junkerthum, damit
habe ich nur ein Prinzip gemeint, keineswegs als Gegensatz zu Steuerverweigerer: wie der Redner meinte. Denn ich weiß wohl, daß Junker unter den Steuerverweigern selbst waren und daß selbst das sog.
Junkerparlament im Sommer v. J. für den Fall der Annahme eines Gesetzes, die Steuern zu verweigern beschlossen hatte.
Graf Schwerin sucht unter der allgemeine Heiterkeit der Versammlung die von den Rednern der Linken hervorgebrachten Gründe gegen den Gesetzentwurf zu widerlegen.
Schulze. (Delitzsch) Die Möglichkeit, dem Mißbrauch der Freiheit vorzubeugen, kann nur durch die Aufhebung der Freiheit geschehen, und das will der Schein-Constitutionalismus. Ein geordneter
Staat braucht solche Vorsichtmaßregeln nicht.
Endlich wird der Schluß der allgemeinen Debatte angenommen, aber nun regnet es von allen Seiten persönliche Bemerkungen. Arnim und D'Ester, Schwerin und Kirchmann suchen gegenseitig die
persönlichen Angriffe abzuschütteln. Auch Kleist-Retzow hält es für nothwendig zu erklären, daß er es für eine Ehre halte dem Junkerparlament präsidirt zu haben, und daß er nie wieder auf Angriffe,
die man diesem Parlament mache, antworten werde.
Der Berichterstatter Abg. Scherer sucht in seiner Rede alle Redner der Opposition zu widerlegen. Sie wollten nicht Ruhe und Ordnung, nicht gemäßigte Reformen, sondern vor allen Dingen tabula
rasa. ‒ Man gebe ihm die belgische Verfassung, dann wolle er sich auch das belgische Gesetz über Versammlungsfreiheit gefallen lassen. ‒ Es giebt eine Partei im Lande, die wie in
Frankreich durch dieselben Mittel wie dort denselben Zweck erreichen wolle. Ich meine damit die sociale Frage, welche durch die Clubs gefährdet wird, weil man die Kranken, welche auch oft von
Afterärzten Medizin nehmen, diesen nicht überlassen darf. Schließlich wird vom Redner noch Cavaignac vorgebracht, der von der Linken als Despot verschrieen, weil er das Versammlungsrecht beschränkt
habe und jetzt auf den Bänken der National Versammlung sitze wo er den Bergbewohnern die Hand reichen könne. (Die Linke ruft zur Sache! zur Sache!)
Der Antrag auf gänzliche Zurückweisung des Gesetzes kommt zur namentlichen Abstimmung und wird mit 137 gegen 141 Stimmen verworfen. Die ganze Partei Kosch sowie die Abgg. Elkemann,
Dane, Olawski, Muttray, Rhode, Sperling I. und II, Immermann, Möller (Minden) stimmten mit der Rechten. Morgen wird nun die Debatte über die einzelnen Paragraphen beginnen. ‒
(Schluß der Sitzung.)
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] Wien, 13. April.
Nach dem „Lloyd“ hat Stadion einen kurzen Urlaub genommen, um sich auf dem Lande zu erholen. Während seiner Abwesenheit vertritt ihn im
Departement des Innern der Justizminister. Es wird aufs Neue behauptet, Windischgrätz sei vom Oberkommando in Ungarn zurückgetreten und Welden werde es übernehmen.
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Prag, 13. April.
So hatten wir denn heute den ersten öffentlichen Staatsprozeß, zum ersten Male einen Urtheilsspruch des Volkes zwischen Einem aus seiner Mitte und der Regierung!
War schon dies geeignet, das Interesse des Publikums hoch zu spannen, so mußte das noch mehr dadurch geschehen, daß es sich hier um einen Gegenstand handelte, der tief ins Innerste unseres politischen
Lebens eingreift, nämlich die oktroyirte Charte. Hr. Hawljcek erschien in diesem Prozesse nicht nur als der Mann seiner nationalen Partei, sondern zugleich auch als Schriftsteller der politischen
Opposition, und vereinigte als solcher auch die Sympathieen vieler seiner sonstigen nationalen Gegner. Der Gerichtssaal war schon eine Stunde vor Beginn der Sitzung gedrängt voll. Mit der
ungetheiltesten Spannung folgte das Auditorium der ganzen Verhandlung und besonders der trefflichen Vertheidigungsrede des Angeklagten. Die Urtheilsfrage lautete: Ist Hr. Hawljcek schuldig, in seinem
Artikel in Nr. 60 der Narodni nowiny versucht zu haben, durch Schmähungen oder andere unwahre und höhnische Darstellungen die Konstitution der östreichischen Monarchie verächtlich zu machen? Die
Berathung der Geschwornen dauerte kaum zehn Minuten; ihr Wahrspruch: „Nichtschuldig“ war beinahe vorauszusehen. Er wurde vom Auditorium mit stürmischem Beifall aufgenommen. Die ganze
Verhandlung wurde in böhmischer Sprache geführt.
[(Const. Bl. a. B.)]
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15
] Aus Schleswig-Holstein, 15. April.
Am 13. d. M. haben Baiern und Sachsen gezeigt, daß sie, was Muth und un-
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erschütterliche Tapferkeit anbelangt, es mit jeder andern Reichstruppe aufnehmen können.
Sundewitt scheint auch dieses Jahr der Hauptkriegsschauplatz werden zu sollen. Den Hannoveranern, Oldenburgern und selbst den Preußen, ist das auf dieser Halbinsel liegende Kirchdorf Düppel vom
vorigen Jahre noch im guten Andenken. Diese wurden damals, wenn auch nicht besiegt, doch nach ganz bedeutendem Verluste gezwungen, die südöstliche Spitze der Halbinsel den Dänen zu überlassen, und mit
diesem Theil auch das Kirchdorf Düppel. Dieses Dorf dehnt sich bekanntlich hart an der Landstraße entlang, welche von Gravenstein nach der Fähre bei Sonderburg über den Sonderburger Sund führt, welche
die Verbindung zwischen Alsen und Sundewitt unterhält. Seit vorigem Jahre ist aber diese Fähre von den Dänen durch eine Schiffbrücke ersetzt, an deren Ausmündung auf Sundewitt ein mit Geschütz
reichlich besetzter Brückenkopf angelegt wurde. Aber auch bei dem Dorfe Düppel wurden eine Reihe Schanzen auf der sogenannten Düppeler Höhe angelegt, um den Brückenkopf zu decken und die einzige nach
diesem führende Landstraße zu sperren. Die Schanzen wurden mit 36 Kanonen schweren Kalibers armirt und jetzt gleich nach Aufkündigung des Waffenstillstandes von dänischer Artillerie besetzt.
Von hier aus hatten nun die Dänen wiederholt Raubzüge unternommen oder Ueberfälle gemacht, waren auch, wenn es ging, einige Meilen weit vorgerückt; so wie aber die Deutschen mit genügender Macht
heranrückten, waren die Dänen in den Schutz ihrer Schanzen zurückgegangen; daher mußte den Deutschen daran gelegen sein, die Dänen wenigstens von Sundewitt, wo möglich aber von Alsen zu vertreiben und
die angelegten Verschanzungen zu zerstören.
