Deutschland.
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Edition: [Karl Marx/Friedrich Engels: Die Milliarde, vorgesehen für: MEGA2, I/9.
]
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068
] Köln, 15. März.
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Trier, 13. März.
Heute Morgen stand der Redacteur des hiesigen Volksblatts Herr Sternberg, vor dem Geschworenengericht, angeklagt, in verschiedenen Artikeln das hiesige
interimistische Regierungspräsidium Herrn Sebaldt, ferner den commissarischen Präsidenten des Handelsgerichts Hrn. Secherling, dann die Minister Eichmann und von Schreckenstein u. s. w. beleidigt zu
haben, und zwar in Beziehung auf die Ausübung ihres Amtes. Die 6 Fragen, welche den Geschworenen vorgelegt wurden, beantworteten diese so eben mit: „Nein, der Angeklagte ist nicht
schuldig!“
[(Tr. Z.)]
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*
] Berlin, 13. März.
Dem Besitzer des Friedrich-Wilhelmstädtischen Theaters Hrn. Deichmann ist folgendes Kind der Muse des Hrn. Hinkeldey zugegangen. Erstens aus dem Kalischen
Lustspiel: „Die drei Helden“ muß ein Couplet ausgelassen werden; zweitens die Aufführungen des Stücks müssen ohne dies Couplet unausgesetzt stattfinden; drittens eine Anzeige von diesem
Erlaß darf er nicht machen, — Alles bei Strafe der Entziehung seiner Concession.
Zum 18. März 1849.
Die Stadtverordneten am 21. März 1848: „In den letztverwichenen Tagen schweren Kampfes haben Einwohner aus den verschiedensten Klassen mit der preiswürdigsten Hingebung und Ausdauer für
unsere Stadt gestritten, ohne das eigene Leben zu schonen. Wir haben eine Pflicht der Dankbarkeit gegen alle Kämpfer zu erfüllen, welchen das Geschick vergönnt hat, sich der glorreichen Gegenwart zu
erfreuen.… Allen, welche mitgekämpft haben für unsere Stadt, für das allgemeine Wohl, seien sie Studirende, Bürger, Künstler, Arbeiter oder welchen anderen Standes, unsere wärmsten und
tiefempfundenen Dank. Ihr Muth, ihr edler Sinn werden fortleben in unserm Andenken, wie in der Erinnerung der kommenden Geschlechter unserer Stadt und des gemeinsamen Vaterlandes.“
(unterzeichnet) Fournier. Schäffer.
Der Magistrat am 24. März 1848: „Die Besitzenden werden es nicht vergessen, daß die durch die Hingabe und todesmuthige Aufopferung unserer Helden errungene Freiheit unter der erfolgreichsten
Aufopferung unserer ärmeren Brüder erkämpft worden ist. Die Besitzenden werden nicht die Früchte des Sieges allein ausbeuten wollen.“
„Wir besorgen nicht, daß der Landtag die breitesten Grundlagen des Wahlgesetzes einengen werde, und nur ein dieser großen Tage unwürdiger Kleinmuth kann dies besorgen und sich hinreißen
lassen von unserm konstitutionellen König eine Rechtsverletzung, die Oktroyirung des neuen Wahlgesetzes, zu verlangen!!“
Am 29. März 1848: «In dankbarer Anerkennung der dem Vaterlande in den Tagen des 18. und 19. März errungenen Güter haben die Kommunalbehörden beschlossen: Den Kämpfern, welche der Hülfe
bedürftig sind, sofort eine außerordentliche Unterstützung zu Theil werden zu lassen.»
Sitzung der ersten Kammer.
Es werden wieder eine Masse Amendements zu dem Paragraphen der Adresse in Betreff des Belagerungszustandes und der Blüthe des Handels und der Gewerbe vorgelesen.
v. Tupper spricht für sein nichtssagendes Amendement.
Heffter will ein Gesetz für künftige Belagerungszustände.
v Brandt meint, daß durch den Belagerungszustand die Revolution in die Reform hinübergeführt sei.
Sperling ist gegen den Adreßentwurf. Er will, daß die Kammer bald
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Erlegenheit bekomme, um die Aufhebung des Belagerungszustandes auszusprechen.
Jetzt erscheinen die Minister und Graf Arnim widerlegt die heute durch ein Extrablatt der „Constitutionellen Zeitung“ verbreitete Nachricht, der König von Preußen sei gestern
in Frankfurt zum deutschen Kaiser proklamirt worden. Der Minister irrt sich aber darin, daß er berichtigt, die Verhandlungen in Frankfurt würden heute darüber stattfinden, da dies erst am Donnerstag
der Fall sein wird. Es scheint also, daß Herr Milde, dessen Blatt die „Deutsche Reform“ die Nachricht richtig gab, besser unterrichtet ist als Herr Hansemann von der
„Constitutionellen Zeitung.“
Stahl möchte am Liebsten, daß der Belagerungszustand für immer bleibe. Er will nicht die Wiederkehr der anarchischen Zustände von 1848, die Thätigkeit der Clubs, den offenen Aufruhr u. s.
w.
Möwes und Willisen wollen vermitteln.
Herman ist es widerlich, unter dem Belagerungszustand zu berathen.
Wodizka, einer der Rechtesten auf dem vereinigten Landtage, wird revolutionär. Er tritt gegen Stahl auf, vertheidigt die National-Versammlung und muß endlich, da er nicht bei der Sache
bleibt, von der Tribüne herunter.
Zenker mit großer Kraft gegen die Gewaltmaßregeln des Ministeriums, welche Manteuffel wie gewöhnlich sehr blamable vertheidigt. Er ertheilt der Bürgerwehr Berlins ein ganz
unverdientes Lob, indem er ihr die herrliche Errungenschaft des passiven Widerstandes zu escamotiren sucht.
Der würdige Stadtsyndikus Möwes wird der Advokat der angegriffenen Nationalgarde.
Der Paragraph der Kommission wird demnächst angenommen.
Man geht über zu dem Paragraph der die gewerblichen Verhältnisse berührt. Unnöthigerweise kommt man dabei auf das Recht der Arbeit. Bei der Debatte zeigen die Mitglieder, daß sie sämmtlich den
„Traum eines rothen Republikaners“ gesehen haben.
Diterici spricht zuerst statistischen Unsinn.
Der v. d. Heydt stimmt dem Vorredner bei
Böcking und Jacobs haben sich stets mit der Arbeitsfrage beschäftigt.
Milde ist gegen progressive Einkommensteuer.
Der v. d. Heydt, Revolutionär vom 6. März 1848, vertheidigt seine Maßregeln. (Papageno-Milde: Sehr gut, sehr gut!)
Der große David Hansemann spricht Folgendes: Das ewige Gesetz Gottes ist, daß durch Arbeit, Sparsamkeit und Sorgfalt allein der Mensch etwas vor sich bringe. Alle andere Versprechungen sind
nach meiner Meinung eitle Thorheit.
Der § 5 wird nach dem Entwurf der Adresse angenommen.
Der § 6 angenommen.
§ 7 mit einem Amendement Ammons angenommen.
§ 8 das Heer betreffend, angenommen.
Schließlich blamiren sich noch Böcking und Wachler, dann Schluß der Sitzung.
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222
] Berlin, 13. März.
