Deutschland.
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@facs | 1391 |
[
*
] Köln, 17. März.
So eben hat der Anklagesenat den verhafteten Lasalle wegen einer Rede vor die Assisen und wegen zweier anderen vor das Zuchtpolizeigericht verwiesen, dagegen die
beiden Gefangenen Cantador und Weyers außer Verfolgung gesetzt.
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@facs | 1391 |
[
Z
] Bonn, 15. März.
Dem revolutionären Studentenbankett des 24. Februar ist der revolutionäre Katzenjammer einer privilegirten und eximirten akademischen Gerichtsbarkeit: Carcer,
Konsil und ewige Relegation gefolgt. Aber wie überall die dummdreiste Reaktion in ihren eignen Netzen sich erwürgt, so auch hier. Als der relegirte Stud. Pappenheim bei höhnischer Verlesung seines
unmotivirten Urtheils sich nicht enthalten konnte, in Unwillen über diesen „reaktionären Streich“ auszubrechen und dagegen mit Leibeskräften zu appelliren, wurde er von seinen
beleidigten Richtern noch zu 10tägiger strenger Carcerhaft verurtheilt und da er dahin zu begeben sich weigerte, durch requirirte Polizei- und Militärmacht dorthin abgeführt. Empört über diese
gehäuften Gewaltstreiche, beschloß die Allg. Studentenschaft nach kurzer stürmischer Berathung einmüthig: „das erlassene Verbot des Festzuges als nicht rechtsgültig anzuerkennen, gegen die
willkürlich dieserhalb verhängten Strafen zu opponiren und vom Senate die Herausgabe der betreffenden Gerichtsprotokolle zu fordern, um denselben in Anklagezustand zu versetzen.» Im Zuge wurden
diese Forderungen und Ansichten der Studentenschaft dem geängstigten Rektor in seine Wohnung getragen, wohin in gleicher Absicht der demokratische Bürgerverein, dem Pappenheim als Comitemitglied
vorsteht, in corpore gezogen war. Nachdem der Rektor über die energische Erklärung, jedem Terrorismus mit Gewalt entgegentreten zu wollen, mit unbändigen Grimassen zur Tagesordnung gegangen war, wußte
er der Aktenforderung dadurch zu entschlüpfen, daß dieselben Allerhöchsten Orts sämmtlich zur Einsicht begehrt und bereits nach Berlin abgeschickt wären. (?) (Man sieht, der Geschichtsschreiber
Loebell versteht wenigstens Geschichte zu machen.) Inzwischen war die Universität militärisch besetzt worden, nachdem man die Volksmassen, welche in die Hallen eingedrungen, um ihren gefangenen Freund
hoch leben zu lassen, mit Kolbenstößen hinweggetrieben hatte. Vor den Carcer allein bivonakiren 1 Unteroffizier mit vier und zwanzig Mann. Alsbald versammelte sich der Ausschuß der deutschen
Studentenschaft, dessen Vorort gegenwärtig Bonn ist und übergab dem Senate Folgendes: „Der Vorort der deutschen Studentenschaft verlangt, daß das ungerechte Verfahren des Senates einer
schleunigen Revision in einer Plenarsitzung mit Hinzuziehung des Vororts unterworfen und der der Militärgewalt ausgelieferte Stud. Pappenheim vorläufig aus deren Hand befreit werde, widrigenfalls er
sich genöthigt sehe, die Universitätsstadt Bonn, wo das Gesetz so wenig gehandhabt werde, bei sämmtlichen deutschen Universitäten in Verruf zu erklären.“ Zu gleicher Zeit hat sich die hiesige
Studentenschaft mit einer Beschwerde an die Nationalversammlung gewandt. So weit der einfache Thatbestand.
Das wäre denn unsere gepriesene akademische Gerichtsbarkeit! Kindische Thorheiten, Schulden, Duelle, Raufereien begünstigt sie, während sie jeder edlern, freiern Richtung hindernd in den Weg tritt.
Wie geschickt weiß sie nicht den Spiritus des anstrebenden Jünglings auf der Retorte verdampfen zu lassen, um dann den phlegmatischen Cadaver von der Drechselbank eines subordinationsmäßigen
Corpslebens herab als fertigen Büreaukratenhomunculus in die erste beste Schreibstube zu schicken! Wehe dem Unglücklichen aber, der es wagt, sich einer mechanischen Vegetation zu entreißen und in
freiere politische Institutionen hineinzudenken! Er ist verloren. Da wird gewittert, geschnüffelt und gespürt — ein Königreich für 2 Zeugen! — Der Prozeß beginnt. Ohne die ihn
gravirenden Zeugen zu kennen, ohne sie sehen, sprechen, hören und fragen zu können, wird dem Armen seine Beschuldigung vorgehalten, seine Aeußerungen darüber ignorirt. Eine Woche —
Stillschweigen und Arbeiten in den geheimen Werkkammern der Inquisition — und siehe da, ein Verdammungsurtheil liegt fertig. Der Beklagte ist ja durch 2 Zeugen überführt!
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@facs | 1391 |
[
X
] Berlin, 15. März.
Sitzung der zweiten Kammer.
Einige neuangekommene Abgeordnete, darunter Schneider aus Westphalen und Reuter (für Berlin) sind eingetreten.
Der Präsident Grabow verkündigt ferner, daß sich die Verfassungs-Revisions-Kommisson constituirt habe und den Abgeordnete Auerswald zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In der 6. Abtheilung,
welche bisher noch mit den Wahlen zu dieser Kommission im Rückstande war, sind die Abgeordneten Graf Arnim und v. Unruh gewählt worden.
Bucher erhält das Wort zur Geschäftsordnung. Er entwickelt mit bekannter Klarheit den Mangel der Geschäftsordnung, welche keine Vorschriften über die Reihenfolge der zur Berathung kommenden
Anträge enthält. Dadurch ist eine Verwirrung in den Berathungen der Abtheilungen entstanden. In einigen hat man den Antrag auf Aufhebung des Belagerungsstandes vorgenommen, in andern jedoch hat man
zuerst die ministeriellen Gesetzentwürfe zur Berathung genommen. Hierauf entwickelt der Redner, wie nach der Verfassung das Ministerium verpflichtet sei, bei Verhängung eines Belagerungszustandes die
Genehmigung der Kammern sofort einzuholen. Das Ministerium hat eine Denkschrift zur Rechtfertigung seiner Maßregeln der Kammer überreichen lassen. Diese Denkschrift ist den Abtheilungen früher
zugegangen als die Gesetzentwürfe, demnach muß diese Denkschrift auch früher berathen werden. Der Präsident war aber der Ansicht, daß diese Denkschrift, da sie keinen Antrag enthalte, gar nicht
berathen werde. Demnach würde aber der Zweck der Verfassungsbestimmung, daß die Kammern sofort ihre Zustimmung über die Maßregeln des Ministeriums auszusprechen haben, ganz illusorisch gemacht. Er
trägt demnach darauf an:
„daß die ministerielle Denkschrift über den Belagerungszustand vor allen andern Gesetzentwürfen und Anträgen in den Abtheilungen zur Berathung komme.“
Der Präsident Grabow bedauert, daß er nach der Geschäftsordnung nicht anders handeln konnte, und will auch diesen Antrag Buchers zuvor in die Abtheilungen verweisen. (Widerspruch zur Linken.)
Unterbrechen Sie mich nicht meine Herren, wenn der Präsident nicht das Recht haben soll, nach der Geschäftsordnung zu bestimmen, dann mag jeder andere Präsidient sein, ich nicht.
Vergebens entwickelten hierauf viele Redner der Linken, daß dieser Antrag nicht nach der Geschäftsordnung zu behandeln sei, daß er vielmehr als nur von formeller Bedeutung sogleich zur Abstimmung
kommen müsse; daß es den Antrag auf Aufhebung des Belagerungszustandes, dessen Fortdauer nur von den Salonsbesitzern gewünscht würde, tödten hieße, wenn man seine Berathung bis nach der, der
vorgelegten Gesetzentwürfe verschiebt. Alles vergebens, die Rechte und der Präsident wollen den Antrag in die Abtheilungen verweisen und dem Gesammtvorstande der Kammer, der heute Abend zusammenkommt,
die Bestimmung über die Reihenfolge der Berathung der Anträge in den Abtheilungen überlassen.
Die Linke besteht aber auf sofortige Abstimmung über den Bucherschen Antrag, da trägt die Rechte auf Tagesordnung an. Nach namentlicher Abstimmung wird die Tagesordnung mit 177 gegen 159 Stimmen
angenommen.
