[Französische Republik]
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[Fortsetzung] Blanqui. Wenn man bisher noch einen letzten Zweifel über die verächtlichen Leidenschaften hegen konnte, welche hier an meinem Verderben arbeiten, so ist jetzt der Schleier vollständig gefallen. Man
hat offen die schwarze Flagge gegen mich aufgezogen, und schreit in voller Mordlust nach meinem Tod…
Präsident. Angeklagter, wenn Sie in dieser Weise fortfahren, entziehe ich Ihnen das Wort.
Blanqui. Ja, es ist nicht der Angeklagte, es ist der ganze Charakter, das ganze Leben des Privatmannes, gegen welches man die wilde Jagd der Verläumdungen und erbärmlichsten Bosheiten losläßt. Man
ist gestern auf den 12. Mai 1839 zurückgegangen, um zu behaupten, daß ich meine Vertheidigung damals in derselben Weise wie heute geführt hätte; ich habe nicht nöthig, auf diese Lüge einzugehen, denn
ich habe mich damals gar nicht vertheidigt. Diese feige Erfindung kann nicht aus den Journalen jener Zeit geschöpft sein; sie stammt aus den schmutzigen Privatleidenschaften, welche meine Verfolger
hier leiten. Hoher Muth, würdige Größe und Gerechtigkeit dieses erlauchten Gerichtshofes, die Angeklagten mit Haß und Verläumdung zu überschütten!
Wahrhaftig! Gestern hat sich der Hr. Generalprokurator gegen einen Journalartikel erhoben und den anwesenden Redakteur als einen Feigen behandelt! Der Generalprokurator aber könnte sich am ersten
hüten, den Vorwurf der Feigheit in Anregung zu bringen, der auf ihn selbst zurückfallen kann. Die wüthenden Ausfälle seiner Antwort beweisen, wie sehr sich die Anklage selbst auf den Tod verwundet
fühlt, wie sie sich aller, auch der verzweifeltsten und elendsten Mittel gegen das vogelfreie Opfer, den Sündenbock aller Verbrechen Israel's bedient.
… Nun denn, was ist jetzt noch von dieser Anklage übrig geblieben? Haben wir die Regierungsform umstoßen wollen? Der Advokat Bethmont hat bereits diese Absurdität auf ihre ganze
Lächerlichkeit zurückgeführt. Wir haben also im schlimmsten Fall das begangen, was Hr. v. Lamartine eine volksthümliche Unbesonnenheit nannte. Der Hr. Generalprokurator selbst hat bei dem Antrag auf
unsere Verurtheilung zur Entschuldigung von der Gnade des Präsidenten gesprochen, welche uns zu Theil werden könnte; eine solche Entschuldigung ist eine Anerkennung unserer Unschuld. Ich aber
verlange, daß die Geschworenen auf ein Begnadigungsrecht nicht Rücksicht nehmen, welches ich verwerfe, und daß sie sich einzig und allein von ihrer Pflicht, von dem Recht der Angeklagten auf
Gerechtigkeit leiten lassen.
General-Prokurator. Ich protestire gegen diese Auslegung meiner Worte.
Barbès erhält das Wort. Derselbe hatte die Rede Blanquis unterbrochen, als Blanqui einer Behauptung des General-Prokurators ein Dementi gab, wonach selbst die demokratische Partei, darunter
Barbès, die politische Vergangenheit Blanquis desavouirt haben sollte. Barbès erklärt allerdings Blanqui im Revolutionsklub öffentlich angegriffen zu haben, worauf der Angeklagte Flotte
aufspringt und mit Heftigkeit für Blanqui Partei nimmt. Barbès wendet sich dann in seiner Anrede an die Geschwornen:
Meine ersten Worte in diesem Prozeß waren eine Protestation gegen Eure Autorität; meine letzten Worte können nur eine Wiederholung sein, daß ich in Euch wohl meine Henker aber nicht meine Richter
erblicken kann. Ihr habt nicht das Recht mich zu richten, nicht allein weil unsere Vorführung vor Euer Tribunal eine Retroaktivität ist, sondern weil Ihr durch die Nothwendigkeit Eurer Interessen,
eine meinen Prinzipien, meiner ganzen Lebensthätigkeit feindliche Kaste seid Die absolute Herrschaft des Kapitals über den Menschen, das ist Euer Gesetz, Eure Ordnung, Eure Gerechtigkeit; gleiches
Recht aller Bürger auf die sozialen Wohlthaten, das ist im Gegentheil mein Bekenntniß. Können wir uns von diesen entgegengesetzten Polen des politischen Horizontes hier in anderer Art begegnen, als um
aufeinanderzustoßen wie zwei von verschiedener Elektricität gefüllte Gewitterwolken?
