[1509]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 267. Köln, Sonntag, den 8. April. 1849.
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Vierteljähriger Abonnementspreis in Köln 1 Thlr. 7 1/2 Sgr., bei allen preußischen Postanstalten 1 Thlr. 17 Sgr. — Im Auslande wende man sich: in Belgien an die betreffenden Postanstalten; in London an W. Thomas, 21 Catherine-Street, Strand; in Paris an W. Thomas, 38 Rue Vivienne, und an A. Hovas, 3 Rue Jean Jacques Rousseau.
Insertionen werden mit 18 Pf. die Petitzeile oder deren Raum berechnet. — Auskunft, Annahme und Abgabe chiffrirter Briefe gratis — Nur frankirte Briefe werden angenommen. — Expedition in Aachen bei Ernst ter Meer; in Düsseldorf bei F. W. Schmitz, Burgplatz; in Köln Unter Hutmacher Nro. 17.
Zweite Ausgabe.
Deutschland.
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[ 300 ] Münster, 6. April.
Endlich, endlich sind die hiesigen Dezember-Gefangenen aus dem Zuchthause entlassen worden. Der neue Staatsanwalt hatte selbst die die Freilassung beantragt.
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[ * ] Berlin, 6. April
Die gestrige Scene gegen Bodelschwingh gewinnt um so mehr Bedeutung, da man hört, daß derselbe zum Ministerpräsidenten nach Brandenburg, der durchaus seinen Abschied nehmen will, designirt war.
Der König hat an Vincke folgenden Brief mit blauer Dinte geschrieben: „Mein lieber Vincke! Bedenken Sie, daß die Worte, welche sie in der Kammer sprechen, ein großes Gewicht haben, erinnern Sie sich daran, daß Sie mir einen doppelten Eid geschworen haben und daß Ihr Vater mein Freund war. Ich wünsche, daß sie stets so sprechen mögen, daß Sie auf dem Sterbebette es nicht zu bereuen haben.“ Wir enthalten uns jedes Commentars.
Les extrêmes se touchent! Se. Maj. haben es nicht für zu kleinlich gefunden, in einer besondern Cabinetsordre dem General Wrangel zu erkennen zu geben, in welchem Costüme man ihn gemalt wünsche. Er soll in Stülpstiefeln und gelb ledernen Beinkleidern potraitirt werden, obgleich er sich gegen diesen Anzug, aus dienstlichen Gründen, etwas gesträubt hatte.
Hr. v. Putkammer ist bekanntlich einer der Stützen des reaktionären Systems. Seine finanziellen Verhältnisse sind so heruntergekommen, daß er von seinem Gehalt nur noch 806 Thlr. empfängt, daß seine Equipage in Frankfurt a. d. O. an einen Miethskutscher verkauft werden mußte. Er ist deshalb durch diese Verhältnisse an das jetzige Ministerium auf das engste geknüpft.
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Wien, 4. April.
Vorgestern sind sämmtliche Minister nach Ollmütz zu einer Konferenz abgereist, welcher auch Gouverneur Welden und F.-M. Windischgrätz beiwohnen werden. Sie sind indeß heute Nacht von Olmütz wieder zurückgekehrt. Es sind dort sehr wichtige Berathungen geflogen worden und namentlich soll es sich um die Frage der Pacificirung Ungarns gehandelt haben.
Man giebt den 20. d. Mts. als den Tag an, an welchem der Kaiser Schönbrunn beziehen soll. Um diese Zeit, glaubt man, daß der Belagerungszustand vor den Linien Wiens aufgehoben werden wird.
Die Wiener Nationalgarde, nach ihrer Konstituirung „deutsche Volkswehr“ benannt, soll sich nicht über 15,000 Mann belaufen.
Die Büchercensur ist in Wien gegenüber dem Ausland auch bereits wieder eingeführt. Das Militärgouvernement hat dem Buchhandlungs-Gremium eröffnet, daß das Hauptzollamt angewiesen worden sei, keinen aus dem Auslande hierher gelangenden Bücherballen vor dessen Revision durch einen Polizeibeamten auszufolgen.
J. Flebus, Hauptmann der Oktober-Mobilgarde, ist zu 4 Jahren schwerem Kerker, J. Wrang und F. Kalpacher zu je 6- und 3 monatlichem Stockhausarrest in Eisen verurtheilt.
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Schleswig, 4. April.
Die hier noch befindlichen Truppen sollten heute Morgen die Stadt verlassen. Unerwartet wurde indeß noch in der Nacht Generalmarsch geschlagen; in Folge dessen waren sämmtliche Truppen bei Tagesanbruch bereits nach Norden abgezogen. — Die Landesversammlung hat sich in ihrer gestrigen Abendsitzung vertagt. Sie wird indeß am 16. d. Mts. wieder zusammentreten.
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Flensburg, 4. April.
Dem offiziellen Berichte zufolge beläuft sich der ganze Verlust des gestrigen Tages auf 4 Todte und 16 Verwundete. Die Dänen haben 4 Gefangene gemacht, und sich in der Nacht wieder nach Alsen zurückgezogen. Von Hadersleben und Apenrade sind eine Masse Flüchtlinge hier.
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Flensburg, 5. April.
Daß die Dänen sich schon vorgestern Abend wieder von Gravenstein zurückgezogen haben, bestätigt sich. — Von Apenrade haben sich unsere Truppen gestern Vormittag zurückgezogen. Dänische Patrouillen kamen in die Nähe der Stadt und später stellten die Dänen Wachen in und bei Apenrade aus.
[(Börs.-H.)]
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Edition: [Friedrich Engels: Gefecht im Hafen von Eckernförde, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
Ekernförde, 5. April, Abends.
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Frankfurt, 5. April.
Hier ist folgende Erklärung erschienen „Die Unterzeichneten haben an dem Wahlakte Theil genommen, weil sie dafür halten, daß, nachdem gegen ihre Ansicht die Nationalversammlung den Beschluß hierzu gefaßt hat, sie sich ihres Stimmrechtes nicht begeben durften. Treu der Ueberzeugung, die sie vom Beginne der Verfassungsarbeit geleitet hat, erklären sie jedoch im Angesichte der Nation: daß sie der Versammlung nicht das Recht zu erkennen, die Verfassung des Reiches endgültig zu beschließen, und dessen Krone zu vergeben, sondern daß die Rechtsbeständigkeit dieser Handlungen von der freien Zustimmung der deutschen Regierungen abhängig ist. Sie legen diese ausdrückliche Verwahrung in das Protokoll der heutigen Sitzung nieder, damit zu keiner Zeit ein Zweifel darüber obwalte: daß jedes gute Recht, also auch das gute Recht der Regierungen nicht ohne Vertretung in der Nationalversammlung, geblieben sei.
Frankfurt, den 28. März 1849.
(Unterz.) v. Radowitz. Grävell. Deetz. Naumann. Schlüter. von Wedemeyer. Merk. von Selasinsky. Oertel. v. Boddien. Schulze a. P. Kutzen. von Schrötter. v. Treskow. v. Selchow.
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Aus dem Mittelrheinkreise, 2. April.
Der Prozeß gegen Fickler, Bornstedt und Genossen soll Dienstag den 10. nach dem Schluß der Osterferien beginnen. Der Transport der beiden Gefangenen nach Freiburg wird im Laufe dieser Woche stattfinden. Advokat Brentano aus Mannheim wird die Vertheidigung von Fickler, Advokat Thoma aus Freiburg die von Bornstedt führen. Unter den Zeugen werden auch die würtembergischen Generale v. Miller und Baumbach erscheinen, welche bekanntlich die würtembergischen Truppen zur Zeit des Gefechts zu Dossenbach befehligten. Da man von französischer Seite gewisse Offenbarungen von Bornstedt zu erwarten scheint, welche besonders Licht verbreiten würden über die Zwitterpolitik eines Theils der provisorischen Regierung, so werden Berichterstatter aus Straßburg und aus Paris in Freiburg angemeldet. Man erwartet allgemein, daß Fickler glänzend freigesprochen werden wird. Man berechnet, daß bis Mitte Mai sämmtliche übrige Angeklagte abgeurtheilt sein werden. Bei den Weinheimer Verhafteten erwartet man bald viele Freilassungen.
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[ * ] Freiburg, 3. April.
Heute stand der Redakteur der „Oberrheinischen Zeitung“, wegen zweier Artikel angeklagt, vor Gericht. Wegen des ersten: „Robert Blum: Eine Mitternachtsrede“, durch welchen er den Reichsverweser und das reichsverfaulende Ministerium beleidigt haben sollte, wurde er freigesprochen, dagegen wegen der zweiten, einer Korrespondenz von hier vom 3. November, als Beleidiger des idioten, und von dem jungen östreichischen Tamerlan längst verdrängten Ex-Kaisers Ferdinand von Oestreich zu 4 Wochen Gefängniß und in die Kosten verurtheilt. In jedem andern Lande müßte man über ein solches Urtel das lauteste Pfui ausrufen; Baden aber steht, so lange es Individuen wie Bekk, Mathy, Bassermann u. s. w. u. s. w. überantwortet bleibt, noch tief unter Pfui!
Italien.
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Die Marseiller und Pariser Journale enthalten Nachrichten aus Palermo vom 29. März und Genua vom 1. April.
Auf diesen beiden Punkten sieht es jetzt am kriegerischsten aus. Am 27. März hatten die englisch-französischen Admiräle bis Nachmittags um 2 Uhr die Stadt Palermo noch nicht verlassen, um mit der Verwerfung des 2. Ultimatums nach Neapel zurückzukehren. Aber sie waren segelfertig.
Die Sitzung des vereinigten Parlaments vom 24sten war sehr dramatisch. Beide Kammern bildeten nur Ein Haus und erhoben sich wie Ein Mann mit dem Ruf: Krieg! Unmittelbaren Krieg!
So viel von Palermo. An den Vertheidigungswerken wird Tag und Nacht gearbeitet.
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[ * ] Turin, 2. April.
Eine Ordonnanz des neuen Königs vom heutigen Tage ernennt den Vetter desselben, Prinzen Eugen von Savoyen-Carignan, zum Generalsbefehlshaber sämmtlicher Bürgerwehren des Königreichs.
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Genua, 1. April, Vormittags 10 Uhr.
Unter diesem Datum enthält der Pariser National nach Erzählung aller vorhergehenden Ereignisse folgendes Postscriptum:
„ … Ich höre großen Lärmen unter meinen Fenstern. Die Ursache davan ist die Erstürmung einer Batterie auf dem Hafen, genannt „la Galleria“ durch die Bürgerwehr … Die Geschütze werden im Triumph in den Dogenpalast gezogen. Heute früh überraschte uns die Nachricht von der Auflösung der Kammern in Turin. Dieselbe bringt hier eine solche Aufregung hervor, daß wohl heute Abend die Republik proklamirt werden dürfte.“
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[ * ] Rom, 28. März.
Der Kriegsminister gab in der heutigen Sitzung der Constituante einige interessante Aufschlüsse über die Rüstungen der Armee.
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Mailand, 1. April.
Como und Bergamo sind wieder von den östreichischen Truppen besetzt. Brescia wird vom Castell seit zwei Tagen beschossen, und soll stark gelitten haben. Feldmarschalllieutenant Appel ist mit 10,000 Mann und 50 Kanonen dort angelangt, und so eben trifft hier die Nachricht ein, daß sich Brescia auf Gnade und Ungnade ergeben. St. Euphemia, ein kleines Dorf bei Brescia, wurde schon vorgestern von Nugent genommen, und 37 gefangene Insurgenten augenblicklich abgeurtheilt und erschossen, ebenso ein paar Conti, welche den Aufstand mit organisirt. In Brescia befehlte der berüchtigte Camuzzi, in St. Euphemia ein Priester.
[(A. Ztg.)]
Französische Republik.
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[ X ] Paris 4. April.
Vorgestern fand an der Barriére de Sevres das Bankett zur Jahresfeier der Arbeiter-Delegation im Luxembourg statt. Der Saal war mit Fahnen und Insignien geschmückt, unter denen man die Inschrift las: „Organisation du travail,“ — „A nos fréres de Vienne, d'Italie et de Pologne.“ Die Inschrift „Juni,“ war mit einem schwarzen Trauerflor verhangen.
