[1535]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 272 Köln, Samstag, den 14. April. 1849.
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Zur schlesischen Milliarde. ‒ Das raubritterliche Jagdrecht). Rambrücken. (Demokratie und Polizei). Berlin. (Klatsch. Sitzung der ersten Kammer). Wien. (Rupertus. ‒ Ein Curiosum. ‒ Vermischtes). Halle. (Hr. Prutz). Weimar. (Gerichtliches). Aus Schleswig-Holstein. (Kleine Gefechte. ‒ Die schleswigsche Kaiser-Deputation).
Ungarn. (Die Niederlage der Oestreicher).
Polen. Kalisch. (Truppenbewegungen). Von der polnischen Gränze. (Zustände in Russisch Polen). Lemberg. (Der „ruthenische Volksrath“).
Französische Republik. Paris. (Vermischtes ‒ National-Versammlung).
Großbritannien. London. (Journalstatistik).
Türkei. Konstantinopel. (Veränderungen im Ministerium).
Italien. Turin. (Treiben der Oestreicher am Tessin. ‒ Verfolgung der demokratischen Presse).
Deutschland.
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[ * ] Köln, 13. April.
(Zur schlesischen Milliarde.) Von den ritterlichen Annehmlichkeiten des Schutzgeldes wenden wir uns zu einer andern, höheren Annehmlichkeit, die mit einer der nobelsten Passionen der Feudalherren verknüpft, vor Allen denjenigen Theil der ländlichen Bevölkerung angeht, der ein größeres oder kleineres Stück Land besitzt. Wir meinen das raubritterliche Jagdrecht, wie es bis zum März 1848 durch ganz Schlesien, durch fast ganz Deutschland, mit Ausnahme eines kleinen Theils, durchweg bestand und ausgeübt wurde. Nach dem März 1848 trat eine faktische Aufhebung dieses ritterlichen Vorrechts ein, das nun später durch das bekannte Jagdgesetz der Vereinbarer-Versammlung zu Berlin, unter dem Heulen, Knirschen und Zähnefletschen der ganzen nobeln Ritterschaft, ohne Entschädigung aufgehoben wurde. Mit all' der Wuth, die bei dem Verlust eines so lieblichen Monopols in den ahnenreichen Herzen aufsteigen mußte, wurde das Gesetz unterzeichnet und publizirt. Denn noch war die Zeit nicht gekommen, die Maske abzuwerfen und diesen Vereinbarungsplebs aus einander zu sprengen und seine Arbeiten in Fidibus und andere für „Mein herrliches Kriegsheer“ brauchbare Papiere zu verwandeln. So erließ man das Jagdgesetz mit der tröstlichen Aussicht, die Folgen dieses Attentats auf ein Hauptvergnügen der Gottbegnadeten durch baldige Octroyirungen abwenden zu können. Nach den Reden der wuthentbrannten Ritterschaft zu urtheilten, war nun die Nähe des jüngsten Tages nicht mehr zu bezweifeln, wenn nicht statt dessen die jüngste Contrerevolution hereingebrochen wäre. Das kosakisch-ritterschaftliche Organ des Prinzen von Preußen die „Neue Preuß. Zeitung“ erhielt Befehl, auf Rechnung des neuen Jagdgesetzes täglich eine Masse schrecklicher Erschießungen in ihren Spalten vorzunehmen. Bald wurde der eine Bauer von seinem Nachbar, bald der Bauer von seinem Knecht, auf dem nächsten Felde von seinem Sohn erschossen; dann erschoß der Vater den Sohn, der Bruder die Schwester, der Knecht die Magd, und schließlich die Magd sich selbst, so daß, nach diesem Blättchen „mit Gott für König und Junkerschaft“ zu schließen, jetzt wohl nur wenig Landvolk übrig geblieben sein dürfte.
Für die „kommunistische“ Missethat der Vereinbarer ‒ unentgeltliche Aufhebung des ausschließlichen Jagdrechts der Raubritterschaft ‒ wird und muß Rache genommen werden, wär's vorläufig auch nur durch Wiederherstellung desselben oder durch eine gehörige „Entschädigung“ in der Weise, wie sich die Herrn seit 30 Jahren mittelst des Gaunergesetzes wegen „Regulirung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ zu entschädigen gewußt haben.
Da wir hier abermals auf das ritterliche „Entschädigungsgeschrei“ treffen und in der bisher ermittelten Summe, welche das schlesische Landvolk von seinen Raubrittern als „Entschädigung“ zurückzufordern hat, der von der nobeln Jagdpassion in den letzten 30 Jahren angerichtete Schaden gar nicht veranschlagt ist: so müssen wir auf die herrliche Zeit des raubritterlichen Jagdvergnügens einen kurzen Blick zurückwerfen.
Die Heiligsprechung des Wildes brachte es mit sich, daß man lieber eine Kanaille von Bauer erschoß, als einen Hasen, ein Rebhuhn oder ähnliche eximirte Geschöpfe. Beim Jagen mit „Treibern,“ aus den lieben Dorf-„Unterthanen“ genommen, genirte man sich nicht sehr; wurde auch einer der „Treiber“ angeschossen oder todt niedergestreckt, so gab's höchstens eine Untersuchung und damit Basta.
Außerdem sind uns aus jener dominialen Glanzperiode mehrere Fälle bekannt, wo der noble Ritter dem oder jenem Treiber eine Ladung Schrot in die Beine oder in den Hintern schoß ‒ zum reinen ritterlichen Privatvergnügen. Auch außerhalb der eigentlichen Jagd trieben die Herrn Ritter solche Kurzweil mit Passion. Wir erinnern uns bei solcher Gelegenheit stets des Herrn Barons, der einem Weibe, die gegen sein Verbot auf dem abgeärnteten herrschaftlichen Acker Aehren las, eine Portion Schrot in die Schenkel jagte und dann beim Mittagsmahl in einer auserlesenen raubritterlichen Gesellschaft seine Heldenthat mit unverkennbarer Selbstbefriedigung erzählte. Einem Plebejer, der bei diesem Bericht zugegen sich eine Bemerkung erlaubte, wurde auf ächt ritterliche Weise das Maul gestopft.
Doch zum nobeln Jagdvergnügen zurück. Nicht genug, daß der Landmann auf seinem eignen Acker weder schießen noch ein Gewehr sehen lassen durfte ‒ bei harter Leibesstrafe: es war sogar verpönt, die zur Winterzeit in die Gärten dringenden Hasen, die dort von den jungen Bäumen die Rinde abfraßen, zu fangen oder zu erschlagen, ohne sie an den gnädigen Herrn alsbald abzuliefern. Dagegen hatten die geliebten Dorf-„Unterthanen“ bei den großherrschaftlichen Treibjagden die Freude, als „Treiber“roboten zu müssen. Jeder Wirth, d. h. jeder Ackerbesitzer und jeder Häusler ohne Acker, wurde den Abend zuvor durch den Dominialvogt angewiesen, morgen in aller Frühe einen „Treiber“ zu stellen: es sei große herrschaftliche Jagd und werde so und so viele Tage dauern. Es mußte freilich den Herrn Rittern das Herz vor Wonne klopfen, wenn an kalten, nassen Oktober- und November-Tagen eine Hetze schlechtgekleideter, oft baarfüßiger, hungernder Dorfinsassen neben ihnen einher trabten. Die Karbatsche ‒ ein knutenähnliches Prügelinstrument ‒ hing an der Jagdtasche zu Nutz und Frommen für Hund und Treiber. Die beste Portion pflegte letzterer davonzu tragen. Die schlechte Laune oder der Fehlschuß des Raubritters entlud sich mittelst Karbatschenhieben auf den Rücken des Treibers. War andrerseits die Jagd ergiebig und konnte der Treiber das ihm aufgepackte Wild nicht schnell genug mit fortschleppen: so war die Karbatsche abermals da, um ihm „Beine zu machen.“ So kehrte der „Treiber“ sehr oft nicht blos von den ihm aufgepackten Hasen etc. sondern von den Karbatschenhieben blutig zur herrschaftlichen Försterei oder zum Schlosse zurück, um sich dann mit dem Bewußtsein nach seiner Hütte zu begeben, daß er einem vortrefflichen Amusement der Gottbegnadeten ‒ parole d'honneur ‒ beigewohnt.
Andere Ritter legten sich große Fasanerien an. Aus den Gärten verbreiteten sich die Fasanen im Walde weit hin und suchten sich ihren Brüteplatz aus. Wehe der Frau oder der Magd, die unvorsichtig oder aus Mangel an Jagdhunds-Spürkraft beim Grasen einem solchen Nest zu nahe kam und die Henne störte. Wurde dies der gnädige Herr oder sein Jäger gewahr: dann verblieb ihr die Erinnerung an herrschaftliche Fasanen ihr Lebelang. Wir sind selbst in unsrer Jugend Augenzeuge gewesen, wie eine Bauersfrau aus besagtem Grunde von einem jungen Raubritter, der als Wirthschafts-Eleve bei einem andern „Gnädigen“ die Oekonomie erlernte und die angeborne noble Passion ausbildete, aufs Barbarischste, auf's Viehischste mißhandelt und zum Krüppel geschlagen wurde, ohne daß ein Hahn darnach gekräht. Es waren arme Leute und zum Klagen, d. h. zum Prozessiren, gehört Geld und dann auch einiges Vertrauen zur Justiz, Dinge die bei der Mehrzahl des schlesischen Landvolks theils spärlich, theils gar nicht anzutreffen. Einem Häusler passirte es, daß er eines Tages in seinem Garten einen aus dem nahen Walde dahin gekommnen Fasanen fing und schlachtete. Für dieses schauerliche Verbrechen wurde er zur Untersuchung gezogen. In Folge der Kosten und der ihm zudictirten Zuchthausstrafe war er ein ruinirter Mann und ging nebst seiner Familie zu Grunde ‒ von Rechtswegen, denn er hatte sich an herrschaftlichem Wilde vergriffen.
Doch das sind nur Kleinigkeiten, nur einzelne Züge aus dem raubritterlichen Jagd-Tableau.
Wir kommen zum Hauptpunkte ‒ zum Punkte der „Entschädigung“.
Und hier möge der schlesische Landmann den raubritterlichen Geldsack festpacken und für alle Verwüstungen, die ihm seit 30 Jahren das herrschaftliche Wild angerichtet, volle „Entschädigung“ fordern.