Sie sind die Stärkeren; schlagen Sie denn zu, meine Herren. Vielleicht bin ich auch in der That noch schuldiger, als man es in diesen Debatten zu sagen wußte, und da das Bekenntniß der Wahrheit
hier noch ein Verdienst sein kann, will ich Ihnen ein vollständiges Geständniß machen, um Ihnen Ihre Henkerarbeit zu erleichtern.
Die Volkssouveränetät ist nicht der höchste Zweck; sie ist nur ein Mittel, ein Instrument, um den höchsten Zweck, die Wohlfahrt des Volks zu erreichen. Dieser Zweck ist der wahre Souverain; alle
sozialen Handlungen müssen auf ihn zurückgehen, und der welcher sich ihm entzieht, ist ein Hochverräther. Das Volk und die Commune von Paris erfüllten gegen diesen Souverän ihre Pflicht, als sie am
31. Mai 1793 die Chefs der girondistischen Majorität aus dem Convent warfen, und ich würde in Erfüllung dieser Pflicht keinen Augenblick anstehen, mich gegen eine Assemblée zu bewaffnen, welche
trotz ihres Mandats von dem allgemeinen Stimmrecht, in das Gleis der von den philippistischen 200-Franks-Wählern ernannten Kammern träte. Mein Respekt würde in dieser Hinsicht nicht größer sein für
die Assemblée von gegenwärtig 900 Repräsentanten, als er es für die andere zufällige Versammlung von 11 Männern gewesen wäre, welche nach dem 24. Febr. die Republik verwalteten.
Aber weder das Eine noch das Andere schien mir im Augenblick von der Nothwendigkeit geboten, und lediglich aus diesem Grunde geschah es, daß ich mich der Demonstration vom 15. Mai widersetzte,
welche mir das öffentliche Wohl auf das Spiel zu setzen schien.
Ich widersetzte mich der Demonstration bis zum Mittag; als ich aber die reißenden Ereignisse des Tages sah, als ich die Assemblée erstürmt und die Repräsentanten muthlos und zitternd gleich
einer scheuen Heerde beim Anblick des Löwen zusammenbrechen sah, da glaubte ich die Gelegenheit günstig, um etwas für die Sache des Volkes zu thun, und ich trat, wie ich als Repräsentant das Recht
hatte, auf die Tribüne; um eine Milliarde als Steuer auf die Reichen zu verlangen.
Ich wollte nicht weiter gehen, als zur Votirung einiger socialen, revolutionären Maßregeln; ich dachte nicht daran, die Assemblée zu sprengen, und wenn ich es vermogt hätte, ich würde die
Auflösungs-Erklärung in dem Munde Huber's verstummen gemacht haben.
Aber ich sah die Feigheit und Rathlosigkeit der Repräsentanten die Verwegenheit dieses Decretes justificiren, und vor meiner Seele tauchte der Gedanke an eine andere Pflicht, an eine kühnere
Hoffnung auf. Die Anarchie war vollständig; alle constituirten Gewalten hatten in diesem Augenblick aufgehört. Es galt für mich, mein Vaterland zu retten, und unter dem Vortheil der gebotenen
Umstände, ein Gouvernement zu bilden, welches auf dem republikanischen Wege nicht schwankte.
Mit dem Gedanken begab ich mich nach dem Hotel de Ville, nicht wie die Anklage sagt, von dem Volk fortgerissen, sondern indem ich mich von Zeit zu Zeit umsah, ob das Volk mir auch folgte. Das ist
mein Verbrechen in ihren Augen; verurtheilen sie mich dafür. Es ist mir gleichgültig, in einem Kerker zu sterben, da meine besten Hoffnungen getäuscht und unser Vaterland wieder den wüthenden
Erpressungen einer herzlosen, feigen, barbarischen Raçe zum Opfer gefallen ist. Möge Frankreich mir verzeihen, daß ich ihm zu Nichts in meinem Leben nützlich sein konnte! Mögen meine
unterdrückten Brüder aller Nationen mir verzeihen, daß ich nicht, wie es mein heißestes Streben war, ihnen die Bruderhand meiner edlen und hochherzigen Nation reichen konnte! Es lebe die
sozial-demokratische Republik!
Nachdem die Angeklagten nichts weiter hinzuzufügen erklärt haben und der Präsident in einer der ganzen Prozedur würdigen Weise, voll Gehässigkeit und Parteileidenschaft resumirt hat, treten die
Geschwornen um 3 1/4 Uhr in das Berathungszimmer.