Zwölfhundert Couverts etwa waren besetzt und zahlreiche Neugierige trieben sich draußen vor dem Lokal der „vereinigten Köche“ umher, als die Feierlichkeit mit dem Erscheinen eines Polizei-Commissärs, dreier Polizei-Agenten, einiger dreißig Tyroliens und eines Dutzend Gensdarmen eingeleitet wurde. Der Commissär berief sich auf ein Gesetz von 1790, welches die Assistenz der öffentlichen Gewalt für dergleichen Gelegenheiten verordnet; die Festordner des Banketts antworteten mit Berufung auf die Constitution und das letzte Clubgesetzes, durch welche die Verordnungen von 1793 abrogirt worden. Die Polizei zog sich in der That schon nach einer dreiviertelstündigen Verhandlung über diese Streitfrage zurück.
Das Bankett wurde darauf im Namen der Delegirten des Luxembourg von dem Arbeiter Gautier mit einem Toast „auf die Revolution“ eröffnet.
„Heute vor einem Jahre,“ rief derselbe in seiner Anrede, „heute vor einem Jahre war es, daß die Arbeiter des Luxembourg den wahren Inhalt aller Revolutionen proklamirten, indem sie der Exploitation des Menschen durch den Menschen ein Ende zu machen, und dem Recht auf die Arbeit (droit de vivre en travaillant) die Herrschaft zu sichern versuchten“
Für Louis Blanc war unter der Luxembourg-Commission ein Platz offen gelassen. Als Gautier seine Rede beendigt hatte, rief der Präsident: „der Bürger Louis Blanc hat das Wort!“ Ein Beifallssturm, der nicht enden zu wollen schien, folgte diesem Aufruf und ein Mitglied verlas sodann unter fortwährenden Applaudissements einen aus London datirten Toast von Louis Blanc „auf das Volk im Luxembourg.“ Dann sprach der Montagnard Felix Pyat, dessen vortreffliche Rede jetzt die Runde durch alle Blätter macht:
„Auf die Soldaten! Auf die neue Armee, auf die republikanischen Krieger, welche nicht mehr einem einzelnen Menschen sondern dem Volke gehören (Beifall), welche nicht mehr die Armee der Gewalt und der Eroberung, sondern die Armee des Rechts und der Freiheit bilden! (Bravo's.) Auf die Armee der französischen Republik! (Langer, stürmischer Beifall.) Frankreich ist das lebendige Recht, die gerüstete Freiheit; es hat es bewiesen in allen seinen Kriegen, von den Kreuzzügen bis zur Revolution.
„Und jetzt, wo der Weg zu dem allgemeinen Ziel von unserem Blute bezeichnet ist, könnte sich jetzt die Armee wieder rückwärts wenden? Kann sie schwanken zwischen Gegenwart und Vergangenheit, zwischen der Republik und dem Königthum? Was ist überhaupt die Republik? Die Herrschaft des Volkes. Und was ist die Armee? Das bewaffnete Volk. (Erneuerter Beifall.) Sie ist der jüngste, kräftigste, und stärkste Theil des Volkes; sie kömmt aus dem Schooße des Volkes und kehrt zu dem Volk wieder zurück. (Bravo! Sehr gut!) Der Soldat ist der Arbeiter des Krieges, wie der Arbeiter der Soldat des Friedens. (Lebhafter Beifall.) Derselbe Ursprung, dasselbe Ende, dieselben Gefühle, dieselben Interessen. Nein, die Armee wird nicht mehr vergessen, daß sie die Tochter des Volkes, das Volk selbst ist. (Bravo!) Sie wird nicht vergessen, daß sie in ihren Fahnen das Blau, die Farbe der Blousen hat. (Beifallssturm, lange lebhafte Aufregung.)
„Sie wird noch weniger vergessen, wie das Volk während 14 Jahrhunderten des Königthums, in denen es sich eben so tapfer wie heute erzeigte, wie das Volk in diesen 14 Jahrhunderten nur zwei Generale in der königlichen Armee hatte: Fabert und Chevert; und sie wird sich als zum Gegensatz dessen erinnern, wie sich innerhalb dreier Jahre der Republik die Hoche, Marceau, Kleber, Desaix, Jourdan und so viele andere noch emporschwangen, welche nur als die Sterne einer Armee von Volks-Generalen leuchten. (Stürmischer, wiederholter Beifall.)
„Nein, Soldaten Frankreichs, Ihr werdet nicht vergessen, daß Eure wahren Freunde die wahren Republikaner, und daß die wahren Feinde von Euch, den Männern des Vaterlandes u. der Ehre die Verräther und Feigen, die honnetten Gemäßigten sind, welche man um jeden Preis von Euch vertheidigen lassen will (Sehr wahr! Sehr wahr!), die Privilegirten und Kreuzritter von Pergament und Chilef-Groschen. (Bravo! Bravo!) Die Einen, die verkommenen Nachfolger der Strauchdiebe und Strolche, die Vollblut-Kinder der adligen Straßenräuber, haben mit den Fremden gegen Euch, gegen die Söhne Frankreichs gekämpft (Aufregung)! sie haben die edelsten und bravsten eurer Chefs gemordet, welche wie Ney, Brune, Ramel, Lagarde, Labédoyère, Berton und Borie den französischen Namen bis an die Sterne trugen; sie haben den Größten und Glorreichsten von euch Allen, als den Räuber einer gottbegnadeten Krone, an den Felsen der Ohnmacht geschmiedet und den Bestialitäten der Engländer preisgegeben. (Große Sensation.) Und während ihr eure Fahnen verbranntet und die Asche in Wasser verschlucktet, um den ewigen Feinden Frankreichs auch nicht den geringsten Triumph von ihrem verrätherischen Sieg zu lassen, haben euch diese feigen Flüchtlinge und Vaterlandsverräther selbst aus eurem Heroismus ein Verbrechen gemacht und euch die Räuber der Loire getauft. (Tumult und stürmischer Beifallruf).
„Die andern, die Barone des Wuchers, die Marquis der Agiotage, die Ritter der Wechselreiterei und des Bankrutts nennen euch Chauvins, — sie die Alles verhöhnen und zertreten, was [1510] nicht Gold und Silberist, sie, die nichts Heiligeres als den Geldsack, und kein anderes Vaterland als die Börse kennen (Lebhafter Beifall), sie, deren höchster Beweggrund die Rente ist, dieser Thermometer der Schmach und Entehrung Frankreichs, welcher steigt, wenn die Wage Frankreichs fällt, wie er gestiegen ist als ihr bei Waterloo fielt. (Lange, stürmische Unterbrechungen.)
„Die Republik im Gegentheil rief euch mit den Worten des Dichters zu: Honneur, honneur aux enfans de la France! (Beifall.) Ja wohl, Ehre, Ehre diesem „Chauvins“, welche das Volk vertheidigten, Ehre diesen „Räubern“, welche ihr Blut für die Herstellung der Gerechtigkeit ließen. (Bravo! Bravo!) Ehre diesen vierzehn Legionen von Freiheitsaposteln, welche durch den Mund der Kanonen den Königen das Völkerevangelium predigten (Wiederholter, stürmischer Beifall.)
„Ah ihr seid noch immer diese edlen Kinder und ihr habt noch immer dieselben Elenden, welche in Frankreich einen Kosacken-Einfall bereiteten, um ihm zur Republik zu verhelfen. (Gelächter) Heute seht ihr diese Heuchler mit dem Neffen des Mannes verbunden, den sie dereinst vogelfrei den Feinden des Vaterlands überließen, mit diesem Neffen, welcher die Zeit seiner Verbannung mit Zähmung der Adler seines Onkels zubrachte (Neues Gelächter und Bravos), und der zur Zeit der Gewalt seiner Minister sich mit Füllung ihrer Seckel und Kopfabschlagen beschäftigt. (Tumult und wiederholter Beifall.) Es sind die nämlichen Elenden, welche auf euch die Blutsteuer warfen, wie sie auf eure Brüder die Arbeiter, das Blut ihrer Geldsteuern geworfen haben (Lebhafte Bewegung), welche aus der Armee eine Gensdarmerie und aus Frankreich eine Ruderbank machen wollten, wo jeder Arbeiter von einem Soldaten bewacht wurde. (Wiederholter Beifall.) ...
„Wählt denn zwischen ihnen und uns, zwischen der Republik und Monarchie. Die Monarchie ist die Livree statt der Uniform (Bewegung), der stumme, stupide, östreichische Gehorsam statt der Begeisterung. (Stürmischer Beifall.) Die Republik will euch zu Menschen, zu freien, willensfähigen Bürgern machen, sie will durch Befriedigung der ersten Rechte euch den traurigen Lorbeer des Straßenkampfes entreißen. (Bravos.) Sie kennt nur noch einen Krieg, den Krieg der Völker gegen die Könige, den Krieg Italiens gegen die Barbaren, den Krieg Polens gegen den Czaar, den Krieg des Tages gegen die Nacht, (Wiederholter, stürmischer Beifall.)
„Bürger Soldaten! Ihr habt die Pflicht, die Republik zu vertheidigen nach Innen und nach Außen. — Erinnert euch der Worte eines Gläubigen: Jeune soldat, où vas-tu? (Neue Zustimmungen.) Erinnert euch, was eure Ahnen gethan haben, die Soldaten von Fleurus, die Sansculotten des Convents! (Donnernder Beifallssturm.) Und wenn man jemals gegen die Revolution conspirirt, hier oder anderswo, in Paris oder Rom, so rufet mit euren Vätern, daß ihr keinen anderen Gehorsam, als die heilige Pflicht der Empörung gegen allen Despotismus der Erde kennt“
Diese Rede Pyats wurde mit einem dreifachen Hoch auf die Revolution, auf Felix Pyat, auf die Armee, auf den Untergang Oestreichs aufgenommen. Die demokratische Propaganda hat sie überall in der Armee vertheilen lassen, wo sie bereits das größte Aufsehen zu machen beginnt.
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@facs1510
Paris, 6. April.
Der Moniteur bringt uns den neuesten Bankbericht. Derselbe klingt traurig. Die leidenden Papiere sind vom 29. März bis 5 April von 7,711,#57 Frk. 66 Centimen nur auf 7,351,080 Frk. 36 Centimen, und der Wechselverkehr in Paris von 51,370,074 Frk. auf 51,095.883 Frk. 86 Centimen gefallen.
Die Pariser Thorsteuer ist dagegen zur großen Freude des Journal des Debats auf nahe an 8 Millionen pro März gestiegen. Also, ruft Hr. Bertin aus, nur noch 300,000 Frk. weniger als unter der Monarchie!
Ungarn.
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@facs1510
Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatz, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ]
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Schweiz.
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@facs1510
Genf, 2. April.
Bekanntlich wurde seit einiger Zeit in deutschen und französischen Blättern Genf als der Sitz eines deutschen Komite's ausgeschrieen, welches neue Attentate gegen die Regierungen der verschiedenen deutschen Staaten vorbereite. Die „Revue de Genève “ erklärt nun, daß in Genf überhaupt nur zwei politische Flüchtlinge sich aufhalten, und daß die obenerwähnten Gerüchte von einem erbärmlichen Agent provocateur, Namens Werner Günst, herrühren, der in Genf die gleiche Rolle spielte wie seiner Zeit der berüchtigte Spion Conseil in der Schweiz. Günst reiste, nachdem er im Januar bei einer Gesandtschaft in Bern Instructionen geholt hatte, am 17. Februar nach Frankfurt, wo er beim Reichsministerium Denunziationen gegen Personen niederlegte, welche nie in Genf gewesen waren — nicht einmal während 24 Stunden!
Der Patron dieses saubern Hrn. Günst war aber Hr. v. Röder, preuß. Gardehauptmann, der im Dienst des jungen Prinzen Alexander von Preußen den Winter in Genf zubrachte. Herr v. Röder gab dem Günst den Rath, zu obgedachtem Zwecke nach Frankfurt zu gehen und lieferte ihm Geld zu seiner Reise. Der Staatsrath hat nun für gut gefunden, Hrn. v. Röder aus dem Kanton zu verweisen. Dieser Herr konnte übrigens nicht den geringsten Beweis für die Nichtigkeit der von seinem Agenten Günst in Frankfurt denunzirten Thatsachen liefern.