Knirschend vor Wuth hat es der Landmann ansehen müssen, wie die ritterlichen Herren mit oder ohne ihre Jäger oder wie diese allein über sein mit Noth und Mühe angebautes Feld zertretend und verwüstend einherjagten, wie sie keine Feldfrucht schonten, ob hoch oder niedrig, ob dick oder dünn. Mitten durch oder drüber hinweg ging's mit Jägern und Hunden. Wagte der Bauer Einsprache, so war im mildesten Fall Hohnlachen die Antwort; den schlimmeren hat so Mancher an seinem mißhandelten Körper empfunden. Den Kohl auf dem Felde des Bauern suchte sich der gottbegnadete eximirte Hase ‒ und andere gab's nicht zu seiner Aetzung aus, und seine Bäume pflanzte der Landmann, damit der Hase im Winter seinen Hunger stillen konnte. Für den Landmann war's angeblich Ehre wie Pflicht, solches zu dulden. War er anderer Meinung und schoß etwa den zwar eximirten, aber doch ungebetenen Gast zusammen: so spazierte der Bauer unwiderruflich in's Loch. Dafür war er Bauer!
So groß nun der Schaden ist, den der Landmann in eben gedachter Weise erlitten hat: so steht er doch in gar keinem Verhältniß zu dem, welchen ihm Schwarz- und Rothwild angerichtet, das zwar nicht überall, aber doch im größten Theile Schlesiens gehegt wurde. Einzelne Distrikte zeichneten sich in dieser Hinsicht besonders aus und zwar diejenigen, wo die ungeheuern Besitzungen der vielen Fürsten und Standesherren sind.
Wildschweine, Hirsche und Rehe durchwühlten, fraßen, zertraten oft in Einer Nacht, was dem Bauer oder dem „kleinen Manne“ für's ganze Jahr zum eignen Unterhalt und zur Bezahlung der Steuern und Abgaben dienen sollte.
Allerdings stand es dem Beschädigten frei, auf Ersatz zu klagen. Es haben's auch Einzelne und ganze Gemeinden versucht. Das Ergebniß solcher Klagen oder Prozesse wird sich Jeder selbst sagen, der in seinem Leben von dem altpreußischen Beamtenwesen und von dem Richterstande und dem Prozeßverfahren auch nur eine entfernte Idee erlangt hat. Man erkundige sich einmal bei den Bauern oder Gemeinden, die wegen ihrer verwüsteten Fluren Beschwerde beim Landrath führten oder beim Gericht klagbar wurden und man wird Wunderdinge hören. Vom gnädigen Herrn Landrath, einem höhern oder niedern Standesgenossen des beschwerdeveranlassenden Ritters, angeschnauzt und ab- und zur Ruhe verwiesen, begab er sich zum Gericht und zahlte den erforderten Vorschuß. Eine meist im raubritterlichen Interesse zusammengesetzte Kommission traf wo möglich recht spät an Ort und Stelle ein, um den Schaden, dessen Spuren wegen dringender Feldbestellung oder durch Regen etc. zum Theil verwischt worden, abzuschätzen. Ueber die Abschätzung, wenn überhaupt eine solche stattfand, da der Beweis, daß herrschaftliches Wild die Verwüstung angerichtet, nicht so leicht zu führen war: hatten sich die „Gnädigen“ selten zu beklagen. Jetzt kamen die Termine. Um auf ihnen zu erscheinen, mußte der Bauer Zeit und Geld opfern, und nahm er einen Advokaten, so kostete ihn das noch mehr. Nach unendlichem Schreiben und Terminiren erlangte der Bauer, wenn's Glück günstig war, in ein paar Jahren ein Urtheil gegen den „Gnädigen“, und wenn er sich das beim Lichte besah und Alles nachrechnete, so stand er erst recht als der Geprellte da. Daher auch im Ganzen, im Verhältniß zu dem ungeheuern Wildschaden, den der schlesische Landmann jährlich zu erleiden hatte, wenig Prozesse.
Die Zahl der Dörfer aber, auf deren Rustikaläckern seit 30 Jahren, und von Jahr zu Jahr ärger, die gottbegnadeten Wildschweine, Hirsche und Rehe verwüstend gehaust, beträgt über 1000. Wir kennen mehrere derselben (die lange nicht zu den größten gehören), denen bloß das eximirte Hochwild ein Jahr um das andere jährlich 200 bis 300 Thlr. Schaden verursacht hat.
Da nun die Raubritterschaft das neue Jagdgesetz umstoßen will, eventualiter auf Entschädigung für das aufgehobene Jagdvorrecht dringt: so ist es hohe Zeit, daß das schlesische Landvolk auch in diesem Punkte seine Rechnung aufsetzt. Daß ihm die gnädigen Herren eine hübsche Anzahl von Milliönchen bloß für den in den letzten 30 Jahren erduldeten Wildschaden herauszuzahlen haben, liegt nach dem eben Gesagten auf der Hand.
Auf dem Banner, welches das Landvolk der ganzen Provinz Schlesien gegenüber den nach „Entschädigung“ brüllenden Rittern zu entfalten hat, muß noch als weitere Inschrift hinzugefügt werden:
Volle Entschädigung für allen Wildschaden, für alle Verwüstungen, die seit 30 Jahren von gottbegnadeten Rehen, Hirschen und Wildschweinen und von den Herren Rittern selbst bei Ausübung ihrer nobeln Passion auf unsern Fluren angerichtet worden ‒ das heißt in runder Zahl:
Eine Entschädigung von mindestens 20 Mill. Thalern!
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[ 316 ] Rambrücken, Kreis Mülheim, 13. April.
Den „gottbegnadeten“ Regierungs-Würgengeln (Bürgermeistern, Gensd'armen u. s. w.) wird das demokratische Treiben im Bergischen bald zu arg. Die Herren Bürgermeister ‒ lauter Leute aus dem alten Testament, die sich schon selig glauben, in schwarzweiß-roth-goldener Schärpe mit um das goldene Kalb tanzen zu dürfen ‒ sahen dies zuerst als ein Marionettenspiel an. Jetzt ist bereits ein Berg vor ihnen aufgestiegen, der ihren beschränkten Horizont immer mehr verfinstert, so daß die armen Herren den Verstand zu verlieren scheinen. Die Bürgermeister glauben das Volk zu retten, wenn sie den Demokratenführern eine Polizeiwache mitgeben. So wurde neulich in Eitorf ein demokratischer Verein gegründet, und es waren dazu einige fremde Demokraten eingeladen worden. Kaum waren diese im Orte: so gab die Polizei Ordre, ihre Pässe zu revidiren. Leider konnte man damit die Demokraten nicht fangen. Als nun die Versammlung begann, trat der Gensdarm Kilian vor, und sprach feierlich zu dem Redner gewandt die preußischgeflügelten Worte: „Wer giebt Ihnen das Recht, hier einen demokratischen Verein zu gründen?“ Und jetzt vernehmen Sie die ganze Ruchlosigkeit der abscheulichen Demokraten. Statt ehrfurchtsvoll dem königlich-kaiserlich-schwarzweißen Gendarmen-Heiligen sofort das Feld zu überlassen: lacht der Redner wie die ganze Versammlung dem sehr betroffenen Heiligen unmäßig ins Gesicht und die Polizei zog mit höchst verlängerter Nase von dannen. Der Verein konstituirte sich und erfreut sich einer tüchtigen Theilnahme. Die Polizei schäumt, der h. Piusverein liegt ohnmächtig da und so geht die Krankheit weiter von einem Ort zum andern und läßt förmliche Verwüstungen in Piusvereinen und Polizeiwirthschaften zurück.
Nächstens kömmt auch die Reihe an die Herren Krautjunker und Heubarone wegen ihrer „wohlerworbenen Rechte,“ unter denen der Zehnten eine ganz besondere Stelle einnimmt. Ich werde Ihnen darüber genaue Mittheilungen verschaffen.
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[ X ] Berlin, 11. April.
Während der Osterferien haben fortwährend Sitzungen des Ministerraths stattgefunden, was aber geschehen soll, darüber war man nicht einig. Es muß sich nun in den nächsten Tagen zeigen, ob man durch Auflösung der Kammern den Beweis zu führen gedenkt, daß es einer kräftigen Regierung unmöglich sei, mit einem solchen Wahlgesetz zu herrschen, oder ob man anderen Ministern Platz machen will. Herr Camphausen hatte wenigstens vielfach Konferenzen sowohl mit den Ministern und dem König, als auch mit Hrn. v. Vinke. Natürlich ist der Kampf darüber, welcher Weg einzuschlagen sei, gerade bei Hofe am heftigsten. Auch dort gibt es eine Partei, welche vermitteln und konstitutionell bleiben will, eine andere dagegen, welche Alles auf einen Wurf setzen, und von der Last des Parlaments sich befreien will.
Am vergangenen Sonnabend, den 7. d. M., reichte das Gesammtministerium, nach dem von uns gemeldeten Kabinetsrathe, seine Entlassung ein. Der König nahm dieselbe nicht an, er wies in seiner Antwort darauf hin, daß es jetzt ihre Ehre (?!!) erfordere, in schlimmen Zeiten bei ihm auszuharren. Die Minister ließen sich natürlich bald bewegen, auf ihren Sitzen zu bleiben. Nur der arme Rintelen ist von dem Sturm der letzten Tage gefällt worden. Wir werden nicht mehr Gelegenheit haben, seine geistreichen Auseinandersetzungen zu hören, und der Graf Arnim wird sich bemühen müssen, diesen Verlust dadurch auszugleichen, daß er uns öfter wie bisher durch die Darlegung seiner diplomatischen Kenntnisse erfreuet.
Daß Preußische Gouvernement hat endlich eingesehen, wie ein [1536] Fürstenkongreß, so angenehm er auch sein würde, doch zu den Unmöglichkeiten gehört, weil sich die öffentliche Meinung in allen Theilen des Landes und in allen ihren Organen allzu energisch dagegen aussprach. Man hält indessen an der Vereinbarung der Nationalversammlung mit den Regierungen fest, man will deshalb neben der Nationalversammlung eine ganz eigenthümliche Versammlung nach Frankfurt berufen. Die Regierungen, sagt man, bestehen einerseits aus den Fürsten, andererseits aus den verschiedenen Vertretungen. Außer den Gesandten der Fürsten sollen nun Gesandtschaften der verschiedenen Landesvertretungen nach Frankfurt berufen werden, und diese monströse Versammlung sich mit der deutschen Nationalversammlung vereinbaren. So sollen z. B. die beiden hiesigen Kammern die erste fünf, die zweite zehn Deputirte zu diesem Zweck wählen. Ebenso die Kammern der andern deutschen Staaten. Auf den Einwurf, daß ja die Nationalversammlung schon das deutsche Volk im Ganzen vertrete, wurde die Antwort gegeben, daß die beabsichtigte zweite Versammlung eben die einzelnen Theile Deutschlands vertreten, und so theils neben, theils über der deutschen Nationalversammlung stehen solle.
