[1409]
Beilage zu Nr. 251 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Mittwoch 21. März 1849.
[Französische Republik]
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das Eigenthum der Fonds und der Aktien — und dieses Eigenthum befindet sich in den Händen der Rothschild's und Foulds. Schade, daß die Rothschild's keine Franzosen sind. Aber was liegt daran? Haben sich die verschiedenen Parteien nicht ausgesöhnt? Haben die frühern Rabbiner des linken und rechten Seine-Ufer nicht anjetzt ein und dasselbe Interesse? die Aufrechthaltung der Actien- und Fonds-Interessen im Allgemeinen? Ob da die Orleanisten, die Legitimisten oder die Napoleonisten herrschen, das kann die Sache nicht ändern, wenn nur die Sache im Allgemeinen vorwärts geht. Und gewiß, dies Bourgeois-Manifest hat vollkommen Recht, wenn es darauf dringt, die Privat Neigungen bei Seite zu setzen. Die neue Kammer „soll die Macht befestigen und nicht erschüttern und das Mangelhafte in den Institutionen ergänzen“. Präsident ist Präsident; wenn es die Nothwendigkeit der Geschäftsordnung erheischt, den Präsidenten auf Lebenszeit zu erwählen, was steht der neuen Kammer im Wege, dies zu thun? Wenn der lebenslänglich erwählte Präsident für erblich erklärt werden muß, wer wird die Kammer daran hindern? Wenn die dem Napoleon verliehene erbliche Macht seinen Kräften nicht gewachsen ist, nun, so ist ja die Kammer wieder da, um eine Uebertragung an eine andere dynastische Familie zu bewerkstelligen. Die Rue Poitiers „hat ja schon einmal das Beispiel der Vereinigung und Verträglichkeit aller alten Parteien gegeben“, warum soll sie nicht für ganz Frankreich bewirken können was sie für sich selbst bewirkt hat?
Das alte legale Frankreich, weil es das legitime Frankreich um sich geschlossen hat, glaubt ganz Frankreich zu beherrschen. Das Wahl-Comité vergißt die Bauern und Arbeiter, die nach der Legalität so wenig als nach der Legitimität fragen, nachdem sie gesehn, daß die Eine ihnen so wenig gefrommt hat, wie die Andere. Was sie verlangen, das ist die Milliarde, das sind die ihnen entrissenen Millionen, und hieran scheitern alle die bürgerlichen großen Namen und großen Phrasen des Manifestes.
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[ 12 ] Paris, 17. März.
Wir haben zur jetzigen Zeit zwei Arten von Eunuchen; die royalistischen und die republikanischen. Das Haupt der royalistischen Eunuchen ist hinlänglich bekannt: Odilon-Barrot hat selbst dafür Sorge getragen, in jeder Sitzung sich als royalistischer Eunuche zu charakterisiren. Heute war die Reihe an den republikanischen Eunuchen, und Garnier-Pages hat sich als ihr Haupt herausgestellt. Die 45 Centimes-Steuer war bei Gelegenheit der Budget-Frage wieder zur Sprache gekommen. Herr Lasteyrie legt dieser Steuer die ganze üble Lage Frankreichs zur Last. Lasteyrie ist Royalist; aber er spricht offen aus, daß wenn die Sache der Republikaner schlecht steht, so hätten sie dies einzig dieser unglücklichen Steuer zu verdanken: Frankreich hat nicht weniger als eine Milliarde in Folge derselben verloren. Garnier-Pages hat die Verantwortlichkeit dieser Steuer ganz allein auf sich genommen. Er hat das Land retten wollen und er rechnet sich diese Maßregel als ein Verdienst an. Als er dieselbe vorschlug, war er im offenen Widerspruch mit dem demokratischen Elemente der provisorischen Regierung, die sich ihr mit allen Kräften zu widersetzen suchte. Aber Garnier-Pages hat gesiegt und er rühmt sich seines Sieges heute in der Kammer. Und warum gerade heute? Weil in den bevorstehenden Wahlen Garnier-Pages und die ganze Partei des Nationals sich als diejenige Partei darzustellen Interesse hat, welche die Bourgeoisie auf Kosten der Bauern und der verschuldeten Grundbesitzer gerettet hat. Es gab damals zwei Wege, sich aus der Verlegenheit zu ziehen, und als diese zwei Wege bezeichnet Garnier-Pages 1) die Beschaffung von neuem Papiergelde, 2) die Dekretirung der von Barbes aufgestellten Steuer der Milliarde. Beide Steuern würden die Reichen getroffen haben, und ich, Garnier-Pages, habe die Armen, die Verschuldeten, diejenigen, die bereits halb ruinirt sind, treffen wollen; ich habe sie ganz ruiniren wollen, weil sie früher oder später doch ruinirt worden wären.
Das Volk hatte einen richtigen Instinkt, als es bei dem Namen Garnier-Pages als Mitglied der provisorischen Regierung hinzufügte: O, den Pages wollen wir nicht. Das ist nicht Pages, le bon, d. h. der wahre, ächte Pages, der verstorbene Pages. Aus Pietät für den Verstorbenen respektirte das Volk den „mauvais Pagés“, und heute erntet es den Dank.