Wir können die Ausweisung dieses preußischen Gardehauptmanns nur billigen, indem wir glauben, daß man auf solche Subjekte, welche das Denunziationsgeschäft systematisch betreiben, ein scharfes Auge haben sollte. Wenn man gegen die Flüchtlinge ähnliche Maßregeln anwenden zu müssen glaubt, so verlangen wir gleiche Elle gegen Individuen wie Hr. v. Röder.
Amerika.
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New York, 20. März.
Da die Bewohner Kentuckys allgemein einsehen, daß die jetzige Constitution dieses Staates mangelhaft ist, haben sie eine Convention zur Revidirung derselben berufen, welche am nächsten 14. August zusammen tereten soll. Es ist natürlich, daß der fortschreitende Geist unseres Zeitalters und die Ansichten, welche das Volk durch die Agitation empfing, die während mehrerer Jahre von einigen ernsten und eifrigen Männern fortgesetzt wurde, die Sklaverei-Frage bei dieser Gelegenheit vorbringen. Wenn in Kenntucky eine entschiedene Politik zur Hebung des Fluches der Sklaverei angenommen werden soll, so fühlt man daß der jetzige Moment dazu die Gelegenheit #ietet; von beiden Seiten wird deshalb dieser Gegenstand mit großem Eifer erörtert.
Unter solchen Umständen tritt Henry Clay auf, um das Gewicht seiner Erfahrung in die Waagschale der Freiheit zu werfen. Denen, welche Clays Geschichte kennen, brauchen wir nicht zu sagen, daß sein Wort keiner andern Sache gelten kann, als der Sache der Freiheit und der Menschen-Rechte.
Herr Clay beginnt seine Bemerkungen über den Gegenstand mit einer Widerlegung jener sonderbaren fanatischen Ansichten, deren wichtigster Vertheidiger Calhoun, und nach welchen Sklaverei nicht nur ein Segen, sondern auch die einzige vernünftige und sichere Grundlage für republikanische Institutionen ist. Er betrachtet dann das Argument zu Gunsten der Sklaverei, welches sich auf die vorgebliche geistige Armuth der afrikanischen Race basirt, und zeigt, daß, wenn Geistesarmuth ein genügender Grund für Sklaverei sein sollte, der weiseste und beste Mann in der Welt, das Recht haben würde, alle andern Menschen zu knechten, — dagegen zieht er die Folgerung, daß Geistes-Ueberlegenheit, denen welche sie besitzen, nur noch mehr und ernstere Verpflichtungen gegen weniger Begabte auferlegt Darauf erwähnt er des Umstandes, daß das Volk der Union das Bestehen der Sklaverei bedauere und sagt, daß bei der Bildung der jetzigen Constitution von Kentucky, im Jahre 1799 die Emanzipations-Frage berathen wurde, die Freunde dieser Maßregel aber unterlagen, weil es keine Colonie gab, nach welcher man die befreiten Neger hätte bringen können. Dieß Hinderniß besteht jetzt nicht mehr, — Liberia bietet den nöthigen Zufluchtsort.
Hr. Clay hegt die Meinung, daß die Emanzipation allmählig sein müsse; daß ihr die Wegsendung der Neger folgen sollte und daß vorher durch ihre eigene Arbeit ein Fond zur Bestreitung der Kosten ihrer Wegschaffung und einer sechsmonatlichen Aussteuer aufgebracht werden müsse. Es sollte ein Zeitpunkt festgesetzt werden, nach welchem Kinder von Sklaven bei Erreichung eines gewissen Alters frei werden. Hr. Clay schlägt als einen solchen Zeitpunkt das Jahr 1855 oder 1860 vor und trägt darauf an, daß alle Sklaven, welche nach dieser Zeit geboren werden, mit dem Alter von 25 Jahren frei sein sollen, jedoch unter der Bedingung durch den Staat für eine Zeit, welche drei Jahre nicht übersteigen darf, verdungen zu werden, um die Kosten ihrer Wegschaffung und Ausstattung aufzubringen. Die Rechte der Eigenthümer sollten indessen volle Kraft behalten, so daß sie ihre Sklaven verkaufen oder aus dem Staate wegbringen könnten, ehe der Zeitpunkt für ihre Emanzipation eintritt.
Die Colonisation der Schwarzen hält Hr. Clay für eine durchaus nöthige Folge ihrer Freilassung. Es würde dieß im ersten Jahre der Emanzipation die Transportation nach Afrika von 5000 Personen erfordern; nach der Emigration zu urtheilen, welche fortwährend von Europa nach unserm Lande strömt; dürfte es nicht schwierig sein, dieß auszuführen.
Hr. Clay zeigt dann das besondere Interesse Kentucky's in dieser Sache; da seine Sklaven viel leichter entfliehen können, als die der weiter südlich liegenden Staaten. Er spricht von den Opfern, welche die Eigenthümer bringen müßten, um diesen großen Zweck zu erichen, und beweis't daß die Einführung der freien, anstatt der Sklavenarbeit, sie für alle Verluste und Unannehmlichkeiten welche sie bei dem Uebergange haben könnten, vollkommen entschädigen wird. Er wendet sich dann an ihren Patriotismus. Alle frühern Thaten des Staates, so glorreich auch viele darunter gewesen sein mögen, würden verdunkelt werden durch die, zu welcher er das Volk Kentucky's auffgefordert. Er will sich jedoch dem Willen der Mehrzahl fügen, wenn deren Entscheidung gegen ihn ausfalle sollte, und glaubt, daß er durch diese Erklärung seiner Ansichten, seine Pflicht gegen sich selbst erfüllt habe.
Mit dem Plane, welchen er zur Abschaffung der Sklaverei vorschlägt, sind wir nicht zufrieden und glauben auch, daß wenige, welche den Gegenstand aus der Ferne betrachten, es sein werden. Nach unserer Meinung ist kein guter Grund vorhanden, die befreiten Neger aus dem Lande zu senden, wenn sie in ihm so nützlich sein können und wenn Geburt und Sitten sie an dasselbe fesseln. Es ist nicht leicht die Möglichkeit der Versendung der Millionen von Schwarzen, welche unter uns leben, einzusehen, und wir bezweifeln, daß nur die 200,000 in Kentucki so fortgeschafft werden können. Doch das ist eine weniger wichtige Frage. Die Hauptsache ist, sie zu befreien und Kentucki in die Reihe der freien Staaten zu bringen. Später kann die beste und gerechteste Weise, die Schwarzen zu versorgen, viel leichter erreicht werden. Man darf ebenfalls nicht vergessen, daß die Idee der Emanzipation dem Volke Kentucky's nicht mit der geringsten Aussicht auf Beistimmung der Mehrzahl vorgeschlagen werden konnte, wenn sie nicht von einem ausführbaren Plane zur Fortschaffung der Neger begleitet wurde. Hätte Hr. Clay mehr gefordert, als er that, so würde man ihn nicht angehört haben.
Der Weg, welchen die Regierung General Taylor's verfolgt, ist bis jetzt der Art, daß er die Zustimmung der gutmeinenden Leute aller Parteien gewinnt. Der Andrang noch der Aemter-Beute, welcher beim Eintritte jedes neuen Präsidenten stattfindet, hat eine wohlthätige Hemmung erfahren und die hungrigen Horden, welche die Thore des Capitols umlagerten, haben eingesehent daß ihre Ansprüche oft zu frech und zur unrechten Zeit vorgebrach, werden können. In ein oder zwei Fällen, wo die jetzigen Besitzer von Aemtern die nöthigen Eigenschaften, wie Ehrlichkeit, Fähigkeit und Treue besaßen, wurden sie, obschon sie der entgegengesetzten politischen Partei angehörten, wieder angestellt, zum größten Leidwesen ihrer gierigen Mitbewerber.
Der Senat fährt fort, seine Sitzungen zu halten; er wird erst in einigen Tagen seine Geschäfte vollenden können.
Von Californien gehen unsere Nachrichten bis zum 24. Dezember. Ein Brief, aus guter Quelle, sagt, daß das Gold so reichlich dort zu finden sei, wie man sich's nur denken könne.
Die Emigration nach Californien geht in allen Theilen der Union ruhig vorwärts.
[(New-York Tribune.)][Redakteur en chef: Karl Marx.]
In die erste Ausgabe unserer heutigen Nr. hat sich durch ein Versehen aus der Berliner demokratischen Korrespondenz eine Schmuggelgeschichte mit erschwerenden Umständen über den Minister von der Heydt eingeschlichen.
Wir würden diese Erzählung nicht aufgenommen haben, 1) weil sie sich auf den Dr. Schütte beruft, dessen Autorität uns in solchen Fällen keineswegs genügt, und 2) weil sie Namensverwechslungen (der Minister August v. d. H. wird mit seinem Bruder Daniel v. d. H. verwechselt) und andre Ungenauigkeiten enthält, die auf die Richtigkeit der ganzen Sache leise Zweifel werfen.
Wenn wir einem Minister kompromittirende Thatsachen vorwerfen, so sind wir gewohnt, uns vorher die Beweise dafür zu verschaffen.
Köln, 7. April 1849.
[Die Redaktion der „N. Rh. Ztg.“]
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Resolut der K. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache contra Bürgermeister Rosellen in Langenfeld.
Bürgermeisterei Monheim.
Auf den Wunsch vieler Eingesessenen der Sammtgemeinde Monheim wird das von der Königl. Regierung zu Düsseldorf in der Untersuchungssache gegen den Bürgermeister Rosellen unterm 2. Januar d. J. ergangene Resolut und der dagegen unterm 3. April beim Oberpräsidium der Rheinprovinz eingereichte Protest des Gemeinderaths nachstehend veröffentlicht:
I
In Folge der durch Verfügung vom 19. April v. J. angeordneten Untersuchung aller gegen den Bürgermeister Rosellen zu Langenfeld in der Bürgermeisterei Richrath und Monheim bestehenden Beschwerden.
Nach Einsicht der Behufs und Instruction der Sache an Ort und Stelle von den Regierungs-Kommissarien aufgenommenen Protokollarverhandlungen. Beschließt die unterzeichnete Königliche Regierung, daß kein Grund vorliegt, gegen den Bürgermeister Rosellen ein weiteres Disciplinarverfahren eventuell die unfreiwillige Entlassung aus dem Amte zu veranlassen, und dieser somit von Insinuation des Gegenwartigen an seine Amtsthätigkeit wieder zu beginnen hat.
Gründe.
Durch Verfügung vom 1. Juni 1821 ist der bis dahin als Verwaltungs-Sekretär zu Langenfeld angestellt gewesene Rosellen zum Bürgermeister für die beiden Bürgermeistereien Monheim und Richrath und zwar provisorisch, wie dies mit Rücksicht auf die damals schon zu erwartende neue Gemeindeordnung allenthalben in unserm Verwaltungs-Bezirke geschehen, ernannt worden. Gegen die Verwaltung desselben wurden keine Klagen Seitens der Verwalteten laut, und fanden auch die vorgesetzten Behörden durchaus keine Veranlassung zur Unzufriedenheit in Bezug darauf, bis der K. Landrath eine Protokollarverhandlung des Gemeinderathes der Bürgermeisterei Richrath d. d. 5. November 1846 eingereicht, worin letzterer erklärte, daß der etc. Rosellen das Vertrauen der Bürgermeisterei Eingesessenen verloren habe und demnach auf Ernennung eines andern Bürgermeisters antrug.
In Bezug auf die damit gegen den etc. Rosellen erhobenen Beschwerden verfügte die Regierung darauf eine Untersuchung durch den K. Landrath, welche aber keine bestimmten Fälle von Pflichtwidrigkeiten ergab.