Letzteres in's Werk zu setzen war im Kriegsrathe der baierischen und sächsischen Heerführer schon am 12. d. Mittags beschlossen und sollte demzufolge ein Sturm auf die Düppeler Schanzen
unternommen werden. Von den Truppen wurde die, bei dieser Veranlassung gegebene Ordre, sich marschfertig zum Vordringen zu halten, mit Jubel aufgenommen. Die verschiedenen Bataillone waren schon in
der Nacht enger zusammengezogen, um mit dem Anbruch des andern Morgen die Operation beginnen zu können. Die Baiern, 5000 Mann stark, zogen von Snogbeck und Satrup, die Sachsen, 6000 Mann stark, von
Atzbüll und Nübel herbei und vereinigten sich in der Gegend von Rackebüll, von wo aus sie ihre Schlachtordnung entwickelten. Den linken Flügel bildeten die Baiern, den rechten die Sachsen, das Centrum
die vereinte Artillerie, in 6 Batterien bestehend, und von einem baierischen Reiterregiment gedeckt. Der Donner von 30 und einigen deutschen Kanonen eröffnete den Reigen zum Kampf gegen 8 Uhr Morgens.
Die Dänen ihrerseits antworteten aus ihren 36 Feuerschlünden, und schleuderten Tod und Verderben in die vor ihnen entwickelten baierischen und sächsischen Kolonnen, durch einen mörderischen
Kartätschenhagel; sie selbst litten dagegen sehr wenig hinter ihren hohen Schanzen. Die Düppeler Mühle und mehrere Gehöfte wurden bei dieser Gelegenheit in Brand geschossen. Obgleich sich die Reihen
der Deutschen lichteten und Leichenhaufen sich aufthürmten, so wurde doch der Muth der wie Mauern stehenden Truppen nicht gebrochen. Das Kommando zum Sturm begrüßten sie mit begeistertem Hurrahruf und
stürmten nun mit dem Bajonett die Schanzen. Als sie diese erreicht hatten, entspann sich ein Kampf Mann an Mann. Die Dänen standen aber nicht lange, sondern wichen nach kurzem Widerstand, alle Kanonen
zurücklassend, und flohen unaufhaltsam auf der Landstraße die Düppeler Höhe herab nach der Schiffbrücke zu. Am Mittag hatten die Deutschen vollständig gesiegt; als Siegeszeichen flatterte die deutsche
Fahne von den eroberten Schanzen.
Nach diesem mußte die Artillerie den fliehenden Feind verfolgen und den Brückenkopf zerstören, was auch trotz der tapfersten Gegenwehr gelang. Gegen Abend waren alle Schanzen zerstört und selbst
ein Theil der Brücke vernichtet, bei welcher Gelegenheit mehrere Hundert Dänen ertrunken sein sollen. Dieser Sieg kostete den Deutschen 1000 und den Dännen 3000 M.; zu blutig für die wenig errungenen
Vortheile. Sonderburg stand beim Abgang dieser Nachrichten in Flammen.
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@facs | 1556 |
Frankfurt, 16. April.
National-Versammlung.
Tagesordnung:
1. Wahl zweier Schriftführer an die Stelle der Herren v. Maltzahn und Neumayr.
2. Berathung des vom Abg. v. Buttel, Namens des Prioritäts- und Petitionsausschusses erstatteten Berichts über eine Reihe von Vorstellungen, Anträgen und Beschwerden, betreffend die im Herzogthum
Bernburg vorhandenen Mißstände.
Vicepräsident Eisenstuck eröffnet die Sitzung mit der Anzeige, daß von drei und zwanzig östreichischen Abgeordneten eine Gesammt-Austrittserklärung eingegangen ist, die ihre Motive auf das
Erbkaiserthum, auf den Mangel eines Mandats zu dessen Miterrichtung, auf das dadurch gelöste Verhältniß zu Oestreich und ganz besonders auf den Versammlungsbeschluß vom 11. April gründet, wornach an
der Verfassung und den Bestimmungen über das Reichsoberhaupt unwandelbar festgehalten werden solle.
Ebenso hat eine motivirte Austrittserklärung überreicht ‒ weil durch das Erbkaiserthum das Vereinbarungsprinzip verletzt worden sei ‒ Herr Petzer aus Tirol. Ausgetreten endlich sind
die Herren Müller aus Sachsen-Meiningen und v. Maltzahn aus Küstrin.
Eingetreten: Erbe für den 19. Wahlbezirk des Königsreichs Sachsen.
Ein Schreiben der würtembergischen Kammer, welches der National-Versammlung mitgetheilt wird, erklärt sich für die Unterwerfung Würtembergs unter die Beschlüsse der deutschen National-Versammlung
und für die unbedingte Aufrechthaltung der deutschen Verfassung nebst den Grundrechten und dem Reichswahlgesetze.
v. Reden interpellirt das Reichshandelsministerium, ob und welche Maßregeln es ergreifen wolle, um das Publikum in den Stand zu setzen, sich ein richtiges Urtheil über die Thätigkeit der
deutschen Marinekommission zu bilden. (Oh!)
Herr Würth aus Sigmaringen interpellirt schließlich das Reichsministerium des Aeußern wegen der Behandlung, welche der deutsche Republikaner Willich von den französischen Behörden erfahren
habe.
Gevekoht berichtet für den Marineausschuß, daß derselbe beantragt, das Reichsministerium solle ersucht werden:
1. ein Gesetz über die Vertheilung der Prisengelder für den Seedienst zu entwerfen und der Reichsversammlung vorzulegen;
2. nach Eingang der näheren Berichte über das ruhmwürdige Gefecht bei Eckernförde am 5. April, diejenigen Männer, welche sich bei demselben besonders ausgezeichnet haben, namhaft zu machen und zu
entsprechenden Belohnungen in Vorschlag zu bringen.
Wird ohne Berathung angenommen.
Tagesordnung: Wahl zweier Schriftführer.
Nach dem später Mitgetheilten sind gewählt: Coßmann aus Stettin und Sprengel aus Mecklenburg.
Bericht des Prioritäts- und Petitionsausschusses über die Bernburger Angelegenheit.
Die vom Ausschusse gestellten Anträge lauten:
In Erwägung:
daß, was zunächst die über den Reichskommissär v. Ammon erhobene Beschwerde betrifft, solche jedenfalls, abgesehen von ihrer thatsächlichen Begründung, mittlerweile durch die erfolgte Abberufung
des genannten Reichskommissärs für erledigt zu halten;
in fernerer Erwägung:
daß die sonstigen Anträge und Vorstellungen, welche darauf gerichtet sind, daß wegen der bezweifelten Regierungsfähigkeit des zeitigen Inhabers der Regierungsgewalt in Bernburg eine dessauische
Regentschaft angeordnet werden möge, oder daß eine völlige Vereinigung Bernburgs mit Dessau zu Stande komme, oder endlich, daß der in Bernburg verhängte Belagerungszustand wieder aufgehoben werde,
theils die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates betreffen, welche zu wahren, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Centralgewalt, zunächst Aufgabe des
Reichsministeriums ist, theils aber unter den von der National-Versammlung in der Medialisirungsfrage gefaßten Beschluß fallen, welchem zufolge ebenfalls zunächst das Reichsministerium die Vermittlung
zu übernehmen hat;
endlich in Erwägung:
daß die obigen Anträge und Vorstellungen durchgängig auch bereits bei der Centralgewalt angebracht sind, und die Reichsversammlung von den Bittstellern zumeist nur um eine fordernde Unterstützung
angegangen ist ‒ beschließt die Reichsversammlung:
über den ersten Gegenstand zur Tagesordnung überzugehen;
dagegen im Uebrigen die Angelegenheit dem Reichsministerium mit der Aufforderung zu überweisen, die Absendung eines Reichskommissars oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen.