Hierauf wird über die Wahl Gladbachs Bericht erstattet. Die mit der Prüfung der Wahl beauftragte Abtheilung trägt auf Richtigkeitserklärung dieser Wahl an, weil viele Wahlmänner zum Wahlakt nicht
eingeladen waren. Gladbach und mehrere Redner der Linken sprechen für die Gültigkeit, die Rechte spricht dagegen. Nach langer Debatte wird die Wahl des Abg. Gladbach, mit kleiner Majorität für
ungültig erklärt.
Wenzel und Genossen stellen den Antrag, daß die Verordnung vom 2. und 3. Januar mit dem 1. Mai in Kraft trete, bis Gesetze über definitive Gerichtseinrichtung, über den Kriminalprozeß, über
das Hypotheken-, Vormundschafts- und Kassenwesen erlassen sind. — Wenzel motivirt seinen Antrag in langer Rede. Rintelen erwidert wie gewöhnlich Unsinn. Thiel, Ulrich u. A. betheiligen sich bei
der Debatte, bis der Antrag zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt wird.
Denselben Erfolg haben die Anträge auf Sistirung der Gerichtsorganisation in Westphalen, auf Amnestie, auf Untersuchung der Weberverhältnisse und endlich auf Vorlegung einer Gemeinde- und
Kreis-Ordnung, der letztere mit 150 gegen 141 Stimmen.
Nächste Sitzung Montag, Adreßdebatte.
Sitzung der ersten Kammer.
Die Debatte beginnt mit dem § der Adresse über die dänische Angelegenheit. Es betheiligen sich Heffter, Küpfer, Flottwell, der Ministerpräsident, Hansemann, Milde u. m. A. Es wird der
Kommissionsentwurf mit einem Flottwell'schen Amendement angenommen, durch welches Preußen die Vorhut Deutschlands genannt wird.
§ 11 über den Tod des Prinzen Waldemar wird angenommen. Ebenso § 12, bei dem ein Amendement Hansemann's durchfällt. — Die Deputation aus 20 Mitgliedern wird in den Abtheilungen
durch's Loos bestimmt werden. Der Antrag, daß sich der Deputation so viel Mitglieder, wie wollten, anschließen dürfen, fällt durch, worüber sich Milde sehr ärgert.
Nächste Sitzung morgen 10 Uhr, in welcher über die Adresse im Ganzen abgestimmt werden soll.
@type | jFeuilleton |
@facs | 1391 |
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@facs | 1391 |
Preußen in Amerika.
Es giebt auf der Erde kein nützlicheres Thier, als einen preußischen Lieutenant. Man kann mäkeln an sämmtlichen Einrichtungen der „süßen, heiligen Natur,“ man kann zweifeln an der
Zweckmäßigkeit der Wanzen und Blattläuse in der „besten aller Welten“ die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants ist über allen menschlichen Verstand erhaben. Rien de plus sur. Was
hätte aus den harten, struppigen Köpfen der Polen werden sollen, wenn ihnen nicht die weichen, sanften Hände preußischer Kriegshelden Rasir- und Scalpier-Dienste geleistet hätten? Was könnte dem
oktroyirten Unterthanenverstand den Glauben an die Unerforschlichkeit Gottes und die Heilsamkeit der Steuerzahlung begreiflicher machen, als der Anblick eines belagerungsträumenden, schuldenduftenden
Manteuffelhelden? Wer sollte den Roßjuden am Niederrhein Gelegenheit zu ihrem stillgemüthlichen Schacher geben, wenn nicht in rheinischen Städten Posaunenkommandanten thronten, deren Körpergewicht bei
jeder Parade einen Klepper zu Schanden drückt? Rien de plus sur, rien de plus net.
Die Nützlichkeit des preußischen Lieutenants liegt in seinem Rock. Nur durch seinen Rock erhält er das Privilegium, die Bourgeoisweiber, die Frauen der Banquiers und Großkrämer, für die Folgen des
rückenbeugenden Lebens ihrer Ehemänner zu entschädigen. Mit dem Rock hört auch die Bedeutung des Lieutenants auf. Was aber wird aus dem preußischen Lieutenant, wenn er den Rock auszieht? Niemand weiß
es, Niemand kümmert sich darum. Das Verschwinden des preußischen Lieutenants, wenn er aus seinem Rock gekrochen, ist geheimnißvoll und geräuschvoll gleich dem Verschwinden des Mistkäfers, der sich
tiefer und unergründbar verbirgt, wenn ihm die Hacke des Bauers seine weiche Decke entzieht.
Wir füllen daher eine Lücke in der Zeitgeschichte aus, wir helfen einem „tiefgefühlten Bedürfniß“ ab, wenn wir nach authentischen Quellen über das Schicksal eines erlauchten
Sandreiters „a. D.“, des Sprößlings eines uckermärkischen Hidalgo-Geschlechtes, Nachricht geben.
Es sind ungefähr zwei Jahre her, als in New-Orleans ein Junker, von Quitzow, erschien, deß Name unzweifelhaft Hans war. Man kennt den Adel der Quitzow's. Schon in den Zeiten
urmärkischen Alterthums tauchte diese edle Familie zum Schrecken der reisenden Kaufleute hinter Hecken und Sträuchen der Mark auf, und später, als der Stamm der Hohenzollern zu blühen begann, waren
die ritterlichen Quitzow's die ersten unter allen wegelagernden Größen, welche sich mit den Waffen in der Hand gegen die Konkurrenz der brandenburgischen Markgrafen erhuben. Noch leben die
großen Erinnerungen der Quitzow's in dem Munde der treuangestammten Brandenburger fort, und die Bauern sangen, als die Hohenzollern schon lange durch ihren eigenen Namen den ihrer Nebenbuhler
zu ersetzen sich bemühten, noch immer das Lied:
„Vor Rochow und vor Lüderitz,
Vor Quitzow und vor Itzenplitz,
Vor'm Türken und vor schwerer Noth
Behüt uns lieber Herre-Gott!“
Es war einer der letzten Nachkommen dieses berühmten Strolchgeschlechts, mit dessen Anwesenheit die bürgerlich-republikanische Stadt New-York heimgesucht wurde. Der Junker von Quitzow hatte in
Berlin die Urfehde seiner Ahnen abgeschworen und eine Zeitlang die Livrée der Stammfeinde seines Hauses getragen; er brachte nichts mit sich, als die alten Erinnerungen seines Namens, einen
grünen Sammtrock mit weißen Knöpfen, und eine Summe Geldes, welche er am Abend seiner Abreise im Spiel gewonnen hatte. Aber in welcher Stadt sollte die Erscheinung eines Quitzow kein Ereigniß sein?
Sollten sich die Spekulanten und Wegelagerer der modernen Industrie nicht zu dem Genossen der Rochow's und Lüderitze durch innige Seelenverwandtschaft hingezogen fühlen?
Eine Zeitlang lebte der Junker in der That in voller Zufriedenheit. Es war genau die Zeit, so weit der mitgebrachte Spielgewinn reichte. Eines Tages aber erschien der Wirth seines Hotels, ein
grober Mynheer aus Amsterdam, um ihn zu erinnern, daß er vergessen habe, seine Wochenpension zu bezahlen; andere Leute desselben Schlages rückten dem edlen uckermärkischen Granden mit ähnlichen
Unzweideutigkeiten in seine Zelle oder verschlossen ihm ihre Läden, und der Junker fühlte zum erstenmal die kläglichen Folgen einer mangelhaften Kreditorganisation.
Der Junker trat vor den Spiegel und seufzte. Er dachte an seine Berliner Garde-Uniform, diese amtliche Anweisung an bürgerlichen Pump, und seufzte. Er dachte an die glorreichen
Zwangsanleih-Operationen seiner Ahnen, und seufzte tiefer. An der praktisch-bürgerlichen Republik brach der Stolz des ehrwürdigen europäischen Adels, die Pumpbedeutung seines Berliner
Lieutenants-Kleides.
(Schluß folgt.)
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@type | jArticle |
@facs | 1391 |
Berichtigung in Betreff des berühmten Ritters Schnapphahnski.
Wie gewöhnlich, las ich heute Mittag nach dem Essen die „Neue Rheinische Zeitung,“ und gerieth in nicht geringes Erstaunen, als ich aus dem Anfange des leitenden Artikels die
haarsträubende Behauptung ersah, daß der berühmte Ritter Schnapphahnski todt sei.