Demnach wurde dem Königl. Landrath unter dem 9. April 1848 eröffnet, daß kein gesetzlicher Grund vorliege, den Rosellen seines Amtes zu entsetzen und überhaupt die Dienstentlassung desselben nur auf eine vorgängige Untersuchung erfolgen könne, zu welcher es aber an jeder Veranlassung fehle, daß indeß die bestehenden Zwistigkeiten sich am zweckmäßigsten durch eine Pensionirung des Bürgermeisters beseitigen lassen würden. Da die in Folge dessen am 14. desselben Mts. zusammenberufene Bürgermeisterei-Versammlung von Richrath aber auf eine Pensionirung sich nicht einlassen wollte, vielmehr auf die Entlassung des Bürgermeisters durchaus bestand, und in der ganzen Bürgermeisterei sich eine große Aufregung gegen den etc. Rosellen kund gab, so wurde unter dem 19. April eine nochmalige schnelle Untersuchung aller gegen denselben bestehenden Beschwerden beschlossen und derselbe aufgefordert, um jede aus seiner Stellung herzuleitende einschüchternde Einwirkung zu beseitigen, sich einstweilen der Ausübung aller amtlichen Functionenn zu enthalten. Am 25. desselben Monats nahm darauf der für die Untersuchung ernannte Kommissar, der damalige Departementsrath Linz, an Ort und Stelle die Beschwerden vieler Eingesessenen entgegen, welches Verfahren in den Terminen am 4., 5. und 15. August v. J. von dem inzwischen damit beauftragten Regierungs-Referendar Bournye fortgesetzt wurde. Von diesem wurden dann am 21. und 25 desselben Monats auf dem Bürgermeisteramt zu Langenfeld die Beschwerden und unter Beziehung des Bürgermeisters Rosellen und unter Einsicht der betreffenden Aktenstücke und Vernehmung der Entlastungszeugen genau untersucht und unter dem 6. v. M. die Bürgermeisterei-Versammlung befragt, ob sie zur Begründung der vorgebrachten Beschwerden etwa noch genauere data angeben könne, oder als solche noch weitere Beschwerden gegen den Rosellen vorzubringen habe. Ersteres wurde von einzelnen Mitgliedern derselben versucht, Letzteres indeß verneint, und auf gänzlicher Entlassung des Bürgermeisters bestanden, weil derselbe die Zuneigung der Verwalteten verloren hätte und die schlechten Finanzverhältnisse der Bürgermeisterei die Bewilligung einer Pension nicht erlaubten. Was nun die Beschwerden gegen etc. Rosellen betrifft, so muß es auffallen, daß viele derselben, wie die Untersuchung herausgestellt hat, offenbare Unrichtigkeiten enthalten, und andere bis in längst verflossene Jahre, sogar bis zum Jahre 1825 zurückgehen, ohne früher auch nur irgend wie anhängig gemacht worden zu sein. Nichts desto weniger hat aber dennoch die Untersuchung ein klares Licht darüber zu verbreiten vermogt, da die betreffenden Bürgermeisterei-Akten fast in allen Punkten die nöthige Aufklärung gegeben haben.
Die Beschwerden gegen den etc. Rosellen über Vernachlässigung des Interesses der Gemeinde anlangend, so haben Wm. Hindrichs, Adolph Frisch und Friedr. Hufschmidt deponirt, daß für Zinsen eines im Jahre 1839 aus den disponiblen Fonds von Monheim Seitens der Bürgermeisterei Richrath entnommenen Darlehns von 510 Thlr. in den Jahren 1839 bis 1846 incl. nichts eingenommen worden und somit die Abtragung des Darlehns erschwert werde, oder wenigstens auf eine auch das Interesse der Bürgermeisterei Richrath verletzende Weise sich hinausschiebe.
Die Einsicht der betreffenden Etats hat die Behauptung der Nichtbeinahme der Zinsen während der angegebenen Jahre als wahr herausgestellt. Allein es wäre gerade Sache des Gemeinderathes gewesen, für die jährliche Beinahme Sorge zu tragen und sich nicht erst im Jahre 1847 Auskunft darüber zu erbitten.
Was aber damals der Gemeinderath verfehlt hat, darf nicht jetzt dem Bürgermeister allein zur Last gelegt werden. Uebrigens läßt sich auch nicht absehen, wie durch diese Versäumniß das Interesse der Bürgermeisterei Richrath auf eine erhebliche Weise verletzt worden sein sollte, da der dadurch angehäufte Zinsenbetrag im Jahre 1848 doch nur 142 Thlr. 24 Sgr. ausgemacht hat, und enthält dies in keinem Falle ein strafbares Dienstvergehen von Seiten des Bürgermeisters.
Ferner soll der e.t.c. Rosellen nach Aussage des Joh. Peter Jansen, des Joh. Hellingrath und Steph. Schlangen bei Ablösung des Richrather Pfarrzehnten dem Interesse der Gemeinde stets entgegen getreten sein, indem er überall ein zeitliches Abkommen der Zehntpflichten mit der Pfarre zu hintertreiben gewußt und bei Abschätzung der Zehntgrundstücke die von den Experten vorgeschlagene Taxe zu niedrig gefunden hätte. Es liegt aber außer der Möglichkeit, jetzt zu untersuchen, ob bei dieser Angelegenheit geheime Machinationen stattgefunden haben, da von den Beschwerdeführern durchaus keine Speeialien angegeben werden konnten.
Es wäre Sache der Deputirten der Zehntpflichtigen gewesen, diesen Machinationen damals entgegen zu treten, keinesfalls konnte es aber Pflicht des Bürgermeisters gewesen sein, für das Interesse der Zehntpflichtigen aufzutreten, da er als Mitglied des Kirchenvorstandes und Deputirter der zehnberechtigten Pfarre zunächst das Interesse dieser zu wahren hatte.
Was die dem etc. Rosellen zur Last gebrachte Verschleppung des Erlöses aus dem Verkaufe der alten Steinrausch-Kapelle zu Immigrath und der Collecten-Gelder für den Wiederaufbau derselben, so wie den ihm ebenfalls zum Vorwurfe gemachten Verfall des nur zum Theil wieder hergestellten Gebäudes betrifft, so muß in Bezug auf den Verbleib des Erlöses aus dem Verkauf der alten Kapelle das Resultat der von dem Kirchenvorstande gegen [1511] den damaligen Präsidenten desselben Th. Rey Behufs Ausantwortung dieser Gelder angestellten Klage abgewartet werden, ehe den etc. Rosellen deshalb ein Vorwurf treffen kann.
Ueber den Verbleib der Collectengelder hat indeß nichts ermittelt werden können, da Friedr. Knoch, mit welchem gemeinschaftlich etc. Rosellen die Collecte abgehalten hat, verstorben ist, und sonstige mit dieser Angelegenheit vertraute Zeugen nicht ausfindig gemacht werden konnten. Der Verfall der zum Theil wieder aufgebauten Kapelle kann aber dem etc. Rosellen nicht, sondern höchstens dem gesammten Kirchenvorstande zur Last gelegt werden. Uebrigens scheinen auch keine Mittel zur Weiterführung des Baues oder Erhaltung des schon vollendeten Theils vorhanden gewesen zu sein.
Als hauptsächlichste Beschwerde war die des Joh. Süß und Steph. Schlangen zu erachten, daß sich der etc. Rosellen im Jahre 1846 eine Abschreibung eines Thalers seines Klassensteuersatzes eigenmächtig erlaubt habe, indem die Vertheilungs-Kommission ihn auch bei Feststellung der Rolle auf 5 Thlr. habe stehen lassen, er sich aber dennoch später mit 4 Thlr. angesetzt gefunden habe. Die Einsicht der betreffenden Heberolle hat ergeben, daß in rubro Steuerbetrag bei dem Resellen die Ziffer 4 allerdings erst nach vorgängiger Rasur und zwar augenscheinlich von der Hand des damaligen Bürgermeister-Sekretairs Schmitz eingetragen ist. Allein solcher Rasuren finden sich sehr viele und müssen im Allgemeinen dadurch erklärt werden, daß sich bei Feststellung der Rolle Veränderungen nothwendig machen, um die Summe der Steuerbeträge in Uebereinstimmung mit dem aufzubringenden Gesammt-Contingent zu setzen. Beschwerdeführer, zugleich Mitglieder der Vertheilungs-Kommission, behaupten aber, daß zu diesem Zwecke bei dem etc. Rosellen keine Veränderung, wenigstens nicht vor Feststellung der Rolle und also auch nicht in Uebereinstimmung und mit Wissen der Kommission vorgenommen worden sei.
Indessen hat sich bei der am Ende der Seite, so wie in der Recapitulation eingetragenen Summa der Beträge weder eine Rasur noch sonstige Umänderung der Zahl gefunden. Beschwerdeführer behaupten nun allerdings, daß diese Eintragung der Summe nicht erst nach erfolgter Feststellung der Rolle von dem Bürgermeister oder dessen Sekretair vorgenommen werde. Mag diese doch nur der Kommission zur Last fallende Unregelmäßigkeit auch damals vorgekommen sein, so muß doch jedenfalls angenommen werden, daß bis zur Feststellung hin irgend eine Summirung vorgenommen und entweder das Resultat mit Bleistift in die Rolle eingetragen oder in einem besondern Concept aufgezeichnet worden ist, da ja sonst die Kommission gar nicht hätte prüfen können, ob das erforderliche Kontingent auch aufgebracht worden sei. Für die Abschreibung sind unter dieser Voraussetzung nur zwei Fälle denkbar. Entweder hätte der etc. Rosellen bei der Summirung mit Rücksicht auf die später von ihm vorzunehmende Abschreibung der Summe gleich falsch angegeben haben müssen, welche Unrichtigkeit von der Kommission bei der Revision übersehen worden wäre, oder der etc. Rosellen müßte nach erfolgter Feststellung den sich selbst abgeschriebenen Thaler einem andern Kontribuenten zugeschrieben haben. In Bezug auf eine solche Zuschreibung ist aber nichts nachgewiesen. Beide Annahmen belasten indeß den etc. Rosellen mit dem Vorwurfe eines Falsums. Um aber bei dem etc. Rosellen ein solches Verbrechen voraus zu setzen, fehlt es durchaus an unterstützenden ähnlichen Thatsachen und kann ohne ausreichenden Beweis nicht angenommen werden, daß ein von allen Seiten beobachteter öffentlicher Beamte wegen eines Thalers sich einen derartigen Betrug zu Schulden kommen lassen sollte, der bei der öffentlichen Auflage der Rolle sofort entdeckt werden und den Beamten den Gerichten überliefern könnte, sobald nur die geringste Wahrscheinlichkeit für das Vergehen sprach Es kann daher nur angenommen werden, daß die Herabsetzung bei Feststellung der Rolle geschehen ist, und dann, wenn auch nicht die ausdrückliche, so doch schon durch Vollziehung der Rolle die stillschweigende Genehmigung der Kommission erlangt hat.
Die Herabsetzung des damaligen Sekretärs Schmitz ebenfalls im Jahre 1846, von 2 Thalern auf 1 Thaler im Klassensteueransatz, kann ebenfalls nicht dem etc. Rosellen zur Last gelegt werden, sofern nicht bestimmtere Thatsachen angeführt werden, aus welchen eine Mitschuld des Bürgermeisters an diesem angeblichen Faktum hergeleitet werden kann.
Außer diesen Beschwerden sind noch viele andere unerheblichere vorgebracht worden, welche sich indeß bei genauerer Untersuchung zum Theil als gänzlich unbegründet herausgestellt, zum andern Theil nur das Resultat ergeben haben, daß der Bürgermeister Rosellen sich vielfach ein barsches Benehmen gegen seine Verwalteten hat zu Schulden kommen lassen, und Rath und Hülfeleistung, wenn es seine Pflicht nicht gerade gebot, oft versagt. überhaupt die Zuneigung seiner Gemeinde sich niemals zu erwerben gewußt hat. Allein dies sind nicht Vergehen, welche ein weiteres Verfahren gegen etc. Rosellen hätten begründen können.
Auch in Betreff der Bürgermeisterei Monheim, die der etc. Rosellen, wie oben erwähnt, ebenfalls seit dem Jahre 1821 verwaltete, sind Beschwerden früher nicht vorgebracht worden, bis am 4. April v. J. eine Deputation Namens der Bürgermeisterei Monheim vor dem Regierungskommissar, Regierungsrath Linz, und dem Kreis-Landrathe zu Langenfeld, die Erklärung abgab, daß der Bürgermeister Rosellen das Vertrauen der Verwalteten verloren habe. und dessen brutales Wesen die baldige Entlassung desselben wünschenswerth mache. Die in Folge dessen am 15. desselben Monats zusammenberufene Bürgermeisterei-Versammlung wiederholte vorstehende Erklärung, und wies den ihr gemachten Vorschlag, der Pensionirung des Bürgermeisters, von sich.