Trotz der bereits erfolgten Ankunft des Hrn. v. Prokesch-Osten befindet sich Hr. v. Trautmansdorff noch immer hier. Wie wir erfahren, ist es nicht seine
Absicht, in fernere östreichische Dienste zu treten, vielmehr seinen Abschied zu fordern und Preußen, dessen Hauptstadt er durch einen Aufenthalt von mehr denn 20 Jahren liebgewonnen, zu seiner neuen
Heimath zu wählen. Dieses Beispiel, daß ein auswärtiger Gesandter nach einer plötzlichen, jedenfalls auffälligen Abberufung Heimath und Staatsdienst seines Landes aufgibt, steht in den Annalen der
Berliner Diplomatie nicht vereinzelt da. Zu einer ähnlichen Entschließung gelangte der spanische Gesandte, Graf von Oriolla, welcher im Jahre 1835 in Folge der getrübten Beziehungen zwischen Spanien
und Preußen von Berlin abberufen ward, nachdem er 25 Jahre den spanischen Botschafterposten am hiesigen Hofe bekleidet hatte. Er verblieb nach wie vor in Berlin und trat in preußische Staatsdienste,
in welchen jetzt seine Nachkommen bedeutende Posten bekleiden. Einer derselben ist gegenwärtig Adjudant in der Suite des Prinzen von Preußen. Was schließlich den Wechsel der erstgenannten Diplomaten
angeht, so hat bis jetzt weder Hr. v. Trautmansdorff sein Abberufungsschreiben noch der General v. Prokesch seine neue Beglaubigung in Charlottenburg überreicht.
Der gestrigen Mittheilung über die neue Fremdenkontrolle auf den Bahnhöfen, fügen wir hinzu, daß bei minder verdächtigen inländischen Zureisenden unter Umständen auch Examina die Stelle von
Legitimationen vertreten. Constabler pflegen den Fremden nach seiner Heimath zu fragen und ist diese genannt, weiter nach Lage des Orts, Namen des Landraths etc. etc. zu forschen. Kann der Fremde auf
alle diese Fragen eine genügende Auskunft ertheilen, so wird ihm auch ohne weitere Legitimation der Eintritt in die Barriere gestattet. — Eine andere mit dieser verschärften Controlle
vielleicht zusammenhängende Vorsichtsmaßregel bilden die starken Militärpatrouillen, welche jetzt wieder zur Nachtzeit die Straßen durchziehen. Es passirt dabei friedlichen Einwohnern, welche
schneller durch die Straßen eilen, als gewöhnlich, um früher zu Hause zu sein, angehalten zu werden und sich über die Ursachen der Eile ausweisen zu müssen.
Der mehrgenannte Privatschreiber Piersig, der sich in den betreffenden Injurier-Prozessen als Verfasser der vielbesprochenen „Enthüllungen“ genannt hat, soll diese Erklärung
zurückgenommen haben. Er habe angegeben, heißt es, ein Mitarbeiter einer hiesigen tendenziös sehr bekannten Zeitung, habe ihn durch eine Geldbelohnung von 20 Thlr. zu jener falschen Angabe
vermocht.
Die zweite Kammer hält weder heute noch morgen Sitzung, da es an Vorlagen fehlt. Die Abtheilungen arbeiten fleißig. Die erste Kammer hat die Adresse bis auf den letzten Abschnitt heute
erledigt.
Im Kriegsministerio herrscht fortgesetzt eine außerordentliche Thätigkeit. Es sind unter andern zahlreiche Instrumente und sonstige Geräthe bestellt, welche zum Felddienst verwandt werden. Ein
hiesiger Mechanikus, der ein Patent auf Fabrikation von Spitzkugeln vermittelst Maschinen besitzt, läßt unausgesetzt arbeiten. Die dänische Frage scheint jetzt wirklich eine ernstere Wendung zu
nehmen. Das gestrige Gerücht über eine bevorstehende Blokade der Ostseehäfen, soll festen Bestand gewinnen. Außerdem will man im Kriegsministerio die Nachricht haben, daß die Dänen am 27. von Alsen
mit 16,000 Mann herüberkommen und Flensburg zu besetzen suchen würden.
Endlich heißt es, daß eine militärische Cernirung der Gränzen des Großherzogthums Posen statt finden werde. Zu diesem Behufe soll ein Theil der Landwehr, welche bekanntlich in den Novembertagen
allgemein einberufen, später aber wieder entlassen wurde, von neuem eingekleidet und sofort in der Provinz Posen eingarnisonirt werden. Im Publikum erhält sich übrigens mit bemerkenswerther
Beharrlichkeit die Annahme, daß es zu einem neuen Kriege mit Dänemark nicht kommen werde, ja, man begegnet oft der Behauptung, der Friede sei längst abgeschlossen.
Seitens der hiesigen Regierung ist ein Agent nach Amerika gesandt, mit dem Auftrage, Fregatten für die deutsche Marine anzukaufen, jedoch zu sorgen, daß dieselben Ende April bereits hier seien.
Der Generallieutenant und Kommandeur der 14. Division, Freiherr v. Canitz und Dallwitz, ist von Düsseldorf hier angekommen, was ebenfalls mit besonderen militärischen Dispositionen in Zusammenhang
gebracht wird.
Die Feier des 18. März hat jetzt die Wendung genommen, welche am Anfang zu vermuthen stand. Eine Bekanntmachung des Generals Wrangel bringt in Erinnerung, daß nicht allein Versammlungen, Aufzüge
und Reden auf Straßen und Plätzen im ganzen Umfange des Belagerungszustandes, sondern überhaupt alle und jede Demonstration, welche Ruhestörung in der Residenz herbeiführen könne, als verboten
anzusehen sei. Bemerkenswerther Weise geschieht des 18. März in dieser Bekanntmachung gar keine Erwähnung, während sie offenbar lediglich auf die Feier desselben berechnet ist.
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Breslau, 11. März.
Seit gestern kamen hier mit jedem Eisenbahnzuge Deputirte aus Kremsier und Flüchtlinge aus Oesterreich an. Unter diesen namentlich Goldmark, Kudlich, Violand, Füster.
Letzterer wurde in Ratibor vom Bürgermeister, auf Requisition eines österreichischen Polizeikommissars aus Troppau, in Verhaft genommen. Die Sache machte großes Aufsehen, da der Bürgermeister direkt
bei der Regierung in Oppeln die Anfrage wegen sofortiger Auslieferung stellte. Nicht genug, daß er dem Flüchtlinge zwei Polizeimänner ins Zimmer stellte, verging sich der etwas zu gefügige
Bürgermeister so weit, dem Inhaftirten die Effekten und das Geld abzunehmen. Füster protestirte gegen dieses Verfahren, und der herbeigerufene Justizkommissar erwirkte wenigstens allsobald die
Ausfolgung der Papiere und der Baarschaft. Ohne daß das Resultat der Anfrage bei der Regierung bekannt ist, war Füster heute hier und soll weiter nach Berlin gegangen sein. Sehr viele Polen sind
zugleich hier, und es scheint eine Art Emigration aus Oesterreich stattzufinden.
[(D. A. Ztg.)]
In der „A. Od. Ztg.“ lesen wir in Bezug hierauf folgende aus Ratibor vom 11. März datirte Mittheilung:
Ein charakteristischer Vorfall nimmt seit gestern das Interesse der hiesigen Stadt in Anspruch.
Der österr. Reichstags-Abgeordnete, Prof. Füster, — früher Feldkaplan der akadem. Legion — war bei Auflösung des Reichstages der den übrigen Oppositionsmitgliedern widerfahrenen
Verhaftung und Abführung nach Wien durch seine Abreise von Kremsier entgangen. Zwei verfolgende k. k. Polizeibeamte erreichten denselben in Ratibor und verhafteten ihn unter Assistenz der ihnen zu
diesem Zwecke beigegebenen Stadtpolizei-Offizianten.
Die verfolgenden Oesterreicher hatten hierorts weiter nichts, als den von einer Wiener Militärkommission an kaiserl. Behörden erlassenen und nur für solche verbindlichen Vorführungsbefehl
vorgewiesen, und damit bei dem Vorstand einer civilisirten Stadt schleunigsten Gehorsam erlangt. (!!!)
Der dem Verhafteten sofort als Rechtsanwalt zur Seite getretene hiesige Justizkommissarius Sabarth fand denselben dergestalt bewacht, daß ein Polizeibeamter sich sogar im Zimmer des Gefangenen
aufhielt und die Unterredung des Vertheidigers mit dem Clienten controllirte.