Ich halte es für meine Pflicht, diese Verläumdung höchst entrüstet zurückzuweisen. Schnapphahnski ist nicht todt. Schnapphahnski lebt und nimmer wird er sterben. Mein Schnapphahnski ist
unsterblich!
Köln, den 17. März 1849.
Der Verfasser des Lebens und der Thaten des berühmten Ritters Schnapphahnski.
[Deutschland]
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@facs | 1392 |
Berlin, 15. März.
Interessant war eine Bemerkung des Abgeordneten Obrist v. Griesheim in der siebenten Abtheilung. Der Vorsitzende derselben, Herr Phillips, äußerte, wie ihm schon im August
vorigen Jahres von guter Hand die Nachricht geworden, daß man an eine Auflösung der Nationalversammlung denke und wie man die Truppen nur in die Nähe von Berlin ziehen wolle, um den Staatsstreich
ausführen zu können. Hr. v. G., der unter dem neuen Regiment, wenn ein solches durch den März wirklich hervorgerufen, immer die rechte Hand des resp. Kriegsministers war, entschlüpften hierbei die
Worte: Man hat allerdings sich genöthigt gesehen, mit Dänemark einen Waffenstillstand abzuschließen, um Truppen für Berlin zu gewinnen. Hr. von Auerswald, der einsah, welche Wichtigkeit man jener
Bemerkung beilegen würde, veranlaßte Hrn. v. Griesheim zu der Erklärung, daß seine Aeußerung nur eine persönliche Ansicht enthalten habe. Das gewichtige Wort ist Hrn. v. Griesheim entschlüpft, es ist
nicht mehr zurückzurufen, obschon wir nicht begreifen, was ihn zu jener Erklärung hinreißen mochte.
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@facs | 1392 |
[
078
] Wien, 12. März.
„Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, der hat keinen zu verlieren.“ Mir ist's, als hätte ich meinen politischen Verstand
verloren; der letzte Funke davon ist, durch die sich wiederholende Illumination zur Feier der Auflösung des konstituirenden Reichstags in Kremsier, zur Feier der Einsperrung der Deputirten Fischhof
und Prato, zur Feier des blutgetränkten Belagerungszustandes, wie zur Feier der oktroyirten Verfassung zu Grabe geleuchtet worden. Bei der Illumination, die gestern stattfand, ist in einem inwendig
beleuchteten Fiaker das blumengeschmückte Bild des jugendlichen Kaisers herumgefahren worden und eine jubelnde durch Geld erkaufte Menge hat die Pferde aus- und sich an den Wagen gespannt. Morgen ist
der Jahrestag der Wiener Revolution; es wird alles so gemüthlich still hergehen, daß auch nicht der feinste „Spitzel“ etwas anstößigeres hört, als die östreichische Volkshymne, mit der
der Michel jetzt wieder in Schlaf gelullt wird, damit er träume von unreifen Völkern, von gottesgnädigen, unverantwortlichen Herrschern, die ja nicht zurechnungsfähig sind, wenn sie ihr gegebenes Wort
brechen, — damit er aus seinen Träumen nicht aufgeschreckt werde von den mahnenden Geistern Robert Blum's, Messenhauser's und all' der übrigen Freiheitsmärtyrer! Schlaf
wohl, Michel! auf Nimmer-Wiedererwachen! — Erkennst du es jetzt, Deutschland, daß du freveltest, als du deine glühendsten Freiheitshelden in Wien untergehen ließest, — daß das Grab,
welches jene Helden einschloß, auch deine Einheit, deine Freiheit, mit verschlang? — Zur Strafe wirst du jetzt kroatisch oder russisch lernen, und Ihr, deren Zungen so unbeugsam sind wie euer
Sinn, Ihr möget immerhin auswandern und euch mit dem ubi bene, ibi patria abspeisen und zufrieden stellen. Doch nein! Ich und tausend Andere, die sonst wohl gern auswanderten, bringen dies nicht
über's Herz. Hinwegziehen auf viele Jahre, vielleicht auf immer und Bestien ruhig am Ruder zurücklassen, deren bloße Nennung unser Blut in Kochgluth versetzt: dies ist uns unmöglich. Unsere
Wuth ist noch größer als die Verzweiflung. Der Gedanke an Rache, feierlich-gräßliche Rache, hält mich wie tausend Andere hier fest und von der Auswanderung zurück. Und wahrlich die vollständigste
Rache an jener standrechtlichen Brut wird und muß in kürzester Frist erfolgen.
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@facs | 1392 |
Stettin, 14. März.
Folgendes Schreiben des hiesigen Regierungs-Präsidiums an die betreffenden Behörden wurde gestern in einer Sitzung des konstitutionellen Klubs zur Kenntniß der Mitglieder
gebracht:
„Nach einer Mittheilung des Hrn. Ministers des Innern wird Seitens des Gouvernements eine Feier des 18. März nicht angeordnet werden. Da indeß nach den dem Hrn. Minister von den
verschiedensten Seiten her zugegangenen vollkommen übereinstimmenden Nachrichten, die am 18. März von Privatvereinen zu veranstaltenden Feierlichkeiten zum Theile unter der Leitung auswärtiger
Emissäre zur Erregung von Unruhen benutzt werden sollen, so fordere ich die untengenannten Polizeibehörden nicht nur zu einer ganz besondern Achtsamkeit und Ueberwachung der öffentlichen Zustände auf,
sondern weise dieselben auch zugleich an, alle für diesen Tag innerhalb ihres Verwaltungsbezirks etwa beabsichtigten Demonstrationen insoweit zu untersagen, als dies auf Grund bestehender
Gesetze und Verordnungen geschehen kann, hierin aber auch nicht weiter zu gehen, als dies das Gesetz ausdrücklich zuläßt.
Insbesondere aber fordere ich die unten genannten Polizeibehörden auf, mit allen ihnen zu Gebote stehenden, sorgfältig bereit zu haltenden Mitteln jeder versuchten Störung der öffentlichen Ruhe
gleich bei ihrem Beginne mit aller Entschiedenheit entgegen zu treten.
[(Osts. Z.)]
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@facs | 1392 |
Hadersleben, 12. März.
Wir hören wiederholt von Jüten die Versicherung, daß die Aufkündigung des Waffenstillstandes in dem Kern der Bevölkerung Jütland's die Erbitterung gegen die
herrschenden Inseldänen auf eine für Dänemark's Zukunft sehr bedenkliche Weise aufgestachelt hätte, weil diejenigen, welche die Last des Landes vorzüglich tragen sollten, fortan der Eitelkeit
der Inseldänen zu fröhnen auf keine Weise Lust hätten, — und sie versicherten, daß die schon früher gehörten und jetzt verdoppelten Klagen der dänischen Soldaten über schlechte Behandlung von
Seiten der jütischen Bevölkerung ihren Haugtgrund haben in der immer entschiedener hervortretenden Abneigung der Jüten gegen die hochtrabenden Pläne der Inseldänen. Bisher ist es noch den von
Kopenhagen gesandten Emissären gelungen, durch ihre größere politische Redefertigkeit das deutliche Hervortreten der Unzufriedenheit in Jütland zu unterdrücken, aber um so gefährlicher wird später die
Sache, davon zeugte schon oft Jütland's Geschichte, und der Charakter der Jüten blieb im Wesentlichen stets derselbe. Die neuerlichst erneute Thätigkeit der Scandinaven, die freilich schwerlich
dazu beiträgt, ein Bündniß der Dänen mit Rußland zu befördern, entbehrt nun völlig in Jütland aller Sympathie; — darüber spottet der Jüte unverholen.
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@facs | 1392 |
Halberstadt, 14. März.
Ueber die seit dem November v. J. inhaftirten politischen Gefangenen ist das Urtheil gesprochen: Referendar Bertog wurde zu anderthalb, Wislicenus, Tremper, Schmidt,
Betje jeder zu einem Jahr Festungsstrafe verurtheilt.
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@facs | 1392 |
Frankfurt, 15. März.
Der hiesige Abg. Giskra trägt die Abschrift eines Verhaftsbefehls der östreichischen Regierung in der Tasche, die den Gränzbeamten aufgibt, den Genannten im
Betretungsfalle sofort zu arretiren.
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@facs | 1392 |
[
!!!
] Frankfurt, 15. März.
National-Versammlung.
Tagesordnung: Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesetz zum Schutz des Reichs für die deutsche Auswanderung.