Da sich eine große Aufregung in der ganzen Bürgermeisterei gegen den etc. Rosellen kund gab, so wurde auch hier von der Königl. Regierung unter dem 19. April eine spezielle Untersuchung aller gegen den Rosellen bestehenden Beschwerden beschlossen, und derselbe aufgefordert, um jede aus seiner Stellung herzuleitende einschüchternde Einwirkung zu beseitigen, sich einstweilen der Ausübung aller amtlichen Funktionen zu enthalten. Am 19. Juli nahm darauf der Untersuchungskommissar, der Landgerichtsassessor Bauer, und am 4. August der inzwischen damit beauftragte Regierungs-Referendar Bourreye, an Ort und Stelle die Beschwerden vieler Eingesessenen entgegen. Von Letzterem wurden darauf am 24. und 25. desselben Mts auf dem Bürgermeisteramt zu Langenfeld die Beschwerden unter Zuziehung des Bürgermeisters Rosellen, und unter Einsicht der betreffenden Aktenstücke, und Vernehmung der Entlastungszeugen, genau untersucht.
Die Beschwerden des Joh. Wilh. Engels anlangend, daß der etc. Rosellen die im Jahre 1836 für die Frauen der zum Manöver abmarschirten Landwehrleute gesammelten und an ihn abgelieferten Gelder zurückbehalten habe, so ist von dem etc. Rosellen der Empfang solcher Gelder in Abrede gestellt, und weder von dem Beschwerdeführer, noch sonst irgendwie dargethan worden. Was die Beschwerde des Heinrich Stüttgen betrifft, daß er für die dem etc. Rosellen gelieferten Steinkohlen keine Bezahlung habe nehmen dürfen, weil er sonst Schwierigkeiten von dem Bürgermeister bei Abnahme der von ihm übernommenen Wegebauten, zu befürchten gehabt hätte, auch daß er bis jetzt keine Bezahlung erhalten habe, so hat der etc. Stüttgen gleichzeitig zugegeben, daß Rosellen die Rechnung gefordert habe. Somit kann der Vorwurf einer Bestechung des Rosellen als erwiesen nicht angesehen werden.
Die weiter von etc. Stüttgen behauptete Uebernahme des Baues des Leinenpfades zu Monheim, ohne vorgängige öffentliche Vergantung, hat sich durch das in den Bürgermeistereiakten befindliche Vergantungsprotokoll vom 2. Juni 1846 insoweit wiederlegt, als dies stattgehabte Vergantung darthut. Wenn aber dem in diesem Protokoll genannten Ansteigerer der Bau nicht übertragen worden ist, sondern dem heutigen Beschwerdeführer, so ist dies mit diesseitiger Genehmigung deshalb geschehen, weil etc. Stüttgen weniger forderte.
Aehnlich verhält es sich mit dem Bau der Schule zu Hitdorf, welcher nach Aussage des Mathias Förster ebenfalls ohne vorgängige öffentliche Vergantung dem Sigmund Pabstmann übertragen sein soll. Durch Zeugenaussage steht die öffentliche Vergantung des Baues in ursprünglichem Projekt fest. Wenn aber nach Aenderung dieses letztern der Bau nicht dem ursprünglichen Ansteigerer, sondern dem etc. Pabstmann ohne nochmalige öffentliche Aussetzung übertragen worden ist, so hat dies Ausweis der Akten die ausdrückliche Genehmigung der Regierung erhalten.
Mit Rücksicht auf die Aussage des Jakob Köch, daß die Nachtwächter Engels und Ott für 70 bergische Thaler gedungen gewesen wären, und auch nur soviel erhalten hätten, im Etat aber mit 70 preuß. Thalern aufgeführt ständen, so hat die Einsicht der Etats und deren Belag ergeben, daß die genannten Nachtwächter bis zum Jahre 1837, ohne daß ein schriftlicher Kontrakt bestanden, im Etat mit 64 Thaler, vom Jahre 1837 ab, wo ein solcher Kontrakt angefertigt worden ist, aber mit 54 Thaler aufgeführt sind. Mithin ist die Aussage des etc. Köch unrichtig.
Als ebenso unbegründet haben sich in der Untersuchung die übrigen Beschwerden herausgestellt, und nur das Resultat geliefert, daß der Bürgermeister Rosellen durch sein barsches Benehmen sich viele Feinde unter seinen Verwalteten zugezogen hat.
Dies Benehmen ist allerdings in hohem Grade zu tadeln, da ein Bürgermeister zu einer ersprießlichen und erfolgreichen Verwaltung nothwendig das Vertrauen seiner Verwalteten bedarf, und er solches nicht allein durch eine rechtliche Geschäftsführung erwirbt, sondern dazu auch des Wohlwollens gegen seine Verwalteten bedarf, und er solches nicht allein durch eine rechtliche Geschäftsführung erwirbt, sondern dazu des Wohlwollens gegen seine Verwalteten bedarf.
Allein so lange das schroffe Benehmen eines Beamten nicht Rechtsverletzungen herbeiführt, kann er nicht zum Gegenstande eines Strafverfahrens, sondern nur der Mißbilligung und Ermahnung gemacht werden.
Es war daher überall, wie geschehen, zu beschließen.
Düsseldorf, am 2. Januar 1849.
Für gleichlautende Abschrift der Bürgermeister (gez.) Rosellen, Beschluß.
Königl. Regierung. Abtheilung des Innern.
(gez.) von Mirbach.
I. §. II. A. Nr. 15,093.
Recursschrift und Protest gegen das Resolut der königl. Regierung zu Düsseldorf 1. § II. A. Nro. 15,093, betreffend die Untersuchung gegen den Burgermeister Rosellen.
Auf die gegen den Bürgermeister der Sammtgemeinde Monheim, Herrn Rosellen, laut gewordenen und der der konigl. Regierung zu Düsseldorf angebrachten Beschwerden ist der Beschluß der königl. Regierung dahin ausgefallen, daß kein Grund vorliege, gegen den etc. Rosellen ein weiteres Disziplinarverfahren, eventuell die unfreiwillige Entlassung aus dem Amte zu veranlassen und derselbe somit seine Amtsthätigkeit wieder zu beginnen habe.
Dieser Beschluß hat den Erwartungen der Gemeinde keinesweges entsprochen, weshalb die unterzeichneten Gemeindeverordneten und Stellvertreter der Gemeinde Monheim, nachdem ihnen am 5. d. M. Kenntniß von dem Inhalte dieses Beschlusses geworden ist, hiermit gegen die gefällte Entscheidung protestiren und Recurs an den Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz ergreifen.
Die Motive des Resolutes der königl. Regierung bedürfen nur einer kurzen Beleuchtung, um zu zeigen, wie selbst aus den eigenen thatsächlichen Annahmen der königl. Regierung sich die gewichtigsten Gründe ergeben, um dem sehnlichen Wunsche der Gemeinde Monheim, sich ihres jetzigen Bürgermeisters endlich einmal enthoben zu seyen, nachzugeben.
Ohne uns auf eine weitläufige Ausführung darüber einzulassen, welche Ansprüche ein Gemeindeverband, sei er auch noch so klein, an den Träger der Exekutivgewalt, an das Haupt seiner Verwaltung und den Repräsentanten der Gemeinde in seinen Beziehungen zu weiteren Kreisen und höheren Behörden zu stellen berechtigt ist, ist so viel von selbst klar, daß ein in jeder Hinsicht unersetzlicher Nachtheil daraus erwächst, wenn der Bürgermeister zu den Verwalteten eine Stellung eingenommen hat, die als eine äußerst schroffe bezeichnet werden muß.
Daß dem im untergebenen Falle so sei, kann selbst die königl. Regierung nicht in Abrede stellen. Sie spricht nicht nur davon, daß schon im April v. J. eine große Aufregung in der ganzen Bürgermeisterei Richrath gegen den etc. Rosellen sich kund gegeben habe und man auf die Entlassung durchaus bestanden habe, sondern erklärt auch ganz offen, es habe sich aus vielen unerheblichen Beschwerden nur das Resultat ergeben, daß der Bürgermeister Rosellen sich vielfach ein barsches Benehmen gegen seine Verwalteten habe zu Schulden kommen lassen und Rath und Hülfleistung, wenn es seine Pflicht nicht gerade gebot, oft versagt, überhaupt die Zuneigung seiner Gemeinde sich niemals zu erwerben gewußt.
In Bezug auf die Bürgermeisterei Monheim wird ebenso zugegeben, daß der etc. Rosellen durch sein barsches Benehmen sich viele Feinde unter seinen Verwalteten zugezogen habe.
Der Bescheid knüpft hier an die Bemerkung, daß dieses Benehmen allerdings im hohen Grade zu tadeln sei, da ein Bürgermeister zu einer ersprießlichen Verwaltung nothwendig das Vertrauen seiner Verwalteten bedürfe, und er solches nicht allein durch eine rechtliche Geschäftsführung erwerbe, sondern dazu auch des Wohlwollens gegen seine Verwalteten bedürfe.
Das Vertrauen läßt sich nicht erzwingen, oder heraufbeschwören, sondern es muß verdient werden. Wo es binnen 27 Jahren nicht erworben ist, da verliert sich auch für die Zukunft jede Aussicht auf dasselbe.
Wenn nun die königl. Regierung selbst zu einer ersprießlichen und erfolgreichen Amtsthätigkeit eines Bürgermeisters die Nothwendigkeit des Vertrauens Seitens der verwalteten Gemeinden verlangt, sodann auch anerkennt, daß der Bürgermeister Rosellen dies Vertrauen seiner Gemeinde nicht besitze, so sollte man daraus schließen, daß sich der Bürgermeister Rosellen füglich nicht weiter in seinem Amte aufrecht erhalten werde.
Oder hat die Gemeinde Monheim etwa keinen Anspruch auf eine ersprießliche und erfolgreiche Verwaltung?
Die königliche Regierung sagt dagegen in ihrem Resulute: es könne das schroffe Benehmen eines Beamten, so lange es nicht Rechtsverletzungen herbeiführe, nicht zum Gegenstande eines Strafverfahrens, sondern nur der Mißbilligung und Ermahnung gemacht werden.
Wir hegen indessen wohl keinen ungerechten Zweifel darüber, daß durch eine Mißbilligung oder Ermahnung das verscherzte Zutrauen zu einem Beamten wieder hergestellt werden könne.
Der Mangel an Vertrauen zu dem Bürgermeister Rosellen hat sich aber sogar in großes Mißtrauen verwandelt, welches durch die stattgehabte Untersuchung nicht beseitigt ist, sondern sogar feste Haltpunkte gewonnen hat, die durch den Regierungsbescheid offiziell geworden sind.
Wenn wir uns auch bei unserer Unkenntniß mit den Protokollen der Regierungskommissarien nicht anmaßen wollen, ein Urtheil über die Art und Weise der Untersuchung im Speziellen abzugeben, so viel ist uns jedoch aus den Anführungen des Resoluts schon klar geworden, daß manche Beschwerden mit wenig Gründlichkeit untersucht und wahrscheinlich auf die einseitigen Angaben des etc. Rosellen hin entschieden worden sind.
Um dies nicht blos als hingeworfene Behauptung gelten zu lassen, sondern mit den gehörigen Beweisen zu belegen, gehen wir auf einzelne Beschwerdepunkte näher ein.
Gleich die erste Beschwerde, die auf den Depositionen des Wilhelm Hindrichs, Adolph Frisch und Friedrich Huffschmidt fußt, hat sich in faktischer Beziehung als völlig wahr herausgestellt.
Darüber kommt jedoch der Bescheid leicht hinweg, indem er die Schuld des in den Jahren 1839 aus den disponiblen Fonds von Monheim Seitens der Bürgermeistei Richrath entnommenen Darlehns von 510 Thlr. auf die Schultern des Gemeinderaths schiebt und uns damit tröstet, daß der dadurch angehäufte Zinsenbetrag im Jahre 1848 doch nur 142 Thlr. 24 Sgr. ausgemacht habe!