In Folge der rückhaltlosen Vorstellungen des Anwaltes entfernte der Bürgermeister zwar die Wache aus der Stube und postirte eine Doppelwache nur außerhalb an die Stubenthüre, mußte auch auf Befehl
des mit einer Beschwerde dieserhalb befaßten Kreislandraths das weggenommene Geld dem Professor Füster zur selbstständigen Besorgung seiner Bedürfnisse zurückgeben
Vergebens aber machte der Vertheidiger zur Motivirung seines Entlassungsantrages geltend, daß die Polizei ohne Richter in Preußen der Regel nach keine Kompetenz zu Verhaftungen habe, daß das Gesetz
vom 24. Sept. v. J. (Habeas-Corpus-Akte) gleich allen Schutzgesetzen auch zu Gunsten der den diesseitigen Strafgesetzen unterworfenen Fremden zur Anwendung kommen müsse und im vorliegenden Falle aufs
gröblichste verletzt sei; daß nach den bestehenden Cartelkonventionen Auslieferung nur wegen bestimmter, hier aber nicht angezeigter Verbrechen stattfinde; endlich daß weder ein offener Steckbrief,
noch eine jenseitige Requisition, sondern nur der die diesseitigen Behörden gar nichts angehende simple Haftsbefehl einer fremden Militärkommission vorliege, deren Befugnisse hier nicht einmal bekannt
seien.
In Erwiderung derartiger Vorstellungen wurde vom Stadtbürgermeister von Ratibor zu dem Gesetze vom 24. Septbr. die Zusatzbestimmung oktroyirt, daß dasselbe — im Unterschiede von andern
Gesetzen, namentlich über das Strafverfahren — auf die in Ratibor sich aufhaltenden Fremden keine Anwendung finden solle. Außerdem behauptete er, jenes Gesetz sei richtig gewahrt, weil Füster
auf der Flucht (?), mithin „auf der That“ ergriffen sei, obwohl der Bürgermeister geständlich selbst nicht wußte, auf welcher That. Wegen des Mangels einer Verhaftungs-Requisition wurde
der genannte Vertheidiger beschieden, daß eine solche wahrscheinlich bald erlassen und hierher gelangen werde. (Die Oestreicher waren nämlich einstweilen nach Hause geschickt, um etwas derartiges zu
besorgen und anher zu bringen.)
Auch der Versuch, den polizeilich Verhafteten wider die erkennbare Absicht des Magistrats zu der mit Frist von 24 Stunden vorgeschriebenen gerichtlichen Vernehmung zu bringen, scheiterte an der
Inkompetenz-Erklärung des Inquisitoriats.
Da solchergestalt augenscheinlich alles auf die erwartete k. k. „Begnadigung zu Pulver und Blei“ abzielte, so wurde in der Stadt ziemlich allgemeine Freude durch die Kunde
hervorgerufen, daß es dem verfolgten Abgeordneten gelungen, seine hiesigen Wächter zu täuschen und sich zu entfernen, ohne die vom hiesigen Polizeiamte erwartete Auslieferungsordre abzuwarten.
Der Bürgermeister Sempricht braucht inzwischen nicht allzusehr über die scheinbar verlorene Aussicht auf einen östreich. Orden zu trauern, da die Freunde des ihm entzogenen Opfers bemüht sein
werden, seine schwarzgelbe Gefälligkeit zur gehörigen Kenntniß und gebührenden Anerkennung zu bringen.
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*
] Wien, 11. März.
Graf Ludwig Dessöffy ist wegen mißliebiger Aeusierungen, die er in einem Kaffehause gethan, verhaftet worden. Das neue Preßgesetz, das nächster Tage aus der
Octroyirungsfabrik gedruckt hervortreten wird, enthält, wie es heißt, das Cautionsprinzip. Danach sollen täglich erscheinende Blätter in der Residenz eine Caution von 10,000 Fl. erlegen; in der
Provinz 5000 Fl. Blätter, die drei Mal wöchentlich erscheinen, erlegen die Hälfte. Für Preßvergehen soll schwere Kerkerstrafe bis auf 10 Jahre verhängt werden können.
Wie man hört, sollen die in den Kasernen nicht unterbringlichen Truppen der hiesigen bedeutend verstärkten Garnison bei anhaltend schöner Witterung gegen Ende dieses Monats zwei Lager beziehen. Das
eine Lager soll auf der Schmelz, das andere auf dem Glacis zwischen dem Schotten- und Neuthore errichtet werden.
Gestern früh 11 Uhr langten hier vier Deputirte der aufgelösten Kremsier Kammer als Gefangene an und wurden unter starken Militär- und Polizei-Eskorten in Fiakern nach der Burg transportirt. Der
Graben, Kohlmarkt und die Burg waren von Menschen gefüllt und in letzterer viel Militär unter Waffen. Es sollen nach glaubwürdigen Aussagen die Herren Füster, Fischhof, Goldmark und Löhner gewesen
sein; nach Anderen war auch Borrosch dabei. Man behauptet übrigens, daß noch weitere Transporte nachkommen und im Ganzen 14 Arrestationen stattgefunden haben.
Der Spielberg in Brünn wird stark befestigt und mit schweren Geschützen armirt.
Der „Pesther Courier“ bringt eine Nachricht von höchster Wichtigkeit in einer Form, die gerade nicht deren Authentizität zu verbürgen geeignet ist. — Einer durch
außerordentliche Gelegenheit aus Petersburg gebrachten Nachricht zufolge hat der russische Kaiser, bei einer über 40,000 Mann Truppen abgehaltenen Revue, seinen Truppen öffentlich verkündet: daß die
Umstände des österreichischen Kaiserthums erfordern, seinem Freunde, dem Kaiser von Oesterreich, einen Theil seiner militärischen Macht zur Disposition zu stellen.
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München, 8. März.
Es zweifelt Niemand mehr daran daß die Anträge des Finanzausschusses bezüglich der griechischen Anlehensfrage, die heute erfolgte Vertagung veranlaßt haben; fürchtete man
doch so sehr die Veröffentlichung des Kolb'schen Referats, daß der Präsident der Kammer, Frhr. v. Lerchenfeld, der als Referent des Finanzausschusses im Jahre 1846 diese Angelegenheit nicht
ohne Energie betrieben hatte, heute die Vertheilung des lithographirten Abdrucks verhindern wollte, um diese „zarte Sache“ nicht vor das Forum der Oeffentlichkeit gelangen zu lassen. Nur
der Drohung, das Manuskript anderweitig drucken und in viel tausend Exemplaren verbreiten zu lassen, gab er nach. Doch wurden bei der Vertheilung der Exemplare die Journalisten, die sonst gewöhnlich
einen Abdruck von jedem Berichte erhalten, übergangen. Der Bericht ist 22 enggeschriebene Folioseiten stark. In dem Abschnitte über die „Beleuchtung des gesammten Verhältnisses“ heißt
es: Gegen die ausdrückliche Bestimmung der Verfassungsurkunde wurde ein baierisches Heer nach Griechenland gesendet. Die damaligen Stände schwiegen. Die Presse ohnehin hatte man schmachvoll geknebelt.
Millionen baierischer Staatsgelder wurden verausgabt aus Veranlassung der den baierischen Staatszwecken unbedingt fremden sogenannten „Griechischen Frage.“ Es konnte dies kein Geheimniß
bleiben, Jedermann wußte davon, die Stände aber schwiegen. Sie meinten um so mehr schweigen zu müssen, als die meisterhafte Ordnung des Staatsrechnungswesens auf dem Papiere, jene notorische
Verwendung von Millionen zu fremden Zwecken nicht erkennen ließ, indem die vorgelegten Rechnungen eben nichts davon angaben. Erst als die griechische Regierung genöthigt ward, ihr Budget und ihre
Rechnungen zu veröffentlichen, konnte es kein Geheimniß bleiben, daß baierische Staatsgelder nach Griechenland geliehen worden waren. Nun mußten die Stände in Baiern Kenntniß von der Sache nehmen.