Der Ministerpräsident zeigt an, daß er in Folge neuer Erklärungen von Einzelstaatregierungen, die er erst in Betracht ziehen muß, die Interpellationen über die äußere Politik des Reichsministeriums
erst in der nächsten Sitzung beantworten wird. (Soll heißen, Bassermann hat ihm die Interpellations-Beantwortung noch nicht ausgearbeitet).
Der Handelsminister v. Dukwitz gesteht in einer Interpellations-Beantwortung des Abg. Eisenstuck, betreffend die Flottengelder zu, daß das Slomannsche Schiff, welches für die Kriegsmarine
angekauft war, für 1835 Mark wieder an den Eigenthümer zurückgegeben worden, da es nach Prüfung von Experten als unbrauchbar befunden wurde, ebenso sind die drei Dampfschiffe (Bremen, Lübeck, Hamburg)
als fast ganz unbrauchbar erfunden worden. Ferner sei der größte Theil der für die fabulöse deutsche Flotte bereits angeworbenen Mannschaft den ganzen Winter außer Beschäftigung gewesen, deshalb die
darunter befindlichen „Nichtseeleute“ entlassen, und ein Theil der anderen aus Disciplinar- und Gesundheitsrücksichten auch fort. Uebrigens werde das Ministerium über seine neue
Maßregeln zur Beschaffung der Flotte der Versammlung bald einen Bericht vorlegen und auch neue Gelder verlangen Vorläufig sei man im Begriff, zwei neue Kriegsschiffe (Erzherzog Johann und Barbarossa
benamset — ist das nicht rührend!?) und 6 Dampffregatten zu beschaffen, zu armiren und zu bemannen. Dies das Resultat von mehr als dreimonatlicher Thätigkeit des Ministeriums für diesen
Gegenstand, sagt Dackwitz. Nach diesen naiven Zugeständnissen hat der Minister die Frechheit hinzuzufügen man möchte nur zur Begründung der deutschen Einheit auf dem Festland auch so thätig sein, als
es (das Ministerium) zum Fortbau dieses deutschen einheitlichen Institutes auf dem Meere gewesen. (Bravo der Centren).
Riesser zeigt den Bericht über die Welkerschen Anträge an. (Vergl. die gestr. Nr. d. Bl. unter: Neueste Nachrichten).
Zur Tagesordnung (dem Auswanderungsschutzgesetz) hat Langerfeld, Brons und Genossen einen präjudiziellen Antrag gestellt:
„Dies Gesetz nebst dem Bericht der Centralgewalt zu übergeben zu einer alsbald zu erlassenden Gesetzvorlage, welche auf dies Gesetz basirt.“
d. h. den Schutz der Auswanderer ad calendas graecas vertagen.
Brons und Gevekoth empfehlen diesen Antrag, während Veit und Eisenstuck ihn bekämpfen und auf die Nothwendigkeit der sofortigen Berathung resp Annahme des Gesetzes
aufmerksam machen.
Die Berathung wird beschlossen, und der Präjudiz-Antrag zur Berathung zurückgelegt.
Unter fortwährendem Lärmen und Theilnahmlosigkeit spricht Buß gegen das Gesetz.
Schulz aus Weilburg (links) kräftig dafür.
Nachdem auch noch Herz aus Wien, der Unterstaatssekretär Fallati und als Berichterstatter Ge[unleserlicher Text]ekoth dafür mit einigen Abänderungen gesprochen, wird der präjudizielle Antrag mit großer Mehrheit
verworfen und das Gesetz, nachdem der Urtext des Ausschusses durch mehrere Zusätze und Abänderungen amendirt worden, in folgender Art angenommen:
Gesetz, den Schutz und die Fürsorge des Reichs für deutsche Auswanderung betreffend.
§ 1.
Der Schutz und die Fürsorge des Reichs für deutsche Auswanderung wird durch ein von der Centralgewalt einzusetzendes Auswanderungsamt geübt. Dasselbe hat sich zu diesem Zweck mit den
Einzelregierungen, so wie mit den Vereinen zum Schutz der Auswanderung in Verbindung zu setzen. (Der 2. Punkt ist ein Zusatz von Schulz aus Weilburg)
§ 2.
Dem Auswanderungsamte steht das Recht zu, Agenten für Auswanderung zu ernennen und zu entlassen. Nur die vom Auswanderungsamt mit Concessionen ernannten Agenten sind befugt, Agenturen fur
Auswanderung zu betreiben. Wer ohne diese Erlaubniß derartige Geschäfte betreibt, verfällt in eine Geldstrafe bis 1000 fl rheinisch Rheder, Schiffsmäkler und Expedienten in den Seestädten, sowie
solche Unteragenten, für welche die Agenten haften, sind hiervon ausgenommen. (Zusatz von Fallati.)
§ 3.
Jeder Agent für Auswanderung ist verpflichtet, zur Sicherung gewissenhafter Erfüllung der von ihm gegen Auswanderer übernommenen kontraktlichen Obliegenheiten eine von dem Auswanderungsamte
bestimmte angemessene Kaution zu bestellen.
§ 4.
Die Agenten für Auswanderung haften den Auswanderern für alle erweislichen Schäden, welche diesen aus unterlassener oder nicht pünktlich erfolgter Erfüllung der von ihnen, im Namen und Auftrage
Dritter, mit denselben zur Beförderung abgeschlossenen Verträge erwachsen, so wie für alle aus Nichtbefolgung gesetzlicher Verordnungen zugezogenen Nachtheile.
Bei Beförderung von Auswanderern von deutschen Seehäfen aus hört diese Verbindlichkeit mit der vertragsmäßig erfolgten Einschiffung auf.
Die Agenten sind zum Ersatze der Schäden aus eigenen Mitteln und ohne sich dagegen durch Beziehung auf diejenigen schützen zu können, in deren Auftrage sie mit den Auswanderern Beförderungsverträge
abgeschlossen haben, als Selbstschuldner verpflichtet.
§. 5.
„Zur Sicherung übersee'scher Auswanderungen von deutschen Seehäfen aus werden von dem Auswanderungsamte über die Beförderung der Auswanderer, insbesondere über Verproviantirung der
Schiffe, über den für die Unterbringung der Passagiere nach den Bestimmungen in §. 10 erforderlichen Schiffsraum, über die Verpflegung der Passagiere am Hafenplatze bis zur Einschiffung und über die
Assekuranz der Passage- und Verwendungsgelder für alle deutschen Seehäfen gleichförmige Bestimmungen getroffen.“
§. 6.
„Jeder Agent, welcher Verträge zur Beförderung deutscher Auswanderer von nicht deutschen Seehäfen aus abschließt, ist gehalten, die Passage- und Verwendungsgelder, in Gemäßheit der für
deutsche Seehäfen geltenden Verordnungen und Gesetze, durch Assekuranz zu decken und die darüber ausgestellte Police an den Reichskonsul am Einschiffungsplatze abzugeben, oder in Ermangelung eines
solchen eine beglaubigte Abschrift davon an das Au[s]wanderungsamt sofort einzusenden.“
§. 7.
(Nach Fallati's Amend.) „Bei Beförderung von Auswanderern von nicht deutschen Seehäfen aus ist der Agent verpflichtet, außer der nach §, 3 bestellten allgemeinen Caution noch eine
besondere Caution nach Bestimmung des Auswanderungsamtes zu leisten.“
§. 8.
„In nichtdeutschen europäischen Seehäfen sind die Reichskonsuln verbunden, die deutsche Auswanderung zu überwachen und besonders dafür zu sorgen, daß den Passagieren die abgeschlossenen
Ueberfahrtsverträge pünktlich gehalten und erfüllt werden, auch nöthigenfalls zu diesem Zwecke bei Gericht und jeder anderen geeigneten Behörde, einzuschreiten.“
§. 9.
„Jeder Agent hat die Auswanderer, deren Beförderung er übernimmt, vor Abschließung des Vertrages von den Einwanderungsgesetzen des jenseitigen Landes in Kenntniß zu setzen und ihnen mit der
Vertragsurkunde einen Abdruck der nach §. 5 zu erlassenden Verordnungen einzuhändigen.“
§. 10.
„An Bord eines Schiffes mit Passagieren ist diesen ein Raum von mindestens 12 Quadrat-Fuß rheinländisch auf freier Deckoberfläche, bei wenigstens 6 Fuß rheinländisch Höhe im Zwischendeck,
für den Kopf, — zu gewähren. Insofern fremde Gesetzgebungen einen größeren als jenen Schiffsraum vorschreiben, hat das Auswanderungsamt in Uebereinstimmung damit das Erforderliche
anzuordnen.