Oesterreich, mit dem unser Ministerium Hand in Hand geht, hat bekanntlich seine Abgeordneten aus Frankfurt zurückberufen und wird, sollten dieselben diesem Befehl nicht Folge leisten, mit der Anklage auf Hochverrath drohen. Unser Ministerium geht von der Ansicht aus, daß die Frankfurter Nationalversammlung rechtlich nicht mehr besteht, sobald die österreichischen Abgeordneten dieselbe verlassen haben. Es erwartet von derselben, sobald dieser Fall eingetreten ist, die Selbstauflösung. Sollte man darauf in Frankfurt nicht eingehen, so wird beabsichtigt, die preußischen Abgeordneten zurückzuberufen, und wenn man im Fall ihrer Remitenz auch nicht gleich zu ebenso brusken Mitteln seine Zuflucht nehmen würde, wie sie in Olmütz beliebt werden, so läßt sich doch voraussehen, daß die Entziehung der Diäten für die preußischen Abgeordneten in Frankfurt nicht lange wird auf sich warten lassen, eine Maßregel, welche bei den Abgeordneten, die wir geschickt haben, sehr wirksam sein wird. Dann bliebe also der Kongreß von Abgesandten der Fürsten und Einzel-Vertretungen noch übrig, und wir würden eine allergnädigste Octroyirung von dieser Versammlung zu erwarten haben.
Der Bericht des Central-Ausschusses über den Antrag des Abg. Waldeck und Genossen, betreffend die Aufhebung des über Berlin verhängten Belagerungszustandes, liegt vor uns, und wir entnehmen demselben folgende Stellen:
(Referent Abgeordneter Bucher.)
In seiner am 4. April abgehaltenen Sitzung hat der Central-Ausschuß von zahlreichen Petitionen (darunter namentlich zwei aus Berlin, eine mit 1755 gegen, eine mit 5333 Unterschriften für den Waldeck'schen Antrag) Kenntniß genommen und einen zur Vertretung des Staatsministeriums abgeordneten Kommissarius gehört.
Auf die Frage nach näherer Auskunft über die bedrohlichen Thatsachen, welche Seite 5 der Denkschrift angedeutet sind, gab der Kommissarius die Erklärung ab:
Durch Mittheilungen in- und ausländischer Behörden, durch gesandtschaftliche Berichte selbst aus außereuropäischen Ländern sei die Regierung unterrichtet, daß weitverzweigte, energische Bestrebungen auf Errichtung der socialen Republik beständen. Das Ministerium sei im Besitz eines reichen, jedoch nicht des ganzen Materials, da es den zahlreichen gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen an einem Centralisationspunkt fehle. Auch das bereits Ermittelte dürfe nicht rücksichtslos mitgetheilt werden, da Namen zu compromittiren wären und doch häufig kein juristischer Beweis vorhanden sei. Gleichwohl würde das Ministerium geneigt sein, dem Ausschusse annähernde Mittheilungen zu machen.
Nach Anhörung dieser Erklärung hat der Ausschuß die aufgeworfene Vorfrage:
ob das Ministerium zuvörderst um diese Mittheilungen anzugehen sei,
mit 6 Stimmen gegen 1 verworfen und den Waldeck'schen Antrag mit 4 gegen 3 angenommen, wahrend die Minorität die Aufhebung des Belagerungszustandes von der Publikation der erwähnten drei Gesetze abhängig machen will ‥‥
[unleserlicher Text] … Der Central-Ausschuß hat sich zunächst die Frage vorgelegt, ob das Ministerium zur Verhängung solcher außerordentlichen Maßregeln nach der geltenden Gesetzgebung befugt gewesen sei, oder ‒ um mit den Worten der Denkschrift zu reden ‒ sich auf dem Boden des positiven Rechts befunden habe. Diese Frage hat mit Stimmeneinheit verneint werden müssen Es ist davon ausgegangen, daß die Aufhebung eines Gesetzes, auch wenn sie nur zeit- und distriktsweise erfolgt, keineswegs eine Verwaltungsmaßregel, sondern ein Akt der Gesetzgebung ist, also, insofern nicht eine besondere Ermächtigung vorhanden ist, den gesetzgebenden Gewalten gebührt. Kein Gesetz ermächtigt das Ministerium, eine Militärdiktatur, die in einer belagerten oder vom Feinde bedrohten Festung nothwendig und durch die Instruktion vom 30. September 1809 geregelt ist, vermittelst einer Fiktion auf eine offene Stadt im Frieden anzuwenden. Die Denkschrift beruft sich auf die Verfassung; ‒ aber die Verfassung datirt vom 5. December, der Belagerungszustand vom 12 November. Sie beruft sich ferner auf § 9 der Einleitung zum Strafgesetzbuch für das Heer und § 18 der Militärstrafgerichts-Ordnung; aber es waren am 12. November keine Kriegszeiten, Berlin war kein Kriegsschauplatz und es ist keine Bekanntmachung im Namen des Königs erfolgt. Eine einzige Bestimmung existirt, welche das Ministerium zur Suspendirung gewisser Grundrechte ermächtigt, der § 8 des Gesetzes vom 24. September v J. Aber gerade auf diesen Paragraphen will die Denkschrift sich nicht berufen; sie beseitigt ihn durch die Behauptung, daß eine zeit- und distriktsweise Suspendirung der §§ 1 und 6 des Gesetzes niemals Statt gefunden habe.
[unleserlicher Text] Das Ministerium war also nach positivem Rechte nicht befugt, die Censur einzuführen, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Heimathsrecht zu beeinträchtigen. Es ist aber auch überhaupt verfehlt, ein Unternehmen aus dem positiven Rechte begründen zu wollen, welches gerade in einer Verletzung des positiven Rechtes besteht.
[unleserlicher Text] Der Ausschuß ist deshalb einstimmig der Ansicht, daß es die Pflicht des Ministeriums gewesen wäre, sofort mit einer der Wichtigkeit des Gegenstandes und der Würde der Volksvertretung entsprechenden Rechtfertigung vor die Kammern zu treten und ihre Genehmigung nachzusuchen, und daß, sobald diese Genehmigung auch nur von Einer Kammer versagt wird, der Belagerungszustand als ungesetzlich verurtheilt und damit von selbst beseitigt ist.
Anstatt diesen Weg einzuschlagen, hat das Ministerium bei Ueberreichung der drei Gesetzentwürfe erklärt, „daß, wenn dieselben genehmigt wären, der Zeitpunkt näher gerückt sein würde, wo der Belagerungszustand beseitigt werden könne,“ also Bedingungen gestellt und selbst nach Erfüllung derselben, sich noch eine Entschließung vorbehalten. Der Central-Ausschuß hält in seiner Mehrheit dafür, daß es, schon um das Recht der Volksvertretung zu konstatiren und zu wahren, unabweisbar sei, die Mißbilligung des Belagerungszustandes auszusprechen, selbst auf die Gefahr hin, daß, wie die Minorität befürchtet, nachtheilige, lediglich dem Ministerium zur Last fallende Folgen entständen.
Die Minorität nämlich, obwohl mit der oben entwickelten Auffassung des Rechtspunktes einverstanden und durch die Denkschrift keineswegs befriedigt, hat doch aus anderweitigen Erfahrungen und Anschauungen die Ueberzeugung geschöpft, daß die Verhängung des Belagerungszustandes als ein Akt der Selbsterhaltung nothwendig und daß seine Fortdauer zur Erhaltung der Ruhe, zum Schutz der Kammern und zur Schirmung der materiellen Interessen bis dahin wünschenswerth sei, daß durch die mehrerwähnten Gesetze dem Mißbrauch der Presse, des Versammlungs- und Vereinsrechts und der davon zu befürchtenden Wiederkehr anarchischer Zustände vorgebeugt sei.
Dagegen hat die Majorität in Betreff der faktischen Seite der Frage die Ueberzeugung nicht aufzugeben vermocht, daß der Belagerungszustand nicht eine Folge des Konfliktes vom 9. November, sondern der Konflikt das Mittel zur Herbeiführung des Belagerungszustandes gewesen ist; daß das Ministerium weder durch das, überdies als Parteischrift mit Vorsicht zu benutzende Memoire, noch durch die Eröffnung des Herrn Kommissarius den ihm obliegenden Beweis über die Nothwendigkeit des Ausnahmezustandes geliefert hat; daß die Regierung jedenfalls stark genug ist, um unter Anwendung der ihr zu Gebote stehenden gesetzlichen Mittel die Ruhe der Hauptstadt aufrecht zu erhalten: daß die Willkürherrschaft, namentlich die Fesselung der Presse, ein Hemmniß für das geistige Leben des Volkes, für die erfolgreiche Thätigkeit der Volksvertreter und eine Schmach für das Preußische Volk ist; daß endlich ein Regierungssystem, welches geständlich ohne Militärdiktatur nicht bestehen kann, das Vertrauen und damit den Wohlstand des Landes aufs Tiefste erschüttert.
Aus diesen Gründen giebt der Central-Ausschuß anheim zu beschließen, d ß das Ministerium aufzufordern, den seit dem 12. Novbr. v. J. über Berlin und dessen zweimeiligen Umkreis verhängten Belagerungszustand sofort wieder aufzuheben.
Der Central-Ausschuß
Dr. Jacoby. v. Fock. Wiethaus. Pape (Warburg). B[unleserlicher Text]cher. v. Beughem. Mattha[unleserlicher Text]
Sitzung der ersten Kammer.
Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzungen vom 4. d. M. erhält Abg. Rosenkranz das Wort, um den Bericht der Kommission in der deutschen Frage mitzutheilen.
„Der dringende Antrag des Abg. Kuh und Genossen spricht die Ansicht aus, daß durch die Antwort Sr. Maj. des Königs an die Deputation der Frankfurter National-Versammlung das deutsche Vaterland in eine drohende Lage gebracht worden und die Ernennung einer Kommission zur Erwägung der dadurch herbeigeführten Lage der Dinge dringend nothwendig erscheine.