Um 9 Uhr Abends kehren sie in den Sitzungssaal zurück, wo sie auf die vorgelegten Fragen: Barbes und Albert in allen Theilen für schuldig, Blanqui, Raspail, Flotte, Quentin und Sobrier für schuldig
mit mildernden Umständen, und die Angeklagten Courtais, Degré, Larger, Borme, Thomas und Villain für nicht schuldig erklären.
Italien.
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[
*
] Turin, 30. März.
Die Kavallerie und Artillerie hielten sich ausgezeichnet in der Schlacht von Novara. Sie hatten nicht allein die Oestreicher zu bekämpfen, sondern auch
die desertirenden piemontesischen Regimenter, welche auf sie feuerten, nachdem sie aus Reih und Glied gelaufen waren. Piemont, welches am 20. Morgens an 100,000 Mann Linie zählte, wird heute Mühe
haben, ihrer 20,000 wiederzufinden.
Zu Chambery wurde dem General Broglia, der neulich dahin geschickt worden als Divisionskommandant, ein wüthendes Charivari gebracht. Dieser Broglia, einer der verstocktesten Reaktionäre, ist
derselbe General, der im vorjährigen Feldzug an der Spitze des Regiments von Savoyen stand und sich durch seine gänzliche Unfähigkeit kompromittirte.
Es sind von hier aus Ordonnanzen an den General Marmora geschickt worden, die ihm befehlen, auf Genua loszumarschiren und die Stadt in Belagerungszustand zu versetzen.
Die Nationalgarden von Casale haben die Zugänge von Casale tapfer gegen die Oestreicher vertheidigt.
Nachdem sie das Schlachtfeld von Novara verlassen, sind die östreichischen Truppen nicht alle in der Lombardei stehen geblieben. Eine Kolonne ist aufgebrochen nach den Kirchenstaaten, die andere
nach Toskana. Die Oestreicher waren 45,000 Mann stark zu Novara; sie haben 20,000 Mann in Piemont gelassen und von den übrigen 25,000 disponiblen Mannschaften haben sie einen ziemlich beträchtlichen
Theil nach der Lombardei zurückziehen müssen, wegen der Insurrektion, die auf einigen Punkten ausgebrochen und auf allen auszubrechen droht. Die zum Einfall in Centralitalien bestimmten Kolonnen
können daher nicht sehr stark sein und selbst ohne große Kraftentwickelung ist die Passage der Apenninen leicht durch die Toskaner zu vertheidigen.
Das jetzige Turiner Ministerium ist aus demselben Stoffe, woraus die contrerevolutionären Ministerien in ganz Europa jetzt gemacht werden. An der Spitze Gioberti, der Jesuit. Pinelli und Galvagno
engherzige und kleinsinnige Advokaten. Delannay hat seine Sporen in Sardinien und in Chambèry verdient. In Genua endlich eroberte er den Beinamen: „persönlicher Feind der
Demokratie“. Nigra repräsentirt die Aristokratie des Geldsacks, Demargherita, die Suprematie der Rabulisterei. Rocca und Mameli sind Nullen. Dies Ministerium ist natürlich wenig populär zu
Turin. Das Journal „Le Resorgimento“ selbst, ein „honettes und gemäßigtes“ Blattt, greift es an. Unterdeß spickt der neue König seine Hauptstadt mit den Gardes du Corps,
die sich so elend dem Feinde gegenüber benommen haben und ist entschlossen, Ordnung zu stiften. Man weiß, was das heißt. Um Ordnung zu machen, bedarf es des Friedens mit Oestreich. Er wird ihn
mit der größten Hast abschließen. Die Aristokratie steht hinter ihm und treibt. Diese Elenden verwünschen den Krieg schon, weil er Zwangsanleihen und einige andere Opfer ihnen auferlegte. Hinter der
Aristokratie steht wieder die europäische Diplomatie, an ihrer Spitze die französische. Auch sie will die Ordnung, wie vor dem Februar.
Romarino, der jetzt in der Citadelle von Turin verhaftet sitzt, wurde gerade in demselben Augenblick zu Arona verhaftet, als er nach der Lombardei, also zu Radetzky, entfliehen wollte.
Der neue piemontesische König, der mehr Schmerz über den Verlust von sechs Pferden, als über den seiner Armee empfand, soll sich durch einen geheimen Artikel gegen Radetzky verpflichtet haben, die
Festungswerke von Alessandria zu schleifen, sobald die Oesterreicher diese Stadt verlassen würden. Es ist übrigens jetzt erwiesen, daß Radetzky dem Karl Albert selbst viel härtere
Waffenstillstandsbedingungen gestellt hatte. Sobald er abgedankt hatte, modifizirte Radetzky von selbst, wohlunterrichtet über die Pläne des jetzigen Königs, die entehrendste Bedingung, die
Entwaffnung.