(1840.) Aber man ließ es geschehen, daß ein Minister (Abel) blos einem Ausschusse, und nur „konfidentiell“ Auskunft gab über Angelegenheiten der Staatskasse, mit der freilich seitdem auf
ihren gebührenden Werth gebrachten Bedingung, daß darüber nie eine Verhandlung in öffentlicher oder geheimer Sitzung der Kammer stattfinden dürfe. Der Kenntniß der Kammern wurden alle den Gegenstand
betreffenden Urkunden vorenthalten, Abel erklärte auf's Bestimmteste, daß es sich um solche Gelder handle, bezüglich welcher keine Verbindlichkeiten noch Haftungsverpflichtungen der in den
ständischen Wirkungskreis fallenden Staatskassen bestünden.
Beide Kammern verwahrten sich indessen doch durch einen Gesammtbeschluß vom 6. April 1840 in der Beziehung, daß an die hiebei in Frage gekommenen Defensionsgelder keine Verbindlichkeiten oder
Haftungsverpflichtungen für die Staatskassen sich knüpfen dürften, worauf der König im Landtagsabschied die Zusicherung wiederholte, daß solche Verbindlichkeiten und Haftungen zu keiner Zeit ohne
verfassungsmäßige Begründung werden in Anspruch genommen werden. Indessen aber wurde thatsächlich schon 1840/41 über eine Million für den Germersheimer Festungsbau — zu welchem die
Defensionsgelder bestimmt waren — aus den unmittelbaren Staatskassen hinweggenommen, eben in Folge jener Entfremdung der Defensionsgelder von ihrem Zwecke. Darauf Verhandlungen auf dem Landtage
1843, wieder in geheimen Sitzungen, — Betheuerungen, daß der König persönlich die Vertretung der Haftung trage, und endlich auf den Grund jener Zusicherungen, Beruhigung der Kammer. Auf dem
Landtage 1846 wies Lerchenfeld unwiderlegbar die persönliche Haftungsverpflichtung des Königs für Wiedererstattung der fraglichen Summe nach. Auf das bestimmte Versprechen der Minister hin, sie seien
zu der Erklärung ermächtigt, daß dem nächsten Landtage Vorlagen zur Vereinigung, d. h. Rückzahlung jener Schuld würden gemacht werden, wobei dieselben auf ein Zurückbehalten der Appanage des Königs
Otto hinwiesen, wurde beschlossen, vorerst Umgang von der Sache zu nehmen. Was die Sicherung des Kapitals und die Rückzahlungen von Seiten Griechenlands betrifft, so haben sich die Verhältnisse von
Jahr zu Jahr düsterer gestaltet, und was man im Jahre 1846 (durch Graf Bray) darüber vernahm, besteht in der Aussicht auf eine formelle Anerkennung der Schuld, zu einer Rückzahlung ist aber nicht die
geringste Aussicht vorhanden, da von Seiten Griechenlands sogar schon Gegenforderungen aufgestellt worden. Das Kapital mit Zinsen bis November 1848 beläuft sich auf 1,529,333 fl., wobei der baierische
Staat noch in dem besondern Verlust ist, seinen Gläubigern 5 Prozente zahlen zu müssen, während ihm blos 4 Prozente vergütet werden sollen. Da diese Summe ungefähr jener gleich kommt, die für
Reichszwecke jetzt verlangt wird, so würde die beantragte Steuererhöhung um so unverantwortlicher erscheinen, so lange Staatsgelder vorhanden sind, die zu baierischen Staatszwecken gar nicht verwendet
sind. Der Ausschußantrag wurde ohne Widerspruch der anwesenden Minister der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen von den Ausschußmitgliedern, (Schüler, Kolb, Schlund, Binder, Langguth,
Steinhäuser) einstimmig angenommen und lautet: Die Kammer der Abgeordneten möge beschließen: 1) derjenige Beamte, welcher die Auslieferung baierischer Staatsgelder behufs eines Darlehens an die Krone
von Griechenland verfügte, sei schleunigst auf civilrechtlichem Wege soweit möglich zur Rückzahlung anzuhalten. 2) Die fernere Auszahlung der Appanage, welche König Otto von Griechenland als
baierischer Prinz bezieht, und welche von demselben für die richtige Rückzahlung des sogenannten griechischen Anlehens verpfändet wurde, ist bis zur Abtragung der gedachten Schuld sofort einzustellen.
3) Es sind unverzüglich die geeigneten Schritte einzuleiten, um den schleunigsten Rückersatz der gedachten Staatsgelder, soweit diese nicht anderweitig gedeckt werden, aus dem Privatvermögen des
vorigen Königs Ludwig von Baiern zu erlangen. 4) Diejenigen Beamten, auf deren Weisung die Auslieferung der erwähnten Staatsgelder zu andern als baierischen Staatszwecken erfolgte, sind sofort wegen
gewöhnlichen Amtsvergehens den gewöhnlichen Gerichten behufs Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens, unter Vorlage der betreffenden Akten, zur Anzeige zu bringen. 5) Die sämmtlichen Minister
sind, jeder soweit der Gegenstand in das Bereich seines Wirkungskreises einschlägt, zur unverzüglichen Anordnung der nöthigen Weisungen aufzufordern.
[(D. Z.)]
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@facs | 1378 |
Bruchsal, 7. März.
Folgender Protest ist, von sämmtlichen politischen Gefangenen dahier, welche bereits ihr Anklageerkenntniß erhalten und vor das Geschworenengericht gestellt
werden, unterzeichnet, an das Justizministerium in Karlsruhe abgesandt worden:
„Die Unterzeichneten haben in Erfahrung gebracht, daß die Regierung die Aburtheilung Struve's von der der übrigen, vom Septemberaufstande Angeschuldigten trennen und selbst diese nur
in einzelnen Gruppen vor Gericht stellen will. Die Absichten, welche die Regierung hierbei leiten, sind leicht zu durchschauen. Sie hält die Verurtheilung Struve's durch die aus dem Privilegium
eines Census hervorgegangenen Geschwornen für unzweifelhaft, und um sich auch der Verurtheilung der übrigen Angeschuldigten zu vergewissern, zerreißt sie die Verhandlungen, wodurch nicht allein den
Geschwornen der ganze Zusammenhang des Prozesses aus den Augen gerückt, sondern auch das Interesse des Publikums davon abgelenkt wird. Sämmtliche Angeschuldigten aber sind Genossen Struve's,
und deshalb muß ihre Aburtheilung verbunden bleiben. So ist es bisher bei allen Monstreprozessen in Frankreich, England, Belgien etc. gewesen; ja sogar in dem absolutistischen Preußen wurde
Mieroslawsky nicht allein, sondern mit sämmtlichen Genossen vor Gericht gestellt. Wir, die wir bereits unser Anklageerkenntniß erhalten, „protestiren demnach gegen dieses einer zeitgemäßen
Strafrechtspflege unwürdige Verfahren und verlangen vielmehr, daß alle Angeschuldigten zusammen auf die Anklagebank kommen und vom Beginne bis zum Schlusse der Verhandlungen Zeugen der letzteren
bleiben.“
Gefängniß Bruchsal, 2. März 1849.
Max Cohnheim. Eduard Rosenblum. Carl Friedr. Bauer. S. Borkheim. H. Baumann. Pedro Düsar. H. Lefevre. C. Schnepf.“
[1379]
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@facs | 1379 |
[
!!!
] Frankfurt, 13. März.
National-Versammlung. — Simson präsidirt. — An der Tagesordnung ist die zweite Lesung des „Reichsgerichts“ § 127 ff.
Der in der gestrigen Sitzung zum Schluß angenommene § 127 heißt:
„Die dem Reiche zustehende Gerichtsbarkeit wird durch ein Reichsgericht ausgeübt.“
Zwei Zusätze von Tafel (Stuttgart):
„Die Mitglieder dieses Gerichts werden durch das Volkshaus gewählt und eventuell: Die Mitglieder werden durch Staaten- und Volkshaus in gemeinschaftlicher Sitzung gewählt“,
wurden beide verworfen.