Mit einem solchen Troste ist aber die Beschwerde nicht abgethan. Eben so wenig kann sich der Bürgermeister hinter den Gemeinderath damaliger Zeit verstecken. Es war die Sache des Bürgermeisters, dem Gemeinderathe, wenn er nicht selbst auf die Beinahme der Zinsen verfiel, darüber in geeigneter Weise Vorschläge zu machen, und die Aufmerksamkeit desselben darauf zu richten. Dies ist aber während der geraumen Zeit von 8 Jahren niemals geschehen, ein Maßstab für die Sorge des etc. Rosellen, unser Interesse überall wahrzunehmen.
Aehnlich geht es mit der Beurtheilung über die Klage wegen Ablösung des Pfarrzehnten. Obgleich drei Zeugen aufgetreten, die die bestimmte Aussage machen, daß der etc. Rosellen ein gütliches Abkommen der Zehntpflichtigen mit der Pfarre zu hintertreiben gewußt und bei Abschätzung der Zehntgrundstücke die von den Experten vorgeschlagene Taxe zu niedrig gefunden habe, kann die königl. Regierung sich doch nicht in eine weitere Untersuchung dieses Punktes einlassen, weil keine Specialia angegeben werden könnten und es Sache der Deputation der Zehntpflichtigen gewesen wäre, diesen Machinationen damals entgegenzutreten.
Ob die Regierung sich die Mühe gegeben hat, die angezeigte Spur etwas genauer zu verfolgen, ob sie untersucht hat, ob nicht damals, wie dies doch zu vermuthen war, dem angeblichen Treiben des etc. Rosellen wirklich entgegen getreten worden, darüber giebt uns der Bescheid keine Aufklärung, sondern begnügt sich mit der allgemeinen Betrachtung, daß es keinenfalls Pflicht des Bürgermeisters gewesen sei, für das Interesse der Zehntpflichtigen aufzutreten, da er als Mitglied des Kirchenvorstandes und Deputirter der Zehntberechtigten Pfarre zunächst das Interesse dieser zu wahren hatte.
Gegen eine solche Auffassung der Stellung eines Bürgermeisters müssen wir uns feierlichst verwahren; im Gegentheil können wir vor Allem verlangen, daß er zuerst und in jeder Lage das Interesse der Bürgermeistereimitglieder vertrete. Wo dieses mit dem der Zehntbesitzerin collidirte, mußte er zu Gunsten der von ihm verwalteten Verpflichteten zurücktreten und nicht die von den Sachverständigen beliebte Taxe anfechten. Unsere Ansicht über die Mitgliedschaft des Bürgermeisters am Kirchenvorstande geht dahin, daß dieselbe den Hauptzweck hat, das Interesse gerade seiner Verwalteten in allen diesen berührenden Angelegenheiten des Vorstandes auf das Pünktlichste wahrzunehmen.
Wegen der dem etc. Rosellen ferner zur Last gelegten Verschleppung des Erlöses aus dem Verkaufe der alten Kapelle wird eine genauere Untersuchung für überflüssig gehalten, weil das Resultat der von dem Kirchenvorstande gegen den damaligen Präsidenten desselben Theodor Rey Behufs Ausantwortung dieser Gelder angestellten Klage abgewartet werden müsse.
Warum ist wegen der Existenz einer solchen Klage keine Nachforschung geschehen? — Den Unterzeichneten ist auch nicht das Mindeste davon bekannt, daß irgend welche Ansprüche gegen den etc. Rey in dieser Beziehung geschehen oder bei Gericht deren Verfolgung anhängig gemacht ist.
Wir müssen daher annehmen, daß die Klage eine leere Erfindung des Bürgermeisters ist und auf dessen einseitige Angabe hin als bestehend angenommen worden.
Rücksichtlich der Colektengelder für den Wiederaufbau der Capelle bezieht sich das Resolut auf den Mangel an Zeugen, die mit dieser Angelegenheit vertraut seien, wie wohl es eingeräumt hat, daß Rosellen mit dem ver*)In jedem erreichbaren Original ist diese Zeile vom 6. Wort an unleserlich. Sie wurde für den Nachdruch ergänzt. storbenen Friedrich Knoch die Collekte abgehalten habe.
Wo sind denn nun die gesammelten Gelder? —
Es wird von dem Bürgermeister behauptet, Knoch habe dieselben zurückgehalten. Wenn dem aber wirklich so ist, so gesteht jedenfalls der etc. Rosellen eine große Versäumniß ein, da es doch seine Pflicht gewesen wäre die Herausgabe von jenem zu fördern. Was Rosellen in dieser Beziehung gethan hat, ist und bleibt für uns ein Räthsel, da der Bescheid gar keine Aufklärung darüber enthält. Mit diesem Beschwerdepunkte hängt der folgende innig zusammen, wegen des Verfalles der zum Theile wieder aufgebauten Kapelle.
Die Regierung sagt sehr einfach, es schienen keine Mittel zur Weiterführung resp. Erhaltung vorhanden gewesen zu sein, und es musse dem gesammten Kirchenvorstande der Vorfall zur Last gelegt werden.
Welchen Zweck hatte denn die Kollekte?
Welchen Einfluß vermochte denn der etc. Rosellen bei seiner anerkannten Barschheit auf den Vorstand ausüben?
Ueber die Anzeige des Wilhelm Engels, daß Rosellen die im Jahre 1836 für die Frauen der zum Manöver abmarschirten Landwehrleute gesammelten und an ihn abgelieferten Gelder zurückbehalten habe, beruhigt sich das Resolut dabei, daß Rosellen den Empfang solcher Gelder in Abrede gestellt hat. Hier kommt man sofort zu der Frage, ob die Regierung denn keine Mittel in Händen gehabt und keine Veranlassung zu nehmen verpflichtet war, den determinirten Vorwurf des etc. Engels genauer zu verfolgen oder einleuchtender, als es geschehen, zu beseitigen. Das räthselhafte Dunkel, welches über den obigen Beschwerdepunkten gelegen, ist sonach in keiner Weise von der untersuchenden Behörde gelichtet worden. Endlich können wir nicht umhin, auf den mehraufgedruckten, gravirenden Umstand wegen der eigenmächtigen Klassensteuerherabsetzung zurückzukommen. Johann Fuchs und Stephan Schlangen, zwei ehrenwerthe Mitglieder der Steuervertheilungs-Commission, bezeugen mit der größten Bestimmtheit, daß die Commission den etc. Rosellen bei Feststellung der Rolle pro 1846 auf 5 Thlr. habe stehen lassen.
Wie kommt es nun, daß er später mit 4 Thlr. angesetz gefunden?
Der instrumentirende Kommissar der Regierung hat sich selbst davon überzeugt, daß in der betreffenden Heberolle bei dem Rosellen die Ziffer 4 allerdings erst nach vorgängiger Rasur und zwar augenscheinlich von der Hand des damaligen Bürgermeisterei-Sekretairs Schmitz eingetragen sei.
Wenn sich auch solcher Rasuren sehr viele fanden, und im Agemeinen dadurch erklärt werden müssen, daß sich bei der Feststellung der Rolle Veränderungen nothwendig machen, um die Summe der Steuerbeiträge in Uebereinstimmung mit dem aufzubringenden Gesammt-Contignent zu setzen, so können derartige Rasuren und Veränderungen doch nur bei Feststellung der Rolle und nur mit Bewilligung der Commission vorgenommen werden. — Wie soll dies nun ausgeräumt werden?
Der Bescheid sagt wörtlich:
„Es kann daher nur angenommen werden, daß die Herabsetzung bei Feststellung der Rolle geschehen ist, und dann, wenn auch nicht die ausdrückliche, so doch schon durch Vollziehung der Rolle die stillschweigende Genehmigung der Commission erlangt hat.
Von einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Genehmigung der Commission dann noch reden zu wollen, wenn 2 Mitglieder derselben das gerade Gegentheil behaupten, indem sie sagen, die Commission habe den etc. Rosellen auf 5 Thlr. stehen laßen, scheint uns doch mindestens höchst gewagt zu sein.
Wenn der Kommissar gegen die bestimmten Aeußerungen der vernommenen Commissionsmitglieder noch irgend einen Zweifel erheben konnte, so hatte er nothwendiger Weise auch die übrigen Mitglieder zu vernehmen. So lange diese nicht das Gegentheil deponirt haben, welches schwerlich geschehen wird, erkennen wir die von Fuchs und Schlangen bekundete Thatsache der Nichtherabsetzung als vollkommen richtig an, und beharren bei unserer wohlbgründeten Ansicht, daß die Veränderung des 5 in 4 erst nach Feststellung der Rolle geschehen sein muß. Eine nähere Erklärung des Bürgermeisters selbst über die Entstehung der Veränderung haben wir in dem Beschlusse der Regierung vergeblich gesucht.
Mag er nun die Abschreibung selbst vorgenommen, mag der damalige Sekretair Schmitz sie, sei es auf Antreibung des Bürgermeisters, oder aus eigenem Antriebe bewirkt haben, in jedem Fall erhielt der etc. Rosellen bei Empfangnahme des Steuerzettels und Entrichtung der Steuer Kenntniß von der geschehenen Veränderung, die er nicht ungerügt lassen durfte.
Viel auffallender und verdächtiger wird aber die ganze Sache, wenn man erwägt, daß in demselben Jahre 1846 eine Herabsetzung im Klassensteuersatze des damaligen Sekretairs Schmitz von 2 auf 1 Thls. vorgekommen sein soll, worüber der Beschluß ebenfalls nicht die mindeste Aufklärung gibt.
Wenn wir uns mit diesen wenigen Anführungen begnügen, um darzuthun, daß das gegen den etc. Rosellen in der Sammtgemeinde Monheim bestehende Mißtrauen nicht gehoben ist, so leben wir der festen Hoffnung, daß das Oberpräsidium der preußischen Rheinprovinz auf den Grund der Unvollständigkeit der ergangenen Regierungsbescheide die Untersuchung der noch nicht gehobenen Beschwerden wieder aufnehme, und uns von einem Vertreter befreie, der während langjähriger Amtsthätigkeit nicht im Stande gewesen ist, sich das Vertrauen der von ihm Verwalteten zu erwerben und der durch anerkanntes barsches Benehmen den Bewohnern Schrecken u. Furcht einjage.
Mit Verehrung Euer Hochwohlgeboren ergebenste:
(gez.) Heinr. Leven. Sigmund Pabstmann. Winand Bl[unleserlicher Text]nk Peters. F. G. Gladbach. P. Pfeiffer. Peter Richrath. Hufr. Peter Gladbach. Heuser. Peter Eich. Hans Görgens. Jac. Linden. Heinr. Wirtz. Jac. Schmitt. Weyler. Heinr. Stütgen. St. Caspers. J W. Gethmann. Chr. Neu. F. Rüphan. Wilhelm [unleserlicher Text]brff. Hucklenbroich. Muhs. Joh. Gladbach. Schmitz. Herberg. Bürgel. Peter Schiefer. Vollbach.
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Berlin, 5. April.
