Deutschland.
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9
] Elberfeld, 31. März.
Der neue preußische Kaiser mundet unsern Herren Fubrikanten vortrefflich. Gestern Nachmittag schon wurden die deutschen und preußischen Fahnen aus
vielen „vornehmen“ Fenstern gehangen, und Böllerschüsse von den umliegenden Höhen verkündeten unsern elenden Proletariern das freudige Ereigniß. Jetzt, meinen die Herren, nachdem
Deutschland in Preußen aufgegangen, werde der Handel erst recht blühen, da es keinem Zweifel untertiege, daß der Gottbegnadete recht bald „Alles in Ordnung“ bringen werde. Ihre einzige
Angst ist, der König möge die Wahl nicht annehmen, doch hoffen sie, daß, wenn auch formelle Hindernisse die definitive Annahme vor der Hand verbieten sollten, Se. Majestät sich doch jedenfalls den
edlen Vorkämpfer Gagern als Minister verschreiben werde.
Heute Morgen mußten sich die Elberfelder im Datum geirrt haben. Die ganze Stadt wurde gegen 10 Uhr mit Fahnen, Kränzen etc. geschmückt, 24 der nobelsten Equipagen rollten leer nach dem Bahnhofe und
ihnen folgte eine Kompagnie Schützenbürgerwehr sowie zwei hochberittene Gensdarmen. Man erwartete zum festlichen Empfange mit dem Zuge von Düsseldorf die Deputirten Frankfurts, weil man vernommen, daß
diese Herren sich schmeichelten, den Umweg über hier zu nehmen. Gegen halb 11 Uhr kam der Zug, die Böller krachten und die Glocken der Kirchen läuteten, aber ‒ die Deputirten kamen nicht. So
wurden die loyalen Spießbürger schon am 31. März in den April geschickt. Ein böses Omen. Unser Gemeinderath hat sich beeilt, eine Adresse an Se. Majestät zu richten, worin es heißt, daß die Vertreter
des deutschen Volkes nun zu dem Baue der vom ganzen deutschen Volke so heiß ersehnten Einheit den Schlußstein gelegt, und daß nun in den Händen der preußischen Majestät das Geschick des deutschen
Volkes liege etc.
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309
] Barmen, 31. März.
Irgend ein Schelm machte sich das Vergnügen schon am 31. März unsere kaiserduselige Städtväter mit dem Gerücht in den „April“ zu
schicken, die Kaiser-Deputation käme heute mit dem Erzherzog an der Spitze nach Berlin hier durch. ‒ Um 9 Uhr diesen Morgen rannten bereits Stadtverordnete rath- und kopflos ob des wichtigen
Tages durch die Stadt. Aufforderungen zum Jubel und zum Schmücken der Häuser wurden angeklebt und die Jünger der heiligen Hermandad befahlen jedem Hauseigenthümer irgend welche Fahne auszustecken. Das
Philisterium parirte natürlich ordre, wenn auch mit zweideutigem Bemerken „vie mötten jo van den Kooplüden leven.“
Um den Blödsinn vollständig zu machen, lassen die Pfaffen wieder feierlichst läuten, Kanonen donnern und die Väter der Stadt fahren in Galla und großer Würde zum Bahnhof. ‒ Bald darauf wirds
lebendig auf den Straßen, alles wogt dem Rathhause zu, und hinter der Menge her die Carrossen mit den langgewordenen Gesichtern und Ohren der Stadträthe. Mit wahrem Feuereifer läßt der schwarzweiße
heilige Stadtschuldirektor jetzt seine mit dem ganzen Pfaffenthum auf dem Rathhause versammelte Schuljugend das diesen Morgen noch schnell eingepauckte „Was ist des deutschen Vaterland“
ableiern, und dann hält der wegen der Nachtstuhlexpedition „von Gottes Gnaden“ bekannte und mit dem „unvermeidlichen“ dekorirte Beigeordnete Kebel eine demosthenische Rede,
worin er blumenreich entwickelt, daß sie in den „April“ geschickt und die Deputirten des Froschteichs über Duisburg zum Gottbegnadeten gefahren seien.
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115
] Münster, 30. März.
Der Schwan singt vor seinem Ende ‒ das Münster'sche Gericht ist vor seinem Ende einmal noble. Der Dezembergefangene Justizrath
Groneweg ist gestern Mittag entlassen worden, obgleich seine Einberufung noch nicht amtlich verfügt worden.
Sieben Dezembergefangene haben nochmals den Antrag auf Freilassung gestellt, weil den 1. April die neue Gerichtsorganisaton eintritt, und erboten sich zur Erlegung einer Kaution. Am Mittwoch wurde
darüber ballotirt.
Assessor Druffel, der stets für Freilassung gestimmt, wurde zu einer Leichenschau nach Boesensell kommandirt, und Herr Stockhausen hat zu viel Charakter, als daß er sich der Abstimmung enthalten
sollte, und so kam denn folgender Wechselbach zur Welt:
„Auf das heutige, den Erlaß der Untersuchungshaft wiederholt beantragende Gesuch eröffnen wir Ihnen, daß die Voraussetzung desselben, als wenn wegen der Abwesenheit einiger zur zweiten
Kammer berufenen Mitangeschuldigten der Abschluß des Untersuchungsverfahrens einen Aufenthalt erleiden müsse, nicht begründet erscheint, keinen Falls aber darin Veranlassung liegen würde, von dem auf
geführte Beschwerde auch von dem Kriminalsenat bestätigten Verhaftungsbeschlusse abzugehen und damit dem Staatsanwalt vorzugreifen, dessen Wirksamkeit mit dem 1. k. M. beginnen wird. ‒ Münster,
den 28. März 1849. Königliches Land- und Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen: Giese.
An die Herren: Hamacher,
Reinhard, Jacobi, v. Mirbach,
Graumann, v. Schmitz, Blu-
menfeld.“
Doch ich prophezeie, daß ich Ihnen den 2. April die Freilassung der noch eingesperrten Dezembergefangenen melde; denn der Oberlandesgerichtsrath Sethe wird Oberstaatsanwalt, und da dieser Mann,
obgleich stark schwarz-weiß, einen Ruf als honetter und tüchtiger Jurist zu verlieren hat, so wird er sofort die Freilassung verfügen.
Der Referendar von Vincke, Bruder des „berühmten“, reist dieser Tage nach Amerika zum Ankauf von Gütern. Ob die Schweine in Amerika eben so fett werden als auf Ickern, darüber
erhalten wir gewiß später Aufschluß.
Per Estaffette kam gestern der Befehl an, daß heute 2 Kompagnieen des 13. Infanterieregiments nach Minden abmarschiren. Man sagt, der Kriegsminister habe die Einberufung des Mindener
Landwehrbataillons befohlen, General Groeben aber davon abgerathen, weil es böses Blut machen würde, wenn nun noch ein 4. Landwehrbataillon mobil gemacht würde.
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*
] Berlin, 31. März.
Zu der Kommission für die Entwerfung einer Adresse, welche die Gefühle und Erwartungen der zweiten Kammer in Betreff der Frankfurter Ereignisse
aussprechen solle, sind gewählt: v. Vinke, Ludwig (Mühlhausen), v. Berg, Berends, Pape (Münsterberg), Schramm, Elsner, v. Merckel, Müller (Siegen), Urlichs, Menzel, Sauber, Dahne, Ziegler, Grün,
Arnim-Boitzenburg, v. Unruh, Wiethorst, v. Auerswald, Lensing, Ulrich. Es gehören also 11 Mitglieder der Linken und 10 der Rechten an. Da aber Grabow bei jeder Adreßkommission den Vorsitz führt und
nach der neuen Geschäftsordnung mitstimmt, ist Stimmengleichheit vorhanden. Die Kommission ist heute um 5 Uhr Nachmittags zusammengetreten und wird die Adresse sogleich entwerfen, damit sie morgen
gedruckt in den Händen der Abgeordneten sein und Dienstag oder Mittwoch zur Verhandlung kommen kann.
In die Kommission für die Belagerungszustände in Erfurt, Kreuzburg und Posen sind gewählt in der 3. Abtheilung: Breithaupt, Ebert; in der 5.: Cibulski, Liebelt; in der 7.: Wallmuth, Görz-Wriesberg.
Die andern Abtheilungen haben noch nicht gewählt.
In der Verfassungskommission erklärte sich die eigentliche Rechte, Vinke etc., gegen die Wahl der Lehrer durch die Gemeinden. Die äußerste Rechte aber stimmte aus religiösen Gründen mit der Linken
dafür.
Graf Arnim-Boitzenburg erklärte offen, die ministerielle Gemeindeordnung müsse zur Anarchie führen, und gerade ihn hat die Rechte in die Gemeindekommission gewählt.
Bei dem Diner, welches der Graf Brandenburg vorgestern gab, erschienen merkwürdigerweise nur die Männer der konstitutionellen eigentlichen Rechten. Kleist-Retzow, Bismark,, Bodelschwingh,
Arnim-Boitzenburg waren nicht eingeladen, während Vinke, Auerswald etc. durch eine Einladung beehrt wurden.
In der Fraktionsversammlung der Partei Rodbertus wurde der Antrag auf eine Adresse, um den König zur Annahme der Kaiserkrone zu bewegen, mit einer Majorität von fünf Stimmen, nach langer Debatte
abgelehnt. Herr v. Unruh nahm ihn heute demungeachtet auf und erfreute sich der Unterstützung der Fraktionen Rodbertus, Kosch und Immermann!!