Mölling aus Jever verliest unter Lärm und Geschwätz der Rechten eine lange Darstellung der Bernburger Vorfälle vom 16. März. Er begreift nicht, wie der Abgeordnete von Bernburg selbst, Hr.
Zachariä über sämmtliche Anträge, Gesuche und Beschwerden den Uebergang zur Tagesordnung beantragen könne, und beantragt eine Reichskommission aus beiden Seiten des Hauses gleichmäßig zu erwählen und
nach Bernburg abzusenden, um dort die sorgfältigste Untersuchung, namentlich darüber vorzunehmen, ob für das Militär die Nothwendigkeit zu einem so blutigen Gebrauch der Waffen vorhanden gewesen
sei.
Zachariä aus Bernburg trägt einen Erlaß des herzoglichen Staatsministeriums vor, nach welchem der Belagerungszustand bereits wieder aufgehoben ist.
Hiermit ist für diesen Biedermann Alles erledigt.
Wedekind will dem Reichsministerium die Angelegenheit mit der dringenden Aufforderung überweisen, daß ein anderer Reichskommissar abgesendet werde, der an Ort und Stelle namentlich dafür
Sorge trage, daß
1. in Untersuchung der Bernburger Vorgänge, und namentlich der blutigen Vorfälle vom 16. März unparteiische Justiz geübt,
2. der Bernburgische Landtag sofort zusammenberufen,
3. hinsichtlich des Belagerungszustandes nach § 197 der deutschen Reichsverfassung verfahren und
4. die Anträge auf Niedersetzung einer Regentschaft für Anhalt-Bernburg oder dessen Vereinigung mit Anhalt-Dessau und Cöthen unbehindert und ordnungsmäßig erledigt werden
Wassermann-Bassermann nimmt das Wort im Namen des Ministeriums. Um ins Klare über die Bernburger Angelegenheiten zu kommen, habe man früher den Hrn. v. Ammon als Reichskommissar an Ort und
Stelle gesendet. Durchaus ungerechtfertigt sei es, diesem Manne vorzuwerfen, daß er sich seinen Unterricht (!) nur von Einer Seite her (!!) verschafft habe, vielmehr sei Hr. v. Ammon bemüht gewesen,
sich nach jeder Richtung hin die nöthigen Unterlagen (!!!) zu seiner Darlegung (!!!!) zu verschaffen.
Gegen den Bernburgischen Landtag wüthet Wassermann ganz ergötzlich; der Landtag habe ‒ horribele dictu ‒ sogar ein Gericht zur Bestrafung der „reaktionären Bestrebungen“
niedersetzen wollen. (Nicht auch gegen Bankruttirer, Hr. Wassermann?) Was die allerdings viel traurigeren Vorfälle vom 16. März in Bernburg anlangt, fährt der Redner fort, so habe selbst Mölling
vorhin eingeräumt, daß der erste Schuß nicht von Seiten der Truppen gefallen, sondern aus einem Regierungsgebäude, in welches tumultuarische Haufen eingedrungen.
Und damit hört Alles auf!
Nachdem hierauf die Debatte geschlossen worden ist, nimmt die Versammlung die Ausschußanträge an. Ein Zusatzantrag von Cramer aus Köthen:
„In Erwägung:
1) daß der Herzog von Bernburg der letzte seines Stammes ist und eine Vereinigung von ganz Anhalt nach dessen Tode eintreten muß;
2) daß die gesonderte Verfassung und die darauf beruhende gesonderte neue Gesetzgebung und Verwaltung in Bernburg eine spätere Vereinigung sehr erschwert;
3) daß die bunte in einander verschlungene Lage der anhaltischen Länder die Durchführung gemeinsame Einrichtungen erleichtert, ja nothwendig macht;
4) daß Anhalt sich allgemein für eine Vereinigung ausgesprochen hat; beantrage ich, daß nach den Worten des Ausschußantrages: „oder sonst das Geeignete in der Sache zu verfügen“
hinzugesetzt werde:
„besonders aber dahin zu wirken, daß Anhalt-Bernburg mit Dessau-Cöthen schon jetzt gleiche Verfassung und gleiche Einrichtung in Justizpflege und Verwaltung erhalte“,
durch Zettelabstimmung mit 156 gegen 195 Stimmen verworfen.
Das Reichsministerium der Justiz überreicht schließlich der Versammlung einen von den herzoglich sachsen-altenburgischen Behörden gestellten Antrag auf Erlaubniß zur Untersuchung und Verhaftung des
heute in die Versammlung eingetretenen Advokaten Hans Alfred Erbe. An den Untersuchungsausschuß.
72 Urlaubsgesuche, die für Monat April vorlagen, haben sich durch Austrittserklärungen u. s. w. auf vierzig und einige vermindert. Schriftführer Jucho theilt die desfallsige Liste mit. Werden
genehmigt.
Hr. Ludwig Simon erklärt, daß sich der Dreißigerausschuß noch heute versammeln werde und daß bis Mittwoch oder Donnerstag eine Vorlage von ihm zu erwarten sei.
Die nächste Sitzung morgen. Tagesordnung: mehrere Berichte, worunter einer des Ausschusses für Prüfung der Wahl in Thiengen und Konstanz.
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@facs | 1556 |
Frankfurt, 15. April.
Der Dreißiger-Ausschuß ist gestern zum ersten Male zu einer Plenarberathung zusammengetreten. Ein Bericht ist in derselben nicht zu stande gekommen; vielmehr
wurden nur folgende vier Anträge von einzelnen Mitgliedern vorgelegt.
I. Antrag des Abgeordneten Kierulff.
Der Ausschuß möge beantragen:
1. Die Reichsversammlung genehmigt die von ihrer Deputation auf die Antwort Sr. Majestät des Königs von Preußen gegebene Erklärung in dem Sinne der von der Deputation durch ihren Präsidenten der
Reichsversammlung mitgetheilten, dem Bericht angehängten, Erläuterung.
2. Die Reichsversammlung beschließt in Folge dessen: nunmehr die definitive Entschließung Sr. Majestät des Königs von Preußen auf die durch die Reichsdeputation an den König gerichteten Einladung
zur Annahme der auf Grundlage der Reichsverfassung auf Ihn übertragnen Kaiserwürde einzuholen.
3. Der erwählte Ausschuß bleibt bestehen, um je nach dem Erfolg des Beschlusses sub. 2 weitere Maßnahmen zu berathen und der Reichsversammlung vorzuschlagen.