General Perone ist an den in der Schlacht bei Novara erhaltenen Wunden gestorben. Er war Savoyarde von Geburt und hatte von 1815 bis 1848 in der französischen Armee gedient.
Die Plünderung und die Metzeleien dauern im ganzen Novaresischen bis Biella fort. Die Aristokratie und die Pfaffen stehen in Verdacht, diese Art Propaganda für den Marschall Radetzky ermuthigt zu
haben.
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@facs | 1501 |
Mailand, 30. März.
Ein Befehl des Gouverneurs von Mailand, Graf von Wimpfen, verordnet, daß, um die Ruhe in der Hauptstadt zu sichern, alle fremden Personen, welche nicht im Besitz
von Ausweisschriften sind und sich über ihren Aufenthalt nicht zu rechtfertigen vermögen, festgenommen und an die vom Feldmarschall bestimmten Orte transportirt werden.
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@facs | 1501 |
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@facs | 1501 |
Aus Thüringen, 4. April.
Die gottbegnadigte Bureaukratie schläge in ihrem heiligen Eifer gegen die demokratischen Ketzereien so ergötzlicht Purzelbäume, daß man sich zuweilen den
Spaß nicht versagen darf, dieselben etwas näher zu betrachten. Ein Haupttummelplatz federfuchsender Donquixote vom reinsten Geblüte ist Erfurt. Diese Stadt beherbergt nicht allein von Alters her eine
gar stattliche Schaar der ausgezeichnetsten politischen Harlekine, sondern ist auch im Vollgenusse der größten Erfindung der neueren Zeit, des Belagerungszustandes. Wiederholte Bitten einiger
Irregeführten werden sie dieses Vorzuges nicht berauben, und die jüngste Bittschrift von 1731 Bürgern um Aufhebung desselben wird ebenfalls wohl zu den Akten gelegt werden, so lange der donnerkundige
Brandenburg-Kronion durch das welterschütternde Zucken der Augenbraunen eine andere Ansicht an den Tag zu legen geruht. ‒ Man nennt Erfurt zuweilen die Metropole des Thüringerlandes; mit mehr
Recht könnte man sie die sächsische Metropole des Belagerungs-Cultus und die Herren v. Voß, Türck, Rochlitz, Hutsteiner und Dufft die hohen Priester desselben nennen. Dieser Cultus hat, wie er in
Thüringen geübt wird, daß Ungewöhnliche, das er Herz und Sinn erheitert; und hätte Schiller ihn gekannt, er hätte statt der Götter Griechenlands unsere Belagerungsgötter besungen. Hat nicht ganz
Deutschland laut mitgelacht, als es hörte, daß hier trotz Verfassung und sonstigem modernen Schnickschnack die heilige Censur und das Zeitungsverbot wieder eingeführt worden? ‒ In wie
ergötzlicher Weise hier die Opferdüfte zum Göttersitze emporsteigen und welch' anmuthige Spiele die neue preußische Ritterschaft den angestammten hohenzollernschen Göttern zu Ehren treibt,
mögen Sie aus folgender Anekdote ersehen:
Krackrügge verbüßte eben seine Strafe dafür, daß er ein mißhandeltes Mädchen den Klauen seiner Würger entrissen und bei dieser Gelegenheit einen ‒ schaudre Leser! ‒ einen Edelmann
beleidigt hatte, als die Märzschauern des vorigen Jahres ins Land fuhren. Krackrügge wanderte aus dem Zuchthause in die Nationalversammlung. Sobald die Camarilla in Potsdam sich wieder einiger Maßen
fühlte, wurden ihre Getreuen in Erfurt auch wieder munter. Sie occupirten ein Winkelblättchen, die „Erfurter Zeitung“, füllten es mit den Trebern der „Neuen Preußischen
Zeitung“ und ließen Krackrügge in jeder Nummer Gasse laufen. Zum Schlusse der Nationalversammlung erklüngelte man auch ein großartiges, von der braven „Kölnischen Zeitung“ mit
Wollust abgedrucktes Mißtrauensvotum gegen denselben. Der Belagerungszustand bot die ersehnte Gelegenheit, Krackrügge's Organ, „den deutschen Stadt- und Landboten“, zu