Ein, in der Neuen Rheinischen Zeitung vom 28. v. Mts abgedrucktes, mir zufällig jetzt hier zu Gesicht gekommenes Schreiben eines Herrn von Mirbach, enthält eine Stelle, welcher ich theils wegen meiner selbst, theils aber, um eine ungegründete Beschuldigung von der Regierung zu Münster abzuwehren, mit folgender Berichtigung entgegentreten muß. Meine ganze Theilnahme an dem s. g. westfälischen Congresse in Münster bestand darin, daß ich demselben zufolge eines, mir ohne mein Vorwissen, ertheilten Auftrags der Gemeindebehörden meiner Geburtsstadt Recklinghausen beiwohnte, und denselben nach meiner Zurückkunft über den Hergang einen, im reinen Erzählungston gehaltenen, weder von einer Beurtheilung, noch von einem Vorschlage begleiteten Bericht erstattete. Weil in der genannten Versammlung durch Stimmenmehrheit be chlossen war, der, von der constituirenden Nationalversammlung in Berlin ausgesprochenen Steuerverweigerung Folge zu geben: so glaubte ich es der Reinerhaltung meiner dienstlichen Stellung, als noch beibehaltener, wenngleich unter Anerkennung der Regierung durch einen Andern vertretener Steuer-Einnehmer, schuldig zu sein, der genannten Behörde unverzüglich meine Beiwohnung des Congresses amtlich anzuzeigen, dabei aber ausdrücklich zu erklären, daß ich einem von der Mehrheit einer von mir beigewohnten Versammlung gefaßten Beschlusse zuwider bis dahin, daß der Beschluß der National.Versammlung aufgehoben worden, weder selbst Steuern zahlen, noch auch (was ich jedoch auf das sorgfälltigste unter den Amtsgeheimnissen verborgen gehalten habe) von Andern, mit mir Gleichberechtigten, Steuern erheben dürfte, jedoch meine eigne Steuern des Jahres 1848 schon wirklich vollständig abgetragen hatte. Dieser von mir selbst ausgegangenen Anzeige folgte, unter gleichzeitiger Verfügung meiner Suspension, unmittelbar nach Aufgebung einer, zuerst beantragten, gerichtlichen Untersuchung, die Einleitung eines Disciplinar-Verfahrens auf Entfernung aus dem Dienste. — Weil in einer desfalls an mich erlassenen Verfügung auf eine, ihr zugekommene Anzeige Bezug genommen wurde, daß ich nicht nur bei dem Beschlusse der Mehrheit zugegen, sondern auch dabei mit thätig gewesen: so fand ich zum Schutze der vollen Wahrheit meiner Selbstanklage mich veranlaßt, die Gesammtheit der Versammlung, von welcher damals eine große Anzahl sich in Haft befand, als Zeugen vorzuschlagen, daß von mir die Steuer-Verweigerung nicht vertheidigt, sondern durch zweimaliges Anreden bekämpft sei; über meine Nichttheilnahme an dem Beschlusse selbst, der durch Handaufhebung zu Stande kam, benannte ich zugleich die zwei, mir zunächst Sitzenden als Zeugen… Ob die Zeugenvernehmung statt gehabt hat, ist mir nicht bekannt; aber meine Suspension noch nicht aufgehoben. — Obiges wird genügen, um die betreffenden Behörden der, durch das Mirbach'sche Schreiben, wie es scheint, beabsichtigten Verdächtigung, „die Schuldigsten übersehen, die minder Schuldigen aber ergriffen zu haben,“ zu erwehren, die mir nachgerühmte Entschiedenheit in dieser betrübten und betrübenden Angelegenheit in das rechte Licht zu setzen, und meine f. g. Steuerverweigerung darzustellen als das, was sie unleugbar nur ist, nämlich als eine, mir aus Achtung eines in meiner Anwesenheit, obwohl ohne meine Zustimmung gefaßten Mehrheitsbeschlusses hervorgegangene Erklärung, nicht schon verfallenen, bereits wirklich abgetragenen, sondern die künftig erst bevorstehenden Steuern zu verweigern; eine Erklärung, die wegen der inzwischen erfolgten Auflösung der constituirenden Nationalversammlung und Verleihung der Verfassung niemals zur Wirklichkeit werden konnte, noch geworden ist.
Bracht.
[1512]
Handelsnachrichten.
gap: insignificant
Getreide und Oelpreise zu Köln.
gap: insignificant
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@facs1512
@typejAn
@facs1512
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 7. April 1849.
Angekommen.
G. C. Schmidt von Heilbronn. C. Königsfeld von Duisburg.
In Ladung:
Nach Ruhrort bis Emmerich J. A. Orts; nach Dusseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre; nach Andernach, Neuwied Jac. Schilowski u. Cl. Rollbach; nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg L. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier H Bayer; nach Bingen Wb. Jonas; nach Mainz J. Kiefer; nach dem Niedermain G. Nees; nach dem Mittel- und Obermain C. Hegewein sen.; nach Heilbronn G. A. Klee; nach Kannstadt und Stuttgart Louis Klee; nach Worms und Mannheim Ant. Distel; und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.
Ferner: nach Rotterdam Capt. Kamps, Köln Nr. 17.
Ferner: nach Amsterdam Capt. Linkewitz, Köln Nr. 12.
Rheinhöhe: 7′ 1/2” köln. Pegel.
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Civilstand der Stadt Köln.
Den 4. April 1849.
Geburten.
Cath, T. v. Heinr. Falck, Fuhrm., Weiherstr. — Lidia Elise Clem, T. v. William Hasl. Pepys, Direktor der Gasanstalt, Buschg. — Ernst Eduard Carl, S. v. Friedr Wilh. Rohleder, Zeugschreiber, Gereonsthor. — Anna Cath., T. v. Heinr. Wilh. Bräunningen, Tagl., Löhrg. — Sophia, T. v. Joh. Schiefer, Fuhrm., Wahlg. — Peter Gerh., S. v. Gerh. Bonfils, Fä#ber, Huhnsg. — Isab. Joseph, T. v. Joh. David Fritz, Kaufm., Hochstr.. — Zwei unehel. Knaben und zwei unehel. Mädchen.
Sterbefälle.
Heinr. Windelschmid, 2 J. 6 M. alt, gr. Griechenm. — Peter Zottmann, 9 W. alt, Maximinstr. — Joh Jos Cürnel, 2 J. alt, Lintg. — Carl Berghausen, 4 J. alt, alte Mauer am Bach. — Anna Malzmüller, 3 J. alt, Eigelstein. Heinr. Franke, 3 J. 4 M. alt, Catharinengr. — Magd. Hagen, geb. Klütsch, 80 J. alt, Streitzeugg. — Anna Maria Kohsinth, Wwe. Bastian, 78 J alt, Friesenw. — Cath. Zepp, 3 J. 9 M. alt, Ehrenstr. — Balth. Frings, 3 1/2 alt, Hämerg. — Wilh. Aug. Otto Hansen, 3 M. alt, Filzg.
Heirathen.
Heinr. Waldenburg, Stuckaturer, b. v. hier, u. Christ. Kemper, v. Rosellen. — Anton Pütz, Drucker u. Farber, v. hier, u. Maria Barb Lohe, Wwe. Provitlich, v. Fouron St. Martin. — Anton Fürth, Barb., und Anna Cath. Eick, b. v. hier. — Joh. Ferd. Ritter, Schneider, v. Malmedy, u. Elis. Menden, v. Rath. — Franz Ludw. Werdehoff, Castellan, v. Steinheim, u. Anna Maria Schumacher, v. Reusrath. — Valentin Weyrich, Schuster, v. Budenbach, u. Anna Maria Schoenheim von Rheinbrohl. — Franz Wilh. Diecks, Klempner, v. Bergheim, u. Anna Cath. Schmitz, Wwe. Klein, v. hier. — Joh. Winkler, Steinhauer, u Marg. Donnebach, b. v. hier. — Heinr. Koch, Stuckaturer, v. hier, u. Elisabeth Neuhausen, v. Geilenkirchen. — Jos. Schlosser, Tagl., v. hier, u. Christ. Weiß v. Weidenbach. — Heinrich Esser, Gärtn., u. Marg. Bensberg, b. v. hier — Jak. Caspar, Zuckerarb., v. Gelenberg, u. Maria Franziska Wilhelm. Biller, Wwe. Bosel, v. Obermarsberg. — Pet. Arn. Breuer, Tagl., v Friedrichsthal, u. Cath. Gert. Braunbach, v. hier. — Wilh. Linz, ohne Gew., u. Elisab. van den Valentin, b. v. hier. — Carl Friedrich Wilh. Leunenschloß, Regenschirmfabrikant, Wwr., v. Solingen, und Beig. Busch, v. Mülheim. — Nikol. Zaun, Tagl., v. Meckenheim, u. Agnes Nidecken, v. hier. — Jos. Weber, Tagl., Wwr., u. Cath. Fischer, Wwe. Maubach, beide von hier.
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Gerichtlicher Verkauf.
Am Dienstag den 10. April 1849, Vormittags 9 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, verschiedene Mobilien, als: Tische, Stühle, zwei Sopha's, ein Ofen etc., dem Meistbietenden gegen baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
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Gerichtlicher Verkauf.
Am Donnerstag den 12. April 1849, Vormittags neun Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Altenmarkte zu Köln, Tische, Stühle, Oefen, Schränke, Bettstellen, Betten etc., dem Meist- und Letztbietenden gegen baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons
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Gerichtlicher Verkauf.
Am Freitag den 13. April 1849, Vormittags 9 Uhr, wird der unterzeichnete auf dem Altenmarkte zu Köln, 4 verschiedene werthvolle Oelgemälde, so wie ein werthvolles antikes Schmuckkästchen von Ebenholz mit Silber garnirt, dem Meistbietenden gegen baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
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Gerichtlicher Verkauf.
Am Freitag den 13. April 1849, Vormittags 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, ein Sopha, sechs Stühle, ein Ofen, ein Spiegel, mehrere Bilder etc., dem Meistbietenden gegen baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher Simons.
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Gerichtlicher Verkauf.
Am Freitag den 13 April 1849, Vormittags 10 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Markte in der Apostelnstraße zu Köln, mehrere gut erhaltene Möbel, als: Tische, Stühle, ein Sekretär, eine Uhr etc., dem Meist- und Letztbietenden gegen baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
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Gerichtlicher Verkauf.
Am Freitag den 13. April 1849, Vormittags 11 Uhr, wird der Unterzeichnete auf dem Altenmarkte zu Köln, Stühle, Tische, ein Sopha, ein Spiegel etc., dem Meist- und Letztbietenden gegen baare Zahlung öffentlich verkaufen.
Der Gerichtsvollzieher, Simons.
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Verkaufs-Anzeige.
Ein herrschaftliches Gut mittlerer Große in Franken, in schöner günstigster Lage und bisher politisch ruhig gebliebener Gegend, dessen Hauptbestandtheile Waldung und Wiesen bilden, mit solidem Schlosse und Oekonomiegebäuden, frei von Servituten etc., ist aus freier Hand zu verkaufen und bietet zur Anlage von Ablösungskapitalien die passendste und rentabelste Gelegenheit. Näheres auf frankirte Briefe durch Gerichtshalter und Notar Wagler in Nürnberg.
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Zu verkaufen eine Besitzung am Bodensee in der Provinz Vorarlberg, bestehend aus einer neu aufgeführten Villa im gothischen Styl, enthaltend 22 complet und auf das eleganteste eingerichtete Zimmer, Küche, Keller etc. Dieselbe liegt unweit von Bregenz auf einer Anhöhe, inmitten des dazu gehörigen Gutes, und bietet die reizendste Aussicht auf den ganzen Bodensee, die Schweizer Alpen und den Bregenzer Wald. Am Fuße der Anhöhe liegt ein im Schweizer Styl neuerbautes Stallgebäude mit Stallung für Pferde, Remisen etc. Auf portofreie Anfrage unter der Adresse A. B poste retsante Würzburg wird nähere Mittheilung, Inventarien und Zeichnungen etc. abgegeben.
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Marmor-Offerte.
Von dem festgeschlossen weißen Marmor, welcher sowohl zu den Giebelfiguren der verschiedenen königlichen Bauten in München, als auch zu deren architektonischer Ausschmückung verwendet wurde, liegt eine bedeutende Anzahl Blöcke und Platten von allen Größen in den Brüchen vorräthig. Nach Laas oder Schlanders im Tyrol gelegt, kostet der Kubikfuß von 1 bis 10 Fuß Kubikinhalt 4 fl und steigt der Preis alle 10 Fuß um 30 kr. bis zu 80 Fuß Kubikinhalt. Größere Maaße und Platten unter 5 Zoll erheischen besondere Verständigung.
Da die Gletscherhöhe der Brüche nur kurze Arbeitszeit zuläßt, so werden jene H H. Bildhauer und Architekten, welche auf besagten Marmor reflektiren, ersucht sich mit baldigst genauen Aufträgen zu adressiren an Professor Mayer sel. Wittwe in München, Schützenstraße Nr 13.
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Meine Wohnung und Geschäft habe ich von unter Hutmacher Nr. 18 nach der großen Sporgasse am Domhof verlegt.
Paul Joseph Bungartz.