Der hiesige Verlagsbuchhändler Hofmann wurde dieser Tage auf die Polizei gerufen, und ihm dort Folgendes zu Protokoll erklärt: „Das Polizeipräsidium hat in Erfahrung gebracht, daß die
Buchhandlung A. Hofmann und Komp. das Journal „Münchener Leuchtkugeln“ hier vertreibt. Diese Blätter enthalten täglich Artikel in Schrift und Bild, welche nahe an Hochverrath und
Majestätsbeleidigung streifen. Wenn er daher fortfahren sollte, diese Blätter zu vertreiben, so würde das Oberkommando der Truppen in den Marken sich genöthigt sehen, ihm das Geschäft zu
schließen.“
Das Füsilierbataillon des 12. Regiments hat heute Vormittag Befehl erhalten, binnen zwei Stunden nach Schleswig-Holstein zu marschiren.
Trotz der österreichischen Siegesberichte aus Italien, trotz der Abdankung Karl Alberts und trotz der Kaiserdeputationen war unsere Börse heute wieder sehr flau gestimmt. Man hatte Briefe aus
Hamburg bekommen, welche den Friedensabschluß mit Dänemark entfernter als je schildern. Dänemark hat seine Ansprüche jetzt so hoch gestellt, daß selbst das Ministerium Manteuffel es nicht wagen will,
unter solchen Bedingungen den Frieden abzuschließen. Diese gewisse Aussicht auf einen neuen dänischen Feldzug hat die Haussiers an unserer Börse von Neuem entmuthigt.
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*
] Berlin, 31. März.
Sitzung der zweiten Kammer.
Eröffnung 11 1/4 Uhr.
Präsident Grabow erstattet Bericht über die Ueberreichung der Adresse unter Vorlesung der vom Könige gesprochenen Erwiderung.
Es wird beschlossen, diese Erwiderung wörtlich ins Protokoll aufzunehmen.
Der Präsident theilt ferner mit, daß das Ministerium drei Denkschriften über den Belagerungszustand in Erfurt, in Posen und in dem Kreise Kreuzberg überreicht habe.
Eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern soll nach dem Vorschlage des Präsidenten für die gesammte Angelegenheit aus den Abtheilungen gewählt werden.
Die Versammlung nimmt den Vorschlag des Präsidenten an.
Der Ministerpräsident erhebt sich: Meine Herren! Es sind in den jüngst verflossenen Tagen von der Frankfurter National-Versammlung Beschlüsse gefaßt worden von unverkennbar hoher Wichtigkeit
für Preußen, für Deutschland, für das Haus Hohenzollern. Amtliche Eröffnungen hat die Regierung indeß noch nicht erhalten. Sie glaubt jedoch schon jetzt versichern zu müssen, daß der Weg, den sie
einzuschlagen denkt, der bereits vorgezeichnete ist und der sich des Beifalls beider Kammern zu erfreuen gehabt hat.
Präsident Grabow: Es sind zwei diese vom Herrn Ministerpräsidenten so eben berührte Angelegenheit betreffende Anträge eingegangen. Der eine vom Abg. Unruh:
„Eine Adresse an des Königs Majestät zu erlassen, mit der Bitte, die von der deutschen National-Versammlung in Frankfurt Sr. Maj. angetragene Kaiserwürde anzunehmen, und sofort eine
Kommission zur Abfassung der Adresse zu ernennen.“
120 Stimmen sind nach der Geschäftsordnung zur Begründung der Dringlichkeit des Antrages erforderlich.
Wiederholte Zählungen ergeben 111 für die Dringlichkeit.
Der zweite Antrag, durch Vinke gestellt, lautet:
„Die Kammer wolle beschließen, eine Kommission zur Entwerfung einer Adresse zu ernennen, in welcher die Versammlung ihre Gefühle und Erwartungen in Beziehung auf die erfolgte Wahl Sr.
Majestät zum Kaiser von Deutschland ausspreche.“
Die Dringlichkeit wird unterstützt.
Die Majorität entscheidet sich für sofortige Ernennung der Kommission Auch die Minister v. Manteuffel und v. d. Heydt erhoben sich für diesen Antrag.
Tagesordnung: Interpellation des Abg. v. Möller an den Minister des Innern:
„ob er von einem Erlaß der Regierung zu Minden Kenntniß habe, ob er denselben billige, und wo nicht, welche Maßregeln er dagegen zu ergreifen denke?“
Der Erlaß betrifft das Versammlungsrecht. Die Regierung zu Minden will, daß die Unterbehörden den Versammlungen nicht durch Anbietung von Gemeindelokalen oder sonst Vorschub leisten.
Minister v. Manteuffel erklärt sich bereit, die Interpellation heute noch zu beantworten.
v. Möller bemerkt, die Interpellation sei schon in der Reichsversammlung zu Frankfurt angebracht, aber zur Erledigung an die Landesministerien zurückgewiesen worden. Der Erlaß sei kurz vor
den Wahlen ergangen, unmittelbar nach dem Rundschreiben des Ministers über die Einwirkung der Behörden auf die Wahlen. Er glaube nicht, daß Unterbehörden berechtigt seien, die Gesetze nach Willkür zur
Beschränkung der Freiheit auszulegen. Jener Erlaß nenne es eine Ungehörigkeit, daß Versammlungen im Namen des Volkes Beschlüsse fassen oder Wünsche aussprechen. Es sei ihm kein Gesetz bekannt, das
dergleichen verbiete, die Gesetze geben vielmehr Jedem das Recht zu Petitionen.
Minister des Innern: Er sei noch nicht in der Lage gewesen, über diesen Erlaß die Regierung in Minden zu horen, dennoch glaube er die geforderten Aufschlusse geben zu können. In vielen
Gegenden sei das Versammlungsrecht falsch aufgefaßt worden, indem man, auf dasselbe gestützt, Rechte, die den Gemeindebehörden zustehen, zu usurpiren suchte. Versammlungen seien nie verboten worden,
wohl aber habe er veranlaßt, daß Versammlungen nicht im Namen der Gemeinden abgehalten und Namens der Behörden Beschlüsse gefaßt werden. Er billige daher den Erlaß allerdings.
Pape (Münsterberg) interpellirt das Staatsministerium über die Ausführung der von der National-Versammlung zu Gunsten der Invaliden gefaßten Beschlüsse.
Minister v. Strotha erklärt, in diesem besondern Falle die Interpellation noch heute beantworten zu wollen.
Pape begründet seine Interpellation. Nach einer Mittheilung des damaligen Kommissars des Kriegsministers, Hrn. v. Griesheim, würden jetzt 25,000 Invaliden mit 400,000 Thlr. unterstützt; nach
der Angabe des damaligen Unterstaatssekretärs im Kriegsministerium betragen die Unterstützungen 1,100,000 Thlr. Er macht darauf aufmerksam, daß ein Invalide in Berlin Hunges gestorben sei. Dieser
Zeitungsnachricht, die damals auch von der Tribüne herab erwähnt worden, sei nicht widersprochen worden. Während Invaliden verhungern, erhalten Personen, die ein großes Kapitalvermögen besitzen, wegen
ihrer im Kriege geleisteten Dienste 4-800 Thlr. an Pensionen. Der Staat sei reich genug, um zu verhindern, daß die in seinem Dienste verarmten Krieger betteln.
Minister v. Strotha: Nach dem Beschlusse der National-Versammlung erschien eine Kabinetsordre, welche diese Beschlüsse genehmigte und in Folge dersrlben ergingen Bekanntmachungen an alle
Regierungen und Polizeibehörden, welche eine möglichst schleunige Ermittlung veranlaßten. Die beschlossene Klassensteuerbefreiung ist verfügt, die Verzichtleistungen auf Invalidenansprüche sind für
nicht geschehen erklärt. Zum Beweise der Anspruchsqualität auf Invalidenunterstützung ist der Nachweis der Dürftigkeit und der Invalidität für genügend erklärt und als Prinzip jede Erleichterung bei
Führung dieses Nachweses zugelassen worden. Ob es übrigens einem Arzte möglich ist. körperliche Gebrechen immer als Folgen der Kriegsstrapazen zu attestiren, steht zu bezweifeln. Ueber die
angestellten Ermittelungen liegen übrigens bis jetzt erst 5 Berichte von Regierungen vor. Der Minister macht noch bemerklich, daß die gedachten Ermittelungen zweckmäßig der Civilverwaltung zu
überlassen und von dem Militärressort allzuschneiden sein würden. Wolle die Kammer übrigens die ausreichede Unterstützung aller Krieger als Prinzip aufnehmen und dazu die nöthigen Gelder bewilligen,
so werde er der Erste sein, der im Namen aller preußischen Veteranen der Versammlung seinen wärmsten Dank aussprechen werde. Bis jetzt wurden 32,000 Invaliden unterstützt, und sein Vorgänger im Amte
habe darin eine dankenswerthe Thätigkeit entwickelt. Uebrigens sei die Aaflösung der Invalidenkompagnien im Werke, da die Erfahrung gelehrt habe, daß die Invaliden in ihrer Heimath besser zu leben im
Stande seien, als an den Garnisonsorten.
Finanzminister v. Raabe bemerkt, es sei in Betreff der verfügten Kopfsteuerbefreiung keine Beschwerde darüber eingegangen, daß die Regierungen die Verfügung unausgeführt gelassen hätten.
Fortsetzung der Berichte über die Wahlprüfungen. Man beschließt, wegen der bei einer Wahl vorgekommenen Unregelmäßigkeiten die Akten dem Min. des Innern zugehen zu lassen.