Alle diejenigen, welche nicht für die 45 Centimes-Steuer sind, werden von Garnier-Pages zu derjenigen Partei gezählt, welche für die Rückforderung der Milliarde sich ausgesprochen. Wenn Ihr die Milliarde nicht wollt, Ihr Bourgeois, nun so billigt die 45 Centimes. Das ist die heutige Sprache der republikanischen Eunuchen. Er gesteht offen ein, daß er beständig die Politik Ledrü-Rollin's bekämpft habe, und endet pathetisch mit den Worten:
„Die 45 Centimes! nein, ihr dürft sie nicht herausgeben, ihr müßt sie behalten, und ich sage dies im Gefühle meiner innigen Ueberzeugung, im Augenblicke, wo die neuen Wahlen wieder bevorstehen.“
Garnier-Pages hat sein Ziel erreicht: die Borgeois-Kammer nahm seine Rede mit großem Wohlgefallen auf, und da für ihn ganz Frankreich nichts als eine Bourgeois-Kammer ist, so glaubt er sich seines nächsten Sieges in den Wahlen gewiß. Aber die Bourgeois-Kammer selbst macht dieses Mal ihre Rechnung ohne den Wirth, und dieser Wirth, das sind die 25 Millionen Bauern, denen „das Gift der Milliarde“ nunmehr inokulirt worden. Sie verlangen ihre zu viel bezahlten Steuern immer lauter wieder heraus, und der Kreuzzug, den sie für ihre, wie Garnier-Pages sagt, „schmutzigen“ Interessen begonnen haben, wird ein siegreicher sein, weil es ein Kreuzzug für die wirklichen, nächsten, handgreiflichen Interessen der großen Majorität des französischen Volkes ist.
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Paris, 18. März.
Der Moniteur, bisher taubstumm für die ganze europäische Bewegung, öffnet endlich den Mund. Er sagt:
„Wir empfangen die Nachricht, daß der Waffenstillstand am 12. März Mittags zu Mailand gekündigt worden ist und daß mithin die Feindseligkeiten am 21. ihren Anfang nehmen können. König Karl Albert wollte am 13. Abends Turin verlassen und sich nach Alessandria begeben. Die Truppen der Garnison sollten ihm am anderen Tage folgen.“
— Der Constitutionnel geht etwas weiter als der Moniteur. Er weiß, daß Minister Ferrari die Kündigung des Waffenstillstands den Kammern in Turin offiziell anzeigte und daß der lombardischen Division, auf ihr Ansuchen, die Ehre zu Theil wurde, den Vortrab zu bilden.
— Temps sagt: „Während die piemontesische Armee in die Lombardei vorrückt, hat die sardinische Regierung gleichzeitig Befehl gegeben, Oestreich auch zur See anzugreifen. Albini, der sardinische Admiral in den Gewässern des adriatischen Meeres, hat die Ordre erhalten, das östreichische Geschwader, das Venedig bewacht, in Grund zu schießen, wenn Venedig nicht anders gerettet werden könne. Vice-Admiral Corsi, der bisher vor Cagliari (Insel Sardinien) lag, rückt dem östreichischen Admiral Kastner entgegen, welcher Miene macht, die römisch-toskanischen Gestade zu beunruhigen. In Genua werden außerdem Reserve-Fahrzeuge in großer Zahl ausgerüstet. Wie man sieht, nimmt der Kampf eine furchtbare Ausdehnung an.“
— Presse, National, Siècle und das übrige conservative Heer enthalten nichts weiter. Dagegen langt die Times vom 17. eben an mit der Nachricht: daß die Londoner Zolldirection den „Bombay“ in Beschlag genommen habe, der eben mit 1200 bewaffneten Mann nach Palermo absegeln wollte, wie dies dieselbe Times gestern bereits anzeigte.
— Aus Marseille erhalten wir eben den Nouvellisten von 15. März. Er gibt die Zahl der um Marseille concentrirten Truppen, die für eine Expedition bestimmt zu sein scheinen (!) auf 12,000 Mann an, deren Oberbefehl nicht mehr dem General Mollière, sondern dem Generallieutenant Darbonville bestimmt sei.
— Aus Lyon liegen Journale vom 17. März vor uns. Sie enthalten nichts Neues.
— Das gestrige blutige Schauspiel an der Barriere Fontainebleau wird von der gesammten demokratischen Presse mit großer Entrüstung besprochen. Am Eenergischsten drücken sich Reform, Peuple und Revolution aus. Sie datiren vom 17. März an die Restauration der Guillotine, welche nicht früher als mit dem Ministerium verschwinden werde.
— Die alten Luxemburger Delegirten wollten heute Mittag zum Andenken an die Berliner Revolution ein Bankett abhalten. Sie erklärten jedoch in den Morgenblättern, daß sie die Hinrichtung zweier Juni-Insurgenten so tief erschüttert habe, um wohl eine Verlegung des Banketts zu rechtfertigen.
— Die Montagne unterzeichnet eine Adresse an die Toskaner. Wir werden den Text später mittheilen.
— Heute fährt die erste Locomotive auf der Lyoner Bahn bis Tonnere.
— Die Hinrichtung der beiden Brea-Verurtheilten mag an sich als ein unerhebliches Ereigniß in der jetzigen europäischen Bewegung erscheinen; allein sie ist von Details begleitet, die der Mittheilung werth sind. So erfahren wir, daß die diesfällige Debatte im Ministerrathe des Elysée außerordentlich lange und heiß war. Um 9 Uhr am 15. März begonnen, dauerte sie bis um 1 Uhr Nachts und endigte mit dem Beschlusse, daß Daix und Lahr guillotinirt und nicht erschossen werden sollten. Nourry, der sich so hartnäckig gezeigt hatte, verdankt seine Schonung nur seiner Jugend. Noch um 1 Uhr Nachts sandte Faucher dem Präfekten die nöthigen Befehle. Die Hinrichtung, heißt es in dem Reskripte, müsse noch vor Tagesanbruch geschehen, da die Faubourgs leicht eine Demonstration machen könnten. Aus dem Schlafe gerufen sandte der Präfekt nach dem Henker, um die Guillotine aufzustellen. Aber, o Entsetzen, der Henker (bourreau) war nicht aufzutreiben. Um 11 Vormittags begab sich Sibour, der neue Erzbischof von Paris, zum Cultus- und Unterrichtsminister Falloux, um noch eine letzte Bitte um Begnadigung anzubringen. Falloux empfing den Erzbischof mit den Worten: Es ist zu spät! Sie sind hingerichtet! Das Ministerium glaubte so fest an die Hinrichtung am Morgen desselben Tags, daß es bereits einen Zeitungsartikel an die „Patrie“ geschickt hatte, den es wieder abholen ließ, nachdem es die Abwesenheit des Scharfrichters erfahren hatte. Endlich wurde Samson-Sohn aufgetrieben und die Hinrichtung erfolgte heute Morgen 7 Uhr in der oben angezeigten Weise ohne alle Störung. Den Rest finden sie in den Journalen.