Für pünktliche Befolgung der für den Schiffsraum getroffenen Bestimmungen haftet bei Auswanderungen von fremden Seehäfen aus der Agent, im Fall sich der Auswanderer eines solchen bedient; bei
Auswanderungen von deutschen Seehäfen aus hingegen liegt deren Ausführung der obrigkeitlichen Behörde ob.“
§. 11.
„Alle fremden Schiffe, welche in deutschen Seehäfen Passagiere an Bord nehmen, sind den gesetzlichen Bestimmungen für Auswanderung und für deutsche Seehäfen unterworfen.
Der Expedient oder Korrespondent eines fremden Schiffes, welches Passagiere in deutschen Seehäfen aufnimmt, ist verpflichtet, durch den betreffenden Konsul oder in Ermangelung eines solchen durch die
obrigkeitliche Behörde, den Kapitän des Schiffes zur Ausstellung einer gerichtlichen Urkunde anzuhalten, wodurch derselbe so wie das Schiff für die gewissenhafte Erfüllung der übernommenen
Obliegenheiten und zum Schadenersatze verbindlich gemacht wird.
§. 12.
„Die von den Agenten nach §§. 3 und 7, bei Beförderung von Passagieren von nicht deutschen Seehäfen aus geleistete Kaution, so wie die von dem Kapitän eines fremden Schiffes nach §.
11 übernommene Verbindlichkeit ist nur dann als erloschen zu betrachten, wenn durch den Reichskonsul, oder in Ermangelung eines solchen durch die geeignete Behörde am Landungsplatze bei Ankunft des
Schiffes die Erfüllung der den Passagieren während der Reise gewährleisteten vertragsmäßigen Bestimmungen glaubhaft bescheinigt wird.
§ 13
In den außereuropäischen Hafenplätzen, in welchen sich Reichskonsuln befinden, steht die Auswanderung unter deren besonderer Aussicht.
Bei der Ankunft eines jeden deutschen Schiffes mit Auswanderern hat sich der Kapitän sofort bei dem Reichskonsul zu melden und demselben seine Passagierliste nebst dem Schiffsjournale vorzulegen.
Der Reichskonsul hat entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei Ankunft eines jeden Schiffes mit deutschen Auswanderern vorkommende Klagen wegen ihrer Behandlung während der Reise
entgegenzunehmen, darüber ein Protokoll, nach Befinden unter Vornehmung von Zeugen, abzufassen, und dasselbe an das Auswanderungsamt einzusenden.
Der Reichskonsul hat in jeder Hinsicht, namentlich gegen das Schiff und den Kapitän, die Rechte der Passagiere zu vertreten und hierzu nöthigenfalls den Schutz und die Hülfe der Gerichte oder anderer
Behörden in Anspruch zu nehmen.
§. 14.
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika haben die Reichskonsuln sich mit den in den Haupthäfen bestehenden deutschen Gesellschaften in Verbindung zu setzen, um in Gemeinschaft mit denselben und
den örtlichen Behörden das Interesse der Eingewanderten wahrzunehmen, auch denselben zu ihrer Weiterbeförderung und Ansiedlung insbesondere mit ihrem Rathe behülflich zu sein.
Auch sonstige im Auslande für die deutsche Auswanderung etwa nöthige vorbereitende Maßregeln geschehen durch das Auswanderungs-Amt. (Zusatz von Schulz in Weilburg.)
§. 15.
Die Reichskonsuln haben bei Ausübung ihrer in den §§ 8, 13 und 14 vorgezeichneten Obliegenheiten die Bestimmungen zu befolgen, welche das Reglement für Konsuln enthält.
§. 16.
Gegenwärtiges Gesetz tritt mit ‥… (Die Centralgewalt bestimmt das Datum) … in Wirksamkeit.
Nach einer kurzen Debatte beschließt man hierauf, morgen die Sitzung auszusetzen, und Sonnabend die Debatte über die Welker'schen Anträge zu beginnen.
Italien.
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@facs | 1393 |
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*
]
Französischen Journalen zufolge ist bereits der Krieg in Italien entbrannt. Auf der Börse und in der Nationalversammlung wurde mit Bestimmtheit versichert, daß die piemontesische
Armee bereits die Lombardei betreten, und ein erstes Gefecht mit den Oestreichern stattgefunden habe.
Wie dem nun auch sein mag, soviel steht fest, daß der Krieg eine Nothwendigkeit geworden. Die früheren Kabinette sind aufgelöst worden, weil sie eben den Krieg nicht geführt haben. Die jetzigen
Minister und Deputirte sind offenbar mit dem bestimmten Gedanken des Krieges ernannt worden. Die Armee ist auf's neue organisirt, sie ist zahlreicher und kriegslustiger als je, und Piemont ist
abermals berufen, mit den Waffen in der Hand die Befreiung Italien's zu versuchen.
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@facs | 1393 |
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068
] Turin, 10. März.
Die Rede, welche der Minister Ratazzi in der gestrigen Sitzung gehalten, ist in jeder Hinsicht merkwürdig. Der Krieg mit Oestreich ist mit dieser Rede als
eröffnet zu betrachten. Das Ministerium hat spezielle Vollmachten verlangt und bewilligt erhalten. „Die Erfahrungen im vorigen Jahre, sagt der Minister Ratazzi zur Unterstützung seines Antrags,
haben uns gezeigt, daß wir nur dann über den auswärtigen Feind triumphiren können, wenn wir hier sein Einverständniß mit dem innern Feind zu zerstören wissen.“ Um den Folgen eines solchen
Einverständnisses vorzubeugen, hat die Kammer dem Ministerium eine außerordentliche Macht in die Hände gegeben. Es kann Hausuntersuchungen, Arrestationen u. s. w. vornehmen in allen Fällen, wo selbst
das flagrant délit nicht statt findet. Alle fremde und verdächtige Personen, wenn sie selbst über Existenzmittel die gehörige Auskunft zu geben im Stande sind, können sofort aus dem Staate
entfernt werden. Auflösung jedes Vereins, jeder Versammlung, die verdachterregend ist, Beaufsichtigung der Presse, Alles ist dem Ministerium gestattet worden. Besonders strenge hält man es mit den
über die Kriegsoperationen Auskunft gebenden Nachrichten. Dieselben dürfen sich nur auf Auszüge aus dem Moniteur beschränken. Dem Minister des Innern ist außerdem ein Kredit von 2 Millionen zur
Bewaffnung der Nationalgarde bewilligt worden.
Wie sehr übrigens das Ministerium auf revolutionärem Wege fortschreitet, das zeigt die eben beschlossene Maßregel in Bezug auf 109 Generale oder Obersten, welche als verdächtig in Disponibilität
gesetzt worden sind. Weiter heißt es, daß sich in ganz Piemont eine Bewegung vorbereite, die zum Zwecke hat, Charles Albert als König abzusetzen, und ihn zum Präsidenten zu proklamiren.
Der Herzog von Savoyen ist zum Oberbefehlshaber ernannt worden. Der General Chrzanowski lehnte diese Stelle ab, um nicht Neid und Eifersucht bei den einheimischen Generalen gegen sich zu
erregen.
Er wird die zweite Stelle im Kommando bekleiden, der Wirklichkeit nach aber doch eigentlicher Oberbefehlshaber sein. Aus Alessandria spricht man von dem kriegerischen Enthusiasmus, der unter den
piemontesischen Truppen, namentlich unter der Artillerie herrscht. Ungeduldig warten sie auf das Signal zum erneuerten Kampfe. Ferner berichtet jener Brief, daß sich täglich ungarische Soldaten bei
den Piemontesen einfinden. So kamen z. B am 6. März 15 ungarische Husaren an, die Meisten mit ihren Pferden. Sie erzählten, daß in den ungarischen Regimentern eine große Gährung herrsche und daß
Kossuth's Name dort nur mit Verehrung und wie der eines Freiheitsheiligen ausgesprochen wird.
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068
] Turin, 9. März.
Die hiesige „Concordia“ enthält einen Bericht aus Petersburg über eine in bester Form abgeschlossen russisch-östreichische Allianz. Es soll
demnach der östreich. Tamerlam Franz Joseph die Großfürstin Anna heirathen. Die übrigen Hauptpunkte des Bündnisses sind:
1) Offensiv- und Defensiv-Bündniß, 2) Aufnahme der Türkei in den Bund, 3) Aufrechthaltung der Verträge von 1815, 4) Garantie der russischen Ansprüche auf Schleswig-Holstein und der östreichischen
auf Toskana. Der „Concordia“ zufolge hat nur die Weigerung der Türkei und der Stand des Krieges in Ungarn bisher eine bewaffnete Intervention der beiden Staaten in Italien gehindert.