Ein dringender Antrag des Abg. Kinkel und Genossen findet Unterstützung. Er lautet:
Die Kammer wolle beschließen, die beiden Strafprozesse, in welchen der Abg. Kinkel in zweiter Instanz auf den 18.April d J. vor das Landgericht zu Köln geladen ist, vorläufig zu sistiren und die
Einforderung der Akten zu verlangen.
Der Antrag geht an die Petitions-Kommission, welcher Beschleunigung empfohlen wird, weil noch vor dem Osterfest über den Antrag Beschluß gefaßt werden müsse, wenn dem Interesse des Antrages genügt
werden solle.
Reuter (Tilsit) erstattet Namens des Centralausschusses Bericht über den Antrag des Staatsanwalts Sethe, die gegen den Abg. Jung wegen Beleidigung des Magistrats zu Berlin einzuleitende
Untersuchung zu ge-
[1476]
nehmigen. Der Ausschuß trägt darauf an: die Genehmigung nicht zu ertheilen.
Martens u. A. beantragen: die Untersuchung eröffnen zu lassen. Fast die ganze Rechte unterstützt diesen Antrag.
Martens: § 83 der Verfassung mache die Eröffnung einer Untersuchung gegen Abgeordnete von der Genehmigung der Kammer abhängig, aber das geschehe lediglich, um dem Parteiinteresse nicht allzu
weiten Spielraum zu geben, nicht um den Abg. ein Privilegium zu ertheilen. Er stelle den Beruf eines Abg. sehr hoch, aber noch höher stehe das Ansehen des Gesetzes. Den Grund, daß durch Vernehmung von
Abg. Versäumnisse herbeigeführt werden, hält er nicht für stichhaltig, da ja Abgeordnete aus Privatrucksichten öfter den Besuch der Abtheilungen unterlassen. (Murren.)
v. Lisiecki erklärt den Martens'schen Antrag formell für unzulässig und reglementswidrig
Stein kennt weder die Angriffe, die der Berliner Magistrat gegen die National-Versammlung geschleudert hat, noch auch die dadurch provocirte Entgegnung des Abg. Jung, welche zu dem Proceß
Anlaß gegeben hat. Aber er hält es für unangemessen, daß ein Abgeordneter durch Termine und dergl. den Sitzungen entzogen werde. Die Rechte habe gleichfalls kein Interesse daran, der Minorität eine
Stimme zu entziehen, die Rechte sei ja ihrer Majorität so sicher. Fliehen werde Jung wegen der geringen Strafe nicht, und eine Ausweisung werde auch nach Beendigung der Session nicht eintreten, da man
ja vorziehen werde, Jung einzusperren. Das Privilegium, von dem man öfter gesprochen habe, sei nicht ein Privilegium der Abgeordneten, sondern ein Recht des Volkes. Der Redner weist auf die
Tendenzprocesse hin und sieht in der Bestimmung des § 83 ein Mittel, Maßregeln der Regierung gegen ein ihr mißliebiges Kammermitglied entgegen zu treten.
Berichterstatter Reuter ist gegen den Antrag des Ausschusses.
Die Majorität ist für Nichtgenehmigung der Untersuchung, mit der Minorität stimmten auch die Minister v. d. Heydt und Manteuffel.
Berichterstatter Reuter verliest den Bericht des Centralausschusses über den Antrag: die Genehmigung zur Einleitung einer Untersuchung gegen den Abg. Arntz (in der Steuerverweigerung) zu
ertheilen. Der Ausschuß ist auch hier gegen die Genehmigung. Arntz selbst hat darauf angetragen, die Einleitung der Untersuchung, so weit sie ihn betreffe, zu genehmigen. Die Kommission stellt anheim,
über diesen Antrag zur Tagesordnung überzugehen.
v. Berg für den Antrag von Arntz. Es handle sich nicht darum, den Abg. Arntz einer Untersuchung zu entziehen, die schon seit Monaten das Land mit leerem Lärm erfülle; es handle sich darum,
die Kompetenz der Kammer festzustellen. Der Untersuchungsrichter sei der Meinung, eine Voruntersuchung sei keine Untersuchung, die Kommission sei der entgegengesetzten Meinung. Die betheiligten
Mitglieder drängt es zu wissen, was die Gerichte über die Steuerverweigerung beschließen werden Man müsse daher eine Declaration der Kammer darüber wünschen, ob durch die Voruntersuchung ihre
Prärogative berührt werde oder nicht. Die einzelnen Mitglieder sind so wenig befugt, darüber zu entscheiden, indem sie den Vorladungen Folge leisten, als die Untersuchungsrichter, indem sie die
Vorladungen erlassen.
Urlichs ist für die Tagesordnung unter Hinweis auf den Beschluß der Nationalversammlung in Betreff der Untersuchung gegen den Abg. Kuter. Ueber das Materielle der Frage sich zu äußern hält
er nicht an der Stelle.
Die Majorität ist für die Tagesordnung.
Auf Antrag des Herrn Renard hat der Centralausschuß die Ernennung einer Kommission von 21 Mitgliedern vorgeschlagen, um 1) die zu erwartenden ministeriellen Vorlagen über die
Agrarverhältnisse einer weiteren Vorberathung zu unterwerfen; 2) dieser Kommission alle einschlägigen Petitionen zu überweisen.
Stein beantragt Tagesordnung, weil der Antrag durch § 19 des Geschäfts-Reglements erledigt sei.
Schöpplerberg beantragt die Errichtung einer besondern Kommission für die Bearbeitung der schlesischen Agrarverhältnisse.
Dierschke hofft, daß Herr Renard und Genossen sich nicht blos auf die formelle Erledigung der Anträge über Erleichterung des Druckes der ländlichen Bevölkerung beschränken werden. Er macht
darauf aufmerksam, daß die Kommissionen überwiegend aus Mitgliedern der Rechten zusammengesetzt werde. Er bittet (!) auch die Linke bei den Wahlen in die Kommissionen zu berücksichtigen.
Renard: Sein Wunsch, eine Kommission für die Agrarverhältnisse zu ernennen, sei durch Bildung der Fachkommission erledigt. Die Bemerkung des Abg. Dierschke sei einer Widerlegung unfähig.
Die Tagesordnung wird angenommen.
Die National-Versammlung begiebt sich in die Abtheilungen, um die Mitglieder der Adreß-Kommission zu wählen.
Schluß 2 1/2 Uhr.
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@facs | 1476 |
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316
] Berlin, 31. März.
Der Besitzer der Vossischen Zeitung, Justizrath Lessing, ist als Verbreiter der berüchtigten „Enthüüllungen“ in einem der gegen ihn
angestellten Injurienprozesse, kürzlich zu 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Herr Lessing wird nunmehr an die höhere Instanz gehen, und seinen Recurs an diejenigen Personen nehmen, welche die
Pamphlete seiner Zeitung zu weiterer Verbreitung übergeben haben.
Der bekannte Polizei-Direktor Duncker, befindet sich in Oberschlesien, um auf die aus Oesterreich übertretenden politischen Flüchtlinge zu vigiliren und ihre Ergreifung zu bewerkstelligen. Es ist
zweifelhaft, ob ihm diese Mission von den Preußischen, oder von Russischen, oder von Oesterreichischen Behörden übertragen ist.
Mach dem heutigen Militair-Wochenblatte ist dem General-Lieutenant v. Prittwitz, Commandeur der Garde-Infanterie etc., der Oberbefehl über die nach Schlswig-Holstein bestimmten Reichstruppen
übertragen und der General-Major von Hahn zum Chef des Stabes bei demselben ernannt, dem General-Major von Hirschfeldt, Comandeur der 7. Division, das Commando über die nach Schleswig-Holstein
bestimmte Division übertragen, und der General der Infanterie von Pfuel auf sein Ansuchen mit Pension in den Ruhestand versetzt worden.
(P. St. A.)
Die elektro-magnetische Telegraphen-Linie ist so weit vorgeschritten, daß nach und von folgenden Stationen Depeschen mitgetheilt werden können, nämlich: Berlin, Jüterbogk, Köthen, Halle, Erfurt,
Eisenach, Kassel, Gießen und Frankfurt a. M. In einigen Tagen werden noch folgende Stationen der Berlin-Kölner Linie hinzutreten: Potsdam, Magdeburg, Oschersleben und Braunschweig. Die Lieitung des
ganzen, zum Ressort des Handelsministeriums gehörgen Instituts, ist dem Oberst du-Vignau übertragen und dasselbe unter der Firma: „Königliche Telegraphen-Direktion,“ in die Kategorie
einer königlichen Behörde gestellt worden.
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@facs | 1476 |
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*
] Wien, 29 März.
Der Exminister Schwarzer, Redakteur der verbotenen allgemeinen österreichischen Zeitung, ist zu einem 48stündigen Stockhausarrest verurtheilt worden.
‒ In der siebenbürgischen Hofkanzlei, so wie in der Ortschaft Sechshaus sind dieser Tage verborgene Waffen aufgefunden worden. ‒ Das heutige Amtsblatt der Wiener Zeitung bringt eine
Kundmachung der Staatsanwaltschaft in Preßsachen. Hiernach wird Leopold Hafner wegen eines in der Konstitution vom 29. September 1848 enthaltenen Artikels „Zwei Aristokraten“ auf Grund
der provisorischen Preßordnung vom 18. März 1848 als Mitschuldiger in Anklagestand versetzt und dessen Verhaftung angeordnet. ‒ An der Börse ist gestern der Verkehr in Silberscheidemünze, heute
jener in Livorneser Eisenbahn-Aktien untersagt worden. ‒ Smolka, von Stadion nach Wien berufen, erhielt den Befehl, binnen 24 Stunden abzureisen und nur durch Stadions Vermittelung konnte es
ihm gelingen, zu bleiben. Prato ist nach Linz gebracht worden. ‒ Der Dichter Kaiser erhielt von Welden die Versicherung, daß er es nur seiner Gnade zu verdanken habe, wenn er nicht erschossen
werde. Er hat bekanntlich sich geflüchtet.