— Wir erhalten unsre Pariser lith. Correspondenz heute so spät, daß wir nur wenig daraus geben können. In der Sitzung der Nationalversammlung vom 17. wurde die allgemeine Berathung des Budgets geschlossen. Goudchaux, der ehemalige, und Fould der zukünftige Finanzjude Frankreichs, hatten eine heftige Debatte über die Finanzverschwendung unter der Monarchie, die Fould entschuldigte. Der gegenwärtige Finanzminister Passy erklärte die Finanzlage für befriedigend (!) und er hoffe durchzukommen, wenn das Land und Europa ruhig blieben. Der Minister des Innern, Faucher, setzte hierauf mit 403 gegen 315 Stimmen durch, daß am Montag das Clubgesetz debattirt werde, damit der unter dem Vorwande der Wahlagitation möglicher Weise wiedererstehende Schein von Associations- und Versammlungsfreiheit sofort erstickt werde. Alsdann wurde die artikelweise Debatte des Büdgets begonnen.
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[ 068 ] Bourges, 14. März.
(Prozeß der Mai-Angeklagten.)
Nach Eröffnung der Sitzung bemerkt Blanqui, daß verschiedene Journale höchst ungenaue Berichte der Verhandlungen geben, während das Interesse der Angeklagten die möglichst ausführliche Darstellung verlange. Der Präsident ertheilt den Journalisten unter einigen Protestationen eine Ermahmung.
Zeuge Trinité, 47 Jahr alt, Advokat. Am 13. Mai wohnte ich einer Sitzung des Clubs Blanqui bei. Ich hörte einen Arbeiter darüber sprechen, daß die Nationalgarde die Arbeiter Kanaillen nenne. Ein Mann, welcher rief: „Das ist nicht wahr!“ wurde vor die Thür geworfen. Arnould Frémy bestieg darauf die Tribüne und sprach für unentgeldliche Gerichtspflege, Progressivsteuer u. s. w.; er schloß seine Rede mit den Worten: „Man muß nächsten Montag gegen die National-Versammlung marschiren.“ Ein Redner, den man mir als Flotte bezeichnete, sprach mit Lebhaftigkeit dagegen. Blanqui bestieg die Tribüne und sagte, daß es noch nicht Zeit sei und daß man noch warten müsse.
Zeuge Bertrand, 39 Jahr alt, Volksrepräsentant, war am 13. Mai ebenfalls „aus Neugierde“ im Club Blanqui und hörte dieselben Worte.
Blanqui: Ich verlange von dem Zeugen zu wissen, ob man nicht den so aufdringenden Redner als agent provocateur behandelt hat?
Zeuge: Das ist wahr.
Blanqui: Habe ich nicht den Club in meiner Rede zur Besonnenheit aufgefordert?
Zeuge: Allerdings. Aber ich muß auch sagen, daß mir der Club zu solchen Rathschlägen sehr schlecht aufgelegt schien, und daß mir im ersten Augenblick das Ganze als ein abgekartetes Spiel vorkam.
Zeuge Bassac, 36 Jahr alt, Ex-Bataillonschef der Garde-mobile, Lieutenant in der leichten Infanterie, war am 15. Mai an der Assemblée, wo er die Colonne unter dem Ruf: „Es lebe die Republik! Es lebe Polen!“ ankommen sah. Courtais habe die Zulassung der Delegirten verordnet, welche 40 oder 50 Mann eingetreten seien. Er, der Zeuge, habe hinter ihnen das Gitter schließen lassen. Die Menge habe die Oeffnung der Gitter verlangt, dem aber nicht Folge geleistet worden sei. Um 2 Uhr aber erfuhren wir, daß die Assemblée von der andern Seite gestürmt sei.
Auf Befragen Blanquis, ob das Gitter an der Seine-Seite erstürmt, oder bloß durch Andrängen der Menge erdrückt worden sei, erklärt der Zeuge, daß man das Gitter nicht mit Gewalt erstürmt habe.
Zeuge Taschereau, 46 Jahr alt, Volksrepräsentant, erzählt, daß in der Sitzung vom 15. Mai der Repräsentant Flocon ihn herausgerufen und ihm gesagt habe, daß man ihn auf die Seite schaffen wolle. Er, Taschereau, habe am Tage darauf Flocon über diese Aeußerung zur Rede gestellt, und die Antwort erhalten, daß Blanqui Ordre gegeben habe sich Taschereaus zu bemächtigen. Der Zeuge will bemerkt haben, daß, als Blanqui mit Raspail auf der Tribüne sprach, sich die Augen Raspails plötzlich auf ihn, Taschereau, gerichtet hätten.
Raspail: Die bisherigen Zeugen haben bewiesen, daß ich gar nicht mit Blanqui zusammen auf der Tribüne war. Blanqui wurde auf die Tribüne getragen, als ich meine Petitionen verlesen hatte; mich hat nur die „Revueretrospective“ des Hrn. Taschereau auf die Tribüne getragen. (Allgemeines Gelächter.)
Zeuge Ferdinand Flocon, 48 Jahr alt, Volksrepräsentant, erklärt in dem Augenblick der Erstürmung in die Assemblée gekommen zu sein. Es sei in seiner Nähe Taschereaus Namen genannt worden und aus biedermännischer Besorgniß habe er denselben zur Flucht bewogen. Uebrigens habe er keineswegs Blanqui als denjenigen bezeichnet, der die Ordre zu Taschereaus Verfolgung gegeben.
In Betreff dieser letzten Bemerkung werden Taschereau und Flocon confrontirt, bleiben aber beide bei ihren widersprechenden Behauptungen.