II. Antrag des Abgeordneten Spatz.
Die Reichsversammlung wolle beschließen:
1 Bezüglich der Antwort des Königs von Preußen dieselbe für ablehnend zu erklären (Antrag der Subkommission.)
2 Bezüglich der Maßregeln zur Durchführung der Verfassung a) die Wahl des Kaisers bis zur thatsächlichen Durchführung der Verfassung in ganz Deutschland auszusetzen; b) bis dahin einen
Reichsstatthalter zu ernennen, wobei wählbar sein soll: 1. der Erzherzog Reichsverweser, 2. jeder Fürst, welcher binnen 14. Tagen seine unbedingte Unterwerfung unter die Reichsverfassung erklärt, 3.
jeder volljährige deutsche Staatsbürger; c) diesem Statthalter alle Rechte, Befugnisse und Pflichten zu übertragen, welche dem Reichsoberhaupte durch die Verfassung übertragen sind, mit Ausnahme des
Veto, welches möglicherweise der Durchführung der Verfassung hinderlich sein könnte; d) die Beeidigung des gesammten Militärs und aller Bürgerwehren auf die Verfassung; e) die Beeidigung der
Reichsbeamten auf die Verfassung; f) die Erlassung eines Gesetzes, welches jeden thatsächlichen Widerstand gegen Einführung der Verfassung und jede direkte Aufforderung zu solchem Widerstande für
Hochverrath gegen das Reich erklärt und die geeigneten Strafen gegen solche Hochverräther festsetzt; g) die sofortige Erlassung eines Gesetzes über Organisation des Reichsgerichts, sodann die
Einsetzung desselben; h) ein Aufruf an das gesammte deutsche Volk für die Reichsverfassung einzustehen; i) die Einberufung des Reichstags auf den 1. Juni und Ausschreibung der Wahlen.
III. Antrag des Abgeordneten Raveaux.
Die Nationalversammlung beschließt:
1. Die Entschließung der preußischen Regierung in betreff der deutschen Frage bis zu dem von ihr selbst in der Circularnote vom 5. d. M. anberaumten Tage abzuwarten.
2. Durch die Centralgewalt die Regierungen der deutschen Einzelstaaten, welche die Erklärung für unbedingte Annahme der Reichsverfassung bereits abgegeben haben, sofort das Heer, die Bürgerwehr und
die Beamten auf die deutsche Reichsverfassung beeiden zu lassen.
3. Einen Aufruf an das deutsche Volk zu erlassen, in welchem dasselbe aufgefordert werde, unverbrüchlich an der von der deutschen Reichsversammlung beschlossenen Reichsverfassung festzuhalten.
4. Die Centralgewalt zu beauftragen, vorbeugende Maßregeln zu ergreifen, welche die Durchführung der Reichsverfassung möglich machen und die Nationalversammlung vor allen unverfassungsmäßign
Maßregeln oder Angriffen sicher zu stellen.
5. Sie ernennt eine Deputation, welche Sr. kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Reichsverweser diese Beschlüsse sofort mittheilt.
IV. Antrag des Abgeordneten Eisenstuck und L. Simon aus Trier.
I. Die Nationalversammlung erklärt in Folge der Antwort Friedrich Wilhelm des IV. die auf ihn gefallene Wahl zum Kaiser der Deutschen für erledigt.
II. Zur Vollziehung der Reichsverfassung beschließt demnächst die Reichsversammlung: 1. Die Reichsversammlung wählt durch absolute Majorität aus ihrem Schooße eine Regentschaft von fünf
Mitgliedern; 2. der Regentschaft stehen alle verfassungsmäßigen Befugniße des Kaisers zu; 3. die Regentschaft ist gehalten, den verfassungsmäßigen Reichstag auf Grund der Reichsverfassung und des
Wahlgesetzes auf den 1. Juni 1849 nach Frankfurt einzuberufen; 4. der Reichstag wählt in gemeinsamer Sitzung beider Häuser den Kaiser mit absoluter Stimmenmehrheit; 5. die Regentschaft hat auf Grund
der Paragraphen 14, 191 und 193 der Verfassung ungesäumt die ganze bewaffnete Macht einschließlich der Bürgerwehren, sowie sämmtliche Beamten des Reichs und der Einzelstaaten auf die Verfassung
vereidigen zu lassen; 6. die Regentschaft hat für unverzügliche Aufstellung einer zum Schutz der Reichsversammlung und zur Durchführung der Verfassuung erforderlichen bewaffneten Macht Sorge zu
tragen; 7. die Reichsversammlung fordert die Volksvertretungen der Einzelstaaten auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Durchführung der Reichsverfassung zu unterstützen; 8. die
Reichsversammlung beschließt, das deutsche Volk durch einen Aufruf zur thatkräftigen Durchführung der Reichsverfassung aufzufordern, und beauftragt den Ausschuß mit der desfallsigen Vorlage.
[(D. Z.)]
Italien.
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@facs | 1556 |
[
*
] Die „telegraphische Depesche“ der französischen Regierung hat nach dreimaligem schlechten Suchen endlich den richtigen Tag gefunden.
Genua ist übergeben; der König hat die Bedingung allgemeiner Amnestie, jedoch mit Ausschluß von 12 Personen, welche sich bereits in Sicherheit befinden, angenommen, und die Truppen sind am 11.
in die Stadt eingezogen.
Die Turiner Blätter vom vom 12. wie die Genuesischen vom 11. bestätigen diese Nachricht.
Wir haben es vor zwei Tagen gesagt: es ist nur wahrscheinlich, daß die bombardirte, in Brand geschossene Stadt zuletzt der zehnfach überlegenen königlichen Armee zum Opfer fällt, wenn ihnen nicht
von Außen die Lombarden zu Hülfe kommen. Aber dieser zehntägige beispiellose Kampf der Republikaner gegen ihre königlichen Mordhunde wird gleichwohl nicht vergebens gewesen sein, und die Nachrichten,
welche wir gleichzeitig aus Ungarn erhalten, geben uns die Gewißheit, daß dem augenblicklichen Triumph der europäischen Contre-Revolution in Italien eine desto schnellere Niederlage folgen wird.
Avezzana hat nach der geschlossenen Uebergabe in einer Proklamation von den Einwohnern Abschied genommen und auf einem amerikanischen Schiffe Schutz gefunden. Die französischen Schiffe sind
ebenfalls von Insurgenten gefüllt, welche sich vor der Gnade ihres königlichen Henkers flüchten. Nur der Kommandant des englischen Schiffes „die Rache“, Lord Hardwig, hat sich diesen
edlen, unerschrockenen Kämpfern gegenüber wie ein Feiger und Verräther gezeigt. Während die übrigen Consuln bei dem Kampf wenigstens die Neutralität beobachteten, machte der Engländer mit den
Royalisten gemeinschaftliche Sache und Avezzana erklärte ihm noch am 8., daß er von allen Batterien auf das Schiff Feuer geben ließe, wenn es seine feindliche Haltung nicht aufgebe. Honny soit qui mal
y pense!
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@facs | 1556 |
[
*
] Genua, 10. April.
Man erfährt, daß in der Nacht vom 7. La Marmora auf ein französisches Postschiff, welches von Livorno kam, schießen ließ. Man erwartete einen
Kriegsdämpfer „Lombardo“, welcher den genuesischen Republikanern lombardische Truppen zuführen sollte. Als La Marmora seinen Irrthum erkannte, ließ er um Entschuldigung bitten.
[
*
] (Tagebuch aus Genua. Schluß.)