Ware diese Ansicht begründet, ware also wirklich durch die Antwort Sr. Maj. eine neue und drohende Lage der Dinge herbeigeführt worden, so könnte dieses nur einen zwiefachen Grund haben:
1. Entweder den, daß jene Antwort eine Abweichung von den bisher von der Regierung des Königs befolgten Grundsätzen in sich schlösse;
2. oder den, daß dadurch die Erwartungen nicht erfüllt werden, die man von den Entschließungen Sr. Maj. zu hegen berechtigt gewesen und deren Erfüllung das Heil des deutschen Vaterlandes erfordern.
„Diese beiden Punkte waren daher von der Kommission in Erwägung zu ziehen ‥‥
„‥‥ Erwägt man den Inhalt der von Sr. Maj. dem Könige an die Deputation der deutschen National-Versammlung erlassenen Antwort, so stimmt dieselbe theils in der Erklärung der Bereitwilligkeit für Deutschlands Einheit und Kraft, selbst auf die Gefahr großer Opfer hin, einzutreten, theils in dem Vorbehalte des freien Einverständnisses der deutschen Regierungen zu der von Sr. Maj. zu fassenden Entschließung, endlich auch in der den Regierungen der einzelnen deutschen Staaten vorbehaltenen Prüfung der zu Frankfurt festgestellten Verfassung, mit der Cirkularnote vom 23. Januar überein.
„Dagegen fand sie in dem Antrage der deutschen Kaiserwürde keine unmittelbare Veranlassung, sich auch über die unter allen Umstanden festzuhaltende Bildung eines engeren Bundesstaates auszusprechen. Auch ließ die Art, wie darin die den deutschen Regierungen vorbehaltene Prüfung erwahnt wurde, dem Zweifel Raum, ob nicht dadurch der Fortgang der Verhandlungen bedeutend aufgehalten, ob nicht etwa dazu die Berufung eines Fürstenkongresses beabsichtigt und ob nicht gar die Endgültigkeit der Verfassung an die Zustimmung sämmtlicher Regierungen gebunden werde. Es ist jedoch überflussig, in diese Bedenken einzugehen, weil dieselben seitdem durch die Cirkularnote vom 4. April widerlegt sind und dadurch das Beharren der Regierung in den durch die Cirkularnote vom 23. Januar bezeichneten Grundsätzen klar dargethan ist.
„Nachdem auf diese Weise der eine Grund der durch die Antwort Sr. Maj. bei den Herrn Antragstellern erregten Besorgnisse erledigt ist, so wendet sich die Kommission zu 2, oder mit andern Worten, zu der Frage:
ob unter den jetzt eingetretenen Umständen die verantwortlichen Räthe der Krone nicht Sr. Maj. dem Könige die unbedingte Annahme der angetragenen Kaiserwürde, als zum Heile des deutschen Vaterlandes dringend nothwendig, hätten anrathen sollen?
„Um diese Frage richtig zu erwägen muß die Commission vor allem darauf aufmerksam machen, daß die Regierung des Königs in der Circularnote vom 23 Januar ausdrücklich erklärt hat, daß Preußen keine ihm angebotene Stellung anders als mit freier Zustimmung der verbündeten Regierungen annehmen werde, ja sogar, daß nach der Ansicht Sr. Maj. des Königs und dessen Regierung die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde, zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden Einigung nicht nothwendig, vielmehr zu befürchten sei, es werde das ausschließliche Anstreben gerade dieser Form des Einheitspunktes der Erreichung des Zweckes der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen. Man wird einräumen müssen, daß nach so bestimmten Erklärungen nur die dringlichsten Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen könnten, davon abzuweichen, und dadurch auf die Vortheile zu verzichten, welche eine aufrichtige und konsequente Politik für Se. Maj. Regierung schon an sich, insbesondere aber bei dieser Angelegenheit mit sich führt, dessen Gelingen ganz vorzüglich durch das Vertrauen der deutschen Stämme und Regierungen zu Preußen bedingt ist.
Schließlich trägt die Kommission einstimmig darauf an:
„Die Kammer wolle die Dringlichkeit des Antrages nicht anerkene nen.“
Kuh spricht für die Dringlichkeit. Er hebt besonders hervor, daß sogar der ehemalige Bundestag als er die Nationalversammlung bei ihrer Constituirung begrüßte, anerkannte, daß sie berufen sei, die Verfassung festzustellen. Er widerlegt den Kommissionsbericht Satz für Satz. ‒
Nach namentlicher Abstimmung wird die Dringlichkeit mit 75 gegen 38 Stimmen verworfen. ‒
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[ * ] Halle, 7. April.
Bei der Durchreise der Frankfurter Kaiserdeputation hat hier der verkommene Prutz, verkommener Affe des verkommenen Herwegh, dem kindischen Arndt einen begeisterten Toast gebracht. Arndt hat in passender Patriotenart geantwortet.
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@facs1536
[ * ] Wien, 9. April.
Rupertus (Bar. Bayer) ist, wie man weiß, glücklich entkommen und hält sich jetzt in Frankfurt auf. Eine Besitzung desselben bei Preßburg wurde mit Beschlag belegt und alles bewegliche Eigenthum trotz der Einsprache seiner Gemahlin, die es als ihr zugehörend reklamirt, versiegelt. Mit Mühe erlangte sie die Erlaubniß, in der Hausmeisterswohnung ihrer eigenen Besitzung entbinden zu können.
Als ein Kuriosum eigener Art wird erwähnt das dem früheren Reichtagsdeputirten Pitteri an das Finanzministerium gerichtete Gesuch um fernere Auszahlung seiner reichstäglichen Diäten vom 15. März, weil der Reichstag seiner Meinung nach nur de facto aufgelöst sei de jure aber noch fortbestehe.
Die „Wiener Zeit.“ gibt den Verlust der Oestreicher während des 5tägigen italienischen Feldzugs auf 473 Todte und 2115 Verwundete an und bemerkt, daß am 2. April, dem Tage der Verlust-Eingaben, außerdem noch 1 Offizier und 1070 M. vermißt wurden. Was man von der Glaubwürdigkeit der Standrechtsangaben zu halten hat, ist weltbekannt.
Gegen Carl Redl, vor dem Oktober-Aufstand Lieutenant im 2. Feld-Artillerie-Regiment, ist wegen seiner Betheiligung an den Oktober-Kämpfen in der neuesten Nr. der „Wiener Zeit.“ ein Steckbrief ausgeschrieben.
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@facs1536
[ 120 ] [ 120 ] Weimar, 10. April.
Hier hat man die Marotte, sich, weil die großartigen Hoffnungen auf eine weitverzweigte Demokratenverschwörung fehlgeschlagen, an's Kleinliche festzuklammern. So war von den Ausschußmitgliedern des im vorigen Herbst zu Erfurt versammelten Demokratenkongresses ein Schreiben an das weimarische Staatsministerium gelangt, in welchem eine größere Rücksichtnahme, bessere Behandlung, Beköstigung und Bequartierung der wegen politischen Vergehen Verhafteten anempfohlen wurde, denn es habe sich herausgestellt, daß die Kriminalgefängnisse in Weimar wahrhaft gräßlich seien und sich in einem namenlos unreinlichen Zustande befänden. Die Zuschrift war von fünf Ausschußmitgliedern unterzeichnet, von denen zwei dem Großherzogthume angehörten. Glauben Sie wohl, daß man diese Zuschrift so ohne weiteres hingenommen und die darin gerügten Uebelstände abzustellen sich bemüht hätte? Nein; vielmehr wurde gegen die beiden, dem Großherzogthum angehörigen Ausschußmitglieder eine Untersuchung eingeleitet und das Schicksal wollte, daß man ihnen das Erkenntniß ‒ auf achttägige Gefängnißstraße lautend ‒ gerade in den Tagen publizirte, wo die politisch Angeklagten im Gerichtshofe die unübertrefflichsten Schilderungen über die schlechte Beschaffenheit ihrer Gefängnisse machten. Die Betheiligten haben appellirt und werden die Sache wo möglich vor das Schwurgericht bringen, wohin sie auch gehört.
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@facs1536
Edition: [Friedrich Engels: Kleine Gefechte – Die schleswigsche Kaiser-Deputation, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ] Aus Schleswig-Holstein.
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Polen.
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@facs1536
[ 12 ] Lemberg, 4. April.
Das Banditensystem des östreichischen Gesammtscheusals im Jahre 1846 ist wohl jedem Menschen, der an den Bewegungen, an den Leiden und Kämpfen der Polen gegenüber den Henkern „von Gottes Gnaden“ auch nur geringen Antheil genommen, hinlänglich bekannt. Die Scharfrichtergesellen und Raubmörder, die damals Galizien im Namen der k. k. Blödsinns-Majestät verwüsteten und mit abgeschlachteten Kadavern erfüllten, sie waren geworben, aufgestachelt und gleich Maschinen benutzt von dem nämlichen würdigen Stadion, der jetzt Mitglied des Standrechtsministeriums ist, von dem nämlichen Manne, der blos in Galizien solche Greuelthaten auf sich geladen hat, daß der verruchteste Galeerensklave, der entmenschteste Zuchthäusler als ein Engel des Lichts erscheint.
Nun wohl, dieser nämliche Stadion, der die ruthenische Nation erfunden und auf dessen Antrieb in hiesiger Stadt ein „ruthenischer Volksrath“ (Rada ruska) eingesetzt wurde: er bekommt jetzt die Früchte seiner Aussaat zu schmecken. Seine Gaunerkünste und Banditenmanöver kehren sich gegen ihn und sein früher so einträgliches Prinzip des: „Theile und herrsche!“
Gerade jener „ruthenische Volksrath,“ jene Rada ruska, macht, ganz wie die Slovanska Lipa in Prag und Agram, entschiedene Opposition gegen das jetzige „Galgen-“ oder „Pulver- und Blei-Ministerium!“
Jener Volksrath, er hat seit 1846 Vieles gelernt und Nichts vergessen; er kennt die ganze Scheußlichkeit der östreichischen Regierung, ob der grauköpfige Sünder Metternich mit dem idioten Kaiser Ferdinand oder Schwarzenberg-Stadion mit einem Franz Joseph an der Spitze stehen. Eben deshalb tritt er schon jetzt feindselig auf.