Schluß der Sitzung, 6 Uhr.
Spanien.
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[ 068 ] Madrid, 12. März.
Die Budget-Kommission hofft ihre Arbeiten bis zum Anfang des April zu vollenden, und so glaubt man bei Hofe die Cortes-Session gegen den 15. desselben Monats schon schließen zu können.
[Redakteur en chef Karl Marx. ]
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Aachen, 17. März.
Von dem Verein der Wahlmänner der Volkspartei und dem hiesigen Volksverein ist nachstehende Adresse an die 2. Kammer in Berlin beschlossen worden:
„Die den Kammern am 8. d. M. vorgelegten Gesetzentwürfe haben endlich auch dem Kurzsichtigsten die Augen geöffnet. Die unbegrenzte Treulosigkeit, die unendliche Verachtung des Volksbewußtseins, die in diesen Entwürfen offen zur Schau getragen werden, müssen endlich das Sündenmaß eines Ministeriums, gegen welches bereits die Nationalversammlung im November v. J. die Anklage wegen Hochverraths erhoben hat, vollmachen. Wir enthalten uns auf eine Kritik der einzelnen Paragraphen einzugehen, wir begnügen uns darauf hinzuweisen, daß, wenn diese die Preßfreiheit und das Versammlungsrecht betreffenden Entwürfe Gesetzeskraft erhalten, die Preßfreiheit zu einem inhaltslosen Worte herabsinkt und kein ehrlicher Mann mehr einer Versammlung beiwohnen kann, die sich durch Maßregeln, wie die vorgeschlagenen mißhandeln läßt.
Vertreter des Volkes! Duldet nicht, daß man auf diese Weise mit den Verheißungen umspringe, die man damals im März, in der Angst des Herzens, in dem zerknirschenden Gefühle der Ohnmacht mit bebenden Lippen ausstieß! Duldet es nicht, daß maßlose Willkühr eines volksfeindlichen Ministeriums fortfahre Schmach über Schmach auf jene große Zeit zu häufen, daß brutale Gewalt mit den Worten Freiheit, Ordnung, Gesetzlichkeit länger noch ihr frevelhaftes Spiel treibe.
Wir fordern Euch daher auf, Vertreter des Volkes, mit aller nur erdenklichen Kraft und Entschlossenheit diesem abermaligen Versuche einer stets frecher auftretenden Reaktion entgegen zu wirken und für den Fall derlei Entwürfe von der Kammer angenommen würden, Euere Sitze protestirend zu verlassen, um so, wenn auch Alles verloren, wenigstens Euere und unsere Ehre zu retten.
Aachen, den 16. März 1849.“
(Folgen die Unterschriften.)
Meteorologische Beobachtungen.
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Bekanntmachung.
Das General-Post-Amt hat bereits wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß jetzt, nachdem das für deklarirte Geldsendungen zu zahlende Porto, beträchtlich herabgesetzt worden ist, es im Interesse der Versender von Geldern und werthvollen Gegenständen liegt, den Werth solcher, der Post anvertrauten Sendungen zu deklariren.
Dessen ungeachtet gelangen noch fortwährend Reklamationen wegen angeblich zur Post gelieferten, aber nicht an ihre Adresse gelangten Geldbriefe an das General-Post-Amt. Die in Folge dieser Reklamationen angestellten Nachforschungen sind in der Regel erfolglos, weil in vielen Fällen nicht einmal die wirkliche Auslieferung der Briefe und Gelder außer Zweifel gestellt werden kann, überdies auch die Natur des Postdienstes nicht erlaubt, jeden gewöhnlichen Brief mit solcher Sorgfalt zu behandeln, daß dessen Verbleiben nachgewiesen werden könnte.
Die Versender von Geldern werden daher wiederholt dringend aufgefordert, den Inhalt solcher Sendungen zu deklariren. Die dafür zu zahlende Gebühr ist im Verhältniß zu dem Werthe der Sendung so mäßig, daß sie gegen die Sicherheit nicht in Betracht kommen kann, welche durch die Deklaration erlangt wird. Für den Verlust nicht deklarirter Geld- und Werthsendungen wird von der Post-Verwaltung in keinem Falle Ersatz geleistet. Wer die Deklaration daher unterläßt, hat den für ihn daraus entstehenden Nachtheil lediglich sich selbst zuzuschreiben.
Berlin, den 9. März 1849.
General-Post-Amt.
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@facs1409
Vortreffliches Futter für Ratten, Mäuse, Schwaben u. Wanzen, große Budengasse Nr. 5.
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@facs1409
Ein Uhrmacher-Lehrling wird gesucht. Höhle Nr. 19.
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@facs1409
Strohhüte sind in Auswahl nach dem neuesten Façon zu haben Obenmarspforten Nr. 42.
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@facs1409
Ein starker Schlosser-Lehrling wird gesucht, Buttermarkt Nr. 37.
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@facs1409
Kunstausstellung.
Einer liegenden Venus von 5 Fuß 9 Zoll Größe, nebst Ruhbett von Marmor im Theater-Saal, täglich von Morgens 9 bis 5 Uhr Abends.
Entree 5 Sgr.
W. J. Imhoff.
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@facs1409
Ein Barbier-Gehülfe wird gesucht, der gleich eintreten kann. Thurnmarkt Nr. 15.
@typejAn
@facs1409
Messingene, bleierne und guszeiserne Pumpen aller Art, empfehle ich zur gefälligen Abnahme, als: eiserne freistehende Säulen, Gestell- und Dreh-Pumpen, so wie messingene und bleierne Hauspumpen, von denen ich eine Auswahl in meinem Lager sowohl, als im Betrieb zur Ansicht aufgestellt habe. Für alle von mir gefertigten Pumpen wird eine hinlängliche Garantie geleistet.
Aug. Hönig, Altenmarkt Nr. 56 in Köln.
@typejAn
@facs1409
Strohhüte werden gewaschen und modernisirt. Komödienstraße Nr. 45.