Nach Mittheilungen von Reisenden, die diesen Morgen aus Ungarn kamen, bestätigt es sich, daß die Dinge vorerst (!) noch nicht zum Besten dort stehen. Man war selbst nicht ohne Besorgniß für die
Behauptung der Schwesterstädte.
Nach dem heute veröffentlichten Ausweise der dreimonatlichen Periode vom 1. November 1848 bis 1. Februar 1849 ergab sich ein Ausfall von circa 23 1/2 Mill., welcher durch Vorschüsse der
Nationalbank gedeckt worden ist. Gegen den Voranschlag blieb die Einnahme zurück um circa 3 1/2 Mill., wozu die Ausfälle in der Grund- und Häusersteuer, im Zoll- und Postgefälle 1 1/2 Mill., die zu
hoch angeschlagenen Ueberschüsse des Tilgungsfonds 1 1/4 Mill. kontribuirten. Bei den Ausgaben, welche den Voranschlag insgesammt um circa 4 1/2 Mill. überstiegen, ergab sich bei den Armee-Auslagen
allein ein überwiegendes Mehr mit circa 4 Mill.
Der „Lloyd“ spricht in einem leitenden Artikel es ziemlich deutlich aus, daß auch Deutschland nächstens eine octroyirte Verfassung erhalten dürfte. Die Stelle lautet: „Wir
hoffen, daß sämmtliche Regierungen Deutschlands, Oesterreich und Preußen an ihrer Spitze, zu einer Verständigung in Bezug auf die künftige Organisirung des Reichs gelangen, und daß sie vereint die
Initiative ergreifen werden, um die deutsche Verfassung mit der Paulskirche zu vereinbaren. Das ist der Weg, welchen die leitenden Staaten aller Wahrscheinlichkeit nach einschlagen werden, und welcher
zum Ziele führen kann.“
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@facs | 1476 |
Prag, 28. März.
Der vom Staatsanwalt gegen Bakunin wegen seiner bekannten Brochüre eingeleitete Preßprozeß dehnt sich auch auf die Vereinszeitschrift der Slovanska Lipa aus,
welche in den ersten Nummern des heurigen Jahrgangs eine Uebersetzung jener Brochüre brachte. Die Voruntersuchung gegen die Redacteure der Slovanska Lipa hat bereits begonnen. (Mor. Nov.)
Gegen die Zeitschrift der Slovanska Lipa ist neuerdings vom Staatsanwalt ein Preßprozeß anhängig gemacht worden. Gegenstand der Klage ist der mitgetheilte Aufruf des italienisch-slavischen Vereins
in Turin an die Slaven.
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@facs | 1476 |
[
*
] Dresden, 29. März.
Gestern ist den Kammern in geheimer Sitzung mitgetheilt worden, daß Oestreich die Rückberufung des Gesandten v. Könneritz als einen Bruch zwischen
Oestreich und Sachsen ansehen werde. Grund genug für die Mehrheit der Kammern, nicht weiter auf jene Rückberufung zu dringen.
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@facs | 1476 |
[
*
] Gotha, 29. März.
Der Herzog hat das von den Abgeordneten angenommene Staatsgrundgesetz unterzeichnet. Statt indeß, wie ein Paragraph desselben festsetzt, den Eid auf die
Verfassung „im Beisein der Abgeordneten-Versammlung“ mündlich zu leisten, hat er den Abgeordneten eine schriftliche Eidesformel übersandt und dadurch sich gleich anfangs über das
Staatsgrundgesetz wegoctroyirt.
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@facs | 1476 |
Mainz, 29. März.
Der Menschenraub, welcher an der elfjährigen Tochter des Herrn von Rippentrop begangen wurde, machte seiner Zeit viel von sich reden. Gestern nun verhandelte man
über diesen Gegenstand vor dem hiesigen Kreisgericht gegen die Beschuldigten. Dieselben sind 1) die Ehefrau Robert, Schwägerin des Herrn von Rippentrop, gegen welche, weil sie nicht erschienen war,
das Contumacialverfahren in Anwendung kam; 2) die Ehefrau Rosner, eine alte Dienerin der Frau Robert; 3) Katharina Weidner, die Schwester der Frau Rosner. Aus den Verhandlungen ging hervor, daß man
den Kindern des Herrn von Rippentrop, die nach dem Tode seiner von ihm getrennt gewesenen Frau bei ihrer Tante, der Frau Robert, waren, gegen ihren protestantischen Vater eine Abneigung beizubringen
suchte, welche auch Wurzel faßte. Als endlich Hr. v. Rippentrop eine Reise von Paris nach Mainz machte, um seine Kinder zu sich abzuholen, wurde seine älteste Tochter Marie durch Frau Robert mittelst
Beihülfe der Mitangeschuldigten geraubt, um sie dem Vater dauernd zu entziehen. Im Februar d. Jahres erhielt jedoch der Geschäftsführer der Familie Gouvry, Herr Schmitt, ein Schreiben, von der
französischen Gränze datirt, worin demselben Frau Robert die Ueberlieferung des Kindes anbot, was auch in Ausführung kam. Frau Robert soll übrigens bei ihrer Handlungsweise von fremden Einflüssen
geleitet gewesen sein. Sie wurde indessen von dem Gericht des Menschenraubes für schuldig erklärt, in Berücksichtigung subjektiv mildernder Umstände aber nur zu 3 Monaten Correktionshausstrafe
verurtheilt. Ihren Mitschuldigen wurden, der ersteren 1 Monat, der letzteren, Katharina Weidner nämlich, 14 Tage Gefängniß zuerkannt.
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@facs | 1476 |
Mainz, 29. März.
Die Entrüstung gegen unseren Stadtrath ist so allgemein, daß es schwer einzusehen ist, wie derselbe noch länger die Angelegenheiten der Gemeinde verwalten will,
ohne daß jede von ihm ausgehende Maßregel mit dem größten Mißtrauen betrachtet wird. Der an drei auf einander folgenden Tagen auf dem hiesigen Markte statt gehabte Scandal ist nur durch den Stadtrath
provozirt worden, der auf seinem einmal gefaßten Beschlusse hartnäckig bestand, einen Menschen als Marktmeister wieder einzusetzen, den die öffentliche Meinung längst gerichtet hat. Der gestrige
Scandal, über den Ihnen schon berichtet wurde, hätte den blutigsten Ausgang nehmen können, und je mehr man jetzt an die Möglichkeit eines solchen Ausganges denkt, je heftiger äußert sich der Unwille
über Die, welche der allgemein herrschenden Stimmung auf solche unverantwortliche Weise trotzen wollten. Man ist überzeugt, daß ein solcher öffentlicher Scandal nicht vorgefallen wäre, wenn die seit
fast einem Jahre immer wieder herausgeschobene Ergänzungswahl für den Stadtrath stattgefunden und diesen von den Mitgliedern befreit hätte, die mit unverkennbarer Vorliebe dem Rückschritte zugethan
sind und der öffentlichen Meinung Trotz bieten zu können glauben.
[(Fr. Journ.)]
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@facs | 1476 |
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082
] Heidelberg, 31. März.
Unter heutigem Datum bringt die Frankfurter LPC (Lauwarmer Parlaments-Clatsch) Folgendes: „Wir können dreist sagen, unsre Verfassung
gehört, abgesehen vom erblichen Kaiser, zu den freisinnigsten von ganz Europa.“
Freilich, Ihr Herren von der „Linken“ und vom Märzverein, das könnt Ihr dreist sagen, denn wozu habt Ihr nicht die Dreistigkeit. Habt Ihr doch kürzlich noch ausfindig gemacht,
die einzige Ursache von dem miserabeln Zustande des Parlaments sei nur, daß das Volk nicht genug Petitionen an dasselbe geschickt habe!
Für die Prinzipientreue und die politische Einsicht unserer linkischen Biedermänner ist diese Aeußerung charakteristisch.
„Unsere Verfassung gehört, den erblichen Kaiser abgerechnet, zu den freisinnigsten von ganz Europa.“
„Abgesehen von den Folgen der Strangulation hat der Patient eine kräftige Konstitution und würde unter andern Umständen noch lange gelebt haben“ ‒ sagte ein Arzt mit
Märzvereinsverstand von einem Erhängten.
Abgesehen davon, daß die Verfassung monarchisch ist, ist sie republikanisch.