Im westlichen Theile des Landes, wo man den Landsturm aufbot und über die Karpathen führte, während man den Bauern versprach, sie würden, wie 1846 im eigenen Lande, jetzt in Ungarn die Edelleute morden und ihr Eigenthum plündern können, ist seit der Rückkehr dieser Expedition eine unverholene Abneigung gegen Regierung und Militär sichtbar. Der Landsturm wurde nämlich von den Honveds stark mitgenommen, jeder gefangene Bauer von den Ungarn sogleich füsilirt oder gehenkt, und dadurch dem sonst servilen galizischen Bauer eine unvertilgbare Abneigung gegen Wiederholungen ähnlicher Anmuthung eingeimpft. „Man hat uns auf die Schlachtbank geführt,“ sagen die Heimgekehrten, und sie treffen in ihrem Ausspruch richtig das Schwarze.
Andererseits ist die nationale gebildete Partei der Polen selbst entschlossen, nicht vereinzelte Emeuten zu versuchen, sondern abzuwarten, bis eine günstigere Sachlage nach Außen und eine Umwandlung des untersten Volkes im Innern, eine allgemeine Erhebung und einen Erfolg in Aussicht stellt. Die Regierung würde gern einen Aufstand in Krakau sehen; ihre Absicht ist dahin gerichtet. In Krakau ist eine namhafte Zahl von Emigranten. Die Regierung gestattet ihnen weder den Eintritt nach Galizien, noch nach Posen, obwohl sie wiederholt darum ansuchen. Man hofft in Olmütz, daß der aufgehäufte Zündstoff plötzlich Feuer fangen und explodiren wird; aber man täuscht sich gewaltig, obschon es an Demonstrationen nicht fehlt. So wurden dieser Tage der Expräsident des Reichstages, Smolka, und mehrere Exdeputirte, darunter Ziemialkowski und Andere, bei ihrer Ankunft feierlichst empfangen; die Bürgerschaft veranstaltete ein Festessen, und auch bei dem Vorsteher der Kommune, Krzizanowsky ward ein Festbankett veranstaltet; zu keinem der beiden ward ein Regierungsbeamter oder sonstiger Aristokrat geladen.
Diese und ähnliche Erscheinungen sind Symptome einer Entwicklung der nächsten Zukunft, wie sie der Stadion'schen Regierung am wenigsten behagen dürfte; und wie sehr sich letztere am Volke in Galizien getäuscht, verrechnet hat, wie sie schwankt zwischen ihren Maßnahmen und Plänen, beweist der Umstand, daß sie sich nicht entschließen kann, Truppen oder Landsturm zu einer Diversion nach Ungarn aufzubieten. Der Meuchelmord, den sie an den Nationalitäten des Kaiserstaates durch die oktroyirte Charte üben wollte, ist nicht gelungen, und das rücklings angegriffene Volk wird, entrüstet, jede Centralisirungsmaßregel so lange umgehen, bis es das ganze System stürzen und auf dem Schutt der absolutistischen Monarchie, eine freiheitliche Föderation begründen kann. Ob der Weg kurz oder lang ist, das Ziel bleibt dasselbe, die Mittel des Widerstands sind bedingt von den Mitteln der Unterdrückung!
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@facs1536
Kalisch, 6. April.
[Abzug der Russen.] Wir sind im wahren Sinne des Wortes wieder von Truppen entblößt, und vermuthen wir, daß dieselben nach Galizien gegangen sind. Dörfer, die früher hundert Mann Besatzung hatten, haben jetzt kaum 20 Mann, und auch dies ist nur in Kirchdörfern der Fall; andere Dörfer sind von einer Besatzung gänzlich befreit.
[(Posen. Z.)]
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@facs1536
Von der polnischen Grenze.
Mit dem ersten Mai wird in ganz Polen russisches Maaß und Gewicht eingeführt werden. ‒ Ein Ukas macht bekannt, daß kein Ausländer, der nach Polen übersiedelt, seine Ehren- oder Adelstitel benutzen darf, die er in seinem Vaterland besessen hat. Dies ist nur denjenigen gestattet, die auf eine kurze Zeit nach Polen kommen. ‒ Bei der neu angeordneten Rekrutirung nach dem großen Maßstabe, werden Personen bis zu 30 Jahren und noch darüber ausgehoben, bis die vorgeschriebene Anzahl der Rekruten vollzählig ist. In Folge dieses Erlasses fliehen täglich sehr viele über die Grenze, um in Amerika ein neues Vaterland zu suchen. ‒ Die Warschauer Garnison zählt gegenwärtig 50,000 Mann.
[(Br. Z.)]
Französische Republik.
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@facs1536
Paris, 11. April.
Seit mehreren Tagen versammeln sich in allen Städten der Republik die Proletarier, um über die Wahlen und allerhand sonstige Dinge zu diskutiren. In Paris allein befinden sich an jedem Abend wohl an die 50,000 Arbeiter in ihren Klublokalen.
‒ Die Nationalver ammlung wird immer revolutionärer. Nachdem sie uns schon manch' lieben Tag mit der Gerichtsreform gequält hatte, öffnete ihr ein wahrer Hahnenkampf zwischen den beiden Monarchisten Montalembert und Cremieux endlich die Augen und sie sah ein, daß der ganze Entwurf nichts weiter als ein miserables Flickwerk an unserem Restaurationsjustizrocke sei ‒ eine Ansicht, die der Pariser Gerichtshof gestern abermals rechtfertigte, indem er „Revolution“ und „Peuple“ verurtheilte.
In Folge dieser Ueberzeugung verwarf die Kammer die ganze Gerichtsreform, als dem Geiste der republikanischen Verfassung Frankreich's keineswegs entsprechend, und aus Rache gegen den Montalembert'schen Sieg über Cremieux, der sich gestern von allen seinen royalistischen Sünden rein waschen wollte, und dessen Darstellung des 24. Februar 1848 der gestrigen geisttödtenden Sitzung einigen romantischen Zauber verlieh. Wir bedauern nur, daß die [1537] Nationalversammlung mit ihrem gestrigen Schlußvotum nicht auch die ganze Bourdeau'sche Jurisprudenz zum Fenster hinausgeworfen hat. Wie man hört, wird der alte Dupin gegen die Darstellung Cremieux's bezüglich der Herzogin von Orleans reklamiren.
‒ Hr. v. Schwarzenberg triumphirt in seinem Sendling Hübner. Druyn de Lhuys und Palmerston haben sich breit schlagen lassen, und Letzterer wird Lagrénée, Ersterer den Ellis nach Verona schicken, um dort das Heil Italien's und der Welt von neuem festzustellen.
So melden wenigstens mehrere Morgenblätter, denen wir die Verantwortlichkeit dieser Nachricht überlassen.
‒ Im Constitutionnel und andern Blättern finden Sie Details über die Gefangennahme Karl VI. durch unsere Gränzwächter und dessen Abführung in die Citadelle von Perpignan. Wie wir hören, hat sich das Elysée beeilt, der eingefangenen Majestät Pässe und Reisegelder mit der Bitte zustellen zu lassen, das Gebiet der Republik so schnell als möglich zu verlassen, damit es keinen diplomatischen Krawall absetze. Se. Majestät haben sich das nicht zwei Mal sagen lassen und sind ‒ natürlich ohne Halseisen à la Willich ‒ abgereist.
Während der Urheber des spanischen Bürgerkriegs auf diese Weise mit Postpferden abfuhr, kämpfte der von seinen Wunden kaum hergestellte Cabrera wie ein Löwe gegen die Truppen der Königin Isabella für seine verfaulte Sache. Der Toulouser Emancipation zufolge soll Cabrera gefallen sein. Nach einem heldenmüthigen Kampfe gegen den Brigadier Pons genöthigt, sich in eine Bergeshöhle zu flüchten, wurde der legitimistische Held von Raubgesindel der Gegend Bep del Oli entdeckt und erschlagen. Letztere Nachricht bedarf erst der Bestätigung.
‒ Baune, Chauffour und Brives überreichten gestern neue Petitionsstöße gegen die Restaurations-Milliarde.
‒ Berger regalirt heute Abend die 500 Albionssöhne mit 10,000 Glas Punsch im Stadthause. (Wir kopiren ein Morgenjournal wörtlich.) Zehntausend Gläser!
‒ Der Amerikaner Brisbane hat dem Präfekten Rebillot erklärt, daß er nicht abreisen und nur der Gewalt weichen werde. Die „Republik“ wird sich der amerikanischen Regierung gegenüber hüten, gegen Brisbane in derselben Weise zu verfahren, wie gegen Leute, welche das Unglück haben, Unterthanen der elenden deutschen Reichsohnmacht zu sein. Halseisen für die deutschen Flüchtlinge, welche von den Reichshunden selbst verfolgt und verrathen werden, Respekt den Bürgern der neuen Welt, für welche kein talentvoller König in die Wagschaale fällt!
Soeben (3 Uhr), hat in der Nationalversammlung Eugene Raspail, Neffe des Verurtheilten von Bourges, in Folge einer pöbelhaften Aeußerung des Deputirten Point, demselben in öffentlicher Sitzung eine Ohrfeige gegeben.
Nationalversammlung. Sitzung vom 11. April. Anfang 12 1/2 Uhr. Präsident Marrast. Das Protokoll wird vorgelesen. Marrast will den neuen Staatsrath proklamiren.
Mortimer Ternaux, Etcheverry und Baraguayd' Hilliers nehmen nacheinander das Wort und protestiren gegen diese Proklamirung. Als gestern Abend die Zeit zu kurz war, um die Stimmzählung zu vollenden, wurde das strengste Geheimniß über das Skrutinium verordnet. Trotzdem brachten heute die Morgenblätter schon das Resultat ganz oder theilweise. Wir protestiren daher und verlangen Erneuerung der Abstimmung.
Perrée widersetzt sich der Erneuerung der Abstimmung nicht; sucht indessen das Versehen zu mildern. Es sei unerheblich.
Marrast. Ich empfahl die strengste Diskretion und bedaure, daß meine Anordnung nicht strenge beobachtet worden ist. (Stimmen rechts und links: Zur Abstimmung! Zur Tagesordnung! Man lasse die Protestation fallen!)
Dieß geschieht in der That durch Annahme der Question préalable und Marrast schreitet zur Proklamirung.
Marrast. Gewählt wurden zu Gliedern des Staatsraths: 1) Vivien, 2) Macarel, 3) Boulatignier, 4) Jouvencel, 5) Bethmont, 6) Cormenin, 7) Marchand, 8) Stourm, 9) Bouchenet, 10) Jules Simon, 11) Maillard, 12) Revet, 13) Carteret, 14) Gautier de Rumilly, 15) Darricaud, 16) Boudet, 17) Landrin, 18) Paravay, 19) Havin, 20) Boulay.