@typejAn
@facs1409
Zwei geübte Cigarrenmacher suchen Arbeit, Kühgasse Nr. 9 am Thurnmarkt.
[1410]
@typejAn
@facs1410
Oeffentliche Sitzung des Gemeinderathes vom 22. März.
Tagesordnung.
1. Reparatur des Daches auf dem Lagerhause Ahren.
2. Die unerledigt gebliebenen Gegenstände der früheren Tagesordnungen.
3. Antrag von Pfeiffer auf Anbringung einer Absperrung längs seinem Hause am Jülichsplatz.
4. Pflasterung der Cäzilienstraße und Fleischmengergasse.
Köln, den 19. März 1844.
Der kommissarische Oberbürgermeister, Gräff.
@typejAn
@facs1410
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 19 März 1849.
Angekommen.
Seb. Schön und Val. Ebers vom Obermain. J Heck von Kannstadt. Joh. Acker von Mainz.
Abgefahren.
J Linkewitz nach Wesel. M. Zens nach der Saar.
In Ladung
Nach Ruhrort bis Emmerich J. A. Orts. Nach Düsseldorf bis Mülheim a. d. Ruhr Chr. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied H. Schumacher. Nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg D. Schlägel. Nach der Mosel, der Saar u. nach Trier Nic. Pisbach Nach Bingen H. Leineweber. Nach Mainz Val. Pfaff. Nach dem Niedermain Fr. Gerling. Nach dem Mittel- und Obermain Pet. Schön. Nach Heilbronn H. Bechert. Nach Kannstadt und Stuttgart Pet. Kühnle. Nach Worms u. Mannheim A. J. Brillmeyer und J. B. Mundschenk.
Ferner: Nach Rotterdam Capt. Breynks, Köln Nr. 21.
Nach Amsterdam Capt. Baumann, Köln Nr. 14.
Rheinhöhe: 8′ 5 1/2'″. Köln. Pegel.
Zur Anfertigung der Auszüge liegen offen die Deklarationen der Schiffer Michels und Hell.
@typejAn
@facs1410
Civilstand der Stadt Köln.
Den 15. März.
Geburten.
Marg., T. v. Heinr. Baumkötter, Zuckerarb., Ursulastr. — Maria Kath., T. v. Franz Jos. Schlösser, Schreinermeister, kr. Büchel. — Agnes, T. v. Paul. Hörner, Schreinerm., Mathiasstr. — Sophia, T. v. Franz Steuermann, Tapezierer, Cäcilienstr. — Christina, T. v. Joh. Kurth, Glaser und Anstr., Lintg. — Heinr. Ludw. Daniel und Maria Wilhelm Hubert. Elis., Zwill. v. Alex. Borchard, Komptoirdiener, gr Griechenm. — Maria Agnes, T. v. Heinr. Quabbendieker, Schreinermeister, Salzmagazin. — Hub. Gottfr., S. v. Barthol. Schwarz, Schneid., Hochstr,
Sterbefälle.
Anna Maria Marg. Wucherer, geb. de Gavarelle, 32 J. alt, Gereonskl. — Anna Maria Schaeffer, Ww. Dersdorf, 79 J. alt, Johannstraße. — Elis. Müller, 2 J. 10 M. alt, Römerthurm. — Emil Hans Karl von Glisczinski, 7 J. 11 M. alt, Klingelp. — Gert. Recht, 16 M alt, Salzmagazin. — Anna Kath. Wagener, 13 J. alt, Follerstr. — Gert. Anrath, 2 1/2 J. alt, Butterm. — Joh. Euler, 2 J. alt, Kranenbäumen. — Gert. Massau, geb. Walldorf, 28 J alt, alte Mauer am Bach. — Maria Eath. Ther. Wilhelm. Brauweiler, Ww. Werres, 58 J. alt, Telegraphenstr. — Jakob Rösler, Konditor, 36 J alt, verh., Schilderg. — Cäcilia Schröder, 1 J. 5 M. alt, Hahnenstr.
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@facs1410
Bei dem Ablaufe des 1. Quartals c. werden die betreffenden Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen auf auswärtige Zeitschriften pro 2tes Quartal, bis zum 22. d. Mts. bei der hiesigen Ober-Postamts Zeitungs-Expedition gemacht sein müssen, wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Blätter erfolgen soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden können, für welche die Vorausbezahlung des Betrages stattgefunden hat.
Köln, den 13. März 1849.
Ober-Post-Amt, Rehfeldt.
@typejAn
@facs1410
Bekanntmachung.
Donnerstag, den zwei und zwanzigsten März 1849, Vormittags eilf Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, mehrere Tische, Stühle, Schränke, ein Sopha, ein Spiegel, ein Ofen nebst Rohr etc. gegen baare Zahlung versteigert werden.
Brechhausen, Gerichtsvollzieher.
@typejAn
@facs1410
Todesanzeige.
Allen Freunden und Verwandten die traurige Anzeige, daß unser geliebter Bruder Johann Joseph Dieffenbach, geboren den 20. Oktober 1814, an den Folgen einer langwierigen Abnehmungskrankheit, gestärkt mit den heiligen Sakramenten der katholischen Kirche, sanft und Gott seelig dem Herrn entschlafen ist.
Diese Anzeige widmen die traurenden Brüder und Stiefmutter.
Köln, den 19. März 1849.
@typejAn
@facs1410
Auszug aus dem im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln beruhenden Register über Erklärungen und Hinterlegungen.
Nr. 10737.