Vor der heutigen Tagesordnung interpellirt Rösler von Oels den Reichskriegsminister, ob er Kenntniß habe, daß Soldaten des 2. Bataillons, 10. preußischen Infanterie-Regiments, welche in die 2.
Klasse versetzt und des Rechts die preußische Kokarde zu tragen verlustig erklärt, angehalten worden seien, die schwarz-roth-goldene Kokarde weiter zu tragen, und was das Ministerium dieser Verhöhnung
gegenüber zu thun gedenke? (Gelächter rechts. — Der Kriegsminister ist noch krank.)
Eisenstuck interpellirt über beunruhigende Gerüchte, die im Publikum circuliren, wegen der Art, wie die Centralgewalt mit den zur Beschaffung einer deutschen Kriegsmarine angewiesenen
Geldern verfährt, über die Lässigkeit in der ganzen Marineangelegenheit selbst, über Flottenmannschaften, die das Ministerium entlassen haben soll, ja über den Wiederverkauf eines angekauften und
später zum Kriegsdienst untauglich befundenen Schiffes u. s. w.
Der Finanzminister von Beckerrath besteigt mit einem ungeheuren Aktenstoß die Tribüne und antwortet ungemein ausführlich auf eine gestern von Gevekoth, wegen der Matrikularbeiträge gestellte
Interpellation:
àd. 1. noch nicht gezahlt haben Oestreich mit 1,566,138 Thlr.
Baiern.
Sachsen.
Luxemburg und Limburg.
Lichtenstein.
Kurhessen
ad 2. folgen die Gründe äußerst spaßhafter Natur. Oestreich hat am 8. December 1848 der Centralgewalt erklärt, nichts zahlen zu wollen, weil seine Marine ohnehin zum Schutz der deutschen
Schifffahrt zur Verfügung steht. (Wie bisher!)
Hierauf hat das Ministerium geantwortet, es handle sich ja hier nicht bloß um Ausführung eines Beschlusses der National-Versammlung (denn darum würde Oestreich sich natürlich gar nicht kümmern!),
sondern um eine Nothwendigkeit zu Bundeszwecken, zur Herstellung einer einheitlichen Marine.
Hierauf Oestreich in einer Note vom 27. Februar d. J., es könne doch nicht zahlen, besonders nicht zu einer Flotte in den nördlichen Häfen — Oestreich brauche eine Flotte in den sudlichen
Häfen — Für eine solche würde es zahlen. Damit Punktum.
Baiern hat noch etwas herauszubekommen wegen in Baden und anderwärts zum Schutz des Reichs aufgestellten Truppen. — Das Ministerium antwortet, das sei gar keine Entschuldigung Hierauf
Baiern: Selbst angenommen, daß das Verlangen der Centralgewalt in Ordnung wäre, hat die Regierung jetzt kein Geld, die Kassen seien auch besonders durch Ausgaben fürs Reich erschöpft und zu
Extra-Ausgaben sei erst die Mitwirkung der Stände erforderlich. Also Vertröstung in meliorem fortunam.
Sachsen erklärte, zahlen zu wollen, wenn alle andern gezahlt haben werden. (Sehr gut! Ausgezeichnet! — Heiterkeit.) Auf diese Naivetät antwortet das unglückliche Reichsfinanzministerium mit
einer groben Zurechtweisung, und droht Sachsen bei der National-Versammlung zu verklagen. — Hierauf giebt Sachsen eine Anweisung auf Preußen wegen Zollvereinsrechnungen. Preußen weist diese
Anweisung zuruck mit der Bemerkung, Sachsen hätte noch an Preußen herauszuzahlen. (Heiterkeit.) Nachdem also Sachsen aufs Neue monirt ist, erklärt es endlich, es wird mit seinen Ständen Rücksprache
nehmen; bis jetzt ist aber nichts erfolgt.
Limburg-Luxemburg erklärt die Errichtung einer deutschen Kriegsflotte für ein unvorhergesehenes Ereigniß; der Beitrag zu einer solchen sei daher im diesjährigen Büdget nicht vorgesehen. —
Das Reichsministerium erklärt hierauf diese Entschuldigungen für unpassend. — Das bespricht sich Luxemburg und Limburg mit seinen Ständen, und diese verweigern tout simplement jeden Beitrag.
Damit basta.
Lichtenstein endlich hat zu zahlen versprochen, hat aber bis dato nichts gezahlt. (Gelächter.)
ad 3. Die Einzahlung der zweiten Umlage ist vom Reichsministerium halb auf den 1. März halb auf den 1. Mai festgesetzt. — Hannover, Holstein, Lauenburg haben bereits ganz gezahlt. (Bravo von
den Centren.) Hessen, Nassau, Frankfurt und mehrere Duodez-Staaten haben die erste Hälfte gezahlt. Die Uebrigen (d. h. eigentlich alle) haben unterdessen versprochen.
Von den im letzten Punkt der Interpellation beregten Thatsachen (die Anstellung dänischer Offiziere in der östreichischen Marine) hat das Reichsministerium keine offizielle Kunde (d. h. die Sache
hat ihre Richtigkeit). Zum Schluß macht der große Financier auf die unverkennbaren Schwierigkeiten aufmerksam, mit denen die Centralgewalt zu kämpfen h[a]t, dennoch sei alles geschehen, was geschehen
„werden“ konnte, und die Finanzverwaltung werde suchen durch eine baldige Einigung Deutschlands sich so zu stellen, daß sie von den Regierungen der einzelnen Staaten unabhängig sei.
— Nach diesen Worten klatschten die Centren und der große Mann steigt herab.
Gevekoth erkennt im Namen des Marineausschusses die Auseinandersetzungen des Ministers dankbar an, behält sich aber doch Anträge vor, da von Versicherungen keine deutsche Flotte gebaut
werden könne.
Hierauf will man (um 11 Uhr) zur Tagesordnung gehen. Da stellt Bauer von Bamberg den Antrag auf Vertagung bis Donnerstag. — Gründe: im Welker'schen Antrag ad 2 (S. gestern) sei
beantragt über die ganze Verfassung auf einmal abzustimmen, also könne man nicht über das „Reichsgericht“ einzeln abstimmen; — auch müsse man zur genauen Prüfung des eben (zur
zweiten Lesung) vorgelegten Verfassungsentwurfs wenigstens 2 Tage Zeit haben.
Eisenmann gegen die Vertagung. Der Welkersche Antrag über die ganze Verfassung in Bausch und Bogen abzustimmen, sei ein unerhörter. Man solle ja nicht so sicher sein, daß er ang[e]nommen
werde (und die preußische Partei siege!) Und sollten wir wirklich von der gestrigen Majorität überrumpelt werden, so werden wir an das Volk appelliren. Der Grund des Herrn Bauer, als brauchten wir
mindestens zwei Tage zum Studium des Entwurfs ist nicht haltbar, wer heute noch nicht weiß, wie er stimmen soll, der soll lieber gar nicht stimmen. (Beifall).
Vogt gegen Bauers Antrag.
Biedermann dafür. Er meint, die Gefahr des Vaterlandes sei allerdings groß, und die Mehrheit des deutschen Volkes werde wohl mit seiner Partei (d. h. mit den Preußen nebst Anhängseln) sein.
(Horribles und langanhaltendes Gelächter der Gallerien).
M. Mohl gegen den Antrag Der Eindruck der gestrigen Anträge von Welcker sei nur der des Erstaunens. Was ist denn geschehen? Unsere Partei (die Koalition) hat einen M[a]nn weniger, Herrn
Welker. Weiter nichts. Nicht das Vaterland ist in Ge[f]ahr, sondern das preußische Erbkaiserthum! (Heiterkeit und Beifall).
Der Bauersche Antrag wird hierauf mit 252 gegen 215 Stimmen abgelehnt.
Die gestrige Strohfeuer-Siegesfreude der Herren Preußen scheint etwas voreilig gewesen zu sein.
Tagesordnung.