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Ein Landgut in der Nähe von Münster, welches sich seiner schönen Lage wegen besonders zur Schenkwirthschaft eignet, an der Werse gelegen, welche dort für die Bewohner Münsters den einzig geeigneten Badeplatz bildet, nebst 64 Magd. Morgen Land, umgeben von Holzung, welche gleichfalls benutzt werden kann, ist auf 6 Jahre zu verpachten und kann im März 1850 angetreten werden. Nähere Auskunft ertheilt auf frankirte Briefe der Colon Große Bracht bei Münster.
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Ein zuverlässiger, gut empfohlener, unverheiratheter junger Mann, gesetzteren Alters, der im kaufmännischen Fache bewandert, seit vier Jahren bei einer technischen Behörde als Korrespondent etc. beschäftigt ist, sucht — da bei letzterer eine Geschäftsvereinfachung eintritt — bis zum Mai d. J. eine anderweite Stelle. D. R. zu erfragen bei der Exp.
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Garten-Wirthschaft.
Die Eröffnung meiner Garten-Wirthschaft beehre ich mich hiermit ergebenst anzuzeigen und empfehle mich zugleich mit vorzüglichem baierischem Bier und Wein, so wie zu jeder Tageszeit mit gut zubereiteten Speisen bestens. Auch von heute ab täglich Scheiben- und Vogelschießen.
J. Obladen, Streitzeuggasse 19 B.
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Die bekannten guten Sorten Zahnbürsten, numerirt und garantirt, sind wieder in allen Nummern vorräthig.
Goldecream, zur Verschönerung und Erhaltung der Gesichtshaut, wird den Damen von zarter und seiner Gesichtshaut beim eingetretenen Frühjahr besonders anempfohlen, vertilgt Röthe, Ausschlag etc., à 6, 10, 12 1/2 und 15 Sgr. das Töpfchen.
Kendall'sche Seifen- und Parfumerie-Fabrik, in Köln, Hochstraße 146. in Düsseldorf Marktstr.-Ecke.
(H. Dohlen)
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Immer lautere Anfrage.
Soll denn der Landkreis Köln und Mülheim in Berlin ohne Vertretung bleiben? — Weßhalb wird noch nicht gewählt? Wie lange wird die Wahl noch künstlich hinausgeschoben?
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Ausverkauf.
Da ich wegen Alterschwäche meine Spiegel- u. Möbelfabrik eingehen lasse, so verkaufe ich die vorrathigen Spiegel und Möbel elegante als einfache, in Pallisander, Mahagoni, Nuß- und Kirschbaum zu den billigsten Preisen und bitte um geneigten Zuspruch.
Joh. Gotf. Schloemer.
Hochstraße. 20-24.
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Hôtel zum baierischen Hof in BERLIN Charlotten-Strasse Nr. 44 neben Hôtel de Rome an den Linden.
Ein Zimmer mit Bettin der Belle-Etage15 Sgr.
Ein Zimmer mit Bettin der 2. Etage12 1/2
Ein Zimmer mit Bettin der 3. Etage10
Ein Zimmer mit einem Bettmehr10
Ein Zimmer mit Cabinetmehr5
Ein mässiges Trinkgeld wird in Rechnung gebracht.
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Wir haben unser Comptoir und Lager aus der Salzgasse Nr. 4 nach der Hochpforte Nr. 13 verlegt.
N. Horn, jr. & Cp.
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Kost und Logis. Kreuzgasse Nr. 10.
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Zwei erfahrene Modearbeiterinnen gesucht.
D. C. s. w.
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Auswanderung über Bremen.
Zur Widerlegung der durch mehrere Zeitungen des Inlandes und auf andere Weise verbreiteten falschen Gerüchte; als sei in Bremen nicht eine hinreichende Anzahl Schiffe vorhanden, um die eintreffenden Auswanderer zu befördern, oder als könne die Beforderung derselben wegen Blokade der Weser nicht Statt finden, dient hiermit zur Nachricht, daß die Mitte März in Bremen angelangten Passagiere, so groß deren Zahl auch gewesen, prompt expedirt worden sind und daß jetzt die Zahl der ankommenden Auswanderer im Gegentheil nicht genügt, um die vorhandenen Schiffe auszufüllen. Auch ist durch Befrachtung einer großen Anzahl Schiffe unter neutraler Flagge dafür gesorgt, daß die Beförderung von Auswanderern, welche sich im Voraus durch Contrakte Plätze sichern, prompt und sicher geschehen kann, indem selbst, wenn die Feindseligkeiten von Seiten Dänemarks zur Sre wieder eröffnet werden sollten, es, wie üblich, Schiffen unter neutraler Flagge gestattet sein wird, innerhalb einer gewissen Zeit die Weser ungehindert zu verlassen.
Der unterzeichnete General-Agent der Post- und Packetschifffahrts-Expedition von Carl Pokrant u. Comp. in Bremen, nimmt Passagiere und Güter auf beliebige Terrine zur Beförderung nach allen Seehäfen der Vereinigten Staaten an und werden den Passagieren verbindliche Ueberfahrtsverträge ausgefertigt, deren genaue Erfüllung garantirt wird. Auf portofreie Anfragen ertheilt er über Bedingungen und billigst gestellte Ueberfahrtspreise die genaueste Auskunft. Köln, 1. April 1849.
Jean Scheib, am Hof Nr. 33.
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Central-Verein für Auswanderung in Cöln und Düsseldorf.
Konstituirt unter dem Schutze und mit Genehmigung der hohen Staats-Regierung.
Wir benachrichtigen hierdurch alle Diejenigen, welche gesonnen sind nach Amerika auszuwandern und unsere Ueberfahrts-Gelegenheiten benutzen wollen, daß unsere Bedingungen, sowohl hier in unserem Central-Büreau, Friedrich-Wilhelmstraße Nro. 6-8. als bei unseren sämmtlichen Agenten zu erfragen und letztere zum Abschluß von Ueberfahrts-Verträgen ermächtigt sind.
Die Preise sind fest normirt und begreifen sämmtliche Posten, Eisenbahn- und Dampfschifffahrts-Frachten von dem bestimmten Sammelplatze bis zum überseeischen Hafen, sowie die Versicherung der Effecten in sich.
Sowohl über Bremen und Hamburg als über Havre, Antwerpen und Rotterdam haben wir uns für diesen und den folgenden Monat ausgezeichnete Dreimaster-Schiffe nach New-York, Baltimore, Philadelphia, New-Orleans und Galveston auf bestimmte Abfahrtstage gesichert und sehen uns dadurch in den Stand gesetzt, jedem Bedürfnisse zu genügen.
Bei eintretender Blocade erfolgt die Beförderung über Bremen und Hamburg durch Schiffe unter neutraler Flagge.
Für die westlichen Provinzen beliebe man sich an unsere unten verzeichnete Haupt-Agenten zu wenden:
an Herrn B. Wilhelmiin Düsseldorf.an Herrn Gust. Kehrin Creuznach.
an Herrn Wirth u. Frankin Coblenz.an Herrn C. F. W. Hennin Elberfeld.
an Herrn R. Scheuerin Zimmern.an Herrn Wm. Tourneauin Münster.
an Herrn C. T. Stirn j.in Hamm.an Herrn J. B. Beckerin Berleburg.
an Herrn F. W. Hausmannin Gummersbach.an Herrn F. W. Frankein Minden.
Köln, im April 1849.
Der Central-Verein für Auswanderer:
Chr. Fremery. Joh. Ad. Roeder. L. Spiegelthal.
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Mailust in Deutz.
Sommer-Wirthschafts-Eröffnung.
Ostern-Sonntag Harmonie.
(Bei ungünstiger Witterung im großen Saale).
Montag von 3 bis 8 Uhr Harmonie nachher Ball.
Entree zum Ball 10 Sgr., Damen frei, so wie jeden Sonn- und Feiertag den Sommer hindurch Nachmittags Harmonie, Abends Ball.
Durch vortheilhafte Einkäufe, und um auch meiner Weinwirthschaft eine größere Verbreitung zu geben, verabreiche ich einen vorzüglichen 1846er Obermoseler Wein, die Flasche zu 6 Sgr. Zeltinger Ausbruch zu 8 Sgr. u. s. w. Täglich Maitrank von frischen Kräutern die Flasche 6 Sgr. Kaffee, kalte und warme Speisen aufs beste und billigste, und lade ergebenst ein
Heinrich Kost.
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Die Herren Deputirten der ersten Kammer, Graf York, die Kommerzienräthe Beer, Kupfer & Konsorten mochte ich wohl den Gasthofbesitzern 1. Klasse als Portier's empfehlen, indem sie nach der A. Z. C. zu urtheilen ein entschiedenes Talent zu diesem Amte in der Sitzung am 5. d. an den Tag gelegt haben.
Freundschaftlichen Gruß Louis Drucker, vergnügte Weinhandlung in Berlin.
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Verlaufen! Nicht zu übersehen!
Es ist in der jüngsten Zeit ein schönes schlankes Windspiel mit silberfarbigem langhärigem Pelz, rothen Backen, schwarzen Beinen, schwarzseidenem Halsbande, und horend auf den Namen „Pflastertreter“ in den Straßen Köln′s namentlich auf dem Neumarkte, Schildergasse, Hochstraße, Obenmarspforten und Rheinbrücke herumgebummelt und auf einmal verschwunden.
Vor dem Ankauf wird gewarnt.
Besondere Kennzeichen: zierlicher Gang, schmiegt sich gerne an Jeden an und wedelt stark mit dem Schweife.
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Bierbrauerei „zum Bart.“
Die Eröffnung meiner Gastwirthschaft, Scheiben und Vogelschießen zeige ich ergebenst an; und empfehle mich bestens mit einem vorzüglichen Weißbier, welches dem bairischen in mancher Hinsicht vorzuziehen # Joseph Frings.
Brand Nro. 1, an der gr. Neugasse.
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Börse bei Halin.
Während der Osterfeiertagen, Sonntag und Montag, wird ein großes Instrumental- und Vocal-Concert der philharmonischen Künstlerfamilie Beyerböck aus Wien stattfinden.
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Aechte westfälische Schinken in großer Auswahl. Höhle Nr. 28, Ecke vor St. Alban.
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Großer Fischfang bei Gebrüder Wattler am Thürmchen.
Täglich werden frisch verabreicht rohe und gebackene Fische aller Art in Portionen, so wie baierisch Bier.
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Oster-Montag.
Großes freies Tanzvergnügen bei Joh. Dickopf im Eiser'schen Saale.
Für guten Wein, Maiwein und wohlbesetztes Orchester ist bestens gesorgt. Anfang drei Uhr.
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Rheinlust am Thürmchen.
Einem geehrten Publikum beehre ich mich hiermit ergebenst anzuzeigen, daß ich meine Sommerwirthaft, „zur Rheinlust“ genannt, mit dem heutigen Tage eröffnet habe, und verabreiche:
Einen guten Schoppen Zeltinger à 3 Sgr.
Baierisches Lagerbier à 15 Pfg.
Die Portion Kaffee mit Essen à 4 Sgr., unter Versprechung prompter Bedienung.
Peter Krusius.
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Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
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Stollwerk'sches Vaudeville-Theater.
Dienstag, den 10. April 1849:
Auf vielseitiges Verlangen zum neunten Male 100,000 Thaler.
Vaudeville in 3 Abtheilungen von David Kalisch.
Billets sind Vormittags von 10-1 Uhr, sowie Abe an der Theater-Kasse zu haben.
Franz Stollwerk.
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Theater in Köln.
Nachdem das zwischen Herrn Direktor Gerlach und uns hauptsächlich durch ein Mißverständniß hervorgerufene Zerwürfniß auf dem Wege der Verständigung beseitigt worden ist, bitten wir ein hochgeehrtes Publikum, es möge uns den am 2. April in der Aufregung gethanen Schritt gütigst verzeihen.
Das Chorpersonal.
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Theater in Köln.
Es ist dem Unterzeichneten gelungen, Herrn Karl Formes, der vor seiner Abreise nach London einige Tage verweilt, auf zwei Vorstellungen zu gewinnen. Dieselben werden am Sonntag und Montag, den 8. und 9. April, stattfinden, und zwar wird gegeben Die Hugenotten.
[unleserlicher Text] Marcel Herr Formes.
Martha.
[unleserlicher Text] Plumkett-Herr Formes. C. Gerlach.
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Der Herausgeber: St. Naut.
Druck von J. W. Dietz, Unter Hutmacher Nr. 17.