Heute den dritten März achtzehnhundert neun und vierzig, erschien im Sekretariate des Königlichen Landgerichts zu Köln, der daselbst wohnende Herr Advokat-Anwalt Court, in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter des in Bonn wohnenden Spezereihändlers Johann Rheindorf, laut Privatvollmacht vom ersten März achtzehnhundert neun und vierzig, welche dem gegenwärtigen Akte beigefügt ist, und hinterlegte zum Zwecke des in den Artikeln einundzwanzig hundert drei und neunzig aqq. des bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehenen Purgations-Verfahrens, eine von ihm beglaubigte Abschrift des von dem Herrn Notar Eilender in Bonn aufgenommenen Protokolles über die am vierzehnten August achtzehnhundert acht und vierzig, in der gerichtlichen Theilungssache der zu Bonn wohnenden Eheleute Johann Rheindorf Spezereihändler und Anna Maria Steinmann, Kläger gegen Caspar Udelhoven, Wirth und Conditor in Bonn wohnend, für sich und in der Eigenschaft als Hauptvormund der mit seiner verstorbenen Ehefrau Louise Roesberg erzeugten noch minderjährigen Kinder: Elisabeth, Catharina und Joseph Udelhoven, Verklagte.
2) Johann Roesberg, Ackerer zu Bonn wohnend, in seiner Eigenschaft als Nebenvormund der genannten Minderjährigen, Verklagten, und
3) Johann Friedrich Zilcken, Kaufmann in Beuel wohnhaft, als Syndick des Falliments des sub eins genannten Verklagten Caspar Udelhoven, ebenfalls Verklagten, — abgehaltenen Lizitation, wornach sein Mandant der genannte Mitbetheiligte Johann Rheindorf, Spezereihändler in Bonn, das den Partheien gemeinschaftlich zugehörige zu Bonn in der Remigiusstraße unter Nr. sechs- und dreißig gelegene Haus, sammt Hofraum, Hintergebäude und sonstigen Zubehörungen, begränzt von Wittwe Litterscheidt, der Remigiusstraße, dem Römerplatze, dem Eduard Weber und Joseph Baruch Cassel, haltend an Flächenraum sieben und zwanzig Ruthen zehn Fuß, und eingetragen im Kataster in Flur C Nr. dreihundert neun und dreißig, für die Summe von Fünftausend angekauft hat.
Ein Auszug dieses Verkaufs-Protokolls, enthaltend das Datum desselben, die Vor- und Zunamen, Gewerbe und Wohnorte der Contrahenten, die Bezeichnung der Immobilien, den Kaufpreis und die dem Verkaufe zu Grunde gelegenen Bedingungen ist durch den unterzeichneten Landgerichts-Sekretar angefertigt, und heute nach Vorschrift des Artikels ein und zwanzig hundert vier und neunzig des bürgerlichen Gesetzbuches, im Civil-Audienz-Saale des Königlichen Landgerichts hier angeheftet worden.
Worüber dieser Akt aufgenommen und nach Verlesung und Genehmigung von dem Herrn Komparenten und dem Sekretär unterzeichnet worden ist.
Köln, wie oben, Stempel fünfzehn Silbergroschen.
Gez. Mockel. Court.
Der Sempel von fünfzehn Silbergroschen ist kassirt worden.
Nr. 1345.
Empfangen zehn Groschen.
Köln, den 9. März achtzehnhundert neun und vierzig.
Königlich Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände.
Gez. Berckhof.
Vollmacht.
Ich bevollmächtige andurch den Advokat-Anwalt Herrn Court, Namens meiner, das Purgations-Verfahren in Betreff des von mir angekauften zu Bonn in der Remigiusstraße unter Nummer sechs und dreißig gelegenen Hauses, sammt Hofraum, Hintergebäude und sonstigen Zubehorungen und zwar sowohl hinsichtlich der inseridirten, als der gesetzlichen unabhängig von der Eintragung bestehenden Hypotheken einzuleiten und durchzufuhren, unter dem Versprechen der Genehmigung und Schadloshaltung wie Rechtens.
Bonn, den ersten März achtzehnhundert neun und vierzig
Gez. Joh. Rheindorf.
Fur gleichlautenden Auszug.
Der Landgerichts-Sekretär, Mockel.
Nr. 1396.
Empfangen ein Thlr. zwei Silbergroschen.
Köln, den 9. März 1849.
Königl. Haupt-Steuer-Amt für inländische Gegenstände.
Heute den vierzehnten März eintausend achthundert neun und vierzig.
Auf Anstehen des zu Bonn wohnenden Spezereihändlers Johann Rheindoif, wofür der Advokat-Anwalt Herr Court das gegenwärtige Purgations-Verfahren betreibt, habe ich unterschriebener Ludwig Lustig, Gerichtsvollzieher, am Konigl. Landgericht zu Köln immatrikulirt, daselbst Appelhofplatz Nr. 20 wohnend, durch Ordonnanz des Königl. Landgerichts-Präsidenten Herrn Geheimen Justizrath Heintzmann in Köln vom eilften Oktober vorigen Jahres hierzu kommittirt.
1) dem Königlichen Ober-Prokurator beim Landgerichte zu Köln, Herrn John daselbst, auf dessen Parquet, redend mit dem Königl. Ober-Prokurator Herrn John persönlich,
2) dem Johann Roesberg, (lese der Christine Boogers (auch Boogen genannt), Ehefrau des Buchdruckers Franz Baaden früher in Bonn, jetzt zu Köln wohnend, (sprechend in ihrer Wohnung wieder sie selbst noch einer ihrer Angehörigen, resp. Diener anzutreten waren, und die Nachbaren die Annahme weigerten, auf dem Obrrbürgermeisteramte zu Köln, mit dem ersten Beigeordneten Herrn Justizrath Schenk, welcher mein Original visirte, angezeigt, daß mein Requirent eine beglaubigte Abschrift des vor Notar Carl Eilender zu Bonn am vierzehnten August vorigen Jahres in der gerichtlichen Theilungssache der zu Bonn wohnenden Eheleute Johann Rheindorf Spezereihändler und Anna Maria Steinmann, Kläger, gegen: 1) Caspar Udelhoven, Wirth und Konditor zu Bonn wohnend, für sich und in seiner Eigenschaft als Hauptvormund der mit seiner verstorbenen Ehefrau Louise Roesberg gezeugten noch minderjährigen Kinder Elisabeth, Catharina und Joseph Udelhoven, Verklagte 2) Johann Roesberg, Ackerer in Bonn, als Nebenvormund der genannten Minderjährigen Udelhoven. 3) Johann Friedrich Zillcken, Kaufmann zu Beuel als Syndik des Falliments des sub eins genannten Verklagten aufgenommenen Lizitations-Protokolls, wonach Requirent das den vorgenannten Parteien gemeinschaftlich zugehörige zu Bonn in der Remigiusstraße unter Nr. 36 gelegene Haus sammt Hofraum, Hintergebäude und sonstigen Zubehörungen, begränzt von Ww. Litterscheid, der Remigiusstraße, dem Römerplatze, Eduard Weber und Baruch Joseph Cassel, eingetragen im Kataster unter Flur C Nr. 339 mit einem Flachenraume von 27 Ruthen 10 Fuß, angekauft hat, auf der Kanzlei des Königl. Landgerichts zu Köln am dritten März curr. hinterlegt hat, über welche Hinterlegung am nämlichen Tage von dem Landgerichts-Sekretär Herrn Mockel ein Protokoll aufgenommen worden.