Soiron hält einen ledernen Schlußvortrag zu § 128 des „Reichsgerichts.“
Hierauf wird abgestimmt und der Paragraph in folgender Fassung definitiv angenommen (ganz nach dem modifizirten Vorschlag des Verfassungsausschusses und viel illiberaler als in der ersten
Lesung):
§ 28.
„Zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehören:
1. Klagen eines Einzelstaates gegen die Reichsgewalt, wegen Verletzung der Reichsverfassung durch Erlassung von Reichsgesetzen (mit 238 gegen 217 Stimmen) und durch Maßregeln der Reichsregierung, so
wie Klagen der Reichsgewalt gegen einen Einzelstaat wegen Verletzung der Verfassung.
2. Streitigkeiten zwischen dem Staatenhause und dem Volkshause unter sich und zwischen jedem von ihnen und der Reichsregierung, welche die Auslegung der Verfassung betreffen, wenn die streitenden
Theile sich vereinigen, die Entscheidung des Reichsgerichtes einzuholen.
3. Politische und privatrechtliche Streitigkeiten aller Art zwischen den einzelnen deutschen Staaten.
4. Streitigkeiten über Thronfolge, Regierungsfähigkeit in den Einzelstaaten.
5. Streitigkeiten zwischen der Regierung eines Einzelstaates und dessen Volksvertretung über die Gültigkeit oder Auslegung der Landesverfassung.
6. Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung desselben wegen Aufhebung oder verfassungswidriger Veränderung der Landesverfassung
Zusatz der Minorität des Ausschusses (mit 245 Stimmen gegen 188 angenommen):
„Klagen der Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung, wegen Verletzung der Landesverfassung, können bei dem Reichsgericht nur angebracht werden, wenn die in der Landesverfassung
gegebenen Mittel der Abhülfe nicht zur Anwendung gebracht werden können.“
7. Klagen deutscher Staatsbürger wegen Verletzung der durch die Reichsverfassung ihnen gewährten Rechte. Die näheren Bestimmungen über den Umfang dieses Klagerechts und die Art und Weise dasselbe
geltend zu machen, bleiben der Reichsgesetzgebung vorbehalten
8. Beschwerden wegen verweigerter o[d]er gehemmter Rechtspflege, wenn die landesgesetzlichen Mittel der Abhülfe erschöpft sind.
9. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Reichsminister, insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.
10. Strafgerichtsbarkeit über die Anklagen gegen die Minister der Einzelstaaten insofern sie deren ministerielle Verantwortlichkeit betreffen.
11. Strafgerichtsbarkeit in den Fällen des Hoch- und Landesverraths gegen das Reich.
Ob noch andere Verbrechen gegen das Reich der Strafgerichtsbarkeit des Reichsgerichts zu überweisen sind, wird spätern Reichsgesetzen vorbehalten.
12. Klagen g[e]gen den Reichsfiscus.
13. Klagen gegen deutsche Staaten, wenn die Verpflichtung, dem Anspruche Genüge zu leisten, zwischen mehreren Staaten zweifelhaft oder bestritten ist, so wie, wenn die gemeinschaftliche Verpflichtung
gegen mehrere Staaten in einer Klage geltend gemacht wird.“
§ 129.
„Ueber die Frage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erk[e]nnt einzig und allein das Reichsgericht selbst.“
§ 130.
„Ueber die Einsetzung und Organisation des Reichsgerichts, über das Verfahren und die Vollziehung der reichsgerichtlichen Entscheidungen und Verfügungen wird ein besonderes Gesetz
ergehen.“
„Diesem Gesetze wird auch die Bestimmung, ob und in welchen Fällen bei dem Reichsgericht die Urtheilsfällung durch Geschworene erfolgen soll, vorbehalten.
„Ebenso bleibt vorbehalten: ob und wie weit dieses Gesetz als organisches Verfassungsgesetz zu betrachten ist.“
Alles Vorstehende angenommen
§ 131.
„Der Reichsgesetzgebung bleibt es vorbehalten, Admiralitäts- und Seegerichte zu errichten, so wie Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit der Gesandten und Konsuln des Reichs zu
treffen,“
wird ohne Diskussion angenommen und damit die zweite Lesung des Reichsberichts erledigt.
Um 1/2 2 Uhr wird d[i]e Sitzung geschlossen.
Donnerstag nächste Sitzung. Vielleicht Welkers Anträge.
Französische Republik.
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@facs | 1380 |
Paris, 13. März.
Das Gerücht, Rußland werde mit einer kolossalen Armee in Italien einbrechen, drückte die Fonds im Operngange noch tiefer als im Parket herunter. Das Journal
Assemblée beruhigt die Spekulanten durch folgenden Zuruf: „Die Russen werden nicht in Italien einrücken, Alles wird ohne sie abgemacht sein. Wir, die den Kaiser Nikolaus persönlich
kennen, wissen zu genau, wie gewissenhaft er die Konvenienzen und Rechte der Nationen beachtet. (!) Die östreichische Armee steht auf einem formidablen Fuße und anderer Seits setzt sich der König von
Neapel in Bereitschaft, im Verein mit Oestreich den revolutionären Geist aus Italien und Sizilien zu fegen. Rußland wird sich nur in Marsch setzen, wenn die östreichische Armee eine Niederlage
erlitte.
— Der polnische General Zamoyski, bekannt aus der unseligen savoyer Expedition unter Romarino, in Folge deren so viele deutsche, italienische und französische Patrioten in Elend und
Verfolgung gestürzt wurden, hat Paris mit 42 polnischen talentvollen Offizieren, die hier als Emigranten lebten, plötzlich verlassen und ist nach Turin zurückgekehrt, wo er und seine Kameraden auf dem
Kriegsschauplatz bald auftreten werden. Hoffen wir, daß keine ähnliche Verrätherei folge, wie im Generalstabe unter Romarino statthatte. (Siehe die Genfer Blätter aus jenem Jahre).
— Napoleon Bonaparte (Jerome) will nun doch auf zwanzig Tage als Gesandter nach Madrid gehen, um an Ort und Stelle die Geschichte der Armada zu prüfen, die man zu Gunsten des Pabstes
ausrüste.
— In die Rue de Poitiers ist der Teufel der Zwietracht gefahren. Am Sonntag las Hr. Thiers sein Wahlmanifest, dessen wir gestern erwähnten, vor, und heute erfährt man, daß de la Rochette, de
Lepinay und mehrere Deputirte von demselben legitimistischen Teige ausgetreten sind. Auch die Herren Abatucci und selbst Baraguay d'Hilliers drohen mit dem Rückzuge.
— Der Redakteur und Gerant der Revolution wurde gestern wegen eines alten, längst vergessenen Artikels zu einjährigem Gefängniß und 1000 Fr. Geldbuße, trotz warmer Vertheidigung
Ledru-Rollins, verurtheilt. Diese Härte macht Aufsehen.
— Morgen beginnt in Poitiers der Prozeß gegen die Kommunistenstürmer von Limoges, deren sich unsere Leser entsinnen.
— Uebermorgen (15.) tritt in Angouleme ein neuer Departements-Journalistenkongreß zusammen, dessen Stimmführer sich neulich in Tours und in der Rue Duphot beriethen. Was sagt Herr Faucher
dazu?
— Die Brea-Gefangenen sind noch nicht erschossen. Der Präsident darf sein Urtheil nicht sprechen, bevor er den Staatsrath nicht berieth. (Siehe Art. 55 der Verfassung).
— Der Courrier Français behauptet, eine telegraphische Depesche habe dem Kabinet den Beginn der Feindseligkeiten zwischen Piemont und Radetzki angezeigt (??)
— Barzellonaer Blätter vom 7. sprechen von einer Niederlage Cabrera's im Dorfe San Lores de Morunys. Die neuesten Berichte aus Bayonne und Perpignan melden nichts.
— Die Wahlausschüsse der Imperialisten und der sogenannten revolutionären Bonapartisten, bisher spinnefeind, haben sich verschmolzen. Als Verfasser des Manifestes der Rue de Poitiers werden
uns Thiers und Berryer offiziell genannt. Das Manifest mißfällt durch seine Plattheit.