„Die militärische Vertheidigung der Forts war bewundernswürdig angelegt. Man hatte dem Kommandanten Favre diesen wichtigen Dienst anvertraut, der ihn würdig und ehrenvoll vollführte. Seine
Energie, seine Umsicht und die strenge Disciplin, die er in diesen Forts handhabte, haben das Meiste zu der trefflichen Vertheidigung der Stadt beigetragen. Hr. Favre, alter Soldat aus Afrika, ließ in
seinem Dienst als Kommandant der Forts selbst da keinen Augenblick nach, als er ermüdet und an Hand und Kopf verwundet, ohne Vorwurf den gefährlichen Posten einem Andern hätte abtreten können. An
diesen Tagen aber blieben nur die Feigen zu Hause! die sich schlugen, schlugen sich wie Helden. Ich brauche nicht von den Frauen zu sprechen, welche auf den Barricaden ihre Gewehre gleich alten
Soldaten abfeuerten, ich brauche nicht von den braven Matrosen zu sprechen, welche sich bis zum letzten Moment so beispiellos schlugen: bei den Batterien Della Cava hat man selbst Kinder
gesehen, welche den ganzen Tag über mit Zutragen von Pulver und Kugeln beschäftigt waren, und in dem Augenblick, wo die Kanoniere ein wenig Nahrung nahmen, selbst die Geschütze luden, auf den
Feind richteten, und den Kampf eine Stunde lang allein fortsetzten. Ebenso nennt man eine junge, schöne Mailänderin, welche mit der heldenmüthigsten Unerschrockenheit unter den Vordersten am Kampf
Theil nahm. Selbst Priester zogen in ihrer Mönchskleidung, die Muskete im Arm, durch die Straßen, indem sie alle zehn Schritte Halt machten und dem Volk mit einer herzerschütternden, dumpfen,
grabesähnlichen Stimme zuriefen: „Fratelli, la patria è in periculo; all' armi! all' armi!“ Brüder, das Vaterland ist in Gefahr; zu den Waffen! zu den Waffen!
Der Offizier, welcher den Laternenposten übergab, ist ein Herr v. Bernardis, Artillerie-Kapitän in der Nationalgarde. Es ist derselbe Offizier, der in den ersten Kampftagen vom General Favre die
Ordre empfing, 6 Haubitzen von Gravelone nach der Besatzung von Santa-Rocca zu bringen, und diesen Auftrag mit den Worten ablehnte, daß er nicht Muth genug dazu fühle.
„Außer den Polen und Franzosen, welche an dem Kampf Theil nahmen, sind gestern gegen hundert Lombarden und eine große Menge Küstenbewohner angekommen, und haben gleichfalls sofort die Waffen
ergriffen.
„Den Verlust des Volkes schätzt man auf 2 bis 300 Mann; mit Bestimmtheit läßt sich noch nichts darüber sagen. Die piemontesischen Truppen zählen nach dem eignen Geständniß La Marmoras mehr
als 200 Todte an Einem einzigen Tage, ungerechnet die Verwundeten.
„Ich weiß meinen Bericht nicht besser zu schließen, als mit einigen Worten über den General Avezzana, der sich so brav, so hochherzig, so voll Energie in dieser Zeit bewährt hat.
„Avezzana ist ein alter Offizier der piemontesischen Armee, der für die Ereignisse von 1825 zum Tode verurtheilt und in effigie gehenkt wurde. Verbannt von seinem Vaterlande, nahm Avezzana
in Spanien und dann in Amerika Dienste, wo er sich während des Unabhängigkeitskrieges durch die unerschrockene Vertheidigung der Stadt Monterey auszeichnete. Es verheirathete sich im Exil in den
Vereinigten Staaten und ernährte sich dort lange Zeit durch ein Handelsgeschäft. Bei der Nachricht der vorigjährigen Ereignisse in Europa riß ihn der Gedanke, seinem Vaterland in dem Kampf für die
Freiheit nützlich zu sein, wieder fort, und er reiste mit Verkauf aller seiner Habe nach seiner Heimath. Avezzana stammt aus dem Küstenland Genuas; er war nur kurze Zeit wieder in der Stadt, als ihn
die politischen Ereignisse an die Spitze seines Landes brachten. Die Mission, welche ihm übertragen war, hat er bis auf diese Stunde wie ein Mann, mit beispielloser Festigkeit und Unerschrockenheit
durchgeführt. Avezzana ist ein Mann von ungefähr 50 Jahren; seine Manieren sind einfach und bescheiden, seine Züge fein und voll Milde, aber unter ihnen
[1557]
birgt sich ein Scharfblick und eine Kaltblütigkeit, welche auch die schwierigsten Lagen zu durchschauen und zu beherrschen verstehen.
„Es ist 7 Uhr Abends. Alles ist ruhig. Nur das Volk wacht.
„Genua, 7. April, 9 Uhr Morgens. Die Ruhe dauert fort.
Die Waffenruhe wird von beiden Seiten respektirt. Um 3 Uhr geht ein Dampfboot nach Marseille ab, dem ich diesen seit 4 Tagen aufgehaltenen Bericht für Sie mitgebe. Die Bevölkerung scheint mir
außerordentlich erbittert; ich weiß nicht, was bei der Rückkehr der Deputation geschehen wird, wenn ich aber nach dem urtheile, was ich sehe und höre, so glaube ich daß das Volk von Genua noch nicht
das letzte Wort gesprochen hat. Die lombardische Division, welche so ungeduldig erwartet wird, ist noch nicht angekommen; man vermuthet, daß sie durch die Truppen La Marmora's, welche
gleichfalls die Route von Livorno behaupten, abgeschnitten worden ist.
„Vier Uhr Mittags. Pellegrini ist nach den Küsten abgegangen, um neue Vertheidigungskräfte aufzubieten.
„Der Stadtrath hat eine Bekanntmachung erlassen, wonach die Arbeiter und Lastträger während der Waffenruhe ebenfalls ihren bedungenen Sold fortbeziehen sollen, und die gegentheiligen
Gerüchte der Verräther Lügen gestraft werden.
„Avezzana hat über die Nationalgarde und Alle, welche die Waffen zur Vertheidigung ergriffen haben, eine Revue abgehalten. Eine letzte Proklamation Avezzana's, welche indeß noch nicht
affichirt ist, setzt eine hohe Kommission zur Wahrung der Sicherheit und Ehre des Landes ein. Heute Abend 6 Uhr soll eine Einschreibungsliste für alle waffenfähigen Bürger aufgelegt werden. Man hat
Appel an die Ingenieurs, Architekten, Mediciner, Apotheker, Waffenschmiede u. s. w. ergehen lassen.
„Wie Sie sehen, ist das Volk vorbereitet, und wenn die Turiner Antwort nicht günstig lautet, wird der morgige Tag blutig sein.
„Der Waffenstillstand läuft morgen um 2 Uhr ab. Meine Meinung ist, daß der König die vorgeschlagenen Bedingungen nicht bewilligen, und das Volk alsdann den Kampf wieder beginnen wird.
@type | jAnnouncements |
@facs | 1558 |
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 17. April 1849.
Angekommen.
M. Lenz vom Obermain; S. Stehlin von Straßburg.
In Ladung.
Nach Ruhrort bis Emmerich J. W. Pesch; nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr J. Budberg; nach Andernach u. Neuwied H. Schumacher und P. Gies; nach Koblenz, der Mosel, der Saar u. Luxemburg Jak.
Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier P Kohlbecher; nach Bingen A. Hartmann; nach Mainz J. Kiefer; nach dem Niedermain Seb. Schulz; nach dem Mittel- u. Obermain C. Hegewein sen.; nach Heilbronn
G. A. Klee; nach Kannstadt und Stuttgart Louis Klee; nach Worms und Mannheim Joh. König; und (im Sicherheitshafen) M. Görgens.
Ferner: nach Rotterdam Capt. Emster, Köln Nr. 26.
Ferner: nach Amsterdam Capt. Kalfs, Köln Nr. 2.
Rheinhöhe: 9′ 6″ köln. Pegel.
Civilstand der Stadt Köln.