Karl Albert hat einen Abgesandten, Valerio, Redakteur der „Coneordia“, nach Rom geschickt, um mit der römischen Republik Unterhandlungen wegen eines Bündnisses abzuschließen.
In Nizza kam's dieser Tage zu einigen bald beschwichtigten Unruhen.
Die Citadelle von Modena, die in Belagerungszustand erklärt ist, wird immer stärker befestigt. Das Standrecht herrscht dort unumschränkt. Reggio hat das nämliche Loos. Es ist vollständig entwaffnet
worden.
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@facs | 1393 |
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068
] Rom, 7. März.
Männer, Waffen und Geld! Geld vor allen Dingen: das ist der Wahlspruch unserer Republikaner, und die konstituirende Versammlung ist revolutionär genug, um diese
zur Befreiung Italiens unumgänglich nothwendigen Elemente herbeizuschaffen. Venedig braucht Geld? Auf der Stelle votirt die römische Kammer 100,000 Thaler Subsidien für Venedig. In derselben Sitzung
ist der Minister der äußern Angelegenheiten autorisirt worden, die Unterhandlung für die so sehr gewünschte politische und administrative Vereinigung mit Toskana abzuschließen. Was den Pabst
anbetrifft, so fällt er jeden Tag tiefer in der öffentlichen Meinung. Die Politik ist nunmehr noch ein blindes Werkzeug verschmitzter Reaktionäre geworden. Der arme Mann ist für seine Kunstwerke und
sonstigen Monumente besorgt, und um dieselben sicher zu stellen, erklärt er neuerdings die Verkaufsabschlüsse solcher Gegenstände für null und nichtig
An der Münze schlägt man Tag und Nacht Kupfergeld, um den Volksverkehr, der in letzter Zeit so sehr litt, zu beleben. Das Papiergeld, das die Republik schuf, wurde von der Reaktion so angeschwärzt,
daß es der Kleinhandel ungern an Zahlungsstatt nahm.
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@facs | 1393 |
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068
] Venedig, 5. März.
Der Deputirte Ovesani trug wegen des Ernstes der Umstände auf Einsetzung einer Dictatur an. Die legislative Versammlung hat diesen Antrag in Betracht gezogen
und dem betreffenden Ausschuß befohlen ihr schleunig zu berichten.
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@facs | 1393 |
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068
] Modena, 6. März.
Unsere Herzogl. Haupt- und Residenzstadt machte seit einiger Zeit Miene, sich der Centralrepublik anzuschließen. In Folge dessen zogen die Oestreicher einen
Truppencordon um unsre Stadt und zwangen die Bürgerwehr, ihre Waffen abzugeben. Sechszehn Wagen mit Bomben beladen wurden in die Stadt gefahren. In der Stadt herrscht nur noch der östreichische
Terrorismus.
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@facs | 1393 |
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068
] Neapel, 5. März.
Ferdinand hat sich endlich bereit erklärt, die in der Amnestiebewilligung gemachten Ausnahmen aufzugeben. Darauf sind die Admirale der franz. und engl.
Flotte nach Palermo abgegangen, um den Sizilianern das so umgeänderte Ultimatum vorzulegen. Wird es nicht angenommen, so wollen sie erklären, daß sich die Vermittlungsmächte bei den weitern
Ereignissen neutral verhalten werden.
Französische Republik.
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@facs | 1393 |
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068
] Bourges, 13. März.
(Prozeß der Maigefangenen.) Beim Beginn der Sitzung reicht der Advokat Decoux-Lapeyriere einen Antrag Raspail's ein, dahin lautend:
„In Erwägung, daß die Nummer des Moniteur vom 17. Mai dem Volke folgende infame Phrase in Betreff der Barbes'schen Rede in den Mund legt: „„Du täuschst dich, Barbes, wir
brauchen zwei Stunden Plünderung;““
„daß der Zweck dieser Erzählung kein anderer ist, als ihre ganze Schwere der Verläumdung auf die Angeklagten fallen zu lassen;
„daß dieselbe weder von den Stenographen noch von dem Herausgeber des Moniteur herrührt, sondern auf eine geheime und boshafte Art in dem Bericht geschwärzt ist, wie dies aus der
Zeugenaussage des Hrn. Prevost hervorgeht, und
[1394]
„daß es der Ehre Frankreichs zukömmt, im Angesicht von ganz Europa, feierlich gegen eine solche Beschimpfung des französischen Namens zu protestiren:
„Möge es dem Präsidenten gefallen, kraft seiner discretionäreni Gewalt und nach Einsicht des Art. 23 des Ges. vom 17. Ma, 1819, des Art. 361 des Strafgesetzbuches und Art. 13 und 14. § 9,
der Strafprozeßordnung, eine Spezialuntersuchung über diese Sache zu verordnen, und bei dem Gerichtshof uns Akt über unsere desfallsigen Vorbehalte zu verschaffen.“
Generalprokurator Baroche. Ich überlasse es der Weisheit des Gerichtshofes, was er über die verlangte Untersuchung beschließen will. Uebrigens scheint es mir das Einfachste, den Redakteur en chef
des Moniteur zu vernehmen, welcher ohne Zweifel die Copie besitzt, nach der die angefochtene Phrase in den Bericht aufgenommen wurde.
Der Gerichtshof zieht sich in das Berathungszimmer zurück und erscheint nach einer halben Stunde mit folgendem Erkenntniß:
„In Erwägung,
1) daß ein Antrag auf Strafanwendung nur von den gesetzlich dazu bestimmten Beamten ausgehen kannn, und
2) daß die in dem Antrag des Angeklagten Raspail bezeichnete Stelle des Moniteur weder auf Raspail noch auf irgend einen andern der Angeklagten sich bezieht; und daß die Angeklagten keine
Qualifikation haben, weder Verfolgungen zu beantragen noch Vorbehalte zu machen,
verwirft der Gerichtshof den Antrag und verordnet die Fortführung der Prozedur.“
Zeuge Yautier, Oberst der 9. Legion. Ich bin überrascht, daß man mich allein unter den höheren Offizieren der Nationalgarde ausgesucht hat, um hier über die Hauptereignisse auszusagen.
Präsident. Sie haben den Herrn Generalprokurator nicht mit dergleichen Bemerkungen zu interpelliren. Der Herr Generalprokurator hat ihre Vorforderung für nützlich gehalten, und es geht Sie nichts
an, wie viel oder wenig von ihren Kollegen erwartet werden konnte.
Zeuge. Da ich allein von allen Oberoffizieren der Nationalgarde hier als Belastungszeuge erscheine, habe ich das Recht zu erklären, daß ich nur auf die Vorladung, welche alle andern Obristen gleich
mir erhielten, mich eingefunden habe. Als aufrichtiger und langjähriger Republikaner kann ich nicht die Verantwortlichkeit übernehmen, einseitig, ohne die vervollständigenden Berichte der (Siehe den Verfolg in der Beilage.)
@type | jAnnouncements |
@facs | 1394 |
Brodpreis der Stadt Köln.
Vom 18. bis zum 24. März 1849.
Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 3 Pf.
Köln, 18 März. 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
Civilstand der Stadt Köln.
Den 12. März.
Geburten.
Joh. Heinr. S. v. Schauff, Schuhmacher., Perlenpf. — Cath., T. v. Wilh, Reisserscheid, Fuhrm, Friesenstr. — Ann Cath., T. v. Andr, Gie[unleserlicher Text]sen, Drechsler, Follerstr. — Maria Jakob.
Paul., T. v. Joh. Bapt. Dorff, Renter, Breitstr. — Anna T. v. Johann Bensber., Taglohn Hämerg. — Clemen. Christ. Hubert. Maria, T. v. Carl Ant. Boisseré, Kaufm., St. Agatha.
— Sophia Rosina, T. v. Christ. Wilh. Beyer, Metzg, Herzogstr. — Carl Kulius Gerh., S. v. Theod. Kortmann, Feldwebel im 16. Regt., Blankheimerhofcaserne. — Joh. Agnes, T. v. Casp.