Abgerechnet den „erblichen“ (???) Friedrich Wilhelm Hohenzollern ‒ ich bitte Euch, was ist denn sonst an Eurer Verfassung, welche Ihr unter Mühe, Schweiß und
Tiefsinn ausgeheckt habt? Wo hat man sie je respektirt, wo ist nur ein Titelchen davon zur Wahrheit geworden? Wo ist überhaupt in der ganzen Verfassung etwas Reelles, außer höchstens gerade diesem
Kaiser, von dem Ihr „abseht“. Und wo steckt denn die gerühmte „Freisinnigkeit“? Etwa in der Konzession des jämmerlichen „suspensiven Veto“ mit dem Rechte des
wiederholten Nachhauseschickens? Etwa in dem vorbehaltenen Rechte der Oktroyirung? Oder in der Bestimmung, daß die Verfassungen der Einzelstaaten nur mit Zustimmung der Reichsgewalt etc. erfolgen
dürfen (Gewährleistung der Reichskroaten)? Oder in dem neuen Staatenhause (Bundestage)? Oder in dem so hochgepriesenen Wahlgesetz zum Volkshause, nach welchem noch immer der gesammte Arbeiterstand und
die demokratische Partei sammt und sonders ausgeschlossen werden kann und sicher auch wird? Und dieses Wahlgesetz ist doch der Kaufpreis, um welchen Heinrich Simon und andere
„charakterfeste“ Biedermänner aus Westendhall zu Verräthern an ihrer Partei wurden und zu den Erbkaiserlichen überliefen! ‒ Oder sind es ‒ und darauf werden sie sich
wahrscheinlich vor Allem stützen ‒ die bescheidenen, verklausulirten, phrasenreichen und dennoch nie zur Ausführung kommenden papiernen „Grundrechte“? Freilich enthält § 7 der
„Gewähr der Verfassung“ eine Bestimmung, nach welcher die „Grundrechte“ in jedem passend scheinenden Augenblicke durch Belagerungszustand, Standrecht etc. etc. annullirt
werden können: das genirt indessen die Herren nicht. Sie werden sich auch noch bescheiden, daß sie die Grundrechte noch gar nicht gehörig verstehen, und die Herren Wrangel-Manteuffel um gefällige
Interpretation ersuchen.
Es ist wahrhaft komisch anzusehen, wie diese Herren der „gemäßigten Linken,“ deren Tendenz es ist, „das Errungene zu behaupten,“ von Konzession zu Konzession getrieben
werden. Im vorigen Jahre stellten sie sich, zum „passiven Widerstande“ gerüstet, auf ihre „Märzerrungenschaften“ und wollten sie „behaupten.“ Man oktroyirte
ihnen eine „Errungenschaft“ nach der anderen hinweg; sie nahmen gutmüthig die Errungenschaft mit der neu errungenen Beschränkung, und wollten auch diese „behaupten.“ Man
gab ihnen systematisch Rippenstöße; bei jedem Stoße wichen sie zurück, sagten aber stets: „diesen Platz wollen wir behaupten!“ ‒ bis ein neuer Rippenstoß kam und sie noch weiter
zurücktrieb ‒ und so fort, bis sie jetzt endlich an die Wand gedrängt sind, wo sie nicht weiter zurückkönnen ‒ bis sie für eine Verfassung, gegen deren einzelne Paragraphen sie gestimmt
haben, als für ihre „Errungenschaft“ schwärmen!
Mit Gagern, Mathy, Wilh. Jordan u. s. w. (die Linke hat sich vermehrt!) unterzeichnet die „gemäßigte Linke“ eine Erklärung des Inhalts: daß die Verfassung (die freisinnigste in
Europa!) keine wesentliche Aenderung erleiden dürfe, als Bedingung für die Annahme der Kaiserwahl. Nun, Friedrich Wilhem hat in seinen jungen Jahren Hegel getrieben; er wird Euch schon genügend über
den Unterschied von wesentlich und unwesentlich belehren. Ihr seid am Ende schon leicht davon zu überzeugen, daß dies oder jenes nur unwesentlich sei, und ich zweifle nicht, daß in einiger Zeit die
„gemäßigte Linke,“ wie jetzt für die Verfassung in Bausch und Bogen, so für die Verfassung mit Friedrich-Wilhelm-Manteuflischen Glossen auftreten werden ‒ vermöge ihres
ausgezeichneten Abstraktionsvermögens werden sie auch davon „absehen,“ und wir werden dann lesen:
„Abgesehen von den nothwendigen Consequenzen des preußischen Erbkaisers, ist unsre Verfassung eine der freisinnigsten in Europa.“
„Abgesehen davon,“ daß Ihr die Schleppenträger der deutschen Fürsten seid, habt Ihr glücklicherweise in Deutschland nichts zu sagen!
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@facs | 1476 |
[
*
] Freiburg, 30 März, Abends 8. Uhr.
Soeben wurde nach eilftägiger Verhandlung der Prozeß wegen Struve und Blind entschieden: Beide sind zu achtjähriger
Zuchthausstrafe verurtheilt worden, welche sie nach einem alten Gesetz, wonach 2 Monate einsamer Zellenhaft gleich 3 Monaten Zuchthausstraße sind, in Zellenhaft von 5 Jahren und 4 Monaten absitzen
sollen. In dem Prozeß wurden mehr als hundert Zeugen verhört, welche sämmtlich von der Staatsanwaltschaft vorgeladen waren; die von den Angeklagten bezeichneten Entlassungszeugen wurden gar nicht
vorgeladen, da man den Vertheidigungsbeweis von vornherein als „unerheblich“ auszuschließen geruhte. ‒ Wir hoffen, daß an den Regierungsmännern Badens baldigst vom Volk
ähnliche „Gerechtigkeit“ geübt werden wird.
Französische Republik.
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@facs | 1477 |
Paris, 31. März.
Karl Albert befindet sich noch in Antibes (bei Nizza).
‒ Der Moniteur meldet die gestern ihm durch den Telegraphen zugegangene Nachricht von der Wahl des Königs von Preußen zum deutschen Erbkaiser.
Dieses Ereigniß macht hier gar keinen Eindruck.
Das Journal des Debats zweifelt, daß unter den deutschen Fürsten kein Einziger unter den jetzigen kritischen Verhältnissen diese Wahl annehme.
‒ Der Moniteur enthält folgende telegraphische Depesche:
Marseille, 30. März.
(Der Bevollmächtigte des Ministeriums des Auswärtigen zu Marseille an den Minister in Paris.) Der französische Consul in Alexandrien beauftragt mich, Ihnen zu melden, daß eine außerordentliche
Beilage zur Bombay-Times vom 4. März anzeigt: die englische Armee habe laut Bülletins vom 25. Februar einen entscheidenden Sieg über die Sikhs erfochten. Dieselben haben alle ihre Zelte und
Artillerie im Stich gelassen.
‒ In Chambery herrscht wie an der ganzen Grenze eine unbeschreibliche Gährung. Savoyen will sich von Sardinien losreißen und zur französ. Republik schlagen.
‒ Mehrere Gränzblätter, namentlich L'Union Dauphinoise vom 28. März sagt in einer Nachschrift:
„Die um Grenoble kantonirten Truppen haben Befehl zum Abmarsch erhalten. Die ganze Division bewegt sich nach der Gränze. General De Luzy, der in den Junitagen Commandant des Pariser
Stadthauses war, wird die Vorhut befehligen und schon morgen früh sein Hauptquartier in Barraux aufschlagen.“
‒ Der Constitutionnel zeigt mit sichtlicher Freude an, daß im Toscanischen eine Erhebung zu Gunsten des Ex-Großherzogs stattgefunden habe. Die Volksführer Montazzo, Guerrazzi und Montanelli
seien arg mißhandelt worden.
Wir haben Grund, diese Nachricht für unächt zu halten.
‒ Aus den Departements Indre und Puy de Dome wurde gestern durch mehrere Deputirten der Linken eine Anzahl neuer Bittschriften für Restitution der Restaurations-Milliarde der
Nationalversammlung überreicht.
‒ Im Faubourg St. Germain zirkulirt, nach Angabe der Reform, eine Glückwunschadresse an den Helden Radetzki, die bei den Legitimisten zahlreiche Unterschriften findet. So wären wir denn,
ruft das genannte Blatt, wieder glücklich bei dem Cosacken-Jubel von 1815 angelangt!
‒ Proudhon hat gestern das Rechtsmittel der Cassation gegen das ihn treffende Urtheil eingelegt. Die demokratischen Blätter eröffnen Subscriptionen zur Deckung der Geldbußen des Peuple.
‒ Die Kriegsgerichte in der Rue du Cherche Midi verurtheilen immer noch drauf los. Die Gerichtszeitungen enthalten wieder mehrere neue Verurtheilungen zu 20, 10 und resp. kürzerem Gefängniß
auf Galeeren und in Zuchthäusern.
‒ Endlich werden auch einmal zwei honnette Journale gepackt. Die „Assemblée Nationale“ und der Toulouser Independent sind vor die Affisen geladen, weil der Briefwechsel
zwischen Bugeaud und Lamoricière gänzlich falsch ist, den beide honnette Blätter im Dezember v. J. veröffentlichten. Diese Briefe wurden in den genannten Redaktionsbüreaus fabrizirt.
‒ Der „National“ ist heute sehr kriegerisch gesinnt. Sein Premier Paris sprüht Feuer und Flamme.
Das Thorésche neuerstandene Journal de la Vraie Republique sagt sehr richtig: Drei Tendenzen herrschen in der Nationalversammlung bezuglich Italiens. 1) Die Ministeriellen mögten die
1815er und heiligen Allianz-Verträge mit den absolutistischen Cabinetten aufrecht erhalten und eine Art zweiter Wiener Bundesakte zusammenbrauen. 2) Die moderirte Opposition mögte sich England in die
Arme werfen um gegen jeden Mächtebund geschützt zu sein. 3) Die Montagne mögte sich mit allen Völkern gegen jede absolute Herrschaft verbinden und eine allgemeine Schilberhebung bewirken.
‒ In Bourges gehen morgen die Vertheidigungsreden zu Ende; Sonntag wird das Resumé stattfinden und dann werden die Jurés unmittelbar in Deliberation treten, so daß wir den
Urtheilsspruch spätestens Montags 2. April früh erfahren können.