Den 14. April.
Heirathen.
Carl Wilh. Wegscheid, Zuckerarb., v. Dünnwald, und Anna Christ. Labruier, v. Dhorn. ‒ Ludw. Jos. Settegast, Kfm., v. Münstermayfeld, u. Marg. Burbach, v. hier. ‒ Florian Zomann,
Goldarb., v. Wien, u. Anna Cath. Krämer, v. hier. ‒ Franz Heinr. Eichhorn, Haupt-Agent der münsterschen Vieh-Versicherung, v. Trier, und Agnes Brölsch, v. hier. ‒ Franz Jos. Brendt,
Tagl., v. Euchen u. Gert. Forsbach, v. Urbach. ‒ Math. Quast, Faßb., Wwr., v. Jülich, u. Anna Elis. Klösser, v. Gemünd. ‒ Bern. Hartmann, Faßb., v. Beelen, u. Anna Maria Wichterig, v.
Brühl. ‒ Heinr. Fabritius, Kutscher, v. Heimersheim, u. Christ. Fasbender, v. hier ‒ Johann Dick, Ackerer, Wwr., v. Kerpen, u. Anna Gud. Küter, Wwe. Hambach, v. Buschbell. ‒ Joh.
Heinr. Küster, Seidenweber, v. Elberfeld, u. Anna Maria Gumpertz, v. hier. ‒ Peter Jos. Arrens, Stellmacher, und Anna Maria Albring, Wwe. Küppers, b. v. hier.
Geburten.
Heinr. Aug., S. v. Jos. Pier, Sattler, Eigelstein. ‒ Theod. Heinr, S. v. Theod. Koch, Tagl., Blaub. ‒ Anna Maria Christ., T. v. Math. Joseph Platz, Schneider, gr. Sandkaul. ‒
Hieronymus S. v. Math. Wattler, Cigarrenm., Blaub. ‒ Joh. Carl Jos., S. v. Joh Peter Jos. Esser, Metzger, Thieboldsg. ‒ Jos., S. v. Vincenz Steiner, Steindrucker, Marzellenstr. ‒
Agnes, T. v. Andr. Jos. Tillmann, Schuster, Lichhof. ‒ Elis., T. v. Theod. Franzen, Rheinarb., Goldg. ‒ Wilh. Hub., S. v. Wilh. Breuer, Lohndiener, Sassenhof. ‒ Anna Eva
Irmgardis, T. v. Wilh. Unger, Barbier, Marzellenstr.
Sterbefälle.
Elis. Schmitz, 15 M. alt, Engg. ‒ Cath. Schimmel, 1 J. 10 M. alt, Spulmannsg. ‒ Anna Cath. Schimmelpfennig, 14 T. alt, Follerstr. ‒ Joh. Georg Oberdörfer, Metzger, 16 J. alt,
v. Plinningen. ‒ Elis. Rosenbaum, 15 J. alt, Kranenbäumen. ‒ Cath. Marg. Mohr, 1 J. 5 1/2 M. alt, Breitstr. ‒ Wilh. Schickerling, Tagl, 51 J. alt, unverh., Severinstr. ‒
Joh. Linden, Barb., 37 J. alt, verh., Eulengarteng. ‒ Joh. Steph. Schröder, 7 J. 4 1/2 M. alt, Berlich. ‒ Wilh. Giesen, 5 W. alt, kl. Griechenm.
Bekanntmachung.
Die Verhandlungen über die Abschätzung der Brandschäden an den Häusern Nr. 46, 48, 50, 52, 54, 56, 60, 62, 70 in der Friesenstraße, Nr. 9, 11, 13, 13-, 15, 10, 12 in der Salzgasse, Nr. 9, 4 auf dem
Rothenberg und Nr. 25 auf dem Buttermarkt liegen dem §. 45 des Rhein. prov. Feuer-Societäts-Reglements gemäß von heute ab, 8 Tage lang auf dem städtischen Feuer-Büreau im Rathhause zu Jedermanns
Einsicht offen.
Köln, den 18. April 1849.
Das Ober-Bürgermeister-Amt, Justizrath Schenk.
Bekanntmachung.
Die in Gemäßheit des § 5 des Regulativs für die Einkommensteuer der Stadt Köln mit der Einschätzung der Bürger beauftragte Kommission ladet hiermit sämmtliche Bürger dringend ein, zur
Erleichterung des ihr obliegenden schweren Amtes sowohl als auch im Interesse eines richtigen, die allgemeine Last gleichmäßig vertheilenden Verfahrens, sich selbst gewissenhaft einzuschätzen. Diese
Selbsteinschätzung wird vornämlich zur Grundlage der ferneren Arbeit dienen, und gleich wie schon viele Bürger der Stadt in dieser Beziehung mit gutem Beispiel vorangegangen sind, so wünscht und hofft
die Kommission, daß noch recht viele jenem ehrenwerthen Vorgange folgen werden.
Da von vielen Seiten der Wunsch geäußert worden ist, diejenigen Mitbürger namhaft zu machen, welche als Mitglieder der Einschätzungskommission dieses eben so beschwerl che als undankbare Geschäft
im Interesse der Stadt bereitwillig übernommen haben, so nehme ich keinen Anstand, diesem Wunsche hierunter Folge zu geben, mit dem gleichzeitigen Bemerken, daß wenn gleich die Frist zur
Selbsteinschätzung längst verstrichen ist, ich dennoch dieselbe auf Antrag der Kommission nochmals bis auf Samstag den 26. d. M. einschließlich vorlängert habe und wird bis dahin der Beigeordnete Hr.
Küchen zu den bereits angegebenen Stunden, Morgens von 10-12 und Nachmittags von 4-6 Uhr Erklärungen der sich selbst Einschätzenden entgegennehmen.
Köln, den 11. April 1849.
Der com. Oberbürgermeister, Graeff.
Einschätzungs-Kommission.
- 1. Erben, Maurermeister, Catharinengraben 45.
- 2. Rings, Schreinermeister, Follerstraße 75.
- 3. Schumacher, Holzhändler, Severinstraße 50.
- 4. Schmitz, Math., Kaufmann, Severinstraße.
- 5. Nacken, Julius, Kaufmann, Rheineustraße 13.
- 6. Bredt, Carl, Zuckerfabrikant, An St. Catharinen.
- 7. Decker, J. J., Fabrikant, Malzbüchel.
- 8. Mertens, Joh., Metzger, Rheingasse.
- 9. Dahmen, Pet. Leop., Kolonialwaarenhändler, Rheingasse 2.
- 10. Thönig, Bäcker, Thurnmarkt 51.
- 11. Schlömer, F., Schuhmachermeister, Stephanstraße 5.
- 12. Düssel, Glaser, Steinweg 4.
- 13. Kohlhaas, And., Kaufmann, Mühlenbach 6.
- 14. Kassel, J., Banqier, Filzengraben 21.
- 15. Joest, W., Kaufmann, Georgsplatz 14.
- 16. Bel, Jak., Kaufmann, Hochstraße 76.
- 17. Grimberg, Juwelier, Altenmarkt 35.
- 18. Goebbels, Maurermeister, Marzellenstraße.
- 19. Kallé, Hauptagent, Trankgasse.
- 20. Farina, J. M., Kaufmann, Gülichsplatz.
- 21. Valder, B., Schneidermeister, Appellhof 38.
- 22. Esser, Dachdeckermeister, Comödienstraße 7.