Schweitzer, Spezereih., Perleng — Hubert Cath, T. v. Math. Honnef, Kunstgärtner Perlengr. — Carl Pötter, Steinorucker, Glocken, ring. — Anna Maria, T. v. Joh Conr. Schiffer,
Bierbr., Entenpf. — Reg. Vubert, T v. Engelb. Schlaeger, Bäcker, Kupferg. — Bertha Louise, T. v. Jakob Keim, Schreinerm., Rothenberg.
Sterbefälle.
Andreas Titz, 1 1/2 alt, Severinstr. — Hub. Dieder Tillmanns, rald 6 M. alt, Carthäuserhof. — Joh. Neu, 6 T. alt, Maximinstr. — Sib. Nelles 1 J. 7 M. alt, Severinstr. —
Elis. Schulte, 13 M. alt, Maximinenstr. Anna Gert. Moll 11 T. alt, Thieboldsg. — Clara Weil, 6 W, alt, Spulmannsg.
Bei dem Ablaufe des 1. Quartals c. werden die betreffenden Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen auf auswärtige Zeitschriften pro 2tes Quartal, bis zum 22. d. Mts. bei der
hiesigen Ober-Postamts Zeitungs-Expedition gemacht sein müssen, wenn eine rechtzeitige und vollständige Lieferung der Blätter erfolgen soll, und daß nur solche Bestellungen berücksichtigt werden
können, für welche die Vorausbezahlung des Betrages stattgefunden hat.
Köln, den 13. März 1849.
Ober-Post-Amt, Rehfeldt.
Amtliche Bekanntmachung.
Die auf Grund des Gesetzes über die Errichtung der Bürgerwehr vom 17. Oktober 1848 (Gesetzsammlung Stück 47 Nr. 3047) angelegte Stammliste aller hiesigen Einwohner, welche in Gemäßheit der §§.
8 bis 12 jenes Gesetzes zur Bürgerwehr heranzuziehen sind, ist nunmehr zu Jedermanns Einsicht auf dem hiesigen Stadtsekretariate während 14 Tagen offen gelegt, welches mit dem Bemerken bekannt gemacht
wird, daß jedes Gemeindemitglied binnen 5 Tagen, nach Ablauf der 14 Tage der Offenlegung seine Bemerkungen gegen die Stammliste bei dem unterzeichneten Gemeinde-Vorstande anbringen kann.
Köln, den 10. März 1849.
Der kommissarische Oberbürgermeister, Graeff.
Versteigerung.
Am Montag den 19. März 1849, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, verschiedene gut erhaltene Hausmobilien, als: Oefen, Tische Stühle, Sekretäre und ein sechsoctaviges Klavier,
gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
Versteigerung.
Am Dienstag den 20. März 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Waidmarkte zu Köln, verschiedene Hausmobilien, als: 2 Sekretäre, 2 Kommoden, 1 Konsol, 1 Hausuhr, 2 Kleiderschränke, gegen gleich
baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
Versteigerung.
Am Mittwoch den 21. März 1849, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu St. Aposteln in Köln, verschiedene Hausmobilien, als: Tische, Stühle, Sopha, 1 Kommode mit Schreibpult, Ofen, 1 Hausuhr,
Schränke, Spiegel etc. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.
Der Gerichtsvollzieher, Clören.
Die aus Auftrag des festordnenden Comités für das zum Besten der Familien städtischer Arbeiter am 18. dieses auf dem Gürzenich Statt findende Concert durch die Unterzeichneten im 2. der 64
hiesigen Wahlbezirke — nämlich Holzmarkt, Rheinuferstraße, südliche Hälfte der großen Witschgasse und Weichserhofstraße — bewerkstelligte Einsammlung hat 150 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf. ergeben,
welche heute der Stadtkasse durch uns überliefert worden sind.
Wir fühlen uns gedrungen, die mit nur wenigen Ausnahmen überaus große Willfährigkeit unserer betreffenden Mitbürger zum Beisteuern für den genannten Zweck, um so mehr dankbar anzuerkennen, als wohl
selten an die Mildthätigkeit derselben so große Ansprüche gemacht worden sind, wie jetzt, selbst die Betheiligung der armen Wittwe fehlt bei obiger Summe nicht.
Köln, den 16. März 1849.
Th. Bremer. J. Simonis.
Neue Bonner Zeitung.
Unter fortwährender oberster Leitung des Abgeordneten in Berlin, Herrn Gottfried Kinkel, erscheint auch im nächsten Vierteljahr diese Zeitung, deren entschieden ausgesprochenes Streben die
Verwirklichung der socialen Demokratie ist, sechsmal wöchentlich nebst der Sonntagsbeilage „Spartacus“.
Die regelmäßigen und genauen Mittheilungen des Redacteurs, so wie die Betheiligung anderer namhafter Abgeordneten seiner Partei werden das Blatt namentlich im deutschen Westen genügend empfehlen.
Das Blatt wird täglich mit den Abendposten versandt. Preis: 1 Thlr. das Quartal, auf den preußischen Postämtern 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. Der „Spartacus“ allein bezogen durch die Post 12
Sgr. 6 Pfg., Porto eingeschlossen.
Die Expedition der „Neuen Bonner Zeitung“:
W. Sulzbach's Buchhandlung.
Ostender-Austern-Depot für Deutschland, große Budengasse Nr. 1 in Köln.
In diesem Depot, verbunden mit einem Austern-Salon, sind anhaltend zu billigen Preisen, bei einer Auswahl vorzüglicher in- und ausländischer Weine, ganz frische Austern, à Sgr. 25, 1 1/4 und
2 Thlr. per 100 Stück, echter Astrachan-Caviar (direct bezogen), mehrere feine Sorten geräucherter und gesalzener Seefische, echte Gothaer Servelat-Wurst, pommersche Gänsebrüste, so wie viele
vorzügliche Käsearten etc., sowohl in als außer dem Hause zu haben:
Meinen verehrten Freunden und Gönnern die ergebene Anzeige, daß meine Restauration- und Cafe-Wirthschaft in meinem Locale, Schildergasse Nr. 49 unverändert fortgeführt wird und daß ich den
Billard-Saal auf der 1sten Etage vorläufig zu diesem Zwecke eingerichtet habe. Im Laufe der künftigen Woche hoffe ich den Damen-Salon so weit wieder hergestellt zu haben, um denselben zur Benutzung
des Publikums wieder einräumen zu können.
Meinen Freunden und Nachbaren statte ich für ihre, bei dem mich so hart betroffenen Brand-Unglücke, in der Nacht vom 15. d. M., so thätig geleistete Hülfe, sowie für ihre bewiesene Theilnahme
meinen tiefgefühltesten Dank ab, indem ich mich der ferneren Gewogenheit und Unterstützung derselben bestens empfohlen halte.
Köln, 17. März 1849.
Franz Stollwerk.
Verkauf oder Verpachtung eines Landhauses am Rhein.
Ein schönes Landhaus in bestem Zustande, mit Salon, 6 Zimmern, Küche, Speicher, Keller, Remise und Stallräume nebst kleinen Oekonomie-Gebäuden, so wie Hofraum und Garten in einer der angenehmsten
Gegend, unmittelbar am Rhein auf der linken Seite, nahe bei Koblenz gelegen, ist unter billigen Bedingungen zu verkaufen oder zu vermiethen.
Dieses Etablissement, was durch Ueberschwemmungen nicht betroffen wird, eignet sich ganz besonders für Familien, welche ihren Aufenthalt für immer, oder auch nur während der schönsten Jahreszeiten
am Rhein zu nehmen beabsichtigen.
Nähere Auskunft ertheilt die Expedition dieser Zeitung auf portofreie Anfragen.
Zu billigen Preisen werden abgegeben: Feinstes Tuch und Buckskin, die vollkommene Hose 1 Thlr. 25 Sgr. bis 4 Thlr., Sommerhosenzeug und Sommerbuckskin, die ganze Hose 20 Sgr. bis 2 Thlr., echt
ostindische Foulards per Stück 18 Sgr. bis 1 1/2 Thlr., große Reisesäcke per Stück 25 Sgr. bis 3 Thlr., alle Arten Herrenbinden in Seide und Wolle von 10 Sgr. bis 2 Thlr., Crawatten in Lasting u.
Wolle per Stück 9 Sgr. bis 1 Thlr., Handschuhe von 2 Sgr. bis 15 Sgr. bei Jos. Sachs, Obenmarspforten, gegenüber dem Jülichsplatz.