‒ In voriger Nacht wurde eine bedeutende Zahl von Verhaftungen in Paris vorgenommen, deren politische Farbe zum Theil noch ein Geheimniß ist.
‒ National-Versammlung. Sitzung vom 31. März. Anfang 12 1/2 Uhr.
Marrast zieht zunächst die monatlichen Abtheilungen durch's Loos; dann geht es an die italienische Debatte.
Marrast: Herr Thiers hatte eigentlich das Wort, doch tritt er es für kurze Zeit dem General Cavaignac ab, der einige Erklärungen in Bezug auf gestrige Reden zu geben wünscht.
Cavaignac (Stille): Man erwähnte gestern der Politik derjenigen Regierung, bei der ich den Vorsitz führte. Ledru-Rollin hob die Kluft hervor, welche die Politik der heutigen Regierung von
der der Provisorischen Regierung und der meinigen scheide. War die Politik der Provisorischen Regierung wirklich so, wie sie Ledru-Rollin schilderte, so war der Unterschied zwischen ihrer und der
unsrigen in der That unbedeutend. Was Drouin de Lhuys von Solidarität sprach, die zwischen seiner und unserer Politik herrsche, so sagte ebenfalls er nur Wahres. Es herrschte allerdings ein gewisser
Zusammenhang, sowohl zwischen den politischen Systemen meiner Vorgänger, als meiner Nachfolger. Im Lamartineschen Manifest lag nur der Keim zum Kriege. Die National-Versammlung genehmigte dieses
Manifest und überließ der Exekutive die Ergreifung der zu einem Bruderbund mit Deutschland und Befreiung Italiens nöthigen Maßregeln. Ohne dem Krieg auszuweichen (sans éluder la chance de
guerre, si elle se présentait), zogen wir doch den Weg der Unterhandlung vor und traten in die Mediation. Wir erfüllten auf diese Weise den Beschluß der National-Versammlung und
berücksichtigten die friedsamen Mittel. Wenn im Laufe der Debatte meine damaligen Depeschen vorgetragen werden sollten, wird sich dies noch klarer herausstellen. (Dieser Rede folgte einige Agitation,
sei es, daß man eine Art Fedehandschuh für die eine oder andere Partei darin erblickte.)
Thiers besteigt die Bühne. Die vorliegende Frage, beginnt er, ist ernst; sie verdient die großte Berücksichtigung und Jeder ist verpflichtet, sein Licht beizubringen. Ich besteige also diese
Bühne, nicht weil ich von Hr Ledru-Rollin provozirt wurde, sondern weil auch ich mich verpflichtet fühle, den Tribut meiner Erfahrung beizubringen (Ah! Ah!), nicht daß ich die Angriffe Ledru-Rollins
verachte, sondern weil ich sehe, daß er ganz verschiedenartige Dinge durcheinander wirft (Lärm). Wie? Weil die Coalition (Thiers und Guizot) die von Mole verfügte Räumung Ancona's bekämpfte
(regrettait), will man daraus folgern, daß wir heute die Politik Ledru-Rollin's befolgen sollen (ja ja! links). Das klänge gerade so als wenn Sie behaupteten, ich müsse ein demokratischer
Republikaner sein, weil ich unter dem vorigen Regierungssystem zur Opposition gehörte (Lärm zur Linken). Eure Politik heute ist Krieg! Italien ist untergegangen (Oh Oh!), ja es ist untergangen, doch
nicht für immer, hoffe ich, aber für lange Zeit. Hören Sie die Thatsachen … Man darf auf die Bühne nicht blos schöne Phrasen bringen. Man muß wissen, was Sie wollen, und ich werde sprechen als
ob ich am grünen Tische inmitten von Ministern säße. ‒ Nun beginnt der Exminister seine eigentliche Rede. Sie wollen den Beschluß vom 24. Mai 1848 festhalten, der einen Bruderbund mit
Deutschland und die Befreiung Italiens vorschreibt; wohlan das ist der Krieg (Agitation). Sie wollen die Lombardei und Venedig den Oestreichern entreißen und Sie glauben, daß dies keinen Krieg gebe?
Enttäuschen Sie sich. Krieg mit Oestreich ist eine ernste Sache, selbst wenn Oestreich ganz allein stände. Aber steht Oestreich so ganz allein? Sie, die überall Coalition sahen, wollen nicht
zugestehen, daß Rußland hinter Oestreich stehe (Agitation). Ihr schmeichelt Euch mit der Allianz der Völker: triste ressource! Als Ungarn sich erhob, meintet Ihr, Ungarn, die ein Fünftel des
östreichischen Heeres bilden, würden sich nicht gegen Ungarn, ihre Brüder, schlagen; nun ich glaube, jetzt sind Sie vom Gegentheile überzeugt, die Ungarn waren die Tapfersten in Oberitalien u. s. w.
Einige Mißvergnügte! Einige Ehrsüchtige habt Ihr für Euch, die Massen der Völker habt Ihr gegen Euch. Aus Rücksicht für Italien möchten Sie uns in einen allgemeinen Krieg verwickeln. Welches Interesse
hat denn Frankreich eigentlich in Italien? Un interèt d'influence, und darum wollen Sie den Bauer seiner Hütte entreißen und ihn in einen blutigen Krieg werfen, das wäre eine haute folie
(Agitation). Der Redner geht nun auf das Februar-Manifest zurück. Er habe gezittert, sagte er, als er darin die Abschaffung der Wiener Verträge von 1815 gelesen. Diese Verträge der That nach als
abgeschafft und nur noch dem Recht nach als bestehend erklären, sei ein diplomatischer Unsinn gewesen, ein Club-Wiederhall (Tumult). Die Wiener Verträge! Sie können sie verachten, aber Sie dürfen sie
nicht brechen ‒ sprach ich schon unter der vorigen Regierung. Stellen Sie die Ordnung im Innern her und Sie werden stark sein. Für eine question d'influence lohne es sich nicht der Mühe,
sich in den Krieg zu stürzen. (Bewegung. Ledru-Rollin eilt auf die Bühne, aber die Glieder steigen von den Bänken. Die Sitzung wird auf 15 Minuten suspendirt.)
Ledru-Rollin erhält das Wort, um Cavaignac und Thiers zu widerlegen.
Ich gleite über das, was Cavaignac gesagt, nur mit wenigen Worten Er behauptete, oder schien wenigstens glauben zu machen, daß seine Politik derjenigen der provisorischen Regierung gleiche. Das ist
nicht wahr, es läge eine Kluft dazwischen, sagte ich gestern und ich bleibe dabei. Unter der provisorischen Regierung stieß Sardinien unsere Hülfe zurück; unter Cavaignac bat es darum. Statt sie ihm
zu gewähren und den Beschluß des 24. Mai zu erfüllen, mediatisirte er. (Bravo!) Ich gehe zu Thiers über; Hr. Thiers predigte 1840 den Krieg, heute predigt er den Frieden. (Man lacht.) Hr. Thiers
vergeudete damals nahe an 800 Millionen und dies alles wie er sagte, nur um einer entfernten Sache zu dienen. Heute handelt es sich um Dinge von der ernstesten Natur, die sich an unsern Gränzen
zutragen und da ruft Hr. Thiers: man will sich für eine question d'influence schlagen. (Agitation.) Hr. Thiers sagt, Italien sei todt, für lange todt und man solle höchstens ein De profundis
anstimmen.
Ich aber habe eben Briefe empfangen, welche melden daß General Pepe ein östr. Korps von 6000 Mann geschlagen und ganz Venetien in Insurrektion stehe!! 1840 rief Thiers dem Odilon Barrot zu: Sie
wollen allgemeinen Umsturz, allgemeinen Krieg! Barrot antwortete: Es handelt sich nicht um allgemeinen Krieg, sondern um die Ehre Frankreichs. ‒ Wie ganz anders sprechen diese beiden Herren
heute!
Der Redner tritt in eine Erörterung der ökonomischen Interessen die Hr. Thiers so ganz bei Seite lasse und schließt: besser Krieg als Unehre! (Bravo's zur Linken.)
Barrot erwidert, die erste Pflicht einer Regierung sei, die Gesellschaft zu regeln, zu ordnen, und nicht die Anarchie nach Außen zu tragen. Man möge der Regierung die Ergreifung der etwa nöthigen
Maßregeln überlassen. Die Versammlung könne der ihr volles Vertrauen schenken. (Ja Ja, Nein Nein.)
Nach einigen Vorträgen Dupont's und Flocon's bringt Marrast die gestern von uns mitgetheilte Tagesordnung zur Abstimmung. Dieselbe wird mit 444 gegen 320 Stimmen angenommen.
Faucher will sein Klubgesetz am nächsten Montag zur dritten Lesung bringen. (Wird verschoben.)
Die Sitzung wird um 6 1/2 Uhr geschlossen.
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@type | jArticle |
@facs | 1477 |
[
*
] Bourges, 28. März.
(Prozeßverhandlung.) Avvokat Gerard, zweiter Anwalt Blanqui's, gibt ein Resumé über das öffentliche, politische Leben des
Angeklagten.
Man hat Blanqui's ganzes Leben angegriffen, weil man in Blanqui die Partei der rothen Republikaner auf's Haupt schlagen will; der Vertheidiger, welcher in Betreff der Manifestation
auf die Archive des Club Blanqui verweis't, wonach die Betheiligung nur unter der Bedingung der Gesetzlichkeit geschah, wird im Interesse der angegriffenen Partei das ganze, von Leiden und
Aufopferung erfüllte politische Leben Blanqui's hier vertheidigen. Er antwortet denen, welche Blanqui als den Feind der Gesellschaft, der Familie, des Eigenthums bezeichnen, daß
Blanqui's Streben im Gegentheil auf die gerechte Reform der Gesellschaft, auf die Emancipation der unterdrückten Klassen gerichtet war.