unterdrücken. Krackrügge kehrte gegen Weihnachten zurück. Er wollte sich durch fliegende Blätter bei seinen Wählern rechtfertigen; in Erfurt aber wurde ihm die Druckerlaubniß dazu versagt und, nachdem
er die Blätter in Gotha hatte drucken lassen, die Einfuhr und Verbreitung derselben in Erfurt verboten. Daß der mit Krackrügge haltenden Partei keine Wahlversammlung gestattet wurde, versteht sich von
selbst. Der Wahltag kam heran, die neuen preußischen Junker glaubten gewonnenes Spiel zu haben und stellten den Ober-Regierungsrath von Tellau als Kandidaten auf. Siehe da! die Junker denken und die
Völker lenken. Krackrügge wurde wieder gewählt. Am 9. Februar berichtete die Regierung dem Minister v. Manteuffel (mit Ueberspringung des Oberpräsidenten, an den nach §. 34 des Reglements der
Bericht gehen mußte, daß gegen Krackrügge's Wahl nichts zu erinnern sei. Am 10. Februar aber stellt die „Erfurter Zeitung“ die Behauptung auf, Krackrügge sei wegen seiner
Zuchthausstrafe nicht mehr im Vollbesitze seiner bürgerlichen Rechte und deshalb nicht wählbar. Dieser anonyme Aufsatz konnte unberücksichtigt bleiben, da das Wahlgesetz nur dem die Wählbarkeit
abspricht, wo das richterliche Erkenntniß ausdrücklich die Schmälerung der Ehrenrechte ausgesprochen hat. Inzwischen nahm sich die „Neue Preußische Zeitung“ (Nr. 42) der Sache an und
machte der Regierung in Erfurt Vorwürfe, daß sie den Aufsatz der „Erfurter Zeitung“ nicht gehörig würdige. Das Gewünschte war erreicht, nämlich ein Vorwand, Krackrügge's Wahl
angreifen zu müssen. Die Erfurter Regierung kennt den amtlichen Charakter der „Neuen Preußischen Zeitung“. Sie weiß, daß sie vor der öffentlichen Meinung gerechtfertigt ist, wenn sie
einem Wink des hohenzollernschen Moniteurs nachkommt und beschloß in der Sache das Geeignete zu thun. Herr v. Tellau, derselbe, der gegen Krackrügge durchgefallen war, wurde als Referent bestellt, und
auf dessen Vortrag hin am 25. Februar nachfolgender Bericht an von Manteuffel eingeschickt:
[1502]
„In Betreff der Gültigkeit der Wahl des Kaufmanns. Krackrügge als Abgeordneter für die zweite Kammer, von der mir Ew. Excellenz unter Ueberreichung der betreffenden Verhandlungen in unserm
gehorsamsten Berichte vom 9. d. Mts. Anzeige gemacht, aben sich nachträglich Bedenken erhoben; insbesondere ist in dem in der ehrerbietigst beigefügten Nr. 10 des Beiblatts zur „Erfurter
Zeitung“ befindlichen Aufsatze:
die Wahl des Kaufmanns Krackrügge zum Mitgliede der zweiten Kammer vom rein juridischen Standpunkt aus betrachtet,
nachzuweisen gesucht, daß p. p. Krackrügge, da er Zuchthausstrafe erlitten, also unfähig, als Zeuge bei einem Notariats-Akte aufzutreten, sich nicht mehr im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte
befunden und deshalb der Wahlfähigkeit zum Kammermitgliede entbehre. Wir halten die hier aufgeführte Ansicht zwar für mindestens sehr zweifelhaft, da der Gesetzgeber bei Erlaß der Verordnung
vom 6. Dezember im Artikel 1 lediglich den Fall vor Augen gehabt haben dürfte, wo durch ein richterliches Erkenntniß ausdrücklich eine Schmälerung und Entziehung der bürgerlichen Rechte ausgesprochen
ist; sind auch unserntheils unzweifelhaft nicht kompetent, eine desfallsige Entscheidung zu treffen.
Wir haben uns aber, und zwar um so mehr für verpflichtet gehalten, diese Angelegenheit Ew. Excellenz vorzulegen, als dieselbe auch in einem in der Beilage zu Nr. 42 der „Neuen Preußischen
Zeitung“ befindlichen Artikel besprochen und dort gewissermaßen den Behörden ein Vorwurf daraus gemacht wird, daß von ihnen nichts in der Sache gethan wäre.