Die übrigen Gewählten haben die nöthige absolute Mehrheit (356 Stimmen) nicht; es ist also das Skrutinium morgen fortzusetzen. Wir geben die Namen, weil sie die politische Farbe hervorheben.
Ledru-Rollin erhält das Wort zu seiner Interpellation des Ministers des Innern. Das Ministerium, sagt er, hat den Präfekten befohlen, die vorbereitenden Wahlversammlungen durch die Polizei besuchen zu lassen. Ich frage den Minister des Innern, auf welches Gesetz er dieses polizeiliche Einschreiten stütze?
Faucher. Die Regierung stützt sich auf das Gesetz von 1790, das ihr gestattet, alle öffentlichen Versammlungen zu überwachen. Unter dem Titel Wahlversammlungen verstecken sich die Clubs (Lärm). Erlauben Sie, daß i [unleserlicher Text] Ihnen einige Polizei-Protokolle vorlese. (Der Minister lies't unter starkem Lärm mehrere Mouchardberichte vor.) Ich glaube sonach, der Ordnung einen Dienst zu erweisen, wenn ich die Polizei in jene Versammlungen schicke. (Neuer Tumult links, Beifall rechts.)
Ledru-Rollin erwidert, daß der Minister absichtlich der Debatte eine große Leidenschaftlichkeit zu geben trachte, um zu provoziren (Lärm). Er werde ruhig bleiben. Der Redner tritt nun in eine Beleuchtung der berüchtigten Gesetzgebung von 1790, citirt Odilon Barrot und andere Autoritäten und beschwört die Versammlung, dem Ministerium keinen ähnlichen tour de passe-passe zu gestatten…… (Ledru-Rollin will von der Bühne steigen).
In diesem Augenblick macht sich eine starke Bewegung im Saale geltend. Ledru-Rollin stutzt.
Coquerel. Diese Agitation gilt nicht Ihnen, sondern einem Vorfall!
Die Deputirten eilen von den Bänken und reden lebhaft mit einander.
Marrast. Die Sitzung ist auf 10 Minuten suspendirt!
Wir hören, daß Point (Loire) und Eugene Raspail (Vaucluse) einen Wortwechsel mit einander hatten und Letzterer dem Ersteren eine Ohrfeige gegeben. Beide sollen vom Bourgesprozeß gesprochen und Eugene Raspail ausgerufen haben: Ohne das Zeugniß dieses Kerls wäre mein Onkel freigesprochen worden und säße nicht in Doullens! (worauf der Schlag erfolgte.) Es soll ein Fauststoß, keine Ohrfeige gewesen sein.
Marrast ruft alle Schriftführer und Bureauglieder um sich und deliberirt.
Die Sitzung wird wieder aufgenommen.
Marrast. Der Prokurator der Republik ist mit Verfolgung dieses Skandals sofort zu beauftragen. (Ja, ja! Nein, nein!)
Flocon. An die Abtheilungen vorher zur Prüfung. (Ja, ja! Nein!)
Wird mit 379 gegen 284 Stimmen verworfen.
Joly. Ich verlange, daß das Protokoll verlesen werde, das der Polizei-Saal-Commissär aufgenommen.
Marrast lies't vor; daraus geht hervor, daß Raspail den Point geschlagen.
Raspail. Die Darstellung ist falsch! Man sucht mich auszustoßen! Neue polit. Rache! (Der Redner erzählt, wie sich die Sache zugetragen.)
Die Versammlung nimmt die Interpellation wieder auf und Ledru-Rollin vollendet seinen Vortrag.
Odilon Barrot setzt im Namen des Ministeriums den Geist des Gesetzes von 1790 von Neuem auseinander. (Häufige Unterbrechung.)
‥‥ Der Regierung komme das Recht zu, diese Reunions zu überwachen, in denen man die Leidenschaften aufwiegelt und Komplotte schmiedet. (Oh! Oh!) Die Regierung hat nur einen Zweck, die wahre Wahlfreiheit zu sichern.
Ledru-Rollin: Immer dasselbe System! Wir stellen einen Grundsatz auf und man erwidert uns mit Generalitäten und allgemeinen Phrasen. Ich frage die Regierung alles Ernstes, was sie eigentlich im Schilde führt, ob sie die Wahlversammlungen den Klubs gleichachte und ob sie Gewalt anzuwenden entschlossen, die mit Gewalt erwidert werden würde…
Odilon-Barrot: Das ist ein sonderbarer Schluß von einer Rechtsfrage auf Gewaltmaßregeln. (Unterbrechung vom Berge.) Ich will die Bühne den Unterbrechern gerne abtreten.
Vom Berge: Nous ne demandons pas mieux!
Odilon-Barrot: Wir müssen aus diesem gefährlichen Zirkel hinaus. Machen Sie doch einen Unterschied zwischen polizeilicher Quälerei, die uns nie einfallen wird und einer schützenden Fürsorge (intervention protectrice). Die Versammlung möge entscheiden, ob wir den öffentlichen Wahlversammlungen nicht beiwohnen dürfen. (Zur Abstimmung!)
Bac (vom Berge): Das Volk hat gesetzlich nur 45 Tage bei Wahlen, während welcher es vollständig frei sein soll. Und auch diesen letzten Lappen der Freiheit will man ihm noch unter allerlei Vorwänden verkümmern (Toben rechts). Hr. Odilon-Barrot, der eben nur durch diese Freiheit Alles ist, was er ist, und nur durch sie allein eine so hohe Stellung gewonnen: Er am allerwenigsten sollte es wagen, dieser Freiheit Schranken zu ziehen. (Zur Abstimmung! Zur Abstimmung!)
Ledru-Rollin schlägt eine begründete Tagesordnung vor. (Nein, Nein! Einfache Tagesordnung')
Die einfache Tagesordnung wird mit 409 gegen 261 Stimmen entschieden.
Die Sitzung geht um 6 Uhr zu Ende.
Wir hören, daß Raspail (Eugen) verhaftet werden soll. Hoffentlich ist der den Häschern aus dem Wege gegangen.
Großbritannien.
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@facs1537
[ * ] London, 11. April.
Ein dem Parlament vorgelegter Bericht giebt die Zahl der im Jahre 1848 für Zeitungsnummerm ausgegebenen Pennystempel blos für das eigentliche England auf 67,476,768 und die der Halfpennystempel auf 8,704,236; für Schottland die Zahl der ersteren auf 7,497,064, der letztern auf 176,854; für Irland auf 7,028,956 von den erstern und 44,702 von den letztern an. Seit 1842 hat sich die Ausgabe der Zeitungsstempel, also der gestempelten Zeitungsnummern von 50,088,175 bis zu 67,476,768 gesteigert. Während des Jahres 1848 erschienen in London 120 Journale, die für 863,888 Anzeigen (à 1 Sh. 6 D.) 60,320 Pfd. St. Insertionssteuer zahlten. Im übrigen England, mit Ausschluß Londons, erschienen 238 Zeitungen, in Schottland 97, in Irland 117. Letztere hatten die wenigsten Anzeigen.
Ungarn.
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@facs1537
Edition: [Friedrich Engels: Die Niederlage der Östreicher, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
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Italien.
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@typejArticle
@facs1537
[ * ] Turin, 7. April.
Aus Vigevano wird der „Opinione“ geschrieben, daß die ganze Umgegend mit östreichischen Truppen angefüllt ist. Sie haben eine Brücke über den Tessin geschlagen, und plündern die piemontesischen Dörfer. Radetzky zieht noch täglich Truppen nach der Lombardei, um sie zu „pacificiren.“ Morgen soll in Novara ein neues östreichisches Korps von 8000 Mann eintreffen.
Hier ist das Journal „La Democrazia Italiana“ mit Bejchlag belegt worden, weil es eine Adresse der in Turin befindlichen Genuesen abdruckte, worin diese Einigkeit empfehlen und gegen alles Blutvergießen durch Bruderhand protestiren. So weit sind wir also in Betreff der Preßfreiheit schon glücklich fortgeschritten!
Türkei.
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@typejArticle
@facs1537
[ * ] Konstantinopel, 24. März.
Bei den im Ministerium neuerdings eingetretenen Veränderungen ist Reschid Pascha geblieben und Sukeiman Pascha, der bekannte wüthende Feind Rußlands, Kriegsminister geworden. Bei dem nach diesen Veränderungen abgehaltenen ersten Ministerrath war nur der englische Gesandte zugegen. Die Rüstungen zum Kriege werden mit großer Energie, mit rastloser Thätigkeit betrieben.
[Redakteur en chef Karl Marx. ]
Meteorologische Beobachtungen.
gap: insignificant
@typejAnnouncements
@facs1537
@typejAn
@facs1537
Auszug aus den im Sekretariate des Königl Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
Heute den 10. November 1848, erschienen im Sekretariate des Königlichen Landgerichtes zu Köln die daselbst wohnenden Advokaten Herren Laufenberg und Füßer, Letzterer als Anwalt, in ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigte des zu Köln wohnenden Stadt- und Kreis-Chirurgen Franz Joseph Weber, zufolge der diesem Akte beigefügten Privatvollmacht vom 24. Oktober 1848 und hinterlegten zum Zwecke des gesetzlichen Purgationsverfahrens, eine von ihnen beglaubigte Abschrift eines vor dem Herrn Notar Landwehr in Köln aufgenommenen Protokolles über die von demselben am 14. Oktober 1847 auf Anstehen des Rechtspraktikanten Theodor Salomon Gottschalk zu Köln, in der Eigenschaft als definitiver Syndik des Falliments des in Köln wohnenden Bierwirthen Magnus Badorf, abgehaltenen Licitation, wonach ihr Mandant Franz Joseph Weber das zum Falliment des gedachten Magnus Badorf gehörige, zu Köln am Burghöfchen unterm Augustiner-Bogen gelegene mit Nr. 7 bezeichnete Haus, nebst unterliegendem Grund und Boden, Anbau, Hofraum und Allem An- und Zubehör, eingetragen in der Grundsteuer-Mutterrolle der Stadtgemeinde Köln unter Artikel 112 in der Flur 6 Nr. 422 mit einer Grundfläche von 12 Ruthen 2 Fuß, einem Reinertrage von 24 Sgr. und den Grenznachbaren, nördlich Anton Krudewig, östlich: Friedrich Ludwig Düllo, Heinrich Schmeisck und Carl Joseph Hubert Hons, südlich Burghöfchen und westlich August Langen, für die Summe von 7500 Thaler käuflich erworben hat. ‒ Ein Auszug aus diesem Verkaufs-Protokolle, enthaltend das Datum desselben die Vor- und Zunamen, Professionen und Wohnorte der Kontrahenten, die Lage und Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zum Grunde gelegenen Bedingungen, ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretär angefertigt und heute nach Vorschrift des Art. 2194 des Civil-Gesetz-Buch, im Civil-Audienz-Sa le des Kgl Landgerichtes dahier angeheftet.