In die Einzelheiten übergehend, schildert der Vertheidiger, wie Blanqui im Jahr 1830 auf der Straße zum Kampf für die Freiheit aufforderte und seitdem nur für die Herstellung der Republik gewirkt
hat. Man beschuldigt Blanqui, gegen die „Republk“ konspirirt zu haben. Etwa weil er am 17. März einen Augenblick die Reaktion aufgehalten? Oder weil er gegen die Einführung des
Journalstempels, gegen die Verletzung der Sparkassen-Deposita, die 45-Centimes-Steuer protestirte? Blanqui's Streben nach dem Februar ging darauf, die Befestigung und Sicherheit der Republik zu
überwachen und die verderblichen Tendenzen der provisorischen Regierung zu verfolgen.
Wenn Caussidière erklärt, daß der Einfluß Blanqui's auf die Montagnards dem seinigen die Wage gehalten, und der brave Oberst Rey eine ähnliche Deposition in Betreff des Hotel de Ville
machte, so beweis't das eben die im Volk anerkannte Hingebung Blanqui's an die Sache der Republik. Auf Geld wenigstens konnte der Einfluß Blanqui's nicht gegründet sein, denn
Blanqui war arm, wie das Volk. Er blieb allen Vergnügungen fremd; er bestritt seinen Unterhalt mit 75 Centimes täglich.
Man hat seine Ideen verrückt genannt; die „verrückten“ Volksmänner sterben zuweilen wie unsere Väter von 1794 oder wie der „verrückte“ Volksmann Christus. Die
Geschworenen aber haben nicht über sociale Theorien, sie haben hier über das Komplott vom 15. Mai zu urtheilen. Die Geschworenen mögen bedenken, daß die Geschichte niemals ein von Haß und Leidenschaft
diktirtes Urtheil einzuregistriren vergessen hat; die Geschworenen mögen nicht als politische Feinde über Blanqui's Theorien, sondern als Richter über die Thatsachen urtheilen.
Präsident. Der Angeklagte Albert hat das Wort.
Albert und Barbès vertheidigen sich nicht.
Advokat Baud, Vertheidiger Sobrier's, beginnt sein Plaidoyer mit einer ausführlichen Begründung der Inkompetenz des hohen Gerichtshofes.
In Betreff der Anklage führt er aus, wie das öffentliche Ministerium, die Unhaltbarkeit der ganzen Prozedur erkennend, bereits die ursprüngliche Beschuldigung wegen „Komplotts“
aufgegeben habe, und jetzt nur von einem „Attentat“ spreche. Das Attentat aber bestehe in der „gewaltsamen“ Erstürmung und „Auflösung“ der
Assemblée.
An beiden Handlungen, beweis't das Plaidoyer, war der Angeklagte Sobrier nicht betheiligt, wonach der Antrag auf Freisprechung begründet erscheint.
Advokat Decoux-Laperrière, Vertheidiger Raspail's, erhält das Wort.
Seine Stellung als Vertheidiger von Amtswegen hört hier auf. Raspail hat von vorn herein die Absicht ausgesprochen, den Geschworenen selbst Aufschlüsse zu geben; der Vertheidiger ist ihm bis
hierhin zur Seite geblieben, um seine Pflicht zu erfüllen, er tritt jetzt dem Wunsche Raspail's nach zurück.
Raspail:
Die Anklage gegen ihn enthält drei Punkte: daß er eingetreten ist, daß er die Tribüne bestiegen hat, und daß er endlich einen Weg eingeschlagen, der nach dem Hotel-de-Ville führen kann. Man hat ihn
auch als Klub-Präsidenten treffen wollen; der Angeklagte legt jedoch keinen großen Werth auf dies Manöver.
An die gesetzliche Bedeutung der Klubs anknüpfend, welche die Nachfolger der Februarbankette wurden, ‒ mit dem Unterschied, daß jene der Gesinnungsausdruck der Besitzenden waren, diese der
Ausdruck der Armen, des uncensirten Volkswillens sind, ‒ geht der Angeklagte dann auf seinen Klub über. Der Klub beauftragte ihn mit Entwerfung einer Petition an die Regierung, Betreff der
Rouener Ereignisse; indem er sich diesem Auftrag unterzog, übte er das freie Petitionsrecht, und wenn man an einzelnen Ausdrücken makeln wolle, so können dieselbe doch hier keinen Erschwerungsgrund
geben: wenn man den Angeklagten von der Anschuldigung des 15. Mai freispricht, kann man ihn wegen der Petition verurtheilen?! Die Petition aber war weit entfernt, die Leidenschaften des Bürgerkriegs
heraufzubeschwören; sie rief im Gegentheil Schrecken über die „Anstifter“ des Bürgerkriegs herab, und erklärte, daß die Arbeiter, welche zur Flinte griffen, stets Opfer von feindlichen
Provokationen gewesen.
In Betreff der Manifestation erinnert der Angeklagte daran, daß er gar nicht an eine Betheiligung gedacht und einigen Kranken noch Rendezvous auf seine gewöhnlichen Consultationsstunden, auf 2 Uhr,
gegeben habe. Er war auch nicht an der Spitze des Zuges; er befand sich am Ende des Zuges bei seinem Klub, dessen einziger Ruf: „Es lebe Polen!“ war. Man mußte ihn erst aufsuchen, und
ihn bitten, mit der Petition des Klubs an die Spitze zu kommen, damit dieselbe dem ersten Volksrepräsentanten, der sich zeigen würde, eingehändigt werden könnte.
Der, der ihn aufsuchte, war Huber, das Werkzeug der Regierung, der die Ernennung zum Gouverneur des Schlosses von Raincy in seiner Tasche hatte, Huber, der intime Freund des Herrn
Marrast, Huber, der Herrn Marrast tägliche Berichte über den Zustand von Paris schickte.
(Schluß der Sitzung folgt.)
@type | jAnnouncements |
@facs | 1478 |
Amtliche Bekanntmachungen.
Herr Bernhard Hermanns beabsichtigt auf dem Grundstück Severinstraße Nr. 132 eine Destillerie anzulegen.
Nach Maßgabe der Vorschriften der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar 1845 und der Verfügung Königlicher Regierung vom 22. huj. werden daher diejenigen, welche glauben, gegen dieses
Etablissement ein Interesse geltend machen zu können, hiermit aufgefordert, ihre Einsprüche binnen einer präklusivischen Frist von vier Wochen dem Königlichen Polizei-Kommissar der 1. Sektion v.
Grävenitz (Schnurgasse), schriftlich anzuzeigen.
Köln, den 29. März 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
Wegen der Arbeiten Behufs der neuen Thor-Anlage an der Mündung der Blümchensgasse und der Verrückung der Kehlmauer zwischen diesem Thore und dem Scharfensteine wird vom 30. März c. ab das
Cunibertsgäßchen (zwischen der Blümchensgasse und der St. Cunibertskirche) bis auf Weiteres für alle Passage gänzlich abgesperrt.
Köln, den 29. März 1849.
Der Polizei-Direktor- Geiger.
Alle, welche noch gerechte Forderungen in Betreff des am 18. März letzthin auf dem Gürzenich stattgefundenen Konzertes zu haben glauben, werden aufgefordert, die bezüglichen Rechnungen spätestens
bis Mittwoch den 4. April auf dem Sekretariat des Rathhauses abzugeben, indem später einlaufende nicht mehr berücksichtigt werden können.
Köln, den 30. März 1849.
Das festordnende Comite.
Bekanntmachung.
Die Verloosung der Budenplätze für die am Mittwoch den 18. April c. beginnende und mit Sonntag den 6. Mai c. endigende, neunzehntägige Ostermesse wird am Freitag den 13. dieses Monats, Vormittags
10 Uhr, in dem Marktbüreau auf dem hiesigen Altenmarkte öffentlich stattfinden, wozu die meßbesuchenden Verkäufer entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu erscheinen, hiermit eingeladen
werden.
Köln, den 1 April 1849.
Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.
Bekanntmachung.
Vom 1. April d. J. wird:
1) die tägliche Personenpost nach Kerpen um 6 Uhr Morgens und um 5 Uhr Nachmittags,
2) die tägliche Personenpost nach Siegburg um 6 Uhr Abends,
3) die zweite tägliche Personenpost nach Lennep, um 5 Uhr Nachmittags (statt bisher 4 Uhr Nachmittags) von hier abgefertigt werden.
Vom 16. April d. J. ab, wird die jetzt zwischen Köln und Koblenz bestehende Schnellpost für die Strecke zwischen Köln und Bonn aufgehoben.
Die Korrespondenz wird auf der Tour nach Koblenz mit dem letzten, um 8 Uhr Abends von hier abgehenden Dampfwagenzuge, resp. mit der um 9 Uhr Abends von Deutz abgehenden Reitpost bis Bonn befördert
und muß, wie bisher, um 6 ½ Uhr Abends hier eingeliefert sein. Auf der Retour von Koblenz nach Köln geschieht die Korrespondenz-Beförderung von Bonn bis Köln gleichfalls mittelst einer
Reitpost.
Köln, den 30. März 1849.
Ober-Post-Amt, Rehfeldt.
Bekanntmachung.