Constitutionnel sagt ebenfalls aus Veranlassung der ernsten Lage Italien's unter Bezugnahme auf die von der Times veröffentlichten östreichischen Depeschen:
„Hr. v. Schwarzenberg sagt in seiner an die Kabinette von Petersburg und Berlin gerichteten Depesche vom 27. Januar, daß sein Hof niemals einen Plan genehmigt habe, der in der Hauptsache
eine Trennung der Lombardei vom östreichischen Kaiserreiche beabsichtigte. Hr. v. Schwarzenberg beklagt sich, daß Lord Palmerston fortwährend darauf bestehe, Oestreich habe wirklich zu einer Zeit in
eine solche Trennung gewilligt. Wir, der Constitutionnel, wundern uns, warum der östreichische Minister auf seiner Läugnung besteht? Denn Hr. v. Wessenberg, Vorgänger Schwarzenberg's, hat in
der That eine solche Trennung der Lombardei der damaligen provisorischen Regierung von Mailand vorgeschlagen. In unserer Nummer vom 15. Februar haben wir den diesfälligen offiziellen Brief
Wessenberg's, d. d. Innspruck 13. Juni 1848, mitgetheilt, worin es wörtlich heißt: „Ich bin ermächtigt, mit der provisorischen Regierung in Mailand eine Unterhandlung zu eröffnen, welche
auf die Trennung und Unabhängigkeit der Lombardei gegründet wäre.“ Rien de plus clair et de plus net! sagt das Blatt des Hrn. Thiers.“
— Dem Journal des Debats wird aus Constantinopel vom 25. Febr. geschrieben:
„Seit einigen Wochen findet hier eine große Bewegung in der öffentlichen Meinung statt. Die Wahrscheinlichkeit eines nahen Krieges gegen Rußland bildet den Gegenstand aller Gespräche. Die
Türkei rüstet (folgt eine lange Darstellung ihrer Streitkräfte und diplomatischen Verhältnisse). Weiter heißt es: „Rußland hat so zu sagen, die Unterthanen der Pforte selbst gegen ihren Willen
und hinter ihrem Rücken bewaffnet, indem es den Serben 10,000 Gewehre zustellte, und trotz der Neutralitätsverträge mit 10,000 Mann aus der Walachei in das östreichische Gebiet drang. Die Pforte paßt
dagegen den russischen Agenten auf. Sie hat in Bulgarien Broschüren in slavischer Sprache gedruckt, wegnehmen lassen, welche die Bulgaren zum Aufstande aufforderten. Inmitten dieser Konflikte ist die
Haltung der französischen und englischen Gesandten vortrefflich, und die Pforte schöpft daraus einen großen Theil ihres Selbstvertrauens.“
— Nationalversammlung. Sitzung vom 13. März. Anfang 1 1/4 Uhr. Präsident Marrast.
Das Protokoll wird verlesen. Neue Petitionen, welche die Rückzahlung der Emigranten Milliarde verlangen, werden überreicht. (Hohngelächter zur Rechten.)
Marrast meldet der Versammlung, daß der Abgeordnete Dumas (Haute Vienne) gestorben
Valette reicht seine Entlassung ein.
An der Tagesordnung ist die letzte Debatte des Wahlgesetzes.
Billaut, Berichterstatter, erklärt im Namen des Ausschusses, daß derselbe den Antrag Bastiats:
„Kein Deputirter dürfe ein Staatsamt, am allerwenigsten das eines Ministers, bekleiden“
genau geprüft habe. Nach Erwägung aller Gründe beantrage er die unbedingte Verwerfung.
De Mornay bekämpft den Antrag, weil er die Bande zwischen der Exekutivgewalt und der gesetzgebenden zerreisse.
Bastiat behauptet gerade das Gegentheil. Die gesetzgebenden Körper waren im Gegentheile bisher ein Tummelplatz aller Leidenschaften. Die Aussicht auf Portefeuilles rief immer Cotterien
hervor, stachelte den Ehrgeiz, veranlaßte Stellenjagd und verdarb die Gesellschaft im Keime.
Billaut deutet in längerem Vortrage wiederholt auf den entschieden organischen Charakter des Antrags Er gehöre eher in die Verfassung als in das Wahlgesetz; dies habe vorzüglich den Ausschuß
bestimmt, ihn zu verwerfen.
Die Versammlung verwirft den Antrag durch Abstimmung.
Sarrans stellte den Antrag:
„Artikel 81. Die Minister können aus dem Schooße der National-Versammlung genommen werden, hören aber von dem Augenblicke auf, Mitglied zu sein, wo sie Minister werden.“
Statt ihn zu entwickeln, zieht er ihn jedoch, nachdem er das unglückliche Schicksal des Bastiat'schen sieht, freiwillig zurück. (Rumor zur Linken)
Senard schlägt vor, die Unterstaatssekretäre und den Seine-Präfekten von der allgemeinen Beamten-Unwahlfähigkeit zu befreien. (Lärmen zur Linken: Oh! Oh!)
Mornay und Vesin unterstützen den Vorschlag mit Leidenschaft.
Er wird aber verworfen.
Derodé beantragt, die unabsetzbaren Beamten zum Volksvertreter Mandat zuzulassen.
Fayet, Bischof von Orleans und Busenfreund Cavaignac's, unterstützt den Antrag. Das Wahlgesetz sei zu hart und schließe ganze Klassen, den gesammten Beamtenstand, aus u. s. w. Das sei
nicht republikanisch. Euer Gesetz, ruft der Seelenhirt, wird die nächsten Wahlen und keine andern überleben. (Tumult.)
Vesin bekämpft ihn im Namen des Ausschusses.
Der Antrag Derotés fällt durch.
Der Ausschuß selbst trägt auf Wählbarkeit der Cassationshof-Räthe etc. an.
Charabit bekämpft dies. Man müsse dem einmal angenommenen Zusatze treu bleiben und an möglichst allgemeinen Ausschluß aller Beamten festhalten.
Vesin unterstützt, oder vielmehr entwickelt die Vortheile des Antrages im Namen des Ausschusses.
Die Versammlung entscheidet, daß die Präsidenten und Räthe des Cassationshofes nicht wahlbar sind, dagegen von dieser Unfähigkeit der Generalprokurator und Seine-Präfekt ausgenommen bleibe.
Diese Ausnahme wird mit 364 gegen 328 Stimmen ausgesprochen.
Combarel de Leyval schlägt vor, dem letzten Satz des Artikels 81 lautend:
Ausgenommen von der Incompatibilität sind diejenigen Bürger, welche einen Militär- oder Civilauftrag (Mission) im Innern oder Aeussern (In- oder Ausland) erhalten,
anzuhängen:
„Wenn diese Missionen nicht über 6 Monate dauern.“
Dieser Anhang wird mit bedeutendem Mehr angenommen und der Gesammtartikel 81 kann somit als erledigt betrachtet werden.
Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.
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[
*
] Bourges, 12. März.
(Prozeß der Maigefangenen.) Die Sitzung wird um 12 1/2 Uhr eröffnet. Der Zeuge Buchez, Expräsident der Nationalversammlung, erscheint nochmals vor den
Schranken, und erklärt auf die Frage eines Geschwornen, ob er von Quentin bedroht worden sei: Ich kannte den Angeklagten Quentin vor dem 15. Mai und habe ihn nicht wieder erkannt. Es ist möglich, daß
er auf dem Bureau war, aber ich kann ihn durchaus nicht sicher dafür erkennen, noch viel weniger sagen, daß er derjenige ist, der mich bedroht hat.
Zeuge Prevost, 40 Jahre alt, Revisor der Stenographie der National-Versammlung. Alle Details der Sitzung vom 15. Mai befinden sich in den Archiven des Moniteur. Die Darstellung des Moniteur ist
unvollständig, weil man uns im Tumult etwa 100 kleine Blätter fortriß, aber ich kann versichern, daß wenigstens das, was der Moniteur mittheilt, exakt ist.