- 23. Krauß, Lotterieeinnehmer, Elisenstraße.
- 24. Claren, Georg, Blaubach 9.
- 25. Zimmermann, Adv.-Anw., Schwalbengasse 25.
- 26. Rondorf, Gärtner, Friesenstraße 66.
- 27. Priem, Bankdirektor, Cäcilienstraße.
- 28. Welter, Sohn, Wirth, Glockengasse.
- 29. Clouth, Buchdruckereibesitzer, St. Agatha.
- 30. Heußer, Frz., Kaufmann, Neumarkt 8.
- 31. Boisserée, Carl, Kaufmann, St. Agatha 6.
- 32. Canetta, W., Kaufmann, Weberstraße 43.
- 33. Mülhens, P., Glockengasse.
- 34. Billstein, Bierbrauer, Blaubach 33.
- 35. Wolff, A., Leimsieder, Perlengraben, 55.
- 36. Glasmacher, J. J., Gerberbach 72.
Mobilar-Verkauf.
Am Freitag den 20. April 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Marktplatze in der Apostelnstraße zu Köln, einige Mobilargegenstände, als: 1 Schreibpult, 1 Ofen mit Rohr, 1 Coupons Tuch und 1
Coupons Buckskin gegen gleich baare Zahlung öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Fr. Happel, Gerichtsvollzieher.
Versteigerung.
Am Freitag den 20. April 1849, Vormittags 12 Uhr, sollen auf dem Altenmarkte zu Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Sopha, Consoln, Oefen, Stühle, Spiegel, Tische, Bettstellen mit vollständigem
Bettzeug, 1 Kleiderschrank, 1 Fournaise und diverse Küchengeräthschaften gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
Niederländische Handels-Gesellschaft.
Die Direktion macht bekannt, daß die diesjährige Indigo- und Cochenille-Frühjahrs-Auktionen der Gesellschaft an den hierunten bezeichneten Tagen abgehalten und aus nachfolgenden Quantitäten
bestehen sollen:
Zu Amsterdam, am Dienstag den 1. Mai 1849.
- 413 ganze
- 1470 Viertel-
Kisten Java-Indigo, lagernd daselbst;
25 Kisten Java-Cochenille, lagerend daselbst.
Zu Rotterdam, am Freitag den 4. Mai 1849.
- 754 ganze
- 1313 Viertel-
Kisten Java-Indigo, lagernd daselbst;
8 Viertel-Kisten Sumatra-Indigo, lagernd daselbst.
254 Viertel-Kisten Java-Cochenille, lagernd daselbst.
5 Viertel-Kisten Tiegel, lagernd daselbst unter Vorbehalt, die oben gemeldeten Quantitäten zu Amsterdam mit 934 Halben- und Viertel-Kisten und in Rotterdam mit 520 Halben- und Viertel-Kisten zu
vermehren, sofern die Schiffe, mit denen diese Zufuhren erwartet werden, zeitig genug einlaufen.
Die Direktion gibt zugleich mit dieser Bekanntmachung die Versicherung, daß sie vor ihren gewöhnlichen Herbst-Auktionen von 1849 keine andern, als die obengemeldeten Quantitäten Indigo und
Cochenille an den Markt bringen wird.
Die Notizen sollen zeitig ausgegeben werden.
Amsterdam, den 17. März 1849.
Van der Oudermeulen, Präsident.
Goudswaard, Dir., d. Z. Sekretär.
Niederländische Handels-Gesellschaft.
Die Direktion zeigt an, daß durch sie sollen verkauft werden:
Zu Rotterdam am Donnerstag d. 10. Mai 1849.
16967 | Kranjangs | und | Kanassers | Java-Zucker, lagernd daselbst; |
46337 | Kranjangs | und | Kanassers | Java-Zucker, lagernd zu Amsterdam; |
3020 | Kranjangs | und | Kanassers | Java-Zucker, lagernd zu Dordrecht; |
5097 | Kranjangs | und | Kanassers | Java-Zucker, lagernd zu Middelburg. |
Die Notizen nebst den Verkaufs-Bedingungen sollen zeitig ausgegeben werden.
Amsterdam, den 5. April 1849.
Van der Dudermeulen, Präsident.
Goudswaard, Dir., d. Z. Sekretär.
Rhein- und Yssel-Dampfschifffahrt.
Von Köln nach Düsseldorf, Wesel, Emmerich, Arnheim, Doesborgh, Zütphen, Deventer, Zwolle, Kampen u. Amsterdam, in Verbindung nach Hull, London und Hamburg, jeden Sonntag, Dienstag und Freitag,
Abends 8 Uhr.
Ankunft der Passagiere in Amsterdam am nächsten Tage um 2 Uhr Mittags.
Näheres über die ermässigten Frachten für Passagiere und Güter ettheilt:
Die Agentur, Friedrich-Wilhelm-Strasse Nro. 6-8.
Köln, den 30. März 1849.
Das so weltberühmte Schweizer-Kräuter-Oel von Carl Willer!
Ein neuer entscheidender Beweis der vortrefflichen Eigenschaften des echten „Schweizer-Kräuter-Oeles“ liefert nachstehende Abschrift des Schreibens von Herrn Heinrich Ludwig Börner in
Siegen:
Herrn K. Willer im Hardthurm bei Zürich.
Siegen, den 9. Januar 1849.
Beim Anfang eines neuen Jahres ermangele ich nicht, Ihnen gegenseitig die Rechnung vom vorigen Jahre mitzutheilen. ‒ Es thut mir leid, daß das vorige Jahr kein besseres Resultat geliefert
hat. Es ist bisher ungeheuer in diesem Artikel gepfuscht worden, jedoch hat es sich in letzterer Zeit gefunden, daß wieder viele, welche sich durch den Gebrauch wohlfeilerer Oele bethören lassen,
wieder auf Ihr Haaröl zurückkommen.
(sign.) Heinr. Lud. Börner.
Für richtige Abschrift aus dem vorgelegten Originalbrief:
Außersihl, den 30. Januar 1849.
Der Gemeindamman, (L. S.) J. H. Gugolz.
Unterschrift und Siegel des löbl. Gemeindammannamtes Außersihl beglaubigt Zürich, den 2. Februar 1849.
Der Bezirks-Statthalter, (L. S.) H. Hotz.
Dieses Oel ist für Köln und Umgegend nur allein zu haben, das Fläschchen à 1 1/4 Thlr., das halbe à 20 Sgr. bei J. P. Hospelt, Höhle 35.
Für jede Haushaltung unentbehrlich.
Ein Pulver, womit man Gold, Silber, Messing, Zinn, Stahl, Eisen etc. den prachtvollsten Glanz geben, und in einer Stunde mehr wie sonst in einem Tage ausrichten kann. Das Packet à 2 Sgr, bei
J. P. Hospelt, Höhle 35.
Bei J. Treitz, unter Goldschmidt Nr. 20, zwischen dem Jülichs- und Lorenzplatz ist zu haben:
Grünmeyer's Pfarrer in St. Andreas, Katholisches Gebetbuch im Geiste der katholischen Kirche, und mit kirchlicher Genehmigung, mit 8 Kupfern in Gold und Farbendruck. Dasselbe enthält außer
den gewöhnlichen Morgen-, Meß-, Tages-, Maria-, Abend-, Beicht-, Wochengebeten u. sämmtlichen Festtagsgebeten, das ganze katholische Kirchenjahr. Dasselbe kostet in safianirtem Leder, mit reicher
Vergoldung und Goldschnitt, die große Ausgabe 25 Sgr., die Mittel-Ausgabe 15 Sgr. Die kleinere Taschenausgabe 12 Sgr., in ordinärem Lederbande billiger. Für Wiederverkäufer bewillige ich in größeren
Parthien gebunden und ungebunden einen angemessenen Rabat.