Das jährliche Ausweißen der sämmtlichen Räume hiesiger Straf-Anstalt für weibliche Gefangene, so wie die dabei vorkommende Mauer-Reparatur-Arbeit, soll einem hiesigen Maurermeister nach Maßgabe des
Mindestgebots kontraktlich übertragen werden. Diejenigen Maurermeister, welche hierbei zu konkurriren wünschen, werden ersucht, ihre schriftlichen und versiegelten Submissionen nach vorher genommener
Kenntniß von den bei mir offenliegenden Bedingungen unter der Aufschrift: „Submission für Weißer- und Maurerarbeit“, spätestens bis zum 7. April c. an mich einzureichen. Der an diesem
Tage, Vormittags 10 Uhr, erfolgenden Eröffnung der eingegangenen Submissionen können die Submittenten beliebigst beiwohnen.
Köln, 30. März 1849.
Der Direktor der Straf-Anstalt, Blankenburg.
Versteigerung.
Am Mittwoch den 4. April 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, verschiedene gut erhaltene Hausmobilien als Tische, Stühle, Oefen, Sophas, Spiegel, Kleiderschränke, sodann ein
sechsoktaviges Klavier etc., gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher Clören.
Auszug
Das hiesige k. Landgericht hat durch das am heutigen Tage erlassene Contumacial-Urtheil die Trennung der zwischen der Klägerin Wilhelmine Schütz, ohne besonderes Geschäft, zu Eckenhagen wohnhaft
und deren ebenfalls zu Eckenhagen wohnenden Ehegatten, Ludwig Hermann, Handelsmann, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft mit allen gesetzlichen Folgen ausgesprochen, welches ich hierdurch auf Grund
des Art. 872 der Civilprozeß-Ordnung zur öffentlichen Kunde bringe.
Köln, den 2. April 1849.
Court, Anwalt der Klägerin.
An Alexis send ich dich.
Der große Schwanebeck lügt in der Kölnischen Zeitung, ich sei entrüstet darüber geworden, daß er meine Angriffe nicht widerlege. Keineswegs! Ich gönne ihm von Herzen das stolze Selbstbewußtsein
seiner Erhabenheit, um so mehr, da sonst niemand so recht daran glauben will. Entrüstet ward ich darüber, daß ein Schwanebeck es wagen darf, vor dem Ablauf des Quartals wieder freisinnige Artikel zu
schreiben. Auch ich bedauere es, daß sich noch jemand zum Vertheidiger eines Menschen aufwerfen kann, dessen Ehre zu verletzen eben so unmöglich ist, wie mir eine Million Thaler zu stellen. Wer noch
etwas Derartiges bei Herrn Schwanebeck voraussetzte, der muß jetzt eines Bessern belehrt sein, da derselbe seinen eigenen Freund desavouirt und Sachen an die Oeffentlichkeit bringt, die sich am
wenigsten dazu eignen, blos um seiner eigenen sehr werthen Person den Rücken zu decken.
Carl Cramer, Redakteur des Wächter's am Rhein.
NB. (Obiges in die Kölnische Zeitung setzen zu lassen, das überlasse ich dem Hrn. Schwanebeck. Man muß heutzutage sparsam sein.)
Verloren ein neusilbernes Petschaft mit schwarzem elfenbeinernem Griff, und den Buchstaben E. D. Der Finder erhält bei der Abgabe in der Exp. d. Ztg. eine Belohnung.
Ganz leise Anfrage.
Soll denn der Landkreis Köln und Mulheim in Berlin ohne Vertretung bleiben? — Weßhalb wird noch nicht gewählt? Wie lange wird die Wahl noch künstlich hinausgeschoben?
Eine Leinwand-Näherin die im Anfertigen von feinen Herrenhemden gut erfahren ist, wünscht Beschäftigung in- oder außer dem Hause. Sternengasse Nr. 59.
Packetschifffahrt von HEYDORN & Comp. in Bremen.
Nach SAN FRANCISCO in Californien.
Gegen den 15. April werden bestimmt expedirt die schnellsegelnde Schiffe REFORM, Capt. Hattendorf mit Passagieren EXPRESS, Capt. C. Christoffers mit Passagieren und Güter.
- Passagepreise Cajüte Ld'ors 50
- Zwischendecke Cajüte Ld'ors 25#
incl. Beköstigung und 20 Fuss cubic. Gepäck.
- Güterfracht Dollars 60 für 4000 Pfd. leichte
- Güterfracht Dollars 60 für 100 Fuss cubic. schwere
Waaren.
Die Schiffe laufen in RIO JANEIRO und VALPARAISO an, um Erfrischungen einzunehmen, und die Dauer der Reise von BREMEN bis SAN FRANCISCO wird circa 4 à 5 Monate umfassen.
Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, Jeden vor dem Wege über PANAMA zu warnen. Abgesehen von den enormen Preisen, welche man für eine solche Reise bezahlen muss, indem schon allein die
Reise von Panama bis San Francisco circa Dollars 175 kostet, ist man daselbst den grössten Gefahren wegen des höchst ungesunden Klima's ausgesetzt, und riskirt wegen Mangel an Gelegenheit
längere Zeit in diesem horriblen Panama verbleiben zu müssen.
Nähere Auskunft ertheilt auf franco Anfragen.
Cöln, den 30. März 1849.
Der Bevollmächtigte C. H. van Zütphen, Spediteur in Cöln, Comptoir Perlengraben 70 —.
Zwei Anfragen.
Da in einer benachbarten Universitätsstadt wieder ein Kakerlak die „Medaille für Künste und Wissenschaft“ erbettelt hat, so fragt man hierdurch an: 1) wann dergleichen schaamlose
Betteleien ein Ende nehmen und 2) aus welchen Fonds bisher dergleichen goldene Almosen hergestellt werden?
K. S-r.
Philosophische Schriften.
Zu haben bei Späner, Domhof Nr. 13.
Hegel, Encyklopädie der philosophischen Wissenschaften. 2. Aufl. Herausgegeben von Henning, Michelet und Boumann, enthaltend: Die Wissenschaft der Logik, der Mechanik, der Physik, der Organik und
die Philosophie des Geistes. 3 Bände noch fast neu und schön gebunden (8 Thlr.) zu 4 Thlr. — Erdmann, Darstellung und Kritik der Philosophie des Cartesius, Malebranche, Spinoza, der Skeptiker
und Mystiker, nebst Einleitung in die Geschichte der Philosophie. 2 Bde. 2 Thlr. Grundriß einer Philosophie von F. Lamenngis. Deutsche Ausgabe. Leipzig 1841. 3 Bde. 2 Thlr.
Wir haben unser Comptoir und Lager aus der Salzgasse Nr. 4 nach der Hochpforte Nr. 13 verlegt.
A. Horn, jr.& Cp.
Unser Geriß & Kohlenlager nebst Comptoir verlegten wir Blaubach Nr. 32, indem wir uns unsern Kunden und Freunden bestens empfehlen, versichern wir nochmals prompte und reelle Bedienung; das
Geschäft in Deutz bleibt jedoch unverändert.
A. & M. Bielefeld.
DIEPGEN & BECKERSHOFF in Neanderthal bei Mettmann, Kreis Elberfeld, empfehlen: Roman-Cement, Mineral-Farben, Stuckatur- und Land-Gyps, Traß, Hydraul-Kalk, Knochenmehl, geschnittene, geschliffene
und behauene Sand-, Kalk- und Marmor-Steine zu Flurbelegen, Bausteinen, Mühlen-Kopfstein-Geläufen, Denkmäler etc. zur geneigten Abnahme.
Für Agenten.
Ein Haus in Glauchan sucht einen tüchtigen und gewandten Agenten zur Besorgung seiner Geschäfte in wollenen, halbwollenen und halbseidenen Manufakturwaaren für den Rhein und Westphalen. Derselbe
muß jedoch mit dieser Branche hinlänglich vertraut sein und in derselben bereits gereift haben.
Nur solche, die sich hinsichtlich ihrer Thätigkeit und Rechtlichkeit auszuweisen vermögen, wollen sich in frankirten Briefen unter der Chiffer B. poste restante nach Glauchan wenden.
Die Verlegung unserer Wohnung und Geschäfts-Lokals vom Holzmarkte zur Blaubach Nr. 32 beehren wir uns hiermit ergebenst anzuzeigen, und empfehlen uns gleichzeitig in allen in unser Fach schlagende
Artikeln.
Callmann Söhne Fell- und Lederhandlung.
Gesucht.
Ein Drechsler-Gesell bei H. Halswick, Thurnmarkt.
Omnibus-Fahrteu von Köln nach Bergheim und Jülich et vice versa, während der Sommerperiode 1849, vom 1. April ab.
Von Köln nach Bergheim.
Morgens gegen 6 und 10 Uhr.
Nachmittags gegen 3 und 6 Uhr.
Von Köln nach Jülich.
Morgens gegen 10 Uhr.
Von Bergheim nach Köln.
Morgens gegen 6 und 10 Uhr.
Nachmittags gegen 1 und 6 Uhr.
Von Jülich nach Köln.
Morgens gegen 10 ¼ Uhr.
Köln, den 31. März 1849.
Coaks ist wieder in sehr guter Qualität vorräthig, in der Gas-Erleuchtungs-Anstalt, Buschgasse 11.
Vortreffliches Futter für Ratten, Mäuse, Schwaben und Wanzen. Große Budengasse Nro. 5.
Puppentheater.
Dienstag den 3. April 1849:
Die komische, gleiche Brüder, Lustspiel in drei Akten.
Es wird ergebenst bekannt gemacht, daß noch fortwährend Vorstellungen gegeben werden. Anfang halb 7 Uhr.