Worüber dieser Akt aufgenommen, vorgelesen, genehmigt und von den Comparenten und dem Landgerichts-Sekretär unterzeichnet worden ist.
Köln, wie oben. Stempel 15 Sgr.
(Gez.) Laufenberg. Füßer. Mockel.
Der Stempel von 15 Sgr. ist zu diesem Akte kassirt worden.
Vollmacht.
Ich bevollmächtige hiermit die Advokaten Füßer und Laufenberg und zwar ersteren als Anwalt für mich das Purgationsverfahren in Bezug auf das von mir in der Fallimentssache des zu Köln wohnenden Wirthen Magnus Badorf unter dem 14. Oktober vor Notar Landwehr zu Köln stattgehabten definitiven Immobilar-Verkaufe angekaufte daselbst auf'm Burghöfchen, auch unter dem Augustiner-Bogen genannt, sub Nr. 7 gelegene Haus nebst Appartinenzien, einzuleiten und alle dazu gehörigen Handlungen vorzunehmen.
Köln, den 24. Oktober 1848.
Auf der Urschrift hat unterzeichnet: Weber.
Für gleichlautenden Auszug.
Der Landgerichts-Sekretär, (gez.) Mockel.
An den Königlichen Landgerichts-Präsidenten Herrn Geheimen Justizrath Heintzmann, Hochwohlgeboren hier.
Die unterzeichneten Sachwalter des zu Köln wohnenden Stadt- und Kreis-Chirurgen Franz Joseph Weber beehren sich Ew. Hochwohlgeboren ergebenst vorzutragen, daß der Letztere in der Fallimentssache des zu Köln wohnenden Wirthen Magnus Badorf vor Notar Landwehr zu Köln vom 14 Oktober 1847 stattgehabten Immobilar-Versteigerung ein hierselbst unter dem Augustinerbogen sub Nr. 7 gelegenes Haus nebst Appartinenzien angekauft und das gewöhnliche Purgationsverfahren in Bezug auf dasselbe beendigt hat.
Zu seiner größeren Sicherheit beabsichtigt der Ansteigerer gegenwärtig auch das Purgationsverfahren in Bezug auf etwaige existirende Legal-Hypotheken einzuleiten, und geht daher Namens desselben der Antrag dahin:
Ew. Hochwohlgeboren wolle zum Zwecke der im Artikel 2194 des bürgerlichen Gesetz-Buches und des Staatsrechtsgutachten vom 9. Mai ‒ 1. Juni 1807 vorgeschriebenen Zustellungen einen Gerichtsvollzieher, als welcher der zu Köln wohnende Gerichtsvollzieher Happel in Vorschlag gebracht wird, gefälligst kommittiren.
Mit vollster Hochachtung
(gez) Füßer, Advokat-Anwalt.
Laufenberg, Advokar.
Ordonnanz.
Dem Antrage gemäß wird der Gerichtsvollzieher Happel in Köln kommittirt.
Köln, den 7. Dezember 1848.
Der Landgerichts-Präsident, (gez.) Heintzmann.
Abschrift.
Heute den 23. Dezember 1848. ‒ Auf Anstehen des zu Köln wohnenden Stadt- und Kreis-Chirurgen Franz Joseph Weber, für welchen die Advokaten Herren Laufenberg und Füßer in Köln, Letzterer als Anwalt beim Kgl. Landgerichte zu Köln, das gegenwärtige Purgationsverfahren betrieben, habe ich unterzeichneter Franz Happel, beim Kgl. Landgerichte zu Köln immatrikulirter, daselbst Langgasse Nr. 23 wohnender Gerichtsvollzieher, hierzu durch Ordonnanz des Kgl Landgerichts-Präsidenten Herrn Geheimer Justizrath Heintzmann zu Köln vom 7. Dezbr. letzthin besonders kommittirt, dem Kgl. Ober-Prokurator beim Landgerichte zu Köln, Herrn Carl Hermann Zweiffel daselbst wohnend, auf dessen Pasquet sprechend mit dem Herrn Staatssekretär Boelling, welcher auf mein geziemendes Ersuchen das Orginal dieses Aktes visirte, angezeigt: daß mein Requirent durch die obengenannten Herren Laufenberg und Füßer zum Zwecke des Purgationsverfahrens eine gehörige beglaubigte Abschrift des in der Fallimentssache des zu Köln wohnenden Wirthes Magnus Badorf unter dem 14. Oktober 1847 vor Notar Landwehr zu Köln aufgenommenen Immobilar-Versteigerungs-Protokolls, wonach demselben das zur fraglichen Fallitmasse zu Köln auf dem Burghöfchen, auch unter dem Augustinerbogen genannt, gelegene mit Nr. 7 bezeichnete Wohnhaus nebst Appartinenzien für den Betrag 7500 Thlr. Pr. Crt. als Meistbietendem zugeschlagen worden ist, unter dem 10. November cur. auf dem Sekretariate des Kgl. Landgerichtes hinterlegt hat. Gleichzeitig habe ich auf nämliches Anstehen dem genannten Kgl. Oberprokurator Herrn Zweiffel eine beglaubigte Abschrift des über die vorerwähnte Hinterlegung von dem Landgerichts-Sekretär Herrn Mockel an dem vorgenannten Tage aufgenommenen Depositionsaktes mit der Erklärung insinuirt, daß mein Requirent da ihm diejenigen wegen welcher gesetzliche von der Eintragung unabhängige Hypotheken, Inscriptionen genommen werden könnten, mit Ausnahme der Ehefrau Magnus Badorf nicht bekannt seien, die gegenwärtige Zustellung in der durch den Artikel 683 der Civil-Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Formen bekannt machen lassen werde. Abschrift der bezogenen Präsidial-Ordonnanz unn der derselben vorhergegangenen Bittschrift, sodann des bezogenen Depositions- und dieses Aktes, ließ ich dem genannten Kgl. Ober-Prokurator Herrn Zweiffel auf dessen Parquet sprechend wie gesagt zurück. ‒ Kosten sind 1 Thlr. 4 Sgr.
Köln, wie Eingangs.
(Gez.) Happel.
Gesehen und die Abschriften erhalten.
Köln, den 23. Dezember 1848.
Der Kgl. Staats-Prokurator, (gez.) Boelling.
Vorstehende Urkunden werden in Gemäßheit des Staatsrathsgutachtens vom 9. Mai ‒ 1. Juni 1807 hiermit veröffentlicht.
Köln, den 1. April 1849.
Füßer, Advokat-Anwalt.
Laufenberg, Advokat.
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@facs1537
Herr Baurath Zwirner wird gebeten, sich um die gestrige öffentliche Stadtraths-Sitzung umzuthun.
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@facs1537
Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
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@facs1537
Bad Lippspringe oder die Arminius-Quelle.
In der Stadt Lippspringe, eine Meile nordöstlich von Paderborn, entspringt die Arminius-Quelle, welche seit 18 Jahren manchem Kranken Gesundheit und Leben geschenkt und erhalten hat Die Kräfte des Wassers, das uns diese Quelle spendet, wirken beruhigend auf das aufgeregte Nerven- und Blutleben, begegnen allen schleichenden Entzündungen und wirken zugleich gelind zusammenziehend und stärkend auf die Gewebe des Körpers. Durch Anspornung aller Se- und Excretionen vermag das Wasser den wichtigsten herrschenden Dyskrasien feindlich entgegen zu treten. Ein Bestandtheil des Wassers scheint erfahrungsgemäß vorzüglich bei allen Lungenkrankheiten die vorzüglichsten Dienste zu leisten. Es ist dieses das Stickgas, das in dem Maße und in der Verbindung in der Arminius-Quelle angetroffen wird, wie in keiner andern Quelle Europa's.
Lungenkrankheiten, vom einfachen chronischen Katarrh an bis zu der furchtbaren Lungenschwindsucht, waren es deßhalb auch vorzüglich, gegen welche in Lippspringe Hülfe gesucht und gefunden ist. Nicht minder bewährt hat sich Lippspringe gegen chronische Katarrhe aller Schleimhäute, gegen alle Leiden, die Folge anomaler Hämorrhoiden sind, gegen Skrofulofis, Rheumatismus und verschiedene Hautausschläge. Wir machen daher mit Recht auf die Arminius-Quelle als eins der heilsamsten Bäder Deutschlands aufmerksam und wünschen zum Heile der leidenden Menschheit, daß diese Quelle weithin bekannt und von Vielen besucht wird.
Die Badesaison dauert vom 15. Juni bis den 15. Sept Das Wasser wird auch in Flaschen versendet, und man hat sich, um dasselbe zu erhalten, an Herrn A. Hartmann in Lippspringe zu wenden. Für Aufnahme der Kurgäste ist in einem schönen Kurhause gesorgt.
Wer sich vollständiger über die Arminius-Quelle unterrichten will, den machen wir auf zwei Broschüren aufmerksam, wovon die eine erschienen ist unter dem Titel: „Ueber die Heilwirkungen der Arminius-Quelle in Lippspringe, besonders gegen Brustkrankheiten, von D. Philipp Anton Pieper. Paderborn in der Crowell'schen Buchhandlung 1841.“ Die andere: „Die Lippspringer Heilquelle, auch Arminius-Quelle genannt, in ihren Wirkungen dargestellt für Aerzte und Laien von D. Johann Conrad Hörling. Berlin 1848. Verlag von Th. Chr. Fr. Enslin.“
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@facs1537
Die statutenmäßige jährliche General-Versammlung der Aktionäre der künstlichen Mineral-Wasser- und Bade-Anstalt in Köln findet am Samstag, den 28. April, Nachmittags 2 1/2 Uhr, im Lokale des Gewerbe-Vereins (an der Portalsaasse) Statt, wozu die Herren Aktionäre hiermit ergebenst eingeladen werden.
Köln, den 14. April 1849.
Die Verwaltung.
@typejAn
@facs1537
Wasserheilanstalt Mühlbad bei Boppard am Rhein.