Wir müssen es nun aber der Entscheidung Ew. Excellenz gehorsamst anheim stellen, ob der Gegenstand bei der zweiten Kammer Behufs Berücksichtigung bei der Prüfung der Legitimationen der Abgeordneten
anhängig gemacht, oder ob er, wenn der Verfasser des qu, Aufsatzes ganz unzweifelhaft von unrichtigen Voraussetzungen ausgehen sollte, fallen gelassen werden soll.“
Herr v. Manteuffel ließ die Sache nun keineswegs „fallen“. Er theilte den Bericht der Kammer mit, welche ihrerseits denselben der 2. Abtheilung zur Prüfung überwies. Hier hat das
seltsame Aktenstück aber das noch seltsamere Schicksal gehabt, daß der Exminister von Bodelschwingh sogar den Antrag stellte, „im Interesse der Zeitersparniß darüber hinweg zu gehen“
Das Regierungskollegium, zu welchem übrigens auch ein „Ehrenberg“ gehört, hat sich in seinem Scriptum ein bleibendes Denkmal gesetzt. Das Scriptum ist zugleich ein Beweis, zu welchen
Gedanken sich ein gutgesinntes Regierungskollegium in seinen vielen Mußestunden verirren kann, oder vielleicht richtiger, auf welchen Umwegen man einem siegreichen Gegner zu Leibe kommen kann. Wenn
Jemanden es bekannt war, daß Krackrügge im Zuchthause gewesen, so war es den Erfurter Regierungsräthen bekannt. Seitdem war Krackrügge zweimal Wahlmann, ein halbes Jahr lang Abgeordneter gewesen, war
wieder gewählt worden und Keiner hatte an seine Zuchthausstrafe gedacht. Da bringt die von denselben Erfurter Regierungsräthen redigirte „Erfurter Zeitung“ einen anonymen Artikel gegen
die Wahl, da erwähnt das von Regierungsräthen aus allen Winkeln der Monarchie redigirte amtliche Organ des Manteuffel, die „Neue Preußische Zeitung“, dieses Aufsatzes und „macht
gewissermaßen den Behörden einen Vorwurf daraus, daß von ihnen nichts in der Sache gethan wäre“, und nun bekommen die Erf. Regierungsräthe nachträglich Bedenken und halten sich für
verpflichtet, diese Angelegenheit dem Hrn. Manteuffel vorzulegen. Hr. Manteuffel hat nach Art. 77 der Verfassung vom 6. Dezember mit solchen Bedenken gar nichts zu schaffen. Es konnte also gar nicht
der Zweck sein, die Erledigung der Bedenken vom Minister zu verlangen; was der Zweck eigentlich war, liegt auf der Hand. Hr. v. Manteuffel wird diesen, wenn auch mißlungenen Versuch, sich mit Gott für
König und Vaterland verdient zu machen, zu schätzen wissen. ‒ Eins muß übrigens noch anerkannt werden: Die Regierungsräthe nennen das oktroyirte Wahlgesetz eine „Verordnung vom 6.
Dezember.“ Die Herren erkennen in der Oktroyirung keine Gesetzgebung sondern nur eine Verwaltungsmaßregel, einen Erlaß, eine Verordnung. Das ist recht brav, aber nicht konstitutionell. Sie
mögen deshalb in der Folge vorsichtiger sein, man könnte dergleichen ein anderes Mal böse vermerken.
@type | jAnnouncements |
@facs | 1502 |
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 5. April 1849.
Angekommen.
Fr. Späth vom Niedermain.
In Ladung:
Nach Ruhrort bis Emmerich Wb. Jakob Schaaff; nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre; nach Andernach, Neuwied M. Wiebel und B. Schilowski; nach Koblenz, der Mosel, der Saar und
Luxemburg L. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier M. J. Hain; nach Bingen Wb. Jonas; nach Mainz J. Acker; nach dem Niedermain C. Nees; nach dem Mittel- und Obermain B. Kraus; nach Heilbronn
Jac. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart Louis Klee; nach Worms und Mannheim Ant. Distel; und (im Sicherheitshafen) Jos. Jonas.
Ferner: nach Rotterdam Capt. Kamps, Köln Nr. 17.
Ferner nach Amsterdam Capt. Linkewitz, Köln Nr. 12.
Rheinhöhe: 6′ 10 1/2″ köln. Pegel.
Civilstand der Stadt Köln.
Den 2. April 1849.
Geburten.
(1.) Franz, S. v. Franz Sawinsky, Schuhm., unter Kranenb.
Ernst Richard, S. v. Wilh. Bernh. Alex. Kühn, Zimmermeister, Rothgerberb. ‒ Emma Aug. Joseph., T. v. Friedr. Alb. Gierlichs, Arzt, oben Marspforten. ‒ Anna Cathar.; T. v. Wilh. Jos.
Windelschmidt, Zimmermann, gr. Griechenm. ‒ Wilh., S. v. Joh. Heiderscheid, Dachdeckerm., Catharinengr. ‒ Cathar., T. v. Peter Mordmüller, Tagl., Mariengarteng. ‒ Jos., S. v.