Hôtel zum baierischen Hof in Berlin Charlotten-Strasse Nr. 44 neben Hôtel de Rome an den Linden
Ein Zimmer mit Bett | in der Belle-Etage | 15 Sgr. |
Ein Zimmer mit Bett | in der 2. Etage | 12 1/2 Sgr. |
Ein Zimmer mit Bett | in der 3. Etage | 10 Sgr. |
Ein Zimmer mit einem Bett | mehr | 10 Sgr. |
Ein Zimmer mit Cabinet | mehr | 5 Sgr. |
Ein mässiges Trinkgeld wird in Rechnung gebracht.
Täglich frischer Maitrank bei Schmitz-Bilstein, zum „goldenen Kreuz“, Gereonsstraße Nr. 38.
Herrenkleider werden gewaschen und reparirt. Herzogstraße Nr. 11.
Anzeige.
Seit dem 1. März erscheint in Münster die „Demokratische Zeitung für Westfalen“, tägliches Morgenblatt, unter der Redaktion von Carl Bernuth.
Preis: in Münster 1 Thlr. 6 Sgr. für die Monate März, April, Mai und Juni. Alle Postämter nehmen Bestellungen an und stellt sich der Preis für die Abonnenten außerhalb Münsters auf 1 Thlr. 15 Sgr.
für diese 4 Monate.
Die Probenummern, welche vielfach vertheilt sind, und das darin abgedruckte Programm liefern den Beweis, daß hier ein in jeder Beziehung entschiedenes, von bedeutenden geistigen Kräften
unterstütztes demokratisches Blatt dem Publikum, besonders dem Westfälischen, geboten wird und bitten wir um baldgefällige Bestellungen bei den nächsten Postämtern.
Münster, im März 1849.
Die Expedition der „Demokratischen Zeitung für Westfalen“.
Sandstraße Nr. 270.
Großes demokratisches Bankett.
Zur Erinnerung an die vorigjährige siegreiche Erhebung des Berliner Volkes, am Montage den 19. März Abends 7 1/2 Uhr auf dem Gürzenich. Entree 2 1/2 Sgr., wofür die Lieder, welche von einem
vorzüglichen Musikkorps begleitet werden, und ein Glas Bier gratis.
Damen frei.
Das Fest-Komite des demokratischen und Arbeitervereins.
Eintrittskarten können von heute ab bei dem Bürger Dickopf im Eiser'schen Saale gelöst werden.
Die „Kölner Funken“ lügen! Herr Gerlach ist wohl ein guter Direktor!
Er bietet den abgebrannten engagementslosen Schauspielern des Vaudeville-Theaters durch seinen Regisseur, Herrn Engelken, früher Mitglied des abgebrannten Theaters, sein Theater an, an einem Tage
(Samstag) wo er sonst keine Vorstellung zu geben pflegt. Er giebt [unleserlicher Text]en die Erlaubniß, an diesem Tage eine Vorstellung zu geben, die er sonst aufzuführen nicht im Stande ist: 100,000 Thaler. Er giebt
ihnen dafür nach Abzug der Kosten die halbe Einnahme. Ist das nicht eine gute Speculation? — Was sagen die „Kölner Funken“ dazu? — Der Einsender sagt: Pfui Teufel, Herr
Gerlach, schämen Sie sich, so großmüthig zu sein!
Anerkannt gesetzlich befugte Desinfections- und Abtrittsgruben-Reinigungs-Anstalt von A. L. Kraemer Sohn und Comp., Probsteigasse Nr. 13.
Nachdem polizeilich konstatirt worden, daß andere Personen mißbräuchlich auf unsere Namen gereinigt, statt Reactif zur Desinfection eine nichtwirkende gefärbte Flüssigkeit angewandt und so das
Publikum betrogen haben, so bitten wir letzteres sich gefälligst direkt an unser Geschäfts-Komptoir, Probsteigasse Nr. 14, oder unsere Agentur, Schildergasse Nr. 20, wenden zu wollen, wo ein
gedrucktes Exemplar unserer Bedingungen mit der Bestellungs-Annahme versehen, ausgefertigt wird.
Köln, den 17. März 1849.
A. L. Kraemer Sohn und Comp.
Viel Glück zum Namenstag von Trautchen St. in Düsseldorf auf der Grünstraße.
Trautchen soll leben, Lehnchen daneben, Jeni ist voll, Nun leben sie Alle recht wohl.
Köln, 17. März 1849. H. K.
Von wegen eines großartigen Monumentes.
Das Geschlecht Harkort ist schon wieder mit der Sammlung für ein Denkmal beschäftigt. Das ist sehr klug von diesem edlen Hause. Aber — wir entsinnen uns nicht recht mehr — wie ist es
mit dem einen Denkmale zu Hagen, für welches die Beiträge auch seiner Zeit einem sichern Harkort überwiesen wurden.
Um Antwort und Aufklärung wird gebeten.
Herdecke a. d. Ruhr. ***
Sonntag den 18. März 1849:
Zur Feier der vorjährigen Revolution großes Bankett im Saale des Arbeiter-Vereins zu Worringen.
Die Damen haben freien Zutritt.
Grüne bittere Pomeranzen, billigst bei P. Weingärtner, Hochstrasse Nro. 82 (zwischen der Höhle und Vierwinden).
Neue rheinische Maiwein-Essenz, Cardinal-Essenz und Maiwein-Syrup, von Apotheker Dr. Voget in Heinsberg, deren ausgezeichnete Güte überall rühmlichst anerkannt ist, alleinig zu haben bei P.
Weingärtner, Hochsrasse Nro. 82 (zwischen der Höhle und Vierwinden).
Gemälde-Verkauf bei Antiquar Späner, Domhof 13.
Bouquets, in jeder beliebigen Grösse fortwährend zu haben, Schildergasse Nro. 82.
Anzeige.
Heute am Lätare-Sonntag und zur Festlichkeit des 18. März zum ersten Male und fortwährend Freies Tanzvergnügen bei Johann Dickopf im großen Eiser'schen Saal, Comödienstraße, wozu noch ein
Nebensaal geöffnet werden wird. Für prompte Bedienung und Ordnung, sehr gute Weine und sonstige Getränke, so wie wohlbesetzte Musik, werde ich aufs Beste sorgen. — Anfang 4 Uhr.
Freies Tanzvergnügen.
Heute Sonntag (Lätare) den 18. März im neuen Kuhberg auf der Ehrenstraße, bei L. Senf. Anfang 4 Uhr.
Großer Lätare- und Josephs-Ball. in der Mailuft zu Deutz.
Sonntag den 18. März.
Da der Ueberschuß der Maskenbälle zu diesem Ball verwendet wird, sind Eintrittskarten à 5 Sgr. zu haben bei Herrn Hackhausen, Herzogstraße Nr. 4, Herrn Halin in der Börse und im Ball-Lokal.
An der Kasse 7 1/2 Sgr. Damen frei.
Anfang um 7 Uhr.
Die Direktion.
Wein-Verkauf außer dem Hause.
Reingehaltener Moselwein per Quart 2, 2 1/2, 3 und 3 1/2 Sgr. Johannisstraße Nr. 48.
Aechte westfälische Schinken und Cervelatwürste, in großer Auswahl Höhle Nro. 28, Ecke von St. Alban.
Fröhlicher St. Cuniberts-Bau-Verein.
Heute Sonntag den 18. März 1849: Außerordentliche Damen-Versammlung und große theatralische Vorstellungen auf der vergrößerten und neu geschmückten Bühne bei Herrn Kleefisch, Eigelstein 51. Wir
laden hiermit unsere Freunde und Gönner ergebenst ein.
Der Vorstand.
Bürgerlicher Dombau-Verein.
Heute Abend 7 Uhr, große deklamatorische Unterhaltung mit Musik im Vereinslokale, Löwengasse Nr. 11, wozu ergebenst einladet der Vorstand.
Puppentheater.
Heute Sonntag den 18. März:
Das Glück durch den bezauberten Hut.
Lustspiel in 3 Akten worin Henneschen die Hauptrolle spielen wird — Anfang 7 Uhr.
Montag den 19. März:
Auf Begehren:
Das bezauberte Waldmädchen.
Lustspiel in 3 Akten worin Henneschen die Hauptrolle übernimmt. — Anfang 7 Uhr.
Theater-Anzeige.
Sonntag den 18. März 1849:
Dritte Gastdarstellung der Kinderballetgesellschaft unter Leitung von Charles Price und Brunner aus Italien.
Vorher:
Wilhelm Tell, große Oper in 4 Akten von Rossini.