Zugleich und auf nämliches Anstehen habe ich dem Herrn Ober-Prokurator und der ad 2 genannten Requisitin erklärt, daß mein Requirent, da ihm alle diejenigen, zu deren Gunsten gesetzliche, unabhängig von der Eintragung, bestehende Hypotheken, auf obigen Immobilien haften konnten, nicht bekannt sind, den gegenwärtigen Akt in der durch Artikel 683 der B.-P.-O. vorgeschriebenen Weise nach Anleitung des Staatsraths-Gutachtens vom neunten Mai 1807 zur öffentlichen Kenntniß bringen wird.
Abschrift dieses Aktes oder von dem Landgerichts-Sekretär Herrn Mockel am dritten März curr. aufgenommenen Protokolls habe ich jedem der Requisiten redend wie ror, zugestellt und belassen. Kosten sind: Ein Thaler sechs Sgr. sechs Pf. und sechs Sgr. Visa.
Lustig.
Gesehen und Abschrift für etc. Ehefrau Baden erhalten. Köln wie vor.
Der erste Bürgermeister-Beigeordnete, Justizrath Schenk.
Vorstehende Insinuation und protokollarische Verhandlung wird hierdurch nach Anleitung des Gutachtens des Staatsraths vom 9. Mai 1807 in der durch den Art. 683 der Prozeß-Ordnung vorgeschriebenen Form zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Köln, den 19. März 1849.
Court, Advokat-Anwalt.
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Zu vermiethen.
Das Haus mit Garten, Follerstraße 74.
Das Haus mit Garten, Telegraphenstraße 45.
Das Unterhaus, Trankgasse 33. N. Trankgasse 35.
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Zwei Schriftsetzer werden gesucht von der Bruère'schen Buchdruckerei.
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Geräucherter Speck in Seiten.
Billig zu haben im Kaufhause.
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Alleinverkauf für Baiern, Würtemberg, Schweiz, Rheinpreußen und an grenzende Herzogthümer der Browne & Cie's Patentirte Putzsteine.
(Patent Scouring Briks).
Der Stoff dieser Steine ist sehr fein und weich; würde zu Pulver gestoßen und Lothweise in Consumo gebracht bald als das billigste und beliebteste Putzmittel für Eisen, Stahl und sonstige Metalle erkannt werden. Wenige als 10 Steine (25 Pfd.) werden nicht verkauft; Briefe und Gelder sind franco einzusenden.
C. H. van Zütphen, Spediteur in Cöln, Comptoir Perlengraben 70—.
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Rhein- und Mosel-Zeitung.
Mit dem 1. April 1849 beginnt ein neues Quartal-Abonnement der in Koblenz erscheinenden Rhein- und Mosel-Zeitung. Diese Zeitung erscheint in größtem Formate täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, und werden Beilagen gegeben, so oft es der Reichthum des Stoffes verlangt. Ihr Bestreben ist die Freiheit und Einheit Deutschlands, und bekämpft sie deshalb hartnäckig alle der Erreichung dieses hohen Zieles widerstrebende Sondergelüste. Wenn die Rhein- und Mosel-Zeitung die Handlungen der preußischen Regierung mehr als die Handlungen anderer deutschen Regierungen einer scharfen Kritik unterwirft, so hat das seinen Grund darin daß die Zeitung in der Rheinprovinz erscheint und also ihr, was von Preußen ausgeht, zunächst vorliegt; denn nach den Interessen Deutschlands hat sie die der Rheinprovinz am meisten im Auge. — Als belletristische Zugabe erscheinen wöchentlich zweimal die Zeitschwingen. Der Preis für die Rhein- und Mosel-Zeitung nebst Zeitschwingen beträgt vierteljährlich in Koblenz 1 Thlr (Tragelohn extra) bei allen preußischen Postämtern 1 Thlr. 7 Sgr 6 Pf Inserate aller Art werden aufgenommen und erhalten an dem ganzen Mittelrhein, den Moselgegenden und dem Herzogthum Nassau eine allgemeine Publizität. Die Petitzeile wird mit 1 Sgr. oder 3 1/2 Kreuzern berechnet.
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Mit dem 1. April beginnt ein neues Quartal-Abonnement auf die Zeitung für Norddeutschland zu dem wir alle Freunde der konstitutionellen Freiheit und des deutschen Bundesstaats mit um so größerer Zuversicht hiedurch einladen, als wir jetzt schon einigermaßen auf die bisherigen Leistungen des Blattes hinweisen können. Die so erfreuliche Theilnahme, welche die Zeitung überall gefunden hat, ist uns das erfreulichste Zeugniß, daß diese Leistungen anerkannt wurden. Was ihre Tendenz ist, hat sich klarer und zuverlässiger als das ausführlichste Programm es vermöchte durch die Haltung und Stellung gezeigt, welche sie in der letzten schweren und ereignißreichen Zeit eingenommen hat. Der Sache des allgemeinen Besten will sie dienen, den schützenden Mächten des Rechts, Gesetzes und der Ordnung, der Hebung des öffentlichen Wohlstandes.