Heinr. Sägschneider, Bleicher, Bayenstr. ‒ Jos. Wilh. S. v. Jacob Pulheim, Faßb., Elsterg. Ein unehel. Mädchen.
Sterbefälle.
Karl Friedr. Wilh. Weiler, 2 J. 6 M. alt, kl. Brinkgasse. ‒ Elisab. Kühne, 6 M. alt, Gereonstriesch. ‒ Anna Paffrath, 7 M. alt, Thieboldsg. ‒ Apoll. Hecker, 7 T. alt, gr.
Griechenm. ‒ Rosalia Wilhelm. Harperath, 8 M. alt, Eigelstein. ‒ Anna Cathar. Pütz, 15 M. alt, Lungeng. ‒ Elisab. Oster, 4 M. alt, Huhnsg. ‒ Anna Cathar. Waltgenbach, 1 J.
10 M. alt, Kupfergasse. ‒ Andr. Gummersbach, 19 M. alt, Severinstr.
Amtliche Erklärung.
Die in der Neuen Rheinischen Zeitung von heute, (Nr. 264) unter dem Datum * Köln, den 4. April enthaltene Nachricht, ich habe am 3. April im Stadtrathe mitgetheilt, daß von Berlin der Befehl
eingetroffen sei, das 8. Armeekorps mobil zu machen und alle dazu gehörigen Landwehren der Rheinprovinz unter die Waffen zu rufen, ist unrichtig. Ich habe weder diese noch irgend eine ähnliche
Erklärung so wenig im Stadtrathe, als anderswo abgegeben und konnte dies auch nicht, weil mir von solcher Mittheilung nicht das Geringste weder amtlich noch außeramtlich bekannt gemacht worden
ist.
Köln, 5. April 1849.
Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.
Baierische Biere.
Durch die wohlfeileren Frachten und schnelleren Transporte mittelst des Ludwigkanals und den eröffneten Eisenbahnen ist der Unterzeichnete in den Stand gesetzt, die (wegen ihrer gesunden
Vortrefflichkeit alt rühmlichst bekannten) Biere aus den Gräflich von Pückler-Limpurgischen Brauereien in Burg-Farrnbach bei Nürnberg, den Herren Gastgebern und Restaurateurs zur Empfehlung zu
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Es werden geliefert:
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Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
Vorzügliches EAU DE COLOGNE DOUBLE FARINA.
Erste Qualität die Flasche 6 1/2 Sgr. Kiste mit 6 Flaschen 1 Thlr. 3 Sgr. Das Dutz. 2 Thlr. bei G. Tonger, Pauluswache.
Eine Kunsthandlung sucht für mehrere gangbare und zeitgemäße Artikel einen soliden Provisionsreisenden. Postfreie Anträge erwartet man unter Adresse des Herrn. Buchbinder Brümmer, in der
Mainzergasse in Frankfurt.
Noch lautere Anfrage.
Soll denn der Landkreis Köln und Mülheim in Berlin ohne Vertretung bleiben? ‒ Weßhalb wird noch nicht gewählt? Wie lange wird die Wahl noch künstlich hinausgeschoben?
Wir haben unser Comptoir und Lager aus der Salzgasse Nr. 4 nach der Hochpforte Nr. 13 verlegt.
N. Horn, jr. & Cp.
Einige gute Rockarbeiter finden sofort Beschäftigung bei J. H. Schulz & Comp,.
Columbastraße Nr. 1 A.
Unser Geriß & Kohlenlager nebst Comptoir verlegten wir Blaubach Nr. 32, indem wir uns unsern Kunden und Freunden bestens empfehlen, versichern wir nochmals prompte und reelle
Bedienung; das Geschäft in Deutz bleibt jedoch unverändert.
A. & M. Bielefeld.
Täglich frische trockene Hefe bei Weiler unter Gottesgnaden Nr. 9.
Kost und Logis. Kreuzgasse Nr. 10.
Aechte westfälische Schinken in großer Auswahl, Höhle Nr. 28, Ecke vor St. Alban.
In einer Farbholz- und Lohmühle wird ein erster Mahlknecht gesucht, welcher längere Zeit in einer solchen Mühle beschäftigt gewesen ist, und gute Zeugnisse beibringen kann.
Von wem sagt die Exp. d. Ztg.
Ein sich gut rentirendes Detail-Geschäft wird zu kaufen gesucht. Offerten mit der Angabe der Artikel des Geschäfts wolle man unter La. J. H. S. Nr. 1 an die Exp. d. Bl. gelangen
lassen.