Der Gressier lies't den Bericht, welchen der Moniteur vom 17. Mai über die Sitzung vom 15. gibt. Die Verlesung dauert 1 1/2 Stunden. Der Zeuge erkennt darauf nochmals die Wahrhaftigkeit des
Berichts an.
Generalprokurator Baroche. War das stenographische Bureau am 15. Mai vollständig?
Zeuge Prevost. Allerdings, allein man lief nach allen Seiten, um zu sehen, was vorfiel, und der Dienst litt sehr.
Advokat Maublanc, Vertheidiger Blanqui's. Wir haben zwei Ausgaben des Moniteur. Beide sind in Betreff der Vorfälle wesentlich von einander verschieden. Ich frage den Zeugen, woher dieser
Unterschied kömmt.
Zeuge Prevost. Es war, daß am andern Tage eine Menge Leute mit Notizen ankamen, so daß eine zweite Ausgabe veranstaltet wurde.
Advokat Maublanc. Dann kann der Moniteur keine treue und gewissenhafte Darstellung enthalten. Der Angeklagte Blanqui verlangt die Verlesung der ursprünglichen Stenographenberichte.
Blanqui. Ich bemerke, daß von keiner Seite von den „zwei Stunden Plünderung“ die Rede ist.
Zeuge Prevost. Ich selbst war nicht in dem Saal, aber ich kann versichern, daß keiner meiner Stenographen diese Worte gehört hat.
Auf die Frage, wie denn diese Worte in den Moniteur gekommen, entschuldigt der Zeuge den „schlechtorganisirten Dienst“ des Moniteur, der zu solcher Zeit noch mangelhafter gewesen sei.
Zwischen Blanqui und dem Generalprokurator erhebt sich darauf ein heftiger Wortwechsel; der letzterer erklärt, daß die Worte: „Zwei Stunden Plünderung“ keinem der Angeklagten zur Last
gelegt werden; Blanqui erwidert, daß die Angeklagten als Parteimänner vor Gericht stehen, daß die Bourgeois-Lüge von den „zwei Stunden Plünderung“ der Partei und also auch den
Angeklagten zufallen solle, und daß er jetzt die Verläumdung den Verläumdern in's Gesicht schleudere. Auf Verlangen von Barbès wird auch der Ex-Präsident Buchez nochmals vorgefordert und
erklärt, daß er von den Worten: „Zwei Stunden Plünderung“ nichts gehört habe.
Zeuge Etienne Arago, 46 Jahre alt, Volksrepräsentant, war am 15 mit seinem Bataillon der Nationalgarde an der Assemblée. Er ließ seine Soldaten zurück und nahm seinen Platz in der
Versammlung neben Barbes ein; Barbes erklärte ihm auf sein Befragen, daß er an keine ernsthafte Manifestation glaube, und am Abend vorher in seinem Club davon abgerathen habe. Als der Lärm draußen
begann, ging er hinaus, Barbes blieb sitzen. Das Volk überstieg bereits Gitter und Mauern, und der General Courtais, der hier ankam, wurde im Sturm über den Haufen geworfen. Der Zeuge erklärt, daß
Courtais nach Kräften dem Eindrang entgegengesteuert, und Barbes bei der ganzen Geschichte keinen vorbereiteten Plan gehabt habe, weil er bekanntermaßen mit Blanqui in Mißverhältniß stand, und
zweitens ihm, dem Zeugen, seine Abmahnung im Club erzählte. „Barbes, sagt der Zeuge, ist ein Ehrenmann; er hat nie in seinem Leben gelogen.“
Präsident. Wie erklären Sie die Worte Barbes auf der Tribüne?
Zeuge. Ich erkläre sie mir einfach. Barbes hatte stets nur Ein Streben: Gerechtigkeit für das Volk, für die Unglücklichen. Als er das Volk sah, hörte er in der Stimme des Volkes die Stimme Gottes,
und ging mit ihm.
Präsident. Warum sagten Sie in dem Gedränge zu Quentin, daß er ein agent provocateur sei?
Zeuge. Quentin kam oft auf die „Reform,“ wo wir uns jedesmal sagten: „Ah, er kömmt von Herrn von Genoude.“ Wir hielten ihn für einen verkappten Legitimisten.
Der Angeklagte Quentin erklärt diese alten Verdächtigungen für Journalcoterie-Klüngel. Er habe vor 1840 häufig Artikel in die Reform gegeben, die bereitwillig acceptirt wurden; nach 1840, nach den
famösen lois des patentes et des recettes, sei die Reform vorsichtiger geworden, und er habe einen Artikel über die Finanzverhältnisse Frankreich's und die Beutelschneidereien
Louis-Philippe's nur noch in der Gazete de France fortsetzen können.
Die Sitzung wird auf Verlangen eines Geschworenen ausgesetzt und um 3 Uhr Mittags wieder aufgenommen.
Zeuge Tampoure, 58 Jahre alt, Brigade-General, giebt eine lange Beschreibung der Aufstellung und Haltung der Truppen an dem Quai d'Orsay. An dem Hof der Assemblée wurde er vom
Pferde gerissen, und erklärt, auf die Aufforderung des Volks, zu der neuen provisorischen Regierung nach dem Hotel-de-Ville zu gehen, mit dem Ruf: „Es lebe die Nationalversammlung!“
geantwortet zu haben.
Zeuge Edmond Adam, 32 Jahr alt, Adjunkt des Maire von Paris, (Parvenu von der Coterie des National) erzählt, daß er in Betreff der Manifestation dem Obristen Rey Auftrag zu Vorsichtsmaßregeln
ertheilt habe. Oberst Rey, sagt der Zeuge mit großem Pathos, sei von ihnen, den Leuten des National, stets mit „großer Güte“ behandelt worden; nun sei er erstaunt, als ihm Rey, auf
Mittheilung der erhaltenen Nachricht von dem Einbruch in die National-Versammlung, die Antwort gegeben habe: „Das hat man schon in der früheren Revolution gesehen!“ Gleich darauf seien
zahlreiche Haufen am Hotel-de-Ville erschienen. Rey habe auf seinen, des Zeugen Befehl, die Truppen in Schlachtordnung aufstellen lassen; als er, der Zeuge, sich zu Marrast, der eben angelangt war,
habe begeben wollen, seien aber die Volksmassen schon auf die Truppen gedrungen.
Angeklagter Borme. Habe ich nicht die Mairie von der Manifestation des 15. Mai in Kenntniß gesetzt?
Zeuge Edmond Adam. In der That, ich erhielt einen Rapport, daß die Manifestation auch das Hotel-de-Ville berühren könne. Man bezeichnete uns Sobrier als den Chef des Unternehmens, Barbes und Huber
als seine Feinde. Wir hielten es für einen Polizeirapport.
Auf die Frage des Angeklagten, zu welcher Polizei das Individuum gehört habe, welches den Angeklagten Sobrier angab, erklärt der Zeuge, daß er diesen Mann das erste Mal gesehen habe, und auch
seinen Namen nicht wisse, da derselbe einen falschen Namen trage.
Sobrier. Ah, vortrefflich! Marrast und Compagnie!
Generalprokurator Baroche. Es kann nicht gestattet werden, in dieser Weise von dem Präsidenten der Nationalversammlung zu sprechen.
Sobrier. Marrast glaubte, daß ich nach dem Hotel-de-Ville ziehen würde, weil ich gesagt hatte, die Coterie des National habe sich auf den Platz der Dynastie Orleans gesetzt, und das Volk habe bei
diesem Wechsel nichts gewonnen. Seine eigenen Agenten haben diese Polizeirapporte geschmiedet.
Der Präsident ruft den Angeklagten zur Ordnung; der Anwalt erklärt, daß nicht von dem „Präsidenten der Assemblée“, sondern dem „Polizisten Marrast“ die Rede sei.
Blanqui und Sobrier fahren fort, die Aussagen des „National-Zeugen“ und die Zweideutigkeit des Angeklagten Borme anzugreifen.
Schluß der Sitzung 5 1/2 Uhr.