Für die Badesaison des laufenden Jahres wird obgenannte Anstalt vom 1. März ab dem Publikum wieder geöffnet sein. Bei der steigenden Frequenz, deren sie bisher sich zu erfreuen hatte, und die namentlich im verwichenen Jahre noch so bedeutend war, daß Mangel an Raum entstand und längere Zeit hindurch Gäste dislozirt werden mußten, bittet man diejenigen, welche sie zu besuchen die Absicht haben, mit ihren Anmeldungen nicht allzulange zu zögern, besonders dann, wenn sie auf schöne und bequeme Wohnungen reflektiren. ‒ Näheres bei dem in der Anstalt wohnenden Arzte, Kreisphysicus Dr. Heusner.
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@facs1537
Vertilgungsfutter gegen Ratten, Mäuse und Wanzen.
Thurnmarkt 39.
@typejAn
@facs1537
Ein zuverlässiger, gut empfohlener, unverheiratheter junger Mann, gesetzteren Alters, der im kaufmännischen Fache bewandert, seit vier Jahren bei einer technischen Behörde als Korrespondent etc. beschäftigt ist, sucht ‒ da bei letzterer eine Geschäftsvereinfachung eintritt ‒ bis zum Mai d. J. eine anderweite Stelle. D. R. zu erfragen bei der Exp.
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Einladung zum Abonnement.
Blätter der Zeit.
Je mehr der Hindernisse drohen, um so nothwendiger die Ausdauer, das Zusammenwirken aller Gleichgesinnten, aber auch um so leichter und gewisser Beide. Während der letzten Monate hat die Zahl der auswärtigen Leser dieser Blätter sich um das Dreifache vermehrt.
Probenummern sind neuerdings versandt. An alle Freunde der Wahrheit und des Rechtes ergeht hiermit die freundliche Einladung zur Theilnahme. Die „Blätter der Zeit,“ zugleich Organ der demokratischen Vereine, bieten allen Gesinnungsgenossen zur Verbrüderung die Hand.
Jeden Sonntag eine Nummer; außerdem im Laufe der Woche Beilagen, wenn das Interesse der Sache es erfordert Zum vierteljährigen Pränumerationspreise von 15 Silbergroschen durch sämmliche Postanstalten und Buchhandlungen zu beziehen. Demokratischen Vereinen, die sich dieserhalb mit der Expedition in Verbindung setzen wollen, wird bei Uebernahme einer größern Anzahl von Exemplaren ein namhafter Rabatt gewährt.
Mittheilungen, Beiträge oder Briefe sonstigen Inhalts sind portofrei entweder an die Redaktion (Aachen) oder unter Aufschrift: „Hrn. Dr. H. Becker, Römerthurm Nro 1 in Köln“ erbeten.
Anzeigen aller Art finden Aufnahme und Verbreitung gegen 1 Silbergroschen für die dreispaltige Petitzeile, oder deren Raum
Aachen, den 8. April 1849.
Expedition der Blätter der Zeit.
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Mit Vergnügen attestire ich hiermit dem Herrn Engelbrt Göbels, conzessionirtem orthopädischen Corsettenmacher in Köln, Blindgasse Nro. 3, wohnhaft, daß die durch ihn angefertigten orthopädischen Corsette meiner Tochter, welche seit vielen Jahren an einer Rückgratsverkrümmung litt und für deren Heilung ich alle sich zur Zeit mir anbietende Hülfe in Anspruch genommen, die gänzliche Herstellung des schrecklichen Leidens verschafft haben, und halte ich es für meine Pflicht, alle Eltern, die ähnliches Unglück erfahren sollten, auf die kenntnißreiche Hülfe des genannten Herrn Göbels aufmerksam zu machen.
Köln, den 9. April 1849.
G. Meuller.
Holzmarkt Nro. 11 ‒.
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Erwiederung auf den Artikel in der Beilage zu Nr. 79 dieses Blattes.
„Arbeit ‒ Rübenzucker ‒ Steuer.“
(unterschr.) Stupp.
Wenn der Verfasser des Art. In Nr. 65 die Kultur der Zuckerrüben anempfiehlt, so hat er vollkommen Recht, und hat sowohl von der Produktion als dem Boden, sowie den sonstigen Verhältnissen genaue Kenntnisse, die Herrn Stupp zu fehlen scheinen.
Herr Stupp behauptet einmal, daß die Rüben hier nicht so gut gedeihen, wie in den östlichen Provinzen, und zum andern stehe das Ackerland hier in so hohem Preise, daß sie (die Rüben) unmöglich einen lohnenden Ertrag liefern tönnten.
Schreiber dieses erwidert rücksichtlich des ersten Punktes: daß es gewiß ist, wenn die hiesigen Ackerwirthe sich die Mühe geben, den Boden so zu bearbeiten, wie dies in den östlichen Provinzen geschieht, wir hier ebenso gut wie dort eine gleichmäßig gute und reichhaltige Menge Rüben produziren werden. ‒ Einen Beweis davon lieferte uns im verflossenen Jahre der Oekonom, Hr. Müller, auf dem Gute Marienburg bei Rodenkirchen. Derselbe hatte ein Ackerstück von etwa 2 Morgen mit Zuckerrüben bestellt und solches nach der Art seines Lehrherrn aus den Ostprovinzen bearbeiten lassen. Ein Rübenzucker-Fabrikant passirte mit mir dies Stück, und fand die aufstehende Frucht ausgezeichnet und musterhaft. Was nun den Bodenwerth anbetrifft, so steht solcher hier im Verhältnisse zu jenem in den östlichen Provinzen wenigstens um die Hälfte geringer. In der Gegend von Magdeburg und Halberstadt ist es nicht außergewöhnlich, daß ein preußischer Morgen Land durchschnittlich 28 bis 30 Thlr. jährliche Pacht aufbringt, welche hier etwa bei Gartenland erzielt wird.
Wenn nun Hr. Stupp glaubt, daß durch die Zuckerrüben-Kultur die hiesigen Raffinerien aus Kolonial-Zucker zurück- oder gar eingehen sollten, so ist er auf'm Holzwege. Die hiesigen Raffinerien sollen vor wie nach bestehen bleiben, und gerade den aus den Rüben erzeugten Rohzucker raffiniren.
Was endlich Hr. Stupp in Betreff der arbeitenden Klasse sagt, so bedaure ich ihn, daß er noch so wenig Erfahrung hat, und nicht einmal weiß, daß gerade die Zuckerfabriken die meiste Menge Armen bringen, und zwar dadurch, daß fast alle Zuckerarbeiter, selbst starke und kräftige Leute, nachdem sie etwa 10 Jahre fortwährend in einer solchen Fabrik gearbeitet, in Folge der Arbeit Krüppel geworden sind, und somit der Armenverwaltung anheimfallen.
Von allem dem scheint Herr Stupp nichts zu kennen, sonst würde er dem wohlmeinenden Rathe: „die Zuckerrüben-Erzeugung in der Rheinprovinz einzuführen,“ nicht widersprechen und entgegenarbeiten, indem dieses Produkt für den Landbau sowohl als für die Industrie und die arbeitende Klasse sehr wichtig ist.
X.
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Geübte Cigarren-Wickelmacher werden gesucht.
Ehrenstraße Nr. 27.
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Kost und Logis. Kreuzgasse Nr. 10.
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Ist die Weisheit des Beigeordneten Sonorée so groß, daß er es wagen kann, in einer öffentlichen Gemeinderathssitzung zu erklären, daß der Regierungs- und Baurath Zwirner nichts vom Wasserbau verstehe?
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Zeichnen- und Malerschule.
Mittwoch den 11. dieses wird der Sommer-Kursus seinen Anfang nehmen.
Katz, am Hof Nr. 20.
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In einer der ersten Geschäftsstraße Kölns, Höhle Nr. 35, steht das halbe Unterhaus, für jedes Ladengeschäft geeignet, mit 7 Zimmern, Küche, Keller, Brunnen- und Regenwasser zu vermiethen. In demselben ist jetzt beinahe 4 Jahr mit dem größten Erfolge ein Modengeschäft betrieben worden, und in den übrigen Räumen des Hauses wird seit 21 Jahren ein ausgedehntes Geschäft betrieben, was einen großer Ruf genießt.
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Ein braves und solides Mädchen, in Handarbeit und im Ladengeschäfte erfahren, wünscht in einem ähnlichen Geschäfte oder auch bei einer stillen Familie zur Verrichtung der häuslichen Arbeiten beschäftigt zu werden.
Bescheid unter Käften Nro 4 u. 6.
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Altenmarkt, Nro. 73 ‒ sind zwei durcheinander gehende, fein möblirte Zimmer, mit schöner Aussicht, zu vermiethen.
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Täglich frischer Maitrank im „Freischützen.“
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Täglich Großer Fischfang bei Gebrüder Wattler am Thürmchen.
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Geräucherter Speck in Seiten à 4 1/2 Sgr. per Pfd, zu haben im Kaufhause.
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Ein sich gut rentirendes Detail-Geschäft wird zu kaufen gesucht. Offerten werden entgegen genommen. Columbastraße 1A.
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Gut erfahrene Rockarbeiter finden dauernde Arbeit, bei J H. Schulz & Cp., Columbastraße 1A.
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Wirthschaften, Conditoren, Handlungen, empfehlen wir bei herannahendem Frühjahr die neue Art Essig aus Spiritus oder Wein, Bier, Sirup ohne allen Zusatz etc., ohne Essigbilder, ohne Späne, ohne Aufgießen und Arbeit in gewöhnlichen Fässern zu machen, wobei er wohlfeiler zu stehen kommt, als bei jeder andern Art und kein Umschlagen möglich ist. Die Vorschrift ist gegen Einsendung von 8 Preuß. Thalern zu haben bei C. Leuchs & Cp. in Nürnberg.
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Theater in Köln.
Stollwerk'sches Vaudeville-Theater.
Samstag den 14. April 1849:
Zum Erstenmale:
Die Volksadvokaten oder die Politik der Satyre.
Lustspiel in 2 Akten von Franz Lubojatzky.
Hierauf:
Lorenz und seine Schwester.
Vaudeville-Posse in 1 Akt von Friedrich.
Billets sind Vormittags von 10-1 Uhr, so wie Abends an der Theater-Kasse zu haben.
Die Abonnements-Karten des früheren Vaudeville-Theaters sind heute gültig.
Dieselben können auch zum Parterre-Werthe gegen Logen-Billets umgetauscht werden.
Franz Stollwerk.
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Herausgeber: St. Naut.
Druck von J. W. Dietz, Hutmacher Nr. 17.