Grünmeyer's Gebetbuch ist dem Inhalt nach anerkannt, der Druck schön und auf Velinpapier, es übertrifft nach Obigem alle neueren Gebetbücher.
Ferner habe ich eine bedeutende Auswahl neuerer Gebetbücher.
Die Filial-Clubs des Arbeiter-Vereins halten ihre Sitzungen:
Nr. 1., | bei | Simons | im Kranz, jeden Sonntag 8 Uhr. |
Nr. 2., | bei | Legemann, | Follerstraße, Mittwochs und Samstags 8 Uhr. |
Nr. 3., | bei | Herschel, | an St. Cunibert, Sonntags 8 Uhr. |
Nr. 4., | bei | Dahlhausen, | Rothenberg Nr. 7, Sonntags 7 Uhr. |
Nr. 5., | bei | Castelli, | Biberstraßen-Ecke, Donnerstags und Samstags 8 Uhr. |
Nr. 6., | bei | Pfahl | am alten Thurm, Donnerstags und Sonntags 8 Uhr. |
Nr. 7., | bei | Esch, | Cäcilienstraße, Donnerstags 8 Uhr. |
Nr. 8., | bei | Faßbender, | am Griechenthor Nr. 89, Sonntags 8 Uhr. |
Nr. 9., | bei | Hühnerscheidt, | Plankgasse, Samstags 8 Uhr. |
Tuche und Buckskin, beim Schlusse der Leipziger Messe, unter den jetzigen Zeitverhältnissen gegen baare Zahlung sehr billig erstanden, sind nach hier befördert, und sollen in der
hierselbst auf einige Zeit errichteten Niederlage ebenfalls wieder sehr billig abgegeben werden Das Lager besteht aus schwarzen, russisch-grünen, braunen, blauen, grau mel. und hellfarbenen Tuchen von
1 Thlr. 5 Sgr. bis 2 1/2 Thlr, 2 Ellen breiten Buckskin von 1 Thlr. 5 Sgr. bis 2 Thlr., 1 Elle breiten Buckskin von 15 Sgr. bis 1 Thlr. 5 Sgr., Sommer- und Winter-Paletotstoffe, die wegen des
bedeutenden Vorraths sehr billig verkauft werden sollen, schweren schwarzen Buckskin von 20 Sgr. an, Halbtuche, Westenzeuge von 8 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr., schwarz seidene und bunte Herrenhalstücher
jeder Größe ausnahmsweise wohlfeil, Hosenzeuge von 4 Sgr. an, schwarzem Westen-Atlas von 1 Thlr. 5 Sgr. an, Lasting Herren-Shawis und dergl mehr. Für Damen: schwerer, schwarzer, glatter, gestreifter
und moirirter Tasset zu 20 Sgr., Moor 1 Thlr. 5 Sgr., berl. Gingham 4 Sgr., schwarzer, seidener Sammet 1 1/2 Thlr, baumwollener Sammet, schwarzer Orleans zu verschiedenen Preisen, große gewirkte
Umschlagetücher zu 5 Thlr. 15 Sgr. (früher 10 und 12 Thlr.)
Die Tuch-Niederlage aus Berlin, Columbastraße 1-, 1 Treppe hoch, im Hause des Restaurateur, Hrn. Kleinenbroich.
Adelheidsquelle.
Bei herannahendem Frühjahre, wo die Mineralwasser-Kuren zu beginnen pflegen, nehme ich Anlaß auf die Adelheidsquelle von Heilbrunn aufmerksam zu machen, die sich durch Reichthum an Jodnatrrum
Bromnatrium, kohlensaurem Natron und Chlornatrium auszeichnet, und deren Heilkräfte in den mannichfaltigen scrophulösen Leiden, in Anschwellungen und Verhärtungen drüsiger und anderer Organe, in
chronischen Krankheiten der Harn- und weiblichen Geschlechtsorgane u. s. w. im In- und Auslande längst allgemein anerkannt sind. ‒ Im Uebrigen verweise ich auch auf die Schrift des Herrn
Medizinalraths Dr. Wetzler: die jod- und bromhaltige Adelheidsquelle zu Heilbrunn in Baiern, eine der merkwürdigsten und heilkräftigsten Mineralquellen. Vierte Auflage. Augsburg bei Kollmann 1843.
München, im April 1849
Moritz Debler.
Antwort auf die oft wiederholte Anfrage, die Wahl eines Abgeordneten für die Kreise Mülheim und Köln (Land) betreffend. Am 15 März a. c. gab der Minister v. Manteuffel einem Abg. das
„Ehrenwort“ darauf, daß die fragliche Wahl „sofort“ vorgenommen werden solle. ‒ Des Ehrenwortes halber muß natürlich die Wahl noch ange hinausgeschoben bleiben.
‒ ‒ ‒
Freiwilliger Verkauf.
Wegen Abreise nach Amerika werden auf dem hiesigen Korbmarkt drei einspännige Fuhren, Körbe aller Art, darunter große und kleine, Bettstellen und Wiegen von Weser-Weiden geflochten, sowie die
Karren selbst mit den Pferden, zusammen oder theilweise, um nur davon abzukommen, billig verkauft.
Boeker.
Zu erfragen im schwarzen Bären,
Heumarkt Nr. 24.
Ein ordentlicher Tapetendrucker gesucht. Cäcilienstraße Nr. 3.
Zu vermiethen und gleich zu beziehen für einzelne Herren 2 neu meublirte Zimmer straßenwärts am Hof Nr. 11-13.
Täglich frischer Maitrank im „Freischützen.“
Geräucherter Speck in Seiten 4 1/2 Sgr. per Pfd, zu haben im Kaufhause.
Ein braves und solides Mädchen, in Handarbeit und im Ladengeschäfte erfahren, wünscht in einem ähnlichen Geschäfte oder auch bei einer stillen Familie zur Verrichtung der häuslichen
Arbeiten beschäftigt zu werden.
Bescheid unter Kästen Nro. 4 u. 6.
Das Haus Marzellenstraße Nr. 61 von 10 bis 12 Zimmer etc. etc., ist mit dem 1. Juni zu vermiethen. Ein Stock von 4 Zimmer ist jedoch gleich mit oder ohne Möbel zu vermiethen.
Während der Messe sind 2 Zimmer mit Bettwerk zu vermiethen Auch ist Kost und Logis zu haben, Altenmarkt Nr. 34.
Gut erfahrene Rockarbeiter finden dauernde Arbeit, bei J. H. Schulz & Cp., Columbastraße 1 A.
Theater in Köln.
Stollwerk'sches Vaudeville-Theater.
Donnerstag den 19. April 1849:
Auf vielseitiges Verlangen und mit neuen Einlagen 100,000 Thaler.
Vaudeville-Posse in 3 Abtheilungen von David Kalisch.
Billets sind Vormittags von 10-1 Uhr, so wie Abends an der Theater-Kasse zu haben. Auch werden bis Mittags 1 Uhr 1/2 Dutzend Billets zum Abonnements-Preis ausgegeben.
Franz Stollwerk.