Die Kammerverhandlungen werden wir fortfahren schnell und möglichst ausführlich mitzutheilen, sowie wir überhaupt hinsichtlich der Schnelligkeit und Ausführlichkeit unserer Mittheilungen von keiner andern Zeitung glauben übertroffen zu werden. Das Hauptblatt wird auch im neuen Quartal von 5 Uhr Morgens an mit allen Nachrichten, die bis 10 Uhr Abends eingegangen, die 2. Ausgabe von 3 Uhr an mit den abgehenden Eisenbahnzügen und Posten mit allen Nachrichten die bis 2 Uhr Mittags eingegangen, versandt werden. Inserate finden schon jetzt durch unsere Zeitung eine größere Verbreitung als durch irgend ein anderes Blatt des Königreichs, die Petitzeile oder deren Raum wird mit 1 Gr. berechnet. Die Bestellungen bitten wir baldigst zu machen, der Preis eines Quartals ist bei der Expedition und allen Postämtern des Königreichs 1 Thlr. 18 Gr. Hannover im März 1848.
Expedition der Zeitung für Norddeutschland.
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Blätter der Zeit.
Wochenschrift. Dritter Jahrgang.
Zum vierteljährigen Pränumerations-Preise von 15 Sgr. durch alle Post-Anstalten und Buchhandlungen zu beziehen.
Diese Blätter, belehrend und unterhaltend, werden fortfahren wie bisher ohne Rücksicht irgend einer Art, den reinen Boden des Rechtes zu behaupten und in allen Fällen, wo es der Sache gilt, dem freien Worte ihre Spalten zu erschließen. Die günstige Aufnahme, welche ihnen geworden, überhebt den unterzeichneten Herausgeber und Verleger jeder weitern Empfehlung.
Sämmtliche Buchhandlungen sind in den Stand gesetzt die Blätter der Zeit eben so rasch, wie die Post zu liefern. Bestellungen auf das mit dem 1. April beginnende neue Quartal werden zeitig erbeten.
Aachen, März 1849.
Ernst ter Meer.
Probeblätter sind der heutigen Nummer der „Neuen Rheinischen Zeitung“ beigefügt. Bestellungen und Annoncen werden von der Expedition gerne entgegen genommen.
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Anzeige.
Seit dem 1. März erscheint in Münster die „Demokratische Zeitung für Westfalen“, tägliches Morgenblatt, unter der Redaktion von Carl Bernuth.
Preis: in Münster 1 Thlr. 6 Sgr. für die Monate März, April, Mai und Juni. Alle Postämter nehmen Bestellungen an und stellt sich der Preis für die Abonnenten außerhalb Münsters auf 1 Thlr. 15 Sgr. für diese 4 Monate.
Die Probenummern, welche vielfach vertheilt sind, und das darin abgedruckte Programm liefern den Beweis, daß hier ein in jeder Beziehung entschiedenes, von bedeutenden geistigen Kräften unterstütztes demokratisches Blatt dem Publikum, besonders dem Westfälischen, geboten wird und bitten wir um baldgefällige Bestellungen bei den nächsten Postämtern.
Münster, im März 1849.
Die Expedition der „Demokratischen Zeitung für Westfalen“.
Sandstraße Nr. 270.
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Der Unterzeichnete wird vom nächsten Monat ab ein Wochenblatt für den Landkreis Köln herausgeben und den Prospektus im Laufe dieser Woche versenden.
Diejenigen Personen welchen der Prospektus aus Versehen nicht zukommen sollte, erhalten ihn auf gefälliges Verlangen portofrei.
Köln, den 19. März 1849. K. Krah.
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An die resp. Abonnenten meines Vaudeville-Theaters.
Das große Brandunglück, welches mich in vergangener Woche betroffen hat, setzt mich für den Augenblick den geehrten Abonnenten meines Theaters gegenüber außer Stand, meinen Verpflichtungen nachzukommen. Mit Gottes Hülfe, Muth und dem festen Willen aber, wird es mir hoffentlich bald gelingen, mein leider jetzt in Schutt und Asche verwandeltes schönes Etablissement wieder hergestellt zu sehen und sollen die Abonnement-Billets immer und zu jeder Zeit mir gegenüber den vollen Werth behalten. Allen denjenigen, die mir ihre Hülfe und so rege Theilnahme bei dem Brande gewährten, sage ich hiermit nochmals und aus Grund meines Herzens den wärmsten Dank und spreche nur noch den Wunsch aus, mir und meiner Familie diese Theilnahme auch für die Zukunft zu erhalten.
Köln, den 19. März 1849
Franz Stollwerk.
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Erste und zweite Etage zu vermiethen. Weberstraße Nr. 16.
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In einem frequenten Gasthofe hier, wird ein Kellner gesucht; auch werden noch zwei Mädchen welche die Küche erlernen wollen, daselbst angenommen, w. s. d. Exp.
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Bouquets, in jeder beliebigen Grösse fortwährend zu haben, Schildergasse Nro. 82.
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Wohnungs-Veränderung.
Unser Lager und Comptoir befindet sich seit heute am St. Marienplatz Nr. 2 dem Englischen Hof gegenüber.
Cöln, den 1. März 1849.
A. J. Rothschild Söhne.
Leinenhandlung en gros.
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Zu vermiethen an eine stille Familie eine hübsche Bel-Etage mit allen Bequemlichkeiten. DieExpedition sagt wo
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Puppentheater.
Heute den 21.:
Sonderbare Erlösung aus dem Kerker durch den Bären.
Lustspiel in 2 Akten.
Hierauf:
Das Gespenst in der Mühle.
Lustspiel in 2 Akten.
Anfang 7 Uhr.
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Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.