Vortreffliches Futter für Ratten, Mäuse, Schwaden und Wanzen. Große Budengasse Nro. 5.
Bei Ernst ter Meer (vormals B Boisserée's Buchhandlung) in Aachen ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:
Königsfeld, Dr. G. A., kurze Darstellung des Weltganges der Cholera v. Aug. 1817 bis zum Jan. 1837 u. d. gegen dieselbe durch die Erfahrung am meisten erprobten Schutzmassregeln. Nebst kurzem
Hinblick auf ihre neuesten Wanderungen u. Fortschritte. Für Aerzte u. Nichtärzte bearbeitet. geh. Preis 8 Sgr.
Diese Schrift, eine gründliche Untersuchung des Entstehens und des Ganges der Krankheit, weist zugleich die zweckmäßigsten Mittel auf, welche zur Vorbeugung oder bis zum Eintreffen des Arztes
anzuwenden sind, und dürfte daher allgemeine Beachtung finden.
v. Maltitz, C. G., Direktor der Strafanstalt in Aachen, Vorschläge zur Gefängnißreform, auf Erfahrung gegründet. geh. Preis 12 Sgr.
Der Verfasser, der seit Jahren einer größern Anstalt unter allgemeiner Anerkennung vorsteht, stellt hier, unter Beobachtung aller staatsökonomischen Rücksichten, ein System auf, welches den Zweck
der Gefangenhaltung auf dem Wege der Menschlichkeit zu erreichen strebt, und in seiner weitern Ausdehnung, getrennt von dem Gefängnißwesen, allen Hülfslosen Obdach und Nahrung sichern würde. Es ist
diese Schrift daher für Direktoren von Straf-, Arbeits- und Wohlthätigkeits-Anstalten, so wie für Fabrikherren, Geistliche und Armenpfleger von großem Interesse.
Schollmeyer, Kapellmeister des 34. Infanterie-Regts., Bürgerwehr-Marsch. Preis 5 Sgr.
VAN EETEN & Cmp. in Antwerpen.
Nachfolger des Herrn JULES VAN EETEN.
Bureau zur Beförderung Auswanderer nach Amerika.
Regelmässige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York für Passagiere und Güter, durch schöne, gekupferte und kupferfeste gut seegelnde Dreimast-Schiffe, deren Namen zur Zeit werden angezeigt
werden.
Die Abfahrten von Antwerpen sind auf den 1., 10. und 20. jeden Monats bestimmt, und nehmen vom 1. März 1849 Anfang.
Diese Gesellschaft übernimmt den Transport der Auswanderer nach Amerika mit oder ohne Beköstigung für jede oben erwähnte Abfahrt während 1849, liefert Contrakte für alle Plätze im Inneren der
Vereinigten Staaten per Eisenbahn und Dampfschiffe, und expedirt ebenfalls Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen
u. zu den billigst möglichsten Preisen.
Nähere Nachricht ertheilen auf frankirte Anfragen die Herren VAN EETEN et Comp. in Antwerpen, und alle Agenten dieser Gesellschaft in Deutschland.
Antwerpen, den 27. December 1848.
VAN EETEN et Comp.
Zum deutschen Reichsverweser, bei Louis Kertell, gr. Neugasse Nr. 36.
Ostern-Montag Eröffnung meiner Kegelbahn, wobei ich eine ausgezeichnete große Mainzer Flasche Mosel- und Rheinwein zu 5 Sgr. empfehle.
Zugleich mache ich während meiner Sommerwirthschaft auf eine billige und feine Restauration aufmerksam.
Ostern-Montag den 9. d. M.
Tanzmusik bei Louis Kertell zum deutschen Reichsverweser, große Neugasse Nr. 36 Anfang 5 Uhr.
Täglich frischer Maitrank in und außer dem Hause.
zum deutschen Reichsverweser bei Louis Kertell.
Stollwerk'sches Vaudeville-Theater.
Vorläufige Anzeige.
Dienstag den 10. April 1849:
Auf vielseitiges Verlangen zum neunten Male 100,000 Thaler.
Franz Stollwerk.
Theater in Köln.
Es ist dem Unterzeichneten gelungen, Herrn Karl Formes, der vor seiner Abreise nach London einige Tage verweilt, auf zwei Vorstellungen zu gewinnen. Dieselben werden am Sonntag und Montag, den 8.
und 9. April, stattfinden, und zwar wird gegeben
Die Hugenotten.
[unleserlicher Text] Marcel ‒ Herr Formes.
Martha.
[unleserlicher Text] Plumkett ‒ Herr Formes. E. Gerlach.